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Kinder- und Jugendförderplan 2012 - Kreis Wesel

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Jugendhilfeplanung <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Planungsbereich B:<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

(<strong>2012</strong> bis 2014)


<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Der Landrat<br />

Fachdienst <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung – Elterngeld<br />

Reeser Landstraße 31<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon: 0281 / 207 7104<br />

Telefax: 0081 / 207 67 7104<br />

E-Mail: jugend@kreis-wesel.de<br />

Stand: Dezember 2011


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Inhaltsverzeichnis___________________________________________________<br />

Seite<br />

0 Einleitung 5<br />

1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen 6<br />

1.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (KJHG) 6<br />

1.1.1 Jugendarbeit 7<br />

1.1.2 Förderung der Jugendverbände 8<br />

1.1.3 Jugendsozialarbeit 8<br />

1.1.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz 9<br />

1.2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW (KJFöG) 9<br />

1.2.1 Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes 10<br />

1.2.2 Schwerpunkte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 12<br />

2 Umsetzung von Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 14<br />

Jugendfördergesetzes (KJFöG)<br />

2.1 Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit <strong>und</strong> 14<br />

Geschlechtergerechtigkeit<br />

2.2 Ges<strong>und</strong>heitsförderung 17<br />

2.3 Partizipation 19<br />

2.4 Qualifizierung von haupt <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen 22<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

2.5 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 23<br />

3 Umsetzung von Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 25<br />

3.1 Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 25<br />

3.1.1 Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen im 27<br />

. Zuständigkeitsbereich<br />

Alpen 28<br />

Hamminkeln 34<br />

Hünxe 45<br />

Neukirchen-Vluyn 50<br />

Schermbeck 56<br />

Sonsbeck 60<br />

Xanten 64<br />

3


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.1.2 Bestandsdarstellung 70<br />

3.1.3 Bedarf an Jugendeinrichtungen 75<br />

3.1.4 Förderung von Jugendeinrichtungen 84<br />

3.2 Jugendverbandsarbeit 86<br />

3.3 Jugendsozialarbeit 91<br />

3.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz 94<br />

4 Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder 97<br />

5. Anlagen 102<br />

5.1 Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 103<br />

Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />

5.2 Einzelvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 111<br />

Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />

5. 3 Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 113<br />

in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen ohne Fachkraft – (Mustertext)<br />

5.4 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung von Zuschüssen zu 117<br />

Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

5.5 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Förderung von Maßnahmen der 123<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

5.6 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen 135<br />

zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus<br />

finanzschwachen Familien<br />

5.7 Profilbögen der geförderten Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> 139<br />

Jugendarbeit<br />

4


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

0 Einleitung<br />

Mit dem vom Landtag NRW im Herbst 2004 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Ausführung<br />

des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes –<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderungsgesetz<br />

(3. AG-KJHG – KJFöG) verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen die örtlichen Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine<br />

Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.<br />

Der erste <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> für den Zeitraum 2006<br />

bis 2009 wurde mit Datum vom 22. Juni 2006 dem <strong>Kreis</strong>tag zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt. Mit dieser Beschlussfassung wird § 79 Abs. 2 SGB VIII umgesetzt, nach<br />

dem von den für die Jugendhilfe bereit gestellten Mitteln ein angemessener Anteil für<br />

die Jugendarbeit zu verwenden ist. Darüber hinaus soll mit dem <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

eine größere Planungssicherheit insbesondere für die freien Träger der<br />

Jugendhilfe sichergestellt werden.<br />

Die nun vorliegende Fortschreibung des Förderplans für den Zeitraum der Legislaturperiode<br />

des <strong>Kreis</strong>tags bis 2014 folgt dem Auftrag des Gesetzes, eine Planungssicherheit<br />

für die Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu ermöglichen. Dabei ist der<br />

Förderplan kein starres Regelwerk, sondern versteht sich als Gr<strong>und</strong>lage für sich verändernde<br />

gesellschaftliche Bedingungen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> verfügt über eine Förderplanung für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

sowie über eine Reihe von Richtlinien sowie Einzelbeschlüssen, in denen<br />

Rahmenbedingungen, Ziele <strong>und</strong> Umfang der Förderung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

festgelegt werden. Der Förderplan fasst diese bestehenden Regelungen zusammen<br />

<strong>und</strong> schreibt sie finanziell für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode<br />

fest.<br />

5


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

1.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />

Die Jugendarbeit gehört nach § 2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (KJHG) zu den<br />

Leistungen der Jugendhilfe. Sie wird von Trägern der freien <strong>und</strong> der öffentlichen Jugendhilfe<br />

erbracht <strong>und</strong> ist gekennzeichnet durch die Vielfalt unterschiedlicher Wertorientierungen<br />

