„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 5<br />
4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
4.1 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung<br />
Im Geltungsbereich soll eine Geräte- und Lagerhalle zur Vermietung von landwirtschaftlichen<br />
Maschinen und Geräten sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der<br />
Landwirtschaft für die Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR entstehen. Im Erdgeschoss<br />
sollen eine Geräte- und Lagerhalle, Büroräume, Werkstatt zur Reparatur der Gerätschaften und<br />
ein Kleintierstall entstehen. Im Obergeschoss ist die Lagerung von Schütt- und Lagergütern<br />
vorgesehen.<br />
Mit der Realisierung werden die Existenz und der Standort Oberacker für das junge<br />
Unternehmen gesichert. Gleichzeitig hat die Firma gute Rahmenbedingungen für zukünftiges<br />
Wachstum.<br />
4.2 Umweltprüfung<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Wirkungsprognose im Umweltbericht hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Wirkungen auf die Schutzgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu<br />
erheblich nachteiligen Umweltwirkungen führen können. Die Umweltwirkungen werden getrennt<br />
nach Schutzgütern im Umweltbericht beschrieben.<br />
Für erwartete wesentliche nachteilige Umweltwirkungen mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgesetzt. Falls<br />
unter Einbeziehung dieser Maßnahmen trotzdem Beeinträchtigungen verbleiben, werden<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt, die geeignet sind, diese Beeinträchtigungen<br />
vollständig zu kompensieren.<br />
4.3 Erschließung<br />
Die Hauptzufahrt soll von der Straße „Am Weiher“ südlich des Geltungsbereiches erfolgen und<br />
direkt zur Halle führen. Die bestehende Nebenzufahrt führt entlang der Halle zur Nebenstraße<br />
im Norden des Geltungsbereiches.<br />
Es gibt derzeit keine Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Die<br />
Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser liegen in der Straße „Am Weiher“. Der<br />
Anschluss für die Wasser- und Stromversorgung soll mittels Anschluss an diese Leitungen<br />
erfolgen. Weiterhin ist eine Heizung mittels Holzeinzelöfen vorgesehen. Evtl. wird eine<br />
Hallengasheizung als Strahlungsheizung an der Decke später nachgerüstet. Das auf dem<br />
Baugrundstück anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Bei Bedarf<br />
können Anlagen zum Sammeln und Verwenden hergestellt werden.<br />
An der westlichen Grenze des Geltungsbereiches wird ein Gehrecht zu Gunsten der Gemeinde<br />
festgesetzt. Dieses dient der Begehbarkeit des Kleinbeckens mit anliegendem Schuppen,<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334