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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA IV - 13/4-1/09 Seite 43 von 50<br />

spielerInnen nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen am Kunst- und Kulturmarkt entspricht und in <strong>der</strong><br />

Folge StudienbewerberInnen an<strong>der</strong>e universitäre Kunstausbildungsstätten bevorzugen<br />

würden. Zur Sicherstellung des Anspruches, die Attraktivitätsführerschaft am nationalen<br />

und internationalen Markt für die Bereiche Musik und darstellende Künste einzunehmen,<br />

wurden von <strong>der</strong> GF entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen wie die jährliche<br />

Evaluierung von Lehrveranstaltungen durch die Universitätsleitung, die Abteilungsvorstände<br />

und die Studierenden im Hinblick auf die Anfor<strong>der</strong>ungen am Kunst- und Kulturmarkt<br />

sowie die Anwendung komplexer Auswahlverfahren bei <strong>der</strong> Bestellung von Abteilungsvorständen<br />

und Lehrenden gesetzt.<br />

Zur Evidenzhaltung von Verträgen teilte die GF mit, dass mit <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung aus<br />

dem Magistrat eine Neubeurteilung <strong>der</strong> bestehenden Verträge erfolgte und diese bei<br />

<strong>der</strong> kaufmännischen Leitung bzw. in <strong>der</strong> Abteilung Rechnungswesen/Controlling abgelegt<br />

sind. Insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf vorhandene Verträge mit längerfristiger Vertragslaufzeit,<br />

welche künftige Zahlungsverpflichtungen - z.B. Valorisierung von Mietentgelten,<br />

Haftungen, Deckungsrücklässe - beinhalten, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> die Einrichtung<br />

einer geson<strong>der</strong>ten Evidenzhaltung.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 13:<br />

Der Empfehlung zur geson<strong>der</strong>ten Evidenzhaltung von Verträgen,<br />

welche künftige Zahlungsverpflichtungen beinhalten, wird von <strong>der</strong><br />

KWU bereits entsprochen.<br />

Generell ist zu sagen, dass die Empfehlungen des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />

zur Kenntnis genommen werden und von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

13 darauf geachtet werden wird, dass die Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> KWU diese auch umsetzen.<br />

2.5 Kontrollausübung<br />

Als Grundlage <strong>der</strong> Kontrolltätigkeiten dienen Anweisungen, Richtlinien etc., in denen die<br />

Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Geschäftsprozesse sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Kontrollmaßnahmen<br />

schriftlich festzuhalten sind. Die Kontrollmaßnahmen müssen integrierter Be-

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