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„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ - Stadt Kraichtal

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STADT KRAICHTAL<br />

Begründung Teil 1<br />

zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

und den örtlichen Bauvorschriften<br />

<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />

in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />

ENTWURF<br />

für die Offenlage<br />

Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />

Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />

Rheinstraße 99.4 • 64295 Darmstadt • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Daniel Walter<br />

Projekt 1334 04.11.2013


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“<br />

Festsetzungen - Inhalt<br />

Inhalt<br />

1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung________________________________________1<br />

2. Beschreibung des Geltungsbereiches / Städtebauliche Bestandsaufnahme ______2<br />

3. Vorgaben, Planungsgrundlagen ___________________________________________3<br />

3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 3<br />

3.2 Flächennutzungsplan 3<br />

3.3 Bestehende B-Pläne 3<br />

3.4 Betroffene Schutzgebiete 4<br />

4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den planungsrechtlichen Festsetzungen5<br />

4.1 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung 5<br />

4.2 Umweltprüfung 5<br />

4.3 Erschließung 5<br />

4.4 Bauliche Nutzung 6<br />

4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 6<br />

4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen 6<br />

4.5 Grünordnung 6<br />

4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen 6<br />

4.5.2 Versiegelungsgrad 6<br />

4.5.3 Sicherung des Oberbodens 6<br />

4.5.4 Außenbeleuchtung 7<br />

4.5.5 Dachmaterialien 7<br />

4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 7<br />

4.5.7 Private Grünfläche 7<br />

4.5.8 Gewässerrandstreifen 7<br />

4.5.9 Bauzeitenbeschränkung 8<br />

4.5.10 Baustellennebenflächen 8<br />

5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften______________________________9<br />

5.1 Einfriedigungen 9<br />

5.2 Umgang mit Niederschlagswasser 9<br />

BHM Planungsgesellschaft Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 1<br />

1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung<br />

Die seit der Unternehmensgründung der Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR im Jahre 2011<br />

angemieteten Räumlichkeiten wurden wegen Eigenbedarf des Eigentümers aufgekündigt. Nun<br />

muss das junge Unternehmen zur Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten<br />

sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft für seinen<br />

umfangreichen Fuhrpark und seine ansteigenden Geschäftstätigkeiten neue passende<br />

Räumlichkeiten suchen. Der gesamte Platzbedarf erstreckt sich auf mindestens 1.750 – 2500<br />

qm, wobei davon mindestens 400 qm in abgeschlossenen Räumlichkeiten benötigt werden.<br />

Dort werden Stellflächen für die Maschinen, eine Werkstatt für eigene Reparaturarbeiten, ein<br />

Lager und ein Büro mit WC als Mindestausstattung benötigt. Die seit über einem Jahr<br />

andauernde Suche nach alternativen Standorten, welche auch Leerstände, Althofstellen und<br />

Brachen berücksichtigte, blieb ohne konkretes Ergebnis. Potentiale der Innenentwicklung<br />

stehen demnach derzeit nicht zur Verfügung.<br />

Da das Unternehmen als Lohnunternehmen überwiegend tätig ist, kann keine Privilegierung<br />

seitens des Landwirtschaftsamtes trotz vorhandener Bewirtschaftungsflächen gewährt werden.<br />

Gespräche mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> haben ergeben, dass die frei gewordene Fläche des „alten<br />

Klärwerks“ in Oberacker für eine Veräußerung bereit steht. Aufgrund des<br />

Flächennutzungsplanes ist dort eine gewerbliche Nutzung möglich.<br />

Mit der Verlagerung des Unternehmens wird durch die Entlastung des bisherigen Umfeldes des<br />

Betriebsstandortes im Ortskern zu dessen Aufwertung beigetragen.<br />

Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauvorhaben vorzubereiten soll ein<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 225, Gemarkung<br />

Oberacker, erstellt werden.<br />

Vorhabensträger ist Frau Petra Sauer, Im Hofteich 16, 76703 <strong>Kraichtal</strong>, die die Fläche an die<br />

Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR vermietet.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 2<br />

2. Beschreibung des Geltungsbereiches /<br />

Städtebauliche Bestandsaufnahme<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt am östlichen Rand von<br />

<strong>Kraichtal</strong>-Oberacker auf Teilen des Flurstücks Nr. 225.<br />

Abbildung 1: Lage des ca. 2.500 m² großen Geltungsbereiches<br />

Die Hälfte des abzutrennenden Grundstück (ca. 1.300 qm) in westlicher Richtung ist<br />

eingeschottert und diente als Lager, Abstell- und Umschlagsplatz eines<br />

Abfallentsorgungsbetriebes (Firma Häussler <strong>Kraichtal</strong>). Die andere Hälfte diente als<br />

Holzlagerplatz und Freizeitgrundstück.<br />

Die derzeitige Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Straße „Am Weiher“ sowie über eine<br />

Nebenstraße am nördlichen Rand.<br />

Es gibt derzeit keine Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. In der Straße „Am<br />

Weiher“ liegen Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser, an die angeschlossen<br />

werden kann.<br />

Mit dem Anschluss an die Wasser- und Stromversorgung wird auch der Anschluss an die in der<br />

Straße „Am Weiher“ verlaufende öffentliche Kanalisation hergestellt.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 3<br />

Es sind keine Vorbelastungen des Geltungsbereiches durch Kampfmittel oder Altlasten<br />

bekannt.<br />

3. Vorgaben, Planungsgrundlagen<br />

3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />

Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der<br />

aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2003 weist den Geltungsbereich als<br />

regionalplanerisch abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die<br />

Planung ergeben sich somit nicht.<br />

3.2 Flächennutzungsplan<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />

Baufläche“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist demnach aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Abbildung 2: Auszug aus dem FNP<br />

3.3 Bestehende B-Pläne<br />

Für den Geltungsbereich existieren keine rechtskräftigen Bebauungspläne.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 4<br />

3.4 Betroffene Schutzgebiete<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen keine Schutzgebiete. Östlich der Fläche liegt das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“.<br />

LSG<br />

Kraichgau<br />

Abbildung 3: Schutzgebiete<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 5<br />

4. Städtebauliche Planung / Erläuterungen zu den<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

4.1 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung<br />

Im Geltungsbereich soll eine Geräte- und Lagerhalle zur Vermietung von landwirtschaftlichen<br />

Maschinen und Geräten sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der<br />

Landwirtschaft für die Bernhard Sauer und Marius Sauer GbR entstehen. Im Erdgeschoss<br />

sollen eine Geräte- und Lagerhalle, Büroräume, Werkstatt zur Reparatur der Gerätschaften und<br />

ein Kleintierstall entstehen. Im Obergeschoss ist die Lagerung von Schütt- und Lagergütern<br />

vorgesehen.<br />

Mit der Realisierung werden die Existenz und der Standort Oberacker für das junge<br />

Unternehmen gesichert. Gleichzeitig hat die Firma gute Rahmenbedingungen für zukünftiges<br />

Wachstum.<br />

4.2 Umweltprüfung<br />

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird im Rahmen<br />

des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

Die Wirkungsprognose im Umweltbericht hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Wirkungen auf die Schutzgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu<br />

erheblich nachteiligen Umweltwirkungen führen können. Die Umweltwirkungen werden getrennt<br />

nach Schutzgütern im Umweltbericht beschrieben.<br />

Für erwartete wesentliche nachteilige Umweltwirkungen mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgesetzt. Falls<br />

unter Einbeziehung dieser Maßnahmen trotzdem Beeinträchtigungen verbleiben, werden<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt, die geeignet sind, diese Beeinträchtigungen<br />

vollständig zu kompensieren.<br />

4.3 Erschließung<br />

Die Hauptzufahrt soll von der Straße „Am Weiher“ südlich des Geltungsbereiches erfolgen und<br />

direkt zur Halle führen. Die bestehende Nebenzufahrt führt entlang der Halle zur Nebenstraße<br />

im Norden des Geltungsbereiches.<br />

Es gibt derzeit keine Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Die<br />

Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser liegen in der Straße „Am Weiher“. Der<br />

Anschluss für die Wasser- und Stromversorgung soll mittels Anschluss an diese Leitungen<br />

erfolgen. Weiterhin ist eine Heizung mittels Holzeinzelöfen vorgesehen. Evtl. wird eine<br />

Hallengasheizung als Strahlungsheizung an der Decke später nachgerüstet. Das auf dem<br />

Baugrundstück anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Bei Bedarf<br />

können Anlagen zum Sammeln und Verwenden hergestellt werden.<br />

An der westlichen Grenze des Geltungsbereiches wird ein Gehrecht zu Gunsten der Gemeinde<br />

festgesetzt. Dieses dient der Begehbarkeit des Kleinbeckens mit anliegendem Schuppen,<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 6<br />

welches westlich des Geltungsbereiches besteht. Auf Höhe des festgesetzten Bereiches des<br />

Gehrechtes besteht eine kleine Brücke, welche über den namenlosen Graben entlang der<br />

