Jahresbericht und Rechnung 2012 - Gemeinde Kradolf-Schönenberg
Jahresbericht und Rechnung 2012 - Gemeinde Kradolf-Schönenberg Jahresbericht und Rechnung 2012 - Gemeinde Kradolf-Schönenberg
Anhang A. Allgemeines In diesem Verwaltungsgebührenreglement nicht aufgeführte Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. A.1 Stundenansätze A1.01 Tarif A Gemeindeammann Fr. 130.— A1.02 Tarif B Gemeindeschreiber, Abteilungsleiter Fr. 110.— A1.03 Tarif C Verwaltungs- und Werkhofangestellte Fr. 60.— A1.04 Tarif D Lernende Fr. 30.— A.2 Drucksachen, Schreibgebühren A2.01 Reglemente, gedruckt (im Internet kostenlos downloadbar) Fr. 10.— A2.02 Botschaften, Voranschläge, Jahresrechnungen kostenlos Informationsbroschüren A2.03 Schriftliche Auskünfte, die ein Aktenstudium erfordern nach Aufwand A2.04 Für die Erstellung von Fotokopien, pro A4-Seite Fr. —.40 A2.05 Versandkosten pauschal Fr. 3.— A.3 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen, Verfügungen, Steuererklärungen A3.01 Soweit keine besonderen Vorschriften gelten. nach Aufwand A.4 Inkasso A4.01 2. Mahnung Fr. 20.— A4.02 Umtriebsentschädigung Betreibung Fr. 50.— A4.03 Zahlungsbestätigung / Löschungen von Betreibung Fr. 30.— B. Abteilungen 0. Allgemeine Verwaltung 011 Legislative Einbürgerungsgebühren für das Gemeindebürgerrecht Die Einbürgerungsgebühren werden mit Einreichen des Gesuchs bei der Gemeinde fällig. Die Höhe der Rückerstattung der Gebühren bei Rückzug oder Abschreibung des Gesuchs wird nach Zeitpunkt des Rückzuges oder der Abschreibung bemessen. Wird ein Gesuch durch die Gemeindeversammlung oder eine andere gemäss Gemeindeordnung zuständige Instanz abgelehnt, erfolgt keine Rückerstattung. Die Erhebung der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und nicht nach dem Erfolg. Bund und Kanton verlangen zusätzliche Gebühren. 011.04 Schweizer Bürger Fr. 400.— 011.05 Schweizer Ehepaar Fr. 600.— 011.06 Ausländer nach dem vollendeten 18. Altersjahr Fr. 1200.— 011.07 Ausländisches Ehepaar Fr. 1800.— 011.08 Jugendliche Ausländer bis zum vollendeten 18. Altersjahr Fr. 600.— 93
029 Bauamt 029.01 Siehe Art. 40 des Beitrags- und Gebührenreglements der Gemeinde Kradolf-Schönenberg. 1. Öffentliche Sicherheit 101 Rechtspflege 101.01 Adressauskunft, schriftlich Fr. 10.— 101.02 Beglaubigung einer Abschrift, Fr. 10.— eines Zeugnisses oder einer Kopie 101.03 Beglaubigung einer Unterschrift (K) Fr. 20.— 101.04 Leumundzeugnis Fr. 15.— 101.05 Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 15.— 101.06 Heimatausweis Fr. 15.— 101.07 Heimatausweis für Heimbewohner kostenlos Schweizer Staatsangehörige 101.08 An-/Abmeldung kostenlos 101.09 Anmeldung Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung kostenlos 101.10 Verlängerung eines Heimatausweises Fr. 20.— 101.11 Nachsenden eines Heimatscheines kostenlos 101.12 Personalienbestätigung für einen Lernfahrausweis (K) Fr. 15.— 101.13 Wohnsitzbestätigung / Ausreisebestätigung / Lebensbescheinigung kostenlos / Personalienbestätigung 101.14 Wohnsitzbestätigung / Ausreisebestätigung / Lebensbescheinigung Fr. 15.— / Personalienbestätigung (bei Postversand) 101.15 Identitätskarte - Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr (B) Fr. 35.— 101.16 Identitätskarte - Erwachsene (B) Fr. 70.