Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 25 von 50<br />
führten Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verhin<strong>der</strong>ung ordnungswidriger, unethischer<br />
und unzweckmäßiger Leistungserbringungen;<br />
- Umfang und Häufigkeit zusätzlicher Evaluierungsmaßnahmen (Schwerpunktprüfungen,<br />
Durchlaufproben, Prüfungen einzelner Abteilungen im Hinblick auf die Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Kontrollmaßnahmen);<br />
- die Ausübung von Überwachungsmaßnahmen durch Externe (WirtschaftsprüferInnen,<br />
Rechnungshof, <strong>Kontrollamt</strong>);<br />
- Protokolle über die Prüfungsergebnisse;<br />
- getroffene Maßnahmen anlässlich <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Überwachung gewonnenen Erkenntnisse<br />
bzgl. Schwachstellen im IKS.<br />
Eine Auflistung relevanter Fragenstellungen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zu<br />
diesen Bereichen wird im Anhang beigefügt.<br />
1.7 Kosten-Nutzen-Betrachtung<br />
Die Durchführung von internen Kontrollen verursacht aber auch Kosten, von <strong>der</strong>en Höhe<br />
es abhängen wird, welche Art von Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommt.<br />
Der Aufwand für spezifische Kontrolltätigkeiten besteht aus Personal- und Sachkosten<br />
(z.B. Prüfsoftware, Anschaffungskosten für Messgeräte). Das Ausmaß und die Detaillierung<br />
<strong>der</strong> ausgeübten Kontrolle müssen von einem wirtschaftlich vertretbaren Kosten-<br />
Nutzen-Verhältnis abhängig gemacht werden, d.h. die Kosten <strong>der</strong> Kontrolle dürfen nicht<br />
höher als <strong>der</strong> mögliche Schaden sein. Das ökonomische Prinzip für Kontrollmaßnahmen<br />
darf jedoch in jenen Bereichen <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit nicht zur Anwendung kommen,<br />
wo die Ordnungsmäßigkeit (Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher<br />
Grundlagen) gefährdet ist.<br />
1.8 Grenzen des IKS<br />
Ein gut eingerichtetes IKS sollte weit gehenden Schutz vor Unregelmäßigkeiten, Fehlaussagen<br />
und dolosen Handlungen bieten. Schwachstellen innerhalb eines IKS können<br />
jedoch dort auftreten, wo ungewöhnliche o<strong>der</strong> unregelmäßig anfallende Geschäfte o<strong>der</strong><br />
Vorgänge stattfinden, wo Missverständnisse o<strong>der</strong> Fehleinschätzungen vorkommen, leitende<br />
Instanzen in die Tätigkeit von Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern ein-