„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 19<br />
7. Schutzgutbezogene Bilanz<br />
Beim Bau der Halle sind wesentliche Wirkungen, die erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge<br />
haben können, auf die Schutzgüter Boden/Wasser, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild<br />
nicht auszuschließen (Tabelle 4).<br />
Durch den sparsamen Flächenverbrauch (V 3) und den Erhalt wertvoller Strukturen innerhalb<br />
des Geltungsbereiches (V 4) werden die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser sowie<br />
Pflanzen und Tiere minimiert. Durch eine Bauzeitenbeschränkung (V 2) werden<br />
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden. Dem nicht auszuschließende Fall eines<br />
Ölunfalls während des Baus der Halle wird mit dem Hinweis auf dann erforderlichen<br />
Bodenaustauch/fachgerechte Entsorgung (V 1) Rechnung getragen.<br />
Der verbleibende Ausgleichsbedarf bei den Schutzgütern Landschaft, Boden/Wasser sowie<br />
Pflanzen und Tiere durch die Flächenüberprägung wird durch die Anlage von Streuobst innerhalb<br />
des Geltungsbereiches (A 2) sowie den Rückbau einer bestehenden Lagerhalle (A 1)<br />
erbracht. Dies wird in Tabelle 6 und Tabelle 7 auf Grundlage der Ökokontoverordnung (ÖKVO)<br />
rechnerisch überprüft.<br />
Durch die Anlage von Streuobst im geplanten Geltungsbereich wird die naturschutzfachliche<br />
Wertigkeit, trotz Bau der Halle, zunächst erhöht, so dass auf der Fläche ein Punktegewinn von<br />
knapp 2.800 Ökopunkten (ÖP) möglich ist. Da aber drei Obstbäume, zwei Pappeln sowie zwei<br />
Weiden im Geltungsbereich gefällt werden, entsteht insgesamt ein Wertverlust bei den Biotoptypen<br />
von knapp 1.500 ÖP.<br />
Zusätzlich entsteht durch die Flächenneuversiegelung ein Verlust von etwas mehr als 1.500 ÖP<br />
beim Schutzgut Boden, so dass bei Umsetzung der Planungen in der Summe ein Ökopunktedefizit<br />
von 2.988 ÖP entsteht.<br />
Der Rückbau des Lagerschuppens mit Rekultivierung des Nahbereichs um den Schuppen auf<br />
insgesamt 370 m² erbringt für das Schutzgut Boden einen Gewinn von 3.420 ÖP, so dass der<br />
Eingriff sogar leicht überkompensiert werden kann (Tabelle 7). Die Folgenutzung dieser Fläche<br />
ist prinzipiell freigestellt, sofern es nicht zu einer Belastung des Bodens kommt. Empfohlen wird<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht die Nutzung als Grünland.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334