Straße „Beim Friedhof“ führt. Das Kleinbecken soll eventuell in ein Regenrückhaltebecken<br />

umfunktioniert werden.<br />

4.4 Bauliche Nutzung<br />

4.4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung werden getroffen, um im Sinne des<br />

sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden eine optimale Ausnutzung für das Baugrundstück<br />

zu gewährleisten und gleichzeitig den geplanten Eingriff so gering wie möglich zu halten.<br />

Zur Sicherung der Fläche für die Nutzung zur Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen<br />

und Geräten sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft wird mit<br />

dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine entsprechende Nutzung ausgewiesen.<br />

Die getroffenen Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe versuchen betrieblichen<br />

Erfordernissen möglichst weit entgegenzukommen, unter Berücksichtigung der Einbindung in<br />

die Umgebung.<br />

4.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich an den bereits durch die Vornutzung<br />

versiegelten Flächen.<br />

4.5 Grünordnung<br />

4.5.1 Externe Ausgleichsmaßnahmen<br />

Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das Landschaftsbild. Zudem wird der<br />

Boden entsiegelt was sich positiv auf das Grundwasser auswirkt.<br />

4.5.2 Versiegelungsgrad<br />

Um möglichst wenig abflusswirksame Flächen entstehen zu lassen, sollen<br />

Flächenbefestigungen mit versickerungsfähigen Belägen gestaltet werden. Bei Verwendung<br />

dieser Bauweisen können die Funktionen des gewachsenen Bodens (z. B. Filterung,<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) vom Belag zumindest teilweise übernommen werden.<br />

4.5.3 Sicherung des Oberbodens<br />

Die geplanten Baumaßnahmen erfordern es, in einigen Bereichen den gewachsenen Boden<br />

umzulagern, Aufschüttungen und Abgrabungen vorzunehmen. Dadurch wird die natürliche<br />

Schichtung der Böden verändert, die o. g. Bodenfunktionen können durch Überdeckung mit<br />

anderen Böden, Abtransport und Verdichtung stark in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 7<br />

4.5.4 Außenbeleuchtung<br />

Nachtaktive Fluginsekten werden durch Lichtquellen mit weißem oder blauem Licht angezogen<br />

und durch das dauernde Umfliegen dieser Lichtquelle geschwächt, wodurch sie sterben oder<br />

zur leichten Beute für größere Tiere werden. Durch den Einsatz insektenfreundlicher<br />

Leuchtmittel (z.B. Natriumdampflampen, LEDs) kann diese Beeinträchtigung nahezu vollständig<br />

vermieden werden.<br />

4.5.5 Dachmaterialien<br />

Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunreinigung des<br />

Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verhindern helfen.<br />

4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />

Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />

werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />

4.5.7 Private Grünfläche<br />

Die Regelungen zur Nutzung und Gestaltung der privaten Grünfläche dienen der<br />

Eingriffsminderung, dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und der gestalterischen Einbindung<br />

von Gebäuden in das Umfeld. Sie tragen dazu bei, den Eingriff in Natur und Landschaft zu<br />

minimieren und die negativen Umweltauswirkungen bebauter oder versiegelter Flächen zu<br />

reduzieren.<br />

4.5.8 Gewässerrandstreifen<br />

Entlang des namenlosen Grabens im Norden des Plangebietes wird ein Gewässerrandstreifen<br />

festgesetzt. Die Ortspolizeibehörde wird für den Bereich der geplanten Halle eine Ausnahme<br />

vom Gewässerrandstreifen erteilen.<br />

Gewässerrandstreifen sind die besonders geschützten, landseits der Böschungsoberkanten<br />

angrenzenden Bereiche an einem Oberflächengewässer. Oberflächengewässer sind<br />

Fließgewässer (z.B. Bach) oder stehende Gewässer (z.B. Baggersee).<br />

Innerorts müssen mindestens der schadlose Wasserabfluss und die Gewässerunterhaltung<br />

durch Einhaltung entsprechender Abstände sichergestellt sein.<br />

Der festgesetzte Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />

Funktion des Gewässers.<br />

Mit diesem soll Folgendes erreicht werden:<br />

• Schutz des Gewässers vor Eintrag von wassergefährdenden Stoffen durch die<br />

Abstands- und Pufferwirkung eines Gewässerrandstreifens,<br />

• Ermöglichung einer naturnahen Eigenentwicklung des Gewässers als Bestandteil des<br />

Naturhaushaltes und Lebensraum von Tieren und Pflanzen,<br />

• Schutz vor Eintrag erodierter Stoffe in das Gewässer,<br />

• Verbesserung der Gewässerökologie und Aufwertung des Gewässerumfelds.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 8<br />

Im Übrigen ist der Gewässerrandstreifen erforderlich, um die Zugänglichkeit zum Gewässer für<br />

die Durchführung von gemeindlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.<br />

Die festgesetzten Gebote und Verbote orientieren sich an den Festsetzungen aus dem<br />

Wassergesetz Baden-Württemberg (01.12.2007) und dienen den angestrebten Zielen. Im<br />

Gewässerrandstreifen ist verboten:<br />

• der Umbruch von Grünland in Ackerland<br />

• das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie das<br />

Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,<br />

• der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,<br />

• die Errichtung von baulichen Anlagen sowie von Wegebefestigungen. Zu den<br />

verbotenen Anlagen gehören z.B. Schuppen, Scheunen, Hütten, Zäune, Stellplätze, Holzlager,<br />

Lagerflächen, Komposthaufen, Aufschüttungen und weitere vergleichbare Anlagen,<br />

• Einfriedigungen.<br />

4.5.9 Bauzeitenbeschränkung<br />

Die Bauzeitenbeschränkung dient der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.<br />

4.5.10 Baustellennebenflächen<br />

Die Regelung soll die zusätzliche Inanspruchnahme von bisher nicht überprägten Flächen im<br />

Zuge der Baumaßnahme verhindern.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hinter der Kelter – Maschinenhalle“ Begründung - Seite 9<br />

5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften<br />

5.1 Einfriedigungen<br />

Die Festsetzungen sichern eine optisch verträgliche Einbindung im städtebaulichen und<br />

landschaftlichen Umfeld.<br />

5.2 Umgang mit Niederschlagswasser<br />

Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und dem Wassergesetz<br />

für Baden-Württemberg (WG) hat sich die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung mit<br />

Versickerung oder getrennter Ableitung von Niederschlagsabflüssen auch in den gesetzlichen<br />

Vorgaben für Baden-Württemberg etabliert. Nach § 45 b Abs. 3 Wassergesetz von Baden -<br />

Württemberg (Fassung 2005) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />

01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen sind versickert oder ortsnah in oberirdische<br />

Gewässer abgeleitet werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />

Um sicher zu stellen, dass durch die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung ein<br />

nachhaltiger Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer gewährleistet ist,<br />

müssen deshalb auch entsprechende Festsetzungen, hier nach Landesbauordnungsrecht (§ 74<br />

Abs. 3 Nr. 2), erfolgen.<br />

Das auf dem Baugrundstück anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.<br />

Bei Bedarf können Anlagen zum Sammeln und Verwenden hergestellt werden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />

Begründung Teil 2 – Umweltbericht<br />

zum<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />

in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />

ENTWURF<br />

für die Offenlage<br />

Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />

Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />

Rheinstraße 99.4 • 64295 Darmstadt • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Daniel Walter<br />

Projekt 1334 Stand: 04.11.2013


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />

Inhalt<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1. Beschreibung des Vorhabens_______________________________________________1<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1<br />

1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen naturräumliche<br />

Lage und Nutzung 1<br />

2. Übergeordnete Vorgaben __________________________________________________3<br />

2.1 Regionalplan 3<br />

2.2 Flächennutzungsplan 3<br />

2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte 3<br />

2.3.1 NATURA 2000-Gebiete 3<br />

2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete 4<br />

2.3.3 Wasserschutzgebiete 4<br />

2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale 4<br />

3. Alternativenprüfung_______________________________________________________5<br />

4. Beschreibung und Bewertung des Bestands ___________________________________6<br />

4.1 Schutzgut Mensch 6<br />

4.1.1 Bestand 6<br />

4.1.2 Vorbelastung 6<br />

4.1.3 Bewertung 6<br />

4.2 Schutzgut Boden 6<br />

4.2.1 Bestand 6<br />

4.2.2 Vorbelastung 7<br />

4.2.3 Bewertung 7<br />

4.3 Schutzgut Wasser 8<br />

4.3.1 Bestand 8<br />

4.3.2 Vorbelastung 8<br />

4.3.3 Bewertung 9<br />

4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere 9<br />

4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen 9<br />

4.4.2 Bestand Fauna 11<br />

4.4.3 Vorbelastung 11<br />

4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna 11<br />

4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung 12<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft 12<br />

4.5.1 Bestand 12<br />

4.5.2 Vorbelastung 12<br />

4.5.3 Bewertung 13<br />

4.6 Schutzgut Landschaft 13<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />

Inhalt<br />

4.6.1 Bestand 13<br />

4.6.2 Vorbelastung 13<br />

4.6.3 Bewertung 13<br />

4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 13<br />

5. Wirkungen des Bauvorhabens _____________________________________________14<br />

5.1 Wirkungsprognose Nullfall 14<br />

5.2 Wirkungsprognose Planfall 14<br />

5.2.1 Baubedingte Wirkungen 15<br />

5.2.2 Anlagebedingte Wirkungen 16<br />

5.2.3 Betriebesbedingte Wirkungen 16<br />

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie zum Ausgleich und Ersatz __________17<br />

