Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
_________________________________________________________________<br />
8. Jugendgerichtshilfe<br />
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (im Alter von 14 -17 Jahren)<br />
oder Heranwachsende (im Alter von 18 - 21 Jahren) Straftaten begehen. Die Jugendgerichtshilfe<br />
wird in der Regel von Fachkräften des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, aber<br />
auch von freien Trägern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes ausgeübt. Im Landkreis<br />
<strong>Freising</strong> wurde die Jugendgerichtshilfe der Katholischen Jugendfürsorge übertragen.<br />
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des<br />
gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie ist jedoch<br />
weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Staatsanwaltschaft, sondern hat<br />
die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen<br />
zu informieren. Während des gesamten Jugendstrafverfahrens bringt die Jugendgerichtshilfe<br />
die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung, indem sie bei Staatsanwaltschaft<br />
und Gericht:<br />
• die persönlichen, familiären und sozialen Gegebenheiten des Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden<br />
unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation darstellt,<br />
• frühzeitig über die in Frage kommenden Leistungen der Jugendgerichtshilfe informiert,<br />
• über die zu treffenden Entscheidungen berät und bei Bedarf bestimmte Angebote der Jugendhilfe<br />
unterbreitet,<br />
• in Haftsachen beschleunigt Alternativen zur Untersuchungshaft prüft und darüber informiert.<br />
Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg<br />
des jungen Menschen einwirken. Die Jugendgerichtshilfe kann dem Gericht entsprechende<br />
erzieherische Maßnahmen vorschlagen.<br />
Im Jahr <strong>2012</strong> waren<br />
• 1024 Eingänge seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, Straftaten Jugendlicher<br />
oder Heranwachsender zu bearbeiten,<br />
• hinzu kamen 131 Fälle, die im Jahr 2011 nicht abgeschlossen werden konnten,<br />
• 315 Verfahren wurden im Rahmen einer Gerichtsverhandlung durch Urteil oder Beschluss<br />
beendet,<br />
• in 30 Fällen wurde eine Jugendstrafe verhängt, die in 24 Fällen zur Bewährung ausgesetzt<br />
wurde,<br />
• gegen fünf Jugendliche und Heranwachsende wurde Untersuchungshaft angeordnet.<br />
• <strong>2012</strong> wurden zwei Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durchgeführt,<br />
• im Rahmen einer richterlichen Weisung nach § 10/5 JGG wurden 14 Jugendliche und<br />
Heranwachsende betreut,<br />
• elf Jugendliche/Heranwachsende wurden aufgrund einer richterlichen Weisung in jeweils<br />
fünf Beratungsgesprächen betreut,<br />
• aufgrund richterlicher Weisung wegen einer Straftat oder Schulversäumnissen wurden<br />
insgesamt 319 Jugendliche und Heranwachsende zu Sozialdiensten eingeteilt. Dabei arbeitete<br />
die Jugendgerichtshilfe mit über 40 verschiedenen Einrichtungen im Landkreis zusammen.<br />
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