„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 17<br />
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie<br />
zum Ausgleich und Ersatz<br />
Gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2c Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich/Ersatz der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt.<br />
6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen<br />
Im Folgenden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz benannt,<br />
die geeignet sind, die Wirkungen auf die Schutzgüter (Verwendung der gleichen Kürzel wie in<br />
Kapitel 5.2, Tabelle 4) zu kompensieren. In der tabellarischen Darstellung (Tabelle 5) werden,<br />
nach Beschreibung und Begründung der Maßnahme, die Schutzgüter aufgezählt, die von der<br />
Maßnahme profitieren. In Kapitel 7 wird schließlich für jedes Schutzgut geprüft ob die negativen<br />
Umweltwirkungen durch die genanten Maßnahmen kompensiert werden und somit<br />
ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen erreicht werden können.<br />
Tabelle 5:<br />
Maßnahmentabelle.<br />
Bodenaustausch bei Ölunfall (V 1) - B W - - - -<br />
Beim Freiwerden von Öl während des Baus aus einer Baumaschine<br />
muss der betroffene Boden ausgetauscht und fachgerecht<br />
entsorgt werden.<br />
Begründung: Vermeidung der Verunreinigung des Grundwassers durch Öl<br />
im Falle eines Ölunfalls.<br />
In B-Plan übernommen<br />
Bauzeitenbeschränkung (V 2) - - - F - - -<br />
Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit,<br />
die von Anfang März bis Ende August geht, erfolgen. Die Holzstapel<br />
im Geltungsbereich müssen außerhalb der nächtlichen<br />
Frostperiode geräumt werden.<br />
Begründung: Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />
(siehe auch Kapitel 4.4.5)..<br />
In B-Plan übernommen<br />
Baustellennebenflächen nur auf vorgeschädigten Flächen<br />
(V 3)<br />
Baustellennebenflächen werden nur auf zukünftig (teil-)versiegelten<br />
Flächen bzw. auf bereits versiegelten Flächen außerhalb<br />
des Geltungsbereiches (z. B. Wirtschaftswege) angelegt.<br />
Begründung: Die zusätzliche Flächenüberprägung außerhalb des Geltungsbereiches<br />
wird verhindert.<br />
In B-Plan übernommen<br />
- B W F - - -<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334