6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen 17<br />

6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen 18<br />

7. Schutzgutbezogene Bilanz ________________________________________________19<br />

8. Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten ________________________22<br />

9. Allgemein verständliche Zusammenfassung___________________________________23<br />

Abbildungsverzeichnis ___________________________________________________ Seite<br />

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot)........................................................ 2<br />

Abbildung 2:<br />

Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />

Datenserver der LUBW. ................................................................................... 2<br />

Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP. ...................................................................... 3<br />

Abbildung 4: Bodendaten des LGRB..................................................................................... 7<br />

Abbildung 5:<br />

Biotoptypen und Einzelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />

wertgebende Bäume sind grün dargestellt.. ............................ 10<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich........................... 8<br />

Tabelle 2: Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m²......... 10<br />

Tabelle 3: Kürzel der Schutzgüter, die in Tabelle 4 verwendet werden. .......................... 15<br />

Tabelle 4: Wirkungstabelle.............................................................................................. 15<br />

Tabelle 5: Maßnahmentabelle......................................................................................... 17<br />

Tabelle 6:<br />

Naturschutzfachliche Bilanzierung des geplanten Geltungsbereichs<br />

nach ÖKVO. ................................................................................................... 20<br />

Tabelle 7: Naturschutzfachliche Bilanzierung der externen Ausgleichsfläche.................. 21<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 1<br />

1. Beschreibung des Vorhabens<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Um die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen,<br />

wird im Rahmen des vorhabensbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Hinter der Kelter -<br />

maschinenhalle“ vorliegender Umweltbericht erstellt, in dem die zu erwartenden Wirkungen auf<br />

die Umwelt ermittelt und bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum<br />

Ausgleich negativer Umweltwirkungen benannt werden. Der Umweltbericht ist Grundlage der<br />

Umweltprüfung.<br />

Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />

die Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht<br />

sich auf alle Aspekte der Natur und Landschaft, die nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />

anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans<br />

in angemessener Weise verlangt werden können. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Anlass ist der geplante Bau einer rund 30 m x 15 m großen Halle durch die Bernhard Sauer und<br />

Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst. 225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen<br />

vermietet landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen<br />

in der Landwirtschaft. Neben der geplanten Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich,<br />

Büro und WC sind auch Lagerflächen im Freien erforderlich, so dass sich der Platzbedarf auf<br />

rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />

1.2 Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie dessen<br />

naturräumliche Lage und Nutzung<br />

Das 0,54 ha große Flurstück befindet sich im Nordosten von Oberacker. Als Geltungsbereich<br />

werden die östlichen knapp 0,25 ha abgegrenzt. Dieser Teil wird als (ehemaliger) Containerstellplatz<br />

und als Kleingartenbereich genutzt. Im Bereich des Containerstellplatzes ist der<br />

Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />

lagert Brennholz, im Bereich der Kleingärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />

Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten ein<br />

Brombeergestrüpp (innerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von einem dichten<br />

Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />

das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kleingärten wachsen<br />

ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />

Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />

Labkraut (Galium aparine). Am Südostrand stehen eine Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />

Der Standort befindet sich in der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten im Naturraum<br />

„Kraichgau“ (Haupteinheit 125). Der Kraichgau ist geprägt von 200 bis 300 m hohem<br />

Hügelland aus Löß. Der mittlere und westliche Teil des Naturraums, in dem das Plangebiet<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreibung des Vorhabens; Seite 2<br />

liegt, wird vom Landschaftsteil „Kraich-Saalbach-Hügelland gebildet. Charakteristisch für das<br />

Gebiet ist die hohe Leistungsfähigkeit der Böden und die Lage zu am Rand der Verdichtungsräume<br />

Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe und Heidelberg. In der Folge ist der Waldanteil gering und<br />

die Nutzungsintensität des Offenlandes sowie die Verkehrsnetzdichte hoch 1 .<br />

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />

Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />

Quelle: Datenserver der LUBW.<br />

1<br />

Naturraumsteckbrief der LUBW im Internet.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 3<br />

2. Übergeordnete Vorgaben<br />

Die Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind und der Art, wie dieses Ziele<br />

und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden, wird nachfolgend gemäß der<br />

Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 1b beschrieben.<br />

2.1 Regionalplan<br />

Der aktuelle Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2003 weist den Geltungsbereich als regionalplanerisch<br />

abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung aus. Konflikte durch die Planung<br />

ergeben sich somit nicht.<br />

2.2 Flächennutzungsplan<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist für die Fläche des Geltungsbereiches „Gewerbliche<br />

Baufläche“ dargestellt (Abbildung 3). Der vorhabensbezogene Bebauungsplan ist demnach aus<br />

dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Abbildung 3: Auszug aus dem aktuellen FNP.<br />

2.3 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte<br />

2.3.1 NATURA 2000-Gebiete<br />

Natura 2000-Gebiete sind im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Übergeordnete Vorgaben; Seite 4<br />

2.3.2 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete sind im Plangebiet und dessen Umgebung (500 m-Radius) nicht ausgewiesen.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet „Kraichgau“ tangiert das Plangebiet jenseits der Wirtschaftswege.<br />

Wirkungen auf Dasselbe sind durch die Planungen nicht zu erwarten.<br />

2.3.3 Wasserschutzgebiete<br />

Jenseits der Straße „Am Weiher“, also südöstlich des Plangebietes, liegt das Wasserschutzgebiet<br />

„<strong>Kraichtal</strong>, OT Oberacker“ mit den Schutzzonen III B und II B. Relevante Wirkungen auf<br />

dieses sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

2.3.4 Besonders geschützte Biotope und Naturdenkmale<br />

Besonders geschützte Biotope oder Naturdenkmale befinden sich im Plangebiet nicht. Die<br />

nächsten nach § 32 besonders geschützten Biotope der landesweiten Kartierung liegen in über<br />

100 m Entfernung, also außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Alternativenprüfung; Seite 5<br />

3. Alternativenprüfung<br />

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche<br />

Geltungsbereichs des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, werden im Folgenden gemäß der<br />

Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a Nr. 2d BauGB beschrieben.<br />

Die Prüfung von Standortalternativen ergab den gewählten Standort als beste Alternative. Die<br />

Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als geplante Gewerbefläche ausgewiesen. Somit<br />

erfolgte bereits auf Flächennutzungsplanebene eine Standortalternativenprüfung. Weiterhin ist<br />

der Standort der einzige Bereich der im FNP ausgewiesenen geplanten Gewerbeflächen, welcher<br />

bereits eine Vorbelastung durch seine vorherige Nutzung als Lagerplatz aufweist. Die Lage<br />

des Baufensters innerhalb des geplanten Geltungsbereiches wurde so gewählt, dass zum einen<br />

die Erschließung mit möglich geringem Platzbedarf gesichert werden kann und zum anderen<br />

der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering ausfällt.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 6<br />

4. Beschreibung und Bewertung des Bestands<br />

Nachfolgend wird der Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich<br />

der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,<br />

gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2a, beschrieben und bewertet.<br />

4.1 Schutzgut Mensch<br />

4.1.1 Bestand<br />

Unter den Aspekten Wohnen/Arbeiten hat das Plangebiet im Ist-Zustand keine Funktion.<br />

Zur Erholungsnutzung wird das Gebiet tangiert: Von der Wohnbebauung Oberacker in das umliegende<br />

Offenland, das gut durch Wirtschaftswege erschlossen ist, gelangt man entweder über<br />

die Straße „Am Weiher“ oder über den nördlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweg.<br />

Außerdem liegen entlang der Straße „Am Weiher“ Freizeitgrundstücke, die als Kleingarten<br />

genutzt werden.<br />

4.1.2 Vorbelastung<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch bestehen im Vorhabensbereich nicht.<br />

4.1.3 Bewertung<br />

Die Funktionsbewertung erfolgt in den Wertstufen „gering“, „mittel“ und „hoch“.<br />

Die Bedeutung des geplanten Geltungsbereiches unter den Aspekten Wohnen und Arbeiten ist<br />

gering. Teile des Geltungsbereiches (Kleingärten) haben unter dem Aspekt „Erholung“ mittlere<br />

Bedeutung. Eine hohe Bedeutung wird wegen der geringen Zahl an Nutzern sowie dem Vorhandensein<br />

weiterer Flächen mit ähnlicher Funktion nicht angenommen.<br />

Wegen der relativ geringen Bedeutung der Planfläche für den Menschen wird die Empfindlichkeit<br />

gegenüber der geplanten Bebauung als gering eingestuft.<br />

4.2 Schutzgut Boden<br />

4.2.1 Bestand<br />

Für die Aussagen zum Schutzgut Boden wurden Daten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe<br />

und Bergbau 2 (LGRB) ausgewertet. Die Bestandsdaten sind in Abbildung 4 dargestellt.<br />

