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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 18<br />

Rückbau eines Lagerschuppens (A 1) M B W - - L -<br />

Ein Lagerschuppen, der sich direkt nordöstlich des Plangebietes<br />

befindet (ca. 370m² des Flst. 1560), wird Rückgebaut und die<br />

Fläche rekultiviert.<br />

Begründung: Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das<br />

Landschaftsbild. Zudem wird der Boden entsiegelt was sich positiv auf das<br />

Grundwasser auswirkt.<br />

In B-Plan übernommen<br />

Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />

(V 4)<br />

Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches werden 6 Altbäume<br />

(drei Kopfweiden, zwei Kirschbäume sowie ein Kastanienbaum;<br />

siehe Abbildung 5) sowie ein Brombeergestrüpp entlang eines<br />

Wirtschaftsweges erhalten.<br />

Begründung: Durch den Erhalt wird der naturschutzfachliche Eingriff vermindert<br />

sowie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden.<br />

In B-Plan übernommen<br />

- - - F - - -<br />

Natur- und bodenschutzfachlicher Ausgleich (A 1 und A 2) B W F<br />

Die rechnerische Bilanzierung von Boden und Biotopen zeigt<br />

(Kapitel 7), dass durch das Vorhaben ein Kompensationsbedarf<br />

von zusammen knapp 3.000 ÖP entsteht.<br />

Durch den Rückbau des Lagerschuppens auf dem Flst. 1560<br />

(A 1) sowie die Anlage eines Streuobstbestandes innerhalb des<br />

geplanten Geltungsbereiches (A 2; 1.360 m²) kann dieser Kompensationsbedarf<br />

erbracht werden.<br />

Begründung: Die naturschutzfachliche Aufwertung von (Teil-)Flächen<br />

durch Rückbau bzw. Anlage hochwertiger Biotoptypen gleicht den Verlust<br />

durch bauliche Überprägung aus.<br />

In B-Plan übernommen<br />

6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen<br />

Durch die Umsetzung der unter 6.1 genannten Maßnahmen ist die vollständige Kompensation<br />

von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes möglich.<br />

Zentraler Punkt stellt die Aufwertung von Teilflächen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches<br />

durch die Anlage eines Streuobstbestandes dar (A 2). Dafür müssen auf kleiner<br />

Fläche vorhandene Schotterauflagen beseitigt und der Boden gelockert werden.<br />

Der auf dem Flst. 1560 zu erbringende Ausgleich (A 1) besteht im Abbau der Lagerschuppen<br />

sowie der Beseitigung des Materials von der Fläche. Nach Rückbau muss der Boden gelockert<br />

und eine Grüneinsaat vorgenommen werden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

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