„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 7<br />
4.5.4 Außenbeleuchtung<br />
Nachtaktive Fluginsekten werden durch Lichtquellen mit weißem oder blauem Licht angezogen<br />
und durch das dauernde Umfliegen dieser Lichtquelle geschwächt, wodurch sie sterben oder<br />
zur leichten Beute für größere Tiere werden. Durch den Einsatz insektenfreundlicher<br />
Leuchtmittel (z.B. Natriumdampflampen, LEDs) kann diese Beeinträchtigung nahezu vollständig<br />
vermieden werden.<br />
4.5.5 Dachmaterialien<br />
Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunreinigung des<br />
Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verhindern helfen.<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />
werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />
4.5.7 Private Grünfläche<br />
Die Regelungen zur Nutzung und Gestaltung der privaten Grünfläche dienen der<br />
Eingriffsminderung, dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und der gestalterischen Einbindung<br />
von Gebäuden in das Umfeld. Sie tragen dazu bei, den Eingriff in Natur und Landschaft zu<br />
minimieren und die negativen Umweltauswirkungen bebauter oder versiegelter Flächen zu<br />
reduzieren.<br />
4.5.8 Gewässerrandstreifen<br />
Entlang des namenlosen Grabens im Norden des Plangebietes wird ein Gewässerrandstreifen<br />
festgesetzt. Die Ortspolizeibehörde wird für den Bereich der geplanten Halle eine Ausnahme<br />
vom Gewässerrandstreifen erteilen.<br />
Gewässerrandstreifen sind die besonders geschützten, landseits der Böschungsoberkanten<br />
angrenzenden Bereiche an einem Oberflächengewässer. Oberflächengewässer sind<br />
Fließgewässer (z.B. Bach) oder stehende Gewässer (z.B. Baggersee).<br />
Innerorts müssen mindestens der schadlose Wasserabfluss und die Gewässerunterhaltung<br />
durch Einhaltung entsprechender Abstände sichergestellt sein.<br />
Der festgesetzte Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />
Funktion des Gewässers.<br />
Mit diesem soll Folgendes erreicht werden:<br />
• Schutz des Gewässers vor Eintrag von wassergefährdenden Stoffen durch die<br />
Abstands- und Pufferwirkung eines Gewässerrandstreifens,<br />
• Ermöglichung einer naturnahen Eigenentwicklung des Gewässers als Bestandteil des<br />
Naturhaushaltes und Lebensraum von Tieren und Pflanzen,<br />
• Schutz vor Eintrag erodierter Stoffe in das Gewässer,<br />
• Verbesserung der Gewässerökologie und Aufwertung des Gewässerumfelds.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334