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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 8<br />

Im Übrigen ist der Gewässerrandstreifen erforderlich, um die Zugänglichkeit zum Gewässer für<br />

die Durchführung von gemeindlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.<br />

Die festgesetzten Gebote und Verbote orientieren sich an den Festsetzungen aus dem<br />

Wassergesetz Baden-Württemberg (01.12.2007) und dienen den angestrebten Zielen. Im<br />

Gewässerrandstreifen ist verboten:<br />

• der Umbruch von Grünland in Ackerland<br />

• das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie das<br />

Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,<br />

• der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,<br />

• die Errichtung von baulichen Anlagen sowie von Wegebefestigungen. Zu den<br />

verbotenen Anlagen gehören z.B. Schuppen, Scheunen, Hütten, Zäune, Stellplätze, Holzlager,<br />

Lagerflächen, Komposthaufen, Aufschüttungen und weitere vergleichbare Anlagen,<br />

• Einfriedigungen.<br />

4.5.9 Bauzeitenbeschränkung<br />

Die Bauzeitenbeschränkung dient der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.<br />

4.5.10 Baustellennebenflächen<br />

Die Regelung soll die zusätzliche Inanspruchnahme von bisher nicht überprägten Flächen im<br />

Zuge der Baumaßnahme verhindern.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334

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