Buchung einer Tagespflegeperson - Landratsamt Freising
Buchung einer Tagespflegeperson - Landratsamt Freising
Buchung einer Tagespflegeperson - Landratsamt Freising
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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong><br />
Ansprechpartner:<br />
Amt für Jugend und Familie Sonja Seisenberger Tel.: 08161/600-257<br />
- Kindertagespflege - sonja.seisenberger@kreis-fs.de<br />
Landshuter Straße 31, 85356 <strong>Freising</strong> Cornelia Aimer Tel.: 08161/600-236<br />
cornelia.aimer@kreis-fs.de<br />
<strong>Buchung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
Beginn: _____________________________________(Datum, jeweils zum Ersten eines Monats!)<br />
Beitragspflicht siehe: Teilnahmebeitrag der Eltern<br />
Änderung: __________________________________(Datum, jeweils zum Ersten eines Monats!)<br />
Beitragspflicht siehe: Teilnahmebeitrag der Eltern<br />
Tageskind:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
wohnhaft bei: Eltern Mutter Vater Sonstige…………………...<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
Eltern/Sorgeberechtigte:<br />
Mutter<br />
Vater<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Telefon privat, ggf. Handy<br />
oder beruflich<br />
Grund der Antragstellung:<br />
(nur auszufüllen, wenn Ihr Kind noch nicht ein Jahr alt ist, oder die von Ihnen gewünschte<br />
Betreuungsdauer mehr als 25 Stunden in der Woche umfasst)<br />
Vater: Erwerbstätigkeit Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) Arbeitssuche<br />
Mutter: Erwerbstätigkeit Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) Arbeitssuche<br />
! Bitte entsprechende Bescheinigung als Anlage beilegen:<br />
Formblatt „Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten“ der Sorgeberechtigten bzw.<br />
Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung bzw.<br />
Bescheinigung der Agentur für Arbeit zur gemeldeten täglichen Arbeitszeit.<br />
Die Kindertagespflege ist die alleinige Betreuungsform<br />
Die Kindertagespflege ist eine ergänzende Betreuung zu Krippe, Kindergarten oder Schule
<strong>Tagespflegeperson</strong>:<br />
Name, Vorname<br />
Evtl. Großtagespflegestelle<br />
Adresse<br />
Telefon privat,<br />
ggf. Handy<br />
Bankverbindung Konto-Nummer: Bank: BLZ:<br />
BIC:<br />
IBAN:<br />
Betreuungszeiten: (nach Ablauf der Eingewöhnungsphase):<br />
Montag<br />
(von - bis)<br />
Dienstag<br />
(von - bis)<br />
Mittwoch<br />
(von - bis)<br />
Donnerstag<br />
(von - bis)<br />
Freitag<br />
(von – bis)<br />
ggf.<br />
Samstag<br />
(von – bis)<br />
Sonntag<br />
(von – bis)<br />
(Förderfähige Tagespflege beginnt ab durchschnittlich mindestens 10 Wochenstunden pro Kind.)<br />
Wöchentlicher Betreuungsumfang: _________________ Std./Woche<br />
Davon in der Nacht (20.00 – 6.00 Uhr = 10 Std.) ___________ Std. ergibt ___________Std./wöchtl.<br />
40% als Betreuungsstunden anerkannt (4 Std.)<br />
Bei variablen Betreuungszeiten z.B. bei Schichtdienst, muss eine durchschnittliche<br />
Betreuungszeit/Woche bzw. Betreuungszeit/Tag angegeben werden.<br />
Änderungen der angegebenen Betreuungszeiten, also Mehrungen oder Kürzungen, sind dem<br />
Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Kindertagespflege unverzüglich mitzuteilen!<br />
Eingewöhnungsphase:<br />
Beginn: Ende: Std./gesamt:<br />
Die Eingewöhnungsphase muss vor Beginn der <strong>Buchung</strong> liegen! Es werden max. acht Stunden<br />
gefördert.<br />
Kinder mit (drohender) Behinderung:<br />
Ein Bescheid über die Bewilligung <strong>einer</strong> integrativen Betreuung nach § 53 SGB XII oder § 35a VIII<br />
liegt<br />
nicht vor<br />
vor (bitte Bescheid in Kopie beifügen)<br />
