„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal
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STADT KRAICHTAL<br />
Begründung Teil 1<br />
zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
und den örtlichen Bauvorschriften<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
ENTWURF<br />
für die Offenlage<br />
Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />
Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />
Rheinstraße 99.4 • 64295 Darmstadt • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Daniel Walter<br />
Projekt 1334 04.11.2013
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“<br />
Festsetzungen - Inhalt<br />
Inhalt<br />
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung________________________________________1<br />
2. Beschreibung des Geltungsbereiches / Städtebauliche Bestandsaufnahme ______2<br />
3. Vorgaben, Planungsgrundlagen ___________________________________________3<br />
3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 3<br />
3.2 Flächennutzungsplan 3<br />
3.3 Bestehende B-Pläne 3<br />
3.4 Betroffene Schutzgebiete 4<br />
4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den planungsrechtlichen Festsetzungen5<br />
4.1 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung 5<br />
4.2 Umweltprüfung 5<br />
4.3 Erschließung 5<br />
4.4 Bauliche Nutzung 6<br />
4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 6<br />
4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen 6<br />
4.5 Grünordnung 6<br />
4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen 6<br />
4.5.2 Versiegelungsgrad 6<br />
4.5.3 Sicherung des Oberbodens 6<br />
4.5.4 Außenbeleuchtung 7<br />
4.5.5 Dachmaterialien 7<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 7<br />
4.5.7 Private Grünfläche 7<br />
4.5.8 Gewässerrandstreifen 7<br />
4.5.9 Bauzeitenbeschränkung 8<br />
4.5.10 Baustellennebenflächen 8<br />
5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften______________________________9<br />
5.1 Einfriedigungen 9<br />
5.2 Umgang mit Niederschlagswasser 9<br />
BHM Planungsgesellschaft Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 1<br />
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung<br />
Die seit der Unternehmensgründung der Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR im Jahre 2011<br />
angemieteten Räumlichkeiten wurden wegen Eigenbedarf des Eigentümers aufgekündigt. Nun<br />
muss das junge Unternehmen zur Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten<br />
sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft für seinen<br />
umfangreichen Fuhrpark und seine ansteigenden Geschäftstätigkeiten neue passende<br />
Räumlichkeiten suchen. Der gesamte Platzbedarf erstreckt sich auf mindestens 1.750 – 2500<br />
qm, wobei davon mindestens 400 qm in abgeschlossenen Räumlichkeiten benötigt werden.<br />
Dort werden Stellflächen für die Maschinen, eine Werkstatt für eigene Reparaturarbeiten, ein<br />
Lager und ein Büro mit WC als Mindestausstattung benötigt. Die seit über einem Jahr<br />
andauernde Suche nach alternativen Standorten, welche auch Leerstände, Althofstellen und<br />
Brachen berücksichtigte, blieb ohne konkretes Ergebnis. Potentiale der Innenentwicklung<br />
stehen demnach derzeit nicht zur Verfügung.<br />
Da das Unternehmen als Lohnunternehmen überwiegend tätig ist, kann keine Privilegierung<br />
seitens des Landwirtschaftsamtes trotz vorhandener Bewirtschaftungsflächen gewährt werden.<br />
Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> haben ergeben, dass die frei gewordene Fläche des „alten<br />
Klärwerks“ in Oberacker für eine Veräußerung bereit steht. Aufgrund des<br />
Flächennutzungsplanes ist dort eine gewerbliche Nutzung möglich.<br />
Mit der Verlagerung des Unternehmens wird durch die Entlastung des bisherigen Umfeldes des<br />
Betriebsstandortes im Ortskern zu dessen Aufwertung beigetragen.<br />
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauvorhaben vorzubereiten soll ein<br />
vorhabenbezogener Bebauungsplan auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 225, Gemarkung<br />
Oberacker, erstellt werden.<br />
Vorhabensträger ist Frau Petra Sauer, Im Hofteich 16, 76703 <strong>Kraichtal</strong>, die die Fläche an die<br />
Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR vermietet.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 2<br />
2. Beschreibung des Geltungsbereiches /<br />
Städtebauliche Bestandsaufnahme<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt am östlichen Rand von<br />
<strong>Kraichtal</strong>-Oberacker auf Teilen des Flurstücks Nr. 225.<br />
Abbildung 1: Lage des ca. 2.500 m² großen Geltungsbereiches<br />
Die Hälfte des abzutrennenden Grundstück (ca. 1.300 qm) in westlicher Richtung ist<br />
eingeschottert und diente als Lager, Abstell- und Umschlagsplatz eines<br />
Abfallentsorgungsbetriebes (Firma Häussler <strong>Kraichtal</strong>). Die andere Hälfte diente als<br />
Holzlagerplatz und Freizeitgrundstück.<br />
Die derzeitige Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Straße „Am Weiher“ sowie über eine<br />
Nebenstraße am nördlichen Rand.<br />
Es gibt derzeit keine Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. In der Straße „Am<br />
Weiher“ liegen Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser, an die angeschlossen<br />
werden kann.<br />
Mit dem Anschluss an die Wasser- und Stromversorgung wird auch der Anschluss an die in der<br />
Straße „Am Weiher“ verlaufende öffentliche Kanalisation hergestellt.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 3<br />
Es sind keine Vorbelastungen des Geltungsbereiches durch Kampfmittel oder Altlasten<br />
bekannt.<br />
3. Vorgaben, Planungsgrundlagen<br />
3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />
Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der<br />
aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2003 weist den Geltungsbereich als<br />
regionalplanerisch abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die<br />
Planung ergeben sich somit nicht.<br />
3.2 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />
Baufläche“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist demnach aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem FNP<br />
3.3 Bestehende B-Pläne<br />
Für den Geltungsbereich existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 4<br />
3.4 Betroffene Schutzgebiete<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen keine Schutzgebiete. Östlich der Fläche liegt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“.<br />
LSG<br />
Kraichgau<br />
Abbildung 3: Schutzgebiete<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 5<br />
4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
4.1 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung<br />
Im Geltungsbereich soll eine Geräte- und Lagerhalle zur Vermietung von landwirtschaftlichen<br />
Maschinen und Geräten sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der<br />
Landwirtschaft für die Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR entstehen. Im Erdgeschoss<br />
sollen eine Geräte- und Lagerhalle, Büroräume, Werkstatt zur Reparatur der Gerätschaften und<br />
ein Kleintierstall entstehen. Im Obergeschoss ist die Lagerung von Schütt- und Lagergütern<br />
vorgesehen.<br />
Mit der Realisierung werden die Existenz und der Standort Oberacker für das junge<br />
Unternehmen gesichert. Gleichzeitig hat die Firma gute Rahmenbedingungen für zukünftiges<br />
Wachstum.<br />
4.2 Umweltprüfung<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />
Die Wirkungsprognose im Umweltbericht hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Wirkungen auf die Schutzgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu<br />
erheblich nachteiligen Umweltwirkungen führen können. Die Umweltwirkungen werden getrennt<br />
nach Schutzgütern im Umweltbericht beschrieben.<br />
Für erwartete wesentliche nachteilige Umweltwirkungen mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgesetzt. Falls<br />
unter Einbeziehung dieser Maßnahmen trotzdem Beeinträchtigungen verbleiben, werden<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt, die geeignet sind, diese Beeinträchtigungen<br />
vollständig zu kompensieren.<br />
4.3 Erschließung<br />
Die Hauptzufahrt soll von der Straße „Am Weiher“ südlich des Geltungsbereiches erfolgen und<br />
direkt zur Halle führen. Die bestehende Nebenzufahrt führt entlang der Halle zur Nebenstraße<br />
im Norden des Geltungsbereiches.<br />
Es gibt derzeit keine Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Die<br />
Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser liegen in der Straße „Am Weiher“. Der<br />
Anschluss für die Wasser- und Stromversorgung soll mittels Anschluss an diese Leitungen<br />
erfolgen. Weiterhin ist eine Heizung mittels Holzeinzelöfen vorgesehen. Evtl. wird eine<br />
Hallengasheizung als Strahlungsheizung an der Decke später nachgerüstet. Das auf dem<br />
Baugrundstück anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Bei Bedarf<br />
können Anlagen zum Sammeln und Verwenden hergestellt werden.<br />
