Kinder- und Jugendförderplan 2012 - Kreis Wesel
Kinder- und Jugendförderplan 2012 - Kreis Wesel
Kinder- und Jugendförderplan 2012 - Kreis Wesel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jugendhilfeplanung <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
Planungsbereich B:<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
(<strong>2012</strong> bis 2014)
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
Der Landrat<br />
Fachdienst <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung – Elterngeld<br />
Reeser Landstraße 31<br />
46483 <strong>Wesel</strong><br />
Telefon: 0281 / 207 7104<br />
Telefax: 0081 / 207 67 7104<br />
E-Mail: jugend@kreis-wesel.de<br />
Stand: Dezember 2011
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Inhaltsverzeichnis___________________________________________________<br />
Seite<br />
0 Einleitung 5<br />
1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen 6<br />
1.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (KJHG) 6<br />
1.1.1 Jugendarbeit 7<br />
1.1.2 Förderung der Jugendverbände 8<br />
1.1.3 Jugendsozialarbeit 8<br />
1.1.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz 9<br />
1.2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW (KJFöG) 9<br />
1.2.1 Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes 10<br />
1.2.2 Schwerpunkte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 12<br />
2 Umsetzung von Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 14<br />
Jugendfördergesetzes (KJFöG)<br />
2.1 Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit <strong>und</strong> 14<br />
Geschlechtergerechtigkeit<br />
2.2 Ges<strong>und</strong>heitsförderung 17<br />
2.3 Partizipation 19<br />
2.4 Qualifizierung von haupt <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen 22<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
2.5 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 23<br />
3 Umsetzung von Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 25<br />
3.1 Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 25<br />
3.1.1 Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen im 27<br />
. Zuständigkeitsbereich<br />
Alpen 28<br />
Hamminkeln 34<br />
Hünxe 45<br />
Neukirchen-Vluyn 50<br />
Schermbeck 56<br />
Sonsbeck 60<br />
Xanten 64<br />
3
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.1.2 Bestandsdarstellung 70<br />
3.1.3 Bedarf an Jugendeinrichtungen 75<br />
3.1.4 Förderung von Jugendeinrichtungen 84<br />
3.2 Jugendverbandsarbeit 86<br />
3.3 Jugendsozialarbeit 91<br />
3.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz 94<br />
4 Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder 97<br />
5. Anlagen 102<br />
5.1 Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 103<br />
Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />
5.2 Einzelvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 111<br />
Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />
5. 3 Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 113<br />
in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen ohne Fachkraft – (Mustertext)<br />
5.4 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung von Zuschüssen zu 117<br />
Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
5.5 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Förderung von Maßnahmen der 123<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
5.6 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen 135<br />
zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus<br />
finanzschwachen Familien<br />
5.7 Profilbögen der geförderten Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 139<br />
Jugendarbeit<br />
4
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
0 Einleitung<br />
Mit dem vom Landtag NRW im Herbst 2004 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Ausführung<br />
des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes –<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderungsgesetz<br />
(3. AG-KJHG – KJFöG) verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen die örtlichen Träger<br />
der öffentlichen Jugendhilfe, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine<br />
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.<br />
Der erste <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> für den Zeitraum 2006<br />
bis 2009 wurde mit Datum vom 22. Juni 2006 dem <strong>Kreis</strong>tag zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt. Mit dieser Beschlussfassung wird § 79 Abs. 2 SGB VIII umgesetzt, nach<br />
dem von den für die Jugendhilfe bereit gestellten Mitteln ein angemessener Anteil für<br />
die Jugendarbeit zu verwenden ist. Darüber hinaus soll mit dem <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
eine größere Planungssicherheit insbesondere für die freien Träger der<br />
Jugendhilfe sichergestellt werden.<br />
Die nun vorliegende Fortschreibung des Förderplans für den Zeitraum der Legislaturperiode<br />
des <strong>Kreis</strong>tags bis 2014 folgt dem Auftrag des Gesetzes, eine Planungssicherheit<br />
für die Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu ermöglichen. Dabei ist der<br />
Förderplan kein starres Regelwerk, sondern versteht sich als Gr<strong>und</strong>lage für sich verändernde<br />
gesellschaftliche Bedingungen.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> verfügt über eine Förderplanung für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
sowie über eine Reihe von Richtlinien sowie Einzelbeschlüssen, in denen<br />
Rahmenbedingungen, Ziele <strong>und</strong> Umfang der Förderung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
festgelegt werden. Der Förderplan fasst diese bestehenden Regelungen zusammen<br />
<strong>und</strong> schreibt sie finanziell für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode<br />
fest.<br />
5
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
1.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />
Die Jugendarbeit gehört nach § 2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (KJHG) zu den<br />
Leistungen der Jugendhilfe. Sie wird von Trägern der freien <strong>und</strong> der öffentlichen Jugendhilfe<br />
erbracht <strong>und</strong> ist gekennzeichnet durch die Vielfalt unterschiedlicher Wertorientierungen<br />
<strong>und</strong> die Vielfalt von Inhalten, Methoden <strong>und</strong> Arbeitsformen<br />
(§ 3 KJHG). Dabei sollen öffentliche <strong>und</strong> freie Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten.<br />
§ 4 KJHG gibt geeigneten Einrichtungen, Diensten <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
freier Träger der Jugendhilfe Vorrang vor Maßnahmen des öffentlichen Trägers.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> betreibt selbst keine Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Er fördert<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen der freien Träger der Jugendhilfe <strong>und</strong> ergänzt<br />
diese Maßnahmen durch verschiedene eigene Angebote.<br />
§ 74 KJHG benennt Gr<strong>und</strong>sätze für die Förderung der freien Jugendhilfe, die naturgemäß<br />
auch für die Förderung der Jugendarbeit der freien Träger gelten. Ausdrücklich<br />
erwähnt ist in § 74 (6) KJHG, dass die Förderung der freien Träger auch die Bereitstellung<br />
von Mitteln für die Errichtung <strong>und</strong> Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten<br />
einschließen soll. Nach dem <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz ist die Förderung der<br />
Jugendarbeit eine gesetzliche Verpflichtung. In welcher Höhe diese Förderung erfolgen<br />
soll, ist gesetzlich nicht festgelegt <strong>und</strong> ergibt sich jedoch aus dem örtlich festgestellten<br />
Bedarf (§ 79(2).<br />
Das KJHG fordert eine alters- <strong>und</strong> entwicklungsgemäße frühzeitige <strong>und</strong> weitgehende<br />
Einbeziehung <strong>und</strong> Mitbestimmung junger Menschen in Fragen der Erziehung <strong>und</strong> der<br />
außerschulischen Bildung. Zur Bedarfsermittlung ist es daher erforderlich, die Betroffenen<br />
zu beteiligen bzw. ihre Wünsche <strong>und</strong> Interessen über Dritte festzustellen <strong>und</strong><br />
zu berücksichtigen.<br />
Darüber hinaus sagt der § 80 (3) KJHG aus, dass die anerkannten Träger der freien<br />
Jugendhilfe am Planungsprozess frühzeitig beteiligt werden sollen. Außerdem sind<br />
Planung <strong>und</strong> Durchführung in den wesentlichen Punkten mit den kreisangehörigen<br />
Gemeinden ohne eigenes Jugendamt abzustimmen.<br />
Im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendhilfe festgeschrieben. Diese sind:<br />
6
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Handlungsfelder<br />
der<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendhilfe<br />
Förderung der<br />
Jugendsozial-<br />
Erzieherischer<br />
Jugendarbeit<br />
Jugendverbände<br />
arbeit<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
§ 11 KJHG<br />
§12 KJHG<br />
§13 KJHG<br />
Jugendschutz<br />
§ 14 KJHG<br />
1.1.1 Jugendarbeit (§ 11 KJHG)<br />
Aufgaben, Anbieter <strong>und</strong> Angebote der Jugendarbeit werden in § 11 KJHG festgelegt.<br />
Als Anbieter von Jugendarbeit werden Verbände, Gruppen, Jugendinitiativen <strong>und</strong><br />
andere Träger sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe genannt. Angebote der<br />
Jugendarbeit sind sowohl für Mitglieder bestimmte Angebote als auch die offene Jugendarbeit<br />
<strong>und</strong> gemeinwesenorientierte Angebote (§ 11 (2) KJHG).<br />
Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale<br />
<strong>und</strong> kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen<br />
<strong>und</strong> Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen die Fähigkeit<br />
zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem<br />
Bewusstsein <strong>und</strong> zu nachhaltigem umweltbewussten Handeln zu vermitteln.<br />
Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung<br />
<strong>und</strong> zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen<br />
<strong>und</strong> Lebensformen befähigen.<br />
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote<br />
der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Men-<br />
7
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
schen anknüpfen <strong>und</strong> von ihnen mitbestimmt <strong>und</strong> mitgestaltet werden, sie zur<br />
Selbstbestimmung befähigen <strong>und</strong> zu gesellschaftlicher Mitverantwortung <strong>und</strong> zu sozialem<br />
Engagement anregen <strong>und</strong> hinführen.<br />
Zu den Schwerpunkten der Angebote der Jugendarbeit gehören<br />
- die außerschulische Jugendbildung,<br />
- die Jugendarbeit in Sport, Spiel, <strong>und</strong> Geselligkeit,<br />
- die arbeitswelt-, schul- <strong>und</strong> familienbezogene Jugendarbeit,<br />
- die internationale Jugendarbeit,<br />
- die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung <strong>und</strong><br />
- die Jugendberatung.<br />
1.1.2 Förderung der Jugendverbände (§12 KJHG)<br />
Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen ist unter<br />
Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 KJHG zu<br />
fördern.<br />
In Jugendverbänden <strong>und</strong> Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen<br />
selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet <strong>und</strong> mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf<br />
Dauer angelegt <strong>und</strong> in der Regel auf die eigenen Mitglieder gerichtet, sie kann sich<br />
aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände<br />
<strong>und</strong> ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen <strong>und</strong> Interessen junger Menschen<br />
zum Ausdruck gebracht <strong>und</strong> vertreten.<br />
1.1.3 Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG)<br />
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung<br />
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen<br />
sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten<br />
werden, die ihre schulische <strong>und</strong> berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt<br />
<strong>und</strong> ihre soziale Integration fördern.<br />
Soweit die Ausbildung junger Menschen nicht durch Maßnahmen <strong>und</strong> Programme<br />
anderer Träger <strong>und</strong> Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch<br />
begleitete Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden,<br />
die den Fähigkeiten <strong>und</strong> dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen<br />
Rechnung tragen.<br />
8
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle <strong>und</strong> gesellschaftliche<br />
Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.<br />
Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Übergangsphase<br />
von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote<br />
zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung <strong>und</strong> zur Berufsfähigkeit.<br />
1.1.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz (§ 14 KJHG)<br />
Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz soll junge Menschen <strong>und</strong> ihre Familien<br />
über Risiko- <strong>und</strong> Gefährdungssituationen informieren <strong>und</strong> aufklären, zur Auseinandersetzung<br />
mit ihren Ursachen beitragen <strong>und</strong> die Fähigkeit zu selbstverantworteten<br />
Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele <strong>und</strong> Aufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendmedienschutzes einbezogen werden.<br />
Jungen Menschen <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes gemacht werden.<br />
Die Maßnahmen sollen<br />
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen<br />
<strong>und</strong> sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit<br />
sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,<br />
2. Eltern <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />
1.2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW (KJFöG)<br />
Mit dem vom Landtag NW im Herbst 2004 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Ausführung<br />
des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes – <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderungsgesetz<br />
(3.AG-KJHG – KJFöG) hat das Land Nordrhein-Westfalen in den §§ 1 bis 7 in Interpretation<br />
des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes Gr<strong>und</strong>sätze zur Ausgestaltung der in<br />
den §§ 11 bis 14 KHJG beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit festgelegt,<br />
die landesweit für freie <strong>und</strong> öffentliche Träger der Jugendarbeit gelten.<br />
In § 3 KJFöG (Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen) formuliert<br />
das Gesetz ausdrücklich die Zielgruppen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Dabei richten<br />
sich die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen schwerpunktmäßig an alle jungen Menschen<br />
vom 6. bis 21. Lebensjahr. Darüber hinaus können nach Bedarf auch Angebote <strong>und</strong><br />
Maßnahmen für junge Erwachsene bis 25 Jahre angeboten werden.<br />
9
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf achten, dass sie die besonderen<br />
Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten <strong>und</strong> von<br />
jungen Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> berücksichtigen. Darüber hinaus sollen<br />
die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen dazu beitragen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche vor Vernachlässigung,<br />
Gewalt, sexuellem Missbrauch zu schützen <strong>und</strong> jungen Menschen mit Behinderungen<br />
den Zugang zur Jugendhilfe zu ermöglichen.<br />
1.2.1 Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes<br />
Über allen Handlungsfeldern liegen Querschnittsaufaufgaben, die sich in ihnen wiederfinden<br />
<strong>und</strong> in den Ausgestaltungsformen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit berücksichtigt<br />
werden sollen.<br />
Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes<br />
Zusammenarbeit<br />
Jugendhilfe <strong>und</strong><br />
Schule<br />
Förderung von<br />
Mädchen <strong>und</strong><br />
Jungen<br />
Beteiligung von<br />
<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen<br />
Interkulturelle<br />
Bildung<br />
Grafik1<br />
Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen / Geschlechterdifferenzierte <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit (§ 4 KJFöG)<br />
Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die Träger der öffentlichen <strong>und</strong> freien Jugendhilfe<br />
die Gleichstellung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen als durchgängiges Leitprinzip<br />
zu beachten (Gender Mainstreaming). Dabei sollen sie<br />
- die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen <strong>und</strong> Jungen berücksichtigen,<br />
- zur Verbesserung ihrer Lebenslagen <strong>und</strong> zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen<br />
<strong>und</strong> Rollenzuschreibungen beitragen,<br />
- die gleichberechtigte Teilhabe <strong>und</strong> Ansprache von Mädchen <strong>und</strong> Jungen ermöglichen<br />
<strong>und</strong> sie zu einer konstruktiven Konfliktbearbeitung befähigen,<br />
10
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
- unterschiedliche Lebensentwürfe <strong>und</strong> sexuelle Identitäten als gleichberechtigt anerkennen.<br />
Interkulturelle Bildung (§ 5 KJFöG)<br />
Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> der erzieherische <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendschutz sollen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />
Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie <strong>und</strong><br />
Gewaltfreiheit orientierten Erziehung <strong>und</strong> Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit<br />
junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen <strong>und</strong> zu gegenseitiger Achtung<br />
fördern.<br />
Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen (§ 6 KJFöG)<br />
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten<br />
rechtzeitig, in geeigneter Form <strong>und</strong> möglichst umfassend unterrichtet<br />
sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer<br />
Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner<br />
<strong>und</strong> Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- <strong>und</strong> Verkehrsplanung,<br />
der bedarfsgerechten Anlage <strong>und</strong> Unterhaltung von Spielflächen sowie der<br />
baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt<br />
werden.<br />
Zusammenarbeit von Jugendhilfe <strong>und</strong> Schule (§ 7 KJFöG)<br />
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe <strong>und</strong> die Träger der freien Jugendhilfe<br />
sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen<br />
sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.<br />
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch<br />
die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten,<br />
dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird <strong>und</strong> die Beteiligung der<br />
in diesem Sozialraum bestehenden Schulen <strong>und</strong> anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe<br />
gesichert ist.<br />
11
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen<br />
der Jugendhilfe- <strong>und</strong> Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes<br />
Konzept über Schwerpunkte <strong>und</strong> Bereiche des Zusammenwirkens <strong>und</strong><br />
über Umsetzungsschritte entwickelt wird.<br />
1.2.2 Schwerpunkte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit (§ 10 KJFöG)<br />
Das <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW benennt zudem Themenfelder,<br />
die für die Ausgestaltung der <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> Jugendarbeit unerlässlich sind. Diese<br />
sind nicht als Rangliste zu verstehen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander.<br />
Zu diesen Themenfelder gehören:<br />
• Die politische <strong>und</strong> soziale Bildung<br />
Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig herausbilden, die<br />
Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge <strong>und</strong> Konflikte entwickeln<br />
<strong>und</strong> durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung<br />
beitragen.<br />
• Die schulbezogene Jugendarbeit<br />
Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der<br />
Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Förderung in <strong>und</strong> außerhalb von Schulen bereitstellen.<br />
• Die kulturelle Jugendarbeit<br />
Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität <strong>und</strong> Ästhetik im Rahmen kultureller<br />
Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen <strong>und</strong><br />
jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen.<br />
• Die sportliche <strong>und</strong> freizeitorientierte Jugendarbeit<br />
Sie soll durch ihre ges<strong>und</strong>heitlichen, erzieherischen <strong>und</strong> sozialen Funktionen<br />
mit Sport, Spiel <strong>und</strong> Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von <strong>Kinder</strong>n<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen beitragen.<br />
• Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung<br />
Ferien- <strong>und</strong> Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erholung<br />
<strong>und</strong> Entspannung, der Selbstverwirklichung <strong>und</strong> der Selbstfindung dienen. Die<br />
Maßnahmen sollen die seelische, geistige <strong>und</strong> körperliche Entwicklung fördern,<br />
die Erfahrungen sozialer Beziehungen untereinander vermitteln <strong>und</strong> soziale<br />
Benachteiligungen ausgleichen.<br />
12
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• Die medienbezogene Jugendarbeit<br />
Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere aber die kritische<br />
Auseinandersetzung der Nutzung neuer Medien.<br />
• Die interkulturelle <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Sie soll die interkulturelle Kompetenz der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> die<br />
Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität fördern.<br />
• Die geschlechterdifferenzierte Mädchen – <strong>und</strong> Jungenarbeit<br />
Sie soll so gestaltet werden, dass sie insbesondere der Förderung der Chancengleichheit<br />
dient <strong>und</strong> zur Überwindung von Geschlechterstereotypen beiträgt.<br />
• Die internationale Jugendarbeit<br />
Sie dient der internationalen Verständigung <strong>und</strong> dem Verständnis anderer Kulturen<br />
sowie der Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreitenden gemeinsamen<br />
Problemlösungen bei <strong>und</strong> soll das europäische Identitätsbewusstsein<br />
stärken.<br />
• Inklusion<br />
Sie begreift Vielfalt als Wert, nach dem die Gesellschaft, eine Einrichtung oder<br />
ein Angebot offen <strong>und</strong> zugänglich für alle sein <strong>und</strong> flexibel auf die verschiedenen<br />
individuellen Voraussetzungen eingehen soll.<br />
Im Rahmen dieser Vorgaben nehmen die Träger der freien Jugendhilfe ihre Aufgaben<br />
in eigener Verantwortung wahr. Zentrale Gr<strong>und</strong>prinzipien ihrer Arbeit sind dabei<br />
ihre Pluralität <strong>und</strong> Autonomie, die Wertorientierung, die Methodenvielfalt <strong>und</strong> - offenheit<br />
sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme.<br />
13
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
2 Umsetzung von Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />
(KJHG)<br />
Bereits seit 2006 befassen sich die Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen des Jugendamtes<br />
<strong>und</strong> die Fachkräfte der Jugendeinrichtungen ausführlich mit der Weiterentwicklung<br />
von Qualitätsanforderungen an die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> haben Querschnittsthemen<br />
erarbeitet, die bei der Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit Berücksichtigung<br />
finden sollen. Diese Themen sind:<br />
• Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit / Geschlechtergerechtigkeit<br />
(Gender Mainstreaming)<br />
• Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
• Umsetzung des Partizipationsgedankens<br />
• Qualifizierung von haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
• Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung<br />
2.1 Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit <strong>und</strong> Geschlechtergerechtigkeit<br />
(Gender Mainstreaming)<br />
Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit sind zentrale Querschnittsaufgaben, die neben dem generellen<br />
Auftrag der Jugendhilfe (§1 KJHG, Recht auf Erziehung) im KJHG <strong>und</strong> im<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz NRW gesetzlich gefordert sind.<br />
Mädchenarbeit ist ein Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfe. Sie setzt sich für die Interessen<br />
<strong>und</strong> Belange von Mädchen <strong>und</strong> jungen Frauen unter Berücksichtigung der<br />
vielfältigen Lebenssituationen ein. Mädchenarbeit stärkt u.a. das Selbstbewusstsein<br />
<strong>und</strong> die Selbstständigkeit von Mädchen <strong>und</strong> jungen Frauen <strong>und</strong> regt sie an, ihre eigene<br />
Situation zu begreifen, zu entwickeln <strong>und</strong> in Frage zu stellen. Sie ermuntert, die<br />
eigene Geschlechterrolle zu hinterfragen <strong>und</strong> eine eigene Geschlechteridentität zu<br />
entwickeln. Mädchenarbeit berücksichtigt kulturelle Unterschiede <strong>und</strong> schafft Freiräume<br />
für eigene Entwicklungslinien. Sie erkennt Diskriminierung von Mädchen <strong>und</strong><br />
jungen Frauen <strong>und</strong> wirkt ihr entgegen. Mädchenarbeit trägt zur Erweiterung des Berufsspektrums<br />
bei <strong>und</strong> entwickelt Kompetenzen zur persönlichen beruflichen Entwicklung.<br />
Mädchenarbeit muss von weiblichen Fachkräften vertreten werden <strong>und</strong> ist<br />
fester Bestandteil der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
14
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Jungenarbeit ist ein Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfe. Sie setzt sich für die Interessen<br />
<strong>und</strong> Belange von Jungen <strong>und</strong> jungen Männern unter Berücksichtigung der<br />
vielfältigen Lebenssituationen ein. Jungenarbeit basiert auf der Betrachtung von Jungen<br />
<strong>und</strong> jungen Männern vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer geschlechtstypischen Sozialisation.<br />
Gerade in den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass Jungenarbeit stärker<br />
in den Blick der außerschulischen Arbeit gerückt werden muss. Die Lebenssituation<br />
vieler Jungen hat sich verändert, „weil die an traditionellen Männlichkeitsbildern orientierten<br />
Überlegenheitsvorstellungen mit ihrer unterlegenen Rolle als Lernende kollidieren,<br />
noch dazu als Lernende mit oft schlechteren Leistungen“ (Deutscher B<strong>und</strong>estag,<br />
Drucksache 16/11380, S.1). Insbesondere betrifft dies Jungen mit Zuwanderungsgeschichte,<br />
die zwischen Tradition der Herkunftsfamilie <strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />
Wirklichkeit hin <strong>und</strong> her gerissen werden. Auch für die Arbeit mit Jungen gilt, dass sie<br />
von männlichen Fachkräften vertreten <strong>und</strong> angeboten werden muss <strong>und</strong> fester Bestandteil<br />
der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ist.<br />
Der Begriff Gender Mainstreaming stammt aus der Politik <strong>und</strong> bedeutet, die Entwicklung,<br />
Organisation <strong>und</strong> Evaluierung von politischen Entscheidungsprozessen <strong>und</strong><br />
Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Politikbereich <strong>und</strong> auf allen Ebenen die<br />
Ausgangsbedingungen <strong>und</strong> Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt werden,<br />
um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
hinwirken zu können. (Quelle: www.bmfsfj.de). Dabei bezeichnet der Begriff „Gender“<br />
die gesellschaftlich, sozial <strong>und</strong> kulturell geprägten Geschlechterrollen von Frauen<br />
<strong>und</strong> Männern. Diese sind im Gegensatz zum biologischen Geschlecht erlernt <strong>und</strong><br />
damit auch veränderbar <strong>und</strong> entwicklungsfähig.<br />
So zeigt sich auch in der Jugendarbeit eine besondere Herausforderung an eine geschlechtersensible<br />
<strong>und</strong> geschlechtergerechte Gestaltung. Dabei geht es nicht primär<br />
um Methoden, sondern um eine Gr<strong>und</strong>haltung gegenüber den jeweiligen spezifischen<br />
Belangen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen. In der konkreten Arbeit mit Mädchen <strong>und</strong><br />
Jungen bedeutet dies auch die gegengeschlechtliche Arbeit der Fachkräfte, das sogenannte<br />
Crosswork. Hier wird die besondere Bedeutung der Einflussmöglichkeit eines<br />
Geschlechts zum anderen deutlich. Mädchen- /Jungenarbeit <strong>und</strong> Gender<br />
Mainstreaming ersetzen sich nicht, sondern sind vielmehr aufeinander angewiesen.<br />
Geschlechtsbezogene Angebote <strong>und</strong> Gender Mainstreaming sind wichtige Säulen<br />
der Geschlechterpolitik, die die Chancengleichheit von Frauen <strong>und</strong> Männern fördern<br />
will.<br />
15
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Bestandsaufnahme<br />
Das Jugendamt hat den Prozess der Implementierung des Querschnittsthemas auf<br />
unterschiedliche Weise begonnen <strong>und</strong> bisher weiterentwickelt. Die Beachtung der<br />
unterschiedlichen Belange <strong>und</strong> Lebenssituationen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen findet<br />
kontinuierlich in der Arbeit der regionalen Arbeitskreise „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit“<br />
statt. In diesen Gremien werden mit finanzieller <strong>und</strong> personeller Beteiligung<br />
des Jugendamtes Aktionstage für Mädchen <strong>und</strong> Jungen in den Gemeinden <strong>und</strong><br />
Städten geplant <strong>und</strong> veranstaltet.<br />
2006 begann der Prozess der Verankerung von Gender Mainstreaming durch die Beratung<br />
der FUMA Fachstelle Gender NRW. Eine erste Veranstaltung für die Fachkräfte<br />
der Jugendeinrichtungen führte zum Thema <strong>und</strong> zu den Kernaussagen einer<br />
geschlechtergerechten Arbeit in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
Unter Beteiligung des Jugendamtes absolvierten die Fachkräfte von acht Jugendeinrichtungen<br />
ab 2007 ein Gendertraining. Folgende Ziele wurden dabei formuliert:<br />
• alle Maßnahmen <strong>und</strong> Vorhaben in der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit orientieren<br />
sich an der Geschlechtergerechtigkeit,<br />
• Genderdimensionen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen werden in allen Projekten <strong>und</strong><br />
Aktionen beachtet,<br />
• Angebote zur Chancengleichheit für Mädchen <strong>und</strong> Jungen werden unterbreitet.<br />
Nach Abschluss des Trainings <strong>und</strong> einer Follow-Up-Veranstaltung kann konstatiert<br />
werden, dass die Einrichtungen auf einem lebendigen Weg sind, die Belange <strong>und</strong><br />
Bedürfnisse von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Blick zu haben. An der Herstellung von<br />
Geschlechtergerechtigkeit ist jedoch fortwährend zu arbeiten. Insbesondere die Arbeitsthemen<br />
in Mädchen-, Jungen <strong>und</strong> Genderarbeitskreise müssen weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Nachdem die Mädchenarbeit seit Jahren gut aufgestellt ist, steht die Arbeit mit Jungen<br />
nunmehr im Fokus der geschlechtsspezifischen Arbeit. Hier bedarf es einer weiteren<br />
Konzeptentwicklung in den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> Jugendgruppen <strong>und</strong> in<br />
der Unterstützung durch das Jugendamt.<br />
16
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Entwicklung einer konzeptionellen Verankerung von Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeitskreisen,<br />
• Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit eines Gender-Arbeitskreises,<br />
• Entwicklung von Qualitätsmerkmalen geschlechtsspezifischer Arbeit.<br />
2.2 Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
Das Thema Ges<strong>und</strong>heitsförderung hat in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in den letzten<br />
Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Per Definition ist damit ein Prozess<br />
gemeint, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Ges<strong>und</strong>heit<br />
ermöglicht <strong>und</strong> sie damit zur Stärkung ihrer Ges<strong>und</strong>heit befähigt. Zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
gehören damit sowohl Maßnahmen, die auf die Schaffung förderlicher<br />
Lebensbedingungen ausgerichtet sind als auch Maßnahmen zur Förderung<br />
des individuellen Ges<strong>und</strong>heitsverhaltens. Ges<strong>und</strong>heitsförderung setzt nicht an bei<br />
krankheitsverursachenden Belastungen <strong>und</strong> Risiken, sondern bezieht sich auf gesellschaftliche<br />
<strong>und</strong> personenbezogene Ressourcen, die die Ges<strong>und</strong>heit stärken bzw.<br />
Verhaltensweisen unterstützen, die für eine ges<strong>und</strong>e Lebensweise erforderlich sind.<br />
Die aktuelle Lebenssituation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist gekennzeichnet durch<br />
eingeschränkte Bewegungsräume, gestiegene Leistungsanforderungen <strong>und</strong> veränderte<br />
Familienverhältnisse. Bewegungsmangel, fehlende Stressbewältigung <strong>und</strong> falsche<br />
Ernährung äußern sich schon in jungen Jahren in Ges<strong>und</strong>heitsstörungen, die<br />
im Erwachsenenalter ernsthafte Erkrankungen verursachen können.<br />
Da Ges<strong>und</strong>heit insbesondere bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in hohem Maße verhaltensabhängig<br />
ist, kann ihre Förderung nur verstanden werden als Querschnittsaufgabe<br />
in allen Bereichen. In der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit stehen dabei die Themen<br />
„Ges<strong>und</strong>e Ernährung, Bewegung <strong>und</strong> Bewältigung von Stress“ im Vordergr<strong>und</strong>. Diesem<br />
Themenkomplex hat sich u.a. das Projekt „Gut Drauf“ der B<strong>und</strong>eszentrale für<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung angenommen. Diese Aktion für 12- bis 18-jährige Jugendliche<br />
will anregen, durch jugendgerechte Angebote, die Spaß machen, ges<strong>und</strong>heitsgerechtes<br />
Verhalten im Alltag von Jugendlichen zu verankern. Innovative, eventorientierte<br />
jugendgemäße Maßnahmen, Projekte, Aktionen <strong>und</strong> Angebote sollen an<br />
17
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
das Lebensumfeld, das Lebensgefühl <strong>und</strong> die Lebenssituationen von Jugendlichen<br />
anknüpfen.<br />
Bestandsaufnahme<br />
Das Jugendamt befasst sich seit 2007 intensiver mit dem Thema der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> verankert das Thema erstmals in diesem<br />
Förderplan. Jugendarbeit hat die große Chance, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in ihrer<br />
Freizeit zu erreichen <strong>und</strong> dort ges<strong>und</strong>heitsgerechte Angebote zu machen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechtes<br />
Verhalten zu fördern.<br />
Das Jugendamt bietet Fortbildungen, Fachtagungen <strong>und</strong> Gespräche zur Umsetzung<br />
des Gut-Drauf-Gedankens in den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> –verbänden an. Mittlerweile<br />
ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> offizieller Partner der B<strong>und</strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Aufklärung im Bereich von „Gut Drauf“, <strong>und</strong> das Jugendzentrum Klingerhuf in Neukir<br />
chen-Vluyn ist als erste Jugendeinrichtung im Zuständigkeitsbereich nach den Standards<br />
als Gut-Drauf-Einrichtung zertifiziert. Das Ev. Jugendcafe Alpen strebt die Zertifizierung<br />
an. Das Jugendamt setzt in seinen eigenen Maßnahmen – wo immer möglich<br />
– die Leitprinzipien „Bewegen, entspannen, ges<strong>und</strong> essen“ um <strong>und</strong> erzielt bei<br />
<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen regelmäßig eine gute Resonanz.<br />
Deutlich schwieriger ist die Umsetzung im Alltag der Jugendeinrichtungen, da auch<br />
die haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sich dem Thema annähern<br />
<strong>und</strong> ggfls. Einstellungsänderungen anstreben müssen.<br />
In den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> –verbänden werden vielfältige Spiel-, Sport- <strong>und</strong><br />
Bewegungsmöglichkeiten angeboten. Das Bereithalten von ges<strong>und</strong>en Snacks ist ein<br />
wichtiger Qualitätsstandard geworden. Intensiver ausgearbeitet werden sollten weitere<br />
Themen wie Essstörungen, Rauchen, Alkohol, Stressbewältigung <strong>und</strong> Sexualität.<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Entwicklung von Qualitätsstandards der Ges<strong>und</strong>heitsförderung in Maßnahmen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> entsprechende Verankerung in den Förderrichtlinien,<br />
• regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />
• Unterstützung der Jugendeinrichtungen bei den Spielplatzaktionen mit dem<br />
Spielmobil oder anderen spielpädagogischen Maßnahmen, die eine ges<strong>und</strong>heitsfördernde<br />
Ausrichtung haben.<br />
18
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
2.3 Partizipation – Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
Partizipation von Mädchen <strong>und</strong> Jungen bedeutet Mitsprache, Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung<br />
in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Mitsprache findet dann statt,<br />
wenn <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche Gelegenheit erhalten, ihre Meinungen, ihre Interessen,<br />
Anliegen <strong>und</strong> Wünsche zu äußern. Mitwirkung ist die Beteiligung am Beratungsprozess<br />
über gemeinsame Angelegenheiten oder zu treffende Entscheidungen. Mitbestimmung<br />
bezeichnet das Recht auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess<br />
(Quelle: Fritz Vilmar, Partizipation; in Mickel, Handbuch zur Politikwissenschaft<br />
1984). Die Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen an Entscheidungen, die ihre<br />
Lebenswelt betreffen, ist somit ein wichtiges Anliegen von Gesellschaft <strong>und</strong> Politik.<br />
Partizipation ist wie die anderen hier beschriebenen Querschnittsthemen durchgängiges<br />
Prinzip der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Sie ist deshalb so bedeutend, weil sie<br />
die Persönlichkeitsentwicklung fördert, die Entwicklung sozialer Fähigkeiten unterstützt<br />
<strong>und</strong> das Verantwortungsgefühl steigert.<br />
Nach Vorgabe des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes (§ 8 KJHG) sind „<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche entsprechend „ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen<br />
der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Beteiligte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
fühlen sich ernst genommen <strong>und</strong> zeigen dadurch größeres Interesse an ihrer<br />
Umwelt <strong>und</strong> engagieren sich mehr.<br />
Ansätze <strong>und</strong> Modelle zur Beteiligung müssen sich verschiedenen Qualitätsanforderungen<br />
stellen. Sie begreifen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten<br />
mit eigenen Interessenlagen. Sie arbeiten mit zeit- <strong>und</strong> altersgerechten Methoden<br />
<strong>und</strong> Arbeitsformen. Sie setzten unmittelbar im Lebensumfeld an <strong>und</strong> sprechen<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beiderlei Geschlechts, aller Schichten <strong>und</strong> Nationalitäten<br />
<strong>und</strong> Schulbildungen an. Partizipationsmodelle brauchen kompetente Begleitung<br />
<strong>und</strong> Unterstützung. Die Ergebnisse von Beteiligungen haben Konsequenzen <strong>und</strong><br />
müssen umgesetzt werden. Auch müssen sie finanziell abgesichert werden.<br />
Bestandsaufnahme<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, sei es in den offenen Formen oder in der Jugendverbandsarbeit,<br />
bietet Räume zur Mitsprache, Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung an, weil<br />
sie von der aktiven, freiwilligen Mitgestaltung lebt. Insbesondere die Verbandsarbeit<br />
zeichnet sich durch die Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen auf allen Ebenen<br />
19
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
des Vereinslebens aus. In anderen Bereichen kommt Beteiligung über die reine Mitsprache<br />
oft nicht hinaus.<br />
In den jährlichen Berichtsbögen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird der Frage<br />
