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Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

13. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung<br />

Seit 2005 ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und die Garantenpflicht<br />

des Jugendamtes gesetzlich festgeschrieben. In verschiedenen Ergänzungen<br />

und Erweiterungen wurden Vorgehensweise und Vernetzung mit der Gesundheitshilfe, der<br />

Polizei, dem Familiengericht und anderen Helfern festgelegt. Im Amt für Jugend und Familie<br />

<strong>Freising</strong> sind feste Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen festgeschrieben:<br />

• jeder Meldung wird zeitnah nachgegangen,<br />

• die Vorgehensweise wird mit der Sachgebietsleitung abgesprochen,<br />

• Hausbesuche finden, je nach Inhalt der Meldung auch unangemeldet, nur zu zweit statt,<br />

wobei eine im Umgang mit Kindeswohlgefährdung „insoweit erfahrene Fachkraft“ beteiligt<br />

ist,<br />

• es wird bei anderen Helfersystemen: wie Schule, Arzt, Kindertagesstätten nachgefragt,<br />

• es erfolgt eine zeitnahe und ausführliche Dokumentation.<br />

Ist die Familie nicht zur Zusammenarbeit bereit und liegen akute Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung<br />

vor, muss das Familiengericht eingeschaltet werden, um zu klären, ob die<br />

Eltern bereit und in der Lage sind, der Kindeswohlgefährdung abzuhelfen. Meist wird eine<br />

Anhörung zur Erörterung der Kindeswohlgefährdung beantragt, bei der versucht wird, bei<br />

den Eltern Verständnis und Kooperation zu wecken, um mit Unterstützung durch erzieherische<br />

Hilfen die Gefährdung abzuwenden.<br />

Ist auf Grund der Gefährdungslage eine sofortige Schutzmaßnahme erforderlich und stimmen<br />

die Eltern dieser nicht zu, so kann das Familiengericht im Rahmen einer einstweiligen<br />

Anordnung dem Jugendamt Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen, um den Schutz<br />

des Kindes zu gewährleisten. Hier wird dann zeitnah im Rahmen einer Anhörung das weitere<br />

Vorgehen geklärt. Alle Maßnahmen, die das Sorgerecht einschränken, werden regelmäßig<br />

daraufhin überprüft, ob den Eltern das volle Sorgerecht zurückgegeben werden kann.<br />

„Kinderschutzarbeit“ ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit zeitaufwändig<br />

und emotional oft sehr belastend. Die Einschätzung der akuten Gefährdung und<br />

die sich daraus ergebenden Handlungsschritte geschehen unter Zeitdruck und unter dem Risiko,<br />

bei Fehleinschätzung dafür haftbar gemacht zu werden. Dazu kommt ein großer Druck<br />

durch die Öffentlichkeit.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> hatten wir 100 Meldungen bzgl. Kindeswohlgefährdungen. Die Meldungen kamen<br />

von anderen Helfern, Verwandten, der Polizei, von der Schule und der Jugendsozialarbeit,<br />

von Nachbarn, Bekannten und von Kindertagesstätten, 11 Meldungen wurden anonym<br />

erstattet.<br />

Inhalte der Meldungen waren:<br />

• Gewalt in der Familie, auch gegen die Kinder – in 33 Fällen<br />

• Vernachlässigung, Verwahrlosung, Verletzung der Aufsichtspflicht und fehlende medizinische<br />

Betreuung in - 31 Fällen<br />

• Überforderung oder erzieherische Probleme – in 11 Fällen<br />

• Drogen- und/oder Alkoholproblematik in – 8 Fällen<br />

• Belastende Lebenssituation, Multiproblemfamilie, mangelnde Förderung – in 9 Fällen<br />

• Psychische Erkrankung eines oder beider Elternteile – in 3 Fällen<br />

• Verdacht auf sexuelle Übergriffe/sexuellen Missbrauch – in 2 Fällen<br />

• Verdacht auf Suizid – in 3 Fällen<br />

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