Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung
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Deliktfähigkeit/ Strafrechtliche Folgen<br />
Strafmündigkeit<br />
Die zivilrechtliche Folge eines Delikts ist also die Pflicht zum Ersatz des Schadens. Delikte erfüllen<br />
aber in der Regel gleichzeitig den Tatbestand einer strafbaren Handlung im Sinn des Strafgesetzes.<br />
Kann jemand, der ein Delikt begangen hat, auch für die Tat bestraft werden?<br />
Bestraft werden kann nur, _________________________<br />
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt in § 1 Abs. 2:<br />
Ein Minderjähriger, der zur Zeit der Straftat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist nicht strafmündig, kann also<br />
- selbst für ein Verbrechen - nicht bestraft werden.<br />
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind nur insoweit strafmündig, wie es das Jugendgerichtsgesetz<br />
vorsieht.<br />
Personen über 18 Jahre sind als Volljährige grundsätzlich voll strafmündig.<br />
Vom Grundsatz der vollen Strafmündigkeit gibt es Ausnahmen:<br />
Nicht strafmündig sind Geisteskranke. Sie können aber zum Schutz der Allgemeinheit in eine Heilund<br />
Pflegeanstalt eingewiesen werden.<br />
Für Heranwachsende, d.h. Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten gemäß § 105 JGG die Milderung<br />
des Jugendstrafrechts, wenn<br />
a) die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen<br />
ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem<br />
Jugendlichen gleichstand, oder<br />
b) wenn es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine typische<br />
Jugendverfehlung handelte.<br />
Def: Strafmündigkeit