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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Unter einem Produktrahmen wird die Gliederung von Produkten nach bestimmten<br />

Hierarchieebenen verstanden. Es existieren drei unterschiedliche Ebenen:<br />

- Produktbereiche (z.B. Sicherheit und Ordnung)<br />

- Produktgruppen (z.B. Fahr- und Beförderungserlaubnisse)<br />

- Produkte (z. B. Fahrerlaubnisse)<br />

Der Produktrahmen wurde vom Land NRW erstellt und verbindlich vorgegeben. Auf<br />

der Ebene der Produktbereiche ist er üblicherweise verbindlich, die weiteren<br />

Untergliederungen unterliegen dem Ermessen des <strong>Kreis</strong>es.<br />

Produktbereiche<br />

01 Innere Verwaltung<br />

02 Sicherheit und Ordnung<br />

03 Schulträgeraufgaben<br />

04 Kultur und Wissenschaft<br />

05 Soziale Leistungen<br />

06 Kinder-, Jugend- und<br />

Familienhilfe<br />

07 Gesundheitsdienste<br />

08 Sportförderung<br />

09 Räumliche Planung und<br />

Entwicklung, Geoinformationen<br />

10 Bauen und Wohnen<br />

11 Ver- und Entsorgung<br />

12 Verkehrsflächen und -anlagen,<br />

ÖPNV<br />

13 Natur- und Landschaftspflege<br />

14 Umweltschutz<br />

15 Wirtschaft und Tourismus<br />

16 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

17 Stiftungen<br />

Der Produktplan der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Recklinghausen</strong> umfasst aktuell:<br />

16 Produktbereiche<br />

61 Produktgruppen<br />

93 Produkte<br />

Dabei zeigt die Produktbereichsebene die kumulierten Zahlenwerte der darunter<br />

liegenden Produkte.<br />

Die Produktebene zeigt als unterste Stufe darüber hinaus die Produktbeschreibung,<br />

Kennzahlen, Erläuterungen usw. Diese Produktorientierung unterstützt die<br />

zielorientierte Steuerung des <strong>Kreis</strong>es sowie die effiziente Nutzung der vorhandenen<br />

Ressourcen.<br />

2.3 Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung<br />

"Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er<br />

ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages<br />

der Aufwendungen erreicht oder übersteigt." Diese Formulierung in § 75 Abs. 2 GO<br />

NRW stellt den Kern des Haushaltsausgleichs im doppischen Haushaltsrecht der<br />

Kommunen dar. Maßstab des Haushaltsausgleichs und damit zentrales Element der<br />

Haushaltswirtschaft ist damit im doppischen Haushalt der Ergebnishaushalt. Er dient<br />

der Beurteilung der Haushaltswirtschaft im Hinblick auf die Sicherstellung der<br />

stetigen Haushaltsführung durch die Aufsichtsbehörden.<br />

Die Forderung des Ausgleichs von Aufwendungen und Erträgen beinhaltet auch die<br />

Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Ergebnisbestandteile: Der Werteverzehr<br />

des abnutzbaren Vermögens (Abschreibungen) und auch die Erhöhung von<br />

Verbindlichkeiten, die im Hinblick auf den Fälligkeitstermin oder die genaue Höhe<br />

noch nicht feststehen (Rückstellungen), beeinflussen die Höhe des Reinvermögens.<br />

Sie spielen damit im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine genauso wichtige Rolle,<br />

wie die Aufwendungen für Sozialleistungen oder für die Bediensteten des <strong>Kreis</strong>es.<br />

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