HEIDENHEIMER VERKEHRSGESELLSCHAFT MBH (HVG) T A R I F
HEIDENHEIMER VERKEHRSGESELLSCHAFT MBH (HVG) T A R I F
HEIDENHEIMER VERKEHRSGESELLSCHAFT MBH (HVG) T A R I F
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 8 -<br />
(2) Der Fahrgast muß vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz eines zur Fahrt gültigen<br />
Fahrausweises sein. Fahrausweise sind so aufzubewahren, daß sie dem Verkehrs- und<br />
Betriebspersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorgezeigt oder ausgehändigt<br />
werden können. Die Fahrt gilt als angetreten oder beendet mit dem Betreten oder Verlassen<br />
des Fahrzeugs.<br />
(3) Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs mit einem Fahrausweis versehen, der zu<br />
entwerten ist, hat er diesen unverzüglich und unaufgefordert dem Betriebspersonal zur Entwertung<br />
auszuhändigen.<br />
(4) Fährt der Inhaber einer Zeitkarte über deren örtlichen Geltungsbereich hinaus, benötigt er<br />
spätestens bei Beginn der Weiterfahrt für den über den Geltungsbereich hinausgehenden<br />
Teil der Fahrt einen zusätzlichen Fahrausweis, diesen kann er - soweit erhältlich - bereits<br />
unmittelbar vor Antritt der Fahrt innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte erwerben. Die<br />
Zielzone des ersten Fahrscheins wird bei der Fahrpreisermittlung eines Anschlußfahrscheins<br />
nicht mitgerechnet. Jede befahrene Zone muß nur einmal bezahlt werden. Der<br />
Anschlußfahrschein gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte.<br />
(5) Kommt der Fahrgast einer Pflicht nach den Absätzen 2 bis 3 trotz Aufforderung nicht nach,<br />
kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten<br />
Beförderungsentgelts nach § 9 bleibt unberührt.<br />
(6) Beanstandungen des Fahrausweises sind unverzüglich vorzubringen. Spätere Beanstandungen<br />
bleiben unberücksichtigt.<br />
(7) Das Bearbeitungsentgelt für eine schriftliche Fahrpreisbestätigung beträgt 2,50 EURO.<br />
(8) Nach Inkrafttreten des neuen Tarifs können Mehrfahrten noch bis zu 2 Monate benutzt werden.<br />
§ 7<br />
Zahlungsmittel<br />
Für den Verkauf durch das Fahrpersonal gilt folgendes:<br />
1. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet,<br />
Geldbeträge über 10,00 EURO zu wechseln und Ein- und Zwei - Cent - Münzen im Betrag<br />
von mehr als 10 Cent sowie beschädigte Münzen und Geldscheine anzunehmen.<br />
2. Soweit das Personal Geldbeträge über 10,00 EURO nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast<br />
eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Der Fahrgast kann das<br />
Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmens abholen. Ist<br />
der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.<br />
3. Beanstandungen des Wechselgeldes oder der ausgestellten Quittung müssen sofort vorgebracht<br />
werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.