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Ergebnisprotokoll zum Scoping-Termin I ... - Landkreis Calw

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<strong>Termin</strong>:<br />

Ort:<br />

Teilnehmer:<br />

Verteiler:<br />

Anlagen<br />

<strong>Ergebnisprotokoll</strong> <strong>zum</strong> <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong><br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) - Bahnstrecke Weil der Stadt - <strong>Calw</strong> (Hermann-Hesse-Bahn)<br />

TOP<br />

I - Begrüßung<br />

<strong>Scoping</strong>verfahren nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

24.07.2013 10.00 – 15.00 Uhr<br />

Kursaal <strong>Calw</strong>-Hirsau, Aureliusplatz 12, 75365 <strong>Calw</strong><br />

Thorsten Maiwald, Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA), Ref. 24 (Planfeststellungsbehörde),<br />

Kirsten Grobs, RP KA, Ref. 24 (Planfeststellungsbehörde)<br />

Im Übrigen s. Liste der Vertreter des Vorhabenträgers einschließlich Gutachter,<br />

Liste der Träger öffentlicher Belange, Verbände, Leitungsträger und beteiligter Öffentlichkeit<br />

Vorhabenträger <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> (VHT), RP KA, Ref. 24, Internet<br />

1 - Übersichtsplan der Strecke, 2 - Präsentation Dr. Deuschle, 3 - Erweiterung des Untersuchungsraumes für die<br />

Avifauna mit Ausnahme der Insekten, 4 - Liste Vorhabenträger einschließlich Gutachter, 5 - Liste der anwesenden<br />

Träger öffentlicher Belange, Verbände, Leitungsträger und beteiligter Öffentlichkeit, 6 - Tagesordnung<br />

Ergebnisse<br />

Herr Maiwald eröffnet den <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> und weist auf folgende Punkte hin:<br />

• Das RP KA ist für die Planfeststellung auch auf Gemarkung des <strong>Landkreis</strong> Böblingen aufgrund Entscheidung<br />

des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) vom 28.12.2012 nach § 3 Abs. 2<br />

LVwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1b) Nr. 2 AEG sowie § 3 Nr. 2 EZuVO zuständige Behörde.<br />

• Zweck des <strong>Scoping</strong>s ist es, dem VHT einen umfassenden Überblick über notwendige Umweltunterlagen<br />

geben zu können.<br />

• Darüber hinaus soll der <strong>Termin</strong> genutzt werden, um auch sonstige mögliche Konflikt-/Problempunkte<br />

anzusprechen.<br />

• Vom heutigen <strong>Termin</strong> wird durch den VHT ein <strong>Ergebnisprotokoll</strong> erstellt, das mit Ref. 24 RP KA abgestimmt<br />

wird. Nach Abstimmung wird das Protokoll analog der Einladung <strong>zum</strong> <strong>Termin</strong> im Internet eingestellt.<br />

Rückmeldung, wenn fachliche Dinge unvollständig oder unzutreffend wiedergegeben wurden, wird<br />

erbeten.<br />

Seite 1 von 7


II – Vorstellung des Gesamtvorhabens<br />

Der VHT stellt das Gesamtvorhaben vor. Dabei wird betont, dass trotz der geplanten Abschnittsbildung mit einer<br />

Aufteilung in unterschiedliche Einzelverfahren, eine Gesamtsicht auf die ökologischen Belange vorgenommen wird.<br />

Der VHT bietet hierzu an, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen VHT, behördlichem Naturschutz<br />

(Höhere Naturschutzbehörden (HNB) und Untere Naturschutzbehörden (UNB) beider vom Vorhaben<br />

berührter Regierungsbezirke und <strong>Landkreis</strong>e), anerkannte Naturschutzvereinigungen gemäß Liste des<br />

Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und gegebenenfalls Kommunen abzuschließen.<br />

Ein Vorschlag wird vom VHT erarbeitet.<br />

Das Gesamtvorhaben gliedert sich in mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Genehmigungsverfahren:<br />

• Neubau eines Tunnels inkl. Voreinschnitten an beiden Tunnelportalen zur Abkürzung der Schleife um den<br />

Hacksberg und Neubau eines zweigleisigen Abschnitts in Ostelsheim (Planfeststellungsverfahren 1).<br />

