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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA IV - 13/4-1/09 Seite 47 von 50<br />

Aufgrund <strong>der</strong> überschaubaren Unternehmensstrukturen wurde eine IR-Abteilung nicht<br />

eingerichtet. Die Überwachung <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des IKS findet lt.<br />

Auskunft <strong>der</strong> GF im Rahmen <strong>der</strong> laufenden Geschäftsgebarung unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> vom Akkreditierungsrat gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung<br />

des Status <strong>der</strong> KWU als Privatuniversität statt. Weiters befassen sich die Organe<br />

Generalversammlung und Aufsichtsrat (Universitätsrat) im Rahmen <strong>der</strong> Ausübung ihrer<br />

gesetzlichen Pflichten mit <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> laufenden Geschäftstätigkeit einschließlich<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Risiken.<br />

Eine wesentliche Funktion in <strong>der</strong> Überwachung des IKS kommt in <strong>der</strong> KWU auch <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses zu,<br />

welche sich im Jahr 2007 auf <strong>der</strong> Grundlage einer von ihr erstellten detaillierten Checkliste<br />

einen Überblick über das vorhandene IKS verschaffte und einzelne Schwerpunktbereiche<br />

(z.B. Sicherheitsvorkehrungen, Anlagenverwaltung) einer eingehenden Prüfung<br />

unterzog.<br />

Die KWU befindet sich zu 100 % im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>. Es bestehen daher infolge<br />

gesetzlicher Verankerungen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und in <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>verfassung (WStV) zusätzliche Prüf- und Einschaurechte des Rechnungshofes<br />

und des <strong>Kontrollamt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>.<br />

2.8 Abschließende Bemerkungen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Unternehmenszweck <strong>der</strong> KWU in <strong>der</strong> universitären<br />

Ausbildung liegt und von <strong>der</strong> KWU als gemeinnütziges Unternehmen die Erzielung von<br />

Gewinnen nicht angestrebt wird, steht <strong>der</strong> Lenkungs- und Steuerungsaspekt des IKS im<br />

Hinblick auf die Einhaltung <strong>der</strong> finanziellen Rahmenbedingungen sowie <strong>der</strong> künstlerisch-pädagogischen<br />

und wissenschaftlichen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Privatuniversität im<br />

Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Als Ergebnis des sechsten Teiles <strong>der</strong> Querschnittsprüfung war festzustellen, dass das<br />

IKS im Zuge <strong>der</strong> Neuausrichtung <strong>der</strong> Aufbau- und Ablauforganisation anlässlich <strong>der</strong><br />

Ausglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> KWU aus dem Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> neu implementiert wurde

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