der Mitbestimmung nachgegangen. Hier bezieht sich die Beteiligungsform oft auf regelmäßige<br />
Besprechungen mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden <strong>und</strong> die Aufnahme<br />
von Wünschen der Jugendlichen in das Programm (Gesprächsr<strong>und</strong>en, Wunschbox,<br />
Online auf der Homepage oder dergleichen). In kirchlichen Einrichtungen spielen oft<br />
auch die Jugendausschüsse der Kirchengemeinden eine Rolle. Ähnlich verhält es<br />
sich bei den Jugendverbänden. Regelmäßige Gruppenleiterr<strong>und</strong>en beteiligen die ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitenden; <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche werden überwiegend über die<br />
Abfrage von Wünschen beteiligt.<br />
Das Jugendamt hat im September 2010 eine Online-Befragung von Jugendlichen im<br />
Alter von 12 bis 17 Jahren durchgeführt, an der r<strong>und</strong> 350 Jugendliche teilgenommen<br />
haben. Diese Form der Befragung wurde gewählt, da davon ausgegangenen wurde,<br />
dass Jugendliche eher diese Form annehmen würden als herkömmliche Fragebogenaktionen.<br />
Begleitet wurde die Online-Befragung von einer Werbekampagne mit<br />
Presseinformationen für Lehrkräfte <strong>und</strong> Eltern <strong>und</strong> Verteilung von Infokarten an<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller weiterführenden Schulen im Zuständigkeitsbereich<br />
durch die Fachkräfte der Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> jugendliche Helferinnen <strong>und</strong> Helfer.<br />
Schwerpunkt der Befragung war das Freizeitverhalten der Jugendlichen, Fragen<br />
zum Besuch einer Jugendeinrichtung <strong>und</strong> die Abfrage von konkreten Wünschen für<br />
den eigenen Wohnort sowie zu organisierten Vorhaben von Jugendeinrichtungen<br />
oder des Jugendamtes. Insgesamt war die Beteiligung allerdings so gering, dass die<br />
im Folgenden dargestellten Ergebnisse nur Anhaltspunkte sein können.<br />
Ergebnisse der Befragung<br />
Die Mehrzahl der beteiligten Jugendlichen ist im Alter von 13 bis 15 Jahren (60%).<br />
Die Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen ist nahezu ausgewogen. Die Verteilung<br />
auf die sieben Kommunen stellt sich ebenfalls relativ ausgewogen dar, allerdings ist<br />
die Beteiligung von Jugendlichen aus Hünxe <strong>und</strong> Schermbeck eher unterdurchschnittlich.<br />
„Fre<strong>und</strong>e treffen bzw. besuchen“, „Musik hören“ <strong>und</strong> “im Internet surfen <strong>und</strong> / oder<br />
chatten“ sind die drei beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Jugendlichen, die sich<br />
20
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
an dieser Befragung beteiligt haben. Mit geringem Abstand folgen „am Computer /<br />
mit Playstation / Wii spielen“ <strong>und</strong> „Sport treiben“.<br />
Beliebtester Treffpunkt mit Fre<strong>und</strong>en ist das eigene Zuhause“. In nur geringem Abstand<br />
folgt der „öffentliche Raum (Plätze / Straßen / Schulhöfe / Einkaufszentren)“.<br />
Diese Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche nach wie vor niederschwellige Treffpunkte<br />
brauchen <strong>und</strong> dass Jugendeinrichtungen entsprechend medienorientiert ausgestattet<br />
sein müssen. In diesem Zusammenhang kommt der mobilen bzw. aufsuchenden<br />
Jugendarbeit eine wachsende Bedeutung zu, da die Zahl der Jugendlichen, die<br />
sich vorzugsweise im öffentlichen Raum aufhalten, gestiegen ist.<br />
40 % der Jugendlichen sind nicht in einem „Verein, einer Jugendgruppe oder einer<br />
Kirchengemeinde“ eingeb<strong>und</strong>en. 18 % engagieren sich hier jedoch ehrenamtlich.<br />
75 % der Jugendlichen „kennen ein Jugendhaus /-zentrum“ an ihrem Wohnort <strong>und</strong><br />
45 % der beteiligten Jugendlichen „besuchen auch ein Jugendhaus“. Danach scheinen<br />
Jugendeinrichtungen durchaus bekannt zu sein <strong>und</strong> genutzt zu werden.<br />
Nach der Zufriedenheit mit den Freizeitmöglichkeiten an ihrem Wohnort befragt, sind<br />
fast die Hälfte der Jugendlichen (47 %) voll <strong>und</strong> ganz bis eher zufrieden. Im Gegenzug<br />
zeigt dieser Wert, das mehr als 50 % eher nicht zufrieden sind. Jugendgemäße<br />
<strong>und</strong> ausreichende Freizeitmöglichkeiten scheinen Jugendliche in ihren Wohnorten<br />
nicht vorzufinden, nicht zu kennen bzw. nicht zu nutzen.<br />
Auf die Frage, welche organisierten Freizeitangebote bzw. Freizeitmöglichkeiten sich<br />
die Jugendlichen wünschen, wurde ein „Treffpunkt zum Chillen <strong>und</strong> Abhängen“ genannt<br />
<strong>und</strong> mit jeweils gleichem Abstand folgen „musikalische Events (z.B. Bandauftritte“)<br />
<strong>und</strong> Aktionen im Jugendhaus (z.B. Lan-Party, Disco, Spielturnier).<br />
Auch hier zeigt sich, dass Jugendliche niederschwellige, kulturelle <strong>und</strong> auf Gemeinschaft<br />
hinweisende Angebote nachfragen. Anbieter von <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
sind aufgerufen, gerade solche Angebote zu schaffen.<br />
Auf die weitere Beschreibung von Ergebnissen in den einzelnen Kommunen im Zuständigkeitsbereich<br />
muss verzichtet werden, da die jeweilige Anzahl der sich beteiligten<br />
Jugendlichen zu gering ist, um eine repräsentative Aussage machen zu können.<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Entwicklung von Beteiligungsmethoden, die über die Mitsprache hinausgehen<br />
<strong>und</strong> zu Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung führen,<br />
21
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• Entwicklung von Qualitätsstandards zur Umsetzung des Partizipationsgedankens,<br />
• Durchführung von Befragungen des Jugendamtes zu aktuellen Themen der<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, auch für unterschiedliche Zielgruppen (<strong>Kinder</strong>, Jugendliche,<br />
Jungen <strong>und</strong> Mädchen, Eltern etc.).<br />
2.4 Qualifizierung von haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung, nicht nur in den Vereinen,<br />
Verbänden <strong>und</strong> Einrichtungen, sondern auch bei den ehrenamtlich Tätigen selbst.<br />
Ehrenamtliches Engagement wird immer mehr zu einem gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />
Thema. Die Zahl der Veröffentlichungen, Parlamentsanfragen, öffentlichen<br />
Anhörungen, Ehrenamtspreise u. a. zeigt das große Interesse an diesem Thema. In<br />
Folge dessen ist ein neuer bzw. veränderter Umgang mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern erkennbar. Angebote zur Qualifizierung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
ehrenamtlich Engagierter in sozialen Organisationen erhalten eine immer größere<br />
Bedeutung.<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird überdurchschnittlich durch ehrenamtliches Engagement<br />
geprägt, <strong>und</strong> es kann in diesem Bereich von einer vergleichsweise gut ausgebildeten<br />
Qualifizierungskultur gesprochen werden. Allerdings gibt es auch gerade<br />
hier eine schnelle Fluktuation, da junge Ehrenamtliche durch Schul- <strong>und</strong> Berufsausbildung<br />
gefordert sind <strong>und</strong> / oder nach deren Beendigung für das Ehrenamt nicht<br />
mehr zur Verfügung stehen. Auch die verkürzte Schulzeit der Sek<strong>und</strong>arstufe 2 (G-8<br />
Abitur) bedingt eine Verschärfung der Situation. Maßnahmen der Qualifizierung begleiten<br />
daher das gesamte Tun in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Auch die hauptamtlichen<br />
Fachkräfte qualifizieren sich weiter, um neue Entwicklungen, neue Methoden<br />
oder pädagogische Ansätze in ihre Arbeit einfließen zu lassen.<br />
Bestandsaufnahme<br />
Das Jugendamt bietet einmal jährlich eine Gr<strong>und</strong>ausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter der offenen <strong>und</strong> der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
an. Diese Schulung hat den Umfang von r<strong>und</strong> 60 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> berechtigt die<br />
Absolventen - nach zusätzlicher Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses – die Jugendlei-<br />
22
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
terInnen-Card zu beantragen. Diese Card ist eine offizielle Bestätigung ihres Ehrenamtes<br />
<strong>und</strong> dient zum Nachweis der erlangten Qualifikation. Diese Maßnahme wird<br />
angeboten als Ergänzung der Qualifizierungsmaßnahmen der freien Jugendverbände.<br />
Darüber hinaus gibt es jährlich regionale Infoveranstaltungen oder Fortbildungen zu<br />
aktuellen Themen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wie Aufsichtspflicht, Schutzauftrag<br />
bei Kindeswohlgefährdung, Motivation, Konfliktbewältigung u.a.<br />
Für die hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendeinrichtungen wird jährlich mindestens<br />
ein Fachtag angeboten, der sich mit aktuellen Themen <strong>und</strong> der Weiterentwicklung<br />
der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit befasst.<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Fortschreibung des aktuellen Konzeptes der Ausbildung für ehrenamtlich Mitarbeitende,<br />
• Durchführung regelmäßiger Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter zu den Querschnittsthemen <strong>und</strong><br />
Schwerpunkten des Förderplans <strong>und</strong> weiteren aktuellen Themen.<br />
2.5 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a KJHG)<br />
Die öffentliche Diskussion über den <strong>Kinder</strong>schutz hat dazu geführt, dass auch in die-<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit das Thema des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung<br />
mehr <strong>und</strong> mehr einfließt <strong>und</strong> somit eine weitere Querschnittsaufgabe geworden<br />
ist. Die mögliche Gefährdung <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlicher vor körperlicher <strong>und</strong> seelischer<br />
Misshandlung <strong>und</strong> Vernachlässigung muss im Bewusstsein der haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter verankert sein, wenngleich der Schutz<br />
des Kindes vor Gefahren zunächst Aufgabe der Eltern ist. Haupt- <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter müssen geschult werden, Symptome <strong>und</strong> Hinweise<br />
auf Misshandlung, Vernachlässigung zu erkennen <strong>und</strong> sich angemessen verhalten<br />
zu können.<br />
23
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Bestandsaufnahme<br />
In den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2008 wurde mit allen Trägern der Jugendhilfe im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
eine mit allen Jugendämtern der kreisangehörigen Städte abgestimmte Vereinbarung<br />
zum Schutzauftrag geschlossen. Diese Vereinbarung nimmt die Fachkräfte der<br />
Träger in die Pflicht, auf eine Gefährdung des Kindeswohls zu achten, das Gefährdungsrisiko<br />
abzuschätzen <strong>und</strong> auf die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />
einzuwirken, Hilfen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe wahrzunehmen. Des Weiteren sind<br />
die Fachkräfte verpflichtet, wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />
nicht in der Lage sind oder es ablehnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, das Jugendamt<br />
zu informieren.<br />
Neben dieser Vereinbarung, die sich an alle Träger der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe richtet,<br />
sieht das Jugendamt insbesondere bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit die Notwendigkeit der Vermittlung von Informationen<br />
zu Gefährdungen <strong>und</strong> zur Bekanntgabe von Handlungsempfehlungen<br />
bei Verdachtsfällen. 2010 wurden für alle haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in allen Städten <strong>und</strong> Kommunen des<br />
Zuständigkeitsbereichs Informationsveranstaltungen zum Schutzauftrag in Zusammenarbeit<br />
mit der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes im Bereich Frühwarnsystem<br />
durchgeführt.<br />
Das Thema wurde in das Curriculum zur Ausbildung zum ehrenamtlich Mitarbeitenden<br />
aufgenommen.<br />
Nach dem Entwurf des B<strong>und</strong>eskinderschutzgesetzes sollen die öffentlichen Träger<br />
der Jugendhilfe mit den freien Träger Vereinbarungen darüber abschliessen, für welche<br />
ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden soll.<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
• Weitere Implementierung des Themas in Fortbildungen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />
• Abschluss von Vereinbarungen mit den freien Träger zum erweiterten Führungszeugnis,<br />
• Regelmäßige Infoveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit.<br />
24
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3 Die Umsetzung der Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
3.1 Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> nimmt die Jugendhilfe für sieben Städte <strong>und</strong><br />
Gemeinden im <strong>Kreis</strong>gebiet wahr. Es sind dies die Städte Hamminkeln, Neukirchen-<br />
Vluyn <strong>und</strong> Xanten sowie die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck <strong>und</strong> Sonsbeck.<br />
Die Wahrnehmung der Aufgaben der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in diesen Kommunen<br />
bedeutet die Wahrnehmung der Planungsaufgaben sowie die Sicherstellung adäquater<br />
Angebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />
Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus allen<br />
gesellschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Schichten, wobei insbesondere denen die Teilhabe<br />
ermöglicht werden soll, die in benachteiligten Lebenswelten aufwachsen. Offene<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenständi-<br />
25
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
gen Persönlichkeiten. Sie berücksichtigt die besonderen Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen in ihren Lebenswelten. Die Kenntnis der individuellen Interessen <strong>und</strong><br />
Bedürfnisse der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> deren Aufgreifen wird zum Ausgangspunkt<br />
für die Entwicklung <strong>und</strong> Durchführung konkreter Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
(u.a. niederschwellige Angebote, außerschulische <strong>und</strong> interkulturelle Bildungsgebote,<br />
geschlechtsdifferenzierte Angebotsformen).<br />
Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit kommt ohne Einrichtungen nicht aus. Die Jugendhäuser<br />
<strong>und</strong> Jugendeinrichtungen müssen Zugangsmöglichkeiten schaffen, die niederschwellig<br />
<strong>und</strong> transparent von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen als Treffpunkte genutzt<br />
werden können. Sie müssen im Sozialraum verortet <strong>und</strong> Anlaufstellen sein, in denen<br />
sich <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche treffen können <strong>und</strong> ohne Zwänge oder Mitgliedschaften<br />
ihre Freizeit gestalten können. Gr<strong>und</strong>sätzlich beruht die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
auf dem Prinzip der Freiwilligkeit <strong>und</strong> muss Treffpunkte <strong>und</strong> Angebote so gestalten<br />
<strong>und</strong> dafür werben, dass der offene <strong>und</strong> zugängliche Charakter deutlich wird.<br />
Die Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit sind Orte der Bildung, der<br />
Freizeitgestaltung, der pädagogischen Begleitung <strong>und</strong> der Entfaltung eigenständiger<br />
Jugendkulturen. Sie agieren in ihrem Sozialraum <strong>und</strong> sind gefordert, sich mit anderen<br />
Handelnden zu vernetzen. Dies schließt die Kooperation mit Schulen <strong>und</strong> anderen<br />
Jugendhilfeeinrichtungen mit ein. Je nach Situation im Sozialraum <strong>und</strong> nach den<br />
Einrichtungsschwerpunkten sind unterschiedliche Ausgestaltungsformen der pädagogischen<br />
Arbeit gewünscht <strong>und</strong> erforderlich. Dabei ist es wichtig, den Sozialraum<br />
<strong>und</strong> die Lebenswelten der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen fortwährend zu betrachten <strong>und</strong><br />
die Angebote entsprechend zu definieren <strong>und</strong> zu gestalten. Insbesondere im ländlichen<br />
Raum erhalten mobile Angebote immer mehr an Bedeutung.<br />
Die pädagogischen Fachkräfte in den Jugendeinrichtrungen spüren dabei Entwicklungen<br />
auf, gewinnen Erkenntnisse über die Lebenssituationen der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
<strong>und</strong> entwickeln Perspektiven für die offene <strong>und</strong> die verbandliche <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit. Auch die Städte <strong>und</strong> Gemeinden haben eigene Einschätzungen<br />
<strong>und</strong> Vorstellungen darüber, wie <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche vor Ort leben sollen <strong>und</strong> wie<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit gestaltet werden soll. Alle Erkenntnisse <strong>und</strong> Einschätzungen<br />
der Lebenssituationen <strong>und</strong> Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n, Jugendlichen <strong>und</strong> Familien<br />
im Sozialraum sind für die Planung von Angeboten <strong>und</strong> Einrichtungen unabdingbar<br />
<strong>und</strong> fließen in die folgenden Beschreibungen <strong>und</strong> Planungen ein.<br />
26
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.1.1 Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich<br />
Zur Fortschreibung des Förderplans wurden in allen Kommunen ausführliche Gespräche<br />
mit den hauptamtlichen Fachkräften, den für die Jugendarbeit verantwortlichen<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern, mit den Trägern <strong>und</strong> den<br />
Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der Kommunen zur aktuellen Situation der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit geführt. Bei der Beschreibung der einzelnen Lebensräume wurden<br />
auch die Ergebnisse der Familienberichterstattung berücksichtigt, die 2009 erstellt<br />
wurde. Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden über eine Online-Umfrage<br />
beteiligt. Hierbei lag der Fokus besonders auf den Vorstellungen <strong>und</strong> Wünschen der<br />
Jugendlichen für eine gute Freizeitgestaltung.<br />
Die Ergebnisse finden sich als Bedarfsanalyse in den Beschreibungen der Offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit der Kommunen wieder. Die einzelnen auf den Sozialraum<br />
bezogenen Bedarfsanalysen beinhalten Empfehlungen zur Entwicklung der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit, die innerhalb der Geltungsdauer des Förderplans umgesetzt werden<br />
sollen. Zahlen zu den Bevölkerungsdaten beziehen sich auf den Stichtag des<br />
31.12.2010. Berücksichtigt wurde hierbei die Altersgruppen der <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />
bis 11 Jahren <strong>und</strong> die der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren, die die Zielgruppen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit darstellen. Die Bevölkerungsdaten dieser<br />
Gruppen verweisen in allen Kommunen auf den demographischen Wandel, der zukünftig<br />
in der Arbeit mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen immer mehr Beachtung finden<br />
muss.<br />
27
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Alpen<br />
Die Gemeinde Alpen liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat<br />
zum Stichtag 13.085 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Damit gehört Alpen zu den<br />
kleineren Kommunen im Zuständigkeitsbereich. Die Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
verteilen sich auf die vier Ortsteile Alpen, Menzelen, Veen <strong>und</strong> Bönninghardt. Zum<br />
Stichtag (31.12.2010) lebten in Alpen 1.629 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6<br />
bis 17 Jahren.<br />
___________________________________________________________________<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. Ev. Jugendheim Alpen, An der Vorburg 2<br />
2. Ev. Jugendheim Menzelen, Birtener Str. 2a<br />
3. Jubo Bönninghardt, Bönninghardter Str. 145<br />
28
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Alpen<br />
Im Ortsteil Alpen lebten zum<br />
Stichtag 672 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Ju-<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> von<br />
12 bis 17 Jahren im Ortsteil Alpen<br />
gendliche im Alter von 6 bis<br />
17 Jahren. Mit diesem Wert<br />
wird im Vergleich zu Vorjahren<br />
die abnehmende Zahl<br />
der <strong>Kinder</strong> deutlich.<br />
352<br />
320<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
Grafik 2<br />
Im Ortsteil Alpen gibt es eine<br />
Jugendeinrichtung mit Fachkraft, die sich in Trägerschaft der Evangelischen<br />
Kirchengemeinde befindet. Das Jugendcafe bietet offene Gruppenarbeit für <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche <strong>und</strong> offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit an.<br />
Die Besucher <strong>und</strong> Besucherinnen der Jugendeinrichtung stammen überwiegend aus<br />
intakten Familien mit zwei bis drei <strong>Kinder</strong>n, stammen aber auch aus Alleinerziehenden-<br />
oder Pflegefamilien. Auch in Alpen müssen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit der Situation<br />
von Trennung <strong>und</strong> Scheidung ihrer Eltern <strong>und</strong> in oftmals daraus folgenden<br />
Patchworkfamilien zurechtkommen. Dadurch kristallisieren sich auch bestimmte<br />
Gruppen von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen als Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher der Einrichtung<br />
heraus, nämlich die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, deren Eltern eher nicht aus<br />
Alpen stammen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die einen Migrationshintergr<strong>und</strong> haben,<br />
die in beengten Verhältnissen wohnen oder deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind.<br />
Gerade diese <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen kommen verstärkt in die Jugendeinrichtung.<br />
Sie werden teilweise bereits in der Offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> auch vom Sozialdienst<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> betreut.<br />
Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen besuchen alle Schulformen <strong>und</strong> so entstehen bereits in<br />
der Schule die Freizeitcliquen, die dann gemeinsam die Jugendeinrichtung besuchen.<br />
Diese gilt als der Treffpunkt zum Musik hören, Billard spielen <strong>und</strong> miteinander<br />
essen. Das Miteinander bei gemeinsamen Mahlzeiten wird zunehmend zu einer der<br />
wichtigsten Aktivitäten in der Einrichtung, denn oft kommen <strong>Kinder</strong> ohne ausreichende<br />
Versorgung in die Einrichtung.<br />
Die Jugendlichen – so die Einschätzung der pädagogischen Fachkraft der Jugendeinrichtung<br />
- zeichnen sich aus durch eigenverantwortliche Beschäftigung. Sie sind in<br />
29
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Vereinen aktiv, nutzen die Angebote der Jugendeinrichtung <strong>und</strong> weitere informelle<br />
Treffpunkte für ihre eigenen Bedürfnisse <strong>und</strong> sind auch flexibel genug, beispielsweise<br />
auch das Rheinberger Jugendzentrum zu besuchen. Im Ort gibt es eine Reihe informeller<br />
Treffpunkte, die kommerziell ausgerichtet sind (Pizzeria) oder als Platz zum<br />
Treffpunkt einladen (Schulhöfe, Skateranlage, unbeaufsichtigter Teil des Freizeitsees).<br />
Am Wochenende gehen diese Treffpunkte einher mit negativen Erscheinungsbildern<br />
wie Lärm, Müllablagerungen <strong>und</strong> Zerstörungen. Die Fachkraft der Jugendeinrichtung<br />
leistet aufsuchende Arbeit <strong>und</strong> versucht die Jugendlichen auch in<br />
die Angebote der Spiel- <strong>und</strong> Sportnächte einzubinden, die regelmäßig alle vier Wochen<br />
mit vielen Jugendlichen stattfinden. In diesen Angeboten zeigt sich auch das<br />
Markenzeichen der Einrichtung, die auf Sport- <strong>und</strong> Bewegungsangebote ausgerichtet<br />
ist. Bewegung ist zentrales Thema der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Wann immer es<br />
möglich ist, werden die nahegelegenen Spielplätze <strong>und</strong> Treffpunkte aufgesucht.<br />
Die Jugendeinrichtung strebt die Zertifizierung nach Gut-Drauf, einer Aktion der B<strong>und</strong>eszentrale<br />
für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung, an <strong>und</strong> gestaltet die Angebote nach dem<br />
Motto „Sich bewegen, ges<strong>und</strong> ernähren <strong>und</strong> Stress abbauen“.<br />
Der Ortsteil Menzelen<br />
Im Ortsteil Menzelen wohnen 553 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> von<br />
12 bis 17 Jahren im Ortsteil Menzelen<br />
299<br />
254<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
Menzelen wird<br />
durch die<br />
B<strong>und</strong>esstraße<br />
geographisch<br />
in einen in<br />
einen Ost<strong>und</strong><br />
Westteil,<br />
aufgeteilt.<br />
Grafik 3<br />
In Menzelen gibt es im Ostteil eine Jugendeinrichtung ebenfalls in Trägerschaft der<br />
Evangelischen Kirchengemeinde Alpen. Die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger leben überwiegend<br />
in eigenen Häusern. Es gibt wenig Mehrfamilienhäuser. Die überwiegende Fa-<br />
30
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
milienstruktur ist die der Eltern-Familien, es gibt wenig Alleinerziehende <strong>und</strong> wenige<br />
Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />
Die <strong>Kinder</strong> besuchen die Gr<strong>und</strong>schule im Ortsteil, die Jugendlichen alle weiterführenden<br />
Schulen im Umkreis. Eltern <strong>und</strong> Jugendliche sind somit daran gewöhnt, ihre<br />
<strong>Kinder</strong> mit dem eigenen PKW zu fahren <strong>und</strong> als Jugendlicher gefahren zu werden.<br />
Da viele Jugendliche ihre persönlichen Bezüge auch am Schulstandort knüpfen,<br />
kommen sie oft erst am Abend wieder nach Menzelen zurück. Mit zunehmendem Alter<br />
wird es auch immer schwieriger, Jugendliche für den Besuch der Einrichtung anzusprechen,<br />
da die Jugendlichen ab 15 Jahren entwicklungsbedingt andere Interessen<br />
entwickeln <strong>und</strong> Sportverein <strong>und</strong> Jugendeinrichtung nicht mehr so wichtig sind.<br />
Jüngere Jugendliche fragen neben den vielfältigen Vereinsaktivitäten überwiegend<br />
mobile Angebote wie Kinofahrten an. Hier besteht ein großes Interesse, Freizeitaktivitäten<br />
außerhalb des Wohnortes zu gestalten. Jugendliche in Menzelen sind dann<br />
aber noch nicht selbständig genug, ihre Pläne in eigener Regie umzusetzen <strong>und</strong><br />
auch die Eltern legen Wert auf eine ausreichende Betreuung. Solche Aktionen werden<br />
daher von der Jugendeinrichtung angeboten <strong>und</strong> organisiert. Dort sind die besonderen<br />
Events an Wochenenden, z.B. LAN-Parties, ein wichtiges Angebotsspektrum.<br />
Die Angebote der Jugendeinrichtung für <strong>Kinder</strong> werden gut besucht. Insbesondere<br />
die Betreuungsangebote in den Ferien werden von vielen Eltern gewünscht, so dass<br />
die Nachfrage hoch ist.<br />
Die Ortsteile Bönninghardt <strong>und</strong> Veen<br />
In Bönninghardt leben 137<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im<br />
Alter von 6 bis 17 Jahren, davon<br />
58 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />
bis 12 Jahren <strong>und</strong> 79<br />
Jugendliche im Alter von 12 bis<br />
17 Jahren. Durch diese<br />
Einwohnerzahl wird der<br />
demographische Wandel für<br />
diesen Ortsteil sehr deutlich.<br />
Grafik 4<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong><br />
von 12 bis 17 Jahren im Orsteil Bönninghardt<br />
79<br />
58<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
31
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Nahezu alle Familien leben in eigenen Häusern <strong>und</strong> Wohnungen, in Bönninghardt<br />
gibt es nur wenige Mehrfamilienhäuser. Durch Baumaßnahmen in den letzten Jahren<br />
sind Familien zugezogen. Bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung der Eltern erfolgt aber oft der<br />
Wegzug der <strong>Kinder</strong>.<br />
Da Bönninghardt keine eigenen Schulen hat, besuchen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
die Gr<strong>und</strong>schule in Veen <strong>und</strong> alle weiterführenden Schulen im Umkreis, auch außerhalb<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, z. B. im benachbarten Geldern.<br />
Die Jugendgruppe JUBO Bönninghardt ist seit nunmehr 40 Jahren alleiniger Anbieter<br />
von <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Mit r<strong>und</strong> 200 Mitgliedern aller Altersstufen ist die<br />
JUBO eine feste Instanz im Ortsteil. Nahezu alle <strong>Kinder</strong> besuchen die vierzehntägigen<br />
nach Altersstufen orientierten Gruppenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> übergreifenden Projekte.<br />
Aber je älter die <strong>Kinder</strong> werden, desto mehr stehen andere Aktivitäten, der Verein<br />
<strong>und</strong> / oder die Schule im Mittelpunkt. Durch das alle zwei Jahre stattfindende Ferienlager<br />
für Jugendliche finden Jugendliche anschließend wieder den Weg zur JUBO<br />
<strong>und</strong> lassen sich auch als Mitwirkende in die Gruppenarbeit einbinden.<br />
Fast alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen gehören weiteren Vereinen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb<br />
des Ortsteils an. In den Sommermonaten sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mobil mit<br />
dem Fahrrad, im Winter gelangen sie durch Elternfahrgemeinschaften an ihre Freizeitstätten.<br />
Wichtige Treffpunkte für Jugendliche sind die Skaterrampe in Alpen, das<br />
Außengelände der JUBO <strong>und</strong> die „Pauensandkuhle“, ein privates Sandberg-Gebiet,<br />
das insbesondere für BMX-Fahrer eine hohe Attraktivität hat.<br />
In Veen leben insgesamt 267<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />
Sie können vielfältige<br />
Aktivitäten im Tambourkorps,<br />
im Akkordeonorchester <strong>und</strong> im<br />
Reitsport nutzen. Daneben<br />
bietet der Sportverein neben<br />
dem Fußball ein breites<br />
Angebot für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong><br />
von 12 bis 17 Jahren im Ortsteil Veen<br />
137<br />
130<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
Jugendliche an. Grafik 5<br />
Da die Bönninghardter <strong>Kinder</strong> die Gr<strong>und</strong>schule in Veen besuchen, ergeben sich hier<br />
Berührungspunkte für Aktivitäten der Bönninghardter <strong>und</strong> Veener <strong>Kinder</strong> in beiden<br />
32
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Ortsteilen. Viele Veener <strong>Kinder</strong> besuchen auch die Angebote der JUBO. Jährlich bietet<br />
das „Veener Ferienlager“ eine <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> eine Jugendfreizeit an Fast 100 <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche nehmen seit vielen Jahren an diesen Maßnahmen teil.<br />
Handlungsempfehlungen für die Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Alpen<br />
• Fortsetzung des Schwerpunktes der spiel- <strong>und</strong> sportpädagogischen Veranstaltungen<br />
für Jugendliche,<br />
• Fortsetzung der mobilen Angebote für Jugendliche,<br />
• Weiterentwicklung des vernetzten Arbeitens der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
33
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Hamminkeln<br />
Die Stadt Hamminkeln im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat zum<br />
Stichtag 27.984 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Hamminkeln ist somit die zweitgrößte<br />
Stadt im Zuständigkeitsbereich, ist in sieben Ortsteile aufgeteilt <strong>und</strong> für die<br />
Größe der Gemeindefläche dünn besiedelt. In Hamminkeln leben zum Stichtag 3.670<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />
___________________________________________________________________<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. Ev. Jugendheim Brünen, Rohstr. 18, Hamminkeln-Brünen<br />
2. <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendtreff „Next Generation“, Kath. Jugendheim, Am Kirchplatz 5, Hamminkeln-<br />
Dingden<br />
3. JuZe Hamminkeln, Diersfordter Str. 34a, Hamminkeln<br />
4. „Undergro<strong>und</strong>“, Ev. Jugendheim Halderner Str. 35, Hamminkeln-Mehrhoog<br />
5. „Nase-vorn-Laden“, Ev. Jugendheim, Am Schieneberg, Hamminkeln-Dingden<br />
34
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Hamminkeln<br />
Im Ortsteil Hamminkeln leben insgesamt 845 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6<br />
bis 17 Jahren. Auch hier ist der demographische Wandel sehr deutlich zu erkennen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Hamminkeln<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
Reihe1<br />
100<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Reihe1 376 469<br />
Tabelle 1<br />
Hamminkeln hat ein stark ausgeprägtes Vereinsleben im sportlichen <strong>und</strong> musikalischen<br />
Bereich. Auch die junge Skaterszene erhält regelmäßig Nachwuchs <strong>und</strong> prägt<br />
damit das Erscheinungsbild der Stadt mit.<br />
Im Ortsteil Hamminkeln befindet sich eine Jugendeinrichtung in Trägerschaft der<br />
Stadt. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die diese Jugendeinrichtung besuchen, leben in der<br />
Stadt Hamminkeln, sowie in den umliegenden Ortsteilen.<br />
Die Jugendeinrichtung JUZE befindet sich im Schulzentrum der Stadt Hamminkeln.<br />
Dieses ermöglicht gleichermaßen allen Schülern aus den umliegenden Ortsteilen<br />
den Besuch der Einrichtung. Durch die besondere Lage der Einrichtung, wird die Kooperation<br />
mit der Hauptschule sowie der Realschule stark gefördert. Auch die Zusammenarbeit<br />
mit den betreffenden Schulsozialarbeitern wird von den Mitarbeitern/-<br />
innen der Jugendeinrichtung kontinuierlich weiterentwickelt. Durch diese Netzwerkarbeit<br />
entstehen gemeinsame Projekte, die u.a. auch die Kommunikation der beiden<br />
weiterführenden Schulen untereinander stärken.<br />
Die Vernetzung mit den sozialen Einrichtungen <strong>und</strong> Vereinen in Hamminkeln, ist den<br />
Mitarbeitern/-innen der Jugendeinrichtung ein besonderes Anliegen.<br />
35
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Veranstaltungen im Ortsteil Hamminkeln, wie z.B. der jährliche Sponsorenlauf mit<br />
Jugendtrödelmarkt, veranstaltet über die Realschule, sowie ein Stadtfest, etc., werden<br />
generell zum Anlass genommen, das JUZE vorzustellen <strong>und</strong> kleine Aktionen für<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche anzubieten.<br />
Die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, welche für<br />
Hamminkeln zuständig ist, stellt u.a. einen wichtigen Arbeitsansatz für die Jugendarbeit<br />
im Bereich der aufsuchenden Arbeit dar.<br />
Nach einem Trägerwechsel hat die Jugendeinrichtung im April 2011 mit neuem Personal<br />
ihre Arbeit aufgenommen <strong>und</strong> entwickelt ein neues Profil für ihre Arbeit mit<br />
<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Dieses Profil wird sich dynamisch mit den Anforderungen<br />
<strong>und</strong> dem Bedarf der Jugendlichen stetig weiterentwickeln.<br />
Der Zugang der städtischen Jugendeinrichtung für alle Jugendlichen wird durch die<br />
Mitarbeiter/-innen der Jugendeinrichtung gewährleistet. Die Angebotsstruktur richtet<br />
sich nach Alter, dem Bedarf <strong>und</strong> den zeitlichen Möglichkeiten der Jugendlichen. Die<br />
Nutzung der Einrichtung ist für die Zielgruppe in der Regel kostenlos <strong>und</strong> ohne Anmeldung<br />
möglich.<br />
Durch die verschiedenen Kontakte <strong>und</strong> Angebote des JUZE hat sich die Altersstruktur<br />
der Besucher in den letzten Monaten gewandelt. So erlebt das JUZE derzeit eine<br />
völlige Verjüngung der Besucher, die nun durchschnittlich im Alter von 9 – 13 Jahren<br />
sind. Der <strong>Kinder</strong>treff sowie das <strong>Kinder</strong>kochangebot werden immer beliebter <strong>und</strong> werden<br />
in der Schulzeit hauptsächlich von einer festen <strong>Kinder</strong>gruppe im Alter von 9 bis<br />
12 Jahren besucht. Das Musikprojekt in Kooperation mit der örtlichen Musikschule<br />
wird von einer festen Jungengruppe im Alter von 14 bis 16 Jahren genutzt. Eine weitere<br />
Musikprojektgruppe, vorrangig für Jugendliche, die hier auch einen sozialen Bedarf<br />
haben, befindet sich derzeit im Aufbau.<br />
Das offene Sportangebot des JUZE findet seit Jahren regen Anklang bei älteren Jugendlichen<br />
bzw. jungen Erwachsenen.<br />
Ein spezielles Angebot für Mädchen soll in den nächsten Monaten im Besonderen<br />
auf die Bedürfnisse dieser eingehen. Auch der sportliche Bereich soll weiter ausgebaut<br />
werden. Gerade hier zeigt es sich immer wieder, dass vielen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
im Alltag der Spaß an der Bewegung abhanden gekommen ist. In einer<br />
36
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
offenen Gemeinschaft jedoch erleben sie diesen oftmals neu <strong>und</strong> toben sich gerne<br />
gemeinsam aus.<br />
Die Nachmittagsbetreuung bildet einen weiteren Baustein der Jugendarbeit in der<br />
Einrichtung. Schüler der Haupt- <strong>und</strong> Realschule, die die 5., 6. oder 7. Klasse besuchen,<br />
können sich für eine durch eine Fachkraft angeleitete Hausaufgabenbetreuung<br />
anmelden, die auch eine mittägliche Mahlzeit beinhaltet.<br />
Über die familiären Verhältnisse der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ist bisher nicht viel bekannt,<br />
da sich der Kontakt zu den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen sich derzeit im Aufbau<br />
befindet. Es kommt nur selten ein Kontakt mit den Eltern zustande. Es scheint jedoch,<br />
dass die meisten <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ein Zuhause haben, in dem geltende<br />
Werte <strong>und</strong> Normen gelebt werden. Viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen fahren z.B. im<br />
Familienverband in den Urlaub.<br />
Den Jugendlichen die das JUZE besuchen scheint wichtig, dass sie Räumlichkeiten<br />
vorfinden, in denen sie sich frei entfalten können. Auffallend ist bei den neu hinzukommenden<br />
Besuchern des JUZE, dass sie angeleitete Angebote dem Offenen Bereich<br />
vorziehen.<br />
Ein wichtiger Baustein der Angebotsstruktur des JUZE sind die Live-Konzerte, die<br />
durchweg gut besucht werden, <strong>und</strong> auch Jugendliche aus allen Ortsteilen ansprechen.<br />
Die Altersstruktur ist hier dementsprechend angepasst. Durchschnittlich sind<br />
die jungen Konzertbesucher 16 – 18 Jahre alt. Auch dieser Bereich wird künftig weiter<br />
ausgebaut.<br />
Die Jugendeinrichtung organisiert dazu als Mitveranstalter seit 2011 den förderBand<br />
– Contest, einen Bandwettbewerb für junge Musiker bis 25 Jahren. Gemeinsam mit<br />
fünf weiteren Einrichtungen aus der Region Niederrhein, wird diese Veranstaltung für<br />
junge Musiker/-innen angeboten, um diese zu fördern, zu vernetzen <strong>und</strong> mit dem<br />
Know-how des Musikbusiness bekannt zu machen.<br />
37
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Dingden<br />
In Dingden leben zum Stichtag 968 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, 383 <strong>Kinder</strong> im Alter von<br />
6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 585 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Dingden<br />
700<br />
600<br />
585<br />
500<br />
400<br />
383<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 2<br />
Im Ortsteil gibt es zwei Jugendeinrichtungen. Diese befinden sich in katholischer <strong>und</strong><br />
evangelischer Trägerschaft.<br />
Der Ortsteil hat nahezu eine gleich hohe Bevölkerungszahl wie der Ortsteil Hamminkeln.<br />
Dingden versteht sich eher als eigenständiger Ortsteil. Ringenberg - der Ortsteil<br />
zwischen Hamminkeln <strong>und</strong> Dingden - wird im Folgenden nicht gesondert betrachtet,<br />
sondern unter Dingden gefasst. Als Teilstandort der Gr<strong>und</strong>schule Hamminkeln bestehen<br />
Bezüge nach Hamminkeln, andere Lebensbezüge sind aber auch in Dingden<br />
verortet. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche leben überwiegend in ihrer Ursprungsfamilie. Oftmals<br />
sind beide Elternteile berufstätig. Die Familien leben in eigenen Häusern. Nach<br />
wie vor gibt es eine hohe Zuzugsrate in zur Zeit zwei Neubaugebieten.<br />
Dingden verfügt über ein ausgeprägtes Vereinsleben. Viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
sind in diesen Vereinen eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verbringen dadurch einen großen Teil ihrer<br />
Freizeit im Ort. Die Pizzerien in Dingden <strong>und</strong> Ringenberg bilden informelle Treffpunkte<br />
für die Jugendlichen. Diese Treffpunkte werden von den Inhabern der Imbisse geduldet<br />
<strong>und</strong> sind weniger von negativen Begleiterscheinungen geprägt. Allerdings gibt<br />
es einige Treffpunkte, die durch die Verhaltensweisen der Jugendlichen (Alkoholgenuss<br />
