Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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Erhebliche Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
Die erheblichen Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die<br />
Kindertagespflege in den letzten Jahren haben unter Anderem dazu geführt, dass es auch<br />
bei den Tagespflegeprojekten im Landkreis zu Anpassungen gekommen ist. Das<br />
Tageselternprojekt, in Trägerschaft der Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos-Goldach e.V.,<br />
wurde zum Jahresende <strong>2012</strong> aufgelöst und vom Amt für Jugend und Familie übernommen.<br />
Zielsetzungen 2013<br />
Viele Tagespflegepersonen bieten dank ihrer Persönlichkeit, Erfahrung und attraktiven Betreuungsumgebung<br />
eine Kinderbetreuung mit hoher Qualität. Um aber die gesamte Kindertagespflege<br />
systematisch zu einer hochwertigen Form der Kinderbetreuung weiter zu entwickeln<br />
und ihre Qualität zu sichern, bedarf es weiterhin erheblicher Anstrengungen:<br />
• Eine kontinuierliche, systematische Fachberatung und Begleitung der Tagespflegepersonen,<br />
aber auch der Eltern.<br />
• Die Ausweitung des Qualifizierungsumfanges für alle angehenden und bereits tätigen Tagespflegepersonen<br />
auf mindestens 100 Stunden ab August 2013 bzw. für Tagespflegepersonen<br />
in der Großtagespflege auf 160 Stunden.<br />
• Angebote für Tagespflegepersonen zum Austausch und zur Vernetzung, auch um eine<br />
gegenseitige Vertretung zu ermöglichen.<br />
• Eine leistungsgerechte Bezahlung.<br />
• Eine Anhebung der Höhe der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist<br />
unumgänglich. Davon hängt u.a. ab, ob die Kindertagespflege neben den Tageseinrichtungen<br />
für Kinder weiterhin bestehen kann.<br />
Das Jahr 2013 bleibt somit auch in der Kindertagespflege mit Spannung zu erwarten. Neben<br />
den Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BaKiBiG), das seit<br />
dem 01.01.2013 in Kraft ist, bleibt vor allem abzuwarten, wie sich der lang geplante Rechtsanspruch<br />
auf einen Betreuungsplan der Kinder ab einem Jahr zum 01.08.2013 auf die Kindertagesbetreuung<br />
auswirkt.<br />
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