„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 18<br />
Rückbau eines Lagerschuppens (A 1) M B W - - L -<br />
Ein Lagerschuppen, der sich direkt nordöstlich des Plangebietes<br />
befindet (ca. 370m² des Flst. 1560), wird Rückgebaut und die<br />
Fläche rekultiviert.<br />
Begründung: Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das<br />
Landschaftsbild. Zudem wird der Boden entsiegelt was sich positiv auf das<br />
Grundwasser auswirkt.<br />
In B-Plan übernommen<br />
Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />
(V 4)<br />
Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches werden 6 Altbäume<br />
(drei Kopfweiden, zwei Kirschbäume sowie ein Kastanienbaum;<br />
siehe Abbildung 5) sowie ein Brombeergestrüpp entlang eines<br />
Wirtschaftsweges erhalten.<br />
Begründung: Durch den Erhalt wird der naturschutzfachliche Eingriff vermindert<br />
sowie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden.<br />
In B-Plan übernommen<br />
- - - F - - -<br />
Natur- und bodenschutzfachlicher Ausgleich (A 1 und A 2) B W F<br />
Die rechnerische Bilanzierung von Boden und Biotopen zeigt<br />
(Kapitel 7), dass durch das Vorhaben ein Kompensationsbedarf<br />
von zusammen knapp 3.000 ÖP entsteht.<br />
Durch den Rückbau des Lagerschuppens auf dem Flst. 1560<br />
(A 1) sowie die Anlage eines Streuobstbestandes innerhalb des<br />
geplanten Geltungsbereiches (A 2; 1.360 m²) kann dieser Kompensationsbedarf<br />
erbracht werden.<br />
Begründung: Die naturschutzfachliche Aufwertung von (Teil-)Flächen<br />
durch Rückbau bzw. Anlage hochwertiger Biotoptypen gleicht den Verlust<br />
durch bauliche Überprägung aus.<br />
In B-Plan übernommen<br />
6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen<br />
Durch die Umsetzung der unter 6.1 genannten Maßnahmen ist die vollständige Kompensation<br />
von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes möglich.<br />
Zentraler Punkt stellt die Aufwertung von Teilflächen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches<br />
durch die Anlage eines Streuobstbestandes dar (A 2). Dafür müssen auf kleiner<br />
Fläche vorhandene Schotterauflagen beseitigt und der Boden gelockert werden.<br />
Der auf dem Flst. 1560 zu erbringende Ausgleich (A 1) besteht im Abbau der Lagerschuppen<br />
sowie der Beseitigung des Materials von der Fläche. Nach Rückbau muss der Boden gelockert<br />
und eine Grüneinsaat vorgenommen werden.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334