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Tätigkeitsbericht der Heimaufsichtsbehörde des Landkreises ...

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Tätigkeitsbericht <strong>der</strong> Heimaufsichtsbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

Freising gemäß § 22 Abs. 3 Heimgesetz<br />

für den Berichtszeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2005<br />

1. Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen<br />

2. Auftrag <strong>der</strong> Heimaufsicht<br />

3. Berichtspflicht<br />

4. Organisation<br />

5. Grunddaten<br />

5.1 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

5.2 Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeangebot<br />

5.3 Einrichtungen mit Tagespflegeangebot<br />

5.4 Einrichtungen mit Nachtpflegeangebot<br />

5.5 Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />

5.6 Einrichtungen <strong>der</strong> Suchthilfe<br />

6. Überwachung und Beratung <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

6.1 Heimbegehungen<br />

6.2 Schwerpunkte <strong>der</strong> Überprüfungen<br />

6.3 Ergebnisse und Maßnahmen<br />

6.4 Beratung <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

7. Sonstiges<br />

8. Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Stellen<br />

9. Arbeitsgemeinschaft gemäß § 20 HeimG<br />

10. Pflegeplatzbörse


1. Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Heimgesetz (ZustVHeimG)<br />

i.d.F. vom 04.03.2004 wurde den Kreisverwaltungsbehörden (kreisfreie Städte und<br />

Landratsämter) ab 01.01.2002 die Zuständigkeit für die Durchführung <strong>des</strong> Heimgesetzes<br />

(HeimG) und <strong>der</strong> hierzu ergangenen Rechtsverordnungen übertragen. Die wichtigsten<br />

Rechtsverordnungen sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Heimmin<strong>des</strong>tbauverordnung (HeimMindBauV),<br />

Heimpersonalverordnung (HeimPersV),<br />

Heimmitwirkungsverordnung (HeimMitwirkungsV),<br />

Heimsicherungsverordnung (HeimSicherungsV)<br />

Die Heimaufsicht <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Freising befindet sich im Landratsamt Freising und ist dort<br />

dem Betreuungsamt (SG 25) zugeordnet. Nach dem Heimgesetz ist sie für die Aufsicht über<br />

voll- und teilstationäre Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für volljährige Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen zuständig.<br />

2. Auftrag <strong>der</strong> Heimaufsicht<br />

Das Heimgesetz verfolgt als ein sogenanntes Schutzgesetz den Zweck:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse <strong>der</strong> Bewohnerinnen und Bewohner<br />

von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,<br />

die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu wahren und zu<br />

för<strong>der</strong>n,<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> dem Träger <strong>des</strong> Heims gegenüber den Bewohnerinnen und<br />

Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern,<br />

die Mitwirkung <strong>der</strong> Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,<br />

eine dem allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> fachlichen Erkenntnisse entsprechende<br />

Qualität <strong>des</strong> Wohnens und <strong>der</strong> Betreuung zu sichern,<br />

die Beratung in Heimangelegenheiten zu för<strong>der</strong>n.<br />

Durch das Heimgesetz soll sichergestellt werden, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

ermöglicht wird, auch im Heim ein Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen führen zu<br />

können. Die Heimaufsicht nimmt diese Aufgabe im wesentlichen durch folgende<br />

Dienstleistungen wahr:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beratungen <strong>der</strong> künftigen Träger bei Neugründungen o<strong>der</strong> Umbaumaßnahmen,<br />

Beratungen <strong>der</strong> Heimträger während <strong>des</strong> Betriebs ihrer Einrichtung,<br />

Information und Beratung <strong>der</strong> Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Heimbeiräte und<br />

Heimfürsprecher,<br />

Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und sonstigen Anliegen,<br />

Überwachung und Kontrolle <strong>der</strong> Heime durch jährliche bzw. anlassbezogene<br />

Heimbegehungen (dabei Überprüfung <strong>der</strong> Personalsituation, Pflegequalität,<br />

Pflegedokumentation, Umgang mit Medikamenten, Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung usw.)<br />

2


3. Berichtspflicht<br />

Nach § 22 Abs. 3 HeimG sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen<br />

Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen. Im Vollzug dieser<br />

gesetzlichen Verpflichtung erfolgt die gegenständliche Berichterstattung. Sie umfasst den<br />

Tätigkeitszeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2005.<br />

4. Organisation<br />

Im Berichtszeitraum bestand die Heimaufsicht aus zwei Verwaltungsfachkräften (1,33<br />

Stellen) und wurde von <strong>der</strong> Pflegefachkraft <strong>des</strong> Gesundheitsamtes Freising in erfor<strong>der</strong>lichem<br />

Umfang unterstützt. Zwei Heimbegehungen wurden durch eine Pflegefachkraft auf<br />

Honorarbasis begleitet.<br />

5. Grunddaten<br />

Die Heimaufsicht <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Freising beriet und überwachte zum Stichtag 31.12.2005<br />

12 vollstationäre Einrichtungen (zum Teil mit eingestreuter o<strong>der</strong> angeschlossener Kurzzeit-,<br />

Tages- bzw. Nachtpflege), eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, zwei Tagespflegeeinrichtungen,<br />

sechs Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe sowie zwei Einrichtungen <strong>der</strong> Suchthilfe. Im<br />

Landkreis Freising wurden insgesamt 1078 Plätze angeboten, die sich wie folgt verteilten:<br />

5.1 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Altenpflegeheim<br />

Langenbach<br />

Lindenstr. 22-26<br />

85416 Langenbach<br />

Heiliggeistspital Rotkreuzstr. 21<br />

Pflegeheim<br />

85354 Freising<br />

Heiliggeistspital Heiliggeistgasse 5<br />

Pflegeheim<br />

85354 Freising<br />

Kranken- u. Altenpflege Krankenhausweg 10<br />

Haus Moosburg 85368 Moosburg<br />

Seniorenwohnpark Krankenhausweg 6<br />

Moosburg<br />

85368 Moosburg<br />

Senioren-Service- Breimannweg 17<br />

Zentrum Allershausen 85391 Allershausen<br />

Seniorenheim Kubitz Am Pfannenstiel 1<br />

85406 Oberappersdorf<br />

Senioren-Zentrum Wiesenweg 6-8<br />

Hallbergmoos<br />

85399 Hallbergmoos<br />

Senioren-Zentrum Echinger Str. 9<br />

Neufahrn<br />

85375 Neufahrn<br />

Senioren-Zentrum Stadtwaldstr. 117<br />

Moosburg<br />

85368 Moosburg<br />

Seniorenpark Schönblick Am Seniorenpark 6<br />

85405 Nandlstadt<br />

Kursana Domizil Hochfeldstr. 33<br />

- Haus Vitus -<br />

84072 Au i. d. Hallertau<br />

Edeltraud Khauer und<br />

Christa Rott GbR<br />

Heiliggeistspital-Stiftung<br />

20 Plätze offen<br />

9 Plätze beschützend<br />

156 Plätze<br />

Heiliggeistspital-Stiftung 67 Plätze Pflege<br />

19 Plätze für Rüstige<br />

Kranken- u. Altenpflege<br />

30 Plätze<br />

Haus Moosburg GmbH<br />

Soziale Zukunft GmbH<br />

70 Plätze offen<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

18 Plätze beschützend<br />

Senioren-Service-Zentrum 25 Plätze<br />

Allershausen e.V.<br />

Kerstin Kubitz 7 Plätze<br />

Pichlmayr Wohn- und Pflegeheim<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Pichlmayr Wohn- und Pflegeheim<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Pichlmayr Wohn- und Pflegeheim<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Seniorenpark Schönblick GmbH<br />

Kursana Care GmbH<br />

44 Plätze offen<br />

27 Plätze beschützend<br />

98 Plätze offen<br />

17 Plätze beschützend<br />

68 Plätze<br />

54 Plätze offen<br />

17 Plätze beschützend<br />

73 Plätze offen<br />

18 Plätze beschützend<br />

3


5.2 Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeangebot<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Alten- und Servicezentrum<br />

