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kompetenzentwicklung von jugendlichen mit besonderem förderbedarf

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• Angemessenheit der Wohnkosten<br />

Anzahl der Per sonen Wohnungsgröße in m²<br />

Kaltmiete und<br />

Kaltnebenkosten<br />

1 40-45 297€<br />

2 55-60 396€<br />

3 70-75 495€<br />

4 85-90 594€<br />

5 100-105 693€<br />

6 115-120 792€<br />

Heizkosten bis maximal 1,30€/m²<br />

Besonderer Bedarf/ Sonderzahlungen<br />

• anders als bei der Sozialhilfe sind kaum noch Sonderzahlung bzw. Anrechnung <strong>von</strong><br />

Mehrbedarf vorgesehen<br />

• kein Wohngeld, Alg 2 immer als letzte Lösung<br />

• Einmalige Sonderzahlungen:<br />

o Erstausstattung, nicht Reparaturen, der Wohnung<br />

o Erstausstattung für Bekleidung, z.B. bei Schwangerschaft, Geburt<br />

o Mehrtägige Klassenfahrten<br />

(in Sekundarstufe II Ermessensfrage)<br />

o Wohnungssonderbedarf (z.B. Kaution, Maklergebühren, Umzugskosten)<br />

• Mehrbedarf:<br />

o Alleinstehende<br />

Schwangere<br />

o Alleinerziehende<br />

o Behinderte<br />

o Notwendigkeit<br />

einer kostenaufwändige Ernährung<br />

Besondere Bedingungen für U25<br />

• wer zwischen 15 und 25 Jahre ist und einen Antrag stellt soll <strong>von</strong> der Agentur für Arbeit<br />

unverzüglich in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Jobs, Entschädigung<br />

für Mehraufwand) ver<strong>mit</strong>telt werden<br />

• we nn es keine Möglichkeit der Ver<strong>mit</strong>tlung gibt, sollen Maßnahmen<br />

zur Qualifizierung für<br />

den weiteren beruflichen Lebensweg herangezogen werden, Ziel ist die Vermeidung <strong>von</strong><br />

Langzeitarbeitslosigkeit <strong>von</strong> Jugendlichen;<br />

• we igert sich der Jugendliche, Kürzung en der Geldleistungen, auch die Kosten für die<br />

Wohnung können <strong>mit</strong>tlerweile gekür zt werden, Ausgabe <strong>von</strong> Lebens<strong>mit</strong>telgutscheinen<br />

• seit August 2006 müssen Hilfebedürftige unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern wohnen<br />

bleiben, nur wenige Ausnahmen<br />

„Fordern“ - Verpflichtungen des Alg2<br />

• Jede Arbeit ist grundsätzlich zumutbar, auch wenn geringwertiger als Ausbildung oder<br />

vorherige Tätigkeit, lange Fahrtwege, schlechtere Arbeitsbedingungen ( z.B. Zeitarbeit)<br />

• Eingliederungsvereinbarungen müssen eingehalten werden, sonst Leistungskürzungen<br />

Links und Literatur:<br />

• Verbraucherzentrale: Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld 2, 2005 ( in vielen<br />

Punkten veraltet)<br />

• www.arbeitsagentur.de (Seite der Agentur für Arbeit, aktuelle Rechtslage)<br />

• www.tacheles-sozialhilfe.de (kritische Seite zu Arbeitslosengeld 2)<br />

• www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php ( Errechnung des Arbeitslosengeld 1-Anspruchs)<br />

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