Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising
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D<br />
er Kreistag bekräftigte in seiner<br />
letzten Sitzung des <strong>Jahr</strong>es <strong>2007</strong><br />
noch einmal seine bereits mehrfach<br />
deutlich gemachte einst<strong>im</strong>mige Ablehnung<br />
des Baus einer dritten Startund<br />
Landebahn am Flughafen.<br />
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens<br />
verfasste das <strong>Landratsamt</strong><br />
eine eigene Einwendung an die<br />
Regierung von Oberbayern. Sie umfasst<br />
164 Seiten.<br />
Die zentralen Aussagen unter dem<br />
Stichwort „Eigene Betroffenheiten“<br />
lauten:<br />
„Der Landkreis <strong>Freising</strong> lehnt das<br />
Vorhaben entschieden ab. Der geplante<br />
Bau und Betrieb einer 3. Startund<br />
Landebahn verletzt die schutzwürdigen<br />
Rechte und Belange des<br />
Landkreises, insbesondere aus Art. 2<br />
GG und Art. 14 GG. Der Landkreis<br />
<strong>Freising</strong> ist nicht bereit, die mit dem<br />
Ausbauvorhaben verbundenen<br />
massiven Eingriffe in seine Rechte<br />
und Belange hinzunehmen.“<br />
Im Einzelnen wird die Verletzung<br />
und Beeinträchtigung folgender<br />
Rechte und Belange geltend gemacht:<br />
Der Landkreis <strong>Freising</strong> errichtete in<br />
den <strong>Jahr</strong>en 2000 bis 2002 für ca. 20<br />
Mio. € ein neues Förderschulzentrum<br />
<strong>im</strong> Stadtteil Pulling der Kreisstadt<br />
<strong>Freising</strong>. Der Standort befindet sich<br />
<strong>im</strong> Norden des Stadtteiles Pulling.<br />
Die Errichtung erfolgte mit entsprechenden<br />
staatlichen Genehmigungen.<br />
Der Standort befand<br />
sich nach der seinerzeit vorhandenen<br />
und vorhersehbaren Lärmbelastung<br />
außerhalb des Lärmschutzbereiches<br />
gem. LEP B V.6.4.1. Die seinerzeit<br />
tatsächliche Lärmbelastung lag bei ca.<br />
50 dB(A) Dauerschallpegel (frühere<br />
Berechnungsweise). Der voraussichtliche<br />
Dauerschallpegel bei voller<br />
Auslastung der bestehenden beiden<br />
Start- und Landebahnen hätte sich<br />
danach auf ca. 53 dB(A) Dauerschallpegel<br />
erhöht. Die Errichtung<br />
Landrat Manfred Pointer bei der Demonstration<br />
gegen die 3. Startbahn am Odeonsplatz in<br />
München am 12. Mai <strong>2007</strong><br />
dieser schutzbedürftigen Einrichtung<br />
war deshalb gemäß der Zielsetzung<br />
<strong>im</strong> letzten Absatz von Ziel B V 6.4.1<br />
letzter Satz möglich, wonach schutzbedürftige<br />
Einrichtungen außerhalb<br />
des Lärmschutzbereiches (57 dB(A))<br />
angesiedelt werden sollen. Durch die<br />
Errichtung einer 3. Start- und Landebahn<br />
würde das Förderschulzentrum<br />
nunmehr einen Dauerschallpegel von<br />
61 dB(A) (Berechnung nach neuem<br />
Fluglärmschutzgesetz) hinnehmen<br />
müssen.<br />
Nach § 5 Abs. 1 FluLärmG sind<br />
schutzbedürftige Einrichtungen wie<br />
Schulen in einer Zone ab 55 dB(A)<br />
(Tagschutzzone 2) nicht zulässig. Der<br />
Lärm, dem die Schule bzw. die<br />
Schülerinnen und Schüler und das<br />
Lehrerkollegium ausgesetzt sind,<br />
würde sich durch die Belastungen<br />
durch eine 3. Bahn vervierfachen.<br />
Auch mit Schallschutzmaßnahmen<br />
kann dies nicht ausgeglichen werden,<br />
wie sich aus dem absoluten Verbot in<br />
§ 5 Abs. 1 FluLärmG ergibt. Der<br />
Schutz in das Vertrauen auf staatliche<br />
Planungsvorgaben würde durch den<br />
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