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Jahresbericht und Rechnung 2012 - Gemeinde Kradolf-Schönenberg

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Botschaft zu Traktandum Nr. 7<br />

Verwaltungsgebührenreglement 2013<br />

Ausgangslage<br />

Das Verwaltungsgebührenreglement bildet die rechtliche Basis zur Erhebung von<br />

Gebühren für Dienstleistungen <strong>und</strong> administrative Arbeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Das heute gültige Reglement blieb seit 1999 unverändert <strong>und</strong> bedarf nach 14 Jahren<br />

einer Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Gebühren <strong>und</strong> teilweise auch<br />

Dienstleistungen sind entfallen oder werden anderswo erbracht, z.B. im Vorm<strong>und</strong>schaftswesen.<br />

Gebühren sollen gr<strong>und</strong>sätzlich getreu dem Verursacherprinzip die<br />

effektiven Kosten decken. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung versteht sich als Dienstleister für<br />

die Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner <strong>und</strong> deshalb sollen die Gebühren nur<br />

ausnahmsweise erhöht werden.<br />

Was ist neu?<br />

Alle bekannten Ansätze sind in einem einzigen Reglement zusammengefasst. Neu<br />

sind zum Beispiel Einbürgerungsgebühren, Militär, Verkehr sowie Umwelt- <strong>und</strong><br />

Raumordnung im Reglement aufgeführt. Dort wo B<strong>und</strong> (B) oder Kanton (K) Gebührenansätze<br />

vorgeben, ist dies entsprechend vermerkt. Auf Doppelnennungen wird<br />

bewusst verzichtet. Das heisst, dort wo Gebühren bereits in einem separaten Reglement<br />

geregelt sind, z.B. Anschluss- <strong>und</strong> Baubewilligungsgebühren im Beitrags- <strong>und</strong><br />

Gebührenreglement 2010, wurde auf eine erneute Erfassung im Verwaltungsgebührenreglement<br />

2013 verzichtet. So müssen bei Änderungen z.B. im Planungs<strong>und</strong><br />

Baugesetz (PBG) jeweils nur eines <strong>und</strong> nicht mehrere Reglemente angepasst<br />

werden. Im Sinne des K<strong>und</strong>endienstes wird aber auf solche zusätzlichen Reglemente<br />

verwiesen. Damit die Gebührentarife intern schnell gef<strong>und</strong>en werden, verwenden wir<br />

die gleiche Gliederung wie im Kontenplan für das öffentliche <strong>Rechnung</strong>swesen.<br />

Wo sind wesentliche Erhöhungen bei den Gebührentarifen?<br />

Aufgr<strong>und</strong> des ausgewiesenen Aufwands insbesondere im Zusammenhang mit den<br />

Gesuchen zu Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind<br />

folgende zwei wesentlichen Erhöhungen zu erwähnen:<br />

101.31 neu Fr. 50.-; bisher Fr. 20.-<br />

101.32 neu Fr. 60.-; bisher Fr. 30.- für Ehepaare <strong>und</strong> Fr. 40.- für Familien<br />

Empfehlung <strong>und</strong> Antrag<br />

Das neue Verwaltungsgebührenreglement 2013 ersetzt ein 14-jähriges veraltetes<br />

<strong>und</strong> inzwischen unvollständiges Reglement. Das neue Reglement ist k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>lich<br />

gestaltet <strong>und</strong> fasst sämtliche heute bekannten Gebührenansätze zusammen.<br />

Gebührenerhöhungen werden nur ausnahmsweise <strong>und</strong> bei klarem Handlungsbedarf<br />

beantragt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt <strong>und</strong> empfiehlt Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Stimmbürger, das Verwaltungsgebührenreglement 2013 in der vorliegenden<br />

Form zu genehmigen.<br />

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