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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 5<br />

Der geplante Geltungsbereich ist zu großen Teilen stark beschattet. Zudem ist der Boden im<br />

Bereich des Lagerplatzes stark verdichtet. Beides mindert die Habitateignung für die Zauneidechse.<br />

Hinweise auf ein Vorkommen der Art gab es trotz günstiger Witterungsbedingungen<br />

bei der Begehung nicht.<br />

Trotzdem ist das vereinzelte Vorkommen der Art im Übergang zum Brombeergestrüpp im<br />

Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches nicht vollständig auszuschließen. Um artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände zu umgehen, wird der Erhalt dieser Brombeerhecke im B-<br />

Plan festgesetzt.<br />

Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />

2.4 Amphibien<br />

Im Planbereich befinden sich keine Oberflächengewässer und somit keine Fortpflanzungshabitate<br />

für Amphibien. Aufgrund der Nutzung (Lagerplatz und Kleingärten) sind keine<br />

essentiellen Nahrungsflächen/Ganzjahreslebensräume anzunehmen.<br />

Der Verlust der Flächen stellt somit aus artenschutzrechtlicher Sicht keinen Verbotstatbestand<br />

dar. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen.<br />

2.5 Schmetterlinge<br />

Das Vorkommen streng geschützter Schmetterlingsarten wird aufgrund fehlender Nahrungsund<br />

Fortpflanzungspflanzen nicht erwartet. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht<br />

gesehen.<br />

2.6 Käfer<br />

Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Totholzkäfer gibt es nicht – ein Vorkommen<br />

wird in den älteren Bäumen der Planfläche allerdings nicht vollständig ausgeschlossen. Durch<br />

den Erhalt dieser Bäume, der im B-Plan festgeschrieben wird, werden artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände vermieden.<br />

Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />

2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere<br />

Für diese Tiergruppen sind im Plangebiet keine geeigneten Habitatstrukturen vorhanden, so<br />

dass ihr Vorkommen ausgeschlossen werden kann.<br />

2.8 Pflanzen<br />

Streng geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet aufgrund der allgemein verbreiteten Standortbedingungen<br />

(nährstoffreich, gute Wasserversorgung) bzw. wegen dem Fehlen von Sonderstandorten<br />

nicht zu erwarten.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

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