<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong> Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> _________________________________________________________________ • Institut für schulische und soziale Rehabilitation: Hier handelt es sich um ein Angebot der Kinder– und Jugendpsychiatrie Landshut, das über die Schule für Kranke die Rückführung und Integration in die Herkunftsschule begleitet. • Etappe ist ein Projekt zur Unterstützung der beruflichen Integration, das im Erwachsenenbereich von der Caritas übernommen wird und der Kostenträger das Jobcenter ist. Für Jugendliche nach Beendigung der Regelschulzeit bis zum 18. Lebensjahr wird dieses Projekt von der Katholischen Jugendfürsorge angeboten. Kostenträger ist dann die Jugendhilfe über § 13 SGB VIII. Die Jugendlichen arbeiten mit sozialpädagogischer Unterstützung in verschiedenen Projekten. Ziel der Hilfe ist es, die sozialen Kompetenzen zu verbessern, ein regelmäßiges Arbeitsverhalten zu erlernen und berufliche Orientierung zu finden. • Das Jugendwerk Birkeneck verfügt über eine Hauptschule –Jahrgangsstufen sieben bis neun- und eine Förder-Berufsschule; beide mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Die Ausbildung in Birkeneck ist in 14 verschiedenen Berufen aus sieben Berufsfeldern möglich. Dies sind: Ernährung, Bautechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik und Drucktechnik. Neun davon sind Vollausbildungen, die mit der Gesellenprüfung abschließen; fünf schließen mit der Fachwerkerqualifikation ab. Die überbetriebliche Ausbildung im Jugendwerk Birkeneck fördert Jugendliche und junge Erwachsene, ausgehend von ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen, damit sie trotz ihrer Leistungs- und Sozialisationsdefizite am ersten Arbeitsmarkt teilnehmen können. Jugendliche, die teilstationär im Jugendwerk Birkeneck untergebracht sind, verbringen dort den ganzen Tag. Die räumliche Nähe zum Jugendwerk Birkeneck in Hallbergmoos ermöglicht es, zu Hause zu wohnen und die dortige Schule und Ausbildungswerkstätten zu besuchen, was für Jugendliche ein attraktives Angebot darstellt. 17.3 Stationäre Hilfen Der Oberbegriff "stationäre Jugendhilfe" fasst alle Erziehungshilfen außerhalb des elterlichen Haushaltes "über Tag und Nacht" zusammen. Diese Jugendhilfeleistungen können in Pflegefamilien, Heimeinrichtungen oder Jugendwohngruppen bewilligt werden. Die „richtige“ Hilfeform bestimmt sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Voraussetzung für eine stationäre Leistung ist unter anderem, dass ambulante oder teilstationäre Angebote für die adäquate Erziehung des jungen Menschen nicht mehr ausreichend sind. Vor jeder Fremdunterbringung muss geprüft werden, ob diese nicht durch andere, eventuell auch vernetzte Hilfsangebote im Sozialraum vermieden werden kann. Ebenso wird im Amt für Jugend und Familie <strong>Freising</strong> immer die Möglichkeit der Unterbringung in einer Pflegefamilie geprüft. Alle Formen der stationären Unterbringung haben die Aufgabe, positive Lebensorte für Kinder und Jugendliche zu bilden, wenn diese vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Familie leben können. Es handelt sich in der Regel um Familien, in denen sich Kinder aufgrund der familiären oder anderer Lebensbedingungen momentan oder auf längere Sicht nicht ausreichend entwickeln können. Sehr oft sind erhebliche Erziehungsschwierigkeiten und Auffälligkeiten vorhanden, welche die Eltern vor kaum lösbare Probleme stellen. Konkret wird Fremdunterbringung dann erforderlich, wenn • die Eltern auf Grund eigener Probleme, wie z.B. Sucht oder psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse und das Recht des jungen Menschen auf Erziehung abzudecken oder 52
<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong> Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> _________________________________________________________________ • die Auffälligkeiten und individuellen Probleme des jungen Menschen eine spezielle Betreuung oder Beschulung erforderlich machen. 53