Jahresbericht 2012 - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Amt für Jugend und Familie <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
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3. Kindertagesbetreuung<br />
3.1 Kindertageseinrichtungen<br />
Das Jahr <strong>2012</strong> stand ganz im Zeichen der Novellierung des am 1. August 2005 in Kraft getretenen<br />
Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG). Ursprünglich sollte<br />
das Änderungsgesetz zum Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz zum<br />
01.09.<strong>2012</strong> in Kraft treten. Nach zahlreichen Protesten beschloss der bayerische Landtag jedoch,<br />
bevor er den Gesetzentwurf in der Sitzung vom 29.11.<strong>2012</strong> verabschiedete, eine erneute<br />
Anhörung der Fachverbände im Herbst <strong>2012</strong>. Das Änderungsgesetz zum BayKiBiG trat<br />
schließlich zum 01.01.2013 in Kraft.<br />
Als die wichtigsten Änderungen sind zu nennen:<br />
Wegfall der Gastkinderregelung<br />
• Jede Aufenthaltsgemeinde zahlt den kommunalen Anteil nach dem BayKiBiG, wenn der<br />
Träger die Aufnahme des auswärtigen Kindes innerhalb von drei Monaten schriftlich angezeigt<br />
hat. Die Bedarfsanerkennung nach Art. 7 Abs. 2 und 3 BayKiBiG entfällt künftig.<br />
Neuregelung bei der Refinanzierung der Investitionskosten<br />
• Der bisherige Anspruch des Trägers auf Förderung von zwei Drittel der Kosten entfällt.<br />
Dies wird künftig ausschließlich vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Träger geregelt.<br />
Fördervoraussetzungen Tagespflege<br />
• In der Kindertagespflege darf der Elternbeitrag künftig nur noch maximal das 1,5-fache<br />
der staatlichen Förderung betragen (derzeit 300,- € pro Monat für eine 40-<br />
Wochenstunden-Betreuung)<br />
• Die Großtagespflegestellen sollen durch eine verbesserte Förderung ausgebaut werden.<br />
• Künftig darf eine Tagesmutter maximal acht Pflegeverhältnisse abschließen.<br />
• Der Elternbeitrags-Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 50,- € erhöht sich ab<br />
01.09.2013 auf 100,- € für Kinder im letzten Kindergartenjahr<br />
Integration und Inklusion<br />
• Der Faktor 4,5 gilt ab dem 01.09.2013 nur dann, wenn vom Träger der Kindertageseinrichtung<br />
mit dem Bezirk oder dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Entgelt- und<br />
Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Ab dem Tag der Antragstellung durch die<br />
Eltern kann für maximal sechs Monate der Faktor 4,5 angesetzt werden.<br />
• In der Bedarfsplanung ist zu berücksichtigen, dass Kinder mit einer Behinderung Zugang<br />
zu Regeleinrichtungen haben.<br />
Förderverfahren<br />
• Ab dem 01.01.2015 wird das Bewilligungsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.<br />
• Die Träger sind zum regelmäßigen Eintrag der Daten im onlinegestützten Abrechnungsverfahren<br />
KiBiG.web verpflichtet.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr <strong>2012</strong> war der Krippenausbau im Landkreis <strong>Freising</strong>. So ist<br />
ein Anstieg der Plätze für Kinder unter drei Jahren in den Einrichtungen und in der Kindertagespflege<br />
von 1134 auf 1290 zu verzeichnen. Insgesamt erreicht der Landkreis <strong>Freising</strong> bei<br />
den unter Dreijährigen derzeit eine Versorgungsquote von 26,5 %. Bezogen auf zwei Jahrgänge<br />
ergibt sich eine Versorgungsquote von 39,8 % für den Landkreis. In ganz Bayern ist<br />
mittlerweile eine Versorgungsrate von 43 % bezogen auf zwei Jahrgänge erreicht.<br />
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