Eching<br />

Bahnhofstr. 4<br />

85386 Eching<br />

Kranken- u. Altenpflege Krankenhausweg 10<br />

Haus Moosburg 85368 Moosburg<br />

Seniorenwohnpark Krankenhausweg 6<br />

Moosburg<br />

85368 Moosburg<br />

Senioren-Service- Breimannweg 17<br />

Zentrum Allershausen 85391 Allershausen<br />

Seniorenheim Kubitz Am Pfannenstiel 1<br />

85406 Oberappersdorf<br />

Seniorenpark Schönblick Am Seniorenpark 6<br />

85405 Nandlstadt<br />

Kursana Domizil Hochfeldstr. 33<br />

- Haus Vitus -<br />

84072 Au i. d. Hallertau<br />

Senioren-Zentrum Echinger Str. 9<br />

Neufahrn<br />

85375 Neufahrn<br />

Senioren-Zentrum Stadtwaldstr. 117<br />

Moosburg<br />

85368 Moosburg<br />

Heiliggeistspital Rotkreuzstr. 21<br />

Pflegeheim<br />

85354 Freising<br />

Älter werden in Eching e. V.<br />

20 Plätze<br />

Kranken- u. Altenpflege<br />

2 Plätze<br />

Haus Moosburg GmbH<br />

Soziale Zukunft GmbH<br />

10 Plätze<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Senioren-Service-Zentrum 1 Platz<br />

Allershausen e.V.<br />

Kerstin Kubitz 1 Platz<br />

Seniorenpark Schönblick GmbH 2 Plätze offen<br />

2 Plätze beschützend<br />

Kursana Care GmbH 6 eingestreute Plätze<br />

Pichlmayr Wohn- und Pflegeheim<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Pichlmayr Wohn- und Pflegeheim<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Heiliggeistspital-Stiftung<br />

eingestreute Plätze<br />

eingestreute Plätze<br />

eingestreute Plätze<br />

5.3 Einrichtungen mit Tagespflegeangebot<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Alten- und Servicezentrum<br />

Eching<br />

Seniorenwohnpark<br />

Moosburg<br />

Tagespflege <strong>der</strong><br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Tagespflege <strong>der</strong><br />

Sozialstation Neufahrn<br />

Bahnhofstr. 4<br />

85386 Eching<br />

Krankenhausweg 6<br />

85368 Moosburg<br />

Kölblstr. 2<br />

85354 Freising<br />

Dietersheimer Str. 8<br />

85375 Neufahrn<br />

Älter werden in Eching e. V.<br />

Soziale Zukunft GmbH<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

12 Plätze<br />

12 Plätze<br />

10 Plätze<br />

Sozialstation Neufahrn e. V. 9 Plätze<br />

5.4 Einrichtungen mit Nachtpflegeangebot<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Seniorenwohnpark<br />

Moosburg<br />

Krankenhausweg 6<br />

85368 Moosburg<br />

Soziale Zukunft GmbH<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

1 Platz<br />

4


5.5 Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Anneliese-Schweinberger-Haus Schlesierstr. 13<br />

85368 Moosburg<br />

Hermann-Altmann-Haus Schulweg 2<br />

85354 Freising-Sünzhausen<br />

Integrative Wohnanlage Gartenstr. 57<br />

85354 Freising<br />

Juliane-Maier-Haus Schlesierstr. 15<br />

85368 Moosburg<br />

Wohnheim „Gute Änger“ Gute Änger 15<br />

85356 Freising<br />

Außenwohngruppen Drosselweg 9<br />

85356 Freising<br />

Lebenshilfe Freising e. V.<br />

Lebenshilfe Freising e. V.<br />

Lebenshilfe Freising e. V.<br />

Lebenshilfe Freising e. V.<br />

Lebenshilfe Freising e.V.<br />

Lebenshilfe Freising e. V.<br />

27 Plätze<br />

1 Platz Kurzzeitpflege<br />

20 Plätze<br />

20 Plätze<br />

28 Plätze<br />

12 Plätze<br />

13 Plätze<br />

5.6 Einrichtungen <strong>der</strong> Suchthilfe<br />

Einrichtung Adresse Träger Platzzahlen<br />

Therapiezentrum Aiglsdorf Aiglsdorf 19<br />

85405 Nandlstadt<br />

Therapiezentrum Baumgarten Obere Dorfstraße 5<br />

85405 Nandlstadt<br />

Prop e. V.<br />

Prop e. V.<br />

16 Plätze<br />

16 Plätze<br />

Im Berichtszeitraum wurden zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 165<br />

