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Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising

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Minuten, ist zeitaufwendiger geworden.<br />

Der Bürger muss nun schriftlich<br />

eine Erklärung über den Verbleib<br />

des Fahrzeugs ablegen und sich sofort<br />

am Schalter entscheiden, ob das<br />

Kennzeichen wieder für dasselbe<br />

Fahrzeug reserviert werden soll. Dies<br />

erfordert vorherige Aufklärung und<br />

hat wiederum Zeitverzögerungen zur<br />

Folge.<br />

Doch es gibt auch Positives zu vermelden.<br />

Zum Beispiel dürfen sich die<br />

Fahrzeughalter darüber freuen, dass<br />

es infolge der neuen Zulassungsregelungen<br />

nun möglich ist, die<br />

Kennzeichenschilder des bisherigen<br />

Fahrzeugs auf ein neu gekauftes<br />

Fahrzeug zu übernehmen. Dadurch<br />

entfällt der Kauf von neuen Kennzeichenschildern,<br />

was außerdem den<br />

Vorteil hat, dass das alte „Wunschkennzeichen“<br />

behalten werden darf.<br />

Die Zahl der aus EU-Mitgliedsstaaten<br />

eingeführten Fahrzeuge ist um ein<br />

Mehrfaches gestiegen. Auch für<br />

Privatkunden sind diese Fahrzeuge<br />

oft wesentlich günstiger zu erwerben<br />

und werden daher bei den Käufern<br />

von Neufahrzeugen <strong>im</strong>mer beliebter.<br />

Klagen wegen Umsatzeinbußen<br />

kommen vermehrt von Seiten der<br />

Händler aus dem Landkreis, da deren<br />

eigentliches Geschäft nun sog. Re<strong>im</strong>porteure<br />

abwickeln. Auch das Zulassen<br />

von solchen Fahrzeugen ist<br />

<strong>im</strong>mer noch mit Problemen behaftet,<br />

da die technischen Daten dieser Fahrzeuge<br />

meist weder <strong>im</strong> zentralen noch<br />

<strong>im</strong> örtlichen Fahrzeugregister gespeichert<br />

sind.<br />

Grundsätzlich empfiehlt die Zulassungsstelle<br />

allen Fahrzeughaltern,<br />

sich vorab zu erkundigen, ob ihre Zulassungsunterlagen<br />

komplett sind und<br />

sich vorab und nicht erst am Annahmeschalter<br />

ihr spezielles Wunschkennzeichen<br />

reservieren zu lassen.<br />

Die Reservierung kann auch bequem<br />

von zu Hause per Internet, Telefon<br />

oder E-Mail erledigt werden. Dadurch<br />

erspart man sich und anderen unnötige<br />

Wartezeiten und möglicherweise<br />

auch Unannehmlichkeiten. Die<br />

Zentrale Information hilft hierbei<br />

gerne und kompetent weiter und ist<br />

telefonisch unter den Nummern<br />

08161/300 302 oder 305 oder per E-<br />

Mail unter info.zulassung@kreisfs.de<br />

zu erreichen.<br />

Geändertes<br />

Ausländerrecht<br />

<strong>Das</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong> stand <strong>im</strong> Zeichen der<br />

Umsetzung der EU-Richtlinien in<br />

nationales Recht in Form des lange<br />

diskutierten 2. Änderungsgesetzes<br />

zum Aufenthaltsgesetz. Darunter fällt<br />

die Pflicht für Ausländer aus visumspflichtigen<br />

Ländern, bereits vor der<br />

Einreise Deutschkenntnisse vorweisen<br />

zu können, sowie die Beschränkung<br />

des Familiennachzugs auf<br />

über 18-jährige. Im Zuge des 2.<br />

Änderungsgesetzes wurden ebenso<br />

neue Aufenthaltstitel eingeführt, die<br />

Ausländern <strong>im</strong> Raum der EU mehr<br />

Möglichkeiten und Rechte einräumen.<br />

Zudem wurde Ausländern,<br />

die zum Zwecke der Forschung bzw.<br />

der selbstständigen Tätigkeit nach<br />

Deutschland kommen wollen, die<br />

Einreise und der Aufenthalt <strong>im</strong><br />

Bundesgebiet erleichtert.<br />

Es wurden <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong> auch wieder<br />

neue Passdokumente für Staatenlose<br />

und für Ausländer, die von ihrem<br />

He<strong>im</strong>atstaat keinen Pass ausgestellt<br />

bekommen, eingeführt. Die<br />

Dokumente werden nun, ebenso wie<br />

Pässe und Ausweise für deutsche<br />

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