Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 17 von 50<br />
- die Dokumentation von Soll/Ist-Abweichungen, wodurch je<strong>der</strong> Vorgang transparent<br />
bleibt und von einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachvollzogen<br />
werden kann.<br />
1.4.4.2 Risikoidentifikation und Risikobewertung<br />
Sinn und Zweck <strong>der</strong> Identifikation von Risiken in den Unternehmensprozessen und den<br />
einzelnen Abteilungen ist die Abwendung möglicher Schadensfälle und Vermögensverluste<br />
für das Unternehmen.<br />
Um die Risiken einschätzen zu können, müssen sie in einem ersten Schritt identifiziert<br />
werden. Voraussetzung dafür sind neben Informationen, die sich aus dem Umfeld des<br />
Unternehmens ergeben (z.B. Konjunktur- und Marktentwicklung, Konkurrenzsituation,<br />
politische Einflüsse, gesetzliche Än<strong>der</strong>ungen) auch umfassende Kenntnisse <strong>der</strong> unternehmerischen<br />
Tätigkeit und <strong>der</strong> internen Abläufe im Unternehmen. Zur externen und<br />
internen Risikoerkennung dienen die Beobachtung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen des Unternehmens<br />
sowie <strong>der</strong> Einsatz von Hilfsmitteln wie Fragebögen und Checklisten, die gemeinsam<br />
von den Risikoverantwortlichen und den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />
des Unternehmens erarbeitet werden. Im Rahmen einer Risikofrüherkennung können<br />
als weitere Methoden Kennzahlensysteme, Zeitreihenanalysen sowie <strong>der</strong> Einsatz des<br />
Delphi-Verfahrens (Expertinnen- bzw. Expertenbefragung) und des Monte-Carlo-Verfahrens<br />
(Simulationsverfahren unter Zugrundelegung verschiedener Ereignisse hinsichtlich<br />
des wahrscheinlichen Eintritts des angestrebten Ergebnisses) eingesetzt werden.<br />
In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Risikoidentifikation in einer Liste -<br />
nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig aktualisiert - zusammengefasst. Die festgestellten<br />
Risiken sind hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und <strong>der</strong> möglichen<br />
Schadenshöhe in einem worst-case-Szenario monetär zu bewerten und in Risikoklassen<br />
einzuteilen. Je nach Einstufung des erkannten Risikos ist dabei zu beurteilen, ob<br />
die Durchführung von unverzüglichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadenseintritts<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist o<strong>der</strong> in welchen zeitlichen Abständen die Risiken überprüft<br />
werden müssen. Im Fall geringfügiger Risiken ist zumeist eine stichprobenweise Über-