Pflegeplätzen neu errichtet und in Betrieb genommen. Eine bestehende Pflegeeinrichtung<br />

erweiterte ihre Kapazität um zwei Pflegeplätze. Am Ende <strong>des</strong> Berichtsjahres wurde die<br />

Anwendung <strong>des</strong> HeimG für die Außenwohngruppen <strong>des</strong> Lebenshilfe Freising e. V. mit<br />

insgesamt 13 Plätzen sowie zwei Einrichtungen <strong>der</strong> Suchthilfe <strong>des</strong> Prop. e. V. mit insgesamt<br />

32 Plätzen festgestellt.<br />

6. Überwachung und Beratung <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

6.1 Heimbegehungen<br />

Gemäß § 15 Abs. 4 HeimG sind die Heime min<strong>des</strong>tens einmal jährlich zu überprüfen. Nach<br />

§ 15 Abs. 1 Satz 2 HeimG können die Begehungen angemeldet o<strong>der</strong> unangemeldet erfolgen.<br />

Aufgrund einer Weisung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie und Frauen (StMAS) sind die Überprüfungen in den Pflegeeinrichtungen<br />

grundsätzlich unangemeldet durchzuführen. Die Begehungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>tenhilfe dürfen weiterhin angemeldet erfolgen.<br />

Bei <strong>der</strong> Überwachung werden die Anfor<strong>der</strong>ungen, die das Gesetz an den Betrieb <strong>des</strong> Heimes<br />

stellt, überprüft. Der Heimträger, die Leitung und die Pflegedienstleitung haben die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte auf Verlangen und unentgeltlich zu<br />

erteilen. Die Mitarbeiter/innen <strong>der</strong> Heimaufsicht und auch die von ihr beauftragten Personen<br />

(z.B. Honorarfachkräfte) sind nach § 15 Abs. 2 Nrn. 1 ff. HeimG befugt:<br />

- die für das Heim genutzten Grundstücke und Räume zu betreten; soweit diese einem<br />

Hausrecht <strong>der</strong> Bewohnerinnen und Bewohner unterliegen, nur mit <strong>der</strong>en Zustimmung,<br />

5


- Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen,<br />

- Einsicht in die Aufzeichnungen nach § 13 <strong>des</strong> Auskunftspflichtigen im jeweiligen Heim<br />

vorzunehmen,<br />

- sich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Heimbeirat o<strong>der</strong> dem<br />

Heimfürsprecher in Verbindung zu setzen,<br />

- bei pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern mit <strong>der</strong>en Zustimmung den<br />

Pflegezustand in Augenschein zu nehmen,<br />

- die Beschäftigten zu befragen.<br />

Der Heimträger hat diese Maßnahmen zu dulden.<br />

Im Berichtsjahr 2005 wurden alle voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe – mit Ausnahme <strong>der</strong> Außenwohngruppen <strong>der</strong> Lebenshilfe<br />

sowie <strong>der</strong> zwei Einrichtungen <strong>der</strong> Suchthilfe – min<strong>des</strong>tens einmal jährlich überprüft. Die<br />

Begehungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe erfolgten angemeldet (ca. eine Woche<br />

vorher). Ansonsten fanden die Überprüfungen ausnahmslos unangemeldet statt.<br />

Im Berichtsjahr 2005 wurden insgesamt 30 Heimbegehungen durchgeführt. Hiervon fanden<br />

21 Überprüfungen routinemäßig und neun anlassbezogen statt. Der Medizinische Dienst <strong>der</strong><br />