<strong>und</strong> die Vielfalt von Inhalten, Methoden <strong>und</strong> Arbeitsformen<br />

(§ 3 KJHG). Dabei sollen öffentliche <strong>und</strong> freie Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten.<br />

§ 4 KJHG gibt geeigneten Einrichtungen, Diensten <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />

freier Träger der Jugendhilfe Vorrang vor Maßnahmen des öffentlichen Trägers.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> betreibt selbst keine Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Er fördert<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen der freien Träger der Jugendhilfe <strong>und</strong> ergänzt<br />

diese Maßnahmen durch verschiedene eigene Angebote.<br />

§ 74 KJHG benennt Gr<strong>und</strong>sätze für die Förderung der freien Jugendhilfe, die naturgemäß<br />

auch für die Förderung der Jugendarbeit der freien Träger gelten. Ausdrücklich<br />

erwähnt ist in § 74 (6) KJHG, dass die Förderung der freien Träger auch die Bereitstellung<br />

von Mitteln für die Errichtung <strong>und</strong> Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten<br />

einschließen soll. Nach dem <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz ist die Förderung der<br />

Jugendarbeit eine gesetzliche Verpflichtung. In welcher Höhe diese Förderung erfolgen<br />

soll, ist gesetzlich nicht festgelegt <strong>und</strong> ergibt sich jedoch aus dem örtlich festgestellten<br />

Bedarf (§ 79(2).<br />

Das KJHG fordert eine alters- <strong>und</strong> entwicklungsgemäße frühzeitige <strong>und</strong> weitgehende<br />

Einbeziehung <strong>und</strong> Mitbestimmung junger Menschen in Fragen der Erziehung <strong>und</strong> der<br />

außerschulischen Bildung. Zur Bedarfsermittlung ist es daher erforderlich, die Betroffenen<br />

zu beteiligen bzw. ihre Wünsche <strong>und</strong> Interessen über Dritte festzustellen <strong>und</strong><br />

zu berücksichtigen.<br />

Darüber hinaus sagt der § 80 (3) KJHG aus, dass die anerkannten Träger der freien<br />

Jugendhilfe am Planungsprozess frühzeitig beteiligt werden sollen. Außerdem sind<br />

Planung <strong>und</strong> Durchführung in den wesentlichen Punkten mit den kreisangehörigen<br />

Gemeinden ohne eigenes Jugendamt abzustimmen.<br />

Im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendhilfe festgeschrieben. Diese sind:<br />

6


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Handlungsfelder<br />

der<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe<br />

Förderung der<br />

Jugendsozial-<br />

Erzieherischer<br />

Jugendarbeit<br />

Jugendverbände<br />

arbeit<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

§ 11 KJHG<br />

§12 KJHG<br />

§13 KJHG<br />

Jugendschutz<br />

§ 14 KJHG<br />

1.1.1 Jugendarbeit (§ 11 KJHG)<br />

Aufgaben, Anbieter <strong>und</strong> Angebote der Jugendarbeit werden in § 11 KJHG festgelegt.<br />

Als Anbieter von Jugendarbeit werden Verbände, Gruppen, Jugendinitiativen <strong>und</strong><br />

andere Träger sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe genannt. Angebote der<br />

Jugendarbeit sind sowohl für Mitglieder bestimmte Angebote als auch die offene Jugendarbeit<br />

<strong>und</strong> gemeinwesenorientierte Angebote (§ 11 (2) KJHG).<br />

Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale<br />

<strong>und</strong> kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen<br />

<strong>und</strong> Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen die Fähigkeit<br />

zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem<br />

Bewusstsein <strong>und</strong> zu nachhaltigem umweltbewussten Handeln zu vermitteln.<br />

Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung<br />

<strong>und</strong> zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen<br />

<strong>und</strong> Lebensformen befähigen.<br />

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote<br />

der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Men-<br />

7


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

schen anknüpfen <strong>und</strong> von ihnen mitbestimmt <strong>und</strong> mitgestaltet werden, sie zur<br />

Selbstbestimmung befähigen <strong>und</strong> zu gesellschaftlicher Mitverantwortung <strong>und</strong> zu sozialem<br />

Engagement anregen <strong>und</strong> hinführen.<br />

Zu den Schwerpunkten der Angebote der Jugendarbeit gehören<br />

- die außerschulische Jugendbildung,<br />

- die Jugendarbeit in Sport, Spiel, <strong>und</strong> Geselligkeit,<br />

- die arbeitswelt-, schul- <strong>und</strong> familienbezogene Jugendarbeit,<br />