• Elektrifizierung der gesamten Trasse (Planfeststellungsverfahren 2)<br />

• Neubau der Haltepunkte <strong>Calw</strong> ZOB, <strong>Calw</strong>-Heumaden und Althengstett (Plangenehmigungsverfahren 1)<br />

• Neubau einer Brücke über die Südumfahrung Weil der Stadt (Plangenehmigungsverfahren 2)<br />

• Neubau einer Brücke über die B295 bei <strong>Calw</strong>-Heumaden (Verlängerung der Plangenehmigung)<br />

• Bestandssanierung der Strecke (Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG bzw. sofern notwendig weitere<br />

fachrechtliche Genehmigungen)<br />

Die Planfeststellungsbehörde betont, dass für den Tunnelneubau (Planfeststellungsverfahren 1) bereits eine<br />

umfangreiche Variantenprüfung stattgefunden hat. Diesbezügliche Unterlagen sind dem <strong>Scoping</strong>-Papier beigefügt.<br />

Im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen hat eine Auseinandersetzung mit allen geprüften Varianten, auch einer<br />

„0-Variante“, die die im Bereich des Hacksbergs eine Nutzung der Bestandstrasse (Schleife um den Hacksberg)<br />

zugrunde legt, stattzufinden. Die Notwendigkeit des Tunnelneubaus und des zweigleisigen Ausbaus im Bereich<br />

Ostelsheim ist zu begründen (Planrechtfertigung).<br />

III – Voraussichtliche Umweltauswirkungen<br />

Auf Antrag wurde der Beitrag der Telekom AG vorgezogen.<br />

Kernergebnisse:<br />

• Durch die Elektrifizierung sind die Netze der Telekom AG berührt. Die Telekom AG bittet um Vorlage der<br />

entsprechenden Stromdiagramme, sowie um Berücksichtigung spannungsreduzierender Maßnahmen in der<br />

Elektrifizierungsplanung, um negative Einflüsse auf das Netz der Telekom AG auszuschließen bzw. zu<br />

minimieren.<br />

• Für die Sendemasten, die atmosphärischen Ladungen ausgesetzt sind, müssen entsprechende<br />

Schutzkonzepte ausgearbeitet werden.<br />

Der VHT wird dies berücksichtigen<br />

Seite 2 von 7


1. Tunnelneubau + zweigleisiger Ausbau<br />

Dr. Deuschle stellt die Vorgehensweise bei der Erstellung der zu erarbeitenden Planunterlagen vor (Präsentation s. Anlage). Für die jeweiligen<br />

Schutzgüter werden die Vorgehensweise, sowie der bisherige Untersuchungsumfang dargestellt. Sofern sich im laufenden Prozess zwischen<br />

Erstellung des <strong>Scoping</strong>-Papiers und dem <strong>Termin</strong> Änderungen ergeben haben, sind diese im Protokoll dargestellt.<br />

Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Aufteilung in verschiedene Verfahren erfolgt die Betrachtung immer im Hinblick auf<br />

die Gesamtstrecke.<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Wasser<br />

• Schutzgut Klima/Luft Keine Anregungen<br />

• Schutzgut Arten &<br />

Biotope, besonderer<br />

Artenschutz<br />

Noch nicht im <strong>Scoping</strong>-Papier erwähnt, aber - im weiteren Verlauf - zu berücksichtigen:<br />

• Baugrunduntersuchung einschließlich Schotter- und Schwellenbeprobung auf Schadstoffe und<br />

Herbizide (zwischenzeitlich beauftragt).<br />

• Die Altlastenverdachtsfläche „Bahnhof Althengstett“ wird von der unteren Bodenschutz- und<br />

Altlastenbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Calw</strong> im Lauf des Jahres überprüft, die Unterlagen werden dem<br />

VHT zur Verfügung gestellt.<br />

Kernergebnisse der Wortbeiträge:<br />

• Baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens und darauf abgestimmte Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind darzustellen.<br />

• Das Schutzgut Boden ist in die Eingriffs- / Ausgleichsbilanz mit aufzunehmen.<br />

Das noch zu erstellende hydrogeologische Gutachten wird begrüßt. Es wird darauf hingewiesen, dass Aussagen zu<br />

• Auswirkungen im NSG<br />

• den Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen auf den Waldboden während des Bauverlaufs und nach<br />

Beendigung der Baumaßnahmen.<br />

im Gutachten erwartet werden.<br />

Im Hinblick auf den Orchideenstandort wird angeregt, eine Variante zu prüfen, bei der der Tunnel tiefer unter der<br />