Krankenkassen beteiligte sich an acht Heimbegehungen.<br />

Anlassbezogene Heimbegehungen sind in <strong>der</strong> Regel unmittelbare Reaktionen <strong>der</strong><br />

Heimaufsicht auf Beschwerden durch Bewohner, Angehörige o<strong>der</strong> Mitarbeiter. Die<br />

Heimaufsicht Freising hat es sich zum Ziel gesetzt, dass grundsätzlich je<strong>der</strong> Beschwerde<br />

nachgegangen wird. Ca. drei Viertel <strong>der</strong> eingegangen Beschwerden waren begründet und<br />

rechtfertigten ein Tätigwerden <strong>der</strong> Heimaufsicht. Lei<strong>der</strong> besteht nach wie vor <strong>der</strong> Eindruck,<br />

dass Beschwerdeführer Repressalien ihren Angehörigen gegenüber befürchten und sich oft<br />

erst sehr spät an die Heimaufsicht wenden. Beschwerden von Mitarbeitern gehen meist<br />

anonym ein.<br />

Im Berichtszeitraum nahmen an zwei Überprüfungen Vertreter <strong>der</strong> Regierung von<br />

Oberbayern teil.<br />

6.2 Schwerpunkte <strong>der</strong> Überprüfungen<br />

Personal:<br />

- Fachkraftquote<br />

- Dienstplan<br />

- Organisation<br />

- Fortbildungen<br />

Medikation:<br />

- Abschließbarer Medikamentenschrank<br />

- Bewohnerbezogene Aufbewahrung<br />

- Anbruchdatum vermerkt<br />

- Übervorräte<br />

- Bedarfsmedikation<br />

- Aufbewahrung von Betäubungsmitteln<br />

- Verträge nach § 12a Apothekengesetz<br />

- Psychopharmaka<br />

6


Pflegedokumentation:<br />

- Stammblatt<br />

- Biographiebogen<br />

- Pflegeanamnese<br />

- Pflegeplanung<br />

- Grundpflegenachweisblätter<br />

- Medikamentenverordnungsblatt<br />

- Vitalwerte<br />

- Fixierungsplan<br />

- Erfassung Sturzrisiko<br />

- Erfassung Dekubitusrisiko<br />

- Einfuhr und Ernährungsplan<br />

- Verlaufsbericht<br />

Pflegequalität:<br />

- Mobilisation aller Bewohner<br />

- Gewichtskontrollen<br />

- Prophylaxemaßnahmen (Debubitus-,<br />

Sturz-, Soor-, Paroditis-, Kontraktions-, prophylaxen u.a.)<br />

- Grundpflegemaßnahmen<br />

- Versorgung durch Hausärzte<br />

- Wundversorgung<br />

- Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung<br />

- Inkontinenzversorgung<br />

- Versorgung mit Hilfsmitteln (Wechseldruckmatratze usw.)<br />

- Hautzustand<br />

Bauliche Vorgaben:<br />

- Treppen, Aufzüge<br />

- Beleuchtung<br />

- Rufanlagen<br />

- Sanitäre Anlagen<br />

- Wohnplätze<br />

Versorgung mit Speisen und Getränken<br />

Erste-Hilfe-Material<br />

Soziale Betreuung<br />

Hygiene (stichprobenartig)<br />

Heimbeirat/Heimfürsprecher<br />

Beschwerdemanagement<br />

6.3 Ergebnisse und Maßnahmen<br />

Die Überwachung <strong>der</strong> Einrichtungen ergab hinsichtlich Struktur-, Prozess- und<br />

Ergebnisqualität überwiegend gute bis zufriedenstellende Ergebnisse. In jedem Fall wurden<br />

umfangreiche Abschlussgespräche durchgeführt. Feststellungen, Verbesserungsvorschläge<br />

und Anregungen wurden den Einrichtungen in Berichtsform mitgeteilt. Dennoch mussten<br />

trotz intensiver Beratungstätigkeit <strong>der</strong> Heimaufsicht in Einzelfällen zum Teil wie<strong>der</strong>holt<br />

gravierende Mängel festgestellt werden. Als Konsequenz waren im Berichtszeitraum in 12<br />