— 101.17 Pass 10 - Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr (B) Fr. 65.— 101.18 Pass 10 - Erwachsene (B) Fr. 145.— 101.19 Kombi (ID und Pass) - (B) Fr. 73.— Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr 101.20 Kombi (ID und Pass) - Erwachsene (B) Fr. 153.— Ausländische Staatsangehörige 101.30 Gesuchsbearbeitung Aufenthaltsbewilligung (K) nach Aufwand 101.31 Gemeindezuschlag für eine Einzelpersonen Fr. 50.— 101.32 Gemeindezuschlag für Ehepaar und Familien Fr. 60.— 101.33 Gesuchsbearbeitung Besuchsaufenthalt (K) Fr. 65.— 101.34 Adressänderungen / Eintrag Geburt Fr. 10.— 104 Schlichtungsbehörde, Mietwesen Amtliche Abnahme von Miet- und Pachtobjekten 140.01 Wohnungen, Pachtobjekte nach Aufwand 104.02 Gantgebühr nach Aufwand 94
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Anhang<br />
A. Allgemeines<br />
In diesem Verwaltungsgebührenreglement nicht aufgeführte Dienstleistungen werden<br />
nach effektivem Aufwand verrechnet.<br />
A.1 St<strong>und</strong>enansätze<br />
A1.01 Tarif A <strong>Gemeinde</strong>ammann Fr. 130.—<br />
A1.02 Tarif B <strong>Gemeinde</strong>schreiber, Abteilungsleiter Fr. 110.—<br />
A1.03 Tarif C Verwaltungs- <strong>und</strong> Werkhofangestellte Fr. 60.—<br />
A1.04 Tarif D Lernende Fr. 30.—<br />
A.2 Drucksachen, Schreibgebühren<br />
A2.01 Reglemente, gedruckt (im Internet kostenlos downloadbar) Fr. 10.—<br />
A2.02 Botschaften, Voranschläge, Jahresrechnungen<br />
kostenlos<br />
Informationsbroschüren<br />
A2.03 Schriftliche Auskünfte, die ein Aktenstudium erfordern nach Aufwand<br />
A2.04 Für die Erstellung von Fotokopien, pro A4-Seite Fr. —.40<br />
A2.05 Versandkosten pauschal Fr. 3.—<br />
A.3 Entscheide, Bewilligungen, Genehmigungen,<br />
Verfügungen, Steuererklärungen<br />
A3.01 Soweit keine besonderen Vorschriften gelten. nach Aufwand<br />
A.4 Inkasso<br />
A4.01 2. Mahnung Fr. 20.—<br />
A4.02 Umtriebsentschädigung Betreibung Fr. 50.—<br />
A4.03 Zahlungsbestätigung / Löschungen von Betreibung Fr. 30.—<br />
B. Abteilungen<br />
0. Allgemeine Verwaltung<br />
011 Legislative<br />
Einbürgerungsgebühren für das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht<br />
Die Einbürgerungsgebühren werden mit Einreichen des Gesuchs<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> fällig. Die Höhe der Rückerstattung der Gebühren<br />
bei Rückzug oder Abschreibung des Gesuchs wird nach Zeitpunkt<br />
des Rückzuges oder der Abschreibung bemessen.<br />
Wird ein Gesuch durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung oder eine andere<br />
gemäss <strong>Gemeinde</strong>ordnung zuständige Instanz abgelehnt, erfolgt<br />
keine Rückerstattung. Die Erhebung der Gebühr richtet sich nach<br />
dem Aufwand <strong>und</strong> nicht nach dem Erfolg.<br />
B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kanton verlangen zusätzliche Gebühren.<br />
011.04 Schweizer Bürger Fr. 400.—<br />
011.05 Schweizer Ehepaar Fr. 600.—<br />
011.06 Ausländer nach dem vollendeten 18. Altersjahr Fr. 1200.—<br />
011.07 Ausländisches Ehepaar Fr. 1800.—<br />
011.08 Jugendliche Ausländer bis zum vollendeten 18. Altersjahr Fr. 600.—<br />
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