Jahresbericht und Rechnung 2012 - Gemeinde Kradolf-Schönenberg
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Botschaft zu Traktandum Nr. 7<br />
Verwaltungsgebührenreglement 2013<br />
Ausgangslage<br />
Das Verwaltungsgebührenreglement bildet die rechtliche Basis zur Erhebung von<br />
Gebühren für Dienstleistungen <strong>und</strong> administrative Arbeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
Das heute gültige Reglement blieb seit 1999 unverändert <strong>und</strong> bedarf nach 14 Jahren<br />
einer Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Gebühren <strong>und</strong> teilweise auch<br />
Dienstleistungen sind entfallen oder werden anderswo erbracht, z.B. im Vorm<strong>und</strong>schaftswesen.<br />
Gebühren sollen gr<strong>und</strong>sätzlich getreu dem Verursacherprinzip die<br />
effektiven Kosten decken. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung versteht sich als Dienstleister für<br />
die Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner <strong>und</strong> deshalb sollen die Gebühren nur<br />
ausnahmsweise erhöht werden.<br />
Was ist neu?<br />
Alle bekannten Ansätze sind in einem einzigen Reglement zusammengefasst. Neu<br />
sind zum Beispiel Einbürgerungsgebühren, Militär, Verkehr sowie Umwelt- <strong>und</strong><br />
Raumordnung im Reglement aufgeführt. Dort wo B<strong>und</strong> (B) oder Kanton (K) Gebührenansätze<br />
vorgeben, ist dies entsprechend vermerkt. Auf Doppelnennungen wird<br />
bewusst verzichtet. Das heisst, dort wo Gebühren bereits in einem separaten Reglement<br />
geregelt sind, z.B. Anschluss- <strong>und</strong> Baubewilligungsgebühren im Beitrags- <strong>und</strong><br />
Gebührenreglement 2010, wurde auf eine erneute Erfassung im Verwaltungsgebührenreglement<br />
2013 verzichtet. So müssen bei Änderungen z.B. im Planungs<strong>und</strong><br />
Baugesetz (PBG) jeweils nur eines <strong>und</strong> nicht mehrere Reglemente angepasst<br />
werden. Im Sinne des K<strong>und</strong>endienstes wird aber auf solche zusätzlichen Reglemente<br />
verwiesen. Damit die Gebührentarife intern schnell gef<strong>und</strong>en werden, verwenden wir<br />
die gleiche Gliederung wie im Kontenplan für das öffentliche <strong>Rechnung</strong>swesen.<br />
Wo sind wesentliche Erhöhungen bei den Gebührentarifen?<br />
Aufgr<strong>und</strong> des ausgewiesenen Aufwands insbesondere im Zusammenhang mit den<br />
Gesuchen zu Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind<br />
folgende zwei wesentlichen Erhöhungen zu erwähnen:<br />
101.31 neu Fr. 50.-; bisher Fr. 20.-<br />
101.32 neu Fr. 60.-; bisher Fr. 30.- für Ehepaare <strong>und</strong> Fr. 40.- für Familien<br />
Empfehlung <strong>und</strong> Antrag<br />
Das neue Verwaltungsgebührenreglement 2013 ersetzt ein 14-jähriges veraltetes<br />
<strong>und</strong> inzwischen unvollständiges Reglement. Das neue Reglement ist k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>lich<br />
gestaltet <strong>und</strong> fasst sämtliche heute bekannten Gebührenansätze zusammen.<br />
Gebührenerhöhungen werden nur ausnahmsweise <strong>und</strong> bei klarem Handlungsbedarf<br />
beantragt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt <strong>und</strong> empfiehlt Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Stimmbürger, das Verwaltungsgebührenreglement 2013 in der vorliegenden<br />
Form zu genehmigen.<br />
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