Fällen Begehungsgebühren jeweils von 50,-- € bis zu 750,-- € zu erheben. Die Höhe <strong>der</strong><br />

7


Gebühr für eine Heimbegehung, bei <strong>der</strong> Mängel festgestellt wurden, beträgt zwischen 25,-- €<br />

und 40,-- € je angefangene ½ Stunde für jede an <strong>der</strong> Begehung beteiligte Person, min<strong>des</strong>tens<br />

aber 50,-- €.<br />

Im Berichtsjahr 2005 wurden keine Anordnungen erlassen. Ebenfalls wurden keine Bußgel<strong>der</strong><br />

erhoben.<br />

6.4 Beratung <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

Die Heimaufsicht legt sehr viel Wert auf einen kooperativen Stil gegenüber den Heimträgern,<br />

Leitungskräften und sonstigen Mitarbeitern. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen Information und<br />

Beratung sowie die partnerschaftliche Erarbeitung von Lösungen. Erst wenn auf diesem Weg<br />

keine Verbesserungen im Interesse <strong>der</strong> Bewohnerinnen und Bewohner erzielt werden können,<br />

werden Anordnungen erlassen bzw. Bußgel<strong>der</strong> erhoben.<br />

Im Berichtsjahr 2005 wurden 28 Beratungstermine wahrgenommen. Insbeson<strong>der</strong>e nahm die<br />

Heimaufsicht an Gesprächsterminen, Informationsveranstaltungen, Ärztetreffen,<br />

Bauplanungsbesprechungen teil bzw. organisierte diese selbst. Darüber hinaus wurden im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Beratungsauftrags drei Rundschreiben an die Einrichtungen verschickt:<br />

August 2005 - Heimtierhaltung<br />

August 2005 - Hinweise zur Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr<br />

November 2005 - Hinweis <strong>der</strong> britischen Gesundheitsbehörde zu Positionsgurten<br />

bei Rollstühlen und Sitzschalen<br />

7. Sonstiges<br />

Weitere wichtige Schwerpunkte <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Heimaufsicht sind:<br />

- Prüfung nach <strong>der</strong> Heimpersonalverordnung<br />

Nach <strong>der</strong> Heimpersonalverordnung dürfen betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte o<strong>der</strong><br />

unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Bei mehr als vier<br />

pflegebedürftigen Bewohnern muss min<strong>des</strong>tens je<strong>der</strong> zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein.<br />

In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muss auch bei Nachtwachen min<strong>des</strong>tens eine<br />

Fachkraft ständig anwesend sein.<br />

Die Fachkraftquoten <strong>der</strong> vollstationären Einrichtungen sowie <strong>der</strong> separaten<br />

Kurzzeitpflegeeinrichtung werden vierteljährlich ermittelt. Durch teils sehr intensive Beratung<br />

konnte im Berichtsjahr 2005 erstmals in allen voll- und teilstationären Einrichtungen die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Fachkraftquote von 50 % erreicht werden. Positiv zu erwähnen ist, dass ein<br />

Großteil <strong>der</strong> Heime diese Min<strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ung deutlich übertreffen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Nachtdienstbesetzung in vier Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe wurden nach intensiver<br />

Prüfung sowie unter Würdigung <strong>der</strong> Interessen und Bedürfnisse <strong>der</strong> Bewohner<br />

Ausnahmeregelungen <strong>der</strong>art getroffen, dass Hilfskräfte im Nachtdienst eingesetzt werden<br />

können, wenn Fachkräfte in Rufbereitschaft stehen.<br />

Heim- und Pflegedienstleitungen müssen für ihre Aufgabe persönlich und fachlich geeignet<br />

sein. Der Heimleiter muss nach seiner Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seinem<br />

8


eruflichen Werdegang die Gewähr dafür bieten, dass das jeweilige Heim entsprechend den<br />

