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Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

8. Jugendgerichtshilfe<br />

Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (im Alter von 14 -17 Jahren)<br />

oder Heranwachsende (im Alter von 18 - 21 Jahren) Straftaten begehen. Die Jugendgerichtshilfe<br />

wird in der Regel von Fachkräften des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, aber<br />

auch von freien Trägern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes ausgeübt. Im Landkreis<br />

<strong>Freising</strong> wurde die Jugendgerichtshilfe der Katholischen Jugendfürsorge übertragen.<br />

Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des<br />

gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie ist jedoch<br />

weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Staatsanwaltschaft, sondern hat<br />

die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen<br />

zu informieren. Während des gesamten Jugendstrafverfahrens bringt die Jugendgerichtshilfe<br />

die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung, indem sie bei Staatsanwaltschaft<br />

und Gericht:<br />

• die persönlichen, familiären und sozialen Gegebenheiten des Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden<br />

unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation darstellt,<br />

• frühzeitig über die in Frage kommenden Leistungen der Jugendgerichtshilfe informiert,<br />

• über die zu treffenden Entscheidungen berät und bei Bedarf bestimmte Angebote der Jugendhilfe<br />

unterbreitet,<br />

• in Haftsachen beschleunigt Alternativen zur Untersuchungshaft prüft und darüber informiert.<br />

Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg<br />

des jungen Menschen einwirken. Die Jugendgerichtshilfe kann dem Gericht entsprechende<br />

erzieherische Maßnahmen vorschlagen.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> waren<br />

• 1024 Eingänge seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, Straftaten Jugendlicher<br />

oder Heranwachsender zu bearbeiten,<br />

• hinzu kamen 131 Fälle, die im Jahr 2011 nicht abgeschlossen werden konnten,<br />

• 315 Verfahren wurden im Rahmen einer Gerichtsverhandlung durch Urteil oder Beschluss<br />

beendet,<br />

• in 30 Fällen wurde eine Jugendstrafe verhängt, die in 24 Fällen zur Bewährung ausgesetzt<br />

wurde,<br />

• gegen fünf Jugendliche und Heranwachsende wurde Untersuchungshaft angeordnet.<br />

• <strong>2012</strong> wurden zwei Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durchgeführt,<br />

• im Rahmen einer richterlichen Weisung nach § 10/5 JGG wurden 14 Jugendliche und<br />

Heranwachsende betreut,<br />

• elf Jugendliche/Heranwachsende wurden aufgrund einer richterlichen Weisung in jeweils<br />

fünf Beratungsgesprächen betreut,<br />

• aufgrund richterlicher Weisung wegen einer Straftat oder Schulversäumnissen wurden<br />

insgesamt 319 Jugendliche und Heranwachsende zu Sozialdiensten eingeteilt. Dabei arbeitete<br />

die Jugendgerichtshilfe mit über 40 verschiedenen Einrichtungen im Landkreis zusammen.<br />

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