Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 37 von 50<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Konservatorium <strong>Wien</strong> GmbH:<br />
Die KWU und ihre Geschäftsführer unterliegen dem GmbHG,<br />
welches gem. § 21 leg. cit. für mehrere Geschäftsführer Gesamtgeschäftsführung<br />
und einstimmige Beschlüsse vorsieht. Dieses<br />
Prinzip ist im Innenverhältnis durch die Geschäftsordnung für die<br />
GF betraglich mit 10.000,-- EUR limitiert. Es sei darauf hingewiesen,<br />
dass die Geschäftsführer verpflichtet sind, die Sorgfaltspflicht<br />
eines ordentlichen Geschäftsmannes einzuhalten, und bei <strong>der</strong>en<br />
Verletzung auch haften (§ 25 GmbHG).<br />
Aufgrund <strong>der</strong> internen Organisationsrichtlinien ist für eine monetäre<br />
Belastung vor Freigabe durch die GF grundsätzlich die Genehmigung<br />
des Abteilungsvorstandes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bereichsleitung<br />
einzuholen sowie die budgetäre Deckung durch die Abteilung<br />
Rechnungswesen/Controlling zu prüfen. Diese Regelung gilt<br />
grundsätzlich ohne Wertgrenzen für alle Beschaffungsvorgänge,<br />
das Vieraugenprinzip ist dadurch in jedem Fall gewährleistet. Bis<br />
dato kam es zu keinen wie immer gearteten Beanstandungen<br />
bzw. Sorgfaltspflichtverletzungen, bei <strong>der</strong> Gebarungsprüfung<br />
durch das <strong>Kontrollamt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> im Jahr 2007 wurde diese<br />
Beschaffungsrichtlinie als ausreichend befunden.<br />
Darüber hinaus ist für alle Bankbewegungen (Überweisungen,<br />
Barbehebungen etc.) eine gemeinsame Zeichnung <strong>der</strong> GF notwendig,<br />
eine Einzelzeichnung ist für Bankgeschäfte nicht ausreichend.<br />
2.3.3 Personalmanagement und Engagement für Kompetenz<br />
Der Bereich Personalmanagement umfasst die Personaleinstellung und Stellenbesetzung,<br />
Orientierungsmaßnahmen und die Leistungsbeurteilung <strong>der</strong> MitarbeiterInnen sowie<br />
<strong>der</strong>en Fort- und Weiterbildung. Im Hinblick auf ein ethisches Umfeld, welches für die<br />
Identifizierung <strong>der</strong> MitarbeiterInnen mit dem eigenen Unternehmen von beson<strong>der</strong>er Be-