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Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising

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D<br />

er Kreistag bekräftigte in seiner<br />

letzten Sitzung des <strong>Jahr</strong>es <strong>2007</strong><br />

noch einmal seine bereits mehrfach<br />

deutlich gemachte einst<strong>im</strong>mige Ablehnung<br />

des Baus einer dritten Startund<br />

Landebahn am Flughafen.<br />

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens<br />

verfasste das <strong>Landratsamt</strong><br />

eine eigene Einwendung an die<br />

Regierung von Oberbayern. Sie umfasst<br />

164 Seiten.<br />

Die zentralen Aussagen unter dem<br />

Stichwort „Eigene Betroffenheiten“<br />

lauten:<br />

„Der Landkreis <strong>Freising</strong> lehnt das<br />

Vorhaben entschieden ab. Der geplante<br />

Bau und Betrieb einer 3. Startund<br />

Landebahn verletzt die schutzwürdigen<br />

Rechte und Belange des<br />

Landkreises, insbesondere aus Art. 2<br />

GG und Art. 14 GG. Der Landkreis<br />

<strong>Freising</strong> ist nicht bereit, die mit dem<br />

Ausbauvorhaben verbundenen<br />

massiven Eingriffe in seine Rechte<br />

und Belange hinzunehmen.“<br />

Im Einzelnen wird die Verletzung<br />

und Beeinträchtigung folgender<br />

Rechte und Belange geltend gemacht:<br />

Der Landkreis <strong>Freising</strong> errichtete in<br />

den <strong>Jahr</strong>en 2000 bis 2002 für ca. 20<br />

Mio. € ein neues Förderschulzentrum<br />

<strong>im</strong> Stadtteil Pulling der Kreisstadt<br />

<strong>Freising</strong>. Der Standort befindet sich<br />

<strong>im</strong> Norden des Stadtteiles Pulling.<br />

Die Errichtung erfolgte mit entsprechenden<br />

staatlichen Genehmigungen.<br />

Der Standort befand<br />

sich nach der seinerzeit vorhandenen<br />

und vorhersehbaren Lärmbelastung<br />

außerhalb des Lärmschutzbereiches<br />

gem. LEP B V.6.4.1. Die seinerzeit<br />

tatsächliche Lärmbelastung lag bei ca.<br />

50 dB(A) Dauerschallpegel (frühere<br />

Berechnungsweise). Der voraussichtliche<br />

Dauerschallpegel bei voller<br />

Auslastung der bestehenden beiden<br />

Start- und Landebahnen hätte sich<br />

danach auf ca. 53 dB(A) Dauerschallpegel<br />

erhöht. Die Errichtung<br />

Landrat Manfred Pointer bei der Demonstration<br />

gegen die 3. Startbahn am Odeonsplatz in<br />

München am 12. Mai <strong>2007</strong><br />

dieser schutzbedürftigen Einrichtung<br />

war deshalb gemäß der Zielsetzung<br />

<strong>im</strong> letzten Absatz von Ziel B V 6.4.1<br />

letzter Satz möglich, wonach schutzbedürftige<br />

Einrichtungen außerhalb<br />

des Lärmschutzbereiches (57 dB(A))<br />

angesiedelt werden sollen. Durch die<br />

Errichtung einer 3. Start- und Landebahn<br />

würde das Förderschulzentrum<br />

nunmehr einen Dauerschallpegel von<br />

61 dB(A) (Berechnung nach neuem<br />

Fluglärmschutzgesetz) hinnehmen<br />

müssen.<br />

Nach § 5 Abs. 1 FluLärmG sind<br />

schutzbedürftige Einrichtungen wie<br />

Schulen in einer Zone ab 55 dB(A)<br />

(Tagschutzzone 2) nicht zulässig. Der<br />

Lärm, dem die Schule bzw. die<br />

Schülerinnen und Schüler und das<br />

Lehrerkollegium ausgesetzt sind,<br />

würde sich durch die Belastungen<br />

durch eine 3. Bahn vervierfachen.<br />

Auch mit Schallschutzmaßnahmen<br />

kann dies nicht ausgeglichen werden,<br />

wie sich aus dem absoluten Verbot in<br />

§ 5 Abs. 1 FluLärmG ergibt. Der<br />

Schutz in das Vertrauen auf staatliche<br />

Planungsvorgaben würde durch den<br />

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