<strong>und</strong> Rauchen) stark belastet sind. Auffällig ist, dass es sich dabei um recht junge<br />
Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene handelt. Im Vergleich zu den anderen Ortsteilen<br />
der Stadt leben in Dingden aber auch viele ausländische <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
<strong>und</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte. Diese leben überwiegend<br />
in zwei sozialen Brennpunkten. Insbesondere diese <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen besuchen<br />
die beiden Jugendeinrichtungen, wobei jede Jugendeinrichtung besondere<br />
38
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Schwerpunkte <strong>und</strong> Ausrichtungen hat. Jugendliche nutzen dabei beide Einrichtungen,<br />
wenn die Angebote ihr Interesse finden.<br />
Der <strong>Kinder</strong>- & Jugendtreff „Next Generation“ der Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius<br />
versteht sich als Treffpunkt für Jugendliche <strong>und</strong> als Ort der Gruppenarbeit für<br />
<strong>Kinder</strong>. Den Offenen Treff besuchen überwiegend Jungen (60%). R<strong>und</strong> 4% der Jungen<br />
<strong>und</strong> 2% der Mädchen haben einen Migrationshintergr<strong>und</strong>. Der überwiegende<br />
Teil besucht die örtliche Hauptschule. Verschiedene Jugendcliquen besuchen das<br />
Haus. Sie haben keinen Kontakt zueinander <strong>und</strong> verteilen sich ohne weitere Schwierigkeiten<br />
auf die unterschiedlichen Räumlichkeiten <strong>und</strong> Öffnungszeiten.<br />
Eine Verbindung untereinander schaffen allerdings die vom Jugendtreff angebotenen<br />
regelmäßigen Ausflüge. Hier mischen sich Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller Schulformen,<br />
da das persönliche Interesse im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />
Die Gruppenarbeit mit Jungen <strong>und</strong> Mädchen ist ein weiterer Schwerpunkt in dieser<br />
Einrichtung. In der Mädchengruppe finden sich viele Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte.<br />
Zu erklären ist dies mit der größeren Offenheit auch der Eltern gegenüber<br />
den Angeboten im geschützten Raum einer Gruppe.<br />
Die Jugendeinrichtung kooperiert mit beiden Schulen in Dingden. Im Rahmen des Offenen<br />
Ganztags der Gr<strong>und</strong>schule findet drei Mal wöchentlich ein verlässliches<br />
Betreuungsangebot (Jungen- <strong>und</strong> Mädchengruppe) statt. In der Hauptschule werden<br />
per vertraglicher Vereinbarung zwei bis drei Angebote im sportlichen Bereich gemacht<br />
(Hip-Hop-Tanz).<br />
Die zweite Jugendeinrichtung in Dingden ist der „Nase-vorn-Laden“ der Ev. Kirchengemeinde<br />
Hamminkeln. Für ihn steht auf dem Schulhof der Hauptschule eine Containeranlage<br />
zur Verfügung. Schwerpunkt der offenen Arbeit ist eine verlässliche<br />
Nachmittagsbetreuung für 10- bis 14-jährige Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Hauptschule.<br />
Die Teilnehmenden erhalten einen Mittagsimbiss <strong>und</strong> eine Begleitung bei den<br />
Hausaufgaben. Durch die Ausweitung der schulischen Angebote in den Nachmittag<br />
hinein kann an dem Gr<strong>und</strong>konzept der Verlässlichkeit jedoch nicht auf Dauer unverändert<br />
festgehalten werden. <strong>Kinder</strong> ziehen gelegentlich die Teilnahme an Arbeitsgruppen<br />
der Schule vor. Im Rahmen der Schulkooperation finden regelmäßige Abstimmungen<br />
mit den Schulgremien statt.<br />
39
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die jugendlichen Besucher stammen überwiegend aus der Hauptschule. Die regelmäßig<br />
angebotenen historischen Werkstätten finden großen Zuspruch. Gruppenarbeit<br />
für <strong>Kinder</strong> wird in der <strong>Kinder</strong>gruppe angeboten. Über weitere Kunstprojekte wird<br />
der Bildungsgedanken der Jugendarbeit aufgegriffen.<br />
Auch der Nase-Vorn-Laden ist in die Vereinslandschaft Dingdens fest integriert <strong>und</strong><br />
beteiligt sich an Festen <strong>und</strong> Märkten.<br />
Der Ortsteil Mehrhoog<br />
Der Ortsteil Mehrhoog ist geprägt durch die besondere Lage innerhalb des Stadtgebietes.<br />
Anders als der Ortsteil Dingden ist Mehrhoog keine in sich geschlossene Einheit.<br />
Durch den Bahnanschluss ist Mehrhoog ein interessantes Zuzugsgebiet für Familien<br />
aus dem Ruhrgebiet. Dies zeigt auch die Bevölkerungszahl der Zielgruppe, die<br />
Mehrhoog als großen Stadtteil mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ausweist. So leben zum<br />
Stichtag 968 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Mehrhoog, wobei den 440 Jugendlichen 352<br />
<strong>Kinder</strong> gegenüberstehen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Mehrhoog<br />
500<br />
450<br />
440<br />
400<br />
350<br />
352<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 3<br />
Viele zugezogene Familien kannten Mehrhoog bereits durch das Verbringen der<br />
Freizeit auf den umliegenden Campingplätzen <strong>und</strong> zogen schließlich ganz dorthin,<br />
überwiegend in eigene Häuser. Es gibt aber auch einige angesiedelte Sozialwohnungen<br />
mit den bekannten Problematiken. Oftmals arbeiten beide Elternteile, <strong>und</strong><br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche verbringen viel Zeit zu Hause alleine oder mit wenigen<br />
Fre<strong>und</strong>en bzw. werden von Großeltern oder anderen Familien versorgt. Die weiterführenden<br />
Schulen, die von den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen besucht werden, bieten<br />
keinen Nachmittagsunterricht an oder die Nachmittagsbetreuung kann nicht wahrgenommen<br />
werden, da keine geeignete Rückfahrmöglichkeit von der Schule in den<br />
Wohnort vorhanden ist.<br />
40
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
In der Familienbefragung zeigen sich r<strong>und</strong> 63 der Familien kritisch gegenüber Freizeitmöglichkeiten<br />
von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Die einzige Jugendeinrichtung in<br />
Mehrhoog befindet sich in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde.<br />
Im Kontakt zu <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichem bestätigt die Jugendeinrichtung, dass viele<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche nach Rückkehr von der Schule in Mehrhoog bleiben, durch<br />
die häusliche Situation oft unversorgt <strong>und</strong> nicht in der Lage sind, sich beispielsweise<br />
ein warmes Mittagessen selbst zuzubereiten.<br />
Scheidung ist das wichtige Thema bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in Mehrhoog. Viele<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche haben getrennt lebende Eltern <strong>und</strong> / oder leben in gut funktionierenden<br />
Patchworkfamilien. Die Herkunft aus dem Ruhrgebiet, wo gegebenenfalls<br />
noch Großeltern wohnen oder wohin ein geschiedenes Elternteil zurückgezogen ist,<br />
bedingt eine große Mobilität der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen am Wochenende. Sie leben<br />
in verschiedenen sozialen Geflechten <strong>und</strong> besuchen auch nach wie vor Verwandte<br />
auf den Campingplätzen r<strong>und</strong> um Mehrhoog.<br />
Die sich so darstellende familiäre „Heimatlosigkeit“ der <strong>Kinder</strong> manifestiert sich im<br />
Jugendalter in der „Heimatlosigkeit“ im Freizeitleben. Obwohl fast alle Jugendlichen<br />
in den vielen Sportvereinen aktiv sind, gibt es eine große Anzahl von Jugendlichen,<br />
die außerhalb von Schule <strong>und</strong> Verein ein Bedürfnis nach frei gewähltem Tun ausleben.<br />
Sie treffen sich an verschiedenen Plätzen im Ort. Dort hängen sie ab <strong>und</strong> provozieren<br />
dabei oftmals die Passanten. Bei entsprechenden Beschwerden wandern<br />
sie so von Ort zu Ort <strong>und</strong> beziehen auch die Jugendeinrichtung als Treffpunkt mit ein.<br />
Eine andere Gruppe nutzt Treffpunkte, um z.B. ungestört Alkohol konsumieren. Fast<br />
alle Mitglieder dieser beiden Gruppen sind Jungen, zum größten Teil stammen sie<br />
aus dem Umfeld der Sozialwohnungen <strong>und</strong> besuchen die Haupt- bzw. Sonderschule.<br />
Sie sind mit Rollern <strong>und</strong> Autos motorisiert, wobei die Roller oft frisiert sind. Die Problematiken<br />
sind der Polizei bekannt. Sie führt regelmäßige Kontrollfahrten durch.<br />
Die Jugendeinrichtung bietet für Jugendliche ein niederschwelliges Angebot im Haus,<br />
Ausflugsfahrten, mobile Angeboten mit dem Aktionsanhänger <strong>und</strong> Freizeiten. Die<br />
Angebote im Haus nutzen etliche Stammbesucher nahezu täglich. Das gemeinsame<br />
Kochen <strong>und</strong> Essen wird in der Jugendeinrichtung immer beliebter. Die angebotenen<br />
Ferienfreizeiten sind auch gerade bei den Jugendlichen beliebt, die ansonsten das<br />
Haus nicht nutzen, die aber so animiert werden, sich als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter zu betätigen. Die Jugendeinrichtung ist im Ort weitestgehend<br />
vernetzt. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Vereinen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
41
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
läuft auf unterschiedlichen Ebenen. Hervorzuheben ist hier besonders der Kontakt<br />
zum Gewerbestammtisch <strong>und</strong> zur örtlichen Gr<strong>und</strong>schule. Das Jugendheim beteiligt<br />
sich regelmäßig am Handwerkermarkt <strong>und</strong> macht im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung<br />
der Gr<strong>und</strong>schule an einem Nachmittag ein Angebot für <strong>Kinder</strong>.<br />
Der Ortsteil Brünen<br />
In Brünen leben zum Stichtag 533 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />
Auch hier ist der Rückgang der <strong>Kinder</strong>zahlen festzustellen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Brünen<br />
290<br />
286<br />
280<br />
270<br />
260<br />
250<br />
247<br />
240<br />
230<br />
220<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 4<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Brünen sind im Vergleich zu den anderen Ortsteilen am<br />
ehesten mit ihrem Ortsteil verb<strong>und</strong>en. Sie gehen zwar in die weiterführenden Schulen<br />
in Hamminkeln <strong>und</strong> der umliegenden Städte, verbringen jedoch einen Großteil ihrer<br />
freien Zeit in Brünen. Das Vereinsleben ist gut, viele Jugendliche sind hier in ihrer<br />
Freizeit eingeb<strong>und</strong>en. Insbesondere der Sportverein <strong>und</strong> die Schützenvereine sind<br />
für Jugendliche attraktiv. In Brünen wird deutlich, dass viele Jugendliche einen Teil<br />
ihrer Freizeit auch zu Hause verbringen. Es werden nur wenige informelle Treffpunkte<br />
genutzt, weil die soziale Kontrolle funktionsfähig zu sein scheint. Die einzige Jugendeinrichtung<br />
befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde <strong>und</strong> ist eine<br />
Einrichtung ohne Fachkraft. Sie bietet offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nur mit ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern an. Die Jugendeinrichtung ist mit dem<br />
<strong>Kinder</strong>- & Jugendtreff in Dingden vernetzt, <strong>und</strong> so nehmen auch Brüner Jugendliche<br />
an den dortigen Angeboten teil.<br />
42
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch<br />
Die Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch sind eng miteinander verwoben <strong>und</strong> sind geprägt<br />
von ihrer Lage, weit ab von den anderen Ortsteilen mit vielen Bezügen in den<br />
Nachbarkreis <strong>und</strong> die Nachbarstadt Bocholt.<br />
Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen leben überwiegend in intakten Familien <strong>und</strong> nur sehr<br />
vereinzelt in Patchwork-, oder Alleinerziehendenfamilien. Der überwiegende Teil lebt<br />
in eigenen Häusern <strong>und</strong> auf Bauernhöfen. Dadurch müssen die insgesamt 263 <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche der Zielgruppe weite Wege zurücklegen, wollen sie sich außerhalb<br />
des Dorfes bewegen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Loikum-Wertherbruch<br />
138<br />
136<br />
134<br />
132<br />
130<br />
128<br />
126<br />
124<br />
122<br />
120<br />
126<br />
137<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 5<br />
In beiden Dörfern hat sich eine gute Dorfgemeinschaft entwickelt. Es gibt ein gut organisiertes<br />
Vereinsleben, bei dem alle Vereine Angebote machen. Im Rahmen der<br />
Dorfversammlung finden regelmäßige Treffen statt. Alle Vereine im Dorf stehen in<br />
vollem Umfang zur Jugendarbeit <strong>und</strong> der sich im Ortsteil Loikum befindenden Jugendeinrichtung.<br />
Insbesondere die Pfadfinder, die Katholische Landjugend <strong>und</strong> das<br />
Jugendblasorchester sind direkte Kooperationspartner der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
Aus diesen Vereinen entstehen die jugendlichen Cliquen, die sich auch<br />
zu Hause treffen. Die Jugendeinrichtung in Loikum hat die Funktion, einen Treffpunkt<br />
außerhalb der eigenen vier Wände zu schaffen, <strong>und</strong> demzufolge gibt es auch nur<br />
wenige informelle Treffpunkte.<br />
In der Familienberichterstattung kritisieren die befragten Familien die entsprechenden<br />
Angebote vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche eher selten, was zeigt, dass diese<br />
bekannt <strong>und</strong> für ausreichend erachtet werden.<br />
43
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Team Jugendarbeit<br />
Das Team Jugendarbeit ist als sehr wichtiger Baustein der Zusammenarbeit der<br />
Hamminkelner Jugendeinrichtungen zu sehen.<br />
Die ehrenamtlichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Mitarbeiter der Jugendeinrichtungen in Brünen,<br />
Dingden, Hamminkeln, Loikum / Wertherbruch <strong>und</strong> Merhoog haben sich zu einem<br />
Team zusammengeschlossen, dass mehrere Male im Jahr aktiv wird <strong>und</strong> verschiedene<br />
gemeinsame Aktion für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche anbietet.<br />
Die Vernetzung der Jugendeinrichtungen dient der Schaffung eines gemeinsamen<br />
Angebotes über die Ortsteile hinaus. Das Team Jugendarbeit konzipiert wiederkehrende<br />
Veranstaltungen unterschiedlicher Art, wie z.B. ein Fußballturnier für alle Einrichtungen,<br />
einen Tag im Schnee (Winterberg), sowie eine Aktion zum Weltkindertag,<br />
etc..<br />
Handlungsempfehlungen für die Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in<br />
Hamminkeln<br />
• Weiterentwicklung der Kooperationen mit den Schulen in den Ortsteilen<br />
• Weiterführung bzw. Verstärkung der aufsuchenden Jugendarbeit,<br />
• Weiterentwicklung des vernetzten Arbeitens der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
44
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Hünxe<br />
Die Gemeinde Hünxe im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> verzeichnet<br />
zum Stichtag 14.641 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Hünxe ist die drittkleinste Gemeinde<br />
im Zuständigkeitsbereich <strong>und</strong> die am dünnsten besiedelte Kommune des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Knapp drei Prozent der Gesamtbevölkerung lebt hier.<br />
Als Flächengemeinde mit drei großen <strong>und</strong> einigen kleineren Ortsteilen wird der Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> insbesondere den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen eine hohe Mobilität abverlangt.<br />
Sowohl in andere Städte als auch innerhalb der Kommune sind weite Entfernungen<br />
zu überbrücken.<br />
___________________________________________________________________<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. Ev. Jugendheim Bruckhausen, Danziger Platz 10, Hünxe-Bruckhausen<br />
2. 4. Ev. Jugendheim, Dorstener Str. 9, Hünxe<br />
3. „2nd Home“ – Ev. Jugendheim, Kirchstr. 12, Hünxe-Drevenack<br />
45
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Hünxe<br />
Insgesamt leben im Ortsteil Hünxe mit Bucholtwelmen <strong>und</strong> Krudenburg 759 <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren. Hier wird die sinkende Anzahl der <strong>Kinder</strong>zahlen<br />
überaus deutlich.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hünxe mit Bucholtwelmen <strong>und</strong><br />
Gartrop-Bühl<br />
500<br />
450<br />
443<br />
400<br />
350<br />
300<br />
289<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 6<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen in Hünxe leben überwiegend in wirtschaftlich gesicherten<br />
Familien. Über 80 % leben in Eigentum. Die Jugendlichen verfügen in der Regel über<br />
ausreichend finanzielle Mittel. Jugendcliquen in Hünxe verbinden sich über die gemeinsame<br />
Musik-Richtung (überwiegend Punk-Musik). Der Marktplatz in Hünxe ist<br />
als ein informeller Treffpunkt von Jugendlichen bekannt.<br />
Die einzige Jugendeinrichtung in Hünxe befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde<br />
Hünxe <strong>und</strong> hat einen besonderen Schwerpunkt in der musikalischen<br />
Ausrichtung. „Ten-Sing-Arbeit“ motiviert Jugendliche, sich in verschiedenen musikalischen<br />
Bereichen (Gesang, Instrumente, Band) zu engagieren. Ein Bandproberaum<br />
dient drei Bands zur Nutzung. Unter dem Logo „Hünxe rockt“ werden regelmäßig<br />
Rockkonzerte veranstaltet. Diese Veranstaltungen werden bei Jugendlichen immer<br />
beliebter. In den Schulferien bietet die Jugendeinrichtung regelmäßig Ausflugsfahrten<br />
an, die ebenfalls sehr beliebt sind.<br />
Die Jugendeinrichtung besuchen überwiegend Jugendliche aus der Altersgruppe 13<br />
bis 18 Jahre, über 20- <strong>und</strong> unter 10 jährige sind nur teilweise vertreten. Den Offenen<br />
Treff besuchen bis zu 2/3 Jungen, bei den Ten-Sing-Gruppen sind es mehr Mädchen.<br />
Die hauptsächlichen Schulformen, die die Jugendlichen besuchen, sind die<br />
Gesamtschule <strong>und</strong> das Gymnasium.<br />
46
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die Ausrichtung der Angebote für Jugendliche trägt dazu bei, dass es für <strong>Kinder</strong> nur<br />
vereinzelte Angebote gibt (beispielsweise <strong>Kinder</strong>discos).<br />
Der Ortsteil Bruckhausen<br />
Das Leben von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist geprägt von der Lage des Ortsteils, der<br />
unmittelbar in den Dinslakener Ortsteil Lohberg übergeht.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Bruckhausen<br />
300<br />
250<br />
246<br />
200<br />
183<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 7<br />
In Bruckhausen gab es in der Vergangenheit immer wieder massive Probleme mit<br />
Jugendlichen, die sich auf dem dortigen Marktplatz aufhalten. Sie zeigten sich in<br />
Lärm- <strong>und</strong> Passantenbelästigung sowie Vermüllung überwiegend des Marktplatzes.<br />
Im Ortsteil Bruckhausen befindet sich eine Jugendeinrichtung in Trägerschaft der Ev.<br />
Kirchengemeinde Hünxe. Bis November 2010 wurde sie ohne Fachkraft, jedoch mit<br />
wechselnden Honorarkräften geführt. Resultierend aus dem Engagement <strong>und</strong> den<br />
Bemühungen von Jugendlichen, Parteien, Geschäftsinhabern <strong>und</strong> weiteren engagierte<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger konnte Ende 2010 die Einrichtung wieder mit einer Fachkraft<br />
besetzt werden. Dies zeigt, dass es Jugendliche in Bruckhausen gibt, die sehr<br />
engagiert sind <strong>und</strong> sich für ihre Interessen einsetzen. Mittlerweile wird die Jugendeinrichtung<br />
gut besucht <strong>und</strong> Jugendliche nehmen die Angebote an.<br />
Darüber hinaus sind viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im örtlichen Sportverein aktiv.<br />
47
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Drevenack<br />
In Drevenack leben zum Stichtag 432 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17<br />
Jahren. In diesem Ortsteil fällt der Unterschied der <strong>Kinder</strong> im Verhältnis zu den Jugendlichen<br />
nicht so deutlich aus.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Drevenack<br />
240<br />
230<br />
232<br />
220<br />
210<br />
200<br />
200<br />
190<br />
180<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 8<br />
In Drevenack wohnen auffallend viele Alleinerziehende <strong>und</strong> Patchworkfamilien. Sie<br />
wohnen überwiegend in Wohnungen, die keinen ausreichenden Platz für alle Familienmitglieder<br />
vorhalten. Viele Familien stammen aus Polen oder den neuen B<strong>und</strong>esländern.<br />
Viele Eltern sind berufstätig.<br />
Die einzige Jugendeinrichtung im Ortsteil befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeine<br />
Drevenack <strong>und</strong> ist für viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche Dreh- <strong>und</strong> Angelpunkt<br />
ihrer Freizeitgestaltung. Sie ist eine feste Instanz im Ortsteil <strong>und</strong> versteht sich<br />
in erster Linie als niederschwelliger Treffpunkt. Dabei besuchen wechselnde Cliquen<br />
die Einrichtung. Diese spiegeln die Lebenswelten von Jugendlichen, wie sie in Drevenack<br />
leben, wider. Die sog. Hip-Hop-Clique umfasst ca. 20 bis 25 Jugendliche, die<br />
in sich homogen ist <strong>und</strong> für andere Jugendliche geschlossen ist. Sie nutzen die Einrichtung<br />
ohne großen Kontakt zu anderen <strong>und</strong> treffen sich je nach Wetterlage auch<br />
an möglichst unbeobachteten Orten im Gemeindegebiet (Kanal, Festplatz. Gr<strong>und</strong>schule).<br />
Sie sind 16 bis 18 Jahre alt, nur Jungen, <strong>und</strong> sie scheuen auch vor illegalen<br />
Graffiti-Sprüh-Aktionen nicht zurück. Gemeinsames Markenzeichen ist das offen dargestellte<br />
Coolness-Verhalten, das Rauchen von Marihuana <strong>und</strong> die eigene Musik.<br />
Sie stammen durchweg aus finanziell gut versorgten Familien, besuchen die Realschule<br />
oder das Gymnasium. Auf Gr<strong>und</strong> ihres auffälligen Verhaltens hat diese Gruppe<br />
auch für jüngere eine hohe Attraktivität<br />
48
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
In Drevenack gibt es auch Jugendliche, die keiner besonderen Szene angehören.<br />
Sie sind in den örtlichen Vereinen aktiv, treffen sich auch in ihren Wohnungen <strong>und</strong><br />
Häusern <strong>und</strong> verdienen sich ihr Taschengeld durch einen eigenen Job.<br />
Jugendliche haben auf Gr<strong>und</strong> der Ortslage ein hohes Mobilitätsbedürfnis, welches<br />
sie jedoch wenig selbst befriedigen. Generelles Programm der Jugendeinrichtung<br />
sind daher häufig organisierte Ausflugsfahrten <strong>und</strong> eine jährliche Ferienfreizeit. Erst<br />
mit Beginn einer Ausbildung oder eines aufbauenden Schulbesuchs bemühen sich<br />
die Jugendlichen selbst um ihre Mobilität.<br />
Bei einigen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, die die Jugendeinrichtung besuchen, zeigt<br />
sich – offensichtlich bedingt durch die Berufstätigkeit der Eltern -, dass sie unversorgt<br />
sind. Sie erhalten zu Hause nicht die Gr<strong>und</strong>versorgung (Mittagessen / Aufmerksamkeit<br />
/ Hilfestellung bei den Schulaufgaben) die sie brauchen. Mögliche Probleme in<br />
Schule <strong>und</strong> Beruf müssen die Jugendlichen weitestgehend alleine lösen.<br />
Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Hünxe<br />
• Fortführung der mobilen Angebote,<br />
• Fortführung der jugend-kulturellen Angebote.<br />
49
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Neukirchen-Vluyn<br />
Die Stadt Neukirchen-Vluyn liegt im linksrheinischen südlichen Bereich des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat zum Stichtag 28.610 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Neukirchen-<br />
Vluyn ist somit die größte Stadt im Zuständigkeitsbereich. Auf Gr<strong>und</strong> seiner sehr geringen<br />
Fläche ist Neukirchen-Vluyn sehr viel dichter besiedelt als die übrigen Kommunen.<br />
Zum Stichtag lebten 3.437 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren<br />
in Neukirchen-Vluyn.<br />
__________________________________________________________________<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. Jugendzentrum Klingerhuf, Wilhelm-Reuter-Allee 3,<br />
2. CVJM-Jugendheim, Lindenstr. 41<br />
3. „P 23“, Ev. Jugendheim, Pastoratstr. 23 a<br />
50
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Neukirchen<br />
Im Ortsteil Neukirchen leben<br />
zum Stichtag 2.277 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche.<br />
Neukirchen hat damit einen<br />
höheren Bevölkerungsanteil als<br />
der Stadtteil Vluyn. Aber auch<br />
hier ist der demographische<br />
Wandel sehr deutlich zu<br />
erkennen. Die Zahl der<br />
12 bis 17 Jahre;<br />
1319<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Neukirchen<br />
6 bis 11 Jahre; 958<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
nachwachsenden <strong>Kinder</strong> wird immer kleiner. Grafik 6<br />
Neben Einfamilienhäusern im südlichen Bezirk des Stadtteils, befinden sich im nördlichen<br />
Bereich Mietswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Viele Familien besitzen<br />
aber auch eigenen Wohnraum.<br />
Der Ortsteil Neukirchen verfügt über ein großes Freizeitareal mit Sportplätzen, einem<br />
Waldgebiet, einem Grillplatz <strong>und</strong> einer BMX-Bahn. Insbesondere diese Bahn <strong>und</strong> das<br />
Außengelände mit Skateranlage des in Neukirchen angesiedelten Jugendzentrums<br />
Klingerhuf sind Treffpunkte von Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es die üblichen<br />
Treffpunkte wie die Parkanlage am Rathaus, Spielplätze, die Eisdiele, Plätze <strong>und</strong> die<br />
Dorfkirche. Auffällig an diesen Treffpunkten ist, dass die Jugendlichen „herumziehen“.<br />
Ursache hierfür ist die innere Ruhelosigkeit dieser Gruppen <strong>und</strong> die Angst, woanders<br />
etwas zu verpassen. Andere Gruppen fühlen sich dadurch provoziert <strong>und</strong> sich<br />
bedroht. Viele Jugendliche sind im Verein, die Jungen überwiegend im Fußballsport,<br />
aktiv. Rollerfahren <strong>und</strong> –frisieren ist ein zentrales Thema. Der Roller wird dabei oft<br />
auch Verleihobjekt im Fre<strong>und</strong>eskreis. Mädchen gehören diesen Cliquen selten an.<br />
Im Ortsteil Neukirchen befinden sich zwei Jugendeinrichtungen mit Fachkräften. Die<br />
Jugendeinrichtungen befinden sich in Trägerschaft des Neukirchener Erziehungsvereins<br />
<strong>und</strong> des CVJM Neukirchen e.V..<br />
Das Jugendzentrum Klingerhuf besuchen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus gut bürgerlichen<br />
Familien, aus alleinerziehenden Familien <strong>und</strong> aus Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />
Die besuchte Schulform ist die Haupt- <strong>und</strong> die Realschule, weniger das<br />
Gymnasium. Die Kontakte zu den Hauptschülerinnen <strong>und</strong> Hauptschülern entstehen<br />
51
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
insbesondere aus der Hausaufgabenbetreuung in der Haarbeckschule. Im Rahmen<br />
von Schuljugendarbeit ergänzt die Jugendeinrichtung mit Unterstützung des Fördervereins<br />
das Betreuungsangebot durch ein Schülercafe. Diese Schule ist Kontaktbörse<br />
zum Jugendzentrum. Es bestehen allerdings seitens der Jugendeinrichtung gute<br />
Kontakte zu allen Schulen.<br />
Jugendliche nutzen das Jugendzentrum als Treffpunkt mit den diversen Spiel- <strong>und</strong><br />
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Außengelände mit Skateranlage <strong>und</strong> Basketballkorb.<br />
Das Team des Jugendzentrums gibt Jugendlichen Raum, eigene Freizeitideen<br />
umzusetzen. So nutzt eine Gruppe von Hip-Hop-Tänzern die Räumlichkeiten<br />
fast täglich, ziehen andere Jugendliche an <strong>und</strong> treten bei Veranstaltungen innerhalb<br />
<strong>und</strong> außerhalb der Einrichtung auf.<br />
Die Jugendeinrichtung des CVJM ist im nördlichen Bezirk angesiedelt. Das umgebene<br />
Wohnviertel ist geprägt durch Mietwohnungen <strong>und</strong> einer guten Mittelschichtbevölkerung<br />
mit eigenen Häusern. In diesem Einzugsbereich verbringen <strong>Kinder</strong> ihre Freizeit<br />
auch auf der Straße. Jugendliche schießen sich in Cliquen zusammen, deren<br />
gemeinsames Merkmal die besuchte Schulform ist. Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die<br />
die Jugendeinrichtung besuchen, stammen überwiegend aus den bereits beschriebenen<br />
Familienstrukturen der Mittel- <strong>und</strong> unteren Schicht.<br />
Die Jugendlichen nutzen das Jugendzentrum CVJM als Treffpunkt mit den diversen<br />
Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Außengelände mit Spielplatz,<br />
Trampolin <strong>und</strong> Fußballplatz. Die Jugendlichen werden begleitet von einem großen<br />
Team ehrenamtlicher Mitarbeiter, die für <strong>und</strong> mit den Jugendlichen auf deren Wünsche<br />
hin verschiedene Aktionen <strong>und</strong> Angebote initiieren. Dabei wird auf die Anfragen<br />
<strong>und</strong> Wünsche der Besucher eingegangen <strong>und</strong> gemeinsam geplant.<br />
Neben kontinuierlich wöchentlichen Angeboten in der Offenen Tür <strong>und</strong> den Gruppen<br />
können die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen an Projekten, Freizeiten <strong>und</strong> Schulungen des<br />
CVJM teilnehmen.<br />
Die ehrenamtliche Mitarbeitern werden von der hauptamtlichen Fachkraft <strong>und</strong> dem<br />
CVJM Vorstand geschult <strong>und</strong> in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt.<br />
Neben dem Jugendzentrum in der Lindenstraße gab es bis Sommer 2009 das Jugendhaus<br />
am Bendschenweg. Die Offene Tür, die in dem Haus untergebracht war ist<br />
im Oktober 2010 in das Jugendhaus in der Lindenstraße gezogen, das dafür dem<br />
Anspruch einer Offenen Tür nach Wünschen der Mitarbeiter <strong>und</strong> Besucher umgebaut<br />
52
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
wurde. Die Hausaufgabenhilfe des CVJM ist als ein Teil der Offenen Tür am Bendschenweg<br />
geblieben <strong>und</strong> in einen Gemeinderaum der Friedenskirche gezogen. Dort<br />
gibt es für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen die Möglichkeit ihre Hausaufgaben zu machen<br />
<strong>und</strong> dabei Hilfestellung zu bekommen. Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die die<br />
Hausaufgabenhilfe besuchen kommen aus dem Einzugsgebiet der „alten Zechensiedlung“<br />
aus der unteren Mittelschicht <strong>und</strong> Unterschicht. Ca. 2/3 der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
haben einen Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />
Um dem Anspruch an mobilen <strong>und</strong> aufsuchenden Angeboten mit älteren Jugendlichen<br />
gerecht zu werden, hat die Stadt Neukirchen-Vluyn Mittel für die Beschäftigung<br />
eines Streetworkers bereitgestellt. Dieser Streetworker ist nun seit April 2010 in Trägerschaft<br />
des AWO-<strong>Kreis</strong>verbandes in der Stadt tätig. Befristet ist diese Stelle für<br />
drei Jahre. Die Räumlichkeiten befinden sich im Ortsteil Neukirchen, der Einzugsbereich<br />
erstreckt sich jedoch auf das gesamte Stadtgebiet. Daher gibt es Kooperationen<br />
mit allen Jugendeinrichtungen, besonders aber mit der Jugendeinrichtung in<br />
Vluyn.<br />
Der Ortsteil Vluyn<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Vluyn<br />
Insgesamt leben im Stadtteil<br />
Vluyn 1.160 <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendliche m Alter<br />
von 6 bis 17 Jahren.<br />
12 bis 17 Jahre;<br />
631<br />
6 bis 11 Jahre; 529<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
Grafik 7<br />
In Vluyn sind zwei konfliktbelastete Wohngebiete von überörtlichen sozialen Wohnungsbaugesellschaften<br />
angesiedelt (Vluyner Nordring, Kieferweg). Die Bewohnerinnen<br />
<strong>und</strong> Bewohner wollen jedoch möglichst schnell diese Siedlungen verlassen,<br />
so bald sie es sich finanziell leisten können. Die überwiegende Umzugsrichtung ist<br />
dann in den Stadtteil Neukirchen. Demzufolge wohnen immer weniger Menschen in<br />
den „Hochhäusern“ dieser Bezirke. Die individuellen Problematiken der Menschen<br />
53
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
sind vielfältig, Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum <strong>und</strong> Verschuldung zeichnen die Lebenssituation<br />
der Menschen <strong>und</strong> auch vieler <strong>Kinder</strong> aus.<br />
Daneben präsentiert sich der Stadtteil Vluyn aber auch durch eine verhältnismäßig<br />
gut gesicherte Mittelschichtbevölkerung mit einem relativ guten Einkommen <strong>und</strong> eigenen<br />
Häusern oder Wohnungen.<br />
Jugendliche treffen sich an zahlreichen informellen Treffpunkten, (McDonalds, Spielplätze,<br />
in den Wohnsiedlungen am Kiefernweg, andere entlegene Plätze im Außenbereich).<br />
Im Stadtteil Vluyn ist die Jugendeinrichtung der Ev. Kirchengemeinde beheimatet.<br />
Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die das Jugendcafe besuchen, leben überwiegend im<br />
direkten Einzugsbereich der Jugendeinrichtung. Sie stammen aus Kern- <strong>und</strong> / oder<br />
Patchworkfamilien. Einige wenige leben mit einem Elternteil. Die Bandbreite der Familiensituationen<br />
reicht von gut-bürgerlich bis Hartz IV-Bezug. Die Familien leben in<br />
eigenen Häusern oder Mietwohnungen<br />
Ein Teil der Jugendlichen steht der Ev. Kirchengemeinde nah, die Bescuher des Jugendcafés<br />
mit Zuwanderungsgeschichte akzeptieren den kirchlichen Hintergr<strong>und</strong> der<br />
Einrichtung. Sie besuchen hauptsächlich die Hauptschule <strong>und</strong> das Gymnasium, einige<br />
wenige besuchen die Realschule. Einige Jugendliche zeichnen sich aus durch ehrenamtliches<br />
Engagement in der Jugend- <strong>und</strong> Gemeindearbeit, sind kreativ im musischen<br />
<strong>und</strong> gestalterischen Bereich. Das Jugendcafe wird zur Fertigung von Hausaufgaben<br />
genutzt, die Jugendlichen haben Interesse am vorhandenen Internetanschluss,<br />
sowie an allen Spielangeboten. Eine Gruppe von Besuchern des Jugendcafés<br />
benötigt immer wieder Beratung bezüglich ihres Gewaltverhaltens sowie ihrer<br />
Schulprobleme bzw. ihrer Anschlussperspektive. Das verbindende Element aller Jugendlichen<br />
sind die (Schul-)Fre<strong>und</strong>e. Viele sind in Vereinen tätig, wobei hier besonders<br />
die Sportart Fußball im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />
Darüber hinaus gibt es im Stadtteil Vluyn noch die Arbeit des Treff 55 am Vluyner<br />
Nordring. Das Stadtteilbüro Treff 55 des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Moers<br />
nimmt sich insbesondere der Belange der Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner der besonders<br />
belasteten Wohnbezirke an. Hierhin wenden sich Menschen mit vielschichtigen<br />
Problemlagen. Die <strong>Kinder</strong> stammen vielfach aus alleinerziehenden <strong>und</strong> / oder<br />
schlecht funktionierenden Patchworkfamilien. Die Eltern sind mit der <strong>Kinder</strong>erziehung<br />
54
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
überfordert, sie verfügen über wenige finanzielle Mittel, haben lediglich einen Euro-<br />
Job <strong>und</strong> beziehen Transferleistungen. Insbesondere die <strong>Kinder</strong> leiden sehr unter<br />
Versorgungsproblemen. Das Stadtteilbüro bietet daher einen Mittagstisch <strong>und</strong> eine<br />
Hausaufgabenbetreuung an. Als „Schlüsselkinder“ fehlt ihnen auch in den weiteren<br />
Nachmittagsst<strong>und</strong>en ein Aufenthaltsort <strong>und</strong> sinnvolle Beschäftigung.<br />
Jugendlichen suchen mit ihren Problemen das Stadtteilbüro als Beratungsstelle auf.<br />
Einen organisierten Treffpunkt für Jugendliche kann das Stadtteilbüro aber aus finanziellen<br />
<strong>und</strong> räumlichen Gegebenheiten nicht anbieten. Die im Siedlungsgebiet lebenden<br />
Jugendlichen treffen sich in den Gartenanlagen, fallen aber dort immer wieder<br />
durch ihr problematisches Verhalten (Aggressivität, Rivalität, Drogenmissbrauch)<br />
auf.<br />
Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Neukirchen-Vluyn<br />
• Entwicklung eines Konzeptes für regelmäßige mobile Angebote <strong>und</strong> Aktionen<br />
für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in den Stadtteilen<br />
55
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Schermbeck<br />
Die Gemeinde Schermbeck im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> hat zum<br />
Stichtag 14.541 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner <strong>und</strong> gehört damit zu den kleineren<br />
Gemeinden im Zuständigkeitsbereich. Neben Hünxe gehört sie auch zu den am<br />
dünnsten besiedelten Kommunen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Etwa drei Prozent der Bevölkerung<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> lebt hier in den drei Ortsteilen Schermbeck, Damm <strong>und</strong> Gahlen.<br />
Zum Stichtag leben in Schermbeck 1.807 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter 6 bis<br />
17 Jahren.<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen<br />
1. Ev. Jugendheim Schermbeck, Kempkesstege 2<br />
2. Ev. Jugendheim Damm, Zum Elsenberg 25<br />
56
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Schermbeck<br />
Insgesamt leben im Ortsteil Schermbeck 1.404 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von<br />
6 bis 17 Jahren. Der Geburteneinbruch wird auch hier deutlich.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Schermbeck<br />
758<br />
646<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
Grafik 8<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Schermbeck leben überwiegend in wirtschaftlich gesicherten<br />
Familien. Als Gr<strong>und</strong>schülerinnen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schüler besuchen sie die beiden<br />
Gr<strong>und</strong>schulen. Danach steht für sie der Wechsel in die örtliche Gesamtschule oder<br />
eine andere weiterführende Schule – überwiegend im benachbarten Dorsten - an.<br />
Durch den auswärtigen Schulbesuch verbringen Jugendliche nach dem Unterricht<br />
viel Zeit in den Schulstandorten, so dass sie erst später am Tag wieder in Schermbeck<br />
eintreffen.<br />
In Schermbeck gibt es einige Treffpunkte von Jugendlichen, die sich besonders auf<br />
den kommerziellen Raum beziehen. Aber auch die Schulhöfe, die Skateranlage <strong>und</strong><br />
der Rathausplatz sind beliebte Treffpunkte. Leider kommt es hier immer wieder zu<br />
starken Verunreinigungen durch Graffiti oder Müll. Auch Vandalismus ist hier keine<br />
Seltenheit.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Schermbeck sind aber auch stark in die Vereinslandschaft<br />
eingeb<strong>und</strong>en (Sportvereine <strong>und</strong> kirchliche Jugendgruppen). Die Pfadfinder der DPSG<br />
verfügen über ein eigenes Vereinsheim. Anlaufstelle für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
ist die einzige örtliche Jugendeinrichtung in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde.<br />
Hier finden sich überwiegend Gesamtschülerinnen <strong>und</strong> –schüler ein, die<br />
aus sozialschwachen <strong>und</strong> / oder alleinerziehenden Familien stammen. Ältere Jugendliche<br />
sind in der Einrichtung nicht oder nur wenig vertreten. Die Kooperationen<br />
57
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
des Jugendhauses finden hauptsächlich mit dem Offenen Ganztag der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule<br />
statt. Der Träger hier ist das Diakonische Werk <strong>Wesel</strong>. Kontakte<br />
mit anderen Vereinen <strong>und</strong> Verbänden beziehen sich in erster Linie auf den Informationsaustausch<br />
von Terminen etc.<br />
Da so viele Jugendliche in Vereinen <strong>und</strong> Gruppen engagiert sind, nehmen sie für<br />
sich einen hohen zeitlichen Druck wahr, der sie dazu veranlasst, in ihrer noch frei<br />
verfügbaren Zeit, möglichst keine weiteren Verbindlichkeiten einzugehen.<br />
Der Ortsteil Damm<br />
Das Leben der <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendlichen in<br />
Damm ist geprägt von<br />
der Randlage <strong>und</strong> der<br />
geringen Größe des<br />
Ortsteils. In Damm<br />
leben 143 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche im Alter<br />
von 6 bis 17 Jahren.<br />
Grafik 9<br />
85<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Damm<br />
58<br />
6 bis 11 Jahre<br />
12 bis 17 Jahre<br />
In Damm leben die Familien überwiegend in eigenen Häusern, teilweise noch mit den<br />
Großeltern im Nahbereich. Mittlerweile wohnen - durch die Erschließung von Neubaugebieten<br />
- viele Zugezogene aus dem Ruhrgebiet hier. <strong>Kinder</strong> besuchen eher die<br />
Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule im Ortsteil Schermbeck. Jugendliche besuchen in der<br />
Mehrzahl die Gesamtschule im Ortsteil Schermbeck, aber auch die weiterführenden<br />
Schulen in <strong>Wesel</strong>. Die Teilnahme am Vereinsleben gehört in Damm zur üblichen<br />
Freizeitgestaltung, wobei Eltern <strong>und</strong> Jugendliche gefordert sind, die Entfernungen zu<br />
den auswärts gelegenen Vereinsstätten zu überwinden. Im Winter geschieht dies<br />
durch den sog. „Elternfahrverkehr“, im Sommer mit dem Fahrrad. Jugendliche sind<br />
daher zum großen Teil auf die Eltern angewiesen. Dies führt dazu, dass viele Jugendliche<br />
