Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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18. Hilfe für junge Volljährige<br />
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII wird von den jungen Menschen bei der Bezirkssozialarbeit<br />
im Amt für Jugend und Familie selbst beantragt und begründet. Diese Hilfe<br />
kann dann in Anspruch genommen werden, wenn noch keine altersgemäße Selbstständigkeit<br />
erlangt wurde und der Bedarf nach Unterstützung von dem jungen Menschen selbst klar gesehen<br />
wird. Hilfe für junge Volljährige hängt stark von der Mitwirkungsbereitschaft des jungen<br />
Menschen und der Fähigkeit, sich auf die Hilfe einzulassen, ab. Die Hilfe wird in Absprache<br />
mit allen Beteiligten langsam stufenweise reduziert, um so die Selbstständigkeit vorzubereiten.<br />
Hilfe für junge Volljährige kann in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet<br />
werden. Am häufigsten wird sie als Fortführung der Fremdunterbringung gewährt, wenn die<br />
Hilfe bereits vor der Volljährigkeit begonnen hat und die Weiterführung erforderlich wird, z.B.<br />
bei einer begonnenen Ausbildung. Um die zunehmende Verselbstständigung zu sichern, wird<br />
schon vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres darauf geachtet, dass die jungen Menschen<br />
ihr Geld immer selbstständiger verwalten und Verantwortung für sich selbst übernehmen. Je<br />
nach Reifegrad wird der Wechsel in eine offenere betreute Wohnform angestrebt.<br />
Junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, beteiligen sich mit einem Teil ihres Einkommens<br />
an den anfallenden Kosten. Um das Bewusstsein für die in der Realität anfallenden<br />
Kosten für Wohnen und Lebensunterhalt zu schärfen, ist es erforderlich, dass die jungen<br />
Menschen möglichst bald mit Hilfe der Betreuer ihr zur Verfügung stehendes Geld selbst<br />
verwalten und einteilen lernen.<br />
Im Landkreis <strong>Freising</strong> bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:<br />
• Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können in einer „teilbetreuten Wohngemeinschaft“<br />
des Kinderheims St. Klara leben. Die Betreuer sind nur stundenweise da, die Mahlzeiten<br />
werden selbst eingekauft, gekocht und die jungen Menschen kümmern sich eigenständig<br />
um die Versorgung ihres Wohnraums.<br />
• Beim „innenbetreuten Wohnen“ werden die jungen Menschen in eigenen Apartments auf<br />
dem Gelände des ehemaligen Kinderheims St. Klara und im Jugendwerk Birkeneck engmaschig<br />
betreut.<br />
• Im „außenbetreuten Wohnen“ leben die jungen Menschen in einer eigenen Wohnung mit<br />
individuell vereinbarter Betreuung, um schrittweise in die Eigenständigkeit geführt zu<br />
werden. Die Betreuung wird von verschiedenen Trägern der Jugendhilfe geleistet.<br />
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