An der westlichen Grenze des Geltungsbereiches wird ein Gehrecht zu Gunsten der Gemeinde<br />
festgesetzt. Dieses dient der Begehbarkeit des Kleinbeckens mit anliegendem Schuppen,<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 6<br />
welches westlich des Geltungsbereiches besteht. Auf Höhe des festgesetzten Bereiches des<br />
Gehrechtes besteht eine kleine Brücke, welche über den namenlosen Graben entlang der<br />
Straße „Beim Friedhof“ führt. Das Kleinbecken soll eventuell in ein Regenrückhaltebecken<br />
umfunktioniert werden.<br />
4.4 Bauliche Nutzung<br />
4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung werden getroffen, um im Sinne des<br />
sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimale Ausnutzung für das Baugrundstück<br />
zu gewährleisten und gleichzeitig den geplanten Eingriff so gering wie möglich zu halten.<br />
Zur Sicherung der Fläche für die Nutzung zur Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen<br />
und Geräten sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft wird mit<br />
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine entsprechende Nutzung ausgewiesen.<br />
Die getroffenen Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe versuchen betrieblichen<br />
Erfordernissen möglichst weit entgegenzukommen, unter Berücksichtigung der Einbindung in<br />
die Umgebung.<br />
4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich an den bereits durch die Vornutzung<br />
versiegelten Flächen.<br />
4.5 Grünordnung<br />
4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen<br />
Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das Landschaftsbild. Zudem wird der<br />
Boden entsiegelt was sich positiv auf das Grundwasser auswirkt.<br />
4.5.2 Versiegelungsgrad<br />
Um möglichst wenig abflusswirksame Flächen entstehen zu lassen, sollen<br />
Flächenbefestigungen mit versickerungsfähigen Belägen gestaltet werden. Bei Verwendung<br />
dieser Bauweisen können die Funktionen des gewachsenen Bodens (z. B. Filterung,<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) vom Belag zumindest teilweise übernommen werden.<br />
4.5.3 Sicherung des Oberbodens<br />
Die geplanten Baumaßnahmen erfordern es, in einigen Bereichen den gewachsenen Boden<br />
umzulagern, Aufschüttungen und Abgrabungen vorzunehmen. Dadurch wird die natürliche<br />
Schichtung der Böden verändert, die o. g. Bodenfunktionen können durch Überdeckung mit<br />
anderen Böden, Abtransport und Verdichtung stark in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 7<br />
4.5.4 Außenbeleuchtung<br />
Nachtaktive Fluginsekten werden durch Lichtquellen mit weißem oder blauem Licht angezogen<br />
und durch das dauernde Umfliegen dieser Lichtquelle geschwächt, wodurch sie sterben oder<br />
zur leichten Beute für größere Tiere werden. Durch den Einsatz insektenfreundlicher<br />
Leuchtmittel (z.B. Natriumdampflampen, LEDs) kann diese Beeinträchtigung nahezu vollständig<br />
vermieden werden.<br />
4.5.5 Dachmaterialien<br />
Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunreinigung des<br />
Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verhindern helfen.<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />
werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />
4.5.7 Private Grünfläche<br />
Die Regelungen zur Nutzung und Gestaltung der privaten Grünfläche dienen der<br />
Eingriffsminderung, dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und der gestalterischen Einbindung<br />
von Gebäuden in das Umfeld. Sie tragen dazu bei, den Eingriff in Natur und Landschaft zu<br />
minimieren und die negativen Umweltauswirkungen bebauter oder versiegelter Flächen zu<br />
reduzieren.<br />
4.5.8 Gewässerrandstreifen<br />
Entlang des namenlosen Grabens im Norden des Plangebietes wird ein Gewässerrandstreifen<br />
festgesetzt. Die Ortspolizeibehörde wird für den Bereich der geplanten Halle eine Ausnahme<br />
vom Gewässerrandstreifen erteilen.<br />
Gewässerrandstreifen sind die besonders geschützten, landseits der Böschungsoberkanten<br />
angrenzenden Bereiche an einem Oberflächengewässer. Oberflächengewässer sind<br />
Fließgewässer (z.B. Bach) oder stehende Gewässer (z.B. Baggersee).<br />
Innerorts müssen mindestens der schadlose Wasserabfluss und die Gewässerunterhaltung<br />
durch Einhaltung entsprechender Abstände sichergestellt sein.<br />
Der festgesetzte Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />
Funktion des Gewässers.<br />
Mit diesem soll Folgendes erreicht werden:<br />
• Schutz des Gewässers vor Eintrag von wassergefährdenden Stoffen durch die<br />
Abstands- und Pufferwirkung eines Gewässerrandstreifens,<br />
• Ermöglichung einer naturnahen Eigenentwicklung des Gewässers als Bestandteil des<br />
Naturhaushaltes und Lebensraum von Tieren und Pflanzen,<br />
• Schutz vor Eintrag erodierter Stoffe in das Gewässer,<br />
• Verbesserung der Gewässerökologie und Aufwertung des Gewässerumfelds.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 8<br />
Im Übrigen ist der Gewässerrandstreifen erforderlich, um die Zugänglichkeit zum Gewässer für<br />
die Durchführung von gemeindlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.<br />
Die festgesetzten Gebote und Verbote orientieren sich an den Festsetzungen aus dem<br />
Wassergesetz Baden-Württemberg (01.12.2007) und dienen den angestrebten Zielen. Im<br />
Gewässerrandstreifen ist verboten:<br />
• der Umbruch von Grünland in Ackerland<br />
• das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie das<br />
Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,<br />
• der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,<br />
• die Errichtung von baulichen Anlagen sowie von Wegebefestigungen. Zu den<br />
verbotenen Anlagen gehören z.B. Schuppen, Scheunen, Hütten, Zäune, Stellplätze, Holzlager,<br />
Lagerflächen, Komposthaufen, Aufschüttungen und weitere vergleichbare Anlagen,<br />
• Einfriedigungen.<br />
4.5.9 Bauzeitenbeschränkung<br />
Die Bauzeitenbeschränkung dient der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.<br />
4.5.10 Baustellennebenflächen<br />
Die Regelung soll die zusätzliche Inanspruchnahme von bisher nicht überprägten Flächen im<br />
Zuge der Baumaßnahme verhindern.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 9<br />
5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften<br />
5.1 Einfriedigungen<br />
Die Festsetzungen sichern eine optisch verträgliche Einbindung im städtebaulichen und<br />
landschaftlichen Umfeld.<br />
5.2 Umgang mit Niederschlagswasser<br />
Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und dem Wassergesetz<br />
für Baden-Württemberg (WG) hat sich die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung mit<br />
Versickerung oder getrennter Ableitung von Niederschlagsabflüssen auch in den gesetzlichen<br />
Vorgaben für Baden-Württemberg etabliert. Nach § 45 b Abs. 3 Wassergesetz von Baden -<br />
Württemberg (Fassung 2005) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />
01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen sind versickert oder ortsnah in oberirdische<br />
Gewässer abgeleitet werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />
Um sicher zu stellen, dass durch die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung ein<br />
nachhaltiger Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer gewährleistet ist,<br />
müssen deshalb auch entsprechende Festsetzungen, hier nach Landesbauordnungsrecht (§ 74<br />
Abs. 3 Nr. 2), erfolgen.<br />
Das auf dem Baugrundstück anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.<br />
Bei Bedarf können Anlagen zum Sammeln und Verwenden hergestellt werden.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />
Begründung Teil 2 – Umweltbericht<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
ENTWURF<br />
für die Offenlage<br />
Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />
Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />
Rheinstraße 99.4 • 64295 Darmstadt • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Daniel Walter<br />
Projekt 1334 Stand: 04.11.2013
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Inhalt<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
1. Beschreibung des Vorhabens_______________________________________________1<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1<br />
1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen naturräumliche<br />
Lage und Nutzung 1<br />
2. Übergeordnete Vorgaben __________________________________________________3<br />
2.1 Regionalplan 3<br />
2.2 Flächennutzungsplan 3<br />
2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte 3<br />
2.3.1 NATURA 2000-Gebiete 3<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete 4<br />
2.3.3 Wasserschutzgebiete 4<br />
2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale 4<br />
3. Alternativenprüfung_______________________________________________________5<br />
4. Beschreibung und Bewertung des Bestands ___________________________________6<br />
4.1 Schutzgut Mensch 6<br />
4.1.1 Bestand 6<br />
4.1.2 Vorbelastung 6<br />
