Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
_________________________________________________________________<br />
9. Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft<br />
Das Amt für Jugend und Familie wird Beistand, Pfleger oder Vormund eines minderjährigen<br />
Kindes in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Konstellationen.<br />
Als Beistand ist das Amt für Jugend und Familie gesetzlicher Vertreter für die Feststellung<br />
der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.<br />
Als Vormund übernimmt das Amt für Jugend und Familie die Ausübung der elterlichen Sorge.<br />
Als Ergänzungspfleger übt das Amt für Jugend und Familie bestimmte Aufgaben als gesetzlicher<br />
Vertreter der Minderjährigen aus. Die Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft wird<br />
durch Beschluss des Familiengerichts auf das Jugendamt übertragen.<br />
Der Vormund und Ergänzungspfleger hält nach der neuen gesetzlichen Regelung monatlich<br />
Kontakt zu seinem Mündel. Dieser Kontakt findet in der Regel in der gewöhnlichen Umgebung<br />
des Kindes oder Jugendlichen statt.<br />
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wurden <strong>2012</strong> eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle<br />
neu geschaffen.<br />
Vormünder üben unter Anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, d.h. sie bestimmen,<br />
wo beziehungsweise bei wem das Kind oder der Jugendliche wohnt. Sie kümmern sich in Zusammenarbeit<br />
mit den Pflegeeltern oder den Betreuern der Jugendhilfeeinrichtung um eine<br />
geeignete Schule oder Ausbildungsplatz. Sie nehmen die Gesundheitsfürsorge wahr und beantragen<br />
Sozialleistungen, regeln den Unterhalt, beantragen Aufenthaltserlaubnisse oder<br />
Asyl. Sie machen Rentenansprüche geltend und übernehmen Erbschaftsangelegenheiten.<br />
Ergänzungspfleger wird das Jugendamt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Regelung<br />
bestimmter Angelegenheiten für das Kind rechtlich gehindert sind oder eine Interessenskollision<br />
vorliegt.<br />
Das Amt für Jugend und Familie berät und unterstützt<br />
• Mütter und Väter bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen<br />
Kinder,<br />
• bei der Feststellung der Vaterschaft,<br />
• Mütter oder Väter bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche,<br />
• junge Volljährige bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,<br />
• nichtverheiratete Eltern bei der Abgabe von Sorgeerklärungen,<br />
• das Kind vor Gericht.<br />
und übernimmt die Vertretung des Kindes vor Gericht<br />
• bei Feststellung der Vaterschaft,<br />
• bei Anfechtung der Vaterschaft,<br />
• bei Unterhaltsstreitigkeiten,<br />
• bei schulischen Angelegenheiten,<br />
• bei Zeugenaussagen.<br />
Bei der Unterhaltsfestsetzung und Unterhaltsbeitreibung, einschließlich Zwangsvollstreckung<br />
und Strafverfolgung berät und unterstützt das Amt für Jugend und Familie.<br />
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