Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 43 von 50<br />
spielerInnen nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen am Kunst- und Kulturmarkt entspricht und in <strong>der</strong><br />
Folge StudienbewerberInnen an<strong>der</strong>e universitäre Kunstausbildungsstätten bevorzugen<br />
würden. Zur Sicherstellung des Anspruches, die Attraktivitätsführerschaft am nationalen<br />
und internationalen Markt für die Bereiche Musik und darstellende Künste einzunehmen,<br />
wurden von <strong>der</strong> GF entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen wie die jährliche<br />
Evaluierung von Lehrveranstaltungen durch die Universitätsleitung, die Abteilungsvorstände<br />
und die Studierenden im Hinblick auf die Anfor<strong>der</strong>ungen am Kunst- und Kulturmarkt<br />
sowie die Anwendung komplexer Auswahlverfahren bei <strong>der</strong> Bestellung von Abteilungsvorständen<br />
und Lehrenden gesetzt.<br />
Zur Evidenzhaltung von Verträgen teilte die GF mit, dass mit <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung aus<br />
dem Magistrat eine Neubeurteilung <strong>der</strong> bestehenden Verträge erfolgte und diese bei<br />
<strong>der</strong> kaufmännischen Leitung bzw. in <strong>der</strong> Abteilung Rechnungswesen/Controlling abgelegt<br />
sind. Insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf vorhandene Verträge mit längerfristiger Vertragslaufzeit,<br />
welche künftige Zahlungsverpflichtungen - z.B. Valorisierung von Mietentgelten,<br />
Haftungen, Deckungsrücklässe - beinhalten, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> die Einrichtung<br />
einer geson<strong>der</strong>ten Evidenzhaltung.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 13:<br />
Der Empfehlung zur geson<strong>der</strong>ten Evidenzhaltung von Verträgen,<br />
welche künftige Zahlungsverpflichtungen beinhalten, wird von <strong>der</strong><br />
KWU bereits entsprochen.<br />
Generell ist zu sagen, dass die Empfehlungen des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />
zur Kenntnis genommen werden und von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
13 darauf geachtet werden wird, dass die Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> KWU diese auch umsetzen.<br />
2.5 Kontrollausübung<br />
Als Grundlage <strong>der</strong> Kontrolltätigkeiten dienen Anweisungen, Richtlinien etc., in denen die<br />
Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Geschäftsprozesse sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Kontrollmaßnahmen<br />
schriftlich festzuhalten sind. Die Kontrollmaßnahmen müssen integrierter Be-