Erdoberfläche als bisher vorgesehen den Hacksberg unterfährt.<br />

Im Sinne eines Risikomanagements ist bereits im Vorfeld zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden bzw.<br />

welche Ausgleichsmaßnahmen zu Verfügung stehen, wenn die im hydrogeologischen Gutachten<br />

getroffenen Annahmen nicht eintreten. („Plan B“). Dies ist in den Planfeststellungsunterlagen entsprechend<br />

darzustellen.<br />

Hinweis der Fachbehörde des LRA Böblingen: Das WSG Siechenhäusle ist als äußerst sensibel einzuschätzen.<br />

Bitte des VHT an Verbände, ob Erkenntnisse von Brutplätzen von Großvögeln außerhalb des Erhebungskorridors<br />

vorliegen. Da die Zusatzerhebungen nicht bis <strong>zum</strong> Vorhandensein der Planfeststellungsunterlagen abgeschlossen<br />

sind, wird der VHT eine Worst-Case-Annahme vorlegen und darauf aufbauend Kompensationsmaßnahmen<br />

definieren und anschließend mit den Erhebungsergebnissen – die für die zweite Jahreshälfte 2014 erwartet werden<br />

– verifizieren. HNB des RP KA ist offen bei Worst-Case-Betrachtung, sofern Aussagen zu Eingriff und Ausgleich für<br />

den schlimmsten anzunehmenden Fall dargestellt werden.<br />

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Schutzgut<br />

Landschaftsbild und<br />

Erholung<br />

Noch nicht im <strong>Scoping</strong>-Papier erwähnt, aber - im weiteren Verlauf - zu berücksichtigen:<br />

• Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse aus dem Jahr 2008<br />

• zwischenzeitlich mit der HNB des RP KA abgestimmt Erweiterung des Untersuchungsraumes für die<br />

Avifauna mit Ausnahme der Insekten (s. Anlage)<br />

• Ergänzungserhebung Fledermäuse zur Raumnutzung entlang der Trasse i<br />

• Kartierung besonders geschützter/gefährdeter Pflanzen entlang der Trasse<br />

• Kartierung des Grünen Besenmooses im Trassenkorridor des FFH-Gebiets „Gäulandschaft an der<br />

Würm“<br />

Kernergebnisse der Wortbeiträge:<br />

• Frage der Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in den Bestandstunneln („Fledermäuse“) ist zu<br />

prüfen (ergibt sich daraus im Hinblick auf die Fahrzeit auch die „Möglichkeit“ die Hacksbergschleife<br />

auszufahren?)<br />

• Löst eine Elektrifizierung der Trassen in den Bestandstunneln eine Beeinträchtigung der Winterquartiere<br />

(„Fledermäuse) aus?<br />

• Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass den Unterlagen bislang ein Betriebsprogramm auf Basis<br />

eines elektrischen Betriebs zugrunde liegt. Sofern auch ein Dieselbetrieb vorgesehen ist, sind dessen<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter und gegebenenfalls entsprechende Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmöglichkeiten ergänzend darzustellen.<br />

• Steinkrebse im Einschnitt „Im Hau“ Heumaden Eine baubiologischen Begleitung wird gefordert.<br />

• Einschnitt „Im Hau“ Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Wasserläufe sind darzustellen, diese dürfen nicht durch<br />

Baumaßnahmen beeinträchtigt werden.<br />

• Darstellung der Situation der Entwässerung entlang der gesamten Strecke und deren Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter wird erwartet.<br />

• Trocken-warme Standorte liebende Reptilien: Ausgleichsmaßnahmen durch sonnenbeschienene<br />

Geröllhaufen entlang der Strecke sind vorzusehen.<br />

Kernergebnisse:<br />

• Aussage zur Verwendung des Aushubmaterials vom Tunnelbau sollte enthalten sein. Wird das Material<br />

abtransportiert oder kann eine Verwertung im Rahmen der Baumaßnahme vorgenommen werden?<br />

• Der VHT strebt an, das durch den Tunnelneubau anfallende Aushubmaterial auf dem Schienenweg<br />

abzutransportieren (betrifft auch das Thema Natur- und Artenschutz)<br />

• Darstellung der Positivwirkungen soll sich nicht nur auf Quell- und Zielverkehre für Berufspendler<br />

beschränken, sondern soll auch Aussagen <strong>zum</strong> Freizeitverkehr (naturverträgliche Naherholung,<br />

