„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 6<br />
3. Fazit<br />
Ein Großteil der Planfläche (Teile des Flst. 225 in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker) ist durch die Nutzung<br />
als (ehemaliger) Lagerplatz bzw. Kleingarten überprägt und dadurch naturschutzfachlich von<br />
untergeordneter Bedeutung. Eine Aufwertung erhalten die Planflächen durch den tlw. älteren<br />
Baumbestand, der Habitatpotenzial auch für artenschutzrechtlich relevante Arten hat und somit<br />
naturschutzfachlich hochwertiger ist.<br />
Nach der Übersichtsbegehung am 08.07.2013 wird das Habitatpotenzial der Planfläche für<br />
streng geschützte Arten und europäische Vogelarten so eingeschätzt, dass durch die Bebauung<br />
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden, wenn:<br />
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Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und eine Kastanie im<br />
Südosten) erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
Das Brombeergestrüpp im Nordwesten erhalten wird (Festsetzung im B-Plan)<br />
Die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Mitte<br />
August) erfolgt<br />
Die Entfernung der Holzstapel nicht in den Wintermonaten, also außerhalb der<br />
nächtlichen Frostperiode erfolgt<br />
Weitergehende Untersuchungen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden nicht<br />
für erforderlich erachtet. Falls zukünftig zu erhaltende Einzelbäume entfernt werden müssen, ist<br />
dies artenschutzrechtlich zu prüfen.<br />
Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach Naturschutzrecht muss in einem eigenen<br />
Umweltbericht erfolgen.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334