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Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Erhebliche Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

Die erheblichen Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die<br />

Kindertagespflege in den letzten Jahren haben unter Anderem dazu geführt, dass es auch<br />

bei den Tagespflegeprojekten im Landkreis zu Anpassungen gekommen ist. Das<br />

Tageselternprojekt, in Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos-Goldach e.V.,<br />

wurde zum Jahresende <strong>2012</strong> aufgelöst und vom Amt für Jugend und Familie übernommen.<br />

Zielsetzungen 2013<br />

Viele Tagespflegepersonen bieten dank ihrer Persönlichkeit, Erfahrung und attraktiven Betreuungsumgebung<br />

eine Kinderbetreuung mit hoher Qualität. Um aber die gesamte Kindertagespflege<br />

systematisch zu einer hochwertigen Form der Kinderbetreuung weiter zu entwickeln<br />

und ihre Qualität zu sichern, bedarf es weiterhin erheblicher Anstrengungen:<br />

• Eine kontinuierliche, systematische Fachberatung und Begleitung der Tagespflegepersonen,<br />

aber auch der Eltern.<br />

• Die Ausweitung des Qualifizierungsumfanges für alle angehenden und bereits tätigen Tagespflegepersonen<br />

auf mindestens 100 Stunden ab August 2013 bzw. für Tagespflegepersonen<br />

in der Großtagespflege auf 160 Stunden.<br />

• Angebote für Tagespflegepersonen zum Austausch und zur Vernetzung, auch um eine<br />

gegenseitige Vertretung zu ermöglichen.<br />

• Eine leistungsgerechte Bezahlung.<br />

• Eine Anhebung der Höhe der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist<br />

unumgänglich. Davon hängt u.a. ab, ob die Kindertagespflege neben den Tageseinrichtungen<br />

für Kinder weiterhin bestehen kann.<br />

Das Jahr 2013 bleibt somit auch in der Kindertagespflege mit Spannung zu erwarten. Neben<br />

den Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BaKiBiG), das seit<br />

dem 01.01.2013 in Kraft ist, bleibt vor allem abzuwarten, wie sich der lang geplante Rechtsanspruch<br />

auf einen Betreuungsplan der Kinder ab einem Jahr zum 01.08.2013 auf die Kindertagesbetreuung<br />

auswirkt.<br />

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