4.1.3 Bewertung 6<br />
4.2 Schutzgut Boden 6<br />
4.2.1 Bestand 6<br />
4.2.2 Vorbelastung 7<br />
4.2.3 Bewertung 7<br />
4.3 Schutzgut Wasser 8<br />
4.3.1 Bestand 8<br />
4.3.2 Vorbelastung 8<br />
4.3.3 Bewertung 9<br />
4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere 9<br />
4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen 9<br />
4.4.2 Bestand Fauna 11<br />
4.4.3 Vorbelastung 11<br />
4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna 11<br />
4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung 12<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft 12<br />
4.5.1 Bestand 12<br />
4.5.2 Vorbelastung 12<br />
4.5.3 Bewertung 13<br />
4.6 Schutzgut Landschaft 13<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Inhalt<br />
4.6.1 Bestand 13<br />
4.6.2 Vorbelastung 13<br />
4.6.3 Bewertung 13<br />
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 13<br />
5. Wirkungen des Bauvorhabens _____________________________________________14<br />
5.1 Wirkungsprognose Nullfall 14<br />
5.2 Wirkungsprognose Planfall 14<br />
5.2.1 Baubedingte Wirkungen 15<br />
5.2.2 Anlagebedingte Wirkungen 16<br />
5.2.3 Betriebesbedingte Wirkungen 16<br />
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz __________17<br />
6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen 17<br />
6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen 18<br />
7. Schutzgutbezogene Bilanz ________________________________________________19<br />
8. Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten ________________________22<br />
9. Allgemein verständliche Zusammenfassung___________________________________23<br />
Abbildungsverzeichnis ___________________________________________________ Seite<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot)........................................................ 2<br />
Abbildung 2:<br />
Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />
Datenserver der LUBW. ................................................................................... 2<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP. ...................................................................... 3<br />
Abbildung 4: Bodendaten des LGRB..................................................................................... 7<br />
Abbildung 5:<br />
Biotoptypen und Einzelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />
wertgebende Bäume sind grün dargestellt.. ............................ 10<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich........................... 8<br />
Tabelle 2: Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m²......... 10<br />
Tabelle 3: Kürzel der Schutzgüter, die in Tabelle 4 verwendet werden. .......................... 15<br />
Tabelle 4: Wirkungstabelle.............................................................................................. 15<br />
Tabelle 5: Maßnahmentabelle......................................................................................... 17<br />
Tabelle 6:<br />
Naturschutzfachliche Bilanzierung des geplanten Geltungsbereichs<br />
nach ÖKVO. ................................................................................................... 20<br />
Tabelle 7: Naturschutzfachliche Bilanzierung der externen Ausgleichsfläche.................. 21<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 1<br />
1. Beschreibung des Vorhabens<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Um die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen,<br />
wird im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Hinter der Kelter -<br />
maschinenhalle“ vorliegender Umweltbericht erstellt, in dem die zu erwartenden Wirkungen auf<br />
die Umwelt ermittelt und bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum<br />
Ausgleich negativer Umweltwirkungen benannt werden. Der Umweltbericht ist Grundlage der<br />
Umweltprüfung.<br />
Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht<br />
sich auf alle Aspekte der Natur und Landschaft, die nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans<br />
in angemessener Weise verlangt werden können. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />
Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Anlass ist der geplante Bau einer rund 30 m x 15 m großen Halle durch die Bernhard Sauer und<br />
Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst. 225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen<br />
vermietet landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen<br />
in der Landwirtschaft. Neben der geplanten Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich,<br />
Büro und WC sind auch Lagerflächen im Freien erforderlich, so dass sich der Platzbedarf auf<br />
rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />
1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen<br />
naturräumliche Lage und Nutzung<br />
Das 0,54 ha große Flurstück befindet sich im Nordosten von Oberacker. Als Geltungsbereich<br />
werden die östlichen knapp 0,25 ha abgegrenzt. Dieser Teil wird als (ehemaliger) Containerstellplatz<br />
und als Kleingartenbereich genutzt. Im Bereich des Containerstellplatzes ist der<br />
Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />
lagert Brennholz, im Bereich der Kleingärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />
Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten ein<br />
Brombeergestrüpp (innerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von einem dichten<br />
Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />
das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kleingärten wachsen<br />
ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />
Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />
Labkraut (Galium aparine). Am Südostrand stehen eine Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />
Der Standort befindet sich in der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten im Naturraum<br />
„Kraichgau“ (Haupteinheit 125). Der Kraichgau ist geprägt von 200 bis 300 m hohem<br />
Hügelland aus Löß. Der mittlere und westliche Teil des Naturraums, in dem das Plangebiet<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 2<br />
liegt, wird vom Landschaftsteil „Kraich-Saalbach-Hügelland gebildet. Charakteristisch für das<br />
Gebiet ist die hohe Leistungsfähigkeit der Böden und die Lage zu am Rand der Verdichtungsräume<br />
Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe und Heidelberg. In der Folge ist der Waldanteil gering und<br />
die Nutzungsintensität des Offenlandes sowie die Verkehrsnetzdichte hoch 1 .<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />
Quelle: Datenserver der LUBW.<br />
1<br />
Naturraumsteckbrief der LUBW im Internet.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 3<br />
2. Übergeordnete Vorgaben<br />
Die Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind und der Art, wie dieses Ziele<br />
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden, wird nachfolgend gemäß der<br />
Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 1b beschrieben.<br />
2.1 Regionalplan<br />
Der aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2003 weist den Geltungsbereich als regionalplanerisch<br />
abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die Planung<br />
ergeben sich somit nicht.<br />
2.2 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />
Baufläche“ dargestellt (Abbildung 3). Der vorhabensbezogene Bebauungsplan ist demnach aus<br />
dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP.<br />
2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte<br />
2.3.1 NATURA 2000-Gebiete<br />
Natura 2000-Gebiete sind im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 4<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete sind im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />
Das Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“ tangiert das Plangebiet jenseits der Wirtschaftswege.<br />
Wirkungen auf Dasselbe sind durch die Planungen nicht zu erwarten.<br />
2.3.3 Wasserschutzgebiete<br />
Jenseits der Straße „Am Weiher“, also südöstlich des Plangebietes, liegt das Wasserschutzgebiet<br />
„<strong>Kraichtal</strong>, OT Oberacker“ mit den Schutzzonen III B und II B. Relevante Wirkungen auf<br />
dieses sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale<br />
Besonders geschützte Biotope oder Naturdenkmale befinden sich im Plangebiet nicht. Die<br />
nächsten nach § 32 besonders geschützten Biotope der landesweiten Kartierung liegen in über<br />
100 m Entfernung, also außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Alternativenprüfung; Seite 5<br />
3. Alternativenprüfung<br />
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche<br />
Geltungsbereichs des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, werden im Folgenden gemäß der<br />
Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a Nr. 2d BauGB beschrieben.<br />
Die Prüfung von Standortalternativen ergab den gewählten Standort als beste Alternative. Die<br />
Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als geplante Gewerbefläche ausgewiesen. Somit<br />