Für den geplanten Geltungsbereich liegen keine Bodendaten vor. Die angrenzenden Flurstücke<br />

werden von sandigem Lehm oder Lehm gebildet. Die Zustandsstufe der umgebenden Böden ist<br />

gut (Krume weniger humos als in sehr guter Zustandsstufe; erste Anzeichen von Auswaschung<br />

und Versauerung, selten Staunässe), die Entstehungsart beruht auf Löss und Lösslehm.<br />

2 LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2010): Aufbereitung und Auswertung der Bodenschätzungsdaten<br />

auf Basis des ALK und ALB<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 7<br />

Abbildung 4: Bodendaten des LGRB. L = Lehm, sL = sandiger Lehm; 3 = gute Zustandsstufe;<br />

Lö = Boden gebildet aus Löss und Lösslehm; Schraffur = keine Angaben. Quelle: LGRB.<br />

4.2.2 Vorbelastung<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut Boden bestehen im Plangebiet in der Bodenverdichtung und<br />

der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lagerplatzes. Weitere Vorbelastungen<br />

(z. B. Altlastenflächen) sind im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />

4.2.3 Bewertung<br />

Beurteilungsrelevante Bodenfunktionen 3 sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe (einschließlich Grundwasserschutz)<br />

Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Bewertung nur bei hoher und sehr hoher<br />

Funktionserfüllung)<br />

Die Bewertung erfolgt in vier Bewertungsklassen:<br />

<br />

1 = geringe Funktionserfüllung<br />

3 LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden<br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 8<br />

<br />

<br />

<br />

2 = mittlere Funktionserfüllung<br />

3 = hohe Funktionserfüllung<br />

4 = sehr hohe Funktionserfüllung<br />

Die bereits in der Vergangenheit als Lagerplatz genutzten Flächen (1.320 m²) sind anthropogen<br />

überprägt und können ihre natürlichen Bodenfunktionen wegen der Bodenverdichtung nur noch<br />

eingeschränkt wahrnehmen. Für alle Bodenfunktionen wird hier die Wertstufe 1 (geringe<br />

Funktionserfüllung) angenommen.<br />

Für die übrigen Flächen (1.180 m²) des geplanten Geltungsbereiches (Kleingärten) werden die<br />

Wertstufen des umgebenden Bodens (sandiger Lehm) angenommen (Tabelle 1):<br />

Tabelle 1:<br />

Bodenfunktion und Wertstufe im Geplanten Geltungsbereich.<br />

Wertstufendefinition s. o. * = Keine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung.<br />

Bodenfunktion<br />

Wertstufe ehem.<br />

Lagerplatz (1.320 m²)<br />

Wertstufe Restflächen<br />

(1.180 m²)<br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit 1 3<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 1 3<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe 1 3<br />

Sonderstandort für naturnahe Vegetation 1 8*<br />

Nach Ökokontoverordnung entspricht eine Wertstufe von 3 12 Ökopunkten (ÖP)/m², eine Wertstufe<br />

von 1 4 ÖP/m².<br />

Der Boden besitzt gegenüber Versiegelung generell eine hohe Empfindlichkeit, da alle natürlichen<br />

Bodenfunktionen verloren gehen. Bei bereits vorgeschädigten Flächen ist die Empfindlichkeit<br />

entsprechend geringer zu bewerten.<br />

4.3 Schutzgut Wasser<br />

4.3.1 Bestand<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Aussagen zum Grundwasser sind dem Naturraumsteckbrief der LUBW (s. o.) entnommen. Die<br />

Ergiebigkeit der hydrogeologischen Einheit (Festgestein) ist mäßig ausgeprägt. Die Sickerwasserrate<br />

liegt mit 200 bis 400 mm/a im mittleren Bereich. Es handelt sich um Grundwasser,<br />

das geogen bedingt vereinzelt einen höheren Gehalt an Calcium, Magnesium Hydrogencarbonat<br />

und Sulfat aufweist. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist hoch. Der Bereich<br />

südöstlich der Straße „Am Weiher“ ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen (siehe auch Kapitel<br />

2.3.3).<br />

4.3.2 Vorbelastung<br />

Wie beim Schutzgut Boden bestehen Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser im Plangebiet<br />

in der Bodenverdichtung und der Teilversiegelung durch Schotter auf den Flächen des Lager-<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 9<br />

platzes, die Grundwasserneubildungsrate reduzieren. Weitere Vorbelastungen (z. B. Altlastenflächen)<br />

sind im geplanten Geltungsbereich nicht bekannt.<br />

4.3.3 Bewertung<br />

Das Plangebiet hat für Oberflächengewässer keine Bedeutung. Wichtige Bewertungskriterien<br />

für das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate, das Grundwasserdargebot und die<br />

Grundwasserempfindlichkeit.<br />

Da die Grundwasserneubildungsrate sowie das Grundwasserdargebot im mittleren Bereich<br />

liegen, wird die Bedeutung der Planfläche für das Grundwasser als allgemein eingestuft.<br />

Da die Schutzfunktion der das Grundwasser überlagernden Böden hoch ist, ist die<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber dem Eingriff gering. Gegenüber<br />

der geplanten Flächenversiegelung ist das Grundwasser dagegen sehr empfindlich, da die<br />

Neubildungsrate in diesen Bereichen unterbunden wird.<br />

Eine hohe Bedeutung kommt den als Wasserschutzgebiet abgegrenzten Flächen außerhalb<br />

des Plangebietes zu.<br />

4.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Bei einer Geländebegehung am 08.07.2013 wurden Biotop- und Nutzungstypen gemäß der<br />

Grundlage der LUBW 4 erfasst sowie das Habitatpotenzial für streng geschützte Arten eingeschätzt<br />

(siehe auch Artenschutzrechtliche Vorprüfung).<br />

4.4.1 Bestand Biotop- und Nutzungstypen<br />

In den 0,25 ha des geplanten Geltungsbereiches wurden sieben Biotoptypen kartiert. Rund<br />

860 m² nimmt Ruderalvegetation des ehemaligen Lagerplatzes und entlang eines Entwässerungsgrabens<br />

ein. Innerhalb des Lagerplatzes sind rund 410 m² als Schotterfläche<br />

ausgebildet. Rund 880 m² werden als Nutz- und Freizeitgärten genutzt, 250 m² als Tritt- bzw.<br />

Zierrasen. Rund 100 m² nehmen ein Holzschuppen, ein Brombeergestrüpp sowie ein Entwässerungsgraben<br />

zusammen ein (Tabelle 2).<br />

4 LUBW (2001): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. 3. Auflage 321 S.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 10<br />

Tabelle 2:<br />

Biotoptypen im geplanten Geltungsbereich mit Ökopunktewert (ÖP)/m².<br />

Biotop-ID Biotoptyp Fläche [m²] ÖP/m²<br />

12.60 Graben 10 13<br />

33.70 Trittrasen, Zierrasen 250 4<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 860 11<br />

43.11 Brombeergestrüpp 35 9<br />

60.10 Holzschuppen 55 1<br />

60.40 geschotterter Lagerplatz 410 2<br />

60.60 Nutz- und Freizeitgarten 880 6<br />

2.500<br />

Zudem wurden noch 13 Bäume aufgenommen (zwei ältere Kirschbäume [K], drei weitere junge<br />

Obstbäume [O], fünf Weiden [W], wovon drei als Kopfweide [KW] ausgebildet sind, zwei<br />

Pappeln [P] und eine Rosskastanie [R]).<br />

Die Lage der Biotoptypen und Bäume ist in Abbildung 5 dargestellt.<br />

Abbildung 5: Biotoptypen und Einzelbäume im geplanten Geltungsbereich. Naturschutzfachlich<br />

wertgebende Bäume sind grün dargestellt. Biotop- und Baumkürzel siehe oben und Tabelle 2.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 11<br />

4.4.2 Bestand Fauna<br />

Die im Geltungsbereich ausgeprägten Biotoptypen bieten folgenden Arten/Artengruppen<br />

Lebensraumpotenzial:<br />

Vögel: Der relativ dichte Baum- und Gebüschbestand kann von frei brütenden Hecken- und<br />

Baumbrütern als Nisthabitat genutzt werden. Potenziell in den älteren, und damit naturschutzfachlich<br />

hochwertigeren Bäumen (siehe unten), befindliche Baumhöhlen/-spalten von Halbhöhlen-<br />

und Höhlenbrütern. Wegen der Nähe zum Siedlungsbereich und der aktuellen Nutzung<br />

(Kleingärten) wird von einer relativ hohen Störungsrate ausgegangen und vermutet, dass die<br />

Fläche vor allem von allgemein verbreiteten und nicht seltenen Vogelarten als Bruthabitat<br />

genutzt wird. Zudem hat das Gebiet Bedeutung als Nahrungsfläche.<br />

Fledermäuse: Wie für Vögel ist der geplante Geltungsbereich ebenfalls als Nahrungshabitat<br />

geeignet. Potenzielles Quartierpotenzial besteht in den älteren Bäumen des Plangebietes – also<br />

den beiden Kirschbäumen, der Kastanie sowie den drei Kopfweiden. Zudem könnten Einzelindividuen<br />

in den Holzstapeln, die auf der Fläche lagern, überwintern.<br />

Zauneidechse: Bei der Begehung im Juli wurden keine Hinweise auf das Vorkommen der<br />