Damm am Morgen verlassen <strong>und</strong> dann den gesamten Tag außerhalb des<br />
Ortes verbringen.<br />
58
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Im Ortsteil Damm gibt es eine Jugendeinrichtung ohne Fachkraft in Trägerschaft der<br />
Ev. Kirchengemeinde Drevenack. Die Angebote <strong>und</strong> Öffnungszeiten werden vornehmlich<br />
von einer Honorarkraft vorgehalten.<br />
Für die Arbeit der Jugendeinrichtung bedeutet die Lebenssituation der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendlichen in Damm, dass sie sich deutlich an den Angeboten der Vereine <strong>und</strong> der<br />
schulischen Situation orientieren müssen.<br />
Die Jugendlichen, die die Jugendeinrichtung besuchen, möchten in erster Linie „chillen“<br />
<strong>und</strong> selbstverantwortet ihre Freizeit verbringen. Das Motto <strong>und</strong> gleichzeitig Ziel<br />
des Jugendhauses ist: „Kümmere dich selber um dich“, was heißt, dass das Jugendhaus<br />
den Jugendlichen Dinge ermöglich will. Wer Hunger hat, kann sich etwas kochen,<br />
wer chatten will, kann auch dies tun.<br />
Die Gruppenarbeit als Jungen- <strong>und</strong> Mädchengruppe ist kreativ <strong>und</strong> offen <strong>und</strong> in der<br />
Mädchengruppe treffen sich 12 bis 15-jährige Mädchen. Da die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
verschiedene Schulen besuchen, fungiert das Jugendhaus als Integrationsfaktor<br />
für das jugendliche Dorfleben.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der geringen Größe des Gemeinwesens sind große Kooperationen nicht<br />
erforderlich, weil die meisten Dinge sofort <strong>und</strong> schnell abgestimmt werden können.<br />
Der Ortsteil Gahlen<br />
Im Ortsteil Gahlen unterhält die Ev. Kirchengemeinde Gahlen in ihrem Gemeindehaus<br />
ein Angebot an <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Ein Zuschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
wurde bislang nicht nachgefragt. Das Einzugsgebiet der Kirchengemeinde reicht bis<br />
in die Stadt Dorsten hinein, wo ein weiteres Jugendheim betrieben wird.<br />
Schwerpunkt der Jugendarbeit ist die ausgeprägte Ten-Sing-Arbeit, die viele Jugendliche<br />
durch die musikalische Bildung begeistert.<br />
Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Schermbeck<br />
• Entwicklung eines eigenständigen Profils für die offene Treffpunktarbeit, insbesondere<br />
für die Treffpunktarbeit mit Jugendlichen<br />
• Verstärkung der aufsuchenden Arbeit an den informellen Treffpunkten <strong>und</strong> der<br />
mobilen Angebote<br />
• Entwicklung der Kooperation mit den örtlichen Schulen<br />
59
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Sonsbeck<br />
Die Gemeinde Sonsbeck liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> ist<br />
mit einer Bevölkerungszahl von 8.831 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern die kleinste<br />
Gemeinde des Zuständigkeitsbereiches.<br />
Mit 6.567 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern ist der Ortsteil Sonsbeck der größte.<br />
Hamb folgt mit 1.249 <strong>und</strong> Labbeck mit 1.015 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern.<br />
In Sonsbeck leben insgesamt 1.216 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17<br />
Jahren, davon 924 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Sonsbeck, 147 in Hamb <strong>und</strong> 144 in<br />
Labbeck.<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. HOT – Ev. Jugendheim, Herrenstr. 19, Sonsbeck<br />
2. Jugendtraum- KJG Hamb, Hubertusweg 5, Sonsbeck-Hamb<br />
60
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Sonsbeck<br />
Im Ortsteil Sonsbeck leben 924 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, 401 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Sonsbeck<br />
600<br />
523<br />
500<br />
401<br />
400<br />
300<br />
200<br />
bis 11 Jahren <strong>und</strong> 523<br />
Jugendliche im Alter von 12<br />
bis 18 Jahren.<br />
100<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 9<br />
Im Ortsteil gibt es eine Jugendeinrichtung mit Fachkraft in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde.<br />
Die Jugendeinrichtung besuchen r<strong>und</strong> 80 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
wöchentlich, 40 - 50 besuchen täglich den offenen Bereich, r<strong>und</strong> 30 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
sind in der Gruppenarbeit aktiv. Von diesen Stammbesuchern sind 25 %<br />
Mädchen. Die Mehrheit der Jugendlichen besucht die Hauptschule, wobei die 12-<br />
bis 17-jährigen die größte Gruppe darstellen.<br />
Die Jugendarbeit ist cliquenabhängig mit wechselnden Cliquen <strong>und</strong> Generationen,<br />
die im Verlauf eines Jahres wechseln. Das Freizeitinteresse der Jugendlichen besteht<br />
größtenteils in eigenverantwortlichen Aktivitäten wie Chillen, Musik hören,<br />
Computernutzung, Fre<strong>und</strong>e treffen, Musik machen in der Band.<br />
Mobile jährlich wiederkehrende Angebote bei der Teilnahme an Aktivitäten der Gemeinde<br />
(Brunnenlauf, Kicken gegen <strong>Kinder</strong>armut, Dorfaktionstag, Jugendaktionstag<br />
etc.) werden von Jugendlichen sehr gut angenommen <strong>und</strong> vernetzen sowohl die Jugendlichen<br />
untereinander als auch die Jugendeinrichtung mit anderen im Sozialraum<br />
tätigen Akteuren. Die Fachkraft der Jugendeinrichtung nimmt Verantwortung für den<br />
Sozialraum wahr, indem aufsuchende Jugendarbeit geleistet wird. Die Jugendlichen,<br />
die an informellen Treffpunkten zu finden sind, sind auch in der Einrichtung bekannt,<br />
nutzen aber gerne ihre persönlichen Freiheiten an pädagogisch unbeaufsichtigten<br />
Orten.<br />
Insbesondere das Fußballspielen draußen <strong>und</strong> in der Halle ist ein Angebot der Jugendeinrichtung,<br />
welches den Jungen das Fußballspiel ohne Vereinszugehörigkeit<br />
ermöglicht.<br />
61
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Hamb<br />
Der Ortsteil Hamb ist mit dem Sonsbecker Ortsteil Labbeck der einzige Ortsteil im<br />
Zuständigkeitsbereich, in dem die Zahl der <strong>Kinder</strong> im Alter von 6 bis 11 Jahren höher<br />
ist als die Zahl der Jugendlichen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hamb<br />
90<br />
84<br />
80<br />
70<br />
63<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
84 <strong>Kinder</strong>n stehen 63<br />
Jugendliche gegenüber.<br />
Tabelle 10<br />
In Hamb ist der Jugendverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) der alleinige<br />
Anbieter der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> Träger der Jugendeinrichtung ohne<br />
Fachkraft. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hamb können in verschiedener Weise die Angebote<br />
der KJG nutzen. Diese bietet offene Gruppenarbeit nach Jahrgängen an. Offene<br />
Projekte <strong>und</strong> der offene Jugendraum ergänzen dieses zweiwöchentliche Angebot.<br />
Offene Projekte richten sich eher an die <strong>Kinder</strong>. Der offene Raum besteht seit<br />
vielen Jahren <strong>und</strong> ist in dieser Form etwas Besonderes. Jugendliche im Alter von 14<br />
bis 17 Jahren können sich nach Vorlage eines Ausweises den Schlüssel holen <strong>und</strong><br />
sich dort in eigener Verantwortung aufhalten.<br />
Dieser Raum ist bei Jugendlichen in Sonsbeck bekannt. Insbesondere wird der<br />
Raum von Jugendlichen genutzt, die Fre<strong>und</strong>e nicht mit nach Hause bringen können<br />
oder wollen.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der Lage des Ortsteils bestehen auch bei den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
viele Kontakte in den Nachbarkreis Kleve. Hier sind insbesondere im Ortsteil Kapellen<br />
der Stadt Geldern die Angebote des dortigen Sportvereins <strong>und</strong> der Deutsche<br />
Pfadfinderschaft St. Georg interessant.<br />
62
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Labbeck<br />
Auch im Ortsteil Labbeck ist das Verhältnis der <strong>Kinder</strong>zahl zur Zahl der Jugendlichen<br />
anderes als in allen anderen Kommunen. Die Altergruppe der 6- bis 11-Jährigen ist<br />
78<br />
76<br />
74<br />
72<br />
70<br />
68<br />
66<br />
64<br />
62<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Labbeck<br />
77<br />
68<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
mit 77 <strong>Kinder</strong>n größer als die<br />
Gruppe der Jugendlichen.<br />
Tabelle 11<br />
Im Labbeck gibt es keine offene Jugendeinrichtung. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche werden<br />
überwiegend über die kirchliche <strong>und</strong> sportliche Jugendarbeit angesprochen. Das Leben<br />
ist dörflich geprägt <strong>und</strong> in der Vergangenheit sind keine besonderen Vorkommnisse<br />
mit oder von Jugendlichen bekannt geworden.<br />
Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Sonsbeck<br />
• Verstärkung der aufsuchenden <strong>und</strong> mobilen Angebote auch in den Ortsteilen<br />
• Fortsetzung der Kooperation mit den örtlichen Schulen<br />
63
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Xanten<br />
Die Stadt Xanten liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> ist mit einer<br />
Bevölkerungszahl von 22.110 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern die kleinste der<br />
drei Städte im Zuständigkeitsbereich. Die sechs Ortsteile verteilen sich auf einer großen<br />
Fläche <strong>und</strong> verzeichnen auch unterschiedliche Einwohnerzahlen. Die Innen-,<br />
Altstadt, Hochbruch <strong>und</strong> Lüttingen sind die bevölkerungsreichsten Stadtteile, gefolgt<br />
von den Dörfern Birten, Wardt, Vynen-Obermörmter <strong>und</strong> Marienbaum. Zum Stichtagleben<br />
2.877 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren in Xanten. Von ihnen<br />
sind 1.231 im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 1.646 im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />
___________________________________________________________________<br />
Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />
1. „EVAN“ – Ev. Jugendheim, Kurfürstenstr. 3, Xanten<br />
2. Jugendkulturwerkstatt Xanten, Im Niederbruch 6, Xanten<br />
3. Kath. Jugendheim, Klosterstr.6, Xanten-Marienbaum<br />
4. Jugendraum Vynen, Hauptstr. 18, Xanten-Vynen<br />
5. Jugendraum Birten, Gindericher Str., Xanten-Birten<br />
64
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Ortsteil Xanten<br />
Der Ortsteil Xanten besteht aus dem gesamten Innenstadtgebiet <strong>und</strong> dem Ortsteil<br />
Lüttingen <strong>und</strong> hat daher eine große Bevölkerungszahl, die sich auch im Bevölkerungsanteil<br />
der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen niederschlägt. Die Zusammenführung dieser<br />
Bezirke spiegelt das Gefühl insbesondere der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen aus Lüttingen<br />
wieder, die sich auf Gr<strong>und</strong> der örtlichen Nähe zum Innenstadtbereich hingezogen<br />
fühlen.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in<br />
Xanten-Innenstadt, Lüttingen <strong>und</strong> Wardt<br />
1200<br />
1120<br />
1000<br />
871<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 12<br />
Im Ortsteil Xanten gibt es zwei Jugendeinrichtungen mit Fachkräften, das Jugendheim<br />
der Ev. Kirchengemeinde Xanten-Moermter „EVAN“ <strong>und</strong> die Jugendkulturwerkstatt<br />
in Trägerschaft der Sozialstiftung.<br />
Das Ev. Jugendheim EVAN macht offene Angebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die<br />
überwiegend aus der Innenstadt, dem Hochbruch <strong>und</strong> Lüttingen stammen. Die Jugendlichen<br />
besuchen überwiegend die Walter-Bader-Realschule <strong>und</strong> das Gymnasium.<br />
Haupt- <strong>und</strong> Förderschülerinnen <strong>und</strong> -schüler sind eher wenig vertreten. Auffallend<br />
ist, dass die Schülerinnen der Marienschule die Angebote des Jugendheims nur<br />
wahrnehmen, wenn es sich um geschlechtsspezifische Angebote handelt, z. B. die<br />
jährliche Mädchenwoche. Es ist bekannt, dass gerade die Marienschülerinnen neben<br />
ihrem Vereinsengagement sehr stark in die schulischen Belange eingeb<strong>und</strong>en sind.<br />
Während die <strong>Kinder</strong> eher im kreativen Bereich tätig sind, nutzen die Jugendlichen<br />
eher die Möglichkeiten des Treffs. Die Stammgruppe der Jugendlichen ist im Alter<br />
von 12 bis 15 Jahren. Die Jugendlichen verstehen sich als eine Clique, die sich aus<br />
der Schule kennt, <strong>und</strong> die wiederum Fre<strong>und</strong>e mitbringt, so dass die Jugendeinrich-<br />
65
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
tung zum Treffpunkt wird. Deutlich in den Angeboten des „EVAN“ ist, dass gerade die<br />
angebotenen Spielnächte bei den Jugendlichen sehr stark nachgefragt werden. Auch<br />
Ausflüge <strong>und</strong> Aktivitäten am Wochenende <strong>und</strong> in den Ferien werden von den Jugendlichen<br />
stark nachgefragt.<br />
Ältere Jugendliche ab 16 Jahren werden durch gezielte Angebote angesprochen,<br />
insbesondere ist hier eine 14-tägig stattfindende Jugendgruppe am Freitag Abend zu<br />
nennen. Auch werden Ferien- <strong>und</strong> Projektangebote gezielt für diese Altergruppe ausgeschrieben.<br />
R<strong>und</strong> 20 Jugendliche nutzen die Übermittagbetreuung für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
der weiterführenden Schulen, die ein warmes Mittagessen anbietet <strong>und</strong> bei der Fertigung<br />
der Hausaufgaben begleitet. Durch dieses Angebot wird regelmäßig auch Kontakt<br />
zu den Eltern aufgebaut <strong>und</strong> gepflegt, die oft alleinerziehend <strong>und</strong> berufstätig<br />
sind.<br />
Die Jugendkulturwerkstatt als zweite Jugendeinrichtung im Ortsteil befindet sich in<br />
Trägerschaft der Sozialstiftung. Sie ist überwiegend Anlaufstelle für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
aus dem Stadtteil Hochbruch. Hier leben Familien mit Zuwanderungsgeschichte,<br />
überwiegend Kurden <strong>und</strong> Zuwanderer aus dem arabischen Raum. 80% der<br />
Besucher sind männlich <strong>und</strong> im Alter zwischen 12 <strong>und</strong> 16 Jahren. Ältere Jugendliche<br />
sind hier selten Besucher <strong>und</strong> engagieren sich erst im jungen Erwachsenenalter in<br />
der Arbeit des Fördervereins für die Jugendeinrichtung. Die regelmäßigen Besucher<br />
sind zur Hälfte Migranten, haben zunächst ein homogenes Familienumfeld. Trennung<br />
der Eltern ist eher die Ausnahme. Die Mehrheit hat bis zu drei Geschwister <strong>und</strong> oft<br />
leben die <strong>Kinder</strong> zusammen mit der Großfamilie. Dies bedeutet enge Wohnverhältnisse<br />
<strong>und</strong> den <strong>Kinder</strong>n steht zu Hause kein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Jugendeinrichtung<br />
ist für sie ein Raum des Rückzugs, dessen niederschwellige Angebote<br />
gerne genutzt werden. Die Möglichkeit des Fußballspielens in der Halle ist<br />
ebenso wichtig wie die Spiele an den Spielkonsolen. Hier können die Jugendlichen<br />
an den technischen Geräten teilhaben, die ihnen zu Hause nicht zur Verfügung stehen.<br />
Das verbindende Element dieser Clique ist das Fußballspielen <strong>und</strong> der gemeinsame<br />
Schulbesuch.<br />
Von großer Bedeutung für die Jugendkulturwerkstatt sind die monatlich stattfindenden<br />
Bandauftritte. Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene aus Xanten <strong>und</strong> der Umgebung<br />
finden hier eine für sie wichtige <strong>und</strong> jugendgemäße Form der Freizeitgestaltung<br />
66
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
<strong>und</strong> Geselligkeit. Insbesondere der Förderverein ist hier maßgeblich an der Umsetzung<br />
dieser Veranstaltungen beteiligt.<br />
Im Ortsteil Wardt wohnen die wenigsten <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen der umliegenden<br />
Dörfer. Sie sind mit nahezu allen Aktivitäten in die anderen Ortsteile, insbesondere<br />
nach Xanten-Lüttingen orientiert. Es kann also davon ausgegangen werden, dass mit<br />
den bereits gemachten Äußerungen zu den Lebenslagen von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
auch die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen in Wardt eingeschlossen sind.<br />
Der Ortsteil Vynen-Obermörmter<br />
Die Ortsteile Vynen <strong>und</strong> Obermörmter werden traditionell als ein Ortsteil gefasst, obwohl<br />
sie eine große Entfernung voneinander haben. Die Bevölkerungszahl der hier<br />
lebenden <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ist zusammen betrachtet die höchste der Xantener<br />
„Dörfer“. 141 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 216 Jugendliche im Alter<br />
von 12 bis 17 Jahren leben in diesen beiden Bezirken, wobei die meisten in Vynen<br />
leben.<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Obermörmter /<br />
Vynen<br />
141<br />
216<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
In Obermörmter gibt es keine<br />
Jugendeinrichtung, es<br />
existiert jedoch ein Spielplatz<br />
mit angrenzendem<br />
Bolzplatz, der insbesondere<br />
von Familien mit kleineren<br />
<strong>Kinder</strong>n gut frequentiert<br />
wird.<br />
Tabelle 13<br />
Der Ortsteil Vynen hat noch eine eigene Gr<strong>und</strong>schule, die seit 2010 ein Teilstandort<br />
der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule Xanten ist. Die hier zur Schule gehenden <strong>Kinder</strong><br />
können kleine Klassen <strong>und</strong> ein großes Raumangebot genießen. Auf Gr<strong>und</strong> der dörflichen<br />
Atmosphäre sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Vereinen aktiv. Man kennt sich untereinander.<br />
Dennoch haben sich Jugendliche auch in Vynen öffentliche Plätze als<br />
informelle Treffpunkte im Dorfleben ausgesucht.<br />
Für diese Jugendlichen, die nicht so mobil sind oder die einen Teil ihre Freizeit lieber<br />
im Heimatdorf verbringen, gibt es seit Anfang 2010 einen offenen Jugendraum, eine<br />
67
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
geförderte Jugendeinrichtung ohne Fachkraft, die von einer Elterninitiative geleitet<br />
wird. Den engagierten Eltern <strong>und</strong> den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen stehen Räumlichkeiten<br />
in der alten Feuerwehrwache zur Verfügung.<br />
Der Ortsteil Marienbaum<br />
Der Ortsteil Marienbaum ist geprägt durch seine Randlage zur Stadt Xanten <strong>und</strong> zum<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>. Die jüngeren <strong>Kinder</strong> besuchen die Gr<strong>und</strong>schule mit der entsprechenden<br />
Ganztagsbetreuung, die Jugendlichen besuchen weiterführende Schulen in Xanten<br />
<strong>und</strong> in benachbarten Städten im <strong>Kreis</strong> Kleve.<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren im Ortsteil<br />
Marienbaum<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
129<br />
170<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 14<br />
Ihre Freizeit verbringen Jugendliche meist in örtlichen Vereinen (Sportvereine,<br />
Schützenvereine). Im Ortsteil gibt es auch informelle Treffpunkte von Jugendlichen,<br />
die immer wieder gut genutzt werden <strong>und</strong> oftmals auch negativ belastet sind. Die<br />
einzige Jugendeinrichtung ohne Fachkraft in Trägerschaft der Propsteigemeinde<br />
Xanten wurde bis vor einigen Jahren mit festangestellten Honorarkräften geführt.<br />
Nach Ausscheiden der letzten Honorarkraft musste das Angebot eingestellt werden.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der Bedarfslage im Ortsteil Marienbaum ist die Einrichtung jedoch im Bedarfsplan<br />
weiter enthalten.<br />
Der Ortsteil Birten<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Birten sind auf Gr<strong>und</strong> der Entfernung zur Innenstadt auf<br />
eigene Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr oder die Eltern angewiesen. Trotz einiger<br />
kleiner Neubaugebiete ist auch hier die <strong>Kinder</strong>zahl sinkend.<br />
68
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren im Ortsteil<br />
Birten<br />
160<br />
140<br />
140<br />
120<br />
100<br />
90<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />
Tabelle 15<br />
Auch hier nutzen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche das Vereinsangebot <strong>und</strong> sind mit ihren<br />
Freizeitaktivitäten eher zur Innenstadt hin orientiert. Um die Freizeitmöglichkeiten im<br />
Dorf zu beleben, hat der örtliche Schützenverein im Zuge des Baus seines Schützenhauses<br />
einen Jugendraum gebaut, der seit 2011 als Einrichtung der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendarbeit ohne Fachkraft gefördert wird. <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist<br />
der Treffpunkt mittlerweile bekannt <strong>und</strong> sie nutzen die Öffnungszeiten.<br />
Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Xanten<br />
• Profilentwicklung der offenen Treffpunktarbeit,<br />
• Entwicklung eines Konzeptes für regelmäßige mobile Angebote <strong>und</strong> Aktionen<br />
für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in den Stadtteilen,<br />
• Verstärkung der aufsuchenden <strong>und</strong> mobilen Angebote,<br />
• Sicherstellung von Angeboten in den Ortsteilen.<br />
69
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.1.2 Bestandsdarstellung<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in fast allen Kommunen geprägt<br />
durch die ländliche Struktur. Diese stellt an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche besonders<br />
die Anforderung, räumliche Entfernungen für die Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge<br />
zu überwinden. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> in Jugendeinrichtungen<br />
angeboten, in denen überwiegend hauptamtliche pädagogische<br />
Fachkräfte arbeiten oder die als Einrichtungen ohne Fachkraft <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
mit ehrenamtlichen Tätigen <strong>und</strong> / oder Honorarkräften anbieten.<br />
Über den gesamten Zuständigkeitsbereich verteilt gibt es 25 geförderte offene Einrichtungen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Von den 25 Einrichtungen verfügen 14<br />
über geförderte hauptamtliche Fachkräfte. Die 11 anderen Jugendeinrichtungen werden<br />
mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>und</strong> / oder Honorarkräften<br />
geführt.<br />
Im Förderplan 2006 bis 2009 wurden in den nachfolgenden Jugendeinrichtungen<br />
19,65 Stellen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ausgewiesen. Diese Fachkräftezahl<br />
wurde im Verlauf des Geltungszeitraums auf 18,65 Stellen reduziert.<br />
Tabelle 16: Bestand an Jugendeinrichtungen – Stand: 30.06.2011<br />
Ort Einrichtung Träger Festgestellter<br />
Bedarf<br />
2006<br />
Veränderungen<br />
mit Stand<br />
31.07.2011<br />
Alpen Ev. Jugendheim Alpen Ev. Kirchengemeinde 1,5 1,5<br />
Alpen<br />
Ev. Jugendheim Menzelen Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />
Alpen<br />
Jugendheim Bönninghardt Jugendgruppe JUBO 0 0<br />
Bönninghardt<br />
Hamminkeln Jugendzentrum Hamminkeln Stadt Hamminkeln 2,5 2,0<br />
Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde<br />
Brünen<br />
Kath. Jugendheim Dingden Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Pankratius Dingden<br />
Ev. Jugendheim Mehrhoog Ev. Kirchengemeinde<br />
Haffen-Mehr-<br />
Mehrhoog<br />
Ev. Jugendheim Dingden Ev. Kirchengemeinde<br />
Hamminkeln<br />
Jugendraum Loikum Trägergemeinschaft<br />
Jugendraum Loikum<br />
Hünxe Ev. Jugendheim Drevenack Ev. Kirchengemeinde<br />
Drevenack<br />
1,0 0<br />
0,5 0,5<br />
1,0 1,0<br />
0,5 0,5<br />
- 0<br />
1,0 1,0<br />
70
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Neukirchen-<br />
Vluyn<br />
Schermbeck<br />
Ev. Jugendheim Hünxe Ev. Kirchengemeinde 1,0 1,5<br />
Hünxe<br />
Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />
Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />
Hünxe<br />
Kath. Jugendheim Bruckhausen<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
Bruckhausen<br />
0 --<br />
Jugendzentrum Klingerhuf Neukirchener Erziehungsverein<br />
2,0 2,0<br />
Neukirchen<br />
CVJM Jugendheim<br />
CVJM Neukirchen 1,0 1,0<br />
Neukirchen<br />
e.V.<br />
Kath. Jugendheim<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
0 0<br />
Neukirchen<br />
St. Quirinus Neukirchen<br />
Ev. Jugendheim Vluyn Ev. Kirchengemeinde 2,0 2,0<br />
Vluyn<br />
Ev. Jugendheim<br />
Ev. Kirchengemeinde 2 2<br />
Schermbeck<br />
Schermbeck<br />
Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />
Drevenack<br />
Streetcafe e.V. Streetcafe e.V. 0 -<br />
Sonsbeck Ev. Jugendheim Sonsbeck Ev. Kirchengemeinde 1,0 1,0<br />
Sonsbeck<br />
DPSG Jugendheim<br />
DPSG Sonsbeck 0 0<br />
Sonsbeck<br />
KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb 0 0<br />
Xanten Ev. Jugendheim Xanten Ev. Kirchengemeinde 1,65 1,65<br />
Xanten<br />
Jugendkulturwerkstatt Xanten<br />
Sozialstiftung Xanten 1,0 1,0<br />
Kath. Jugendheim Xanten Kath. Propsteigemeinde<br />
0 -<br />
St. Viktor Xanten<br />
Jugendtreff „Die Wache“ Elternteam „Die Wache“<br />
- 0<br />
Xanten-Vynen<br />
Jugendtreff Birten<br />
Trägerverein Schützen-<br />
- 0<br />
<strong>und</strong> Jugend-<br />
räume Birten e.V.<br />
Kath. Jugendheim<br />
Kath. Propsteigemeinde<br />
0 -<br />
Marienbaum<br />
St. Viktor Xanten<br />
Gesamt 19,65 18,65<br />
Veränderungen gegenüber dem Förderplan 2006 bis 2009<br />
Bedingt durch Trägerwechsel, Ausscheiden <strong>und</strong> Wechsel von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeitern sowie anderen Faktoren zeigt sich die Landschaft der offenen <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit nicht statisch, sondern ist im Verlauf der Zeit Veränderungen unterworfen.<br />
Diese werden im Folgenden für den Zeitraum der Laufzeit des vergangenen<br />
Förderplans skizziert.<br />
71
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Hamminkeln<br />
Jugendzentrum JuZe Hamminkeln<br />
Die Trägerschaft des Jugendzentrums, die seit 2005 als Kooperation zwischen der<br />
Stadt Hamminkeln <strong>und</strong> der Ev. Kirchengemeinde bestand, ging 2009 – zunächst befristet<br />
für ein Jahr - ganz auf die Kirchengemeinde über. Anfang 2010 entschied sich<br />
die Stadt zur Kündigung des Vertrages <strong>und</strong> übernahm die alleinige Trägerschaft des<br />
Jugendzentrums. Zunächst als Einrichtung ohne Fachkräfte wird das Haus nun seit<br />
April 2011 wieder mit zwei Fachkräften betrieben. Ein Stellenanteil von 0,5 wurde<br />
nicht wieder besetzt.<br />
Ev. Jugendheim Brünen<br />
2007 schied die hauptamtliche Mitarbeiterin in der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Aus finanziellen Gründen sah sich die Kirchengemeinde<br />
Brünen nicht mehr in der Lage, die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mit<br />
hauptamtlichem Personal weiter zu führen <strong>und</strong> betreibt das Jugendheim seitdem als<br />
Einrichtung ohne Fachkraft.<br />
Jugendraum Loikum<br />
Der Jugendraum Loikum wurde 2008 in die Förderung aufgenommen, weil der Bedarf<br />
für eine Einrichtung ohne Fachkraft auf Gr<strong>und</strong> der ländlichen Struktur der<br />
Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch gegeben ist. In den neugeschaffenen Jugendräumen<br />
im Gebäude der Feuerwehr konnten Räumlichkeiten geschaffen werden,<br />
<strong>und</strong> das Loikumer Blasorchester übernahm die Trägerschaft.<br />
Hünxe<br />
Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />
Seit 2003 wurde das Jugendheim in Hünxe-Bruckhausen mit einer Honorarkraft betrieben,<br />
weil der Träger, die Ev. Kirchengemeinde Hünxe, den Eigenanteil für die Beschäftigung<br />
einer Fachkraft nicht mehr aufbringen konnte. 2010 machten Bestrebungen<br />
in der Bürgerschaft <strong>und</strong> der Politik auf den nicht zufriedenstellenden Zustand der<br />
Räumlichkeiten <strong>und</strong> der Personalsituation in Hünxe-Bruckhausen aufmerksam. Die<br />
Gemeinde Hünxe beschloss, den erforderlichen Eigenanteil der Personalfinanzierung<br />
in Höhe von 40 % zu übernehmen. Daraufhin hat die Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />
die Stelle in Bruckhausen zum 15. November 2010 mit einer Fachkraft mit hälftigem<br />
Stellenanteil besetzt.<br />
72
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kath. Jugendheim St. Albertus-Magnus, Bruckhausen<br />
2007 entschloss sich die Kath. Kirchengemeinde ihre Jugendeinrichtung ohne Fachkraft<br />
zu schließen, weil sie immer weniger <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche erreichen konnte.<br />
Schermbeck<br />
Streetcafe e.V.<br />
Die Jugendeinrichtung Streetcafe des gleichnamigen Vereins wurde 2006 in die Förderung<br />
als Einrichtung ohne Fachkraft aufgenommen. Leider konnte die Arbeit nicht<br />
längerfristig geleistet werden, <strong>und</strong> die Einrichtung wurde Anfang 2007 geschlossen.<br />
Xanten<br />
Jugendtreff Vynen„Die Wache“<br />
Der Jugendtreff „Die Wache“ in Xanten-Vynen wurde zeitlich begrenzt für das Jahr<br />
2011 als Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert. Da der Bedarf an <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />
gerade in den Xantener Ortsteilen, sehr hoch ist, soll die Einrichtung<br />
dauerhaft in den Förderplan aufgenommen werden.<br />
Jugendraum Birten<br />
Der Jugendraum des Trägervereins Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume Birten hat nach der<br />
Investitionskostenförderung zum Bau der Räumlichkeiten 2004 in 2011 den Betrieb<br />
als Einrichtung ohne Fachkraft aufgenommen.<br />
Kath. Jugendheim Xanten <strong>und</strong> Kath. Jugendheim Marienbaum<br />
Der ermittelte Bedarf aus dem Jahr 2006 sieht eine Förderung als Einrichtung ohne<br />
Fachkraft der beiden Jugendeinrichtungen der Propsteigemeinde in Xanten vor. Die<br />
Propsteigemeinde hat den Zuschuss allerdings seit 2010 nicht mehr abgerufen.<br />
73
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Trägerschaft der Einrichtungen<br />
Die überwiegende Zahl der Einrichtungen befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirche.<br />
Die unten angefügte Tabelle zeigt die Trägerlandschaft im Überblick:<br />
Tabelle 17: Jugendeinrichtungen nach Trägern<br />
Träger<br />
Anzahl der Jugendeinrichtungen<br />
mit Fachkraft<br />
Anzahl der Jugendeinrichtung<br />
ohne Fachkraft<br />
Evangelische Kirche 10 3<br />
Katholische Kirche 1 1<br />
Jugendverband 1 5<br />
Kommune 1 0<br />
Sonstige 2 1<br />
Gesamt 15 10<br />
Personalstand in den Jugendeinrichtungen (Stand 31.07.2011)<br />
Die geförderten 18,65 Fachkraftstelle sind mit 21 Fachkräften in Voll- oder Teilzeit<br />
besetzt. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss eine Jugendeinrichtung mit mindestens einer vollzeitbeschäftigten<br />
pädagogischen Fachkraft ausgestattet sein. Anstelle einer Vollzeitkraft<br />
können auch zwei Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Die beruflichen Qualifikationen<br />
der Fachkräfte liegen überwiegend im Bereich der sozialen Arbeit (Sozialpädagogik/<br />
Sozialarbeit 6) <strong>und</strong> des Erziehungswesens (5), die anderen Fachkräfte haben Abschlüsse<br />
wie z.B. in Sozialwissenschaften oder als Lehrer. Die Mehrzahl der Fachkräfte<br />
hat damit eine pädagogische Ausbildung.<br />
Der Anteil der weiblichen Personen liegt bei knapp unter 50% (10 von 21) wobei der<br />
Anteil der Teilzeitkräfte bei den Frauen leicht erhöht ist (6 bei 4 männlichen). Der Altersdurchschnitt<br />
der pädagogischen Fachkräfte liegt bei 42 Jahren. Ein Großteil der<br />
Fachkräfte arbeitet bereits seit vielen Jahren in den Einrichtungen. Angesichts des<br />
Arbeitsmarktes ist zu erwarten, dass viele Fachkräfte vermutlich bis zu ihrem Renteneintritt<br />
in den Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit verbleiben werden.<br />
74
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.1.3 Bedarf an Jugendeinrichtungen<br />
Einrichtungen mit Fachkräften<br />
Mit der derzeitigen Anzahl an Fachkräften sieht die Gesamtversorgungsquote mit<br />
Stand vom 31.12.2010 wie folgt aus:<br />
Tabelle 18: Versorgungsquote nach jugendlichen Einwohnern in den Kommunen<br />
geförderte. Mitarbeiter/<br />
-innen in<br />
den Einrichtungen<br />
(Stand<br />
31.07.2011)<br />
Einwohner 6<br />
bis 17 Jahre<br />
(Stand<br />
31.12.2010)<br />
Anzahl der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche pro Fachkraft<br />
Alpen 1,5 1.629 1.086<br />
Hamminkeln 4,0 3.670 917<br />
Hünxe 2,5 1.593 637<br />
Neukirchen-Vluyn 5 3.437 687<br />
Schermbeck 2 1.807 903<br />
Sonsbeck 1 1.216 1216<br />
Xanten 2,65 2.877 1085<br />
Summe 18,65 15761 873<br />
Hier zeigen sich deutliche Unterschiede. Alpen, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten liegen deutlich<br />
unter dem Durchschnitt der anderen kreisangehörigen Kommunen.<br />
Veränderungen<br />
Für die laufende Bedarfsplanung ergibt sich deshalb eine anders gewichtete Verteilung<br />
der Fachkraftstellen, die auch eine gleichmäßigere Versorgungsquote erfüllt.<br />
Änderungen betreffen die Kommunen Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Xanten <strong>und</strong><br />
Sonsbeck.<br />
Tabelle 19: Festgestellte Versorgungsquote<br />
Festgestellter<br />
Bedarf der gefö.<br />
Mitarbeiter/<br />
innen in den<br />
Einrichtungen<br />
Einwohner 6<br />
bis 17 Jahre<br />
(Stand<br />
31.12.2010)<br />
75<br />
Anzahl der<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
pro Fachkraft<br />
Veränderung<br />
Alpen 1,5 1.629 1086 Keine<br />
Hamminkeln 4,5 3.670 815 Umverteilung einer<br />
0,5-Stelle innerhalb<br />
der<br />
Kommune
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Hünxe 2,5 1.593 637 keine<br />
Neukirchen-Vluyn 5 3.437 687 keine<br />
Schermbeck 2 1.807 903 Keine<br />
Sonsbeck 1,5 1.216 810 Aufstockung um<br />
0,5 Stelle<br />
Xanten 3 2.877 959 Aufstockung um<br />
0,35 Stellenanteil<br />
Summe 20 15761<br />
Alpen<br />
In Alpen gibt es in der Summe keine Veränderungen. Allerdings wird die Umschichtung<br />
einer halben Stelle vom Jugendheim Alpen zum Jugendheim Menzelen, beide<br />
Ev. Kirchengemeinde Alpen, vorgenommen (siehe auch Punkt 3.1.3).<br />
Hamminkeln<br />
In Hamminkeln wurde im Förderplan von 2006 bis 2009 für den Ortsteil Hamminkeln<br />
ein Bedarf von 2,5 Fachkraftstellen festgestellt. Seit April 2011 konnten zwei Stellen<br />
wieder besetzt werden. Die Stadt Hamminkeln sieht aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Situation<br />
dauerhaft von der Besetzung einer 0,5 Stelle ab. Im Ortsteil Hamminkeln-Dingden<br />
lebt eine ähnlich hohe Anzahl von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen wie im Ortsteil Hamminkeln.<br />
Dennoch ist hier nur die Besetzung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
mit einer Fachkraftstelle vorgesehen. Die hohe Bedarfslage im Ortsteil Dingden sieht<br />
daher die Schaffung einer weiteren halben Stelle vor.<br />
Hünxe<br />
Im Hünxe gbit es in der Summe keine Veränderungen. Allerdings wird die Umschichtung<br />
einer halben Stelle vom Jugendheim Hünxe zum Jugendheim Bruckhausen,<br />
beide Ev. Kirchengemeinde Hünxe, vorgenommen.<br />
Neukirchen-Vluyn<br />
In Neukirchen-Vluyn liegen keine Veränderungen vor.<br />
Schermbeck<br />
In Schermbeck liegen keine Veränderungen vor.<br />
76
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Sonsbeck<br />
In Sonsbeck können mit derzeit einer Fachkraft die unbedingt erforderlichen mobilen<br />
<strong>und</strong> aufsuchenden Angebote nur in geringem Umfang gemacht werden. Gerade in<br />
Sonsbeck gibt es auffällig viele Jugendliche an informellen Treffpunkten. Eine Aufstockung<br />
der Fachkraftstellen um 0,5 soll die Angebote der vorhandenen Jugendeinrichtung<br />
der Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck erweitern <strong>und</strong> die Ressource für mobile<br />
Angebote eröffnen.<br />
Xanten<br />
In der Stadt Xanten konzentrieren sich die Einzugsbereiche der Jugendeinrichtungen<br />
mit Fachkräften vornehmlich auf den Innenstadtbereich. Die übrigen Ortsteile werden<br />
von hauptamtlich ausgerichteten Angeboten der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nicht erricht.<br />
Der Stellenanteil für die Stadt Xanten von 2,65 Stellen soll um 0,35 Stellenanteil<br />
ausgeweitet. Die Sozialstiftung Xanten hat sich bereit erklärt, diesen Stellenanteil zu<br />
besetzen, um den Schwerpunkt wahrzunehmen.<br />
Förderung von Einrichtungen ohne Fachkräfte<br />
Zur Zeit werden 11 Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert, die teilweise schon seit<br />
vielen Jahren in die Förderung aufgenommen sind. Auf Basis der Sozialraum- <strong>und</strong><br />
Lebensweltanalyse <strong>und</strong> der Gespräche in den Kommunen sind auch in diesem Förderbereich<br />
gr<strong>und</strong>legende Veränderungen erforderlich. Gr<strong>und</strong>sätzlich werden zukünftig<br />
Einrichtungen ohne Fachkraft nur in den Ortsteilen gefördert, in denen es keine<br />
Einrichtung mit Fachkraft / Fachkräften gibt.<br />
Tabelle 20: Festgestellter Bedarf bei der Förderung von Einrichtungen ohne<br />
Fachkraft.<br />
Ort Einrichtung Träger Kommentar<br />
1 Alpen Ev. Jugendheim Menzelen<br />
Ev. Kirchengemeinde Alpen<br />
Zukünftig gefördert<br />
als Einrichtung mit<br />
Fachkraft (0,5 )<br />
Keine Veränderung<br />
2 Jugendheim Bönninghardt<br />
Jugendgruppe JUBO Bönninghardt<br />
3 Hamminkeln Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde Brünen Keine Veränderung<br />
4 Jugendraum Loikum Loikumer Blasorchester Keine Veränderung<br />
5 Hünxe Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />
Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />
77<br />
Zukünftig gefördert<br />
als Einrichtung mit<br />
Fachkraft (0,5)
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Ort Einrichtung Träger Kommentar<br />
6 Neukirchen- Kath. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde<br />
Wegfall der<br />
Vluyn Neukirchen<br />
St. Quirinus Neukirchen<br />
Förderung<br />
7 Schermbeck Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde Drevenack Keine Veränderung<br />
8 Sonsbeck DPSG Jugendheim DPSG Sonsbeck<br />
Wegfall der<br />
Sonsbeck<br />
Förderung<br />
9 KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb Keine Veränderung<br />
10 Xanten Kath. Jugendheim Xanten<br />
Kath. Kirchengemeinde<br />
St. Viktor Xanten<br />
Wegfall der<br />
Förderung<br />
11 Kath. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde<br />
Keine Veränderung<br />
Marienbaum<br />
St. Maria-Himmelfahrt Marienbaum<br />
12 Jugendraum Vynen Elternteam „Die Wache“ Vynen Neu aufzunehmen<br />
13 Jugendraum Birten Trägerverein Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume<br />
Birten e.V.<br />
Neu aufzunehmen<br />
Diese Veränderungen lassen sich folgendermaßen begründen:<br />
• Ev. Jugendheim Alpen-Menzelen <strong>und</strong> Ev. Jugendheim Hünxe-<br />
Bruckhausen<br />
Beide Einrichtungen wurden bisher als Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert,<br />
obwohl der Träger hier jeweils eine halbe Fachkraftstelle einsetzt. Im Zuge<br />
der Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung der Betriebskosten von<br />
Jugendeinrichtungen sollen beide Häuser zukünftig als Einrichtungen mit<br />
Fachkraft (0,5 Stelle) gefördert werden.<br />
• Kath. Jugendheim St. Quirinus Neukirchen-Vluyn, Kath. Jugendheim der<br />
Propsteigemeinde Xanten <strong>und</strong> Jugendheim der DPSG Sonsbeck<br />
Das Kath. Jugendheim St. Quirinus in Neukirchen-Vluyn wird aus der Förderung<br />
herausgenommen, weil der Bedarf mit zwei Jugendeinrichtungen mit<br />
Fachkräften im Ortsteil Neukirchen gedeckt ist.<br />
Gleiches trifft auf das Jugendheim „Galerie“ der Kath. Propsteigemeinde Xanten<br />
zu. Im Ortsteil Xanten sind zwei Einrichtungen mit Fachkräften vorhanden.<br />
Das Jugendheim der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg in Sonsbeck befindet<br />
sich in enger Nachbarschaft zu einer geförderten Jugendeinrichtung mit<br />
Fachkraft.<br />
78
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• Jugendräume Xanten-Vynen der Elterninitiative Vynen <strong>und</strong> des Trägervereins<br />
Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume Birten e.V.<br />
In Xanten-Vynen hat sich seit Anfang 2010 die Elterninitiative „Elternwache“<br />
formiert, um ein Angebot an offener <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu installieren.<br />
Die Stadt Xanten hat der Elterninitiative das Gebäude der alten Feuerwache<br />
für die Nutzung zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> durch eine Anschubfinanzierung<br />
gefördert. Um eine finanzielle Absicherung zu erhalten, wurde der Elterninitiative<br />
einmalig für das Jahr 2011 eine Förderung als Einrichtung ohne Fachkraft<br />
bewilligt. Eine dauerhafte Aufnahme in die Förderung soll mit diesem Förderplan<br />
erfolgen.<br />
Mit dem Bau des Schützenhauses in Xanten-Birten hat der Trägerverein<br />
Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume e.V. die Gr<strong>und</strong>lage zur Inbetriebnahme eines<br />
Jugendraumes geschaffen. Seit April 2011 besteht nun im Xantener Ortsteil<br />
Birten das Angebot einer Jugendeinrichtung ohne Fachkraft. Auch diese Einrichtung<br />