Interessen und Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird.<br />

Die Heimaufsicht überprüft diese rechtlichen Vorgaben, in dem sie Angaben über Ausbildung<br />

und beruflichen Werdegang, entsprechende Qualifikationsnachweise und Zeugnisse,<br />

polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister <strong>der</strong><br />

Heim- bzw. Pflegedienstleitung anfor<strong>der</strong>t. Im Berichtsjahr 2005 wurde die Qualifikation von<br />

fünf Heimleitungen und drei Pflegedienstleitungen eingehend überprüft. Alle Leitungskräfte<br />

erfüllten die Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

- Anzeigeverfahren für neue Heime<br />

Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat darzulegen, dass er die heimrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt. Zu diesem Zweck hat er seine Absicht spätestens drei Monate vor <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Inbetriebnahme <strong>der</strong> zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierbei müssen <strong>der</strong><br />

Heimaufsicht eine Vielzahl von Unterlagen vorgelegt werden. Bereits im Vorfeld arbeiten die<br />

Heimaufsicht, <strong>der</strong> zukünftige Träger, ggf. Architekt o<strong>der</strong> Planungsbüro eng zusammen, um<br />

die Planungen mit den heimaufsichtlichen Gesichtspunkten abzustimmen. Bevor die<br />

Einrichtung in Betrieb genommen wird, findet eine Endabnahme statt. Im Berichtsjahr 2005<br />

wurden zwei Anzeigeverfahren durchgeführt. Ferner wurden mehrere Anfragen privater<br />

Investoren bearbeitet.<br />

Unter an<strong>der</strong>em werden folgende Unterlagen angefor<strong>der</strong>t:<br />

- Bei juristischen Personen als Träger entsprechende Satzung bzw. Gesellschaftervertrag<br />

sowie ggf. einen Handelsregisterauszug<br />

- Grundrissplan,<br />

- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Pacht- o<strong>der</strong> Mietvertrag),<br />

- Angaben über Ausbildung und beruflichen Werdegang <strong>der</strong> Heimleitung und <strong>der</strong><br />

Pflegedienstleitung sowie entsprechende Qualifikationsnachweise und Zeugnisse,<br />

- Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister <strong>des</strong>/<strong>der</strong><br />

Betreiber/s,<br />

- Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister <strong>der</strong><br />

Heimleitung und <strong>der</strong> Pflegedienstleitung,<br />

- Stellenbeschreibungen,<br />

- Konzeption <strong>des</strong> Heims,<br />

- Heimvertrag und Heimordnung (Muster),<br />

- Angaben und Unterlagen zur Finanzierung <strong>der</strong> Investitionskosten<br />

Die zuständige Behörde kann weitere Angaben verlangen, soweit sie zur zweckgerichteten<br />

Aufgabenerfüllung erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

- Heimmitwirkung<br />

In den 12 vollstationären Pflegeeinrichtungen hatten zum Stichtag 31.12.2005 fünf Heime<br />

einen Heimbeirat installiert. Für alle an<strong>der</strong>en Einrichtungen, in denen die Bildung eines<br />

Heimbeirats nicht möglich war, wurde ein/e Heimfürsprecher/in bestellt. In <strong>der</strong><br />

eigenständigen Kurzzeitpflegeeinrichtung war weiterhin eine Heimfürsprecherin eingesetzt.<br />

In fünf Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe waren Heimbeiräte gebildet. Die Befindlichkeit<br />

<strong>der</strong> Heimbewohner wurde in Gesprächen mit Heimbeiräten, Heimfürsprechern und in<br />

9


Einzelgesprächen mit Bewohnern, Angehörigen und Betreuern ermittelt. Das<br />

Beratungsangebot durch die Heimaufsicht wurde in mehreren Fällen wahrgenommen.<br />

8. Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Stellen<br />

<br />

<br />

<br />

Medizinischer Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen (MDK München Nord),<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegekassenverbände in Bayern (Kulmbach),<br />

Bauamt, Brandschutz, Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt (Pflege und<br />