Zauneidechse gefunden. Trotzdem sind auf kleinen Teilbereichen des Plangebietes geeignete<br />

Strukturen für die Art vorhanden. Vor allem im Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches im<br />

Bereich des Brombeergestrüpps, ist das Vorkommen der Zauneidechse nicht auszuschließen.<br />

Für weitere, vor allem aus artenschutzrechtlicher Sicht relevanten Tierarten/Tiergruppen, ist<br />

kein bedeutendes Habitat im geplanten Geltungsbereich zu erwarten.<br />

4.4.3 Vorbelastung<br />

Die Vorhabensfläche unterliegt durch Freizeitnutzung und Bodenverdichtung einer gewissen<br />

Vorbelastung.<br />

4.4.4 Bewertung Biotop- und Nutzungstypen sowie der Fauna<br />

Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt nach Wertstufen der LUBW 5 : Dabei steht<br />

Wertstufe I für eine sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, II für eine geringe, III für eine<br />

mittlere, IV für eine hohe und V für eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />

Biotoptypen mit einer Wertigkeit von bis zu 4 Ökopunkten (ÖP)/m² haben eine sehr geringe, mit<br />

bis zu 8 ÖP/m² eine geringe, mit bis zu 16 ÖP/m² eine mittlere, mit bis zu 32 ÖP/m² eine hohe<br />

und mit bis zu 64 ÖP/m² eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung.<br />

Dies bedeutet, dass im Plangebiet bereits im Ist-Zustand 760 m² eine sehr geringe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung haben (siehe Tabelle 2). 930 m² haben eine geringe Bedeutung, 1.076 m²<br />

eine Mittlere.<br />

Biotope mit hoher und sehr hoher Bedeutung kommen im Plangebiet nicht vor.<br />

5 LUBW (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in<br />

der Eingriffsregelung.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 12<br />

Für die Fauna hat das Plangebiet entsprechend der vorhandenen Biotope allgemeine Bedeutung.<br />

Hervorzuheben sind die älteren Bäume sowie das Brombeergestrüpp. Diese Biotope<br />

können Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten/Artengruppen haben (Zauneidechse,<br />

Vögel, Fledermäuse).<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber der geplanten Bebauung ist prinzipiell hoch, da vorhandene<br />

Habitatstrukturen verloren gehen können.<br />

4.4.5 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Hierzu siehe auch die für das Baugebiet erstellte artenschutzrechtliche Vorprüfung. Sie kommt<br />

zu dem Schluss, dem sich die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe anschließt,<br />

dass, wenn bestimmte Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt<br />

werden, das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG<br />

vermeiden werden kann. Dies sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und eine Kastanie im<br />

Südosten) müssen erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />

Das Brombeergestrüpp im Nordwesten muss erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />

Die Entfernung der übrigen Gehölze muss außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis<br />

Ende August) erfolgen<br />

Die Entfernung der Holzstapel nicht in den Wintermonaten, also außerhalb der nächtlichen<br />

Frostperiode und somit außerhalb der Zeit des Winterschlafes von Fledermäusen.<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

4.5.1 Bestand<br />

Da auf das Großklima durch das Vorhaben keine Auswirkungen erwartet werden, wird auf<br />

dieses nicht näher eingegangen. Im Hinblick auf das Geländeklima weisen die im UG und<br />

seinem Nahbereich vorkommenden Nutzungstypen während austauscharmer, windschwacher<br />

Wetterlagen folgende Eigenschaften auf:<br />

Die begrünten Flächen – vor allem die mit Dauerbegrünung, also die Gehölzbestände – wirken<br />

durch die Verdunstung der Vegetation als Kaltluftbildungsflächen, die für thermische Belastungsflächen<br />

(versiegelte Bereiche in Ortslagen, Straßen etc.) ausgleichende Wirkung haben<br />

können. Über diesen steigt die Warmluft auf und es wird bei starker Sonneneinstrahlung unter<br />

Ausbildung von Flurwinden Kaltluft aus den Bildungsflächen angesaugt. Die Belastungsflächen<br />

werden dadurch entlastet. Die Gehölzbestände haben zudem auskämmende Wirkung für Luftschadstoffe.<br />

4.5.2 Vorbelastung<br />

Relevante Vorbelastungen des Geländeklimas bestehen im Plangebiet und dessen näheren<br />

Umgebung nicht.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Beschreiben + Bewerten Bestand; Seite 13<br />

4.5.3 Bewertung<br />

Der Geltungsbereich ist mit seiner Funktion als Kaltluftproduzent prinzipiell bedeutend. Allerdings<br />

ist die nahe Wohnbebauung relativ gut durchgrünt, so dass es keine Belastungsflächen in<br />

relevantem Ausmaß gibt und die Bedeutung der Kaltluftbildungsflächen relativiert wird.<br />

Die Luftsituation entspricht im Geltungsbereich voraussichtlich den großräumigen Bedingungen<br />

im Kraichgau und ist von allgemeiner Bedeutung.<br />

Die Empfindlichkeit des Geländeklimas gegenüber Flächenversiegelung ist hoch, da die<br />

genannte Funktion der Kaltluftproduktion verloren geht.<br />

4.6 Schutzgut Landschaft<br />

4.6.1 Bestand<br />

Die Landschaft des Ortsrandbereiches wird durch einen mit Gehölzen durchsetzten Kleingartenbereich<br />

geprägt, an den zum Offenland hin große, landwirtschaftliche Schläge anschließen,<br />

die wenig strukturiert sind. Der Kleingartenbereich wirkt somit als Puffer zwischen<br />

Siedlung und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Kleingärten stellen die Reste des ehemaligen<br />

Streuobstgürtels um die Siedlung dar. Naturraumtypische Elemente sind in Form alter<br />

Obstbäume vereinzelt noch erhalten.<br />

4.6.2 Vorbelastung<br />

Vorbelastungen des Landschaftsbildes im Plangebiet und dessen Umfeld bestehen in den im<br />

Offenland errichteten Einzelgebäuden (Lagerhallen/-schuppen).<br />

4.6.3 Bewertung<br />

Der geplante Geltungsbereich ist Teil des Pufferstreifens zwischen Siedlung und landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen mit einigen typischen Naturraumelementen. Als solcher hat er besondere<br />

Bedeutung.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung ist hoch, da die genante Pufferfunktion verloren geht.<br />

4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf der Vorhabensfläche sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt. Da keine Tiefbauarbeiten<br />

stattfinden werden, ist auch nicht mit dem Freilegen von archäologischen Fundstücken<br />

zu rechnen. Eine weitere Betrachtung des Schutzgutes entfällt somit.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 14<br />

5. Wirkungen des Bauvorhabens<br />

Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und<br />

bei Nichtdurchführung der Planung wird gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr.<br />

2b gegeben.<br />

Die Wirkungsprognose hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die<br />

Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie<br />

Kultur- und Sachgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu erheblich<br />

nachteiligen Umweltwirkungen führen können.<br />

Dazu wird im ersten Schritt abgeschätzt, welche Entwicklungen und Veränderungen der Umwelt<br />

auf dem Vorhabensstandort und dessen Umgebung innerhalb der nächsten 10-15 Jahre<br />

voraussichtlich ohne das Vorhaben eintreten werden (= Status-Quo-Prognose – Prognose<br />

Nullfall) und wie sich die Umweltsituation in Bezug auf diese Schutzgüter in Zukunft zeigen wird.<br />

Diesem so ermittelten, nach derzeitiger Kenntnis für die Zukunft absehbaren Zustand der<br />

Schutzgüter wird die prognostizierte Entwicklung mit realisiertem Vorhaben gegenübergestellt<br />

(Prognose-Planfall = "Wirkungsprognose" im engeren Sinn).<br />

5.1 Wirkungsprognose Nullfall<br />

Die Status-quo-Prognose beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Schutzgüter ohne<br />

Durchführung der Planung.<br />

Folgendes Szenario ist für die ehemalige Lagerfläche ohne Hallennutzung denkbar: Für das<br />

Schutzgut Mensch sind keine veränderten Entwicklungen in Bezug auf Wohnen/Arbeiten sowie<br />

Erholung zu erwarten. Die Schutzgüter Boden und Wasser werden, wie bisher, durch die ehemalige<br />

Nutzung als Containerstellplatz und der damit verbundenen Bodenbefestigung vorbelastet.<br />

Die Bedeutung für Pflanzen und Tiere wird sich zukünftig steigern, wenn weiterhin keine<br />

Nutzung der Flächen stattfindet und diese ungestört bleiben. Die Bäume werden bei fehlender<br />

Pflege schnell Totholzbereiche mit entsprechenden Höhlen ausbilden, die Habitatpotenzial für<br />

Tiere bieten. Die Bedeutung der Fläche für die Schutzgüter Klima/Luft sowie Landschaft und<br />

Kultur- und Sachgüter bleibt unverändert.<br />

Insgesamt sind damit die absehbaren Veränderungen des Untersuchungsgebiets im Prognose-<br />

Null-Fall von geringer Bedeutung für die Prognose der Vorhabenswirkungen.<br />

5.2 Wirkungsprognose Planfall<br />

Im Folgenden werden die zu erwartenden Wirkungen auf Natur und Landschaft anhand der<br />

