Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
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KOSTEN UND VERGÜTUNG<br />
53<br />
Fachschulen an Berufskollegs - Heilerziehungspflege, Heilerziehungshelfer /-in sowie<br />
Sozialhelfer /-in<br />
An den Fachschulen für Sozialwesen besteht Schulgeldfreiheit. Eine Ausbildungsvergütung<br />
wird für die schulische Ausbildung nicht gezahlt. Für das einjährige Berufspraktikum in<br />
der Heilerziehungspflege erhalten Auszubildende ein Praktikumsentgelt, das bei Anlehnung<br />
an den Tarif des öffentlichen Dienstes bei rund 1.300 € monatlich liegen kann.<br />
Fachschulen des <strong>Gesundheit</strong>swesens<br />
Hebammen und<br />
Entbindungspfleger<br />
<strong>Gesundheit</strong>s- und<br />
(Kinder)Krankenpflege<br />
Altenpflege<br />
<strong>Gesundheit</strong>s- und<br />
Krankenpflegeassistenten<br />
Altenpflegehilfe<br />
keine Vergütung<br />
0 € 200 € 400 € 600 € 800 € 1.000 € 1.200 €<br />
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr<br />
Die Fachschulen für Krankenpflege<br />
sowie die Hebammenschulen müssen<br />
in der Trägerschaft von oder im<br />
Verbund mit Krankenhäusern stehen.<br />
Auszubildende und Kliniken<br />
schließen einen Ausbildungsvertrag;<br />
die Ausbildungsvergütung orientiert<br />
sich meist an den Tarifen für den<br />
öffentlichen Dienst. Die Ausbildungsplatzkosten<br />
sind für die Kliniken<br />
nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz<br />
refinanzierbar (KHG §2;<br />
§17), so dass die Schüler /-innen<br />
kein Schulgeld bezahlen müssen.<br />
Die Finanzierungsmodalitäten der Altenpflegeausbildung sind wohl im Rahmengesetz<br />
über die Ausbildung bundeseinheitlich geregelt, jedoch unterliegt die konkrete Ausgestaltung<br />
dem Länderrecht. Für NRW gilt, dass die Auszubildenden der dreijährige Ausbildung<br />
eine Vergütung von ihren Einstellungsträgern erhalten, während die Schulplätze an den<br />
Fachseminaren für Altenpflege aus unterschiedlichen „Töpfen“ finanziert werden, für die<br />
Schüler /-innen jedoch Schulgeldfreiheit besteht. Die Altenpflegehilfeausbildung ist in NRW<br />
schulgeldfrei, jedoch wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Altenpflegeausbildung<br />
ist ein Beispiel dafür, wie über die finanzpolitische Steuerung die Zahl der Schulplätze und<br />
die Zahl der Auszubildenden gesteuert werden. Von daher wird auf diesen Aspekt in dem<br />
Kapitel über die Ausbildung in der Altenpflege ausführlich eingegangen, so dass in dieser<br />
Stelle die eher grobe Skizzierung ausreichen soll.<br />
Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Orthoptik, MTA, Diätassistenten<br />
Durchschnittliche Höhe des Schulgeldes für die<br />
gesamte Ausbildung<br />
an den Fachschulen im <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong><br />
Ergotherapie<br />
Logopädie<br />
Physiotherapi<br />
e<br />
-25.000 € -20.000 € -15.000 € -10.000 € -5.000 € 0 €<br />
Fachschulen, die für diese Berufe ausbilden,<br />
müssen entweder an Kliniken<br />
angeschlossen oder über Kooperationsverträge<br />
mit diesen verbunden sein. Die<br />
Schüler /-innen schließen jedoch keinen<br />
Ausbildungsvertrag mit den Kliniken<br />
sondern ausschließlich mit den Fachschulen.<br />
Für die schulische Ausbildung<br />
wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.<br />
An Schulen, die nicht an eine Klinik<br />
angebunden sind, müssen die Schüler<br />
/-innen Schulgeld entrichten, darüber<br />
hinaus können zusätzliche einmalige