Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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Frühe Hilfen im Rahmen der Bezirkssozialarbeit<br />
Frühe Hilfen sind Angebote, die sich an Eltern mit Kindern unter drei Jahren richten. Diese<br />
Hilfen können präventiv durch die Koordinierende Kinderschutzstelle Fachberatung Frühe<br />
Kindheit „KoKi“ eingesetzt werden, aber auch in Form einer erzieherischen Hilfe durch die<br />
Bezirkssozialarbeit, insbesondere als<br />
• Einsatz einer Familienhebamme: Speziell ausgebildete Hebammen unterstützen bis Ende<br />
des ersten Lebensjahres des Kindes die Mütter in der Versorgung, Betreuung und Förderung<br />
des Kindes. Dieses Angebot wird gut angenommen, da es nicht an erzieherischen<br />
Defiziten festgemacht wird.<br />
• Einsatz eines Trainingsprogramms alltagspezifischer Probleme (TAP) oder Haushaltorganisationstraining<br />
(HOT): Hauswirtschafterinnen oder ähnlich ausgebildete Fachkräfte unterstützen<br />
Familien beim Erlernen von Grundkompetenzen wie Hygiene, Umgang mit Lebensmitteln,<br />
Regelung der Haushaltsfinanzen etc.<br />
• Der Einsatz von Kinderpflegerinnen richtet sich an Familien, die in erster Linie Unterstützung<br />
bei der Versorgung und Betreuung benötigen. Gleichzeitig beinhaltet dieses Angebot<br />
Verbesserungen der erzieherischen Kompetenzen.<br />
• Mutter-Kind-Betreuung (MuKin): ambulante Mutter-Kind-Betreuung je zweier junger Mütter<br />
in einer gemeinsamen Wohnung. Träger dieses Hilfsangebots ist die Katholische Jugendfürsorge.<br />
Begleitende und unterstützende Hilfen<br />
Begleitende und unterstützende Hilfen werden in der Regel für einen Zeitraum von ca. sechs<br />
Monaten bis zwei Jahren bewilligt. Sie richten sich an Familien in vielfältigen Problemlagen<br />
(Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII), an Jugendliche, die noch zu Hause leben<br />
(Erziehungsbeistand - § 30 SGB VIII) und junge Menschen mit speziellen Problemlagen<br />
(Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung – ISE § 35 SGB VIII)<br />
• Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine familienunterstützende Maßnahme der<br />
Jugendhilfe. Die ganze Familie steht im Fokus der Hilfestellungen einer sozialpädagogischen<br />
Fachkraft. Die Fachkraft kommt in die Familie und bietet im häuslichen Umfeld Unterstützung<br />
bei der Erziehung, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei Schwierigkeiten<br />
mit Außenstehenden an. Oft zeigen sich im Laufe der Hilfe andere Schwerpunkte<br />
als zu Beginn. Meist kommen existenzielle, erzieherische und familiäre Probleme<br />
zusammen. Ziel ist es, die Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten der<br />
Familie so zu erweitern, dass sie schließlich auftretende Probleme wieder selbstständig<br />
meistern kann.<br />
• In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit<br />
dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Zusätzliche Beratungen der Eltern bzw. gemeinsame<br />
Familiengespräche sind ergänzend sinnvoll und möglich. Bei dieser Hilfe steht im<br />
Mittelpunkt, dem Kind bzw. dem oder der Jugendlichen eine Vertrauensperson an die Seite<br />
zu stellen, die versucht, die Schwierigkeiten aus seiner Sicht zu verstehen. Die Erziehungsbeistandschaft<br />
wird häufiger bei Jugendlichen als bei Kindern eingesetzt. 2<br />
2 Siehe auch: Katja Nowacki,<br />
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_programme/a_angebote_und_hilfen/s_1961.html<br />
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