Freizeitnutzung, Kulturverkehren, Wanderverkehre und Rad(-wander)verkehre) enthalten.<br />

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• Schutzgut Kultur und<br />

sonstige Sachgüter<br />

Schutzgut Mensch<br />

Wechselwirkungen<br />

Noch nicht im <strong>Scoping</strong>-Papier erwähnt, aber - im weiteren Verlauf - zu berücksichtigen:<br />

• Aktualisierung der Liste der Kulturdenkmale entlang des Streckenverlaufs<br />

• Zusammenstellung des Ist-Zustands der Ingenieurbauten und der Signaltechnik<br />

Kernergebnisse<br />

• RP KA, Referat 26 (Denkmalpflege) weist darauf hin, dass die gesamte Strecke ein Kulturdenkmal nach § 2<br />

Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg darstellt. Das Hauptinteresse des Denkmalschutzes liegt bei den<br />

Bestandstunneln, Brücken, Einschnitten und kleineren Durchlässen. Bilaterale Abstimmung zwischen VHT und<br />

Ref. 26 findet statt. Für den von der Planfeststellung betroffenen Abschnitt werden in den<br />

Planfeststellungsunterlagen entsprechende Ausführungen erwartet. Der VHT wird dies berücksichtigen.<br />

• Im Bereich des Bahnhofs Althengstett besteht der Oberbau des Gleises 4 aus sog. Württembergischen<br />

Keilschwellen. Hier ist eine mögliche „Verwertung“ ggfls. auch museal in Kooperation mit dem Verein zur<br />

Erhaltung der Württembergischen Schwarzwaldbahn (WSB e.V.) zu prüfen.<br />

Noch nicht im <strong>Scoping</strong>-Papier erwähnt, aber - im weiteren Verlauf - zu berücksichtigen:<br />

• Untersuchung zur Gesamtlärmbetrachtung entlang der Gesamtstrecke i<br />

• Untersuchung zu Erschütterungen entlang der Gesamtstrecke i<br />

Kernergebnisse:<br />

• Aussage des VHT zur (Nicht-)Anwendung des Schienenbonus muss in Planfeststellungsunterlagen enthalten<br />

sein.<br />

• Prognosehorizont in den Gutachten: 2025.<br />

• s. auch Schutzgut Arten & Biotope, besonderer Artenschutz: Da Konzeption sowohl Diesel- als auch im<br />

elektrischen Betrieb ermöglicht muss auch hier eine entsprechende Aussage zu den Auswirkungen der<br />

Elektrifizierung erfolgen. Der VHT sagt zu, dass die Schutzgutdarstellungen in Abhängigkeit des<br />

Betriebskonzeptes ergänzt werden, sofern es in Abhängigkeit vom Betriebsprogramm<br />

unterschiedliche Auswirkungen gibt.<br />

• Der VHT erläutert auf Anfrage, dass die den <strong>Scoping</strong>-Unterlagen beigefügte schalltechnische Untersuchung<br />

gebäudescharf erfolgt ist, aus Datenschutzgründen aber nicht in vollständiger Fassung mitgesendet wurde.<br />

Eine bilaterale Klärung mit den Kommunen wird vorgenommen.<br />

Eventuell können Wechselwirkungen zwischen dem Schutz der Fledermäuse und dem Erhalt denkmalgeschützter<br />

Strukturen entstehen.<br />

2. Elektrifizierung der Gesamtstrecke<br />

Zur Vermeidung von Redundanzen wurden nur die Differenzen zu Punkt 1 „Tunnelneubau + zweigleisiger Ausbau“<br />

dargestellt.<br />

Schutzgut Boden Keine Anmerkungen<br />

• Schutzgut Wasser Keine Anmerkungen<br />

• Schutzgut Klima/Luft Keine Anmerkungen<br />

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• Schutzgut Arten &<br />

Biotope, besonderer<br />

Artenschutz<br />

• Schutzgut<br />

Landschaftsbild und<br />

Erholung<br />

• Schutzgut Kultur und<br />

sonstige Sachgüter<br />

• Schutzgut Mensch<br />

Kernergebnisse:<br />

• Eine Prüfung „vogelfreundlicher Elektrifizierung“ nach dem Stand der Technik (gemäß der derzeit gültigen<br />