erfolgte bereits auf Flächennutzungsplanebene eine Standortalternativenprüfung. Weiterhin ist<br />
der Standort der einzige Bereich der im FNP ausgewiesenen geplanten Gewerbeflächen, welcher<br />
bereits eine Vorbelastung durch seine vorherige Nutzung als Lagerplatz aufweist. Die Lage<br />
des Baufensters innerhalb des geplanten Geltungsbereiches wurde so gewählt, dass zum einen<br />
die Erschließung mit möglich geringem Platzbedarf gesichert werden kann und zum anderen<br />
der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering ausfällt.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 6<br />
4. Beschreibung und Bewertung des Bestands<br />
Nachfolgend wird der Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich<br />
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,<br />
gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2a, beschrieben und bewertet.<br />
4.1 Schutzgut Mensch<br />
4.1.1 Bestand<br />
Unter den Aspekten Wohnen/Arbeiten hat das Plangebiet im Ist-Zustand keine Funktion.<br />
Zur Erholungsnutzung wird das Gebiet tangiert: Von der Wohnbebauung Oberacker in das umliegende<br />
Offenland, das gut durch Wirtschaftswege erschlossen ist, gelangt man entweder über<br />
die Straße „Am Weiher“ oder über den nördlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweg.<br />
Außerdem liegen entlang der Straße „Am Weiher“ Freizeitgrundstücke, die als Kleingarten<br />
genutzt werden.<br />
4.1.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch bestehen im Vorhabensbereich nicht.<br />
4.1.3 Bewertung<br />
Die Funktionsbewertung erfolgt in den Wertstufen „gering“, „mittel“ und „hoch“.<br />
Die Bedeutung des geplanten Geltungsbereiches unter den Aspekten Wohnen und Arbeiten ist<br />
gering. Teile des Geltungsbereiches (Kleingärten) haben unter dem Aspekt „Erholung“ mittlere<br />
Bedeutung. Eine hohe Bedeutung wird wegen der geringen Zahl an Nutzern sowie dem Vorhandensein<br />
weiterer Flächen mit ähnlicher Funktion nicht angenommen.<br />
Wegen der relativ geringen Bedeutung der Planfläche für den Menschen wird die Empfindlichkeit<br />
gegenüber der geplanten Bebauung als gering eingestuft.<br />
4.2 Schutzgut Boden<br />
4.2.1 Bestand<br />
Für die Aussagen zum Schutzgut Boden wurden Daten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe<br />
und Bergbau 2 (LGRB) ausgewertet. Die Bestandsdaten sind in Abbildung 4 dargestellt.<br />
Für den geplanten Geltungsbereich liegen keine Bodendaten vor. Die angrenzenden Flurstücke<br />
werden von sandigem Lehm oder Lehm gebildet. Die Zustandsstufe der umgebenden Böden ist<br />
gut (Krume weniger humos als in sehr guter Zustandsstufe; erste Anzeichen von Auswaschung<br />
und Versauerung, selten Staunässe), die Entstehungsart beruht auf Löss und Lösslehm.<br />
2 LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2010): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten<br />
auf Basis des ALK und ALB<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 7<br />
Abbildung 4: Bodendaten des LGRB. L = Lehm, sL = sandiger Lehm; 3 = gute Zustandsstufe;<br />
Lö = Boden gebildet aus Löss und Lösslehm; Schraffur = keine Angaben. Quelle: LGRB.<br />
4.2.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Boden bestehen im Plangebiet in der Bodenverdichtung und<br />
der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lagerplatzes. Weitere Vorbelastungen<br />
(z. B. Altlastenflächen) sind im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />
4.2.3 Bewertung<br />
Beurteilungsrelevante Bodenfunktionen 3 sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe (einschließlich Grundwasserschutz)<br />
Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Bewertung nur bei hoher und sehr hoher<br />
Funktionserfüllung)<br />
Die Bewertung erfolgt in vier Bewertungsklassen:<br />
<br />
1 = geringe Funktionserfüllung<br />
3 LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden<br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 8<br />
<br />
<br />
<br />
2 = mittlere Funktionserfüllung<br />
3 = hohe Funktionserfüllung<br />
4 = sehr hohe Funktionserfüllung<br />
Die bereits in der Vergangenheit als Lagerplatz genutzten Flächen (1.320 m²) sind anthropogen<br />
überprägt und können ihre natürlichen Bodenfunktionen wegen der Bodenverdichtung nur noch<br />
eingeschränkt wahrnehmen. Für alle Bodenfunktionen wird hier die Wertstufe 1 (geringe<br />
Funktionserfüllung) angenommen.<br />
Für die übrigen Flächen (1.180 m²) des geplanten Geltungsbereiches (Kleingärten) werden die<br />
Wertstufen des umgebenden Bodens (sandiger Lehm) angenommen (Tabelle 1):<br />
Tabelle 1:<br />
Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich.<br />
Wertstufendefinition s. o. * = Keine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung.<br />
Bodenfunktion<br />
Wertstufe ehem.<br />
Lagerplatz (1.320 m²)<br />
Wertstufe Restflächen<br />
(1.180 m²)<br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit 1 3<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 1 3<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe 1 3<br />
Sonderstandort für naturnahe Vegetation 1 8*<br />
Nach Ökokontoverordnung entspricht eine Wertstufe von 3 12 Ökopunkten (ÖP)/m², eine Wertstufe<br />
von 1 4 ÖP/m².<br />
Der Boden besitzt gegenüber Versiegelung generell eine hohe Empfindlichkeit, da alle natürlichen<br />
Bodenfunktionen verloren gehen. Bei bereits vorgeschädigten Flächen ist die Empfindlichkeit<br />
entsprechend geringer zu bewerten.<br />
4.3 Schutzgut Wasser<br />
4.3.1 Bestand<br />
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Aussagen zum Grundwasser sind dem Naturraumsteckbrief der LUBW (s. o.) entnommen. Die<br />
Ergiebigkeit der hydrogeologischen Einheit (Festgestein) ist mäßig ausgeprägt. Die Sickerwasserrate<br />
liegt mit 200 bis 400 mm/a im mittleren Bereich. Es handelt sich um Grundwasser,<br />
das geogen bedingt vereinzelt einen höheren Gehalt an Calcium, Magnesium Hydrogencarbonat<br />
und Sulfat aufweist. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist hoch. Der Bereich<br />
südöstlich der Straße „Am Weiher“ ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen (siehe auch Kapitel<br />
2.3.3).<br />
4.3.2 Vorbelastung<br />
Wie beim Schutzgut Boden bestehen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser im Plangebiet<br />
in der Bodenverdichtung und der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lager-<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 9<br />
platzes, die Grundwasserneubildungsrate reduzieren. Weitere Vorbelastungen (z. B. Altlastenflächen)<br />
sind im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />
4.3.3 Bewertung<br />
Das Plangebiet hat für Oberflächengewässer keine Bedeutung. Wichtige Bewertungskriterien<br />
für das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate, das Grundwasserdargebot und die<br />
Grundwasserempfindlichkeit.<br />
Da die Grundwasserneubildungsrate sowie das Grundwasserdargebot im mittleren Bereich<br />
liegen, wird die Bedeutung der Planfläche für das Grundwasser als allgemein eingestuft.<br />
Da die Schutzfunktion der das Grundwasser überlagernden Böden hoch ist, ist die<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber dem Eingriff gering. Gegenüber<br />
der geplanten Flächenversiegelung ist das Grundwasser dagegen sehr empfindlich, da die<br />
Neubildungsrate in diesen Bereichen unterbunden wird.<br />
Eine hohe Bedeutung kommt den als Wasserschutzgebiet abgegrenzten Flächen außerhalb<br />
des Plangebietes zu.<br />
4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Bei einer Geländebegehung am 08.07.2013 wurden Biotop- und Nutzungstypen gemäß der<br />
Grundlage der LUBW 4 erfasst sowie das Habitatpotenzial für streng geschützte Arten eingeschätzt<br />
(siehe auch Artenschutzrechtliche Vorprüfung).<br />
4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen<br />
In den 0,25 ha des geplanten Geltungsbereiches wurden sieben Biotoptypen kartiert. Rund<br />
860 m² nimmt Ruderalvegetation des ehemaligen Lagerplatzes und entlang eines Entwässerungsgrabens<br />
ein. Innerhalb des Lagerplatzes sind rund 410 m² als Schotterfläche<br />
ausgebildet. Rund 880 m² werden als Nutz- und Freizeitgärten genutzt, 250 m² als Tritt- bzw.<br />
Zierrasen. Rund 100 m² nehmen ein Holzschuppen, ein Brombeergestrüpp sowie ein Entwässerungsgraben<br />
zusammen ein (Tabelle 2).<br />
4 LUBW (2001): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. 3. Auflage 321 S.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 10<br />
Tabelle 2:<br />
Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m².<br />
Biotop-ID Biotoptyp Fläche [m²] ÖP/m²<br />
12.60 Graben 10 13<br />
33.70 Trittrasen, Zierrasen 250 4<br />
35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 860 11<br />
43.11 Brombeergestrüpp 35 9<br />
60.10 Holzschuppen 55 1<br />
60.40 geschotterter Lagerplatz 410 2<br />
60.60 Nutz- und Freizeitgarten 880 6<br />
2.500<br />
Zudem wurden noch 13 Bäume aufgenommen (zwei ältere Kirschbäume [K], drei weitere junge<br />