Schutzgüter dargestellt. Unterschieden wird zwischen bau- anlage- und betriebsbedingten<br />

Wirkungen.<br />

Für erhebliche Beeinträchtigungen werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

vorgeschlagen und begründet sowie Hinweise zu deren Umsetzung gegeben. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Schutzgüter können aus wesentlichen Wirkungen des Vorhabens auf<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 15<br />

die Umwelt entstehen. Aus untergeordneten Wirkungen entstehen in der Regel keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.<br />

In der folgenden tabellarischen Wirkungsprognose werden die von einer maßnahmenbedingten<br />

Wirkung betroffenen Schutzgüter mit den in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />

werden. genannten Kürzel aufgelistet. Fett dargestellte Schutzgüter unterliegen voraussichtlich<br />

wesentlichen Wirkungen, normal gedruckte untergeordneten. Außerdem werden in der<br />

Wirkungsprognose artenschutzrechtlich relevante Wirkungen benannt (falls vorhanden; Fehler!<br />

Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).<br />

Tabelle 3:<br />

Kürzel der Schutzgüter, die in Tabelle 4 verwendet werden.<br />

M: Schutzgut Mensch B: Schutzgut Boden W: Schutzgut Wasser<br />

F: Schutzgut Pflanzen/Tiere K: Schutzgut Klima/Luft L: Schutzgut Landschaftsbild<br />

S: Kultur- und Sachgüter<br />

Tabelle 4:<br />

Wirkungstabelle.<br />

5.2.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Lärm- und Schadstoffemissionen durch Baumaschinen - B W F - - -<br />

Die Wirkungen treten nur während der Bauzeiten auf und haben<br />

daher temporären Charakter.<br />

Im Falle z. B. eines baubedingten Ölunfalls (Ölleck an Baumaschine)<br />

sind wesentliche Wirkungen auf Boden und Wasser zu erwarten<br />

- die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens ist allerdings gering.<br />

Bei Störungen während der Fortpflanzungszeit von Vögeln sind<br />

auch wesentliche Wirkungen bei Tieren nicht auszuschließen.<br />

Bodenverdichtung/-umlagerung durch Baumaschinen - B W - - - -<br />

Durch Baumaschinen werden Böden verdichtet und das Bodengefüge<br />

verändert sowie die Grundwasserneubildungsrate verringert,<br />

was bezüglich der Schutzgüter Boden und Wasser eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung darstellt. Erfolgt dies auf den vorgeschädigten<br />

Flächen (ehem. Lagerflächen), sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen abzuleiten.<br />

Flächenüberprägung durch Baustellennebenflächen M B W F - L -<br />

Im Rahmen des Baus der Lagerhalle sind evtl. Baustellennebenflächen<br />

für Baucontainer oder Abstellplätze für Baumaschinen erforderlich.<br />

Erfolgt dies auf den vorgeschädigten Flächen (ehem.<br />

Lagerflächen) oder den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzwegen,<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen abzuleiten.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Wirkungsprognose; Seite 16<br />

5.2.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Flächenüberprägung durch Lagerhalle, Verkehrsflächen und<br />

bauliche Nebenanlagen<br />

- B W F - - -<br />

Durch die Lagerhalle und bauliche Nebenanlagen werden bis zu<br />

811 m² neu versiegelt und 294 m² teilversiegelt (Verkehrsflächen)<br />

was erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzuzgüter Boden und<br />

Wasser zur Folge hat. Auf das Schutzgut Tiere/Pflanzen sind<br />

lediglich untergeordnete Wirkungen zu erwarten, da keine naturschutzfachlich<br />

hochwertigen Biotoptypen betroffen sind. Voraussetzung<br />

hierfür ist die Beachtung der artenschutzrechtlich erforderlichen<br />

Vermeidungsmaßnahmen (Kapitel 4.4.5)<br />

Optische Wirkung durch Maschinenhalle M - - - - L -<br />

Die geplante Halle kann bis zu 8 m hoch sein. Dies hat wesentliche<br />

Wirkungen auf das Landschaftsbild im nahen Umfeld und<br />

wirkt damit negativ auf die Erholungseignung des Menschen.<br />

5.2.3 Betriebesbedingte Wirkungen<br />

Lärm- und Schadstoffemissionen durch Maschinenverkehr M - - F - - -<br />

Durch die Nutzung der Halle als Lagerhalle für Maschinen und<br />

deren Verleih kommt es an den zu- und abführenden Straßen/<br />

Wirtschaftswegen zu einem höheren Verkehrsaufkommen als bisher.<br />

Dadurch kann die Eignung dieser Wege als Naherholungsweg<br />

(Mensch) beeinträchtigt werden. Auch die Störung der Fauna<br />

ist nicht generell auszuschließen.<br />

Wegen der derzeitigen intensiven Nutzung der Wege durch landwirtschaftlichen<br />

Verkehr und durch Anwohner ist nicht von einer<br />

signifikanten Verkehrszunahme auszugehen, so dass lediglich<br />

untergeordnete Wirkungen erwartet werden. Zudem findet eine<br />

Entlastung durch den Verkehr im Ortskern statt, wo sich der<br />

Betrieb bisher befindet.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 17<br />

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie<br />

zum Ausgleich und Ersatz<br />

Gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Nr. 2c Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich/Ersatz der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt.<br />

6.1 Beschreibung und Begründung der Maßnahmen<br />

Im Folgenden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz benannt,<br />

die geeignet sind, die Wirkungen auf die Schutzgüter (Verwendung der gleichen Kürzel wie in<br />

Kapitel 5.2, Tabelle 4) zu kompensieren. In der tabellarischen Darstellung (Tabelle 5) werden,<br />

nach Beschreibung und Begründung der Maßnahme, die Schutzgüter aufgezählt, die von der<br />

Maßnahme profitieren. In Kapitel 7 wird schließlich für jedes Schutzgut geprüft ob die negativen<br />

Umweltwirkungen durch die genanten Maßnahmen kompensiert werden und somit<br />

ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen erreicht werden können.<br />

Tabelle 5:<br />

Maßnahmentabelle.<br />

Bodenaustausch bei Ölunfall (V 1) - B W - - - -<br />

Beim Freiwerden von Öl während des Baus aus einer Baumaschine<br />

muss der betroffene Boden ausgetauscht und fachgerecht<br />

entsorgt werden.<br />

Begründung: Vermeidung der Verunreinigung des Grundwassers durch Öl<br />

im Falle eines Ölunfalls.<br />

In B-Plan übernommen<br />

Bauzeitenbeschränkung (V 2) - - - F - - -<br />

Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit,<br />

die von Anfang März bis Ende August geht, erfolgen. Die Holzstapel<br />

im Geltungsbereich müssen außerhalb der nächtlichen<br />

Frostperiode geräumt werden.<br />

Begründung: Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände<br />

(siehe auch Kapitel 4.4.5)..<br />

In B-Plan übernommen<br />

Baustellennebenflächen nur auf vorgeschädigten Flächen<br />

(V 3)<br />

Baustellennebenflächen werden nur auf zukünftig (teil-)versiegelten<br />

Flächen bzw. auf bereits versiegelten Flächen außerhalb<br />

des Geltungsbereiches (z. B. Wirtschaftswege) angelegt.<br />

Begründung: Die zusätzliche Flächenüberprägung außerhalb des Geltungsbereiches<br />

wird verhindert.<br />

In B-Plan übernommen<br />

- B W F - - -<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Kompensationsmaßnahmen; Seite 18<br />

Rückbau eines Lagerschuppens (A 1) M B W - - L -<br />

Ein Lagerschuppen, der sich direkt nordöstlich des Plangebietes<br />

befindet (ca. 370m² des Flst. 1560), wird Rückgebaut und die<br />

Fläche rekultiviert.<br />

Begründung: Der Rückbau des Schuppens dient als Ausgleich für das<br />

Landschaftsbild. Zudem wird der Boden entsiegelt was sich positiv auf das<br />

Grundwasser auswirkt.<br />

In B-Plan übernommen<br />

Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />

(V 4)<br />

Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches werden 6 Altbäume<br />

(drei Kopfweiden, zwei Kirschbäume sowie ein Kastanienbaum;<br />

siehe Abbildung 5) sowie ein Brombeergestrüpp entlang eines<br />

Wirtschaftsweges erhalten.<br />

Begründung: Durch den Erhalt wird der naturschutzfachliche Eingriff vermindert<br />

sowie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden.<br />

In B-Plan übernommen<br />

- - - F - - -<br />

Natur- und bodenschutzfachlicher Ausgleich (A 1 und A 2) B W F<br />

Die rechnerische Bilanzierung von Boden und Biotopen zeigt<br />

(Kapitel 7), dass durch das Vorhaben ein Kompensationsbedarf<br />

von zusammen knapp 3.000 ÖP entsteht.<br />

Durch den Rückbau des Lagerschuppens auf dem Flst. 1560<br />

(A 1) sowie die Anlage eines Streuobstbestandes innerhalb des<br />

geplanten Geltungsbereiches (A 2; 1.360 m²) kann dieser Kompensationsbedarf<br />

erbracht werden.<br />

Begründung: Die naturschutzfachliche Aufwertung von (Teil-)Flächen<br />

durch Rückbau bzw. Anlage hochwertiger Biotoptypen gleicht den Verlust<br />

durch bauliche Überprägung aus.<br />

In B-Plan übernommen<br />

6.2 Hinweise zur Umsetzung der in 6.1 genannten Maßnahmen<br />

Durch die Umsetzung der unter 6.1 genannten Maßnahmen ist die vollständige Kompensation<br />

von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes möglich.<br />

Zentraler Punkt stellt die Aufwertung von Teilflächen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches<br />

durch die Anlage eines Streuobstbestandes dar (A 2). Dafür müssen auf kleiner<br />