Richtlinie 997.9114 der DB) <strong>zum</strong> Vogelschutz wird vom VHT zugesagt.<br />

• Auf Nachfrage der UNB <strong>zum</strong> Einsatz von Stromschienen in den Tunnels erklärt HNB deren Einsatz sei zu<br />

prüfen. Allerdings werden i. E. keine wirksamen Vermeidungsmaßnahmen gesehen, die zu einem Verbleib<br />

der Tiere im Tunnel führen könnten.<br />

• Zur Frage, ob bei Elektrifizierung erhöhte Sicherheitsmaßnahmen des Waldbesitzers (z.B. Abholzungen<br />

entlang der Strecke) notwendig sind wird eine Aussage des VHT zugesagt.<br />

Keine Anmerkungen<br />

Keine Anmerkungen<br />

Noch nicht im <strong>Scoping</strong>-Papier erwähnt, aber - im weiteren Verlauf - zu berücksichtigen:<br />

Aussage zur Auswirkung elektromagnetischer Felder i<br />

• Wechselwirkungen • Werden vom Gutachter nicht gesehen. Eine entsprechende Aussage wird in den Planfeststellungsunterlagen<br />

aufgenommen.<br />

IV Sonstige Belange<br />

Kernergebnisse:<br />

• Im Zuge des Tunnelneubaus ist von einer Veränderung des Waldwegenetzes auszugehen. Im Rahmen der<br />

Untersuchung werden auch Aussagen über Rückbau, Verlegung oder Neubau der Waldwege erwartet. Eine<br />

enge Abstimmung des neuen Wegekonzeptes mit den unteren Forstbehörden (LRA BB und LRA<br />

CW) wird gefordert.<br />

• Die Planfeststellung umfasst auch die Waldumwandlungsgenehmigung. Eine Ersatzaufforstung in mindestens<br />

demselben Umfang wird gefordert. Der VHT sagt eine Prüfung zu<br />

• Sofern im Rahmen der Maßnahme an den historischen Bahnhöfen Änderungen vorzunehmen sind, sind<br />

diese mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Der VHT sagt eine Prüfung zu und wird sich dort, wo es<br />

Überschneidungen gibt, mit dem Denkmalschutz abstimmen<br />

Wenige Gebäude liegen direkt an der Bahnstrecke. Die Eigentumsbetroffenheiten sowie die Themen Schall und<br />

Erschütterungen sind zu berücksichtigen. Der VHT sagt eine Berücksichtigung zu<br />

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Vorgetragen werden folgende schriftlich eingegangen bzw. angekündigten Stellungnahmen, die der VHT<br />

berücksichtigen wird:<br />

• Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Stellungnahme wird bis Mitte August 2013 zugesagt)<br />

• RP KA, Ref. 14 - Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz<br />

• Flurneuordnungsstelle<br />

• Verband Region Stuttgart<br />

V Weiteres Vorgehen<br />

Der heutige <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> ist kein abschließender <strong>Termin</strong>. Ein zweiter <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> zur Rückkopplung findet<br />

statt. Der ursprünglich geplante 24.10.2013 ist nicht möglich, ein neuer <strong>Termin</strong> wird gesucht und kommuniziert.<br />

[Nachtrag: Folgetermin soll am 17.10.2013 stattfinden, Ort und Uhrzeit werden noch festgelegt.]<br />

VI Sonstiges<br />

Konkretisierende schriftliche Stellungnahmen, insbesondere der Träger öffentlicher Belange, Verbände,<br />

Leitungsträger, soweit noch nicht erfolgt, könnten hilfreich sein. Um entsprechende Rückmeldung an die<br />

Planfeststellungsbehörde wird gebeten (vgl. Einladung vom 02.07.2013).<br />

Die Planfeststellungsbehörde bittet darum, die Kommunikation nicht auf die <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong>e zu beschränken,<br />

sondern vorab wo notwendig direkt zu kommunizieren.<br />

Protokoll gefertigt durch: Michael Stierle, Thorsten Maiwald, Kirsten Grobs <strong>Calw</strong>, Karlsruhe den 13.08.2013<br />

i<br />

Die durchzuführende Untersuchung/Prüfung wurde im <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> als „über das <strong>Scoping</strong>-Papier hinausgehend“ dargestellt, ist bei genauerer<br />

Betrachtung des <strong>Scoping</strong>-Papiers aber dort schon angekündigt.<br />

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