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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA IV - 13/4-1/09 Seite 37 von 50<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Konservatorium <strong>Wien</strong> GmbH:<br />

Die KWU und ihre Geschäftsführer unterliegen dem GmbHG,<br />

welches gem. § 21 leg. cit. für mehrere Geschäftsführer Gesamtgeschäftsführung<br />

und einstimmige Beschlüsse vorsieht. Dieses<br />

Prinzip ist im Innenverhältnis durch die Geschäftsordnung für die<br />

GF betraglich mit 10.000,-- EUR limitiert. Es sei darauf hingewiesen,<br />

dass die Geschäftsführer verpflichtet sind, die Sorgfaltspflicht<br />

eines ordentlichen Geschäftsmannes einzuhalten, und bei <strong>der</strong>en<br />

Verletzung auch haften (§ 25 GmbHG).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> internen Organisationsrichtlinien ist für eine monetäre<br />

Belastung vor Freigabe durch die GF grundsätzlich die Genehmigung<br />

des Abteilungsvorstandes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bereichsleitung<br />

einzuholen sowie die budgetäre Deckung durch die Abteilung<br />

Rechnungswesen/Controlling zu prüfen. Diese Regelung gilt<br />

grundsätzlich ohne Wertgrenzen für alle Beschaffungsvorgänge,<br />

das Vieraugenprinzip ist dadurch in jedem Fall gewährleistet. Bis<br />

dato kam es zu keinen wie immer gearteten Beanstandungen<br />

bzw. Sorgfaltspflichtverletzungen, bei <strong>der</strong> Gebarungsprüfung<br />

durch das <strong>Kontrollamt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> im Jahr 2007 wurde diese<br />

Beschaffungsrichtlinie als ausreichend befunden.<br />

Darüber hinaus ist für alle Bankbewegungen (Überweisungen,<br />

Barbehebungen etc.) eine gemeinsame Zeichnung <strong>der</strong> GF notwendig,<br />

eine Einzelzeichnung ist für Bankgeschäfte nicht ausreichend.<br />

2.3.3 Personalmanagement und Engagement für Kompetenz<br />

Der Bereich Personalmanagement umfasst die Personaleinstellung und Stellenbesetzung,<br />

Orientierungsmaßnahmen und die Leistungsbeurteilung <strong>der</strong> MitarbeiterInnen sowie<br />

<strong>der</strong>en Fort- und Weiterbildung. Im Hinblick auf ein ethisches Umfeld, welches für die<br />

Identifizierung <strong>der</strong> MitarbeiterInnen mit dem eigenen Unternehmen von beson<strong>der</strong>er Be-

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