Obstbäume [O], fünf Weiden [W], wovon drei als Kopfweide [KW] ausgebildet sind, zwei<br />
Pappeln [P] und eine Rosskastanie [R]).<br />
Die Lage der Biotoptypen und Bäume ist in Abbildung 5 dargestellt.<br />
Abbildung 5: Biotoptypen und Einzelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />
wertgebende Bäume sind grün dargestellt. Biotop- und Baumkürzel siehe oben und Tabelle 2.<br />
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4.4.2 Bestand Fauna<br />
Die im Geltungsbereich ausgeprägten Biotoptypen bieten folgenden Arten/Artengruppen<br />
Lebensraumpotenzial:<br />
Vögel: Der relativ dichte Baum- und Gebüschbestand kann von frei brütenden Hecken- und<br />
Baumbrütern als Nisthabitat genutzt werden. Potenziell in den älteren, und damit naturschutzfachlich<br />
hochwertigeren Bäumen (siehe unten), befindliche Baumhöhlen/-spalten von Halbhöhlen-<br />
und Höhlenbrütern. Wegen der Nähe zum Siedlungsbereich und der aktuellen Nutzung<br />
(Kleingärten) wird von einer relativ hohen Störungsrate ausgegangen und vermutet, dass die<br />
Fläche vor allem von allgemein verbreiteten und nicht seltenen Vogelarten als Bruthabitat<br />
genutzt wird. Zudem hat das Gebiet Bedeutung als Nahrungsfläche.<br />
Fledermäuse: Wie für Vögel ist der geplante Geltungsbereich ebenfalls als Nahrungshabitat<br />
geeignet. Potenzielles Quartierpotenzial besteht in den älteren Bäumen des Plangebietes – also<br />
den beiden Kirschbäumen, der Kastanie sowie den drei Kopfweiden. Zudem könnten Einzelindividuen<br />
in den Holzstapeln, die auf der Fläche lagern, überwintern.<br />
Zauneidechse: Bei der Begehung im Juli wurden keine Hinweise auf das Vorkommen der<br />
Zauneidechse gefunden. Trotzdem sind auf kleinen Teilbereichen des Plangebietes geeignete<br />
Strukturen für die Art vorhanden. Vor allem im Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches im<br />
Bereich des Brombeergestrüpps, ist das Vorkommen der Zauneidechse nicht auszuschließen.<br />
Für weitere, vor allem aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Tierarten/Tiergruppen, ist<br />
kein bedeutendes Habitat im geplanten Geltungsbereich zu erwarten.<br />
4.4.3 Vorbelastung<br />
Die Vorhabensfläche unterliegt durch Freizeitnutzung und Bodenverdichtung einer gewissen<br />
Vorbelastung.<br />
4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna<br />
Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt nach Wertstufen der LUBW 5 : Dabei steht<br />
Wertstufe I für eine sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, II für eine geringe, III für eine<br />
mittlere, IV für eine hohe und V für eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />
Biotoptypen mit einer Wertigkeit von bis zu 4 Ökopunkten (ÖP)/m² haben eine sehr geringe, mit<br />
bis zu 8 ÖP/m² eine geringe, mit bis zu 16 ÖP/m² eine mittlere, mit bis zu 32 ÖP/m² eine hohe<br />
und mit bis zu 64 ÖP/m² eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />
Dies bedeutet, dass im Plangebiet bereits im Ist-Zustand 760 m² eine sehr geringe naturschutzfachliche<br />
Bedeutung haben (siehe Tabelle 2). 930 m² haben eine geringe Bedeutung, 1.076 m²<br />
eine Mittlere.<br />
Biotope mit hoher und sehr hoher Bedeutung kommen im Plangebiet nicht vor.<br />
5 LUBW (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in<br />
der Eingriffsregelung.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 12<br />
Für die Fauna hat das Plangebiet entsprechend der vorhandenen Biotope allgemeine Bedeutung.<br />
Hervorzuheben sind die älteren Bäume sowie das Brombeergestrüpp. Diese Biotope<br />
können Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten/Artengruppen haben (Zauneidechse,<br />
Vögel, Fledermäuse).<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber der geplanten Bebauung ist prinzipiell hoch, da vorhandene<br />
Habitatstrukturen verloren gehen können.<br />
4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Hierzu siehe auch die für das Baugebiet erstellte artenschutzrechtliche Vorprüfung. Sie kommt<br />
zu dem Schluss, dem sich die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe anschließt,<br />
dass, wenn bestimmte Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt<br />
werden, das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG<br />
vermeiden werden kann. Dies sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und eine Kastanie im<br />
Südosten) müssen erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
Das Brombeergestrüpp im Nordwesten muss erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
Die Entfernung der übrigen Gehölze muss außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis<br />
Ende August) erfolgen<br />
Die Entfernung der Holzstapel nicht in den Wintermonaten, also außerhalb der nächtlichen<br />
Frostperiode und somit außerhalb der Zeit des Winterschlafes von Fledermäusen.<br />
4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />
4.5.1 Bestand<br />
Da auf das Großklima durch das Vorhaben keine Auswirkungen erwartet werden, wird auf<br />
dieses nicht näher eingegangen. Im Hinblick auf das Geländeklima weisen die im UG und<br />
seinem Nahbereich vorkommenden Nutzungstypen während austauscharmer, windschwacher<br />
Wetterlagen folgende Eigenschaften auf:<br />
Die begrünten Flächen – vor allem die mit Dauerbegrünung, also die Gehölzbestände – wirken<br />
durch die Verdunstung der Vegetation als Kaltluftbildungsflächen, die für thermische Belastungsflächen<br />
(versiegelte Bereiche in Ortslagen, Straßen etc.) ausgleichende Wirkung haben<br />
können. Über diesen steigt die Warmluft auf und es wird bei starker Sonneneinstrahlung unter<br />
Ausbildung von Flurwinden Kaltluft aus den Bildungsflächen angesaugt. Die Belastungsflächen<br />
werden dadurch entlastet. Die Gehölzbestände haben zudem auskämmende Wirkung für Luftschadstoffe.<br />
4.5.2 Vorbelastung<br />
Relevante Vorbelastungen des Geländeklimas bestehen im Plangebiet und dessen näheren<br />
Umgebung nicht.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 13<br />
4.5.3 Bewertung<br />
Der Geltungsbereich ist mit seiner Funktion als Kaltluftproduzent prinzipiell bedeutend. Allerdings<br />
ist die nahe Wohnbebauung relativ gut durchgrünt, so dass es keine Belastungsflächen in<br />
relevantem Ausmaß gibt und die Bedeutung der Kaltluftbildungsflächen relativiert wird.<br />
Die Luftsituation entspricht im Geltungsbereich voraussichtlich den großräumigen Bedingungen<br />
im Kraichgau und ist von allgemeiner Bedeutung.<br />
Die Empfindlichkeit des Geländeklimas gegenüber Flächenversiegelung ist hoch, da die<br />
genannte Funktion der Kaltluftproduktion verloren geht.<br />
4.6 Schutzgut Landschaft<br />
4.6.1 Bestand<br />
Die Landschaft des Ortsrandbereiches wird durch einen mit Gehölzen durchsetzten Kleingartenbereich<br />
geprägt, an den zum Offenland hin große, landwirtschaftliche Schläge anschließen,<br />
die wenig strukturiert sind. Der Kleingartenbereich wirkt somit als Puffer zwischen<br />
Siedlung und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Kleingärten stellen die Reste des ehemaligen<br />
Streuobstgürtels um die Siedlung dar. Naturraumtypische Elemente sind in Form alter<br />
Obstbäume vereinzelt noch erhalten.<br />
4.6.2 Vorbelastung<br />
Vorbelastungen des Landschaftsbildes im Plangebiet und dessen Umfeld bestehen in den im<br />
Offenland errichteten Einzelgebäuden (Lagerhallen/-schuppen).<br />
4.6.3 Bewertung<br />
Der geplante Geltungsbereich ist Teil des Pufferstreifens zwischen Siedlung und landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen mit einigen typischen Naturraumelementen. Als solcher hat er besondere<br />
Bedeutung.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung ist hoch, da die genante Pufferfunktion verloren geht.<br />
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Auf der Vorhabensfläche sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt. Da keine Tiefbauarbeiten<br />
stattfinden werden, ist auch nicht mit dem Freilegen von archäologischen Fundstücken<br />
zu rechnen. Eine weitere Betrachtung des Schutzgutes entfällt somit.<br />
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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 14<br />
5. Wirkungen des Bauvorhabens<br />
Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und<br />
bei Nichtdurchführung der Planung wird gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr.<br />
2b gegeben.<br />
Die Wirkungsprognose hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die<br />
Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie<br />
Kultur- und Sachgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu erheblich<br />
nachteiligen Umweltwirkungen führen können.<br />
Dazu wird im ersten Schritt abgeschätzt, welche Entwicklungen und Veränderungen der Umwelt<br />
auf dem Vorhabensstandort und dessen Umgebung innerhalb der nächsten 10-15 Jahre<br />
voraussichtlich ohne das Vorhaben eintreten werden (= Status-Quo-Prognose – Prognose<br />
Nullfall) und wie sich die Umweltsituation in Bezug auf diese Schutzgüter in Zukunft zeigen wird.<br />
Diesem so ermittelten, nach derzeitiger Kenntnis für die Zukunft absehbaren Zustand der<br />