wurde erstmalig im Jahr 2011 gefördert <strong>und</strong> soll dauerhaft in die Förderung<br />
aufgenommen werden.<br />
79
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Bedarfsplan <strong>2012</strong> bis 2014<br />
Zusammengefasst sieht der Bedarfsplanung für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
in Einrichtungen für den Zeitraum <strong>2012</strong> bis 2014 wie folgt aus.<br />
Tabelle 21: Festgestellter Bedarf an Jugendeinrichtungen ab <strong>2012</strong><br />
Ort Einrichtung Träger Festgestellter<br />
Bedarf <strong>2012</strong><br />
Alpen Ev.. Jugendheim Alpen Ev. Kirchengemeinde Alpen 1<br />
Ev. Jugendheim Menzelen Ev. Kirchengemeinde Alpen 0,5<br />
Jugendheim Bönninghardt Jugendgruppe JUBO Bönninghardt 0<br />
Hamminkeln Jugendzentrum Hamminkeln Stadt Hamminkeln 2<br />
Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde Brünen 0<br />
Jugendraum Loikum Blasorchester Loikum 0<br />
Hünxe Ev. Jugendheim Drevenack Ev. Kirchengemeinde Drevenack 1<br />
Ev. Jugendheim Hünxe Ev. Kirchengemeinde Hünxe 1<br />
Ev. Jugendheim Ev. Kirchengemeinde Hünxe 0,5<br />
Kath. Jugendheim Dingden Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius 1<br />
Dingden<br />
Ev. Jugendheim Mehrhoog Ev. Kirchengemeinde Haffen-Mehr-<br />
1<br />
Mehrhoog<br />
Ev. Jugendheim Dingden Ev. Kirchengemeinde Hamminkeln 0,5<br />
Neukirchen-<br />
Vluyn<br />
Jugendzentrum Klingerhuf Neukirchener Erziehungsverein 2<br />
CVJM Jugendheim CVJM Neukirchen e.V. 1<br />
Ev. Jugendheim Vluyn Ev. Kirchengemeinde Vluyn 2<br />
Schermbeck Ev. Jugendheim Ev. Kirchengemeinde Schermbeck 2<br />
Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde Drevenack 0<br />
Sonsbeck Ev. Jugendheim Sonsbeck Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck 1,5<br />
KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb 0<br />
Xanten Ev. Jugendheim Xanten Ev. Kirchengemeinde Xanten 1,65<br />
Jugendkulturwerkstatt Xanten<br />
Sozialstiftung Xanten 1,35<br />
Kath. Jugendheim Marienbaum<br />
Propsteigemeinde Xanten 0<br />
Jugendraum Vynen Elterninitiative Xanten-Vynen 0<br />
Jugendraum Birten<br />
Trägerverein Schützen- <strong>und</strong> Jugendeinrichtung<br />
0<br />
Birten e.V.<br />
Gesamt 20<br />
80
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Berichtswesen zur offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist bereits seit 2001 gefordert, Daten zur Gestaltung der offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu erheben, um einerseits den Wirksamkeitsdialog mit den<br />
Jugendeinrichtungen zu betreiben, <strong>und</strong> sich andererseits an der Strukturdatenerhebung<br />
des Landes NRW zu beteiligen.<br />
Die Jugendeinrichtungen berichten über ihre pädagogische Arbeit mittels eines Berichtsbogens,<br />
der anschließend mit den Fachkräften <strong>und</strong> Trägervertretern in einem<br />
jährlichen Zielgespräch bearbeitet wird.<br />
Bereits kurz nach Einführung der Strukturdatenerhebung ist deutlich geworden, dass<br />
Berichtsbögen <strong>und</strong> Strukturdatenerhebung des Landes keine verbindlichen <strong>und</strong> vergleichbaren<br />
Kriterien zur Erfassung der Daten aufweisen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e hat<br />
das Land NRW einen Qualitätsverb<strong>und</strong> ins Leben gerufen, um ein landesweites Berichtswesen<br />
zu initiieren. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat sich auf <strong>Kreis</strong>ebene in enger Kooperation<br />
mit dem Jugendamt der Stadt Dinslaken an der Entwicklung des onlinegestützten<br />
Berichtswesens beteiligt <strong>und</strong> auch mit sechs Einrichtungen an einer Probeerhebung<br />
teilgenommen. Leider konnte das Land das landesweite Berichtswesen<br />
bislang noch nicht verbindlich einführen. In Erwartung dieser Berichterstattung wurde<br />
für das Jahr 2009 kein Bericht der Jugendeinrichtungen angefordert. Einige Daten in<br />
der Zusammenschau werden im Folgenden zusammengefasst.<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
Ehrenamtliche Mitarbeit in einem Jugendverband <strong>und</strong> / oder einer Jugendeinrichtung<br />
kann für die Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen prägend <strong>und</strong> bildend<br />
sein. Deshalb hat auch das ehrenamtliche Engagement in offenen Jugendeinrichtungen<br />
einen festen Platz. In der Zusammenschau der Jahre seit 2006 wird deutlich,<br />
dass nach wie vor mehr Mädchen <strong>und</strong> junge Frauen aktiver sind als Jungen <strong>und</strong> junge<br />
Männer.<br />
81
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Ehrenamtliche Mitarbeitende in den Jugendeinrichtungen<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
weiblich<br />
männlich<br />
100<br />
50<br />
0<br />
2006 2007 2008 2010<br />
weiblich 234 284 309 224<br />
männlich 175 232 200 164<br />
Grafik 10<br />
Besucher <strong>und</strong> Besucherinnen der Jugendeinrichtungen<br />
Bei den Besucherzahlen ist ein rückgängiger Trends festzustellen. Blieben die Besucherzahlen<br />
bis 2008 relativ stabil, so kann für 2010 ein deutlicher Rückgang der Zahlen<br />
festgestellt werden.<br />
Besucherzahlen in Jugendeinrichtungen 2006 bis 2010<br />
1400<br />
1200<br />
1219 1238 1215<br />
1000<br />
1028 1026<br />
1001<br />
928<br />
800<br />
600<br />
766<br />
männlich<br />
weiblich<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2006 2007 2008 2010<br />
Grafik 11<br />
82
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Ähnlicher bei den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu bemerken.<br />
Hier zeigt sich folgendes Bild:<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte<br />
2006 bis 2010<br />
200<br />
180<br />
160<br />
172<br />
153<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
74 74<br />
98<br />
56<br />
52<br />
männlich<br />
weiblich<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2006 2007 2008 2010<br />
Grafik 12<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Abstimmung mit den Fachkräften der Jugendeinrichtungen zur Entwicklung<br />
eines Verfahrens zur Erfassung der Zahl von ehrenamtlich Tätigen <strong>und</strong> von<br />
Besucherinnen <strong>und</strong> Besuchern der Jugendeinrichtungen<br />
83
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.1.4 Förderung von Jugendeinrichtungen<br />
Fördergr<strong>und</strong>sätze<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert mit seiner Betriebs- <strong>und</strong> Sachkostenförderung die Personalkosten<br />
von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit sowie die Kosten für<br />
Programmgestaltung, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, für die Ergänzung der Ausstattung<br />
sowie die Kosten von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften von Einrichtungen mit Fachkräften<br />
<strong>und</strong> ohne Fachkräfte.<br />
Trotz der Schwierigkeiten, qualifizierte pädagogische Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt<br />
zu finden, soll von dem Gr<strong>und</strong>satz nicht abgewichen werden, dass nur ausgebildete,<br />
pädagogische Fachkräfte gefördert werden.<br />
Die Diskussion, teilzeitbeschäftigte pädagogische Fachkräfte in die Förderung aufzunehmen,<br />
wurde im Zuge dieser Förderplanung neu belebt. War das Ansinnen der zurückliegenden<br />
Jahre, nur Fachkräfte in Vollzeitstellen zu fördern, so werden nun wegen<br />
veränderter Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt <strong>und</strong> wegen der Leistungsfähigkeit<br />
der Träger auch Teilzeitstellen in die Förderung aufgenommen. Fachkräfte,<br />
die als einzige Fachkraft in einer Jugendeinrichtung arbeiten, sollen eine mindestens<br />
hälftige Arbeitzeit nachweisen. Teilzeitstellen, die in Einrichtungen mit mehreren<br />
Fachkräften arbeiten, sollen zukünftig jedoch nur noch dann gefördert werden, wenn<br />
sie einen Mindestumfang von 15 St<strong>und</strong>en haben.<br />
Die Höhe der Förderung beläuft sich bei Einrichtungen mit Fachkräften auf 60 % der<br />
tatsächlichen Bruttopersonalkosten sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 8.000<br />
Euro für die Programmgestaltung Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, für die Ergänzung<br />
der Ausstattung sowie die Kosten von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften(bisher je Jugendeinrichtung<br />
5.100 Euro zzgl. ggfls. 2.600 Euro für Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte). Bei<br />
zwei Fachkräften erhöht sich dieser Pauschalbetrag auf 10.000 Euro. Bei Teilzeitkräften<br />
reduziert sich der Betrag auf 6.000 Euro.<br />
Für Einrichtungen ohne Fachkräfte wird ein Zuschuss in Höhe von 5.700 Euro in<br />
Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Frühestens nach zweijähriger Betriebszeit<br />
kann mit Zustimmung des <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschusses ein Zuschuss von bis zu<br />
7.700 Euro gewährt werden, wenn entsprechende Sachkosten <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />
Angebot nachgewiesen werden. Der Zuschuss kann nach eigenem Ermessen<br />
84
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
für alle Bereiche des Betriebs der Jugendeinrichtungen eingesetzt werden, wobei ein<br />
Anteil für die Programmgestaltung, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, die Ergänzung<br />
der Ausstattung <strong>und</strong> den möglichen Einsatz von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften wünschenswert<br />
ist.<br />
Qualitätsstandards der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Fachkräfte der Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben<br />
sich – anfänglich unter der Moderation der Fachberaterin des Landesjugendamtes –<br />
ausführlich über die Entwicklung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ausgetauscht <strong>und</strong><br />
Qualitätsstandards für eine zeitgemäße <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit erarbeitet. Zur Erfüllung<br />
der pädagogischen Kernaufgaben wurden analog zu den gesetzlichen Vorgaben<br />
des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes des Landes NRW für Jugendeinrichtungen<br />
mit Fachkräften Pflichtbereiche <strong>und</strong> drei wählbare Schwerpunktbereiche erarbeitet<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig mit Mindestanforderungen belegt. Diese finden sich wieder in den<br />
ab Verabschiedung dieses Förderplans geltenden Rahmen- <strong>und</strong> Einzelvereinbarungen<br />
zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mit Fachkräften ( vgl. Anlage).<br />
Für Einrichtungen mit Teilzeitstellen gelten die Pflichtbereich analog zur Quantität ihrer<br />
Betriebszeit. Die Zahl der Schwerpunkte <strong>und</strong> die Mindestanforderungen werden<br />
je nach Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> individuellen Voraussetzungen der Fachkraft angepasst<br />
<strong>und</strong> in den Einzelvereinbarungen festgehalten.<br />
85
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3. 2 Jugendverbandsarbeit<br />
Jugendverbandsarbeit ist ein Feld der Jugendhilfe, das auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation<br />
<strong>und</strong> ehrenamtlichem Engagement basiert. Sie leistet einen unverzichtbaren<br />
Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Jugendverbände regen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitbestimmung <strong>und</strong> zu sozialem<br />
Engagement an. Jugendverbandsarbeit bietet <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen neben<br />
Familie <strong>und</strong> Schule ein Feld der Orientierung, des Experimentierens <strong>und</strong> des Erlebens.<br />
In Jugendverbänden <strong>und</strong> Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen<br />
selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet <strong>und</strong> mitverantwortet. Ihre Arbeit<br />
ist auf Dauer angelegt <strong>und</strong> in der Regel auf die eigenen Mitglieder gerichtet, sie kann<br />
sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände<br />
<strong>und</strong> ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen <strong>und</strong> Interessen junger Menschen<br />
zum Ausdruck gebracht <strong>und</strong> vertreten.<br />
Themen der Jugendverbände sind:<br />
• Freizeitaktivitäten, die nicht von Kommerz <strong>und</strong> Konsum bestimmt sind,<br />
• Erlebnis von Gemeinschaft, eigenen Fähigkeiten <strong>und</strong> Grenzen,<br />
• Engagement gegen Gewalt <strong>und</strong> Rassismus, gegen Fremdenfeindlichkeit,<br />
• Konstruktiver Umgang mit den Medien,<br />
• Initiativen für Ausbildungs- <strong>und</strong> Berufschancen junger Menschen,<br />
• Chancengleichheit für Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />
• Aktivitäten in den Bereichen Kunst, Theater, Tanz <strong>und</strong> Musik,<br />
• ökologische Themen wie Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Umweltschutz,<br />
• soziale <strong>und</strong> humanitäre Themen wie <strong>Kinder</strong>armut, Partnerschaftsprojekte,<br />
• aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen in Gemeinde <strong>und</strong> Sozialraum.<br />
Jugendverbandsarbeit ist in ihren Methoden vielfältig. Neben dauerhaften Angeboten<br />
wie Gruppenst<strong>und</strong>en existieren auch offene Formen wie die Projektarbeit. Viele Verbände<br />
sind Träger von Bildungsseminaren, Fahrten <strong>und</strong> Freizeiten, internationalen<br />
Jugendbegegnungen <strong>und</strong> Schulungen für Multiplikatoren.<br />
Die gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit der Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen<br />
ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des<br />
86
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
§ 74 KJHG zu fördern. Entsprechend den Inhalten der Verbandsarbeit gehören zu<br />
den zu fördernden Angeboten,<br />
• die außerschulische Jugendbildung,<br />
• die Jugendarbeit in Sport, Spiel, <strong>und</strong> Geselligkeit,<br />
• die arbeitswelt-, schul- <strong>und</strong> familienbezogene Jugendarbeit,<br />
• die internationale Jugendarbeit,<br />
• die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung <strong>und</strong><br />
• die Jugendberatung.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> wird die Jugendverbandsarbeit überwiegend von örtlichen Trägern<br />
der großen Jugendverbände angeboten. Diese haben Ortsgruppen <strong>und</strong> Ortsvereine,<br />
die die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit vor Ort durchführen.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat mit den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der Dachverbände Gespräche<br />
zur Situation der Jugendverbandsarbeit geführt, deren Ergebnisse sich im<br />
Folgenden wiederfinden. Auch wurden 300 ausführliche Fragebögen zur Bestandserhebung<br />
an die Untergliederungen versandt, von denen allerdings nur 40 auswertbare<br />
Fragebögen zurück gesandt wurden. Auf Gr<strong>und</strong> der geringen Zahl haben diese<br />
allerdings nur einen beschränkten Aussagewert.<br />
Mit Stichtag 31.07.2011 machen folgende Dachverbände bzw. eigenständige Jugendgruppen<br />
im Zuständigkeitsbereich Angebote der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit:<br />
Tabelle: 22: Dachverbände im Zuständigkeitsbereich<br />
Dachverband der Jugendorganisation<br />
Tätigkeitsbereich<br />
B<strong>und</strong> der katholischen Jugend (BdkJ) Katholische Jugendverbände, Katholische<br />
Kirchengemeinden im gesamten<br />
Zuständigkeitsbereich<br />
CVJM <strong>Kreis</strong>verband Moers<br />
CVJM Neukirchen<br />
Ev. Kirchenkreis Dinslaken<br />
Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />
Ev. Kirchenkreis Moers<br />
Ev. Kirchengemeinde Alpen <strong>und</strong> Ev. Kirchengemeinde<br />
Vluyn<br />
Ev. Kirchenkreis Kleve<br />
Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck <strong>und</strong> Ev.<br />
Kirchengemeinde Xanten-Moermter<br />
87
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Jugendfeuerwehr <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> Örtliche Jugendgruppen der Feuerwehren<br />
im gesamten Zuständigkeitsbereich<br />
<strong>Kreis</strong>musikjugend Örtliche Musikvereine im gesamten<br />
Zuständigkeits-bereich<br />
<strong>Kreis</strong>sportjugend<br />
Sportvereine im gesamten Zuständigkeitsbereich<br />
Jugendgruppe JuBo Bönninghardt <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Alpen-<br />
Bönninghardt<br />
Die Auswertung der Fragebögen <strong>und</strong> die Erkenntnisse aus Gesprächen <strong>und</strong> Einzelkontakten<br />
zeigen, dass viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen aktive oder passive Mitglieder<br />
in einem Jugendverband sind. Zumindest im ländlich geprägten <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> haben<br />
die Angebote der Vereine – hier besonders zu nennen: die Sportvereine - einen hohen<br />
Stellenwert.<br />
Hauptschwerpunkt der Verbandsarbeit sind regelmäßige übers Jahr hinweg angebotene<br />
Gruppenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Ferienfreizeiten. Hier bieten viele Vereine mindestens eine<br />
Freizeitmaßnahme im Jahr <strong>und</strong> auch regelmäßige Wochenendfahrten an.<br />
Maßnahmen der außerschulischen Bildungsarbeit werden von immer weniger Vereinen<br />
angeboten. Hier ist über die Jahre hinweg eine deutliche Verminderung von Angeboten<br />
zu verzeichnen. Die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeitern wird hingegen von allen Vereinen als wichtiger Schwerpunkt bezeichnet.<br />
Internationale Jugendbegegnungen gehören eher selten ins Programm.<br />
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit kann festgestellt<br />
werden, dass bestimmte, gesellschaftlich wichtige Themenbereiche weniger Beachtung<br />
finden.<br />
Die Frage: „Haben sich <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im vergangenen Jahr wegen einer<br />
persönlichen Krisensituation an eine Betreuungsperson gewandt?“ bejahten 41 Vereine.<br />
Hilfestellungen von außen für die Bewältigung der Problemstellungen mit den<br />
Hilfesuchenden wünschen sich allerdings nur wenige Träger.<br />
38-mal wurden unterschiedliche Formen der geschlechtsspezifischen Arbeit genannt,<br />
allerdings wurden die konkret aufgeführten Angebote auch 168-mal verneint. Geschlechterdifferenzierte<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit scheint demnach kein Themen-<br />
88
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
schwerpunkt zu sein. Ähnlich verhält es sich bei der interkulturellen Bildung, 32 Angebote<br />
bei 135 Verneinungen.<br />
Ein anderes Bild zeigt sich in der Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Hier<br />
sind alle Vereine bemüht, Beteiligungsformen zu schaffen. Allerdings gibt es keine<br />
oder nur wenig strukturierte Formen. Die häufigsten Beteiligungsformen sind das<br />
Mitspracherecht bei der Gestaltung der Angebote, das regelmäßige Abfragen von<br />
Wünschen <strong>und</strong> die Berücksichtigung von Verbesserungsvorschlägen.<br />
Das Thema „Ges<strong>und</strong>heitsförderung“ wird häufig genannt <strong>und</strong> scheint durchaus im<br />
Bewusstsein.<br />
Hinsichtlich der Zusammenarbeit von Jugendarbeit <strong>und</strong> Schule ist eine Entwicklung<br />
in Gang gekommen, die über die reine Informationsweitergabe <strong>und</strong> Mitwirkung bei<br />
schulischen Veranstaltungen hinausgeht. Immerhin neun Vereine sagen, dass Schule<br />
bei den eigenen Angeboten mitwirkt <strong>und</strong> 17 sagen, dass es gesicherte Vereinbarungen<br />
<strong>und</strong> persönliche Verbindungen gibt. Diese Kooperationen sind zukünftig besonders<br />
wichtig, da <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mehr Zeit in Schule verbringen <strong>und</strong> das<br />
Zeitbudget für die Verbandsarbeit eingeschränkt sein wird<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert die Maßnahmen der Jugendverbände über die geltenden<br />
Richtlinien. Im Jahr 2010 wurden folgende Maßnahmen <strong>und</strong> Teilnehmendenzahlen<br />
abgerechnet.<br />
Tabelle 23: Förderung von Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 2010<br />
Art der Maßnahme<br />
Verpflegungstage<br />
Teilnehrmerzahl<br />
Anzahl<br />
der Maßnahmen<br />
Freizeiten 40.609 10.717 248<br />
Internationale Begegnungen 413 124 5<br />
Bildungsmaßnahmen 5.634 745 248<br />
Schulungsmaßnahmen 1.639 709 70<br />
Gesamt 48.295 12.295 375<br />
Vergleicht man diese Zahlen mit den – hier nicht abgebildeten Daten der vergangenen<br />
Jahre - zeigt sich, dass die Zahl der internationalen Begegnungen <strong>und</strong> die Zahl<br />
der Bildungsmaßnahmen rückläufig ist.<br />
89
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Ausgehend von den Gesprächsergebnissen <strong>und</strong> Diskussionen mit den Vertreterinnen<br />
<strong>und</strong> Vertretern der Dachverbände kann festgestellt werden, dass sich die Zusammenarbeit<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> mit den Dachverbänden <strong>und</strong> den örtlichen Vereinen<br />
gut entwickelt hat. Sowohl bei den eigenen Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
als auch bei Fortbildungen sind Mitglieder der Vereine präsent.<br />
In den Gesprächen <strong>und</strong> Abstimmungen mit den Dachverbänden wurden die Förderrichtlinien<br />
für Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit überarbeitet <strong>und</strong> entsprechend<br />
den Anforderungen aktualisiert (siehe Anhang: Richtlinien zur Förderung von<br />
Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit).<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Weiterentwicklung <strong>und</strong> jährliche Durchführung der regionalen Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
zu aktuellen Themen,<br />
• Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen Vereinsangeboten <strong>und</strong> den<br />
Angeboten der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />
• Entwicklung von regionalen / kommunalen Arbeitsgemeinschaften der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit, die jährlich den Bedarf an Angeboten feststellen <strong>und</strong> daraus<br />
resultierende Maßnahmen erarbeiten,<br />
• Abstimmung einer einheitlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des § 8a<br />
SGB VIII <strong>und</strong> zur Einführung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich<br />
Tätige.<br />
90
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.3 Jugendsozialarbeit<br />
Jugendsozialarbeit soll dazu beitragen, individuelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Benachteiligungen<br />
durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszuschließen. Ziel<br />
dieser Maßnahmen sind damit die soziale <strong>und</strong> berufliche Integration von Jugendlichen<br />
bzw. jungen Menschen. Soweit die Ausbildung junger Menschen nicht durch<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Programme anderer Träger <strong>und</strong> Organisationen sichergestellt wird,<br />
können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen<br />
angeboten werden, die den Fähigkeiten <strong>und</strong> dem Entwicklungsstand<br />
dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Zielgruppe sind besonders die jungen<br />
Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller<br />
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen<br />
sind. Sie sollen durch gezielte sozialpädagogische Hilfen ihre schulische <strong>und</strong> berufliche<br />
Ausbildung beenden, sich in die Arbeitswelt eingliedern <strong>und</strong> ihre soziale Integration<br />
fortsetzen. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention<br />
in der Zusammenarbeit mit Schulen zu verstärken.<br />
Ebenso wie die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit findet die Jugendsozialarbeit ihre gesetzliche<br />
Gr<strong>und</strong>lage im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz. Die Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung<br />
liegt beim öffentlichen Träger.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert für die Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich Jugendberatungsstellen<br />
für Jugendliche, die Schwierigkeiten im Übergang von Schule in<br />
den Beruf haben. Träger dieser Beratungsstellen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> sind der Internationale<br />
B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die Neue Arbeit Niederrhein, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />
die Beratung junger arbeitsloser Menschen übernommen haben. Finanziert<br />
werden die Beratungsstellen aus Mitteln des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans des<br />
Landes, Mitteln des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> sowie mit Mitteln der Kommunen mit eigenem Jugendamt.<br />
Der Internationale B<strong>und</strong> mit Sitz in <strong>Wesel</strong> ist dabei zuständig für die Stadt Xanten<br />
<strong>und</strong> die rechtsrheinischen Kommunen. Die neue Arbeit Niederrhein mit Sitz in Moers<br />
ist zuständig für den Bereich der Stadt Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> die Gemeinden Alpen<br />
<strong>und</strong> Sonsbeck.<br />
Die für Xanten <strong>und</strong> die rechtsrheinischen Kommunen zuständige Jugendberatungsstelle<br />
des Internationalen B<strong>und</strong>es hat ihren Sitz in <strong>Wesel</strong>. Die Arbeitsschwerpunkte<br />
91
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
sind das Beratungsangebot in Form der Einzelfallhilfe, Beratungsarbeit an Schulen,<br />
Schulprojekte (z.B. Bewerbungstrainings, Kompetenzfeststellung <strong>und</strong> –förderung),<br />
Beratungs- <strong>und</strong> Vermittlungstätigkeit im Rahmen des Landesprogramms, Gremienarbeit).<br />
Die Einzelfallhilfe ist dabei der wichtigste Schwerpunkt der Beratungsarbeit.<br />
Viele Jugendliche mit Schwierigkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf weisen<br />
weitergehende Problemlagen im persönlichen <strong>und</strong> familiären Bereich auf. Über<br />
die Arbeit an Schulen entstehen frühe Kontakte zu den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern,<br />
die durch das vernetzte Arbeiten mit Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen <strong>und</strong> –<br />
arbeitern präventiv bearbeitet werden können. Das Ziel bleibt die Einmündung der<br />
Jugendlichen in den Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt<br />
Im Jahr 2010 sind 38 Jugendliche aus den Kommunen Alpen, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten<br />
im Alter von 14 bis 25 Jahren beraten worden. Für diese Region besteht eine gute<br />
Kooperation mit den Sozialen Diensten des Jugendamtes, so dass viele Jugendliche<br />
erreicht werden konnten. Auf Gr<strong>und</strong> fehlender Mobilität fanden die meisten Gespräche<br />
in der häuslichen Umgebung oder in den Räumlichkeiten des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
oder der Hauptschule Xanten statt. Von den beratenen Jugendlichen konnten 23 im<br />
Alter bis 25 Jahren in Arbeit, Ausbildung, zu weiterbildenden Schulen oder zu Maßnahmen<br />
der Arbeitsagentur vermittelt werden. Sieben der beratenen Jugendlichen<br />
wiesen eine Zuwanderungsgeschichte auf. Die Problemlagen der Jugendlichen waren<br />
kein oder ein schlechter Bildungsabschluss, Suchtprobleme, Sprachprobleme<br />
<strong>und</strong> / oder ein unvollständige Familie.<br />
Aus den Kommunen Schermbeck <strong>und</strong> Hamminkeln wurden 12 Jugendliche beraten.<br />
Fast alle wurden von der Arbeitsagentur über das Programm „Jugend in Arbeit plus“<br />
zugewiesen. Inhalte dieser Beratungen waren die Motivationshilfe, sich eigenständig<br />
eine Arbeit zu suchen (aus dem Jahresbericht der JugendBeratungsStelle des Internationalen<br />
B<strong>und</strong>es 2010).<br />
Die Aufgabenschwerpunkte der Beratungsstelle für Jugendliche ohne Arbeit <strong>und</strong><br />
Ausbildung der Neuen Arbeit Niederrhein NAN sind im wesentlichen die Beratung im<br />
Übergang von Schule <strong>und</strong> Beruf, Projekt- <strong>und</strong> Bildungsarbeit mit Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />
„Sprungbrett“ – ein Angebot für schwer erreichbare Jugendliche, Zusammenarbeit<br />
mit der Deutschen Post World NET – EQJ/Ausbildung, Jugendliche in<br />
gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten der NAN <strong>und</strong> Gremienarbeit.<br />
92
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Durch die Präsenz der Beratungsstelle in Kamp-Lintfort werden vermehrt – teilweise<br />
vermittelt durch die Arbeitsagentur - Jugendliche aus Xanten, Alpen <strong>und</strong> Sonsbeck<br />
erreicht. Das Beratungsangebot an den Schulen ist am Bedarf orientiert.<br />
Mit dem niederschwelligen Angebot „Sprungbrett“ werden u.a. auch Jugendliche aus<br />
Neukirchen-Vluyn erreicht, da hier ein Standort des Projektes ist. Nach individueller<br />
Beratung <strong>und</strong> einem Kompetenzcheck wird mit den Jugendlichen der gemeinsame<br />
Weg festgelegt, der betriebliche Praktika, Lehrgänge <strong>und</strong> Maßnahmen beinhaltet<br />
(aus dem Sachbericht der Beratungsstelle für Jugendliche ohne Arbeit <strong>und</strong> Ausbildung<br />
2009)<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Vernetzung <strong>und</strong> Abstimmung der beteiligten Träger<br />
93
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sind in ihrer Entwicklung vor Gefährdungen zu schützen. Risiken<br />
für die Beeinträchtigung einer ges<strong>und</strong>en Entwicklung sind zu verhindern oder<br />
mindestens zu minimieren. Der erzieherische <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz versteht sich<br />
als Anwalt von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> vertritt ihre Interessen gegenüber den<br />
politisch Verantwortlichen, gegenüber Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Erziehungs-<br />
<strong>und</strong> Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- <strong>und</strong> Verkehrsplanern.<br />
Er analysiert kontinuierlich Veränderungen in der Gesellschaft, um mögliche Gefährdungen<br />
für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche möglichst rasch zu erkennen.<br />
Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz setzt damit nicht erst bei den akuten Gefährdungstatbeständen<br />
an, sondern bei der Entwicklung <strong>und</strong> Entfaltung der <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.<br />
Zielsetzung des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes sind präventive<br />
Maßnahmen im Rahmen der Verhaltensprävention, die<br />
• junge Menschen befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen<br />
<strong>und</strong> sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit<br />
sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,<br />
• Eltern <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte besser befähigen sollen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />
Die Maßnahmen beziehen sich auf die verschiedensten Handlungsfelder, z.B.<br />
• die Suchtprävention (legale <strong>und</strong> illegale Drogen) <strong>und</strong> stoffungeb<strong>und</strong>ene Suchtformen<br />
(Magersucht, Essstörungen, Spielsucht),<br />
• die Gewalt von Jungen <strong>und</strong> Mädchen (aggressives <strong>und</strong> gewalttätiges Verhalten,<br />
Extremismus, Autoaggression, Mobbing),<br />
• die Medienpädagogik (Medienkonsum, Mediennutzungsverhalten),<br />
• Schuldenprävention, sofern nicht durch die Schuldnerberatung abgedeckt,<br />
• Gefährdungen durch Okkultismus, Weltanschauungen, Ges<strong>und</strong>heit, Konsum.<br />
Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche<br />
der Jugendhilfe durchzieht. Pädagogische Fachkräfte müssen sich ihrer Ver-<br />
94
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
antwortung für Gefährdungssituationen bewusst werden, die Beteiligten informieren,<br />
aufklären <strong>und</strong> bei der Bearbeitung unterstützen.<br />
Zu den Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gehört damit:<br />
• die aufklärende Arbeit mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen,<br />
• die Informationstätigkeit für Eltern <strong>und</strong> pädagogische Fachkräfte,<br />
• die Unterstützung aller Träger, die den <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz als Querschnittsaufgabe<br />
verstehen (Jugendverbände, Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendarbeit, Schulen),<br />
• Förderung <strong>und</strong> Unterstützung entsprechender Maßnahmen <strong>und</strong> Initiativen,<br />
• die fachliche Begleitung konkreter Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung die Aufgabe der Prophylaxe<br />
<strong>und</strong> Kontaktaufnahme mit Suchtkranken – <strong>und</strong> gefährdeten, der Beratung <strong>und</strong><br />
Behaltung wie auch der Vermittlung von Behandlung für diesen Personenkreis sowie<br />
die Aufgabe der nachsorge <strong>und</strong> Vermittlung von Nachsorge von ehemals Abhängigen<br />
auf die vier Drogenberatungsstellen übertragen <strong>und</strong> fördert sie mit einem jährlichen<br />
Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von zur Zeit 118.000 Euro.<br />
Darüber hinaus soll über ein Jugendschutzkonzept für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ein Netzwerk<br />
geschaffen werden, das den aktiven Jugendschutz im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als bedeutende<br />
gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranbringen soll. Das Netzwerk Jugendschutz soll<br />
überörtliche Gremien- <strong>und</strong> Pressearbeit betreiben. Darüber hinaus betreibt das<br />
Netzwerk über die Intranetseite des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> künftig ein Informationsforum Jugendschutz.<br />
Dazu wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe sich regelmäßig mit dem<br />
Ziel des gegenseitigen Austausches <strong>und</strong> einer stetigen Optimierung des örtlichen<br />
<strong>und</strong> überörtlichen Handelns treffen.<br />
Weiterhin soll die Bildung örtlicher Aktionsbündnisse <strong>und</strong> R<strong>und</strong>er Tische angeregt,<br />
Erfahrungsaustausch ermöglicht, gemeinsame Konzepte für die Präventionsarbeit zu<br />
erarbeitet, bei Bedarf überörtliche Aktionen <strong>und</strong> Projekte durchgeführt, einheitliche<br />
Verfahren im gesetzlichen Jugendschutz entwickelt <strong>und</strong> angewandt, für den Jugendschutz<br />
geworben <strong>und</strong> die Mitglieder / Beteiligten unterstützt werden.<br />
Das kreisweite Jugendschutzkonzept sieht zunächst eine Abstimmung zum Thema<br />
„Alkohol“ vor <strong>und</strong> wird sukzessive auf die anderen Gefährdungsbereiche ausgeweitet.<br />
95
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> wurden in den letzten Jahren im Rahmen<br />
des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes Schwerpunkte überwiegend in<br />
den Bereichen Medienschutz <strong>und</strong> Suchtvorbeugung gelegt.<br />
Ausgehend von den Einschätzungen der Mitarbeiterinnen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong><br />
den Jugendeinrichtungen sind Gefährdungen für Jugendliche überwiegend in den<br />
Bereichen der Ges<strong>und</strong>heitsprävention (Essstörungen, Unter- <strong>und</strong> Übergewicht), der<br />
Suchtgefährdung (hier eher legale Drogen wie Nikotin <strong>und</strong> Alkohol), der Gewaltprävention<br />
als Gewalt ausgehend von Jugendlichen selbst, des Jugendmedienschutzes<br />
(Umgang mit den modernen Medien) <strong>und</strong> der Schuldenprävention festzumachen.<br />
Aus den Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe ergibt sich, dass die Verstöße in den Bereichen<br />
der Verkehrsdelikte, des Diebstahls, der Gewaltdelikte <strong>und</strong> des Betäubungsmittelgesetzes<br />
angesiedelt sind. Hier wird deutlich, dass im ländlichen Bereich<br />
die Verkehrsdelikte, im städtischen Bereich die Diebstahls- <strong>und</strong> Gewaltdelikte überwiegen.<br />
Diese Erkenntnis spiegelt sich wider in den Berichten der Fachkräfte der offenen<br />
Jugendeinrichtungen. Gewalt ist insbesondere in Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> Xanten<br />
ein großes Thema. Insgesamt sind die Fallzahlen gegenüber den Fällen seit<br />
2008 rückläufig <strong>und</strong> nähern sich den Zahlen von 2004 <strong>und</strong> 2006 an.<br />
Tabelle 24: Jugendgerichthilfefälle 2010 nach Gemeinden<br />
Alpen Hakeln Hünxe NV Scherm- Sons- Xanten<br />
beck beck<br />
Verkehr 6 61 14 21 12 16 27<br />
Diebstahl 18 30 11 67 13 6 41<br />
Gewalt 9 15 5 48 15 10 26<br />
BTM 2 3 4 13 4 1 8<br />
Tabelle: 20<br />
Handlungsempfehlungen<br />
• Umsetzung des kreisweiten Jugendschutzkonzeptes,<br />
• Aufgreifen <strong>und</strong> Bearbeitung aktueller Themen in Arbeitskreisen, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />
für haupt- <strong>und</strong> ehrenamtliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />
96
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
4 Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder<br />
In den §§ 11 bis 14 SGB VIII (<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz) sind die Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />
der Jugendarbeit benannt <strong>und</strong> ist das Fördergebot für die eigenverantwortliche<br />
Tätigkeit der Jugendverbände <strong>und</strong> –gruppen festgelegt; Aussagen über den erforderlichen<br />
Umfang der Angebote <strong>und</strong> die Höhe der Förderung trifft das SGB VIII<br />
nicht. Diese sind entsprechend den §§ 79 <strong>und</strong> 80 SGB VIII örtlich im Rahmen der<br />
Jugendhilfeplanung festzulegen. Für die dort festgestellten Bedarfe besteht sodann<br />
im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen<br />
Jugendhilfe ein gesetzlicher Förderanspruch.<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert in den gesetzlich vorgegebenen Handlungsfeldern mit eigenen<br />
Richtlinien <strong>und</strong> Fördervolumen. Der erste Förderplan wurde die für die Wahlperiode<br />
bis 2009 am 22.06.2006 vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen. Der in diesem Plan festgelegte<br />
Finanzrahmen für die Jugendarbeit wurde im Haushalt 2010 <strong>und</strong> 2011 fortgeschrieben.<br />
Das im Förderplan 2006 bis 2009 festgelegte Fördervolumen betrug 1.186.182,00<br />
Euro jährlich <strong>und</strong> wurde durch vertraglich vereinbarte Personalanpassungen in der<br />
Förderung der Prophylaxekräfte der Drogenberatungsstellen <strong>und</strong> der Förderung der<br />
Betriebskosten der Beratungsstellen für arbeitslose <strong>und</strong> von Arbeitslosigkeit bedrohten<br />
Jugendlichen auf 1.238.182 Euro angehoben.<br />
Der vorliegende Förderplan hat für die Planung der Handlungsfelder Veränderungen<br />
vorgesehen. Das Fördervolumen beträgt 1.230.182 Euro <strong>und</strong> verzeichnet damit eine<br />
Konsolidierung um 8.000 Euro. Kürzungen in einzelnen Positionen orientieren sich<br />
an dem tatsächlichen Mittelbedarf der vergangenen Jahre <strong>und</strong> sind verträglich.<br />
Im Einzelnen bedingt die Umsetzung der Handlungsfelder folgenden finanziellen<br />
Veränderungen:<br />
Förderung der Betriebskosten von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Die Bedarfsplanung sieht die Förderung von 20 Fachkraftstellen für die offene <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendarbeit vor. In den Vorgesprächen mit den freien Trägern der Jugendeinrichtungen<br />
können ab <strong>2012</strong> zunächst 19,65 Stellen umgesetzt werden.<br />
97
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die Erhöhung der Pauschale für Programmgestaltung <strong>und</strong> Ergänzung der Ausstattung<br />
wurde für die Jugendeinrichtungen mit Fachkräften auf 8.000 Euro je Fachkraft,<br />
bei zwei Fachkräften auf 10.000 Euro <strong>und</strong> bei einer Fachkraft mit hälftiger Arbeitszeit<br />
auf 6.000 Euro erhöht In diese Pauschale entfallen zukünftig auch die Kosten für<br />
Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte, die nicht mehr gesondert bezuschusst werden. Die Jugendeinrichtungen<br />
ohne Fachkräfte werden wie bisher mit 5.700 Euro oder mit einem erhöhten<br />
Festzuschuss nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses mit 7.700 Euro<br />
gefördert.<br />
Bei Besetzung aller Fachkraftstellen ist von einem Bedarf in Höhe von 785.000 Euro<br />
auszugehen.<br />
Stadtteilbezogene Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im „Treff 55“ in<br />
Neukirchen-Vluyn<br />
Hinsichtlich der Förderung der stadtteilbezogenen Angebote in Neukirchen-Vluyn<br />
sind keine Veränderungen vorgesehen.<br />
Förderung der Investitionskosten der Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert zukünftig keine Neu- <strong>und</strong> Umbauten von Jugendeinrichtungen<br />
mehr. Um jedoch die Attraktivität der Innenausstattung dauerhaft zu gewährleisten<br />
<strong>und</strong> den Bestand zu erhalten, werden jährlich bis zu 50 % der anerkennungsfähigen<br />
Kosten für die Instandsetzung <strong>und</strong> bauliche Verbesserung der<br />
Innenräume <strong>und</strong> die die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung von Einrichtungsgegenständen<br />
