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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA IV - 13/4-1/09 Seite 25 von 50<br />

führten Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verhin<strong>der</strong>ung ordnungswidriger, unethischer<br />

und unzweckmäßiger Leistungserbringungen;<br />

- Umfang und Häufigkeit zusätzlicher Evaluierungsmaßnahmen (Schwerpunktprüfungen,<br />

Durchlaufproben, Prüfungen einzelner Abteilungen im Hinblick auf die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Kontrollmaßnahmen);<br />

- die Ausübung von Überwachungsmaßnahmen durch Externe (WirtschaftsprüferInnen,<br />

Rechnungshof, <strong>Kontrollamt</strong>);<br />

- Protokolle über die Prüfungsergebnisse;<br />

- getroffene Maßnahmen anlässlich <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Überwachung gewonnenen Erkenntnisse<br />

bzgl. Schwachstellen im IKS.<br />

Eine Auflistung relevanter Fragenstellungen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zu<br />

diesen Bereichen wird im Anhang beigefügt.<br />

1.7 Kosten-Nutzen-Betrachtung<br />

Die Durchführung von internen Kontrollen verursacht aber auch Kosten, von <strong>der</strong>en Höhe<br />

es abhängen wird, welche Art von Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommt.<br />

Der Aufwand für spezifische Kontrolltätigkeiten besteht aus Personal- und Sachkosten<br />

(z.B. Prüfsoftware, Anschaffungskosten für Messgeräte). Das Ausmaß und die Detaillierung<br />

<strong>der</strong> ausgeübten Kontrolle müssen von einem wirtschaftlich vertretbaren Kosten-<br />

Nutzen-Verhältnis abhängig gemacht werden, d.h. die Kosten <strong>der</strong> Kontrolle dürfen nicht<br />

höher als <strong>der</strong> mögliche Schaden sein. Das ökonomische Prinzip für Kontrollmaßnahmen<br />

darf jedoch in jenen Bereichen <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit nicht zur Anwendung kommen,<br />

wo die Ordnungsmäßigkeit (Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher<br />

Grundlagen) gefährdet ist.<br />

1.8 Grenzen des IKS<br />

Ein gut eingerichtetes IKS sollte weit gehenden Schutz vor Unregelmäßigkeiten, Fehlaussagen<br />

und dolosen Handlungen bieten. Schwachstellen innerhalb eines IKS können<br />

jedoch dort auftreten, wo ungewöhnliche o<strong>der</strong> unregelmäßig anfallende Geschäfte o<strong>der</strong><br />

Vorgänge stattfinden, wo Missverständnisse o<strong>der</strong> Fehleinschätzungen vorkommen, leitende<br />

Instanzen in die Tätigkeit von Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern ein-

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