Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising
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Bau und Betrieb einer 3. Start- und<br />
Landebahn in diesem Falle massiv<br />
verletzt.<br />
Ferner werden Zusatzbelastungen<br />
durch die Errichtung der 3. Start- und<br />
Landebahn für alle Landkreis-<br />
Schulen, für das Klinikum, für das<br />
<strong>Landratsamt</strong> selbst, das Gesundheitsamt,<br />
den Bauhof, die landkreiseigenen<br />
Immobilien und den Jugendzeltplatz<br />
in Marchenbach geltend gemacht.<br />
Bei allen diesen Einrichtungen des<br />
Landkreises <strong>Freising</strong> seien zusätzliche<br />
Lärm- und Schadstoffbelastungen<br />
zu befürchten. Da die<br />
Abflugverfahren noch nicht verbindlich<br />
festgelegt werden können, seien<br />
auch hier erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des laufenden Unterrichtsbetriebs<br />
bzw. Belästigungen und<br />
Störungen innerhalb der jeweiligen<br />
Wohnanlagen und bei der Nutzung<br />
der Einrichtungen zu erwarten.<br />
„Desgleichen wird eine erhebliche<br />
Wertminderung bei den jeweiligen<br />
Gebäuden und Grundstücken eintreten“,<br />
schreibt der Landrat an die<br />
Regierung von Oberbayern.<br />
Durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen<br />
sei außerdem eine<br />
erheblich stärkere Nutzung der Kreisstraßen<br />
zu erwarten, die zu erheblichen<br />
Mehrbelastungen für den<br />
Unterhalt und eventuellen Ausbau<br />
dieser Kreisstraßen führen werde. In<br />
den Planfeststellungsunterlagen seien<br />
keine Hinweise enthalten, wie dieser<br />
zusätzliche Aufwand ausgeglichen<br />
werden kann. Des weiteren werden<br />
die dargestellten Belastungen noch<br />
weiter ansteigen, weil überörtliche<br />
Verkehrsmaßnahmen wie z. B. die<br />
Neufahrner Kurve und der Ringschluss<br />
mit Erding nach hoher Wahrscheinlichkeit<br />
nicht fertig gestellt<br />
sind, wenn die geplante 3. Start- und<br />
Landebahn nach den Vorstellungen<br />
des Antragstellers in Betrieb gehen<br />
soll. Die Realisierung von Entlastungsmaßnahmen<br />
<strong>im</strong> Straßenbau,<br />
z. B. die Westtangente <strong>Freising</strong> und<br />
die Westumfahrung Moosburg, ist<br />
wegen der fehlenden Finanzmittel der<br />
Kommunen derzeit nicht absehbar.<br />
Über diese Betroffenheiten des Landkreises<br />
hinaus wird geltend gemacht,<br />
dass das Planfeststellungsverfahren<br />
gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens<br />
verstößt. Die fehlende Planrechtfertigung<br />
wegen nicht vorhandenen<br />
Bedarfs, wegen Mängel der<br />
Antragsbegründung u. v. a. m. wird<br />
ebenso geltend gemacht wie die<br />
fehlerhafte und unzureichende Alternativenprüfung,<br />
die Lärm- und<br />
Schadstoffauswirkungen, die<br />
negativen Auswirkungen auf das<br />
Kl<strong>im</strong>a, die Wirtschafts-, Verkehrsund<br />
Siedlungsstruktur. Auf die Beeinträchtigung<br />
der Sicherheit, des Naturund<br />
Artenschutzes und des Eigentums<br />
wird ebenso verwiesen.<br />
Naturschutzfachliche<br />
Stellungnahmen<br />
Die naturschutzfachliche und -<br />
rechtliche Prüfung zum Planfeststellungsverfahren<br />
für die dritte Startund<br />
Landebahn am Flughafen stellte<br />
zum Ende des <strong>Jahr</strong>es eine große<br />
Herausforderung für die Untere<br />
Naturschutzbehörde dar. Die Planunterlagen<br />
(insgesamt 47 Ordner) galt<br />
es zu sichten und innerhalb der<br />
kurzen Anhörungsfrist eine naturschutzfachliche<br />
Stellungnahme zu<br />
fertigen. Anders als die Politik oder<br />
Bürgerinitiativen darf sich die Ver-<br />
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