Das Jahr 2007 im Rückblick - Landratsamt Freising
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Minuten, ist zeitaufwendiger geworden.<br />
Der Bürger muss nun schriftlich<br />
eine Erklärung über den Verbleib<br />
des Fahrzeugs ablegen und sich sofort<br />
am Schalter entscheiden, ob das<br />
Kennzeichen wieder für dasselbe<br />
Fahrzeug reserviert werden soll. Dies<br />
erfordert vorherige Aufklärung und<br />
hat wiederum Zeitverzögerungen zur<br />
Folge.<br />
Doch es gibt auch Positives zu vermelden.<br />
Zum Beispiel dürfen sich die<br />
Fahrzeughalter darüber freuen, dass<br />
es infolge der neuen Zulassungsregelungen<br />
nun möglich ist, die<br />
Kennzeichenschilder des bisherigen<br />
Fahrzeugs auf ein neu gekauftes<br />
Fahrzeug zu übernehmen. Dadurch<br />
entfällt der Kauf von neuen Kennzeichenschildern,<br />
was außerdem den<br />
Vorteil hat, dass das alte „Wunschkennzeichen“<br />
behalten werden darf.<br />
Die Zahl der aus EU-Mitgliedsstaaten<br />
eingeführten Fahrzeuge ist um ein<br />
Mehrfaches gestiegen. Auch für<br />
Privatkunden sind diese Fahrzeuge<br />
oft wesentlich günstiger zu erwerben<br />
und werden daher bei den Käufern<br />
von Neufahrzeugen <strong>im</strong>mer beliebter.<br />
Klagen wegen Umsatzeinbußen<br />
kommen vermehrt von Seiten der<br />
Händler aus dem Landkreis, da deren<br />
eigentliches Geschäft nun sog. Re<strong>im</strong>porteure<br />
abwickeln. Auch das Zulassen<br />
von solchen Fahrzeugen ist<br />
<strong>im</strong>mer noch mit Problemen behaftet,<br />
da die technischen Daten dieser Fahrzeuge<br />
meist weder <strong>im</strong> zentralen noch<br />
<strong>im</strong> örtlichen Fahrzeugregister gespeichert<br />
sind.<br />
Grundsätzlich empfiehlt die Zulassungsstelle<br />
allen Fahrzeughaltern,<br />
sich vorab zu erkundigen, ob ihre Zulassungsunterlagen<br />
komplett sind und<br />
sich vorab und nicht erst am Annahmeschalter<br />
ihr spezielles Wunschkennzeichen<br />
reservieren zu lassen.<br />
Die Reservierung kann auch bequem<br />
von zu Hause per Internet, Telefon<br />
oder E-Mail erledigt werden. Dadurch<br />
erspart man sich und anderen unnötige<br />
Wartezeiten und möglicherweise<br />
auch Unannehmlichkeiten. Die<br />
Zentrale Information hilft hierbei<br />
gerne und kompetent weiter und ist<br />
telefonisch unter den Nummern<br />
08161/300 302 oder 305 oder per E-<br />
Mail unter info.zulassung@kreisfs.de<br />
zu erreichen.<br />
Geändertes<br />
Ausländerrecht<br />
<strong>Das</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong> stand <strong>im</strong> Zeichen der<br />
Umsetzung der EU-Richtlinien in<br />
nationales Recht in Form des lange<br />
diskutierten 2. Änderungsgesetzes<br />
zum Aufenthaltsgesetz. Darunter fällt<br />
die Pflicht für Ausländer aus visumspflichtigen<br />
Ländern, bereits vor der<br />
Einreise Deutschkenntnisse vorweisen<br />
zu können, sowie die Beschränkung<br />
des Familiennachzugs auf<br />
über 18-jährige. Im Zuge des 2.<br />
Änderungsgesetzes wurden ebenso<br />
neue Aufenthaltstitel eingeführt, die<br />
Ausländern <strong>im</strong> Raum der EU mehr<br />
Möglichkeiten und Rechte einräumen.<br />
Zudem wurde Ausländern,<br />
die zum Zwecke der Forschung bzw.<br />
der selbstständigen Tätigkeit nach<br />
Deutschland kommen wollen, die<br />
Einreise und der Aufenthalt <strong>im</strong><br />
Bundesgebiet erleichtert.<br />
Es wurden <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong> auch wieder<br />
neue Passdokumente für Staatenlose<br />
und für Ausländer, die von ihrem<br />
He<strong>im</strong>atstaat keinen Pass ausgestellt<br />
bekommen, eingeführt. Die<br />
Dokumente werden nun, ebenso wie<br />
Pässe und Ausweise für deutsche<br />
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