Schutzgüter wird die prognostizierte Entwicklung mit realisiertem Vorhaben gegenübergestellt<br />
(Prognose-Planfall = "Wirkungsprognose" im engeren Sinn).<br />
5.1 Wirkungsprognose Nullfall<br />
Die Status-quo-Prognose beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Schutzgüter ohne<br />
Durchführung der Planung.<br />
Folgendes Szenario ist für die ehemalige Lagerfläche ohne Hallennutzung denkbar: Für das<br />
Schutzgut Mensch sind keine veränderten Entwicklungen in Bezug auf Wohnen/Arbeiten sowie<br />
Erholung zu erwarten. Die Schutzgüter Boden und Wasser werden, wie bisher, durch die ehemalige<br />
Nutzung als Containerstellplatz und der damit verbundenen Bodenbefestigung vorbelastet.<br />
Die Bedeutung für Pflanzen und Tiere wird sich zukünftig steigern, wenn weiterhin keine<br />
Nutzung der Flächen stattfindet und diese ungestört bleiben. Die Bäume werden bei fehlender<br />
Pflege schnell Totholzbereiche mit entsprechenden Höhlen ausbilden, die Habitatpotenzial für<br />
Tiere bieten. Die Bedeutung der Fläche für die Schutzgüter Klima/Luft sowie Landschaft und<br />
Kultur- und Sachgüter bleibt unverändert.<br />
Insgesamt sind damit die absehbaren Veränderungen des Untersuchungsgebiets im Prognose-<br />
Null-Fall von geringer Bedeutung für die Prognose der Vorhabenswirkungen.<br />
5.2 Wirkungsprognose Planfall<br />
Im Folgenden werden die zu erwartenden Wirkungen auf Natur und Landschaft anhand der<br />
Schutzgüter dargestellt. Unterschieden wird zwischen bau- anlage- und betriebsbedingten<br />
Wirkungen.<br />
Für erhebliche Beeinträchtigungen werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
vorgeschlagen und begründet sowie Hinweise zu deren Umsetzung gegeben. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Schutzgüter können aus wesentlichen Wirkungen des Vorhabens auf<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 15<br />
die Umwelt entstehen. Aus untergeordneten Wirkungen entstehen in der Regel keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.<br />
In der folgenden tabellarischen Wirkungsprognose werden die von einer maßnahmenbedingten<br />
Wirkung betroffenen Schutzgüter mit den in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />
werden. genannten Kürzel aufgelistet. Fett dargestellte Schutzgüter unterliegen voraussichtlich<br />
wesentlichen Wirkungen, normal gedruckte untergeordneten. Außerdem werden in der<br />
Wirkungsprognose artenschutzrechtlich relevante Wirkungen benannt (falls vorhanden; Fehler!<br />
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).<br />
Tabelle 3:<br />
Kürzel der Schutzgüter, die in Tabelle 4 verwendet werden.<br />
M: Schutzgut Mensch B: Schutzgut Boden W: Schutzgut Wasser<br />
F: Schutzgut Pflanzen/Tiere K: Schutzgut Klima/Luft L: Schutzgut Landschaftsbild<br />
S: Kultur- und Sachgüter<br />
Tabelle 4:<br />
Wirkungstabelle.<br />
5.2.1 Baubedingte Wirkungen<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen durch Baumaschinen - B W F - - -<br />
Die Wirkungen treten nur während der Bauzeiten auf und haben<br />
daher temporären Charakter.<br />
Im Falle z. B. eines baubedingten Ölunfalls (Ölleck an Baumaschine)<br />
sind wesentliche Wirkungen auf Boden und Wasser zu erwarten<br />
- die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens ist allerdings gering.<br />
Bei Störungen während der Fortpflanzungszeit von Vögeln sind<br />
auch wesentliche Wirkungen bei Tieren nicht auszuschließen.<br />
Bodenverdichtung/-umlagerung durch Baumaschinen - B W - - - -<br />
Durch Baumaschinen werden Böden verdichtet und das Bodengefüge<br />
verändert sowie die Grundwasserneubildungsrate verringert,<br />
was bezüglich der Schutzgüter Boden und Wasser eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung darstellt. Erfolgt dies auf den vorgeschädigten<br />
Flächen (ehem. Lagerflächen), sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen abzuleiten.<br />
Flächenüberprägung durch Baustellennebenflächen M B W F - L -<br />
Im Rahmen des Baus der Lagerhalle sind evtl. Baustellennebenflächen<br />
für Baucontainer oder Abstellplätze für Baumaschinen erforderlich.<br />
Erfolgt dies auf den vorgeschädigten Flächen (ehem.<br />
Lagerflächen) oder den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzwegen,<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen abzuleiten.<br />
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5.2.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />
Flächenüberprägung durch Lagerhalle, Verkehrsflächen und<br />
bauliche Nebenanlagen<br />
- B W F - - -<br />
Durch die Lagerhalle und bauliche Nebenanlagen werden bis zu<br />
811 m² neu versiegelt und 294 m² teilversiegelt (Verkehrsflächen)<br />
was erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzuzgüter Boden und<br />
Wasser zur Folge hat. Auf das Schutzgut Tiere/Pflanzen sind<br />
lediglich untergeordnete Wirkungen zu erwarten, da keine naturschutzfachlich<br />
hochwertigen Biotoptypen betroffen sind. Voraussetzung<br />
hierfür ist die Beachtung der artenschutzrechtlich erforderlichen<br />
Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.4.5)<br />
Optische Wirkung durch Maschinenhalle M - - - - L -<br />
Die geplante Halle kann bis zu 8 m hoch sein. Dies hat wesentliche<br />
Wirkungen auf das Landschaftsbild im nahen Umfeld und<br />
wirkt damit negativ auf die Erholungseignung des Menschen.<br />
5.2.3 Betriebesbedingte Wirkungen<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen durch Maschinenverkehr M - - F - - -<br />
Durch die Nutzung der Halle als Lagerhalle für Maschinen und<br />
deren Verleih kommt es an den zu- und abführenden Straßen/<br />
Wirtschaftswegen zu einem höheren Verkehrsaufkommen als bisher.<br />
Dadurch kann die Eignung dieser Wege als Naherholungsweg<br />
(Mensch) beeinträchtigt werden. Auch die Störung der Fauna<br />
ist nicht generell auszuschließen.<br />
Wegen der derzeitigen intensiven Nutzung der Wege durch landwirtschaftlichen<br />
Verkehr und durch Anwohner ist nicht von einer<br />
signifikanten Verkehrszunahme auszugehen, so dass lediglich<br />
untergeordnete Wirkungen erwartet werden. Zudem findet eine<br />
Entlastung durch den Verkehr im Ortskern statt, wo sich der<br />
Betrieb bisher befindet.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 17<br />
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie<br />
zum Ausgleich und Ersatz<br />
Gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2c Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich/Ersatz der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt.<br />
6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen<br />
Im Folgenden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz benannt,<br />
die geeignet sind, die Wirkungen auf die Schutzgüter (Verwendung der gleichen Kürzel wie in<br />
Kapitel 5.2, Tabelle 4) zu kompensieren. In der tabellarischen Darstellung (Tabelle 5) werden,<br />
nach Beschreibung und Begründung der Maßnahme, die Schutzgüter aufgezählt, die von der<br />
Maßnahme profitieren. In Kapitel 7 wird schließlich für jedes Schutzgut geprüft ob die negativen<br />
Umweltwirkungen durch die genanten Maßnahmen kompensiert werden und somit<br />
ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen erreicht werden können.<br />
Tabelle 5:<br />
Maßnahmentabelle.<br />
Bodenaustausch bei Ölunfall (V 1) - B W - - - -<br />
Beim Freiwerden von Öl während des Baus aus einer Baumaschine<br />
muss der betroffene Boden ausgetauscht und fachgerecht<br />
entsorgt werden.<br />
Begründung: Vermeidung der Verunreinigung des Grundwassers durch Öl<br />
im Falle eines Ölunfalls.<br />
In B-Plan übernommen<br />
Bauzeitenbeschränkung (V 2) - - - F - - -<br />
Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit,<br />
die von Anfang März bis Ende August geht, erfolgen. Die Holzstapel<br />
im Geltungsbereich müssen außerhalb der nächtlichen<br />
Frostperiode geräumt werden.<br />
Begründung: Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />
(siehe auch Kapitel 4.4.5)..<br />
In B-Plan übernommen<br />
Baustellennebenflächen nur auf vorgeschädigten Flächen<br />
(V 3)<br />
Baustellennebenflächen werden nur auf zukünftig (teil-)versiegelten<br />
Flächen bzw. auf bereits versiegelten Flächen außerhalb<br />
des Geltungsbereiches (z. B. Wirtschaftswege) angelegt.<br />
Begründung: Die zusätzliche Flächenüberprägung außerhalb des Geltungsbereiches<br />
wird verhindert.<br />
In B-Plan übernommen<br />
- B W F - - -<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 18<br />
Rückbau eines Lagerschuppens (A 1) M B W - - L -<br />
Ein Lagerschuppen, der sich direkt nordöstlich des Plangebietes<br />
befindet (ca. 370m² des Flst. 1560), wird Rückgebaut und die<br />
Fläche rekultiviert.<br />
Begründung: Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das<br />
Landschaftsbild. Zudem wird der Boden entsiegelt was sich positiv auf das<br />
Grundwasser auswirkt.<br />
In B-Plan übernommen<br />
Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />
(V 4)<br />
Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches werden 6 Altbäume<br />
(drei Kopfweiden, zwei Kirschbäume sowie ein Kastanienbaum;<br />
siehe Abbildung 5) sowie ein Brombeergestrüpp entlang eines<br />
Wirtschaftsweges erhalten.<br />
Begründung: Durch den Erhalt wird der naturschutzfachliche Eingriff vermindert<br />
sowie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden.<br />
In B-Plan übernommen<br />
- - - F - - -<br />
Natur- und bodenschutzfachlicher Ausgleich (A 1 und A 2) B W F<br />
Die rechnerische Bilanzierung von Boden und Biotopen zeigt<br />
(Kapitel 7), dass durch das Vorhaben ein Kompensationsbedarf<br />
von zusammen knapp 3.000 ÖP entsteht.<br />
Durch den Rückbau des Lagerschuppens auf dem Flst. 1560<br />
(A 1) sowie die Anlage eines Streuobstbestandes innerhalb des<br />
geplanten Geltungsbereiches (A 2; 1.360 m²) kann dieser Kompensationsbedarf<br />
erbracht werden.<br />
Begründung: Die naturschutzfachliche Aufwertung von (Teil-)Flächen<br />
durch Rückbau bzw. Anlage hochwertiger Biotoptypen gleicht den Verlust<br />
durch bauliche Überprägung aus.<br />
In B-Plan übernommen<br />
6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen<br />
Durch die Umsetzung der unter 6.1 genannten Maßnahmen ist die vollständige Kompensation<br />
von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes möglich.<br />
Zentraler Punkt stellt die Aufwertung von Teilflächen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches<br />
durch die Anlage eines Streuobstbestandes dar (A 2). Dafür müssen auf kleiner<br />
Fläche vorhandene Schotterauflagen beseitigt und der Boden gelockert werden.<br />
Der auf dem Flst. 1560 zu erbringende Ausgleich (A 1) besteht im Abbau der Lagerschuppen<br />
sowie der Beseitigung des Materials von der Fläche. Nach Rückbau muss der Boden gelockert<br />
und eine Grüneinsaat vorgenommen werden.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 19<br />
7. Schutzgutbezogene Bilanz<br />
Beim Bau der Halle sind wesentliche Wirkungen, die erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge<br />
haben können, auf die Schutzgüter Boden/Wasser, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild<br />
nicht auszuschließen (Tabelle 4).<br />
Durch den sparsamen Flächenverbrauch (V 3) und den Erhalt wertvoller Strukturen innerhalb<br />
des Geltungsbereiches (V 4) werden die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser sowie<br />
Pflanzen und Tiere minimiert. Durch eine Bauzeitenbeschränkung (V 2) werden<br />
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden. Dem nicht auszuschließende Fall eines<br />
Ölunfalls während des Baus der Halle wird mit dem Hinweis auf dann erforderlichen<br />
Bodenaustauch/fachgerechte Entsorgung (V 1) Rechnung getragen.<br />
Der verbleibende Ausgleichsbedarf bei den Schutzgütern Landschaft, Boden/Wasser sowie<br />
Pflanzen und Tiere durch die Flächenüberprägung wird durch die Anlage von Streuobst innerhalb<br />
des Geltungsbereiches (A 2) sowie den Rückbau einer bestehenden Lagerhalle (A 1)<br />
erbracht. Dies wird in Tabelle 6 und Tabelle 7 auf Grundlage der Ökokontoverordnung (ÖKVO)<br />
rechnerisch überprüft.<br />
Durch die Anlage von Streuobst im geplanten Geltungsbereich wird die naturschutzfachliche<br />
Wertigkeit, trotz Bau der Halle, zunächst erhöht, so dass auf der Fläche ein Punktegewinn von<br />
knapp 2.800 Ökopunkten (ÖP) möglich ist. Da aber drei Obstbäume, zwei Pappeln sowie zwei<br />
Weiden im Geltungsbereich gefällt werden, entsteht insgesamt ein Wertverlust bei den Biotoptypen<br />
von knapp 1.500 ÖP.<br />
Zusätzlich entsteht durch die Flächenneuversiegelung ein Verlust von etwas mehr als 1.500 ÖP<br />
beim Schutzgut Boden, so dass bei Umsetzung der Planungen in der Summe ein Ökopunktedefizit<br />
von 2.988 ÖP entsteht.<br />
Der Rückbau des Lagerschuppens mit Rekultivierung des Nahbereichs um den Schuppen auf<br />
insgesamt 370 m² erbringt für das Schutzgut Boden einen Gewinn von 3.420 ÖP, so dass der<br />
Eingriff sogar leicht überkompensiert werden kann (Tabelle 7). Die Folgenutzung dieser Fläche<br />
ist prinzipiell freigestellt, sofern es nicht zu einer Belastung des Bodens kommt. Empfohlen wird<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht die Nutzung als Grünland.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 20<br />
Tabelle 6:<br />
Naturschutzfachliche Bilanzierung des geplanten Geltungsbereichs nach ÖKVO.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 21<br />
Tabelle 7:<br />
Naturschutzfachliche Bilanzierung der externen Ausgleichsfläche.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Techn. Verfahren + Schwierigkeiten; Seite 22<br />
8. Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
Besondere technische Verfahren wurden zur Erstellung des Umweltberichtes nicht angewendet.<br />
Schwierigkeiten bei der Datenbeschaffung oder Bewertung traten nicht auf.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Zusammenfassung; Seite 23<br />
9. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die Bernhard Sauer und Marius Sauer GdR plant den Bau einer rund 30 m x 15 m großen Halle<br />
auf dem östlichen Teil des Flst. 225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen vermietet<br />
landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen in der<br />
Landwirtschaft. Von der Gemeinde <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker wird dazu ein vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich von rund 0,25 ha erstellt.<br />
Im Rahmen dieser Bebauungsplanung wurde der vorliegende Umweltbericht erarbeitet.<br />
Der Umweltbericht prognostiziert beim Bau der Halle und der zugehörigen Infrastruktur das Auftreten<br />
von erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser Pflanzen/Tiere<br />
sowie der Landschaft. Auch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu mindern und verbleibende Beeinträchtigungen<br />
auszugleichen, werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen hergeleitet und<br />
begründet.<br />
Es sind dies im Einzelnen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bodenaustausch bei Ölunfall<br />
Bauzeitenbeschränkungen<br />
Begrenzung der Baustellennebenflächen<br />
Erhalt (potenziell) naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />
Anlage hochwertiger Biotoptypen im Geltungsbereich (Streuobst)<br />
Rückbau eines Lagerschuppens und Rekultivierung der Fläche (Empfehlung: Anlage<br />
von Grünland).<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />
Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />
zum<br />
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />
in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl. Biol. Michael Renz<br />
Projekt 1334 04.11.2013
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“<br />
Inhalt<br />
Inhalt __________________________________________________________________ Seite<br />
1. Anlass _________________________________________________________________1<br />
2. Prüfung relevanter Arten___________________________________________________3<br />
2.1 Vögel 3<br />
2.1.1 Fledermäuse 3<br />
2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere 4<br />
2.3 Zauneidechse 4<br />
2.4 Amphibien 5<br />
2.5 Schmetterlinge 5<br />
2.6 Käfer 5<br />
2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere 5<br />
2.8 Pflanzen 5<br />
3. Fazit __________________________________________________________________6<br />
Abbildung<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot)........................................................... 1<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />
Datenserver der LUBW. ...................................................................................... 2<br />
Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich mit Baum- und<br />
Gebüscherhalt (dunkelgrün). ............................................................................... 2<br />
Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches.............................. 4<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 1<br />
1. Anlass<br />
Anlass für die Artenschutzrechtliche Vorprüfung ist der geplante Bau einer rund 30 m x 15 m<br />
großen Halle durch die Bernhard Sauer und Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst.<br />
225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen vermietet landwirtschaftliche Maschinen und<br />
Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft. Neben der geplanten<br />
Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich, Büro und WC sind auch Lagerflächen im Freien erforderlich,<br />
so dass sich der Platzbedarf auf rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />
Das Flurstück befindet sich im Nordosten von Oberacker und wird als (ehemaliger) Containerstellplatz<br />
und als Kleingartenbereich genutzt. Im Bereich des Containerstellplatzes ist der<br />
Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />
lagert Brennholz, im Bereich der Kleingärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />
Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten ein<br />
