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Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

9. Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft<br />

Das Amt für Jugend und Familie wird Beistand, Pfleger oder Vormund eines minderjährigen<br />

Kindes in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Konstellationen.<br />

Als Beistand ist das Amt für Jugend und Familie gesetzlicher Vertreter für die Feststellung<br />

der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.<br />

Als Vormund übernimmt das Amt für Jugend und Familie die Ausübung der elterlichen Sorge.<br />

Als Ergänzungspfleger übt das Amt für Jugend und Familie bestimmte Aufgaben als gesetzlicher<br />

Vertreter der Minderjährigen aus. Die Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft wird<br />

durch Beschluss des Familiengerichts auf das Jugendamt übertragen.<br />

Der Vormund und Ergänzungspfleger hält nach der neuen gesetzlichen Regelung monatlich<br />

Kontakt zu seinem Mündel. Dieser Kontakt findet in der Regel in der gewöhnlichen Umgebung<br />

des Kindes oder Jugendlichen statt.<br />

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wurden <strong>2012</strong> eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle<br />

neu geschaffen.<br />

Vormünder üben unter Anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, d.h. sie bestimmen,<br />

wo beziehungsweise bei wem das Kind oder der Jugendliche wohnt. Sie kümmern sich in Zusammenarbeit<br />

mit den Pflegeeltern oder den Betreuern der Jugendhilfeeinrichtung um eine<br />

geeignete Schule oder Ausbildungsplatz. Sie nehmen die Gesundheitsfürsorge wahr und beantragen<br />

Sozialleistungen, regeln den Unterhalt, beantragen Aufenthaltserlaubnisse oder<br />

Asyl. Sie machen Rentenansprüche geltend und übernehmen Erbschaftsangelegenheiten.<br />

Ergänzungspfleger wird das Jugendamt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Regelung<br />

bestimmter Angelegenheiten für das Kind rechtlich gehindert sind oder eine Interessenskollision<br />

vorliegt.<br />

Das Amt für Jugend und Familie berät und unterstützt<br />

• Mütter und Väter bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen<br />

Kinder,<br />

• bei der Feststellung der Vaterschaft,<br />

• Mütter oder Väter bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche,<br />

• junge Volljährige bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,<br />

• nichtverheiratete Eltern bei der Abgabe von Sorgeerklärungen,<br />

• das Kind vor Gericht.<br />

und übernimmt die Vertretung des Kindes vor Gericht<br />

• bei Feststellung der Vaterschaft,<br />

• bei Anfechtung der Vaterschaft,<br />

• bei Unterhaltsstreitigkeiten,<br />

• bei schulischen Angelegenheiten,<br />

• bei Zeugenaussagen.<br />

Bei der Unterhaltsfestsetzung und Unterhaltsbeitreibung, einschließlich Zwangsvollstreckung<br />

und Strafverfolgung berät und unterstützt das Amt für Jugend und Familie.<br />

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