26.03.2014 Aufrufe

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 7<br />

4.5.4 Außenbeleuchtung<br />

Nachtaktive Fluginsekten werden durch Lichtquellen mit weißem oder blauem Licht angezogen<br />

und durch das dauernde Umfliegen dieser Lichtquelle geschwächt, wodurch sie sterben oder<br />

zur leichten Beute für größere Tiere werden. Durch den Einsatz insektenfreundlicher<br />

Leuchtmittel (z.B. Natriumdampflampen, LEDs) kann diese Beeinträchtigung nahezu vollständig<br />

vermieden werden.<br />

4.5.5 Dachmaterialien<br />

Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunreinigung des<br />

Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verhindern helfen.<br />

4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />

Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />

werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />

4.5.7 Private Grünfläche<br />

Die Regelungen zur Nutzung und Gestaltung der privaten Grünfläche dienen der<br />

Eingriffsminderung, dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und der gestalterischen Einbindung<br />

von Gebäuden in das Umfeld. Sie tragen dazu bei, den Eingriff in Natur und Landschaft zu<br />

minimieren und die negativen Umweltauswirkungen bebauter oder versiegelter Flächen zu<br />

reduzieren.<br />

4.5.8 Gewässerrandstreifen<br />

Entlang des namenlosen Grabens im Norden des Plangebietes wird ein Gewässerrandstreifen<br />

festgesetzt. Die Ortspolizeibehörde wird für den Bereich der geplanten Halle eine Ausnahme<br />

vom Gewässerrandstreifen erteilen.<br />

Gewässerrandstreifen sind die besonders geschützten, landseits der Böschungsoberkanten<br />

angrenzenden Bereiche an einem Oberflächengewässer. Oberflächengewässer sind<br />

Fließgewässer (z.B. Bach) oder stehende Gewässer (z.B. Baggersee).<br />

Innerorts müssen mindestens der schadlose Wasserabfluss und die Gewässerunterhaltung<br />

durch Einhaltung entsprechender Abstände sichergestellt sein.<br />

Der festgesetzte Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />

Funktion des Gewässers.<br />

Mit diesem soll Folgendes erreicht werden:<br />

• Schutz des Gewässers vor Eintrag von wassergefährdenden Stoffen durch die<br />

Abstands- und Pufferwirkung eines Gewässerrandstreifens,<br />

• Ermöglichung einer naturnahen Eigenentwicklung des Gewässers als Bestandteil des<br />

Naturhaushaltes und Lebensraum von Tieren und Pflanzen,<br />

• Schutz vor Eintrag erodierter Stoffe in das Gewässer,<br />

• Verbesserung der Gewässerökologie und Aufwertung des Gewässerumfelds.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!