- die internationale Jugendarbeit,<br />

- die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung <strong>und</strong><br />

- die Jugendberatung.<br />

1.1.2 Förderung der Jugendverbände (§12 KJHG)<br />

Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen ist unter<br />

Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 KJHG zu<br />

fördern.<br />

In Jugendverbänden <strong>und</strong> Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen<br />

selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet <strong>und</strong> mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf<br />

Dauer angelegt <strong>und</strong> in der Regel auf die eigenen Mitglieder gerichtet, sie kann sich<br />

aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände<br />

<strong>und</strong> ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen <strong>und</strong> Interessen junger Menschen<br />

zum Ausdruck gebracht <strong>und</strong> vertreten.<br />

1.1.3 Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG)<br />

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung<br />

individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen<br />

sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten<br />

werden, die ihre schulische <strong>und</strong> berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt<br />

<strong>und</strong> ihre soziale Integration fördern.<br />

Soweit die Ausbildung junger Menschen nicht durch Maßnahmen <strong>und</strong> Programme<br />

anderer Träger <strong>und</strong> Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch<br />

begleitete Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden,<br />

die den Fähigkeiten <strong>und</strong> dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen<br />

Rechnung tragen.<br />

8


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle <strong>und</strong> gesellschaftliche<br />

Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.<br />

Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Übergangsphase<br />

von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote<br />

zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung <strong>und</strong> zur Berufsfähigkeit.<br />

1.1.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz (§ 14 KJHG)<br />

Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz soll junge Menschen <strong>und</strong> ihre Familien<br />

über Risiko- <strong>und</strong> Gefährdungssituationen informieren <strong>und</strong> aufklären, zur Auseinandersetzung<br />

mit ihren Ursachen beitragen <strong>und</strong> die Fähigkeit zu selbstverantworteten<br />

Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele <strong>und</strong> Aufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendmedienschutzes einbezogen werden.<br />

Jungen Menschen <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes gemacht werden.<br />

Die Maßnahmen sollen<br />

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen<br />

<strong>und</strong> sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit<br />

sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,<br />

2. Eltern <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />

1.2 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW (KJFöG)<br />

Mit dem vom Landtag NW im Herbst 2004 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Ausführung<br />

des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes – <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderungsgesetz<br />

(3.AG-KJHG – KJFöG) hat das Land Nordrhein-Westfalen in den §§ 1 bis 7 in Interpretation<br />

des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes Gr<strong>und</strong>sätze zur Ausgestaltung der in<br />

den §§ 11 bis 14 KHJG beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit festgelegt,<br />

die landesweit für freie <strong>und</strong> öffentliche Träger der Jugendarbeit gelten.<br />

In § 3 KJFöG (Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen) formuliert<br />

das Gesetz ausdrücklich die Zielgruppen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Dabei richten<br />

sich die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen schwerpunktmäßig an alle jungen Menschen<br />

vom 6. bis 21. Lebensjahr. Darüber hinaus können nach Bedarf auch Angebote <strong>und</strong><br />

Maßnahmen für junge Erwachsene bis 25 Jahre angeboten werden.<br />

9


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf achten, dass sie die besonderen<br />

Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten <strong>und</strong> von<br />

jungen Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> berücksichtigen. Darüber hinaus sollen<br />

die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen dazu beitragen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche vor Vernachlässigung,<br />

Gewalt, sexuellem Missbrauch zu schützen <strong>und</strong> jungen Menschen mit Behinderungen<br />

den Zugang zur Jugendhilfe zu ermöglichen.<br />

1.2.1 Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes<br />

Über allen Handlungsfeldern liegen Querschnittsaufaufgaben, die sich in ihnen wiederfinden<br />

<strong>und</strong> in den Ausgestaltungsformen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit berücksichtigt<br />

werden sollen.<br />

Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes<br />

Zusammenarbeit<br />

Jugendhilfe <strong>und</strong><br />

Schule<br />

Förderung von<br />

Mädchen <strong>und</strong><br />

Jungen<br />

Beteiligung von<br />

<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen<br />

Interkulturelle<br />

Bildung<br />

Grafik1<br />

Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen / Geschlechterdifferenzierte <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit (§ 4 KJFöG)<br />

Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die Träger der öffentlichen <strong>und</strong> freien Jugendhilfe<br />

die Gleichstellung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen als durchgängiges Leitprinzip<br />

zu beachten (Gender Mainstreaming). Dabei sollen sie<br />

- die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen <strong>und</strong> Jungen berücksichtigen,<br />

- zur Verbesserung ihrer Lebenslagen <strong>und</strong> zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen<br />

