26.03.2014 Aufrufe

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 19<br />

7. Schutzgutbezogene Bilanz<br />

Beim Bau der Halle sind wesentliche Wirkungen, die erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge<br />

haben können, auf die Schutzgüter Boden/Wasser, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild<br />

nicht auszuschließen (Tabelle 4).<br />

Durch den sparsamen Flächenverbrauch (V 3) und den Erhalt wertvoller Strukturen innerhalb<br />

des Geltungsbereiches (V 4) werden die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser sowie<br />

Pflanzen und Tiere minimiert. Durch eine Bauzeitenbeschränkung (V 2) werden<br />

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden. Dem nicht auszuschließende Fall eines<br />

Ölunfalls während des Baus der Halle wird mit dem Hinweis auf dann erforderlichen<br />

Bodenaustauch/fachgerechte Entsorgung (V 1) Rechnung getragen.<br />

Der verbleibende Ausgleichsbedarf bei den Schutzgütern Landschaft, Boden/Wasser sowie<br />

Pflanzen und Tiere durch die Flächenüberprägung wird durch die Anlage von Streuobst innerhalb<br />

des Geltungsbereiches (A 2) sowie den Rückbau einer bestehenden Lagerhalle (A 1)<br />

erbracht. Dies wird in Tabelle 6 und Tabelle 7 auf Grundlage der Ökokontoverordnung (ÖKVO)<br />

rechnerisch überprüft.<br />

Durch die Anlage von Streuobst im geplanten Geltungsbereich wird die naturschutzfachliche<br />

Wertigkeit, trotz Bau der Halle, zunächst erhöht, so dass auf der Fläche ein Punktegewinn von<br />

knapp 2.800 Ökopunkten (ÖP) möglich ist. Da aber drei Obstbäume, zwei Pappeln sowie zwei<br />

Weiden im Geltungsbereich gefällt werden, entsteht insgesamt ein Wertverlust bei den Biotoptypen<br />

von knapp 1.500 ÖP.<br />

Zusätzlich entsteht durch die Flächenneuversiegelung ein Verlust von etwas mehr als 1.500 ÖP<br />

beim Schutzgut Boden, so dass bei Umsetzung der Planungen in der Summe ein Ökopunktedefizit<br />

von 2.988 ÖP entsteht.<br />

Der Rückbau des Lagerschuppens mit Rekultivierung des Nahbereichs um den Schuppen auf<br />

insgesamt 370 m² erbringt für das Schutzgut Boden einen Gewinn von 3.420 ÖP, so dass der<br />

Eingriff sogar leicht überkompensiert werden kann (Tabelle 7). Die Folgenutzung dieser Fläche<br />

ist prinzipiell freigestellt, sofern es nicht zu einer Belastung des Bodens kommt. Empfohlen wird<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht die Nutzung als Grünland.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!