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Vorbericht / Anlagen - Kreis Recklinghausen

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Herne berücksichtigt worden. Der Mehraufwand ist durch einen entsprechenden<br />

Ertrag für die Aufgabenübernahme gedeckt.<br />

14 „Bilanzielle Abschreibungen“ (AfA) stellen eine Besonderheit im Neuen<br />

kommunalen Finanzmanagement dar, drücken sie doch den Werteverzehr des<br />

Anlagevermögens aus. Im Haushaltsentwurf 2013 sind die Abschreibungen im<br />

Vergleich zum Vorjahr mit einem um ca. 3,69 Mio. € geringerem Gesamtvolumen<br />

(ca. 15,26 Mio. €) eingestellt worden. Im vergangenen Jahr wurden noch<br />

Sonderabschreibungen in Höhe von ca. 2,7 Mio. € für Kernsanierungen an den<br />

Berufskollegs eingeplant. Des Weiteren arbeitet der <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> nach<br />

wie vor intensiv an der Feststellung des <strong>Kreis</strong>vermögens, an der Ermittlung der<br />

Sonderposten und der Feststellung der bilanziellen Abschreibungen. Die jetzigen<br />

Zahlenwerte haben sich gegenüber dem Vorjahr weiter konkretisiert. Sie geben<br />

aber im Moment noch keinen endgültigen Stand wieder. Ohne die Auswertung<br />

der Jahresabschlüsse stellen die ermittelten Werte derzeit lediglich<br />

Annäherungswerte dar.<br />

15 Die Position „Transferaufwendungen“ umfasst Leistungen des <strong>Kreis</strong>es, denen<br />

keine Gegenleistung gegenübersteht. Insbesondere sind dies<br />

Sozialtransferaufwendungen, allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände und<br />

Zuschüsse für laufende Zwecke. Das Volumen im Haushaltsentwurf 2013 steigt<br />

gegenüber dem Vorjahr von 631,3 Mio. € um 83,9 Mio. € auf 715,2 Mio. €.<br />

Die Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld stellen mit<br />

einem Ansatz von 232,1 Mio. € den größten Block der Transferaufwendungen<br />

dar. Der Ansatz steigt gegenüber dem Vorjahr um 71,8 Mio. €. Das liegt an der<br />

Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge (im Haushaltsjahr 2012 nicht<br />

veranschlagt) und an der geplanten Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2013<br />

(Erhöhung des Regelsatzes von 374 € auf 382 €). Da es sich hierbei um<br />

Leistungen des Bundes handelt, bleibt die <strong>Kreis</strong>umlage von dieser Entwicklung<br />

unberührt.<br />

Ein BSG- Urteil hat Empfängern von Leistungen nach dem SGB II rückwirkend<br />

ab 2011 einen größeren Wohnraum zugestanden. Durch die Umsetzung dieses<br />

Urteils steigen die Kosten der Unterkunft von 155 Mio. € auf 157,6 Mio. €.<br />

Die Aufwendungen für die Eingliederung von Hilfeempfängern in den 1.<br />

Arbeitsmarkt sinken um 5,9 Mio. € auf 28,1 Mio. €. Grund hierfür ist die Senkung<br />

des Bundesbudgets, sodass in 2013 3,4 Mio. € weniger an den <strong>Kreis</strong> gezahlt<br />

werden als in 2012. Zusätzlich sind die Verwaltungskosten und damit der<br />

Umschichtungsbetrag gestiegen. Folglich müssen 2,5 Mio. € in das<br />

Verwaltungskostenbudget umgeschichtet werden und können nicht für<br />

Arbeitsmarktprogramme genutzt werden.<br />

Die Nettobelastung der Beratung und Leistung bei Behinderung steigt von 7,5<br />

Mio. € um 400 T€ auf 7,9 Mio. €. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe<br />

in besonderen Lebenslagen ist eine Senkung von netto 4,3 Mio. € zu erwarten.<br />

Bei den wirtschaftlichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ergibt sich eine<br />

Erhöhung um 1,6 Mio. € von 46,2 Mio. € auf 47,8 Mio. € (Nettowert).<br />

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