gefördert. Notwendige Kosten für die Sanierung im Bestand werden je Maßnahme<br />
bis zu 25 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch maximal mit einem<br />
Betrag in Höhe von 5.000 Euro je Einzelmaßnahme gefördert.<br />
Das Fördervolumen wurde im Rahmen der Haushaltskonsilidierung auf 22.500 Euro<br />
angehoben. Zuschüsse für Neu- <strong>und</strong> Umbauten für Jugendeinrichtungen entfallen.<br />
Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe<br />
Der Ansatz in Höhe von 225.000 Euro wird auf 195.000 Euro gekürzt <strong>und</strong> entspricht<br />
dem tatsächlichen Antragsvolumen der vergangenen Jahre. Die freigewordenen Mittel<br />
fließen in die Förderung offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
98
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Übernahme von Teilnahmebeiträgen zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
Das Fördervolumen wird auf 20.000 Euro gekürzt <strong>und</strong> entspricht damit dem tatsächlichen<br />
Antragsvolumen der vergangenen Jahre. Die freigewordenen Mittel fließen in<br />
die Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
Förderung der Betriebskosten der Beratungsstellen für arbeitslose <strong>und</strong> von<br />
Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche<br />
Auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten wurde der Ansatz bereits in den vergangenen<br />
Jahren um 3.000 Euro erhöht.<br />
Maßnahmen des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
Der Ansatz bleibt bestehen. Es sind keine Veränderungen geplant.<br />
Förderung der Prophylaxekräfte der Drogenberatungsstellen<br />
Auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten wurde der Ansatz bereits in den vergangenen<br />
Jahren um 6.000 Euro erhöht.<br />
99
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Tabelle 25: Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder<br />
Förderbereich<br />
Maßnahme Fördergr<strong>und</strong>lage Fördervolumen<br />
bisher<br />
Förderung der<br />
Betriebskosten<br />
der Einrichtungen<br />
der offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Fördervolumen<br />
neu<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 735.000 € 785.000 €<br />
Förderung der<br />
Investitionskosten<br />
der Einrichtungen<br />
der offenen<br />
<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
- Verwaltungshaushalt<br />
8.000 € 0,00 €<br />
Förderung der<br />
Investitionskosten<br />
der Einrichtungen<br />
der offenen<br />
<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan,<br />
<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom<br />
07.04.2011<br />
- Investitionshaushalt<br />
45.000 €<br />
durchschnittlich<br />
22.500 €<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
ausgehend<br />
von<br />
Einrichtungen<br />
Stadtteilbezogene<br />
Angebote<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
im „Treff 55“ in<br />
Neukirchen-<br />
Vluyn<br />
Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />
vom 24.02.1999<br />
12.782 € 12.782 €<br />
Maßnahmen<br />
der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
Förderung von<br />
Maßnahmen<br />
freier Träger<br />
der Jugendhilfe<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 223.000 € 195.000 €<br />
Übernahme<br />
von Teilnahmebeiträgen<br />
zu<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />
zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche aus finanzschwachen<br />
Familien<br />
25.500 € 20.000 €<br />
100
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Förderbereich<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 41.900 € 41.900 €<br />
Maßnahme Fördergr<strong>und</strong>lage Fördervolumen<br />
bisher<br />
Maßnahmen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong><br />
Fördervolumen<br />
neu<br />
Jugendsozialarbeit<br />
Förderung der<br />
Betriebskosten<br />
der Beratungsstellen<br />
für arbeitslose<br />
<strong>und</strong><br />
von Arbeitslosigkeit<br />
bedrohte<br />
Jugendliche<br />
<strong>Kreis</strong>tagsbeschlüsse vom<br />
08.10.1992 <strong>und</strong> 12.12.1996<br />
<strong>und</strong> Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />
vom 20.11.1996<br />
33.000 € 33.000 €<br />
Erzieherischer<br />
<strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendschutz<br />
Maßnahmen<br />
des erzieherischen<br />
<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />
Jugendschutzes<br />
des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 2.000 € 2000 €<br />
Förderung der<br />
Prophylaxekräfte<br />
der Drogenberatungsstellen<br />
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />
vom 26.05.1992<br />
112.000 € 118.000 €<br />
(1)<br />
Gesamtvolumen<br />
pro Jahr<br />
1.238.182 € 1.230.182€<br />
Minderbedarf: 8.000 Euro<br />
(1) Koordinierung <strong>und</strong> Bewirtschaftung durch den Fachdienst Ges<strong>und</strong>heitswesen Im Verlauf des<br />
Förderplans wurde der Ansatz auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten erhöht. Anpassungen können<br />
aufgr<strong>und</strong> geänderter Personalkosten weiterhin erforderlich werden.<br />
101
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
5. Anlagen<br />
5.1 Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />
5.2 Einzelvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />
5. 3 Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen ohne Fachkraft – (Mustertext)<br />
5.4 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung von Zuschüssen zu<br />
Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
5.5 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Förderung von Maßnahmen der<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
5.6 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />
zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus<br />
finanzschwachen Familien<br />
5.7 Profilbögen der geförderten Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
102
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.1<br />
Rahmenvereinbarung<br />
zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften -<br />
Zwischen<br />
dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />
Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />
nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />
<strong>und</strong><br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, nachfolgend Träger genannt, vertreten durch<br />
wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:<br />
§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Rahmenvereinbarung sind die §§ 11, 74, 75, 79 <strong>und</strong> 80 SGB<br />
VIII, § 15 3. Ausführungsgesetz des Landes NRW sowie die Satzung des<br />
Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />
Zweck der Vereinbarung ist die Förderung von bedarfsgerechten Angeboten der<br />
offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Dabei<br />
soll offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit junge Menschen in ihrer individuellen <strong>und</strong><br />
sozialen Entwicklung fördern <strong>und</strong> dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden<br />
oder abzubauen. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong>, Jugendliche<br />
<strong>und</strong> junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren (hauptsächlich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche im Alter zwischen 6 <strong>und</strong> 17 Jahren).<br />
§ 2 Kooperation <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />
Der jeweilige Träger <strong>und</strong> der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> verantworten die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit gemeinsam in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Beide stimmen sich<br />
in jährlichen Zielgesprächen, in den regionalen Arbeitskreisen „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit“, in regelmäßigen Kontakten zwischen der Fachkraft / den Fachkräften<br />
<strong>und</strong> den zuständigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> in der<br />
vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angebotenen jährlichen Fachtagung ab.<br />
Themenschwerpunkte <strong>und</strong> Ziele dieser Abstimmungen sind die<br />
• Weiterentwicklung der Offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />
• Berücksichtigung der Sozialraumbezüge,<br />
• Planung von Maßnahmen <strong>und</strong> Angeboten,<br />
• Teilnahme am landesweiten oder an einem vergleichbaren Berichtwesen.<br />
103
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
§ 3 Qualitätsstandards<br />
Der Träger berücksichtigt in seiner Arbeit die folgenden Qualitätsstandards:<br />
1 Pädagogische Zielsetzungen<br />
Zur Erlangung der erforderlichen Lebenskompetenzen junger Menschen sollen<br />
Angebote vor allem in den folgenden Themen <strong>und</strong> Querschnittsbereichen initiiert,<br />
realisiert <strong>und</strong> gefördert werden:<br />
• Förderung der sozialen <strong>und</strong> demokratischen Handlungskompetenz zur<br />
Gestaltung der Gesellschaft,<br />
• Förderung von Wahrnehmung, Kooperationsfähigkeit, Selbstvertrauen,<br />
Konfliktfähigkeit <strong>und</strong> Kreativität zur Erlangung der Kompetenz, eine<br />
eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,<br />
• Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Sinne des Gender Mainstreaming als<br />
Leitlinie,<br />
• Förderung des interkulturellen Zusammenlebens,<br />
• Förderung der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />
• Abbau von sozialen Benachteiligungen.<br />
Die pädagogischen Methoden zur Umsetzung der Ziele sind dabei so zu wählen, dass<br />
• die Vielfalt der eigenständigen Jugendkulturen berücksichtig wird,<br />
• sie sich nicht auf die Realisierung von Angeboten beschränken, sondern vor<br />
allem Motivationshilfe zur eigenständigen Freizeit- <strong>und</strong> Lebensgestaltung<br />
beinhalten,<br />
• sie eine bedarfsgerechte Umsetzung unter größtmöglicher Beteiligung der<br />
Zielgruppe zulassen.<br />
2 Qualitätsanforderungen<br />
Zur Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben werden für die Förderung der offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit folgende Pflichtbereiche <strong>und</strong> drei wählbare<br />
Schwerpunktbereiche für jede Jugendeinrichtung vereinbart.<br />
2.1 Offene Treffpunktarbeit für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
Offene Angebote für <strong>Kinder</strong> können sein der offene <strong>Kinder</strong>treff oder spezielle<br />
offene gruppen- <strong>und</strong> themenorientierte Angebote. Es ist darauf zu achten, dass<br />
die Angebotszeiten für <strong>Kinder</strong> dem tatsächlichen Bedarf entsprechen <strong>und</strong> in<br />
einem ausgewogenen Verhältnis zu den Angeboten für Jugendliche stehen. Die<br />
offene Arbeit mit Jugendlichen sollte großen Raum der Angebote einnehmen.<br />
Hierbei sind die bedarfsgerechten Angebote von Freizeitgestaltung, Förderung,<br />
Betreuung <strong>und</strong> Beratung an den zeitlichen <strong>und</strong> individuellen Bedürfnissen <strong>und</strong><br />
Ressourcen der Jugendlichen auszurichten.<br />
Insbesondere für die Ausgestaltung der offenen Treffpunktarbeit sollen die<br />
Fachkräfte eingesetzt werden. Begleitung <strong>und</strong> Beratung der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendlichen <strong>und</strong> ggfls der Eltern nehmen hier einen wichtigen Schwerpunkt<br />
ein.<br />
Mindestanforderungen:<br />
• Öffnungszeit nach festgelegten vertraglichen Vereinbarungen,<br />
• regelmäßige <strong>und</strong> transparente Öffnungstage,<br />
• offene Zugänglichkeit für alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen,<br />
• regelmäßige pädagogische Begleitung der Treffpunktarbeit.<br />
104
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
2.2 Geschlechtsspezifische Arbeit <strong>und</strong> Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />
Die Verpflichtung zu einer geschlechtsdifferenzierenden <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit <strong>und</strong> zur Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen ist<br />
durchgängiges Leitprinzip. Die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Angeboten sollen<br />
so erfolgen, dass die Eigenarten von Jungen <strong>und</strong> Mädchen erkennbar <strong>und</strong><br />
berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen auch geschlechtsdifferenzierte<br />
Angebote entwickelt <strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />
Mindestanforderungen:<br />
• Mindestens zwei Angebote im Jahr<br />
2.3 Partizipation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sind bei allen Ausgestaltungsprozessen der Offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit adäquat zu beteiligen. Dafür sind in geeigneter Form<br />
Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Mitsprache junger Menschen ist<br />
Erörterungsbestandteil im jährlichen Zielgespräch.<br />
Mindestanforderungen:<br />
• Mindestens ein dokumentiertes Beteiligungsprojekt mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen oder mit Eltern im Jahr<br />
2.4 Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
Zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung gehören Angebote, die auf die Schaffung förderlicher<br />
Lebensbedingungen ausgerichtet sind, als auch Angebote zur Förderung des<br />
individuellen Ges<strong>und</strong>heitsverhaltens. Ges<strong>und</strong>heitsförderung setzt nicht an bei<br />
krankheitsverursachenden Belastungen <strong>und</strong> Risiken, sondern bezieht sich auf<br />
gesellschaftliche <strong>und</strong> personenbezogene Ressourcen, die die Ges<strong>und</strong>heit<br />
stärken bzw. Verhaltensweisen unterstützen, die für eine ges<strong>und</strong>e Lebensweise<br />
erforderlich sind.<br />
Mindestanforderungen:<br />
• Regelmäßige Angebote <strong>und</strong> Projekte in den Bereichen Ernährung,<br />
Bewegung <strong>und</strong> Stressbewältigung<br />
2.5 Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Angebote für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendliche sind insoweit<br />
Bestandteil der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit als sie geeignet sind, im<br />
Sozialraum präsent zu sein. Durch mobile Jugendarbeit können die Fachkräfte<br />
die Cliquen <strong>und</strong> deren Treffpunkte kennenlernen. Gleichermaßen können die<br />
Jugendlichen auf ihre Themen <strong>und</strong> Aktivitäten aufmerksam machen. Die<br />
Fachkraft kann so auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen <strong>und</strong> Impulse<br />
für die Arbeit in der Einrichtung aufnehmen.<br />
Mindestanforderungen:<br />
• Mindestens zwei mobile Angebote im Halbjahr als Angebot im Sozialraum<br />
• Aufsuchende Arbeit im Sozialraum nach Bedarf<br />
105
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3 Schwerpunktbereiche<br />
Die drei wählbaren Schwerpunktbereiche richten sich aus an personellen <strong>und</strong><br />
materiellen Ressourcen, sozialräumlichen Bedingungen <strong>und</strong> Interessen <strong>und</strong><br />
Bedürfnissen der jugendlichen Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher.<br />
Schwerpunktbereich<br />
Sportliche <strong>und</strong> freizeit-orientierte<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
Sie soll durch ihre ges<strong>und</strong>heitlichen,<br />
erzieherischen <strong>und</strong> sozialen Funktionen<br />
mit Sport, Spiel <strong>und</strong> Bewegung zur<br />
Persönlichkeitsentwicklung von <strong>Kinder</strong>n<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen beitragen.<br />
Medienbezogene Jugendarbeit<br />
Sie fördert die Aneignung von<br />
Medienkompetenz, insbesondere die<br />
kritische Auseinandersetzung der<br />
Nutzung von neuen Medien.<br />
Internationale Jugendarbeit<br />
Sie dient der internationalen<br />
Verständigung <strong>und</strong> dem Verständnis<br />
anderer Kulturen <strong>und</strong> soll das<br />
europäische Identitätsbewusstsein<br />
stärken. Internationale Jugendbegegnungen<br />
sind in einer<br />
zusammenwachsenden Welt wichtiger<br />
Bestandteil der Sozialisation junger<br />
Menschen.<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung<br />
Ferien- <strong>und</strong> Freizeitmaßnahmen mit<br />
jungen Menschen sollen der Erholung<br />
<strong>und</strong> Entspannung, der Selbstverwirklichung<br />
<strong>und</strong> der Selbstfindung<br />
dienen. Die Angebote sollen die<br />
seelische, geistige <strong>und</strong> körperliche<br />
Entwicklung fördern, die Erfahrung<br />
sozialer Beziehungen untereinander vermitteln<br />
<strong>und</strong> soziale Benachteiligungen<br />
ausgleichen.<br />
Besondere Veranstaltungen<br />
Veranstaltungen heben sich vom Alltag<br />
ab <strong>und</strong> sollen die Wünsche <strong>und</strong><br />
Bedürfnisse von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen aufgreifen.<br />
Politische <strong>und</strong> soziale Bildung<br />
Sie soll das Interesse an politischer<br />
Beteiligung frühzeitig herausbilden <strong>und</strong><br />
durch aktive Mitgestaltung politischer<br />
Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung<br />
beitragen.<br />
Mindestanforderungen pro Jahr<br />
• personelle <strong>und</strong> materielle Ressource<br />
• regelmäßige, wöchentliche<br />
Sportangebote<br />
• regelmäßige monatliche erlebnis<strong>und</strong><br />
spielpädagogische Angebote<br />
• (sportliche <strong>und</strong> freizeitorientierte)<br />
Sonderveranstaltungen<br />
• personelle <strong>und</strong> materielle<br />
Ressourcen<br />
• Veranstaltungen <strong>und</strong> Projektarbeit<br />
• regelmäßiger Austausch <strong>und</strong><br />
regelmäßige Begegnung mit<br />
internationalen Partnern<br />
• Initiierung einer regelmäßigen<br />
Kontaktpflege der Jugendlichen<br />
untereinander<br />
• mindestens eine außerörtliche<br />
Erholungsangebot<br />
• mindestens eine Wochenendfreizeit<br />
• mindestens eine Ferienaktionen vor<br />
Ort<br />
Die Ferienangebote sollen in unterschiedlichen<br />
Ferienzeiten stattfinden.<br />
• Eventmanagement für die<br />
Freizeitgestaltung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />
Jugendlichen<br />
• Mindestens eine monatliche<br />
Veranstaltung<br />
• Regelmäßige Angebote mit<br />
gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />
Themen<br />
• Regelmäßige Teilnahme an<br />
externen politischen Angeboten<br />
106
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kulturelle Jugendarbeit<br />
Sie soll Angebote zur Förderung der<br />
Kreativität vorhalten, zur Entwicklung der<br />
Persönlichkeit beitragen <strong>und</strong> jungen<br />
Menschen die Teilnahme am kulturellen<br />
Leben der Gesellschaft erschließen.<br />
Interkulturelle <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit<br />
Sie soll die interkulturelle Kompetenz der<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> die<br />
Selbstvergewisserung über die eigene<br />
kulturelle Identität fördern. Sie soll<br />
strukturelle Benachteiligungen abbauen,<br />
die Integration fördern <strong>und</strong> eine<br />
gleichberechtigte Teilhabe von Zugangsmöglichkeiten<br />
sicherstellen.<br />
Qualifizierung des Ehrenamtes<br />
Sie soll junge Menschen motivieren, sich<br />
ehrenamtlich zu engagieren <strong>und</strong> zur<br />
gesellschaftlichen Mitverantwortung<br />
befähigen.<br />
Kooperation mit Schulen /<br />
Schulbezogene Jugendarbeit<br />
Schulbezogene Angebote können<br />
individuelle Hilfen, aber auch zeitlich<br />
befristete Kooperationsprojekte in <strong>und</strong><br />
außerhalb von Schulen sein.<br />
• Schaffung regelmäßiger<br />
Teilnahmemöglichkeiten im<br />
kulturellen, kreativen Bereich<br />
(Musik, Theater)<br />
• Regelmäßige Angebote der<br />
Filmarbeit<br />
• Regelmäßige kreative Angebote<br />
• Vermittlung von Kompetenzen, die<br />
geeignet sind, interkulturelle<br />
Verständigung zu ermöglichen<br />
• Beachtung <strong>und</strong> Beobachtung des<br />
Sozialraums<br />
• Beachtung der kulturellen<br />
Verschiedenheiten der<br />
Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner im<br />
Sozialraum <strong>und</strong> der jugendlichen<br />
Besucher bei der<br />
Veranstaltungsplanung<br />
• mindestens 1x im Quartal eine<br />
Zertifikatsveranstaltung / -schulung<br />
für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter in allen Bereichen,<br />
die die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit betreffen<br />
• regelmäßige Teamsitzungen zu<br />
Planung, Organisation <strong>und</strong><br />
Entwicklung der Angebote<br />
• Voraussetzung ist die Kooperation<br />
mit einer Schule in den Bereichen<br />
Bildung, Betreuung, Erziehung <strong>und</strong><br />
Förderung<br />
§ 4 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />
Der Träger verpflichtet sich, eine offene Jugendeinrichtung in eigenen Räumlichkeiten<br />
vorzuhalten. Das Angebot der Jugendeinrichtungen soll so konzipiert sein, dass<br />
• es die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung <strong>und</strong> die darin genannten Ziele<br />
erfüllt sowie die Ausführungen im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong> berücksichtigt,<br />
• es allen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, unabhängig von Religion,<br />
Vereinszugehörigkeit, Alter <strong>und</strong> Geschlecht offen steht,<br />
• es <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beteiligt,<br />
• es die pädagogischen Zielsetzungen der offenen Jugendarbeit berücksichtigt,<br />
• es die Angebote bedarfsorientiert <strong>und</strong> zielgruppenorientiert gestaltet.<br />
107
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
1 Räumliches Angebot<br />
Der Träger stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die an den Bedürfnissen<br />
der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> am Profil der Einrichtung orientiert sind <strong>und</strong><br />
vorrangig für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zur Verfügung stehen.<br />
Das sind<br />
a) <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendräume, die in sich eine Einheit bilden (obligatorisch).<br />
b) Gemeinschaftsräume, die für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mitgenutzt werden.<br />
Die Räume verfügen über eine für die Programmgestaltung ausreichende<br />
Ausstattung. Sie orientieren sich an der Lebenswelt der Besuchergruppen <strong>und</strong><br />
halten eine moderne Angebotsvielfalt vor.<br />
2 Personal<br />
Der Träger verpflichtet sich, die offene Jugendeinrichtung mit geeignetem<br />
pädagogisch qualifiziertem Personal zu betreiben.<br />
Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin / Erzieher, eine<br />
abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Sozialpädagoge / Sozialpädagogin<br />
oder Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin bzw. den Bachelor of Arts oder Master of Arts<br />
in den Bereichen Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder eine vergleichbare<br />
Ausbildung haben. Absolventen anderer fachbezogener Hochschulausbildungen<br />
z.B. Lehrerinnen/Lehrer, Diplompädagogen/ Diplompädagoginnen o.ä. sind<br />
gleichgestellt, sofern sie über eine ausreichende Erfahrung in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit verfügen. Andere Qualifikationen sind mit dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> vor<br />
Einstellung abzustimmen.<br />
Anstelle einer Vollzeitkraft können auch zwei Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Der<br />
Mindestbeschäftigungsumfang einer Teilzeitkraft beträgt 15 St<strong>und</strong>en.<br />
Die Vergütung für neu einzustellendes Personal ist an den Bestimmungen des<br />
TvöD – Erziehungs- <strong>und</strong> Sozialtarif – auszurichten <strong>und</strong> vor Einstellung mit dem<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> abzustimmen.<br />
Fachkräfte sollen sich regelmäßig fachlich fortbilden.<br />
Honorarkräfte als Ergänzungskräfte im geringfügigen Beschäftigungsumfang sollen<br />
eine ihrem Einsatz entsprechende Qualifikation nachweisen.<br />
Die Kosten für Verwaltungsarbeit, Gebäudenebenkosten, Reinigung <strong>und</strong><br />
Hausmeistertätigkeiten sind Eigenleistungen des Trägers.<br />
Der Träger legt zur Erfassung des Personals einen Personalbogen vor. Die<br />
Bestimmungen der bereits abgeschlossenen Vereinbarung zum Schutzauftrag der<br />
Jugendhilfe gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII <strong>und</strong> § 72a SGB VIII gelten auch für die<br />
Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
3 Betriebszeiten<br />
Der Träger verpflichtet sich, die Einrichtung mit einer Fachkraft oder mehreren<br />
Fachkräften während einer Jahresöffnungszeit von mindestens 40 Wochen an<br />
mindestens fünf Tagen mit einer Öffnungszeit von mindestens 20 St<strong>und</strong>en<br />
wöchentlich zzgl. einer Angebotszeit von mindestens fünf St<strong>und</strong>en wöchentlich zu<br />
betreiben. Die St<strong>und</strong>enzahl erhöht sich bei zwei oder mehr Fachkräften auf<br />
mindestens 25 St<strong>und</strong>en Öffnungszeit zzgl. mindestens 10 St<strong>und</strong>en Angebotszeit.<br />
Bei Einrichtungen mit Teilzeitkräften sind die St<strong>und</strong>en anteilig zu berechnen. Die<br />
Betriebszeiten sind so zu konzipieren, dass monatlich mindestens zwei Tage auf<br />
einen Wochenendtag (Samstag oder Sonntag) fallen.<br />
108
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Schließungszeiten der Einrichtung innerhalb der Jahresöffnungszeit wegen Urlaubs<br />
der Fachkraft (Betriebsferien), Freizeitausgleich für geleistete Überst<strong>und</strong>en oder<br />
Teilnahme der Fachkraft an Fortbildungsveranstaltungen sind ohne Minderung des<br />
Jahresförderungsbetrages in vertretbarem Umfang möglich, sofern der Betrieb<br />
nicht durch andere hauptamtliche oder durch neben- <strong>und</strong> ehrenamtliche Kräfte<br />
aufrecht erhalten werden kann. Schließungen bei Erkrankung einer Fachkraft sind<br />
nur bis zu einer Dauer von sechs Wochen förderungsunschädlich. Nach diesem<br />
Zeitraum sind qualifizierte Fachkräfte im Sinne dieser Rahmenvereinbarung zu<br />
beschäftigen. Schließungszeiten ab sieben Tagen sind dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
mitzuteilen.<br />
§ 5 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt dem Träger einen Betriebskostenzuschuss, der sich aus<br />
einem Personal- <strong>und</strong> Organisationszuschuss zusammensetzt. Die gewährten<br />
Landesmittel sind hierin enthalten <strong>und</strong> werden nach der Anzahl der Fachkräfte anteilig<br />
innerhalb des Zuschusses für Fachkräfte ausgezahlt.<br />
1 Förderung der Personalkosten<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> zahlt für das hauptamtliche Personal einen jährlichen<br />
Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 % der tatsächlichen Personalkosten. Die<br />
Berechnung des tatsächlichen Personalkostenzuschuss ergibt sich aus dem bis<br />
zum 28.02. jeden Jahres vorgelegten Verwendungsnachweis.<br />
Zu den Personalausgaben gehören:<br />
• Gr<strong>und</strong>vergütungen,<br />
• Zulagen,<br />
• Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,<br />
• Beiträge zur Berufsgenossenschaft <strong>und</strong> darüber hinaus alle sich aus dem<br />
TVöD analog ergebenden Leistungen für das hauptamtliche pädagogische<br />
Personal.<br />
Studierende in pädagogischer Ausbildung, die mindestens einen St<strong>und</strong>enumfang<br />
einer hälftigen Vollzeitstelle ausfüllen, können zusätzlich zu einer weiteren<br />
angestellten pädagogischen Fachkraft anstelle einer Viertel Fachkraftstelle<br />
gefördert werden.<br />
2 Organisationszuschuss<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt für die Programmgestaltung <strong>und</strong> die Ergänzung der<br />
Ausstattung sowie die Kosten für Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte einen<br />
Organisationszuschuss als Pauschale. Der Organisationszuschuss beträgt für eine<br />
Fachkraft 8.000 Euro. Bei zwei Fachkräften erhöht sich die Pauschale auf 10.000<br />
Euro. Bei Einrichtungen mit Teilzeitkräften ist der Zuschuss nach<br />
Beschäftigungsumfang zu berechnen.<br />
3 Einzelvereinbarung<br />
Die Einzelheiten der Förderung werden in Form einer Einzelvereinbarung geregelt.<br />
109
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
§ 6 Verfahren<br />
1. Antragstellung<br />
Der Träger stellt für das kommende Jahr zum 01.09. jeden Jahres einen Antrag<br />
auf Förderung der anerkennungsfähigen Betriebskosten seiner Einrichtung gemäß<br />
geltendem Antragsvordruck.<br />
2 Verwendungsnachweis<br />
Über die Verwendung des bewilligten Betriebskostenzuschusses hat der<br />
Zuschussempfänger bis spätestens 28. Februar des Folgejahrs einen<br />
Verwendungsnachweis gemäß geltendem Vordruck zu erbringen. Wird kein<br />
ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis erbracht, sind die gewährten<br />
Fördermittel zu erstatten. Überzahlungen sind zurück zu erstatten. Nachzahlungen<br />
über den bewilligten Zuschuss hinaus können nur im rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Haushaltsmittel erfolgen.<br />
3 Zahlung des Zuschusses<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt den Zuschuss in vier gleichen Raten zum 15.01., 15.04.,<br />
15.07. <strong>und</strong> 15.10.jeden Jahres.<br />
4 Haftung<br />
Für Schäden, die dem freien Träger oder Dritten entstehen, haftet der Träger im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />
§ 7 Vertragsdauer<br />
Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />
(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />
jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />
Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />
gekündigt wird,<br />
§ 8 Sonstiges<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />
eine Ausfertigung. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.<br />
<strong>Wesel</strong>, den<br />
Für den Träger________________________________________________________<br />
Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
110
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.2<br />
Einzelvereinbarung<br />
zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Trägerschaft<br />
- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften -<br />
Zwischen<br />
dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />
Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />
nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />
<strong>und</strong><br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, vertreten durch<br />
nachfolgend „Träger „ genannt,<br />
wird folgende Einzelvereinbarung geschlossen:<br />
§ 1 Gr<strong>und</strong>lage der Einzelvereinbarung<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Einzelvereinbarung ist die zwischen dem Träger <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger.<br />
Gegenstand der Einzelvereinbarung ist die Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendarbeit in der vom Träger betriebenen Jugendeinrichtung<br />
____________________________ durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>. Dabei verpflichten sich die<br />
Vertragspartner, die folgenden Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen zu erbringen:<br />
§ 2 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />
Der Träger betreibt die vorgenannte Jugendeinrichtung gemäß der<br />
Rahmenvereinbarung.<br />
2.1 Schwerpunkte der Einrichtung<br />
Der Träger betreibt die Einrichtung mit folgenden gewählten Schwerpunkten:<br />
• …<br />
• ….<br />
• ….<br />
2.2 Personal<br />
Der Träger verpflichtet sich, die Jugendeinrichtung mit folgendem Personal zu<br />
betreiben:<br />
____ hauptamtliche pädagogische Fachkraft / -kräfte im Umfang von ____ Stellen<br />
____ Studierende als Ergänzung der Fachkraft im Umfang von _______ Stellen.<br />
111
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
2.3 Betriebszeiten<br />
Der Träger betreibt die Einrichtung an mindestens fünf Tagen mit einer Betriebszeit<br />
von …… St<strong>und</strong>en wöchentlich zu betreiben ( …… St<strong>und</strong>en Öffnungszeit <strong>und</strong> ……<br />
St<strong>und</strong>en Angebotszeit). Dabei sind monatlich mindestens zwei Tage auf einen<br />
Wochenendtag (Samstag oder Sonntag) zu legen. Schließungszeiten ab sieben<br />
Tagen sind dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mitzuteilen.<br />
§ 3 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt dem Träger einen Betriebskostenzuschuss (Personal- <strong>und</strong><br />
Organisationszuschuss) für die Jugendeinrichtung _________________________.<br />
In Anlehnung an den TVöD – Erziehungs- <strong>und</strong> Sozialtarif wird ein jährlicher<br />
Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 % der tatsächlichen Personalkosten gezahlt.<br />
Die Berechnung des tatsächlichen Personalkostenzuschuss ergibt sich aus dem bis<br />
zum 28.02. jeden Jahres vorgelegten Verwendungsnachweises.<br />
Der Organisationszuschuss beträgt _____________ Euro.<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />
(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />
jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />
Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />
gekündigt wird,<br />
§ 5 Sonstiges<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />
eine Ausfertigung.<br />
<strong>Wesel</strong>, den<br />
Für den Träger<br />
Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
112
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.3<br />
Vereinbarung<br />
zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />
- Einrichtungen ohne Fachkraft<br />
Zwischen<br />
dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />
Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />
nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />
<strong>und</strong><br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Träger, nachfolgend Träger genannt, vertreten durch<br />
wird folgende Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in<br />
der vom Träger geführten Jugendeinrichtung in<br />
geschlossen:<br />
§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Rahmenvereinbarung sind die §§ 11, 74, 75, 79 <strong>und</strong> 80 SGB<br />
VIII, § 15 3. Ausführungsgesetz des Landes NRW sowie die Satzung des<br />
Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />
Zweck der Vereinbarung ist die Förderung von bedarfsgerechten Angeboten der<br />
offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Dabei<br />
soll offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit junge Menschen in ihrer individuellen <strong>und</strong><br />
sozialen Entwicklung fördern <strong>und</strong> dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden<br />
oder abzubauen. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong>, Jugendliche<br />
<strong>und</strong> junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren (hauptsächlich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche im Alter zwischen 6 <strong>und</strong> 17 Jahren).<br />
§ 2 Kooperation <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />
Der Träger <strong>und</strong> der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> stimmen sich in jährlichen Zielgesprächen <strong>und</strong> in<br />
regelmäßigen Kontakten mit den zuständigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, in den regionalen Arbeitskreisen „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit“,<br />
<strong>und</strong> in der vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angebotenen jährlichen Fachtagung ab.<br />
Themenschwerpunkte <strong>und</strong> Ziele dieser Abstimmungen sind die<br />
• Weiterentwicklung der Offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />
• Berücksichtigung der Sozialraumbezüge,<br />
• Planung von Maßnahmen <strong>und</strong> Projekten,<br />
113
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• Teilnahme an einem Berichtwesen.<br />
Einrichtungen ohne Fachkraft nehmen diese Kooperationsformen nach eigenen<br />
Ermessen <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit wahr. Die Teilnahme an den jährlichen<br />
Zielgesprächen <strong>und</strong> an einem Berichtswesen wird vorausgesetzt.<br />
§ 3 Qualitätsstandards<br />
Der Träger berücksichtigt in seiner Arbeit die folgenden Qualitätsstandards:<br />
1 Pädagogische Zielsetzungen<br />
Zur Erlangung der erforderlichen Lebenskompetenzen junger Menschen sollen<br />
Angebote vor allem in den folgenden Themen <strong>und</strong> Querschnittsbereichen initiiert,<br />
realisiert <strong>und</strong> gefördert werden:<br />
• Förderung der sozialen <strong>und</strong> demokratischen Handlungskompetenz zur<br />
Gestaltung der Gesellschaft,<br />
• Förderung von Wahrnehmung, Kooperationsfähigkeit, Selbstvertrauen,<br />
Konfliktfähigkeit <strong>und</strong> Kreativität zur Erlangung der Kompetenz, eine<br />
eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,<br />
• Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Sinne des Gender Mainstreaming als<br />
Leitlinie,<br />
• Förderung des interkulturellen Zusammenlebens,<br />
• Förderung der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />
• Abbau von sozialen Benachteiligungen.<br />
Die pädagogischen Methoden zur Umsetzung dieser Ziele sind dabei so zu wählen,<br />
dass<br />
• die Vielfalt der eigenständigen Jugendkulturen berücksichtig wird,<br />
• sie sich nicht auf die Realisierung von Angeboten beschränken, sondern vor<br />
allem Motivationshilfe zur eigenständigen Freizeit- <strong>und</strong> Lebensgestaltung<br />
beinhalten,<br />
• sie eine bedarfsgerechte Umsetzung unter größtmöglicher Beteiligung der<br />
Zielgruppe zulassen.<br />
2 Tätigkeitsfelder<br />
Zur Erfüllung der pädagogischen Aufgaben bieten die Einrichtungen insbesondere<br />
offene Treffpunktarbeit anbieten. Offene Angebote für <strong>Kinder</strong> können sein der<br />
offene <strong>Kinder</strong>treff oder spezielle offene gruppen- <strong>und</strong> themenorientierte Angebote.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Angebotszeiten den tatsächlichen Bedarf von<br />
<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen entsprechen <strong>und</strong> in einem ausgewogenen Verhältnis<br />
zueinander stehen. Die Öffnungszeiten nach diesen vertraglichen Vereinbarungen<br />
sind einzuhalten. Die regelmäßigen Öffnungszeiten sollen transparent sein <strong>und</strong><br />
eine offene Zugänglichkeit für alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglichen. Sie sollen<br />
durch ehrenamtlich Tätige <strong>und</strong> / oder Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte begleitet werden.<br />
Über diesen Schwerpunkt hinaus sollen die Jugendeinrichtungen die folgenden<br />
Themen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht<br />
verfolgen. Hierzu kann – so weit wie möglich - um Unterstützung bei den<br />
Fachkräften der übrigen Jugendeinrichtungen im Sozialraum / in der Kommune <strong>und</strong><br />
/ oder den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> nachgesucht<br />
werden:<br />
114
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• Geschlechtsspezifische Arbeit <strong>und</strong> Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />
• Partizipation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
• Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
• Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Jugendarbeit<br />
§ 4 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />
Der Träger verpflichtet sich, eine Jugendeinrichtung in eigenen Räumlichkeiten<br />
vorzuhalten. Das Angebot der Jugendeinrichtungen soll so konzipiert sein, dass<br />
• es die Bedingungen der Vereinbarung <strong>und</strong> die darin genannten Ziele erfüllt<br />
sowie die Ausführungen im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
berücksichtigt,<br />
• es allen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, unabhängig von Religion,<br />
Vereinszugehörigkeit, Alter <strong>und</strong> Geschlecht offen steht,<br />
• es <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beteiligt,<br />
• es die pädagogischen Zielsetzungen der offenen Jugendarbeit berücksichtigt,<br />
• die Angebote bedarfsorientiert <strong>und</strong> zielgruppenorientiert gestaltet sind.<br />
1 Räumliches Angebot<br />
Der Träger stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die an den Bedürfnissen<br />
der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> am Profil der Einrichtung orientiert sind <strong>und</strong><br />
vorrangig für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zur Verfügung stehen.<br />
Das sind<br />
a) <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendräume, die in sich eine Einheit bilden (obligatorisch).<br />
b) Gemeinschaftsräume, die für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mitgenutzt<br />
werden.<br />
Die Räume verfügen über eine für die Programmgestaltung ausreichende<br />
Ausstattung. Sie orientieren sich an der Lebenswelt der Besuchergruppen <strong>und</strong><br />
halten eine moderne Angebotsvielfalt vor.<br />