<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong> – Amt für Jugend und Familie – Kindertagespflege Stand: 01.01.2014 2
Kostenbeitrag der Eltern:<br />
Uns ist bekannt, dass wir gemäß § 90 SGB VIII für die Betreuung unseres Kindes in Tagespflege zu<br />
einem monatlichen Kostenbeitrag herangezogen werden.<br />
Die Höhe errechnet sich nach den <strong>Buchung</strong>szeiten und ist jeweils am Ende eines Kalendermonats für<br />
den gesamten Monat zu überweisen. Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid an die Eltern.<br />
Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in die Tagespflege<br />
aufgenommen wird und endet zum Ende des Monats, in dem die Betreuung endet.<br />
Die Beitragspflicht bleibt auch bei Unterbrechung der qualifizierten Kindertagespflege wegen Urlaubs<br />
oder Erkrankung des Kindes bestehen. Bei Krankheit oder Urlaub der <strong>Tagespflegeperson</strong> fällt der<br />
Kostenbeitrag bis zu max. 4 Wochen pro Bewilligungszeitraum an.<br />
Für einkommensschwache Familien besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass bzw.<br />
Teilerlass des Teilnahmebeitrages unter www.kreis-fs.de zu stellen.<br />
Ersatzbetreuung:<br />
Bei Ausfall der <strong>Tagespflegeperson</strong> durch Krankheit oder Urlaub sind wir Ihnen bei der Organisation<br />
<strong>einer</strong> Ersatzbetreuung behilflich.<br />
Wenn eine Ersatzbetreuung durch das Jugendamt vermittelt wird, ist es notwendig, dass das Kind bei<br />
<strong>einer</strong> qualifizierten Ersatzpflegeperson eingewöhnt wird.<br />
Ich/wir benötigen unbedingt im Notfall eine Ersatzbetreuung:<br />
ja<br />
nein<br />
Vorlage Bestätigung Früherkennungsuntersuchung (U-Heft)<br />
Bei Aufnahme eines Kindes in die Tagespflege haben die Eltern die Teilnahme des Kindes an der<br />
letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachzuweisen.<br />
Die Bestätigung der Früherkennungsuntersuchung wurde vorgelegt am: _____________________<br />
Ausschluss von Zuzahlungen der Eltern an die <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
Die Förderung in Kindertagespflege erfolgt nur, wenn keine privaten Zuzahlungen (z.B. zusätzliches<br />
Essensgeld oder eine „Aufstockung“ des Stundensatzes) der Eltern an die <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
vereinbart sind.<br />
Infoblatt „Geimpft – geschützt“<br />
Die Eltern bestätigen, dass Ihnen das Infoblatt „geimpft – geschützt“ ausgehändigt wurde und sie von<br />
dessen Inhalt Kenntnis genommen haben.<br />
Betreuungsgeld<br />
Der Bezug von Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schließt die<br />
Förderung in Kindertagespflege aus.<br />
INFO Eltern – Hinweise zur <strong>Buchung</strong><br />
Das beiliegende Informationsblatt ist Bestandteil dieser <strong>Buchung</strong>. Die <strong>Tagespflegeperson</strong> erhält eine<br />
Zweitschrift/Kopie dieses <strong>Buchung</strong>sbeleges.<br />
Ich/Wir bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der von mir/uns gemachten Angaben.<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Ort/ Datum<br />
Unterschrift der Eltern/Sorgeberechtigten<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Ort /Datum<br />
Unterschrift der Tagepflegeperson<br />
Vom <strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong> / Fachbereich Kindertagespflege auszufüllen:<br />
<strong>Buchung</strong> eingegangen am:<br />
Qualifizierungszuschlag ja nein<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Ort/ Datum<br />
Unterschrift der zuständigen Fachkraft<br />
<strong>Landratsamt</strong> <strong>Freising</strong> – Amt für Jugend und Familie – Kindertagespflege Stand: 01.01.2014 3