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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 17<br />

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie<br />

zum Ausgleich und Ersatz<br />

Gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2c Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich/Ersatz der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt.<br />

6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen<br />

Im Folgenden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz benannt,<br />

die geeignet sind, die Wirkungen auf die Schutzgüter (Verwendung der gleichen Kürzel wie in<br />

Kapitel 5.2, Tabelle 4) zu kompensieren. In der tabellarischen Darstellung (Tabelle 5) werden,<br />

nach Beschreibung und Begründung der Maßnahme, die Schutzgüter aufgezählt, die von der<br />

Maßnahme profitieren. In Kapitel 7 wird schließlich für jedes Schutzgut geprüft ob die negativen<br />

Umweltwirkungen durch die genanten Maßnahmen kompensiert werden und somit<br />

ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen erreicht werden können.<br />

Tabelle 5:<br />

Maßnahmentabelle.<br />

Bodenaustausch bei Ölunfall (V 1) - B W - - - -<br />

Beim Freiwerden von Öl während des Baus aus einer Baumaschine<br />

muss der betroffene Boden ausgetauscht und fachgerecht<br />

entsorgt werden.<br />

Begründung: Vermeidung der Verunreinigung des Grundwassers durch Öl<br />

im Falle eines Ölunfalls.<br />

In B-Plan übernommen<br />

Bauzeitenbeschränkung (V 2) - - - F - - -<br />

Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit,<br />

die von Anfang März bis Ende August geht, erfolgen. Die Holzstapel<br />

im Geltungsbereich müssen außerhalb der nächtlichen<br />

Frostperiode geräumt werden.<br />

Begründung: Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />

(siehe auch Kapitel 4.4.5)..<br />

In B-Plan übernommen<br />

Baustellennebenflächen nur auf vorgeschädigten Flächen<br />

(V 3)<br />

Baustellennebenflächen werden nur auf zukünftig (teil-)versiegelten<br />

Flächen bzw. auf bereits versiegelten Flächen außerhalb<br />

des Geltungsbereiches (z. B. Wirtschaftswege) angelegt.<br />

Begründung: Die zusätzliche Flächenüberprägung außerhalb des Geltungsbereiches<br />

wird verhindert.<br />

In B-Plan übernommen<br />

- B W F - - -<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

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