Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen
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Unter einem Produktrahmen wird die Gliederung von Produkten nach bestimmten<br />
Hierarchieebenen verstanden. Es existieren drei unterschiedliche Ebenen:<br />
- Produktbereiche (z.B. Sicherheit und Ordnung)<br />
- Produktgruppen (z.B. Fahr- und Beförderungserlaubnisse)<br />
- Produkte (z. B. Fahrerlaubnisse)<br />
Der Produktrahmen wurde vom Land NRW erstellt und verbindlich vorgegeben. Auf<br />
der Ebene der Produktbereiche ist er üblicherweise verbindlich, die weiteren<br />
Untergliederungen unterliegen dem Ermessen des <strong>Kreis</strong>es.<br />
Produktbereiche<br />
01 Innere Verwaltung<br />
02 Sicherheit und Ordnung<br />
03 Schulträgeraufgaben<br />
04 Kultur und Wissenschaft<br />
05 Soziale Leistungen<br />
06 Kinder-, Jugend- und<br />
Familienhilfe<br />
07 Gesundheitsdienste<br />
08 Sportförderung<br />
09 Räumliche Planung und<br />
Entwicklung, Geoinformationen<br />
10 Bauen und Wohnen<br />
11 Ver- und Entsorgung<br />
12 Verkehrsflächen und -anlagen,<br />
ÖPNV<br />
13 Natur- und Landschaftspflege<br />
14 Umweltschutz<br />
15 Wirtschaft und Tourismus<br />
16 Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
17 Stiftungen<br />
Der Produktplan der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Recklinghausen</strong> umfasst aktuell:<br />
16 Produktbereiche<br />
61 Produktgruppen<br />
93 Produkte<br />
Dabei zeigt die Produktbereichsebene die kumulierten Zahlenwerte der darunter<br />
liegenden Produkte.<br />
Die Produktebene zeigt als unterste Stufe darüber hinaus die Produktbeschreibung,<br />
Kennzahlen, Erläuterungen usw. Diese Produktorientierung unterstützt die<br />
zielorientierte Steuerung des <strong>Kreis</strong>es sowie die effiziente Nutzung der vorhandenen<br />
Ressourcen.<br />
2.3 Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung<br />
"Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er<br />
ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages<br />
der Aufwendungen erreicht oder übersteigt." Diese Formulierung in § 75 Abs. 2 GO<br />
NRW stellt den Kern des Haushaltsausgleichs im doppischen Haushaltsrecht der<br />
Kommunen dar. Maßstab des Haushaltsausgleichs und damit zentrales Element der<br />
Haushaltswirtschaft ist damit im doppischen Haushalt der Ergebnishaushalt. Er dient<br />
der Beurteilung der Haushaltswirtschaft im Hinblick auf die Sicherstellung der<br />
stetigen Haushaltsführung durch die Aufsichtsbehörden.<br />
Die Forderung des Ausgleichs von Aufwendungen und Erträgen beinhaltet auch die<br />
Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Ergebnisbestandteile: Der Werteverzehr<br />
des abnutzbaren Vermögens (Abschreibungen) und auch die Erhöhung von<br />
Verbindlichkeiten, die im Hinblick auf den Fälligkeitstermin oder die genaue Höhe<br />
noch nicht feststehen (Rückstellungen), beeinflussen die Höhe des Reinvermögens.<br />
Sie spielen damit im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine genauso wichtige Rolle,<br />
wie die Aufwendungen für Sozialleistungen oder für die Bediensteten des <strong>Kreis</strong>es.<br />
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