Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung
Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung
Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Deliktfähigkeit<br />
Ausgangsfall:<br />
Am 19. September, einem schönen Sommernachmittag, fahren vier Personen mit ihren Inlinern<br />
durch Köln. Auf der Domplatte wagen sie einige Kunststücke. Dabei übersehen sie die Fußgängerin<br />
Frau Henkel. Es kommt zu einem Unfall, bei dem sie schwer verletzt wird. Sie wird ins Krankenhaus<br />
eingeliefert, außerdem ist ihr Kleid zerrissen.<br />
Frau Henkel möchte die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Arztkosten und den Preis für<br />
das neue Kleine von allen vieren ersetzt bekommen. Die Schadenhöhe beläuft sich insgesamt auf<br />
4.000,- €.<br />
Zusatzangaben: Frau Henkel ist nicht krankenversichert, keiner der Täter hat eine Haftpflichtversicherung!<br />
Täter:<br />
1. Frauke, eine 32jährige arbeitslose Frau<br />
2. Siegfried, ein 6jähriger Schüler<br />
3. Theo, ein 21jähriger Taubstummer<br />
4. Agatha, eine 16jährige Auszubildende.<br />
Prüfen Sie, ob das Opfer die Täter zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichten kann!<br />
Auszüge aus dem BGB<br />
§ 823 (Schadenersatzpflicht)<br />
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder ein<br />
sonstiges Recht eines anderen widerrechtliche verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des Schadens<br />
verpflichtet.<br />
§ 828 (Minderjährige)<br />
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen<br />
zufügt, nicht verantwortlich.<br />
(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden,<br />
den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden<br />
Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.