Fläche vorhandene Schotterauflagen beseitigt und der Boden gelockert werden.<br />

Der auf dem Flst. 1560 zu erbringende Ausgleich (A 1) besteht im Abbau der Lagerschuppen<br />

sowie der Beseitigung des Materials von der Fläche. Nach Rückbau muss der Boden gelockert<br />

und eine Grüneinsaat vorgenommen werden.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 19<br />

7. Schutzgutbezogene Bilanz<br />

Beim Bau der Halle sind wesentliche Wirkungen, die erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge<br />

haben können, auf die Schutzgüter Boden/Wasser, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild<br />

nicht auszuschließen (Tabelle 4).<br />

Durch den sparsamen Flächenverbrauch (V 3) und den Erhalt wertvoller Strukturen innerhalb<br />

des Geltungsbereiches (V 4) werden die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser sowie<br />

Pflanzen und Tiere minimiert. Durch eine Bauzeitenbeschränkung (V 2) werden<br />

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden. Dem nicht auszuschließende Fall eines<br />

Ölunfalls während des Baus der Halle wird mit dem Hinweis auf dann erforderlichen<br />

Bodenaustauch/fachgerechte Entsorgung (V 1) Rechnung getragen.<br />

Der verbleibende Ausgleichsbedarf bei den Schutzgütern Landschaft, Boden/Wasser sowie<br />

Pflanzen und Tiere durch die Flächenüberprägung wird durch die Anlage von Streuobst innerhalb<br />

des Geltungsbereiches (A 2) sowie den Rückbau einer bestehenden Lagerhalle (A 1)<br />

erbracht. Dies wird in Tabelle 6 und Tabelle 7 auf Grundlage der Ökokontoverordnung (ÖKVO)<br />

rechnerisch überprüft.<br />

Durch die Anlage von Streuobst im geplanten Geltungsbereich wird die naturschutzfachliche<br />

Wertigkeit, trotz Bau der Halle, zunächst erhöht, so dass auf der Fläche ein Punktegewinn von<br />

knapp 2.800 Ökopunkten (ÖP) möglich ist. Da aber drei Obstbäume, zwei Pappeln sowie zwei<br />

Weiden im Geltungsbereich gefällt werden, entsteht insgesamt ein Wertverlust bei den Biotoptypen<br />

von knapp 1.500 ÖP.<br />

Zusätzlich entsteht durch die Flächenneuversiegelung ein Verlust von etwas mehr als 1.500 ÖP<br />

beim Schutzgut Boden, so dass bei Umsetzung der Planungen in der Summe ein Ökopunktedefizit<br />

von 2.988 ÖP entsteht.<br />

Der Rückbau des Lagerschuppens mit Rekultivierung des Nahbereichs um den Schuppen auf<br />

insgesamt 370 m² erbringt für das Schutzgut Boden einen Gewinn von 3.420 ÖP, so dass der<br />

Eingriff sogar leicht überkompensiert werden kann (Tabelle 7). Die Folgenutzung dieser Fläche<br />

ist prinzipiell freigestellt, sofern es nicht zu einer Belastung des Bodens kommt. Empfohlen wird<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht die Nutzung als Grünland.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 20<br />

Tabelle 6:<br />

Naturschutzfachliche Bilanzierung des geplanten Geltungsbereichs nach ÖKVO.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Bilanz; Seite 21<br />

Tabelle 7:<br />

Naturschutzfachliche Bilanzierung der externen Ausgleichsfläche.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Techn. Verfahren + Schwierigkeiten; Seite 22<br />

8. Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

Besondere technische Verfahren wurden zur Erstellung des Umweltberichtes nicht angewendet.<br />

Schwierigkeiten bei der Datenbeschaffung oder Bewertung traten nicht auf.<br />

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Umweltbericht zum B-Plan „Hinter der Kelter“, <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker Zusammenfassung; Seite 23<br />

9. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Bernhard Sauer und Marius Sauer GdR plant den Bau einer rund 30 m x 15 m großen Halle<br />

auf dem östlichen Teil des Flst. 225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen vermietet<br />

landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen in der<br />

Landwirtschaft. Von der Gemeinde <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker wird dazu ein vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan mit einem Geltungsbereich von rund 0,25 ha erstellt.<br />

Im Rahmen dieser Bebauungsplanung wurde der vorliegende Umweltbericht erarbeitet.<br />

Der Umweltbericht prognostiziert beim Bau der Halle und der zugehörigen Infrastruktur das Auftreten<br />

von erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser Pflanzen/Tiere<br />

sowie der Landschaft. Auch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu mindern und verbleibende Beeinträchtigungen<br />

auszugleichen, werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen hergeleitet und<br />

begründet.<br />

Es sind dies im Einzelnen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bodenaustausch bei Ölunfall<br />

Bauzeitenbeschränkungen<br />

Begrenzung der Baustellennebenflächen<br />

Erhalt (potenziell) naturschutzfachlich wertvoller Habitatstrukturen<br />

Anlage hochwertiger Biotoptypen im Geltungsbereich (Streuobst)<br />

Rückbau eines Lagerschuppens und Rekultivierung der Fläche (Empfehlung: Anlage<br />

von Grünland).<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />

Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />

zum<br />

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

<strong>„HINTER</strong> <strong>DER</strong> <strong>KELTER</strong> - <strong>MASCHINENHALLE“</strong><br />

in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl. Biol. Michael Renz<br />

Projekt 1334 04.11.2013


Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“<br />

Inhalt<br />

Inhalt __________________________________________________________________ Seite<br />

1. Anlass _________________________________________________________________1<br />

2. Prüfung relevanter Arten___________________________________________________3<br />

2.1 Vögel 3<br />

2.1.1 Fledermäuse 3<br />

2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere 4<br />

2.3 Zauneidechse 4<br />

2.4 Amphibien 5<br />

2.5 Schmetterlinge 5<br />

2.6 Käfer 5<br />

2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere 5<br />

2.8 Pflanzen 5<br />

3. Fazit __________________________________________________________________6<br />

Abbildung<br />

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot)........................................................... 1<br />

Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich). Quelle:<br />

Datenserver der LUBW. ...................................................................................... 2<br />

Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich mit Baum- und<br />

Gebüscherhalt (dunkelgrün). ............................................................................... 2<br />

Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches.............................. 4<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 1<br />

1. Anlass<br />

Anlass für die Artenschutzrechtliche Vorprüfung ist der geplante Bau einer rund 30 m x 15 m<br />

großen Halle durch die Bernhard Sauer und Marius Sauer GdR auf dem östlichen Teil des Flst.<br />

225, Gemarkung Oberacker. Das Unternehmen vermietet landwirtschaftliche Maschinen und<br />

Geräte und erbringt Service- und Dienstleistungen in der Landwirtschaft. Neben der geplanten<br />

Halle mit Werkstatt, Reparaturbereich, Büro und WC sind auch Lagerflächen im Freien erforderlich,<br />

so dass sich der Platzbedarf auf rund 1.750 m² bis 2.500 m² erstreckt.<br />

Das Flurstück befindet sich im Nordosten von Oberacker und wird als (ehemaliger) Containerstellplatz<br />

und als Kleingartenbereich genutzt. Im Bereich des Containerstellplatzes ist der<br />

Boden stark verdichtet und tlw. geschottert bzw. tlw. mit Ziegelschutt bedeckt. An den Rändern<br />

lagert Brennholz, im Bereich der Kleingärten stehen Gartenhütten. Im Nordostern des geplanten<br />

Geltungsbereiches fußen zwei großen Pappeln und drei Kopfweiden sowie im Nordwesten ein<br />

Brombeergestrüpp (innerhalb des Geltungsbereiches). Der Westrand ist von einem dichten<br />

Gebüsch aus Holunder, Feldahorn und anderen heimisch Strauch- und Baumarten begrenzt,<br />

das außerhalb des Geltungsbereiches steht. Zwischen Lagerplatz und Kleingärten wachsen<br />

ruderale Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica), der Kompasslattich (Lactuca serriola), das<br />

Acker-Hellerkraut (Thlaspi arvense), die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und das Kletten-<br />

Labkraut (Galium aparine). Am Südostrand stehen eine Rosskastanie sowie zwei ältere Kirschbäume.<br />

Die Lage des Plangebietes wird in Abbildung 1 (Übersicht) und Abbildung 2 (Detail) dargestellt,<br />

die Planung in Abbildung 3.<br />

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des Plangebietes (rot).<br />