Brombeergestrüpp (innerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von einem dichten<br />
Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />
das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kleingärten wachsen<br />
ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />
Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />
Labkraut (Galium aparine). Am Südostrand stehen eine Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />
Die Lage des Plangebietes wird in Abbildung 1 (Übersicht) und Abbildung 2 (Detail) dargestellt,<br />
die Planung in Abbildung 3.<br />
Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 2<br />
Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />
Quelle: Datenserver der LUBW.<br />
Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich<br />
mit Baum- und Gebüscherhalt (dunkelgrün).<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 3<br />
2. Prüfung relevanter Arten<br />
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind nach § 44 BNatSchG alle europäischen Vogelarten und<br />
alle in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten prüfungsrelevant, wenn es sich um ein/e<br />
nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässiges Vorhaben bzw. Planung<br />
handelt.<br />
Um zu beurteilen, für welche dieser Arten die Planfläche Habitatpotenzial bietet, wurde am<br />
08.07.2013 zwischen 9.30 und 11 Uhr bei sonnigem Wetter und ca. 25 °C eine Übersichtsbegehung<br />
durchgeführt, auf deren Grundlage auch die oben ausgeführte Flächenbeschreibung<br />
erfolgte.<br />
Aufgrund der beschriebenen Nutzungen des Flurstücks wird das Vorkommen artenschutzrechtlich<br />
relevanter Arten/Artengruppen wie folgt beurteilt:<br />
2.1 Vögel<br />
Die im nordöstlichen Geltungsbereich fußenden älteren Kopfweiden (Abbildung 4) sowie der<br />
Kastanienbaum und zwei Kirschbäume im Südosten können Bruthabitate für Höhlenbrüter (oder<br />
Fledermäuse, s. u.) bieten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände entstehen nicht, wenn der<br />
Erhalt dieser Bäume im B-Plan festgesetzt wird.<br />
Die übrigen Gehölzbestände (inkl. Pappeln) im geplanten Geltungsbereich können frei<br />
brütenden Hecken- und Baumbrütern als Nistplatz dienen. Erwartet werden vorwiegend<br />
störungsunempfindliche und nicht seltene Vogelarten des Siedlungsbereiches. Bei diesen Arten<br />
führt der Verlust von einzelnen Brutrevieren in der Regel nicht zu einer Verschlechterung des<br />
(günstigen) Erhaltungszustandes und auch die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
wird durch den kleinflächigen Habitatverlust nicht beeinträchtigt – Verbotstatbestände<br />
nach § 44 BNatSchG somit nicht verursacht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Tötungsverbot<br />
umgangen wird, indem die Räumung des Baufeldes nicht innerhalb der Brutperiode durchgeführt<br />
wird.<br />
Ein weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />
wenn die o. g. Maßnahmen (Baumerhalt und zeitliche Beschränkung in der Baufeldräumung) im<br />
B-Plan festgeschrieben werden.<br />
2.1.1 Fledermäuse<br />
Der überplante Flurstückteil hat derzeit Potenzial als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Das<br />
Vorkommen von Quartieren in potenziellen Baumhöhlen der Kopfweiden bzw. der Kastanie<br />
und/oder Kirschbäume ist nicht vollständig auszuschließen. Spalten und Lücken in den Holzstapeln<br />
können zudem prinzipiell einzelnen überwinternden Fledermäusen als Winterquartier<br />
dienen. Um Verbotstatbestände zu vermeiden werden die genannten Bäume durch entsprechende<br />
Festsetzungen im B-Plan erhalten. Um eine Tötung von Einzelindividuen bei der<br />
Räumung der Flächen zu vermeiden, dürfen die Holzstapel nicht während der Winterruhe<br />
der Fledermäuse (also nicht zu Zeiten mit Nachtfrost) entfernt werden.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 4<br />
Hinweise auf eine essentielle Bedeutung des Flurstücks als Nahrungsfläche gibt es nicht. Es<br />
unterscheidet sich in seiner diesbezüglichen Funktion nicht relevant von den umliegenden<br />
Flächen. Nur essentielle Nahrungsflächen sind aus artenschutzrechtlicher Sicht prüfungsrelevant.<br />
Ein weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />
wenn die o. g. zeitliche Beschränkung in der Baufeldräumung im B-Plan festgeschrieben wird.<br />
Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches.<br />
2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere<br />
Essentielle Habitatbestandteile anderer streng geschützter Säugetierarten (Haselmaus, Wildkatze<br />
etc.) werden aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und intensiven Nutzung (Kleingärten,<br />
Lagerplatz) und der damit verbundenen Störung sowie fehlender Habitatstrukturen nicht<br />
erwartet.<br />
Weiterer Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.3 Zauneidechse<br />
Die Zauneidechse besiedelt klimatisch bevorzugte Lagen mit einem Wechsel aus dichter<br />
Vegetation und lichten Bereichen. Wichtig für das Vorkommen der Art sind Randstrukturen und<br />
Sonnplätze sowie lockere Bodenbereiche für die Fortpflanzung.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 5<br />
Der geplante Geltungsbereich ist zu großen Teilen stark beschattet. Zudem ist der Boden im<br />
Bereich des Lagerplatzes stark verdichtet. Beides mindert die Habitateignung für die Zauneidechse.<br />
Hinweise auf ein Vorkommen der Art gab es trotz günstiger Witterungsbedingungen<br />
bei der Begehung nicht.<br />
Trotzdem ist das vereinzelte Vorkommen der Art im Übergang zum Brombeergestrüpp im<br />
Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches nicht vollständig auszuschließen. Um artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände zu umgehen, wird der Erhalt dieser Brombeerhecke im B-<br />
Plan festgesetzt.<br />
Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.4 Amphibien<br />
Im Planbereich befinden sich keine Oberflächengewässer und somit keine Fortpflanzungshabitate<br />
für Amphibien. Aufgrund der Nutzung (Lagerplatz und Kleingärten) sind keine<br />
essentiellen Nahrungsflächen/Ganzjahreslebensräume anzunehmen.<br />
Der Verlust der Flächen stellt somit aus artenschutzrechtlicher Sicht keinen Verbotstatbestand<br />
dar. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen.<br />
2.5 Schmetterlinge<br />
Das Vorkommen streng geschützter Schmetterlingsarten wird aufgrund fehlender Nahrungsund<br />
Fortpflanzungspflanzen nicht erwartet. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht<br />
gesehen.<br />
2.6 Käfer<br />
Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Totholzkäfer gibt es nicht – ein Vorkommen<br />
wird in den älteren Bäumen der Planfläche allerdings nicht vollständig ausgeschlossen. Durch<br />
den Erhalt dieser Bäume, der im B-Plan festgeschrieben wird, werden artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände vermieden.<br />
Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />
2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere<br />
Für diese Tiergruppen sind im Plangebiet keine geeigneten Habitatstrukturen vorhanden, so<br />
dass ihr Vorkommen ausgeschlossen werden kann.<br />
2.8 Pflanzen<br />
Streng geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet aufgrund der allgemein verbreiteten Standortbedingungen<br />
(nährstoffreich, gute Wasserversorgung) bzw. wegen dem Fehlen von Sonderstandorten<br />
nicht zu erwarten.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334
Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 6<br />
3. Fazit<br />
Ein Großteil der Planfläche (Teile des Flst. 225 in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker) ist durch die Nutzung<br />
als (ehemaliger) Lagerplatz bzw. Kleingarten überprägt und dadurch naturschutzfachlich von<br />
untergeordneter Bedeutung. Eine Aufwertung erhalten die Planflächen durch den tlw. älteren<br />
Baumbestand, der Habitatpotenzial auch für artenschutzrechtlich relevante Arten hat und somit<br />
naturschutzfachlich hochwertiger ist.<br />
Nach der Übersichtsbegehung am 08.07.2013 wird das Habitatpotenzial der Planfläche für<br />
streng geschützte Arten und europäische Vogelarten so eingeschätzt, dass durch die Bebauung<br />
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden, wenn:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und eine Kastanie im<br />
Südosten) erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />
Das Brombeergestrüpp im Nordwesten erhalten wird (Festsetzung im B-Plan)<br />
Die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Mitte<br />
August) erfolgt<br />
Die Entfernung der Holzstapel nicht in den Wintermonaten, also außerhalb der<br />
nächtlichen Frostperiode erfolgt<br />
Weitergehende Untersuchungen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden nicht<br />
für erforderlich erachtet. Falls zukünftig zu erhaltende Einzelbäume entfernt werden müssen, ist<br />
dies artenschutzrechtlich zu prüfen.<br />
Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach Naturschutzrecht muss in einem eigenen<br />
Umweltbericht erfolgen.<br />
Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334