2 Betriebszeiten<br />
Der Träger verpflichtet sich, die Einrichtung mit einer Öffnungszeit von mindestens<br />
sechs St<strong>und</strong>en wöchentlich zu betreiben. Die Öffnungszeit hat die Bedarfe der<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ausreichend zu berücksichtigen.<br />
§ 5 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
Der <strong>Kreis</strong> gewährt für die Gestaltung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit einen<br />
Sachkostenzuschuss, der sich aus Hausnebenkosten, den Kosten für die<br />
Programmgestaltung <strong>und</strong> die Ergänzung der Ausstattung sowie die Kosten für Hilfs<strong>und</strong><br />
Honorarkräfte zusammensetzt.<br />
Der Sachkostenzuschuss beträgt 5.700 Euro bei Einrichtungen ohne erhöhten<br />
Festzuschuss <strong>und</strong> 7.700 Euro bei Einrichtungen mit erhöhtem Festzuschuss.<br />
Einrichtungen ohne pädagogische Fachkraft können frühestens nach zweijähriger<br />
Betriebszeit mit Zustimmung des <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschusses einen erhöhten<br />
Zuschuss erhalten, wenn entsprechende Sachkosten <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />
Angebot nachgewiesen werden.<br />
115
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
§ 6 Verfahren<br />
1 Antragstellung<br />
Der Träger stellt zum 01.09. jeden Jahres für das kommende Jahr einen Antrag<br />
auf Förderung der anerkennungsfähigen Sachkosten seiner Einrichtung gemäß<br />
geltendem Antragsvordruck.<br />
2 Zahlung des Zuschusses<br />
Der <strong>Kreis</strong> zahlt den Zuschuss zum 01. Juli jeden Jahres.<br />
3. Verwendungsnachweis<br />
Über die Verwendung des bewilligten Sachkostenzuschusses hat der<br />
Zuschussempfänger bis spätestens 28. Februar des Folgejahrs einen<br />
Verwendungsnachweis zu erbringen. Wird kein ordnungsgemäßer<br />
Verwendungsnachweis gemäß geltendem Vordruck erbracht, sind die gewährten<br />
Fördermittel zu erstatten.<br />
4 Haftung<br />
Für Schäden, die dem freien Träger oder Dritten entstehen, haftet der Träger im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />
§ 7 Dauer der Vereinbarung<br />
Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />
(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />
jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />
Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />
gekündigt wird,<br />
§ 8 Sonstiges<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />
eine Ausfertigung. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.<br />
<strong>Wesel</strong>, den<br />
Für den Träger________________________________________________________<br />
Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
116
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.4<br />
Richtlinien<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur<br />
Gewährung von Zuschüssen zu<br />
Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen<br />
der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
117
____________________________________________<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
1.1 § 11 in Verbindung mit § 74 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />
1.2 § 2 der Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
1.3 Jugendhilfeplanung des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
1.4 Richtlinien über <strong>Kreis</strong>zuschüsse an Vereine, Verbände <strong>und</strong> sonstige Dritte<br />
vom 19.03.1991.<br />
2. Fördergegenstand<br />
Gefördert werden können<br />
- die Instandsetzung <strong>und</strong> Verbesserung der Innenräume,<br />
- die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung von Einrichtungsgegenständen<br />
- Sanierungsarbeiten im Bestand<br />
von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />
3. Höhe der Förderung<br />
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann ein Zuschuss<br />
von bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten für die Instandsetzung<br />
<strong>und</strong> Verbesserung der Innenräume <strong>und</strong> für die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung<br />
von Einrichtungsgegenständen gewährt werden. Für Sanierungsarbeiten<br />
im Bestand kann ein Zuschuss in Höhe von 25 %, maximal jedoch<br />
von 5.000 Euro je Einzelmaßnahme gewährt werden.<br />
4. Förderungsvoraussetzungen<br />
4.1 Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen für diejenigen Einrichtungen<br />
der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, für die nach Maßgabe der<br />
Jugendhilfeplanung <strong>und</strong> der Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung<br />
von Zuschüssen zu den Betriebskosten von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />
<strong>und</strong> Jugendarbeit eine Betriebskostenförderung erfolgt oder vorgesehen<br />
ist.<br />
4.2 Die Investitionsmaßnahme muss notwendig, ihre Kosten müssen angemessen<br />
sein.<br />
4.3 Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein.<br />
118
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
5. Verfahren bei Investitionszuschüssen bis zu 1.500,00 Euro<br />
5.1 Antragstellung<br />
Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann jederzeit gestellt<br />
werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
- Beschreibung des Vorhabens<br />
- Erläuterung der Notwendigkeit des Vorhabens<br />
- geplanter Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens<br />
- Auflistung der veranschlagten Kosten <strong>und</strong> der geplanten Finanzierung<br />
- Nachweis der Angemessenheit der veranschlagten Kosten, z. B. durch<br />
Vergleichsangebote<br />
Als Antragseingang gilt das Datum, an dem alle erforderlichen Antragsunterlagen<br />
dem Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> vollständig vorliegen.<br />
5.2 Bewilligung<br />
Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Bescheid.<br />
Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />
in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Die für die Bewilligungen<br />
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu jeweils 50% in<br />
der ersten <strong>und</strong> zweiten Jahreshälfte freigegeben. In einer Jahreshälfte nicht<br />
berücksichtigte Anträge werden in der folgenden Bewilligungsperiode nur<br />
berücksichtigt, wenn sie vom Antragsteller bestätigt werden. Das Eingangsdatum<br />
der Bestätigung gilt als Antragsdatum.<br />
5.3 Mittelauszahlung<br />
Die bewilligten Mittel werden zum angegebenen geplanten Zeitpunkt der<br />
Durchführung des Vorhabens ohne weitere Anforderung ausgezahlt.<br />
5.4 Verwendungsnachweis<br />
Über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis<br />
nach Vordruck zu erbringen. Der Nachweis ist bis spätestens<br />
2 Monate nach Auszahlung des Zuschusses einzureichen.<br />
Wird die zweckwidrige Verwendung der Mittel festgestellt, ist der Zuschuss<br />
zurück zu fordern.<br />
Sind die tatsächlichen anerkennungsfähigen Kosten niedriger als die bei<br />
119
____________________________________________<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Antragstellung veranschlagten, ist der bewilligte Zuschuss entsprechend herabzusetzen;<br />
zuviel ausgezahlte <strong>Kreis</strong>mittel sind zurückzufordern.<br />
6. Verfahren bei Investitionszuschüssen über 1.500,00 Euro<br />
6.1 Antragstellung<br />
Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen<br />
beizufügen.<br />
• Beschreibung des Vorhabens,<br />
• Erläuterung der Notwendigkeit des Vorhabens<br />
• geplanter Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens,<br />
• Auflistung der veranschlagten Kosten <strong>und</strong> der geplanten Finanzierung<br />
sowie Vergleichsangebote<br />
Die Bewilligung erfolgt durch den <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschuss im rahmen der<br />
zur Verfügung stehenden Mittel.<br />
6.2 Bewilligung<br />
Nach abschließender Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen<br />
Bescheid.<br />
6.3 Mittelabruf<br />
Die bewilligten Mittel sind schriftlich abzurufen (Vordruck). Sie werden ausgezahlt,<br />
wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Bewilligung<br />
für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszweckes benötigt<br />
werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Jugendamt des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> unverzüglich mitzuteilen, wenn für die Bewilligung maßgebliche<br />
Umstände sich ändern oder wegfallen.<br />
6.4 Verwendungsnachweis<br />
Über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis<br />
nach Vordruck zu erbringen. Der Nachweis ist spätestens<br />
6 Monate nach Auszahlung des Zuschusses zu erbringen.<br />
Wird die zweckwidrige Verwendung der Mittel festgestellt, ist der Zuschuss<br />
zurückzufordern.<br />
120
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Sind die tatsächlichen anerkennungsfähigen Kosten niedriger als die bei<br />
Antragstellung veranschlagten, ist der bewilligte Zuschuss entsprechend<br />
herabzusetzen; zuviel ausgezahlte <strong>Kreis</strong>mittel sind zurückzufordern.<br />
7. Zweckbindung<br />
Geförderte Gegenstände müssen beim Träger inventarisiert werden. Sie<br />
müssen bis zu ihrer Aussonderung im Besitz <strong>und</strong> in der Nutzung der Jugendeinrichtung<br />
verbleiben. Wird der geförderte Gegenstand während der<br />
Dauer der Zweckbindung zweckentfremdet oder wird eine Übertragung auf<br />
einen anderen Träger vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> nicht genehmigt, kann der <strong>Kreis</strong>zuschuss<br />
zurückgefordert werden. Rechnungen / Belege sind mindestens fünf<br />
Jahre aufzubewahren.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong> am 22. November 2011 beschlossen.<br />
Sie treten mit Wirkung zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Zugleich treten die Richtlinien vom 01.01.1998 außer Kraft.<br />
121
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.5<br />
Richtlinien<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
zur Förderung von Maßnahmen<br />
der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
123
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt Zuschüsse zur finanziellen<br />
Förderung von Angeboten der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Rahmen der<br />
jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung<br />
besteht nicht.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Förderung sind die §§ 11 <strong>und</strong> 12 in Verbindung mit § 74<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz, das Dritte Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> des<br />
erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes, der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan für<br />
den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> sowie die Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />
Das Dritte Gesetz zur Ausführung des <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />
(3. Ausführungsgesetz zur Förderung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit) hat Gr<strong>und</strong>sätze<br />
zur Ausgestaltung der in den §§ 11 – 14 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz beschriebenen<br />
Handlungsfeldern der Jugendarbeit festgelegt, die von freien <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Trägern der Jugendarbeit anzuwenden sind. Diese sind:<br />
- Die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen richten sich vor allem an junge Menschen vom<br />
6. bis 21. Lebensjahr. Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen aus benachteiligten<br />
Lebenswelten <strong>und</strong> von jungen Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> sollen besonders<br />
berücksichtigt werden.<br />
- Bei der Ausgestaltung der Angebote ist die Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />
als durchgängiges Leitprinzip zu beachten.<br />
- Die Angebote sollen die Fähigkeit junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen<br />
<strong>und</strong> zu gegenseitiger Achtung fördern.<br />
- <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen soll bei der Ausgestaltung der Angebote ein Mitspracherecht<br />
eingeräumt werden.<br />
- Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den<br />
Schulen zusammenwirken.<br />
124
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
2. Förderbereiche<br />
2.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Angebotes der<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> zeichnen sich aus durch eine qualifizierte Betreuung.<br />
Inner- <strong>und</strong> außerörtliche Ferienangebote sind geeignet, <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
den Aufbau von Kontakten außerhalb von Elternhaus <strong>und</strong> Schule, soziales<br />
Lernen in einer Gleichaltrigengruppe sowie eine erste Loslösung vom Elternhaus<br />
zu ermöglichen.<br />
Ferienaktionen vor Ort <strong>und</strong> Betreuungsangebote von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in<br />
Ferienzeiten sind ergänzende Angebote zu Ferienfahrten in der Gruppe <strong>und</strong> Ferienaktivitäten<br />
in der Familie. Anzustreben ist ein interessantes <strong>und</strong> vielseitiges<br />
Ferienprogramm auch verschiedener Träger am Wohnort sowie die Berücksichtigung<br />
von Betreuungsbedarfen in Ferienzeiten.<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten, Ferienaktionen <strong>und</strong> Betreuung von <strong>Kinder</strong>n in<br />
Ferienzeiten<br />
Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
mit Übernachtung<br />
im In<strong>und</strong><br />
Ausland<br />
Zusatzförderung<br />
Ferienaktionen<br />
vor Ort<br />
Mindestdauer: 2 Tage<br />
Höchstdauer: 21 Tage<br />
An- <strong>und</strong> Abreisetag gelten<br />
als 1 Tag, bei Freizeiten im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gilt dies nicht<br />
2,50 € je Teilnehmerin /<br />
Teilnehmer <strong>und</strong> Tag<br />
5,00 € je Betreuerin / Betreuer<br />
<strong>und</strong> Tag<br />
Bei Freizeiten mit Übernachtung wird bei einer Entfernung<br />
des Ferienortes von mehr als 500 Kilometern ein Fahrtkostenzuschuss<br />
in Höhe von 10,00 Euro je gefördertem Teilnehmenden<br />
<strong>und</strong> Betreuenden gewährt.<br />
Pauschale, abhängig von<br />
Dauer <strong>und</strong> Anzahl der<br />
Veranstaltungen sowie<br />
Zahl der Teilnehmenden<br />
Antragsberechtigt sind die Kommunen im Zuständigkeitsbereich<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, das sind die Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />
Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn,<br />
Schermbeck, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten.<br />
Anerkannte Träger der Jugendhilfe, die beabsichtigen Ferienaktionen<br />
vor Ort durchzuführen, wenden sich an die<br />
zuständige Kommune.<br />
125
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Betreuung von<br />
<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
in Ferienzeiten<br />
Mindestdauer: 5 zusammenhängende<br />
Veranstaltungen<br />
mit mind. 6 St<strong>und</strong>en<br />
Dauer pro Tag<br />
2,00 € je Teilnehmerin /<br />
Teilnehmer <strong>und</strong> Tag<br />
4,00 € je Betreuerin / Betreuer<br />
<strong>und</strong> Tag<br />
Zusatzförderungen<br />
• Geförderte Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
sind für diese Einzelmaßnahme antragsberechtigt.<br />
• Betreuungsmaßnahmen, denen ein Ges<strong>und</strong>heitsförderungskonzept<br />
zu Gr<strong>und</strong>e liegt, werden mit pauschal<br />
250,00 Euro je fünf Tage gefördert.<br />
2.2 Jugendbildungsangebote mit allgemeiner, politischer, sozialer, ges<strong>und</strong>heitlicher,<br />
kultureller, naturk<strong>und</strong>licher oder technischer Bildung<br />
Gefördert werden im Rahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit die Angebote, die an<br />
der Lebenswelt der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen orientiert sind <strong>und</strong> möglichst viele<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ansprechen. Sie sollen an den Interessen von <strong>Kinder</strong>n<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen anknüpfen, aber auch so ausgestaltet werden, dass sie <strong>Kinder</strong>n<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen neue Impulse <strong>und</strong> Erfahrungen vermitteln.<br />
Jugendbildungsangebote mit allgemeiner, politischer, sozialer, ges<strong>und</strong>heitlicher,<br />
kultureller, naturk<strong>und</strong>licher <strong>und</strong>/oder technischer Bildung<br />
Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />
Bildungsangebote<br />
mindestens 3 St<strong>und</strong>en<br />
5,00 € je Teilnehmer/-in<br />
<strong>und</strong>/Betreuer/-in<br />
2.3 Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern sind von herausragender Bedeutung für die Betreuung von <strong>Kinder</strong>n<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen in Gruppen <strong>und</strong> Projekten.<br />
Ohne eine ausreichend auf die Inhalte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit abgestimmte<br />
Ausbildung können die Aufgaben eines Gruppenleiters/einer Gruppenleiterin /<br />
eines Betreuers / einer Betreuerin nicht mehr wahrgenommen werden.<br />
126
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Zu den erforderlichen Angeboten zählen:<br />
Gr<strong>und</strong>kurse zur Ausbildung junger Menschen in die Gr<strong>und</strong>lagen von Gruppenarbeit,<br />
beispielsweise Gruppen- <strong>und</strong> Spielpädagogik, Erste-Hilfe-Kurse, Wahrnehmung<br />
der Aufsichtspflicht.<br />
Aufbaukurse zur Qualifizierung, beispielsweise in den oben genannten Bereichen,<br />
jedoch mit erheblicher Vertiefung des Gr<strong>und</strong>kursus im Hinblick auf sich<br />
verändernde Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen.<br />
Spezialkurse zum Erwerb bestimmter Befähigungen, beispielsweise kreativkulturelle<br />
Kurse, Kurse zur Gesprächsführung, Kurse der technischen Weiterbildung,<br />
die geeignet sind, die Leitungsaufgabe zu ergänzen.<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />
Tagesveranstaltung mind. 5 St<strong>und</strong>en 5,00 € je Teilnehmer/in<br />
Veranstaltungen mit<br />
mindestens 1 Übernachtung<br />
mehrtägige Veranstaltungen<br />
mit Übernachtung<br />
Programmdauer<br />
mind. 10 St<strong>und</strong>en<br />
Mindestdauer: 3 Tage<br />
Höchstdauer: 7 Tage<br />
Programmdauer:<br />
mind. 5 St<strong>und</strong>en pro Tag<br />
An- <strong>und</strong> Abreisetag<br />
gelten als 1 Tag, wenn weniger<br />
als 5 St<strong>und</strong>en Programm<br />
an diesen beiden<br />
Tagen durchgeführt wird.<br />
20,00 € je Teilnehmer/ -in<br />
<strong>und</strong> Wochenende<br />
10,00 € je Teilnehmer / -in<br />
<strong>und</strong> Tag<br />
2.4 Internationale Jugendbegegnungen<br />
Internationale Jugendbegegnungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im europäischen <strong>und</strong> außereuropäischen<br />
Ausland sind in einer zusammenwachsenden Welt ein wichtiger<br />
Sozialisationsbestandteil für Jugendliche.<br />
127
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Internationale Jugendbegegnungen<br />
Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />
Begegnungen im<br />
Partnerland in Europa<br />
Begegnungen im<br />
außereuropäischen<br />
Partnerland<br />
Begegnungen im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
Mindestdauer: 2 Tage<br />
Höchstdauer: 21 Tage<br />
An- u. Abreisetag gelten<br />
als 1 Veranstaltungstag<br />
Mindestdauer: 7 Tage<br />
Höchstdauer: 21 Tage<br />
Mindestdauer: 2 Tage<br />
Höchstdauer: 21Tage<br />
2,50 € je Teilnehmer /-in<br />
aus dem <strong>Wesel</strong><br />
5,00 € je Betreuer / -in aus<br />
dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
5,00 € je Teilnehmer / -in<br />
aus dem <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Wesel</strong><br />
7,50 € je Betreuer / -in aus<br />
dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
2,50 € je Teilnehmer/ - in<br />
5,00 € je Betreuer/-in<br />
Begegnungen im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> im<br />
Partnern aus der<br />
County Durham /<br />
England (Partnerkreis<br />
des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong>)<br />
Mindestdauer: 2 Tage<br />
Höchstdauer: 21Tage<br />
2,50 € je Teilnehmer/ - in<br />
5,00 € je Betreuer/-in<br />
zzgl. Pauschale in Höhe<br />
von 250,00 Euro je sieben<br />
Tage<br />
• Bei Begegnungen mit einer Entfernung des Aufenthaltsortes von mehr als<br />
500 Kilometern vom Wohnort wird ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von<br />
10,00 Euro je gefördertem Teilnehmenden <strong>und</strong> Betreuenden gewährt.<br />
• Begegnungen, denen ein Ges<strong>und</strong>heitsförderungskonzept zu Gr<strong>und</strong>e liegt,<br />
werden mit pauschal 250,00 Euro je fünf Tage gefördert.<br />
2.5 Kombinierte Angebote<br />
Zur Gestaltung eines möglichst umfassenden, aber auch interessanten Angebotes,<br />
sind auch Angebote zu fördern, die aus mehreren Bereichen kombiniert werden,<br />
beispielsweise eine Jugendbildungsangebote mit anschließender Freizeit.<br />
Die Förderung wird entsprechend den Sätzen der jeweiligen Bereiche aufgeteilt.<br />
2.6 Materialkostenzuschuss<br />
Freie Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben bzw. ihre <strong>Kreis</strong>vertretungen, erhalten einen Zuschuss<br />
von 10% des im Vorjahr zu den Maßnahmen der Jugendarbeit bewilligten<br />
128
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Zuschusses als Materialkostenzuschuss, sofern sie im Folgejahr erneut Maßnahmen<br />
der Jugendarbeit durchführen.<br />
2.7 Verwaltungskostenzuschuss<br />
Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des<br />
Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben bzw. ihre <strong>Kreis</strong>vertretungen, erhalten einen<br />
Zuschuss von 15% des im Vorjahr zu den Maßnahmen der Jugendarbeit bewilligten<br />
Zuschusses als Verwaltungskostenzuschuss, sofern sie im Folgejahr erneut<br />
Maßnahmen der Jugendarbeit durchführen. Der Verwaltungskostenzuschuss<br />
kann frei für alle Zwecke der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit eingesetzt werden.<br />
3. Förderungsvoraussetzungen<br />
3.1 Eigenleistung<br />
Die Eigenleistung des Trägers bzw. die Teilnehmer/innen-Beiträge müssen mindestens<br />
25 % der Gesamtkosten der Maßnahme betragen.<br />
Mögliche Zuschüsse der Europäischen Union, des B<strong>und</strong>es oder Landes <strong>und</strong>/oder<br />
der Gemeinden sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />
3.2 Zuwendungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfänger<br />
Zuwendungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfänger sind<br />
die nach § 75 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz anerkannten freien Träger der<br />
Jugendhilfe sowie Jugendgruppen <strong>und</strong> Initiativen, die die Voraussetzungen des<br />
§ 74 Abs. 1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz erfüllen<br />
die bei der Durchführung von Ferienaktionen vor Ort beteiligten Kommunen im<br />
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, das sind die Städte<br />
<strong>und</strong> Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck,<br />
Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten.<br />
129
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.3 Geförderte Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer <strong>und</strong> Betreuerinnen<br />
<strong>und</strong> Betreuer<br />
Geförderte Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich<br />
des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben. Für Betreuer <strong>und</strong><br />
Betreuerinnen gilt diese Voraussetzung nicht.<br />
Darüber hinaus werden für die unterschiedlichen Förderbereiche folgende Teilnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Teilnehmer sowie Betreuerinnen <strong>und</strong> Betreuer gefördert:<br />
Förderbereich Geförderte Teilnehmer/-<br />
innen<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten,<br />
6 bis 17 Jahre, darüber hinnen<br />
Ferienaktioaus<br />
bis zum 27. Lebensjahr,<br />
<strong>und</strong> Betreuung wenn sie in Ausbildung stehen.<br />
von <strong>Kinder</strong>n in Ferienzeiten<br />
Jugendbildungsangebote<br />
mit allgemeiner,<br />
politischer, sozialer,<br />
ges<strong>und</strong>heitlicher, kultureller,<br />
naturk<strong>und</strong>licher<br />
<strong>und</strong>/oder technischer<br />
Bildung<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong><br />
Qualifizierungsangebote<br />
von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
Internationale<br />
Jugendbegegnungen<br />
6 bis 17 Jahre, darüber hinaus<br />
bis zum 27. Lebensjahr,<br />
wenn sie in Ausbildung stehen.<br />
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter ab 14<br />
Jahre, die für einen Träger<br />
im Zuständigkeitsbereich<br />
des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Wesel</strong> tätig sind oder tätig<br />
werden wollen<br />
Geförderte Betreuer/-<br />
innen<br />
Für jeweils 6 <strong>Kinder</strong> bzw.<br />
Jugendliche 1 Betreuer/-<br />
in.<br />
Für jeweils 1-3 behinderte<br />
Teilnehmer/-innen kann<br />
je nach Grad der Behinderung<br />
1 Betreuer/-in anerkannt<br />
werden<br />
Für jeweils 6 <strong>Kinder</strong> bzw.<br />
Jugendliche 1 Betreuer/-<br />
in.<br />
Für jeweils 1-3 behinderte<br />
Teilnehmer/-innen kann<br />
je nach Grad der Behinderung<br />
1 Betreuer/ in anerkannt<br />
werden<br />
entfällt<br />
14 bis 27 Jahre Für jeweils 6 Jugendliche<br />
1 Betreuer/-in.<br />
Für jeweils 1-3 behinderte<br />
Teilnehmer/-innen kann<br />
je nach Grad der Behinderung<br />
1 Betreuer/-in anerkannt<br />
werden<br />
130
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
3.4 Ausschlüsse<br />
Nicht gefördert werden:<br />
Angebote, die der beruflichen Orientierung dienen,<br />
Sprachkurse <strong>und</strong> schulische Veranstaltungen,<br />
Religiöse Bildungsveranstaltungen,<br />
Parteipolitische Veranstaltungen,<br />
Örtliche <strong>und</strong> überörtliche Verbandstreffen, die der Aufrechterhaltung der Verbandsstruktur<br />
dienen,<br />
Angebote, die dem eigentlichen Vereinszweck dienen (Trainingsst<strong>und</strong>en der<br />
Sportvereine, Turniere, regelmäßige Gruppenst<strong>und</strong>en, regelmäßige Treffen des<br />
Leitungsteams, Musikunterricht),<br />
Klassenfahrten,<br />
Kommerzielle Jugendreisen,<br />
Angebote ausschließlich für behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />
4. Verfahren<br />
4.1 Antragstellung<br />
Die Träger reichen bis spätestens 31. März jeden Jahres über ihren Spitzenverband<br />
auf <strong>Kreis</strong>ebene eine Aufstellung ihrer geplanten Maßnahmen nach Vordruck<br />
gemäß Anlage ein.<br />
4.2 Bewilligungsbescheid<br />
Die Antragsteller erhalten über die Höhe des <strong>Kreis</strong>zuschusses einen Bewilligungsbescheid.<br />
Nach Eingang der rechtsverbindlichen Erklärung, dass die Bedingungen<br />
des Bewilligungsbescheides akzeptiert werden, werden 80 % des bewilligten<br />
Zuschusses zu den Maßnahmen sowie ggfl. der Verwaltungskostenzuschuss<br />
ausgezahlt.<br />
Die Maßnahmeplanung/-durchführung kann im eigenen Ermessen des Trägers im<br />
Rahmen des bewilligten Zuschusses <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />
dieser Richtlinien geändert werden.<br />
131
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Der Materialkostenzuschuss ist abzurufen, wenn er innerhalb der nächsten 6 Wochen<br />
benötigt wird. Materialkostenzuschüsse, die nicht bis zum 01.12. des Jahres<br />
abgerufen werden, verfallen.<br />
4.3 Verwendungsnachweis<br />
Über die Verwendung der Maßnahmezuschüsse hat die Empfängerin / der Empfänger<br />
einen Verwendungsnachweis gemäß Vordruck einzureichen.<br />
Für die Abgabe der Verwendungsnachweise gelten folgende Termine:<br />
Für Maßnahmen, die bis 31. Oktober eines jeden Jahres stattfinden, ist der Verwendungsnachweis<br />
bis sechs Wochen nach Maßnahmeschluss, spätestens jedoch<br />
bis zum 01. Dezember des Jahres vorzulegen. Für alle anderen Maßnahmen<br />
ist der Verwendungsnachweis ebenfalls nach sechs Wochen, jedoch spätestens<br />
zum 28. Februar des Folgejahres einzureichen.<br />
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird ggfls. der restliche Förderbetrag<br />
in Höhe von 20 % des Maßnahmezuschusses ausgezahlt.<br />
Der Nachweis über die Verwendung des Materialkostenzuschusses ist spätestens<br />
drei Monate nach Abruf der Mittel durch die Vorlage entsprechender Belege zu<br />
erbringen.<br />
Dem Verwendungsnachweis sind im einzelnen beizufügen:<br />
Maßnahme<br />
inner- <strong>und</strong> außerörtliche Freizeiten<br />
Ferienaktionen vor Ort<br />
Betreuungsangebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche in Ferienzeiten<br />
Ausbildungs- <strong>und</strong><br />
Qualifizierungsangebote<br />
beizufügende Unterlagen<br />
Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />
Mitarbeitenden<br />
Programmaufstellung<br />
Aufstellung über die Anzahl der Teilnehmenden<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitenden an den einzelnen<br />
Tagen<br />
Programmaufstellung<br />
Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />
Mitarbeitenden<br />
Programmaufstellung<br />
Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />
Mitarbeitenden<br />
Programmaufstellung mit Zeitablauf<br />
132
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Bildungsangebote<br />
Internationale Jugendbegegnungen<br />
Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />
Mitarbeitenden<br />
Programmaufstellung mit Zeitablauf<br />
Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />
Mitarbeitenden<br />
Programmaufstellung<br />
Dem Verwendungsnachweis brauchen die Eingabe- <strong>und</strong> Ausgabebelege nicht<br />
beigefügt zu werden. Sie sind jedoch 5 Jahre für die eventuelle Prüfung durch das<br />
Jugendamt bzw. das Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> aufzubewahren.<br />
5. Inkrafttreten<br />
Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
am 22. November 2011 beschlossen. Sie treten zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die vom Jugendhilfeausschuss am 07.06.2006 beschlossenen<br />
Richtlinien außer Kraft.<br />
133
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.6<br />
Richtlinien<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />
zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
aus finanzschwachen Familien<br />
135
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Förderung sind<br />
- § 90 Abs. 2 <strong>und</strong> 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe-<br />
(SGB VIII),<br />
- der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>,<br />
- die Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />
2. Förderungszweck<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt nach diesen<br />
Richtlinien ganz oder teilweise Teilnahmebeiträge zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />
für <strong>Kinder</strong> aus finanzschwachen Familien.<br />
3. Förderungsvoraussetzungen<br />
Gefördert werden <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, die an<br />
außerörtlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten von mindestens 10 Tagen Dauer teilnehmen,<br />
die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe bzw. von Trägern<br />
nach § 74 Abs. 1 SGB VIII durchgeführt werden.<br />
Die Förderung muss für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich sein.<br />
Von einer Erforderlichkeit kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn ein Kind<br />
oder ein Jugendlicher einmal jährlich an einer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeit von maximal<br />
21 Tagen Dauer teilnimmt.<br />
Der Teilnahmebeitrag kann ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die<br />
Belastung dem Kind oder Jugendlichen <strong>und</strong> seinen Eltern bzw. seinem alleinerziehenden<br />
Elternteil nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung<br />
gelten die §§ 82 bis 85, 87 <strong>und</strong> 88 des SGB XII entsprechend.<br />
Nicht übernommen werden können Teilnahmebeiträge für innerörtliche Ferienangebote<br />
(z.B. Ferienspiele, Stadtranderholung) <strong>und</strong> Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten<br />
von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in Heim- oder Familienpflege.<br />
4. Höhe der Förderung<br />
Abhängig von den Einkünften des Kindes oder Jugendlichen <strong>und</strong> seiner Eltern<br />
bzw. seines alleinerziehenden Elternteils kann der vom Träger der Maßnahme<br />
festgesetzte Teilnahmebeitrag ohne Taschengeld abzüglich einer sog. häuslichen<br />
Ersparnis bis zu einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro übernommen werden.<br />
136
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Die häusliche Ersparnis richtet sich nach der aktuellen Sachbezugsverordnung.<br />
Jährlich kann je Kind / je Jugendlichem ein maximaler Zuschuss in Höhe von 500<br />
Euro – auch verteilt auf mehrere Freizeiten – gewährt werden.<br />
5. Verfahren<br />
Die Förderung ist von den Eltern bzw. von dem alleinerziehenden Elternteil vor<br />
Beginn der Maßnahme zu beantragen (Vordruck). Der Träger der Maßnahme<br />
bestätigt auf dem Antrag die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an der<br />
Maßnahme <strong>und</strong> die Höhe des von ihm entspr. Punkt 4 festgesetzten Teilnahmebetrages<br />
ohne Taschengeld.<br />
Dem Antrag ist eine Aufstellung der Einkünfte <strong>und</strong> monatlichen Belastungen beizufügen<br />
(Vordruck). Die Angaben sind zu belegen.<br />
Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />
nach Antragseingang. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
Nach Bearbeitung des Antrags erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid; der<br />
Träger der Maßnahme erhält eine Durchschrift. Ganz oder teilweise übernommene<br />
Beiträge werden in der Regel unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt.<br />
6. Inkrafttreten<br />
Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
am 22. November 2011 beschlossen.<br />
Sie treten mit Wirkung zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 07.06.2006 außer Kraft.<br />
137
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Anlage 5.7<br />
Profilbögen der<br />
geförderten Jugendeinrichtungen<br />
mit Fachkraft / Fachkräften<br />
Die Inhalte der Profilbögen beruhen auf den Angaben der Fachkräfte<br />
bzw. der Träger der Offenen Jugendeinrichtungen.<br />
139
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Gemeinde Alpen: JuCa Alpen<br />
Adresse: An der Vorburg 3<br />
46519 Alpen<br />
Träger:<br />
Adresse:<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Alpen<br />
An der Vorburg 2 a<br />
46519 Alpen<br />
Telefon Jugendheim: 02802 / 1509<br />
Telefon Jugendbüro: 02802 / 7501<br />
Fax: 02802/ 7739<br />
E-Mail: alpen@ekir.de<br />
Internet: www.evangelischekirchengemeinde-alpen,de<br />
Einzugsbereich der Einrichtung: Gemeinde Alpen, Teile der Stadt Rheinberg<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 25 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
17 – 21 Uhr<br />
17 – 21 Uhr<br />
14 -17 Uhr<br />
Spielplatzaktionen in den Sommermonaten<br />
Freitag 14.30 – 22 Uhr Spielplatzaktionen in den Sommermonaten<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
17 – 20 Uhr<br />
Regelmäßige Spielnächte<br />
Regelmäßige Sportangebote<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im Kirchenkreis Moers<br />
Kooperation mit Schule<br />
• Kontaktst<strong>und</strong>en an den Gr<strong>und</strong>schulen<br />
• Teilnahme an Projekttagen der weiterführenden Schulen<br />
140
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Profil der Einrichtung<br />
- offener Treff für Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />
- jährliche <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten im Wechsel<br />
- Ferienangebote<br />
- regelmäßige Spiel- <strong>und</strong> Sportnächte<br />
- mobile Angebote (Spielmobilaktion, Ausflüge)<br />
Selbstdarstellung<br />
• Eigenverantwortliches Arbeiten der ehrenamtlichen Mitarbeitenden, daraus<br />
resultierend: hohe nachfrage mitarbeiten zu wollen<br />
• Eine einladenden, fre<strong>und</strong>liche, nach Fair-play-Regeln funktionierende Jugendeinrichtung<br />
• <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche verschiedener Schulbildung können vorurteilsfrei<br />
agieren<br />
• Beratung <strong>und</strong> Begleitung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen<br />
(Tod eines Familienmitgliedes, Schulprobleme, Gewalt, Kriminalität,<br />
Suchtprobleme, Zerrüttung der Familie durch Trennung der Eltern)<br />
• Ziel: Eine Einrichtung zu sein für die Schwächsten der Gesellschaft mit entsprechenden<br />
Angeboten wie Kochkurse, Mahlzeiten anbieten, Freizeitplätze,<br />
kostenlose Angebote, Kooperation mit dem Alleinerziehendenkreis der Gemeinde)<br />
141
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Gemeinde Alpen: Jugendheim Menzelen<br />
Adresse:<br />
Träger:<br />
Adresse:<br />
Birtener Str. 2a<br />
46519 Alpen<br />
Evangelische Kirchengemeinde Alpen<br />
An der Vorburg 2 a<br />
46519 Alpen<br />
Telefon: 02802 / 809441<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
jugend.menzelen@web.de<br />
www.evangelische-kirchengemeinde<br />
-alpen.de<br />
Einzugsbereich der Einrichtung:<br />
Menzelen-Ost, Menzelen-West,<br />
Bönning-Rill, Alpen<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 - 21 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
15.00 - 16.30 Uhr<br />
16.30 - 19.00 Uhr<br />
15.00 - 17.30 Uhr<br />
17.30 - 20.00 Uhr<br />
15.00 – 17.00 Uhr<br />
17.00 – 19.00 Uhr<br />
<strong>Kinder</strong>café<br />
Jugendtreff<br />
<strong>Kinder</strong>café<br />
Jugendtreff<br />
Ferienprogramme<br />
<strong>Kinder</strong>treff<br />
Jugendtreff Regelmäßige Spielnächte<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im Ev. Kirchenkreis Moers<br />
• Arbeitskreis der hauptamtlichen Mitarbeiter in Offenen Jugendeinrichtungen<br />
• Arbeitskreis Jungenarbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
• Dorfwerkstatt Menzelen<br />
142
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperation mit Schule<br />
- Spielmobil-Aktion<br />
- Eröffnungsveranstaltung der Alpener Ferienspiele<br />
Profil der Einrichtung<br />
Standards: offener Treff, Ferienspiele, <strong>Kinder</strong>disco, Spielenächte, Kinofahrten,<br />
häufige Angebote im kreativen wie musischen Bereich, z.B. Bandprojekte, Trommel-<br />
Kurse, Koch- <strong>und</strong> Backangebote, Modellieren etc.<br />
Selbstdarstellung<br />
Einzige Jugendeinrichtung am Ort mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter mit Schwerpunkt<br />
im Bereich Offener <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Die Jugendeinrichtung hat Vernetzungen<br />
<strong>und</strong> Kooperationen vor Ort, z.B. Gr<strong>und</strong>schule, Dorfwerkstatt, Kirche <strong>und</strong><br />
regionale Verbindungen.<br />
143
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Hamminkeln: JUZE Hamminkeln<br />
Adresse: Diersfordterstr. 34 a<br />
46499 Hamminkeln<br />
Träger: Stadt Hamminkeln<br />
Adresse: Brüner Str. 9<br />
46499 Hamminkeln<br />
Telefon: 02852/711052<br />
E-Mail :<br />
Einrichtungsleitung:<br />
stefanie.werner@hamminkeln.de<br />
Pädagogischer Mitarbeiter:<br />
christian.hoefer@hamminkeln.de<br />
Internet : www.hamminkeln.de<br />
Einzugsbereich: Hamminkeln<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche, junge Erwachsene im Alter von 6 bis 22 Jahren<br />
Öffnungszeiten des Offenen Treffs <strong>und</strong> Projektangebote<br />
Montag<br />
13.00 - 14.00 Uhr<br />
Über-Mittagspause (für Schüler/innen)<br />
13:00 - 16:00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung<br />
19:00 - 21:30 Uhr Bandprojekt /<br />
Kooperation mit der Musikschule<br />
Dienstag Kicker, Billard & Co.<br />
16:00 - 20:00 Uhr<br />
13:00 - 16:00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung<br />
Mittwoch <strong>Kinder</strong>treff<br />
16:00 - 19.00 Uhr<br />
13:00 - 16:00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung<br />
20.00 - 21.30 Uhr Bandprobe<br />
Donnerstag<br />
13.00 - 14.00 Uhr<br />
Über-Mittagspause (für Schüler/innen)<br />
13:00 - 16:00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung<br />
13.30 - 15.00 Uhr<br />
Realschul - Mädchengruppe<br />
18:30 - 21:30 Uhr<br />
Bandprojekt / Kooperation mit der Musikschule<br />
18:00 - 20:00 Uhr<br />
Offenes Sportangebot für Jugendliche<br />
in der Turnhalle der Hauptschule<br />
Freitag Kicker, Billard & Co<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
14:00 - 20:00 Uhr<br />
Regelmäßige Veranstaltungen mit<br />
<strong>und</strong> ohne Anmeldung, offen für alle<br />
Jugendlichen – siehe Aushang Juze<br />
Regelmäßige Veranstaltungen mit<br />
<strong>und</strong> ohne Anmeldung, offen für alle<br />
Jugendlichen – siehe Aushang Juze<br />
144<br />
14:00 - 17:00 Kids in Aspik<br />
Kochangebot für <strong>Kinder</strong> von 10-14 Jahren
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Jugendeinrichtungen, Jugendgruppen <strong>und</strong> Einrichtungen im Umkreis<br />