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 2<br />

Abbildung 2: Detailansicht des Plangebietes (rot = geplanter Geltungsbereich).<br />

Quelle: Datenserver der LUBW.<br />

Abbildung 3: Bebauungsplanung zum geplanten Geltungsbereich<br />

mit Baum- und Gebüscherhalt (dunkelgrün).<br />

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 3<br />

2. Prüfung relevanter Arten<br />

Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind nach § 44 BNatSchG alle europäischen Vogelarten und<br />

alle in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten prüfungsrelevant, wenn es sich um ein/e<br />

nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässiges Vorhaben bzw. Planung<br />

handelt.<br />

Um zu beurteilen, für welche dieser Arten die Planfläche Habitatpotenzial bietet, wurde am<br />

08.07.2013 zwischen 9.30 und 11 Uhr bei sonnigem Wetter und ca. 25 °C eine Übersichtsbegehung<br />

durchgeführt, auf deren Grundlage auch die oben ausgeführte Flächenbeschreibung<br />

erfolgte.<br />

Aufgrund der beschriebenen Nutzungen des Flurstücks wird das Vorkommen artenschutzrechtlich<br />

relevanter Arten/Artengruppen wie folgt beurteilt:<br />

2.1 Vögel<br />

Die im nordöstlichen Geltungsbereich fußenden älteren Kopfweiden (Abbildung 4) sowie der<br />

Kastanienbaum und zwei Kirschbäume im Südosten können Bruthabitate für Höhlenbrüter (oder<br />

Fledermäuse, s. u.) bieten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände entstehen nicht, wenn der<br />

Erhalt dieser Bäume im B-Plan festgesetzt wird.<br />

Die übrigen Gehölzbestände (inkl. Pappeln) im geplanten Geltungsbereich können frei<br />

brütenden Hecken- und Baumbrütern als Nistplatz dienen. Erwartet werden vorwiegend<br />

störungsunempfindliche und nicht seltene Vogelarten des Siedlungsbereiches. Bei diesen Arten<br />

führt der Verlust von einzelnen Brutrevieren in der Regel nicht zu einer Verschlechterung des<br />

(günstigen) Erhaltungszustandes und auch die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

wird durch den kleinflächigen Habitatverlust nicht beeinträchtigt – Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG somit nicht verursacht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Tötungsverbot<br />

umgangen wird, indem die Räumung des Baufeldes nicht innerhalb der Brutperiode durchgeführt<br />

wird.<br />

Ein weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />

wenn die o. g. Maßnahmen (Baumerhalt und zeitliche Beschränkung in der Baufeldräumung) im<br />

B-Plan festgeschrieben werden.<br />

2.1.1 Fledermäuse<br />

Der überplante Flurstückteil hat derzeit Potenzial als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Das<br />

Vorkommen von Quartieren in potenziellen Baumhöhlen der Kopfweiden bzw. der Kastanie<br />

und/oder Kirschbäume ist nicht vollständig auszuschließen. Spalten und Lücken in den Holzstapeln<br />

können zudem prinzipiell einzelnen überwinternden Fledermäusen als Winterquartier<br />

dienen. Um Verbotstatbestände zu vermeiden werden die genannten Bäume durch entsprechende<br />

Festsetzungen im B-Plan erhalten. Um eine Tötung von Einzelindividuen bei der<br />

Räumung der Flächen zu vermeiden, dürfen die Holzstapel nicht während der Winterruhe<br />

der Fledermäuse (also nicht zu Zeiten mit Nachtfrost) entfernt werden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Projekt 1334


Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 4<br />

Hinweise auf eine essentielle Bedeutung des Flurstücks als Nahrungsfläche gibt es nicht. Es<br />

unterscheidet sich in seiner diesbezüglichen Funktion nicht relevant von den umliegenden<br />

Flächen. Nur essentielle Nahrungsflächen sind aus artenschutzrechtlicher Sicht prüfungsrelevant.<br />

Ein weitergehender Untersuchungsbedarf wird bezüglich dieser Artengruppe nicht gesehen,<br />

wenn die o. g. zeitliche Beschränkung in der Baufeldräumung im B-Plan festgeschrieben wird.<br />

Abbildung 4: Kopfweiden im Nordosten des geplanten Geltungsbereiches.<br />

2.2 Weitere streng geschützte Säugetiere<br />

Essentielle Habitatbestandteile anderer streng geschützter Säugetierarten (Haselmaus, Wildkatze<br />

etc.) werden aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und intensiven Nutzung (Kleingärten,<br />

Lagerplatz) und der damit verbundenen Störung sowie fehlender Habitatstrukturen nicht<br />

erwartet.<br />

Weiterer Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />

2.3 Zauneidechse<br />

Die Zauneidechse besiedelt klimatisch bevorzugte Lagen mit einem Wechsel aus dichter<br />

Vegetation und lichten Bereichen. Wichtig für das Vorkommen der Art sind Randstrukturen und<br />

Sonnplätze sowie lockere Bodenbereiche für die Fortpflanzung.<br />

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 5<br />

Der geplante Geltungsbereich ist zu großen Teilen stark beschattet. Zudem ist der Boden im<br />

Bereich des Lagerplatzes stark verdichtet. Beides mindert die Habitateignung für die Zauneidechse.<br />

Hinweise auf ein Vorkommen der Art gab es trotz günstiger Witterungsbedingungen<br />

bei der Begehung nicht.<br />

Trotzdem ist das vereinzelte Vorkommen der Art im Übergang zum Brombeergestrüpp im<br />

Nordwesten des geplanten Geltungsbereiches nicht vollständig auszuschließen. Um artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände zu umgehen, wird der Erhalt dieser Brombeerhecke im B-<br />

Plan festgesetzt.<br />

Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />

2.4 Amphibien<br />

Im Planbereich befinden sich keine Oberflächengewässer und somit keine Fortpflanzungshabitate<br />

für Amphibien. Aufgrund der Nutzung (Lagerplatz und Kleingärten) sind keine<br />

essentiellen Nahrungsflächen/Ganzjahreslebensräume anzunehmen.<br />

Der Verlust der Flächen stellt somit aus artenschutzrechtlicher Sicht keinen Verbotstatbestand<br />

dar. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen.<br />

2.5 Schmetterlinge<br />

Das Vorkommen streng geschützter Schmetterlingsarten wird aufgrund fehlender Nahrungsund<br />

Fortpflanzungspflanzen nicht erwartet. Weitergehender Untersuchungsbedarf wird nicht<br />

gesehen.<br />

2.6 Käfer<br />

Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Totholzkäfer gibt es nicht – ein Vorkommen<br />

wird in den älteren Bäumen der Planfläche allerdings nicht vollständig ausgeschlossen. Durch<br />

den Erhalt dieser Bäume, der im B-Plan festgeschrieben wird, werden artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände vermieden.<br />

Weitergehender Untersuchungsbedarf besteht nicht.<br />

2.7 Fische und Rundmäuler, Libellen, Weichtiere<br />

Für diese Tiergruppen sind im Plangebiet keine geeigneten Habitatstrukturen vorhanden, so<br />

dass ihr Vorkommen ausgeschlossen werden kann.<br />

2.8 Pflanzen<br />

Streng geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet aufgrund der allgemein verbreiteten Standortbedingungen<br />

(nährstoffreich, gute Wasserversorgung) bzw. wegen dem Fehlen von Sonderstandorten<br />

nicht zu erwarten.<br />

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung; B-Plan „Hinter der Kelter - Maschinenhalle“ Seite 6<br />

3. Fazit<br />

Ein Großteil der Planfläche (Teile des Flst. 225 in <strong>Kraichtal</strong>-Oberacker) ist durch die Nutzung<br />

als (ehemaliger) Lagerplatz bzw. Kleingarten überprägt und dadurch naturschutzfachlich von<br />

untergeordneter Bedeutung. Eine Aufwertung erhalten die Planflächen durch den tlw. älteren<br />

Baumbestand, der Habitatpotenzial auch für artenschutzrechtlich relevante Arten hat und somit<br />

naturschutzfachlich hochwertiger ist.<br />

Nach der Übersichtsbegehung am 08.07.2013 wird das Habitatpotenzial der Planfläche für<br />

streng geschützte Arten und europäische Vogelarten so eingeschätzt, dass durch die Bebauung<br />

keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden, wenn:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Altbäume (drei Kopfweiden im Nordosten, zwei Kirschbäume und eine Kastanie im<br />

Südosten) erhalten werden (Festsetzung im B-Plan)<br />

Das Brombeergestrüpp im Nordwesten erhalten wird (Festsetzung im B-Plan)<br />

Die Entfernung von Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeit (Anfang März bis Mitte<br />

August) erfolgt<br />

Die Entfernung der Holzstapel nicht in den Wintermonaten, also außerhalb der<br />

nächtlichen Frostperiode erfolgt<br />

Weitergehende Untersuchungen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden nicht<br />

für erforderlich erachtet. Falls zukünftig zu erhaltende Einzelbäume entfernt werden müssen, ist<br />

dies artenschutzrechtlich zu prüfen.<br />

Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach Naturschutzrecht muss in einem eigenen<br />

Umweltbericht erfolgen.<br />

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