Hygiene),<br />

Regierung von Oberbayern, Bezirk Oberbayern, Sozialministerium,<br />

Gewerbeaufsichtsamt<br />

Die Qualitätsprüfungen <strong>des</strong> MDK wurden im Berichtsjahr 2005 immer unter Beteiligung <strong>der</strong><br />

Heimaufsicht durchgeführt. Die Berichte <strong>des</strong> MDK sowie <strong>der</strong> Pflegefachkraft <strong>des</strong><br />

Gesundheitsamtes Freising wurden von <strong>der</strong> Heimaufsicht ausgewertet. Evtl. daraus<br />

resultierende Sanktionen können aufgrund <strong>des</strong> Heimgesetzes ausschließlich durch die<br />

Heimaufsicht verhängt werden.<br />

Daneben wurden diverse Anfragen <strong>der</strong> Regierung von Oberbayern sowie <strong>des</strong><br />

Sozialministeriums beantwortet. Stellungnahmen <strong>der</strong> Heimaufsicht zu durchgeführten<br />

Heimbegehungen werden an den MDK, die Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegekassenverbände,<br />

den Bezirk sowie die Regierung von Oberbayern zur Kenntnisnahme weitergeleitet.<br />

Die Heimaufsicht nahm im Berichtsjahr 2005 jeweils an zwei Dienstbesprechungen <strong>der</strong><br />

Regierung von Oberbayern sowie <strong>des</strong> Sozialministeriums teil. Darüber hinaus fanden zwei<br />

Treffen <strong>des</strong> Arbeitskreises AGPflegeVG (För<strong>der</strong>ung von teil- und vollstationären<br />

Einrichtungen sowie von Einrichtungen <strong>der</strong> Kurzzeitpflege und ambulanten Diensten) statt.<br />

9. Arbeitsgemeinschaft gemäß § 20 HeimG<br />

§ 20 Abs. 5 HeimG verpflichtet die für die Heimaufsicht zuständigen<br />

Kreisverwaltungsbehörden zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Ziel ist die Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Schutzes <strong>der</strong> Heimbewohner und <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Pflege und Betreuung in den Heimen.<br />

Zugleich soll erreicht werden, Doppelarbeit bei <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Heime zu vermeiden<br />

und durch eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit Synergieeffekte aller<br />

betroffenen Stellen zu nutzen. Der Vorsitz sowie die Geschäftsführung obliegen <strong>der</strong><br />

Heimaufsichtsbehörde als unabhängiger und neutraler Instanz. Ihre fachliche Zuständigkeit<br />

erstreckt sich auf alle Bereiche <strong>des</strong> Heimrechts.<br />

Im Berichtsjahr 2005 fand ein Treffen <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft statt. Auf die Erstellung einer<br />

eigenen Geschäftsordnung wurde verzichtet.<br />

Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft waren <strong>der</strong> wechselseitige Informations- und<br />

Sachstandsaustausch zu Ergebnissen <strong>der</strong> Heimbegehungen, Besprechung beson<strong>der</strong>er<br />

Probleme, die Koordinierung von routinemäßigen bzw. anlassbezogenen Prüfungsterminen,<br />

Information über Neubauvorhaben sowie die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten.<br />

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Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft sind die Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegekassenverbände,<br />

<strong>der</strong> Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen, die Regierung von Oberbayern, <strong>der</strong> Bezirk<br />

Oberbayern, das Gesundheitsamt Freising sowie die Heimaufsicht.<br />

10. Pflegeplatzbörse<br />

Im September 2005 wurde auf <strong>der</strong> Homepage <strong>des</strong> Landratsamtes Freising<br />

(www.kreis-fs.de/sg25.html) eine tagesaktuelle und für alle Beteiligten kostenlose<br />

Pflegeplatzböse eingerichtet. Interessierte und Angehörige pflegebedürftiger Menschen<br />

können sich hier problemlos einen schnellen Überblick über die freien Dauer-, Kurzzeit- und<br />

Tagespflegeplätze aller Pflegeeinrichtungen im Landkreis Freising verschaffen.<br />

Freising, 25.04.2006<br />

Landratsamt Freising<br />

-Betreuungsamt/Heimaufsicht-<br />

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