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Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

15. Begleitete Umgangskontakte<br />

Begleitete Umgangskontakte werden erforderlich, wenn der Kontakt des Kindes zum nichtbetreuenden<br />

Elternteil ohne Unterstützung gefährdend wäre oder abgelehnt wird, z.B. wenn<br />

ein Elternteil schon lange keinen Umgang mehr mit den Kindern hatte, oder ein Elternteil den<br />

Umgang verhindert. Dies ist vor allem in hochstrittigen Scheidungs- bzw. Trennungssituationen<br />

notwendig.<br />

Wird durch Beratung keine andere Lösung erarbeitet, kann über das Amt für Jugend und<br />

Familie oder über das Familiengericht ein begleiteter Umgang vermittelt werden.<br />

Ziel des betreuten Umgangs ist, die Eltern zu befähigen, den Umgang mit dem Kind wieder<br />

selbstständig auszuüben und auch zuzulassen. Gleichzeitig kann durch die Umgangsbegleiter<br />

auch Information über die Beziehung zwischen Eltern und Kind gegeben werden.<br />

Der Kinderschutzbund <strong>Freising</strong> übernimmt die Betreuung der Eltern. Nach eingehender Beratung<br />

werden Umgangskontakte zwischen dem Elternteil, dem bisher der Kontakt verweigert<br />

wurde und dem Kind (den Kindern) hergestellt. Während der Zeit dieses Umgangs ist eine<br />

dritte neutrale Person anwesend, die den beteiligten Kindern Schutz gewährt. Umgangsbegleitung<br />

beinhaltet auch Unterstützung bei der Übergabe des Kindes.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> wurden durch den Kinderschutzbund insgesamt 37 Familien betreut (Vorjahr:<br />

ebenfalls 37 Familien).<br />

In vielen Fällen konnten gute Erfolge erzielt werden, so dass die zunächst sehr vorsichtigen<br />

Elternteile, die in der Regel den Umgang des ehemaligen Partners verhindern wollten, ihre<br />

Vorbehalte nach und nach aufgeben konnten und es möglich wurde, einen regelmäßigen und<br />

unbetreuten Umgang wieder aufzubauen.<br />

Das Familiengericht legt in verschiedenen Fällen eine bestimmte Anzahl von Umgangsbegleitungen<br />

mit ergänzenden Elterngesprächen fest. Diese Vorgehensweise ist hilfreich, wenn es<br />

darum geht, für die Beteiligten einen Rahmen abzustecken.<br />

Die ergänzende Arbeit im begleitenden Umgang, d.h. der zusätzliche Zeitaufwand, der neben<br />

der reinen Umgangsbegleitung und ihrer Vor- und Nachbereitung anfällt, ist im Steigen begriffen.<br />

Die Zahl der Elterngespräche, einzeln oder mit beiden Eltern nimmt zu, ebenso die<br />

Zahl der Gerichtsverfahren, an denen der Kinderschutzbund teilnimmt, der Rückkoppelungsbedarf<br />

mit dem Amt für Jugend und Familie, die Zusammenarbeit mit den flexiblen Familienhilfen,<br />

mit Ärzten, Rechtsanwälten und mit Gutachtern. Diese Vernetzungsarbeit mit dem<br />

Helfersystem ist wichtig, um zu tragfähigen Lösungen zu kommen.<br />

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