Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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Das Amt für Jugend und Familie übernimmt die Führung von Pflegschaften<br />
• bei Aufenthaltsbestimmungsrecht,<br />
• bei Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge,<br />
• bei Anfechtung der Vaterschaft,<br />
• und bei Umgangsregelungen.<br />
Außerdem werden Beurkundungen und Beglaubigungen von Vaterschaftsanerkennungen,<br />
Unterhalt und Sorgeerklärungen vorgenommen. Weiterhin besteht die Zuständigkeit für Unterhaltsbeitreibungen<br />
einschließlich Zwangsvollstreckung und Strafverfolgung im Rahmen der<br />
Amtshilfe für andere Länder.<br />
Im Jahr <strong>2012</strong> wurden<br />
• in 75 Fällen Zwangsvollstreckungen beantragt (2011: 63 Fälle),<br />
• insgesamt 50 Prozessangelegenheiten beim Amtsgericht bzw. Familiengericht <strong>Freising</strong><br />
abgewickelt. Die Verfahren umfassten Vaterschaftsanfechtungen, Vaterschaftsfeststellungen<br />
und Unterhaltsverfahren,<br />
• Müttern zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts insgesamt 301 sogenannte „Negativbescheinigungen“<br />
ausgestellt,<br />
• 403 (2011: 413) Informationsschreiben an nicht verheiratete Mütter, die im Jahr <strong>2012</strong><br />
ein Baby geboren haben, versandt,<br />
• auf Antrag darüber hinaus 30 Titelteilungen bearbeitet.<br />
An Mündelgeldern wurden im Jahr <strong>2012</strong> insgesamt 604.432,54 € eingenommen (= Summe<br />
der von den Unterhaltspflichtigen vereinnahmten und ausgezahlten Beträge)<br />
Wie bereits im Jahr 2011 zu erkennen war, waren auch im Jahr <strong>2012</strong> die Anzahl der Beistandschaften<br />
leicht rückläufig. Dabei handelt es sich um die Fälle, in denen eine außergerichtliche<br />
Klärung von Vaterschaft oder Unterhalt nicht möglich ist bzw. in denen die regelmäßigen<br />
Unterhaltszahlungen vom Amt für Jugend und Familie <strong>Freising</strong> eingenommen,<br />
überwacht und an die Unterhaltsberechtigten weitergeleitet werden. Dies ist auch auf die<br />
fachliche und persönliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit<br />
schwierigen Konstellationen zurückzuführen. In gleichem Maße stieg jedoch erneut die Anzahl<br />
der Beratungen in den Fällen, in denen eine umfassende Berechnung der Unterhaltsansprüche,<br />
sowie deren außergerichtliche Geltendmachung erfolgen.<br />
Festzustellen ist jedoch eine steigende Nichtbereitschaft zur Herbeiführung einer gütlichen<br />
Einigung seitens der Unterhaltspflichtigen, so dass die Anzahl der tatsächlich durchgeführten<br />
gerichtlichen Verfahren deutlich angestiegen ist, ebenso die Anzahl der Zwangsvollstreckungen.<br />
Auffallend ist die Tatsache, dass sich immer mehr Unterhaltspflichtige in Unterhaltssachen<br />
um anwaltliche Vertretung bemühen, was oft lange und zeitraubende Schriftwechsel nach<br />
sich zieht und ein zeitnaher Abschluss der Angelegenheit in diesen Fällen oft nur schwer<br />
möglich ist.<br />
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