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HEIDENHEIMER VERKEHRSGESELLSCHAFT MBH (HVG) T A R I F

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8. Mitnahme von Fahrrädern im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen<br />

Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Sie werden jedoch bei gleichzeitiger<br />

Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn die Beschaffenheit des eingesetzten Fahrzeuges dies<br />

zulässt, die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht<br />

gefährdet oder belästigt werden können. Im Einzelfall kann die Mitnahme von Fahrrädern ohne<br />

Vorankündigung beschränkt sowie in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.<br />

Die Mitnahmemöglichkeit ist auf Linienbusse sowie auf folgende Zeiten beschränkt:<br />

- Montag bis Freitag von 19 Uhr bis Betriebsschluss<br />

- Samstag von 14 Uhr bis Betriebsschluss -<br />

- Sonn- und Feiertag ganztags.<br />

Je Omnibus können nur maximal 2 Fahrräder mitgenommen werden, sofern genügend Platz<br />

vorhanden ist. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie von einer<br />

volljährigen Person begleitet werden. Das Ein-, Aus- bzw. Umladen hat der Fahrgast selbst vorzunehmen.<br />

Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad während der Fahrt ständig festzuhalten, sofern keine<br />

besonderen Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind. Fahrgäste die ein Fahrrad mit sich führen,<br />

haften für alle dem Verkehrsunternehmen oder anderen Personen hieraus entstehenden<br />

Schäden.<br />

Für die Mitnahme eines Fahrrades ist pro Fahrt ein Einzelfahrschein Kind in der jeweiligen<br />

Preisstufe zu lösen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr können unentgeltlich ein Kinderfahrrad<br />

mitnehmen.<br />

Die Beförderung von Fahrgästen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen (Rollatoren) hat<br />

Vorrang. Es werden nur handelsübliche Fahrräder transportiert. Von der Beförderung ausgeschlossen<br />

sind Fahrräder mit Anhänger und Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Einzelfall gilt die Entscheidung<br />

des Verkehrs- und Betriebspersonals.<br />

Einstieg und Ausstieg mit Fahrrad ist nur an Tür 2 gestattet.

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