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Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising

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Bau und Betrieb einer 3. Start- und<br />

Landebahn in diesem Falle massiv<br />

verletzt.<br />

Ferner werden Zusatzbelastungen<br />

durch die Errichtung der 3. Start- und<br />

Landebahn für alle Landkreis-<br />

Schulen, für das Klinikum, für das<br />

<strong>Landratsamt</strong> selbst, das Gesundheitsamt,<br />

den Bauhof, die landkreiseigenen<br />

Immobilien und den Jugendzeltplatz<br />

in Marchenbach geltend gemacht.<br />

Bei allen diesen Einrichtungen des<br />

Landkreises <strong>Freising</strong> seien zusätzliche<br />

Lärm- und Schadstoffbelastungen<br />

zu befürchten. Da die<br />

Abflugverfahren noch nicht verbindlich<br />

festgelegt werden können, seien<br />

auch hier erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des laufenden Unterrichtsbetriebs<br />

bzw. Belästigungen und<br />

Störungen innerhalb der jeweiligen<br />

Wohnanlagen und bei der Nutzung<br />

der Einrichtungen zu erwarten.<br />

„Desgleichen wird eine erhebliche<br />

Wertminderung bei den jeweiligen<br />

Gebäuden und Grundstücken eintreten“,<br />

schreibt der Landrat an die<br />

Regierung von Oberbayern.<br />

Durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen<br />

sei außerdem eine<br />

erheblich stärkere Nutzung der Kreisstraßen<br />

zu erwarten, die zu erheblichen<br />

Mehrbelastungen für den<br />

Unterhalt und eventuellen Ausbau<br />

dieser Kreisstraßen führen werde. In<br />

den Planfeststellungsunterlagen seien<br />

keine Hinweise enthalten, wie dieser<br />

zusätzliche Aufwand ausgeglichen<br />

werden kann. Des weiteren werden<br />

die dargestellten Belastungen noch<br />

weiter ansteigen, weil überörtliche<br />

Verkehrsmaßnahmen wie z. B. die<br />

Neufahrner Kurve und der Ringschluss<br />

mit Erding nach hoher Wahrscheinlichkeit<br />

nicht fertig gestellt<br />

sind, wenn die geplante 3. Start- und<br />

Landebahn nach den Vorstellungen<br />

des Antragstellers in Betrieb gehen<br />

soll. Die Realisierung von Entlastungsmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> Straßenbau,<br />

z. B. die Westtangente <strong>Freising</strong> und<br />

die Westumfahrung Moosburg, ist<br />

wegen der fehlenden Finanzmittel der<br />

Kommunen derzeit nicht absehbar.<br />

Über diese Betroffenheiten des Landkreises<br />

hinaus wird geltend gemacht,<br />

dass das Planfeststellungsverfahren<br />

gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens<br />

verstößt. Die fehlende Planrechtfertigung<br />

wegen nicht vorhandenen<br />

Bedarfs, wegen Mängel der<br />

Antragsbegründung u. v. a. m. wird<br />

ebenso geltend gemacht wie die<br />

fehlerhafte und unzureichende Alternativenprüfung,<br />

die Lärm- und<br />

Schadstoffauswirkungen, die<br />

negativen Auswirkungen auf das<br />

Kl<strong>im</strong>a, die Wirtschafts-, Verkehrsund<br />

Siedlungsstruktur. Auf die Beeinträchtigung<br />

der Sicherheit, des Naturund<br />

Artenschutzes und des Eigentums<br />

wird ebenso verwiesen.<br />

Naturschutzfachliche<br />

Stellungnahmen<br />

Die naturschutzfachliche und -<br />

rechtliche Prüfung zum Planfeststellungsverfahren<br />

für die dritte Startund<br />

Landebahn am Flughafen stellte<br />

zum Ende des <strong>Jahr</strong>es eine große<br />

Herausforderung für die Untere<br />

Naturschutzbehörde dar. Die Planunterlagen<br />

(insgesamt 47 Ordner) galt<br />

es zu sichten und innerhalb der<br />

kurzen Anhörungsfrist eine naturschutzfachliche<br />

Stellungnahme zu<br />

fertigen. Anders als die Politik oder<br />

Bürgerinitiativen darf sich die Ver-<br />

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