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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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2.1.1 Bilanz<br />

In der Bilanz werden die Vermögenswerte dem Kapital zu einem Stichtag<br />

gegenübergestellt, so dass die Vermögens- und Finanzierungssituation transparent<br />

wird. Mit Hilfe<br />

der Bilanz kann die Entwicklung von Erfolg und Risiko und damit die tatsächliche<br />

Lage aus wirtschaftlicher Sicht besser beurteilt werden.<br />

2.1.2 Ergebnisrechnung, Ergebnisplan<br />

Im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen stellt der Ergebnisplan<br />

bzw. die Ergebnisrechnung den wesentlichen Indikator für den Haushaltsausgleich<br />

dar. Dabei werden Erträge und Aufwendungen jeweils als Plan- bzw. Istwert<br />

gegenübergestellt.<br />

Das Jahresergebnis setzt sich nach § 2 Abs. 2 GemHVO NRW wie folgt zusammen:<br />

Der Haushaltsplan besteht nach § 4 GemHVO NRW aus produktorientierten<br />

Teilplänen. Diese bestehen aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan.<br />

Die Teilergebnispläne werden dem Gesamtergebnisplan entsprechend aufgestellt<br />

und für jeden Teilergebnisplan wird ein Jahresergebnis dargestellt.<br />

Die Personalaufwendungen für Personen, die nicht im Stellenplan geführt werden,<br />

werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO NRW zentral veranschlagt. Außerdem werden<br />

nach § 19 Abs. 3 GemHVO NRW die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen<br />

zentral veranschlagt. Die Aufwendungen sind im Produkt 01.08.06 – Zentrale<br />

Personalwirtschaft – zu finden.<br />

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