• Präventionsnetzwerk<br />
• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendamt <strong>und</strong> Jugendgerichtshilfe<br />
• Team Jugendarbeit<br />
Kooperationen mit Schule<br />
• Heinrich-Meyers-Hauptschule Hamminkeln<br />
• Heinrich-Meyers-Realschule Hamminkeln<br />
• Kontakt zur Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule Hamminkeln im Aufbau<br />
Selbstdarstellung<br />
Unsere Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im<br />
Alter von 6 bis 27 Jahren Zugang zu altersspezifischen Angeboten erhalten <strong>und</strong> eine<br />
dementsprechende Betreuung <strong>und</strong> Begleitung sichergestellt wird.<br />
<strong>Kinder</strong> von 6 – 9 Jahren haben nur Zugang zu Projekten, die entsprechend dem Bedarf<br />
dieser Altersgruppe betreut werden können. (Besonders diese Altersgruppe benötigt<br />
eine weitreichendere Betreuung als der Jugendbereich.)<br />
Die Angebote im Bereich der Projektarbeit werden ab Sommer 2011 regelmäßig (in<br />
der Regel im Abstand eines Jahres, nach den Sommerferien) dem aktuellen Bedarf<br />
der Jugendlichen angepasst.<br />
Auch die Öffnungszeiten werden soweit flexibel gehandhabt, dass sie den Bedürfnissen<br />
der Jugendlichen angepasst werden können.<br />
Die Jugendeinrichtung zeichnet sich auch darüber aus, dass bestehende Jugendgruppen<br />
im Ortsteil, wie z.B. das Jugendforum, sowie das Team „Rockt Hamminkeln“<br />
stark in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden.<br />
Bestehende Gruppierungen werden begleitet, sie werden motiviert <strong>und</strong> erfahren<br />
durch die Mitarbeiter des Jugendzentrums einen besonderen Rückhalt.<br />
Neugründungen von Jugendgruppierungen werden insofern unterstützt, dass z.B. eine<br />
Räumlichkeit für diese Gründung zur Verfügung gestellt wird.<br />
Die Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung derer ist ein wichtiger Beitrag für die Jugendarbeit.<br />
Die Basis- <strong>und</strong> Ausgangsstation für die Jugendarbeit im Ort stellt das Jugendzentrum<br />
dar. Hier bieten sich Platz <strong>und</strong> Raum für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche einer breiten Altersspanne<br />
<strong>und</strong> jeder Herkunft.<br />
145
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Hamminkeln: Nase-vorn-Kreativwerkstatt Dingden<br />
Adresse: Am Schienenberg 5<br />
46499 Hamminkeln<br />
Träger: Ev. Kirchengemeinde<br />
Hamminkeln<br />
Adresse: Brüner Str. 11<br />
46499 Hamminkeln<br />
Telefon: 02852/508530<br />
E-Mail:<br />
b.schulz@jugendpaedagogik.de<br />
Einzugsbereich:<br />
Zielgruppen:<br />
Ortsteile Dingden, Ringenberg,<br />
<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ab 7 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag 12.30 – 18.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />
Dienstag 12.30 - 16.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
12.30 – 20.00 Uhr<br />
12.30 – 18.00 Uhr<br />
12.30 - 18.00 Uhr<br />
12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />
18.00 – 20.00 Uhr Projekte<br />
16.00 - 18.00 Uhr <strong>Kinder</strong>gruppe<br />
12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />
16.00 – 18.00 Uhr Kreativ-Kids<br />
12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />
16.00 – 18.00 Uhr Filmclub für <strong>Kinder</strong><br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Zusammenarbeit mit St. Pankratius, Kreuzschule, Jugendamt, Jugendreferat<br />
• Kooperationen mit Schule Kreuzschule<br />
• sonstige Kooperationen mit den Kirchengemeinden Ringenberg / Dingden,<br />
Hamminkeln.<br />
146
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Selbstdarstellung<br />
Gemeinsam mit der offenen Tür der katholischen Gemeinde St. Pankratius steht die<br />
Nase-Vorn Kreativwerkstatt Dingden für das offene Jugendangebot des Gemeinwesens.<br />
Kreative <strong>und</strong> Bildungsangebote stehen dabei im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Die Einrichtung ist mit einem Gruppenraum eher klein, dafür aber vom Ambiente <strong>und</strong><br />
den Angeboten mit einem familiären Flair versehen.<br />
Die Einrichtung befindet sich auf dem Schulgelände der Kreuzschule <strong>und</strong> ist damit<br />
auch Anlaufpunkt für Schüler. Während der Öffnungszeit <strong>und</strong> insbesondere der sich<br />
überschneidenden Schulzeit.<br />
Die internationalen Kontakte ermöglichen Jugendlichen ein intensives Kennenlernen<br />
Europas <strong>und</strong> darüber hinaus (Peru <strong>und</strong> Kamerun).<br />
Die Einrichtung will mit ihren Angeboten vor allen Dingen das kreative <strong>und</strong> das bildende<br />
Anliegen junger Menschen treffen.<br />
147
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Hamminkeln: <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendtreff „Next Generation“<br />
Dingden<br />
Adresse: Am Kirchplatz 5<br />
Träger: Kath. Pfarrgemeinde<br />
St. Pankratius<br />
Adresse: Am Wedem Hoven 1<br />
46499 Hamminkeln<br />
Telefon: 02852/909030<br />
E-Mail:<br />
kinder-jugendtreff@<br />
st-pankratius-dingden.de<br />
Internet: www.st-pankratiusdingden.de<br />
Einzugsbereich:<br />
Dingden, ländliche Randgebiete<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 – 21 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag 15 - 20 Uhr<br />
Dienstag<br />
15 - 17.30 Uhr Gitarrenkurse,<br />
Jungengruppe<br />
Mittwoch<br />
15 - 22 Uhr<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
15 - 19 Uhr<br />
15 - 18 Uhr Mädchentag<br />
Übernachtungsangebote 20 -10 Uhr<br />
Kreativ-Workshops 15 - 18 Uhr<br />
Tagesausflüge 8 - 22 Uhr<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
- Stadt Hamminkeln, Jugendstabstelle<br />
- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendamt<br />
- Sportverein „Blau-Weiß Dingden“<br />
148
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen mit Schule<br />
- Ganztagsschule der Gr<strong>und</strong>schule Dingden<br />
Wöchentlich 6 St<strong>und</strong>en Teilnahme der <strong>Kinder</strong> der OGS innerhalb der Jungen-,<br />
bzw. Mädchengruppen in der Jugendeinrichtung<br />
- Kreuzschule Dingden<br />
Wöchentlich 6 x 2 St<strong>und</strong>en Angebote in den Bereichen Sport, Musik <strong>und</strong> Kreatives<br />
in der Schule<br />
Profil der Einrichtung<br />
- Offener Treff,<br />
- geschlechtsspezifische Arbeit (zur Zeit zwei Mädchengruppen 6-8 Jahre <strong>und</strong><br />
- 9-14 Jahre, eine Jungengruppe 8 – 12 Jahre)<br />
- Gitarrenkurse<br />
- Kreativangebote<br />
- Themenabhängige Projekte (Mädchen, Natur <strong>und</strong> Umwelt etc.)<br />
- Ferienspiele (Sommerferien 35 <strong>Kinder</strong> von 6 – 12 Jahren)<br />
- Ferienfreizeit (Sommerferien 96 <strong>Kinder</strong> von 10 – 14 Jahren)<br />
- Ehrenamt, ehrenamtliche Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen gewinnen<br />
Selbstdarstellung<br />
Die Einrichtung zeichnet sich besonders aus, dass sie weit über den offenen Treff<br />
hinaus, am Bedarf orientiert, flexibel auf die Bedarfe, Angebote bietet, für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche von 6 – 21 Jahre.<br />
Der zeitliche Einsatz <strong>und</strong> das Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />
ermöglichen umfangreiche Öffnungszeiten <strong>und</strong> ein hohes Maß an Mitbestimmung<br />
<strong>und</strong> Identifikation, so dass die Jugendlichen die Einrichtung als „ihre Einrichtung“<br />
erleben.<br />
149
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Hamminkeln: Undergro<strong>und</strong> Mehrhoog<br />
Adresse: Halderner Str. 35<br />
46499 Hamminkeln<br />
Träger: Evangelische Kirchengemeinde<br />
Haffen-Mehr-Mehrhoog<br />
Adresse: Halderner Str. 35<br />
46499 Hamminkeln<br />
Telefon: 02857/1240<br />
E-Mail: s.jaeger@jugendpaedagogik.de<br />
Internet: www.kirche-mehrhoog.de<br />
Einzugsbereich der Einrichtung:<br />
Ortsteile Mehrhoog, Haffen, Mehr, Töven<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 – 22 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag 13.30 – 19.00 Uhr 15.00 – 16.30 Uhr <strong>Kinder</strong>gruppe<br />
Dienstag 14.00 – 20.00 Uhr Kochprojekt<br />
Mittwoch 13.30 – 18.00 Uhr 18.00 – 21.00 Uhr Kunstwerkstatt<br />
Donnerstag 14.00 – 21.00 Uhr Kochprojekt<br />
Freitag 14.00 – 20.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr Musicalgruppe<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />
• Jugendeinrichtungen im Ev. Kirchenkreis <strong>Wesel</strong><br />
• Ev. Jugendreferat im Ev. Kirchenkreis <strong>Wesel</strong><br />
• Diakonisches Werk<br />
• <strong>Kreis</strong>jugendamt (Jugendpflege, ASD, Jugendgerichtshilfe)<br />
• Polizei<br />
• Drogenberatung<br />
Kooperation mit Schulen<br />
• im Rahmen der Offenen Ganztagsschule mit der örtlichen Gr<strong>und</strong>schule (u.a.<br />
jeden Montag in der Jugendeinrichtung)<br />
• Schülerpraktikanten/-innen in der Jugendeinrichtungen von den weiterführenden<br />
Schulen<br />
Profil der Einrichtung<br />
Ausstattung:<br />
Billard, Darts, Kicker, Internetraum, TV/Video, Musikanlage / Lichtanlage / Disco,<br />
Küche, Diverse Brettspiele, Infobroschüren, großer Gartenbereich, Außenbühne,<br />
Tischtennis, Musikstudio, Grillmöglichkeit, Werkbank, Chillecke<br />
150
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Angebote:<br />
• Bereitstellung von Räumlichkeiten <strong>und</strong> Freiräumen für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
• Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung der Bewältigung der Risikophase Jugend, nah an<br />
den differenzierten Lebenswelten <strong>und</strong> spezifischen Problemlagen der Jugendlichen<br />
• Beratungs- <strong>und</strong> Informationsstelle für Jugendliche<br />
• Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen, Projekten, Aktionen...<br />
kleine Hausaufgabenhilfe<br />
• Planung, sowie vor allem pädagogische Betreuung von Aktionen von <strong>und</strong> mit Jugendlichen<br />
Inhaltliche Schwerpunkte:<br />
• Offene Treffpunktarbeit<br />
• Freizeiten (Ferien, Wochenenden)<br />
• Beratung<br />
• Gruppenangebote<br />
• Veranstaltungen im kulturellen, musikalischen, politischen, sozialen <strong>und</strong> friedenspädagogischen<br />
Bereich<br />
Selbstdarstellung<br />
„Offen für die Jugend“ ist das übergeordnete Leitziel der Arbeit im Jugendzentrum<br />
UNDERGROUND der evangelischen Kirchengemeinde Haffen-Mehr-Mehrhoog. Zu<br />
verstehen ist dies als „Öffnen“ <strong>und</strong> „Gestalten“ von Freizeit-Räumen zur Förderung<br />
jugendlicher Entwicklung, Sozialisation <strong>und</strong> Bildung. Ebenso bedeutet es „offen zu<br />
sein“ für Bedürfnisse junger Menschen nach Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung in verschiedenen<br />
Lebenslagen <strong>und</strong> Situationen.<br />
Als zentrale Ausgangspunkte für die Ziele <strong>und</strong> Leitlinien unserer Arbeit stehen entwicklungs-<br />
<strong>und</strong> sozialpsychologische sowie sozialpädagogische Ansätze.<br />
In der Praxis sieht es so aus...<br />
• wir sind uns bewusst, dass wir für <strong>und</strong> mit Jugendlichen arbeiten,<br />
• beteiligen wir junge Menschen an unserer Arbeit für sie,<br />
• orientieren wir unsere Arbeit an den Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen dieser Jugendlichen,<br />
• binden wir unsere Erkenntnisse um die Lebenswelten von Jugendlichen sowie die<br />
sich hieraus ergebenden persönlichen Stärken von ihnen in unserer Arbeit ein,<br />
• <strong>und</strong> entwickeln stetig die Qualität unserer Arbeit weiter.<br />
Wichtig ist für das, was unsere Einrichtung besonders auszeichnet auch noch…<br />
Unsere Jugendarbeit ist kein Schließfachhaus... alle Türen <strong>und</strong> Schränke sind geöffnet.<br />
Spiele, Geräte etc. können von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen einfach so benutzt<br />
werden (seit 18 Jahren haben wir sehr gute Erfahrungen), auch haben wir bis jetzt<br />
durch diese Möglichkeit noch keine Diebstähle oder größere Kosten durch mutwillige<br />
Zerstörung verzeichnen müssen.<br />
Seit gut 10 Jahren besitzt unsere Jugendarbeit einen gelben Anhänger.Dieser überdimensionale<br />
auf 2 Etagen befindliche Anhänger/Wohnwagen wird für Feste, Spielangebote<br />
<strong>und</strong> Turniere oder für Freizeiten eingesetzt. Auf Freizeiten können bis zu<br />
18 Personen darin übernachten bzw. leben. Der Name des Fahrzeuges ist eng mit<br />
der Einrichtung verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> fällt überall sofort auf... „UNDERGROUND-MOBIL“<br />
Durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen können wir sehr schnell an Problemen<br />
arbeiten, die in der Einrichtung oder im Ort Mehrhoog entstehen... dies ist jedoch<br />
nicht als Feuerwehr zu verstehen.<br />
Auch können wir durch engagierte Gemeindeglieder <strong>und</strong> Ehrenamtliche schnell<br />
Ideen <strong>und</strong> Wünsche der Besucher umsetzen.<br />
151
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Gemeinde Hünxe: 2nd Home Drevenack<br />
Adresse: Kirchstr. 12<br />
46569 Hünxe - Drevenack<br />
Träger: Ev. Kirchengemeinde Drevenack<br />
Adresse: Kirchstr. 6<br />
46569 Hünxe<br />
Telefon: 02858/1096<br />
Fax: 02858/2701<br />
E-Mail: 2ndhome@web.de<br />
Internet: www.2ndhome.de<br />
Einzugsbereich: Hünxe<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
nach Bedarf 16 – 20 Uhr<br />
Dienstag 16 – 21 Uhr<br />
Mittwoch 16 – 21 Uhr<br />
Donnerstag 16 – 21 Uhr<br />
Freitag 16 – 22 Uhr<br />
Samstag<br />
Filmnächte, Cafe Cremetörtchen<br />
Sonntag<br />
Fußballturniere, Ausflüge<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />
• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> Jugendamt<br />
• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendgerichtshilfe<br />
• Psychosozialer Beratungsdienst.<br />
• Drogenberatungsstelle der Diakonie Dinslaken<br />
• Anonyme Alkoholiker <strong>Wesel</strong>,<br />
• Turn- <strong>und</strong> Spielvereinigung Drevenack,<br />
• Förderkreis Jugend-Schule-Sport e.V. Drevenack.<br />
Profil der Einrichtung<br />
Standards: Spielgeräte (Kicker, Dart, Billard, Airhockey, Tanzmatten, Playstation), Internetcafe,<br />
Tonstudio, Filmnächte.<br />
Jungenarbeit, Angebote nur für Mädchen, genderbezogene Angebotsplanung.<br />
Fahrten zu Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager.<br />
Jugenderholungsmaßnahmen in Ungarn.<br />
152
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Generationsübergreifende Projekte (Cafe Cremetörtchen – „Jung trifft alt“) <strong>und</strong><br />
Schwarzlichttheater, sowie weitere theaterpädagogische Angebote:<br />
Präventivveranstaltungen im Bereich Drogen, Nikotin, Alkohol <strong>und</strong> Gewalt.<br />
Extra Räume für Jungen <strong>und</strong> Mädchen.<br />
Selbstdarstellung<br />
Aus Sicht der Jugendlichen wird die kontinuierliche Verlässlichkeit der Einrichtung, in<br />
Öffnungszeiten <strong>und</strong> Angeboten gelobt. Dadurch ist eine „familiäre Atmosphäre“ in der<br />
Einrichtung entstanden. Es finden Beratungsgespräche mit Jugendlichen <strong>und</strong> deren<br />
Eltern statt. Bei der Suche nach Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen finden die Jugendlichen<br />
Unterstützung. Die Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher gaben dem Jugendhaus<br />
den Namen: „2nd Home“.<br />
Der Standard der Einrichtung ist als gut zu bezeichnen. Das Spielgerät ist gut gewartet,<br />
das technische Equipment (Musik-, Lichtanlage, Spielcomputer, Internet-Cafe<br />
<strong>und</strong> Tonstudio) entspricht modernen Anforderungen.<br />
Angebote der Einrichtung sind fast ausschließlich kostendeckend, eher darunter. Es<br />
finden regelmäßig Ausflüge <strong>und</strong> Exkursionen mit abenteuerpädagogischem Angebot<br />
statt. Der Jugenderholungsmaßnahme in den Sommerferien liegt ein Konzept zur<br />
Thematik „Naturerleben <strong>und</strong> -erfahren“, sowie „Leben in der Gemeinschaft“ zugr<strong>und</strong>e.<br />
Die Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher fühlen sich im 2nd Home wohl. Dies alles bietet die<br />
erforderliche Gr<strong>und</strong>lage für Präventivmaßnahmen in den Bereichen Drogen-, Alkoholmissbrauch<br />
<strong>und</strong> Gewalt. Diese Veranstaltungen werden regelmäßig mit der Drogenberatung<br />
des Diakonischen Werkes Dinslaken durchgeführt,<br />
Das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen, gerade in der Projektarbeit ist<br />
außerordentlich groß.<br />
Durch den ständigen Kontakt der hauptamtlichen Fachkraft mit den Besucherinnen<br />
<strong>und</strong> Besuchern werden die Angebote <strong>und</strong> Projekte in der Jugendarbeit stets aktuell<br />
an den Interessen der Jugendlichen ausgerichtet. Besonders erwähnenswert sind die<br />
Theater-, Tanz- <strong>und</strong> Filmprojekte, die mittels Einsatz neuer Medien, großes Interesse<br />
finden. Ein generationsübergreifendes Projekt, das Jugend / Senioren-<br />
Begegnungscafe „Cafe Cremetörtchen“ wird seit 23 Jahren angeboten. Es erfreut<br />
sich steter Beliebtheit bei Besuchern <strong>und</strong> Veranstaltern.<br />
Im Sozialraum der Gemeinde Drevenack erfreut sich das Jugendhaus großer Akzeptanz.<br />
Jugendliche beteiligten sich bei festlichen Aktivitäten <strong>und</strong> Veranstaltungen in<br />
der Gemeinde (Sportveranstaltungen, Weihnachtsmarkt, Gemeindefest, Vereinsfeiern,<br />
Gottesdiensten).<br />
153
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Neukirchen-Vluyn: Jugendzentrum Klingerhuf<br />
Adresse: Wilhelm-Reuter-Allee 3,<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Träger: Neukirchener Erziehungsverein<br />
Adresse: Andreas-Bräm-Str. 18-20<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Telefon: 02845 / 58313<br />
Telefax: 02845 / 981 519<br />
E-Mail: jz.klingerhuf@neukirchener.de<br />
Einzugsbereich der Einrichtung: Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> darüber hinaus<br />
Zielgruppen: Junge Menschen, vorwiegend im Alter von 6 bis 21 Jahren, aber<br />
auch Familien <strong>und</strong> Interessierte aus Neukirchen-Vluyn.<br />
Kernalter der Besuchergruppen liegt zwischen 11 <strong>und</strong> 18 Jahren.<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
Bei Nachfragen<br />
Dienstag 15 – 20 Uhr Schülercafe an der Haarbeckschule<br />
Kurse<br />
Mittwoch 15 – 20 Uhr Kurse<br />
Donnerstag 15 – 20 Uhr Schülercafe an der Haarbeckschule<br />
Kurse<br />
Freitag 15 – 20 Uhr Stöpselparty 1x monatlich <strong>Kinder</strong>disco<br />
1x monatlich<br />
Teensparty 1x monatlich<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
15 – 20 Uhr<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Ambulante Hilfen Neukirchen-Vluyn des Neukirchener Erziehungsvereins<br />
• Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />
154
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen mit Schule<br />
• Haarbeckschule<br />
• OGS Friedensreich H<strong>und</strong>ertwasser<br />
• OGS Antoniusschule<br />
• Sonneckschule<br />
• Julius-Sturzberg-Gymnasium<br />
• Berufskolleg des Neukirchener Erziehungsvereins<br />
• Theodor-Heuss Realschule<br />
Sonstige Kooperationen<br />
• Städtepartnerschaftsverein<br />
Neukirchen-Vluyn<br />
• Hogeschool van Arnhem en<br />
Nijmegen<br />
• Uni Düsseldorf • Mütter-<strong>und</strong> Familienzentrum<br />
• Uni Duisburg-Essen • Kulturamt Neukirchen-Vluyn<br />
• Stadtjugendring • Stadtbibliothek<br />
• CVJM • Media College<br />
• Diakonie • Sparkasse N-V<br />
• Streetwork AWO • Volksbank N-V<br />
• Polizei • Werbering N-V<br />
• Feuerwehr • Toom Baumarkt<br />
• Transfer e.V./ Ministerium für<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung<br />
• Türkisch-islamische Gemeinde<br />
Neukirchen-Vluyn e.V.<br />
Selbstdarstellung<br />
Was zeichnet die Einrichtung besonders aus?<br />
• GUT DRAUF- zertifizierte Einrichtung<br />
• direkte Anbindung an die Haarbeckschule durch unser Schülercafe<br />
• Schwerpunkt Tanz, Musik <strong>und</strong> medienpädagogische Begleitung<br />
• Kontinuierliche Austausche mit polnischen, französischen <strong>und</strong> englischen Jugendlichen<br />
über den Städtepartnerschaftsverein N-V<br />
• Beratungsarbeit für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />
• Inklusion (Offenheit aller Angebote für durchschnittlich sowohl entwickelte als<br />
auch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche)<br />
155
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Neukirchen-Vluyn: CVJM - Jugendheim<br />
Adresse: Lindenstraße 41<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Träger: CVJM Neukirchen<br />
Adresse: Lindenstraße 41<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Telefon: 02845/4730<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
info@cvjm-neukirchen.de<br />
www.cvjm-neukirchen.de<br />
Einzugsbereich: Ortsteil Neukirchen<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> ab der ersten Schulklasse, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />
Dienstag 16.00 - 21.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
16.00 - 19.00 Uhr<br />
14.00 - 21.00 Uhr<br />
14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />
18.30 - 20.00 Uhr TAM-Jugendtreff<br />
14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />
16.30 -18.00 Uhr Kreativprojekte<br />
für Teenager (5.–8. Klasse)<br />
14.30 - 16.00 Uhr Kreativ-Projekte<br />
1x Jahr Seniorentag<br />
1x Jahr Mädchentag<br />
1x Jahr Jugendaktionstag<br />
1x Jahr Katechumenentag<br />
4x Jahr Schulungen<br />
1x Jahr Katechumenentag<br />
1x Jahr Sommerfest<br />
4x Jahr Schulungen<br />
2x Jahr Freizeitgottesdienste<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
- Jugendeinrichtungen in Neukirchen-Vluyn<br />
- Kirchenkreis Moers<br />
- CVJM <strong>Kreis</strong>verband Moers<br />
156
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen mit Schule<br />
- Trainingsangebote im Bereich des Konflikttrainings an Schulen in Neukirchen-<br />
Vluyn<br />
- Kooperationsvertrag mit der Theodor-Heuss-Realschule, unter anderem: Trainings<br />
zur Sozialen Kompetenz, Unterstützung im Bereich der Alkoholprävention,<br />
Begleitung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bei den Hausaufgaben,<br />
Begleitung der Lehrkräfte bei unterschiedlichen Angeboten<br />
Profil der Einrichtung<br />
- Offener Treff<br />
- Gruppenspezifische Angebote nach den Bedürfnissen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
Jugendlichen<br />
- Erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Projekte<br />
- Sommerfreizeiten: <strong>Kinder</strong>freizeit, Erlebnisprojekt, Jugendfreizeit, Segelfreizeit,<br />
Segeltörn<br />
- Mitarbeiterschulungen<br />
Selbstdarstellung<br />
Der CVJM Neukirchen e.V. setzt Menschen in Bewegung. <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong><br />
junge Erwachsene, sowie Familien können Gemeinschaft erleben, eigene Begabungen<br />
entdecken <strong>und</strong> aktiv werden, sich einbringen <strong>und</strong> Mitverantwortung übernehmen.<br />
Der CVJM Neukirchen wird bewusst von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
geleitet.<br />
Der CVJM Neukirchen versucht junge Menschen so anzunehmen wie sie sind, sie<br />
ernst zu nehmen, sie zu fördern <strong>und</strong> bei ihrer Entwicklung zu begleiten. F<strong>und</strong>ament<br />
des CVJM ist dabei der christliche Glaube.<br />
Dies geschieht in den unterschiedlichsten Formen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit:<br />
stadtteilorientierte Offene Arbeit, Gruppenarbeit, Projekte, Freizeiten, Eine Welt Arbeit,<br />
Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde Neukirchen.<br />
157
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Neukirchen-Vluyn: Jugendhaus P23<br />
Adresse: Pastoratstr. 23<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Träger: Ev. Kirchengemeinde Vluyn<br />
Adresse: Pastoratstr. 18<br />
47506 Neukirchen-Vluyn<br />
Telefon: 02845-7329 oder 02845-296830<br />
Fax: 02845-7448<br />
E-Mail: jugendheim@ev-kgm-vluyn.de<br />
oder jugendcafe@ev-kgmvluyn.de<br />
Internet: www.jugendhaus-p23.de<br />
Einzugsbereich: Ortsteile Vluyn, Niep, Hochkamer<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
16.00 - 18.00 Uhr<br />
Offenes Sportangebot für Jugendliche ab 14 J.<br />
Dienstag 14.30 - 21.00 Uhr 15.30 -17.00 Uhr<br />
<strong>Kinder</strong>gruppe für Mädchen (6-8 Jahre)<br />
17.00 - 18.30 Uhr<br />
Offene Gruppe für Jugendliche (14-16 Jahre)<br />
19.00 - 20.30 Mitarbeiterkreis<br />
Mittwoch 15.00 - 20.00 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr Beratungszeit<br />
insbes. Bewerbungstraining<br />
15.30 -17.00 Uhr<br />
<strong>Kinder</strong>gruppe für Jungen (6-8 Jahre)<br />
18.30 - 20.00 Uhr<br />
Offene Gruppe für Jugendliche (16-20 Jahre)<br />
Donnerstag 14.30 - 20.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr Rollenspielgruppe<br />
für Jugendliche (ab 16 Jahre)<br />
Freitag 15.00 - 21.00 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr Beratungszeit<br />
insbes. Bewerbungstraining<br />
15.00 -16.30 Uhr<br />
<strong>Kinder</strong>gruppe für Mädchen (9-12 Jahre)<br />
15.00 -16.30 Uhr<br />
<strong>Kinder</strong>gruppe für Jungen (9-12 Jahre)<br />
17.00 - 18.30 Uhr<br />
Offene Gruppe für Jugendliche (12-14 Jahre)<br />
22.30 - 24.00 Uhr<br />
Mitternachtssport für Jugendliche ab 14 Jahre<br />
(1. Freitag im Monat)<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
13.00 - 17.00 Uhr<br />
(2. <strong>und</strong> 4. Sonntag<br />
im Monat)<br />
13.00 - 17.00 Uhr<br />
Erlebnis- oder spielpädaogisches Angebot für<br />
Jugendliche ab 14 J. (1. Sonntag im Monat)<br />
158
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />
- sporadisch mit dem Stadtteilbüro Treff 55 (Diakonisches Werk)<br />
Kooperationen mit Schule:<br />
- Kontaktst<strong>und</strong>en in den örtlichen Gr<strong>und</strong>schulen<br />
- Kooperationen mit den weiterführenden Schulen besonders im Hinblick auf die<br />
Bereitstellung von Praktikumsplätzen<br />
Sonstige Kooperationen:<br />
- Jugendreferat auf Kirchenkreisebene Moers<br />
- Stadtjugendring neukirchen-Vluyn<br />
- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> – Spielmobil, Mädchenaktionstag, Jugendaktionstag<br />
- Stadt Neukirchen-Vluyn – Bewerbungstraining<br />
- Andere Jugendeinrichtungen in Neukirchen-Vluyn sowie im Kirchenkreis<br />
Moers<br />
- Streetworker in Neukirchen-Vluyn<br />
- Ev. <strong>Kinder</strong>tagesstätte<br />
- Jugendgerichtshilfe (Bereitstellung von Plätzen für Sozialst<strong>und</strong>en)<br />
Selbstdarstellung<br />
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit stellt die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung dar, so dass<br />
wir jährlich mind. drei Freizeiten im In- <strong>und</strong> Ausland anbieten <strong>und</strong> dabei insgesamt<br />
eine Altersspanne von 6-16 Jahren abdecken.<br />
Im Bereich der sportlich- <strong>und</strong> freizeit-orientierten <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit halten wir<br />
als Angebot einen wöchentlichen offenen Sporttreff, monatlichen Mitternachtssport<br />
sowie ein monatliches erlebnispädagogisches Angebot vor.<br />
Des Weiteren zeichnet uns auch die Möglichkeit zur ehrenamtlichen Mitarbeit aus,<br />
die von vielen Jugendlichen in den unterschiedlichsten Formen genutzt wird. Durch<br />
das Übertragen von Verantwortung an die Jugendlichen, beispielsweise durch das<br />
Übernehmen eines so genannten Thekendienstes oder der Gestaltung einer <strong>Kinder</strong>gruppenst<strong>und</strong>e,<br />
steigern wir das Verantwortungsbewusstsein, das Zugehörigkeitsgefühl<br />
sowie die gegenseitige Wertschätzung <strong>und</strong> fördern so die sozialen Kompetenzen.<br />
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erhalten regelmäßig Fortbildungen.<br />
Neben den bereits beschriebenen Schwerpunkten unserer Arbeit zeichnen uns besonders<br />
zwei weitere Aspekte aus: Wir halten in unseren Räumlichkeiten einen ausgewiesenen<br />
Werkraum <strong>und</strong> einen schallisolierten Bandraum vor. Im Werkraum besteht<br />
vor allem die Möglichkeit mit Holz kreativ tätig zu werden. <strong>Kinder</strong> bauen unter<br />
Anleitung ihr eigenes Vogelhäuschen oder ihr selbst erf<strong>und</strong>enes Schiff, welches im<br />
nahe gelegenen Teich auf Schwimmfähigkeit erprobt werden kann. Auch die Jugendlichen<br />
bauen sich hier Lampen, Teelichthalter usw. Generell halten wir ein großes<br />
Sortiment an Farben <strong>und</strong> Bastelmaterial vor, so dass sowohl <strong>Kinder</strong> als auch Jugendliche<br />
- zum Teil mit Unterweisung - zum Teil frei ausprobierend – ihre Kreativität<br />
ausleben können. Auch im Jugendcafé ist diese kreative Arbeit ein fester Bestandteil<br />
geworden, so dass hier bereits einige Werke der Besucher zu bew<strong>und</strong>ern sind.<br />
Ähnlich verhält es sich mit unserem Bandraum. Hier findet sich ein Bandequipment,<br />
mit dem Jugendliche einfach jammen oder aber gezielt proben können.<br />
159
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Gemeinde Schermbeck: Ev. Jugendhaus<br />
Adresse: Kempkesstege 2<br />
46514 Schermbeck<br />
Träger: Ev. Kirchengemeinde<br />
Schermbeck<br />
Adresse: Kempkesstege 1<br />
46514 Schermbeck<br />
Telefon: 02853 / 5110 oder 955053<br />
Fax: 02853 / 955054<br />
E-Mail: cosanne@kirche-schermbeck.de<br />
Einzugsbereich:<br />
Zielgruppen:<br />
Schermbeck<br />
<strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />
im Alter von 6 bis 18 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
16.00 bis 18.00 Uhr<br />
16.00 bis 17.30 <strong>Kinder</strong>gruppe<br />
17.30 bis 19.00 Mädchengruppe<br />
Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr 13:00 bis 16:00Uhr Betreuung offener<br />
Ganztag<br />
16.30 bis 18.00 Uhr Teensgruppe<br />
Donnerstag 16.00 bis 20.00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Betreuung offener<br />
Ganztag<br />
Freitag 16.00 bis 20.00 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr Konfi-Teamer-Treff<br />
16.30 bis 18.00 Uhr Helfertreff ehrenamtliche<br />
Jugendliche<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />
• Jugendgerichtshilfe<br />
• Jugendpflege<br />
• Örtliche Sportvereine<br />
160
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen mit Schule:<br />
• Begleitung des offenen Ganztag an der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule<br />
• Gemeinschaftsprojekte mit der Gesamtschule Schermbeck<br />
Profil der Einrichtung<br />
- verlässliche <strong>und</strong> regelmäßige Öffnungszeiten in der Woche<br />
- geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen <strong>und</strong> Jungen<br />
- Austausch <strong>und</strong> Kooperationen mit anderen Jugendeinrichtungen<br />
- enge Zusammenarbeit mit dem <strong>Kreis</strong>jugendamt<br />
- regelmäßige Angebote für <strong>Kinder</strong><br />
- Durchführung von <strong>Kinder</strong>sommerferienspielen (dreiwöchig)<br />
- Teilnahme am Gemeindeleben <strong>und</strong> an Veranstaltungen in der Kommune<br />
- Spielgeräte: Kicker, Dart, Billard, Tischtennis, Computer etc.<br />
Selbstdarstellung<br />
Wesentliches Merkmal unserer Jugendarbeit ist das Prinzip der Offenheit <strong>und</strong> der<br />
Freiwilligkeit. >Offen< bedeutet, dass die OT ein Angebot an alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
der kommunalen Gemeinde ist <strong>und</strong> sich als Anlaufstelle anbietet. Im<br />
Rahmen der OT-Zeiten haben <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche die Möglichkeit, sich mit ihren<br />
Fre<strong>und</strong>en zu treffen, zu spielen, zu kommunizieren, Kontakte zu anderen aufzubauen<br />
oder sich ganz einfach zu entspannen<br />
Die hauptamtlichen Mitarbeiter knüpfen Kontakte zu den Besuchern der OT <strong>und</strong> versuchen,<br />
die Interessen <strong>und</strong> Bedürfnisse der Besucher zu erkennen <strong>und</strong> durch entsprechende<br />
Angebote darauf zu reagieren. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der<br />
OT-Arbeit ist die Beziehungsarbeit. Auf der Gr<strong>und</strong>lage stabiler Beziehungen <strong>und</strong> gegenseitiger<br />
Akzeptanz kann die OT-Arbeit unterstützende Hilfe in der Zeit des Erwachsenwerdens<br />
leisten.<br />
Weitere Angebote im Rahmen der OT sind Film- <strong>und</strong> Computernächte, Spiel- <strong>und</strong><br />
Grillabende, Kochkurse, Discoveranstaltungen, Kreativangebote, Jugendwerkstatt,<br />
diverse Workshops, Informationsveranstaltungen, Projekte sowie Kooperationen mit<br />
ortsansässigen Vereinen <strong>und</strong> Schulen.<br />
Der OT–Gedanke ist, Jugendlichen ohne Verpflichtung einen Raum anzubieten, in<br />
welchem sie Lebensentwürfe selbstständig, mit Hilfe <strong>und</strong> Anregung entwickeln <strong>und</strong><br />
erproben können.<br />
161
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Gemeinde Sonsbeck: H.o.T. Jugendzentrum<br />
Adresse: Herrenstr. 19<br />
47665 Sonsbeck<br />
Träger: Evangelische Kirchengemeinde<br />
Sonsbeck<br />
Adresse: Herrenstr. 19<br />
47665 Sonsbeck<br />
Telefon: 02838/778503<br />
Fax: 02838/96983<br />
E-Mail:<br />
Internet:<br />
hot_sonsbeck@t-online.de<br />
www.hot-sonsbeck.de<br />
Einzugsbereich der Einrichtung:<br />
Sonsbeck, Labbeck, Hamb, Kappellen, Veen, Achterhoek<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag 15.00 - 20.00 Uhr 15.00 -17.00 Uhr Kids time<br />
Dienstag<br />
15.00 - 20.00 Uh<br />
r<br />
17.00 - 19.00 Uhr Bandprobe<br />
Mittwoch 15.00 - 21.00 Uhr 18.00 - 21.00 Treff ab 12 Jahren<br />
Donnerstag<br />
15.00 - 20.00 Uhr<br />
Freitag<br />
18.30 - 21.00 Uhr<br />
jeden 1. <strong>und</strong> 3. Freitag<br />
17.30 - 19.00 Uhr Kick-Club<br />
Samstag ---<br />
Sonntag ---<br />
162
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• ASD, Gemeinde <strong>und</strong> Polizei<br />
• Schule (Gewaltpräventives Projekt in der Schule, 2 Schulst<strong>und</strong>en/Woche<br />
• Vereine <strong>und</strong> Verbänden des Ortes bei Großveranstaltungen (Jugendaktionstag,<br />
Weltkindertag)<br />
Profil der Einrichtung<br />
- offener Treff<br />
- <strong>Kinder</strong>öffnungszeit (Kids-Time)<br />
- geschlechtsspezifische Angebote (unregelmäßig in Aktionsform)<br />
- Ferien vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
- Beratungsangebote für Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />
- mobile Angebote (Spielmobilaktion, Angebote an jugendrelevanten Plätzen)<br />
Das H.O.T. kurz <strong>und</strong> knapp<br />
• zentrale Lage<br />
• Außengelände<br />
• Flexibilität auf jugendrelevante Themen<br />
• teilweise aufsuchende Arbeit /Sozialraumorientierung<br />
• Kooperation mit Schule<br />
163
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Xanten: EVAN<br />
Adresse: Kurfürstenstr. 3<br />
46509 Xanten<br />
Träger: Ev. Kirchengemeinde Xanten<br />
Adresse: Kurfürstenstr. 5<br />
46509 Xanten<br />
Telefon: 02801 / 3399<br />
Fax: 02801 / 705411<br />
E-Mail: evan_xanten@gmx.de<br />
Einzugsbereich: Xanten <strong>und</strong> die umliegenden Ortschaften<br />
Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
15 – 20 Uhr<br />
13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />
18.00 – 20.00 Uhr Jungengruppe (14-tägig)<br />
Dienstag 15 – 20 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />
Mittwoch 15 – 18 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />
Donnerstag 15 – 20 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
15 – 21 Uhr<br />
Jugendgruppe 20.00 – 23.00 Uhr<br />
Monatlich nächtliche Angebote<br />
Monatliche Tagesveranstaltungen<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />
- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> die angeschlossenen Jugendeinrichtungen<br />
- Kirchenkreis Kleve<br />
- Katholische Propsteigemeinde Xanten<br />
- NABU<br />
- Eine-Welt-Gruppe<br />
Kooperationen mit Schule:<br />
- Walter-Bader-Realschule<br />
- Stiftsgymnasium<br />
- Placidahaus<br />
164
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Profil der Einrichtung<br />
• Offene Tür für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
• Verlässliche Übermittagbetreuung<br />
• Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit<br />
• Ferienangebote vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche von 6 bis 16 Jahren<br />
• Regelmäßige Gruppenangebote<br />
• Wochenendfahrten<br />
• Kino- <strong>und</strong> Theaterbesuche<br />
Selbstdarstellung<br />
Die Einrichtung liegt in zentraler Lage, ist zu Fuß, mit dem Fahrrad <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das EVAN bietet verlässliche, kontinuierliche Angebote<br />
für unterschiedliche Ziel- <strong>und</strong> Altersgruppen an. Wir wollen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />
befähigen, eigene Ideen zu entwickeln <strong>und</strong> sie sollen wahrnehmen, wie sie ihr<br />
Umfeld mit gestalten <strong>und</strong> wie sie Verantwortung übernehmen können. Durch Ausflugsfahrten<br />
<strong>und</strong> die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sollen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche über den Tellerrand schauen.<br />
165
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
Stadt Xanten: Jugendkulturwerkstatt – eXit<br />
Adresse: Im Niederbruch 6,<br />
46509 Xanten<br />
Träger: Sozialstiftung Xanten<br />
Adresse: Karthaus 2<br />
46509 Xanten<br />
Telefon: 02801/981 218<br />
E-Mail: exit-xanten@t-online.de<br />
Internet: www.jukuwe-exit.de<br />
Einzugsbereich:<br />
Zielgruppen:<br />
Stadtgebiet Xanten, umliegende Ortschaften (Fahrschüler)<br />
<strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />
im Alter von 10 bis 27 Jahren<br />
Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
14.00 - 19.30 Uhr<br />
14.00 - 19.30 Uhr<br />
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr 18.00 - 19.00 Uhr (Tanzgruppe)<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
14.00 - 19.30 Uhr<br />
14.00 - 20.00 Uhr<br />
Samstag<br />
Monatliche Konzerte 18.00 - 02.00 Uhr<br />
Sonntag<br />
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />
• Jugendgerichtshilfe (Ableistung von Sozialst<strong>und</strong>en)<br />
• Förderverein der Jugendkulturwerkstatt (Planung <strong>und</strong> Durchführung von Konzerten<br />
/ Ehrenamtliche Unterstützung durch Jugendliche des Fördervereins )<br />
• Jugendhäuser im kreis <strong>Wesel</strong> (gemeinsame Aktionen <strong>und</strong> Veranstaltungen)<br />
166
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />
• AWO Xanten ( regelmäßiger Austausch da <strong>Kinder</strong> sowohl die soziale Gruppenarbeit<br />
sowie die Angebote der Jugendkulturwerkstatt nutzen sowie Gruppenst<strong>und</strong>en<br />
der sozialen Gruppenarbeit)<br />
• Vereine <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
• Mix Xanten (Bereitstellung der Räumlichkeiten für Konzerte)<br />
• Pfarrgemeinde Lüttingen bzw. Heimat <strong>und</strong> Bürgerverein (Freizeitgestaltung)<br />
• Karnevalsverein Xanten (Bereitstellung von Räumlichkeiten)<br />
• Sportvereine (Bereitstellung Equipment)<br />
• Jugendfeuerwehr Xanten (Übungen auf dem Gelände)<br />
• Nibelungenflitzer (Bereitstellen von Räumlichkeiten)<br />
• ELAN Kleve/ Bereitstellung von Material <strong>und</strong> Räumlichkeiten, Durchführung<br />
von erlebnispädagogischen Maßnahmen an Schulen,<br />
• Xanten Romans (Bereitstellung der Räumlichkeiten bei Versammlungen)<br />
Kooperationen mit Schule<br />
- Erlebnispädagogisches Projekt mit den Jungen der sechsten Klasse der Walter-<br />
Bader-Realschule<br />
- Erlebnispädagogisches Projekt mit den Schülern der siebten Klasse der Gemeinschaftshauptschule<br />
Xanten<br />
- Berufskolleg Placidahaus Xanten (Praktikanten, Bereitstellung von Räumlichkeiten)<br />
Profil der Einrichtung<br />
- Cafébetrieb mit Getränken <strong>und</strong> Snacks zu jugendgerechten Preisen<br />
- Tisch- <strong>und</strong> Brettspiele sowie Billard, Tischtennis, Kicker, Musik<br />
- unregelmäßig - je nach Bedürfnis der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen - stattfindende<br />
interne Turniere<br />
- Internetzugang im Café-Bereich<br />
- Einzelfallhilfe nach Bedarf<br />
- Gesprächs- <strong>und</strong> Beratungsangebot<br />
- Basketball, Fußball <strong>und</strong> Handball in der großen Halle<br />
- Tanz einer Mädchengruppen (Abdeckung durch Honorarkraft)<br />
Selbstdarstellung<br />
Die Einrichtung zeichnet besonders aus, dass sie nach Möglichkeiten immer den<br />
neuesten Standards im Bereich der „neuen Medien“ ausgestattet ist. Viele Stammbesucher<br />
haben nicht die finanziellen Mittel eines Internetanschlusses oder die Möglichkeiten<br />
neue mediale Spiele zu spielen.<br />
Weiterhin zeichnet die Jugendkulturwerkstatt „eXit“ den offenen Treff aus. Hier liegt<br />
besonderes Augenmerk darauf, dass auch „schwierige“ Jugendliche besonders willkommen<br />
sind <strong>und</strong> sich in den täglichen Ablauf integrieren können.<br />
Besonders hervor zu heben ist sicherlich auch die Vielzahl an kulturellen Ereignissen<br />
in der Jugendkulturwerkstatt „eXit“. Die Veranstaltungen, meist musikalischer Natur,<br />
besuchen nicht selten mehr als 200 Jugendliche <strong>und</strong> finden im Schnitt alle 4 Wochen<br />
statt.<br />
167