<strong>und</strong> Rollenzuschreibungen beitragen,<br />

- die gleichberechtigte Teilhabe <strong>und</strong> Ansprache von Mädchen <strong>und</strong> Jungen ermöglichen<br />

<strong>und</strong> sie zu einer konstruktiven Konfliktbearbeitung befähigen,<br />

10


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

- unterschiedliche Lebensentwürfe <strong>und</strong> sexuelle Identitäten als gleichberechtigt anerkennen.<br />

Interkulturelle Bildung (§ 5 KJFöG)<br />

Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> der erzieherische <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendschutz sollen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie <strong>und</strong><br />

Gewaltfreiheit orientierten Erziehung <strong>und</strong> Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit<br />

junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen <strong>und</strong> zu gegenseitiger Achtung<br />

fördern.<br />

Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen (§ 6 KJFöG)<br />

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten<br />

rechtzeitig, in geeigneter Form <strong>und</strong> möglichst umfassend unterrichtet<br />

sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer<br />

Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner<br />

<strong>und</strong> Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- <strong>und</strong> Verkehrsplanung,<br />

der bedarfsgerechten Anlage <strong>und</strong> Unterhaltung von Spielflächen sowie der<br />

baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt<br />

werden.<br />

Zusammenarbeit von Jugendhilfe <strong>und</strong> Schule (§ 7 KJFöG)<br />

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe <strong>und</strong> die Träger der freien Jugendhilfe<br />

sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen<br />

sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.<br />

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch<br />

die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten,<br />

dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird <strong>und</strong> die Beteiligung der<br />

in diesem Sozialraum bestehenden Schulen <strong>und</strong> anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe<br />

gesichert ist.<br />

11


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen<br />

der Jugendhilfe- <strong>und</strong> Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes<br />

Konzept über Schwerpunkte <strong>und</strong> Bereiche des Zusammenwirkens <strong>und</strong><br />

über Umsetzungsschritte entwickelt wird.<br />

1.2.2 Schwerpunkte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit (§ 10 KJFöG)<br />

Das <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz des Landes NRW benennt zudem Themenfelder,<br />

die für die Ausgestaltung der <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> Jugendarbeit unerlässlich sind. Diese<br />

sind nicht als Rangliste zu verstehen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander.<br />

Zu diesen Themenfelder gehören:<br />

• Die politische <strong>und</strong> soziale Bildung<br />

Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig herausbilden, die<br />

Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge <strong>und</strong> Konflikte entwickeln<br />

<strong>und</strong> durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung<br />

beitragen.<br />

• Die schulbezogene Jugendarbeit<br />

Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der<br />

Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Förderung in <strong>und</strong> außerhalb von Schulen bereitstellen.<br />

• Die kulturelle Jugendarbeit<br />

Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität <strong>und</strong> Ästhetik im Rahmen kultureller<br />

Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen <strong>und</strong><br />

jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen.<br />

• Die sportliche <strong>und</strong> freizeitorientierte Jugendarbeit<br />

Sie soll durch ihre ges<strong>und</strong>heitlichen, erzieherischen <strong>und</strong> sozialen Funktionen<br />

mit Sport, Spiel <strong>und</strong> Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von <strong>Kinder</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen beitragen.<br />

• Die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung<br />

Ferien- <strong>und</strong> Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erholung<br />

<strong>und</strong> Entspannung, der Selbstverwirklichung <strong>und</strong> der Selbstfindung dienen. Die<br />

Maßnahmen sollen die seelische, geistige <strong>und</strong> körperliche Entwicklung fördern,<br />

die Erfahrungen sozialer Beziehungen untereinander vermitteln <strong>und</strong> soziale<br />

Benachteiligungen ausgleichen.<br />

12


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• Die medienbezogene Jugendarbeit<br />

Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere aber die kritische<br />

Auseinandersetzung der Nutzung neuer Medien.<br />

• Die interkulturelle <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Sie soll die interkulturelle Kompetenz der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> die<br />

Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität fördern.<br />

• Die geschlechterdifferenzierte Mädchen – <strong>und</strong> Jungenarbeit<br />

Sie soll so gestaltet werden, dass sie insbesondere der Förderung der Chancengleichheit<br />

dient <strong>und</strong> zur Überwindung von Geschlechterstereotypen beiträgt.<br />

• Die internationale Jugendarbeit<br />

Sie dient der internationalen Verständigung <strong>und</strong> dem Verständnis anderer Kulturen<br />

sowie der Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreitenden gemeinsamen<br />

Problemlösungen bei <strong>und</strong> soll das europäische Identitätsbewusstsein<br />

stärken.<br />

• Inklusion<br />

Sie begreift Vielfalt als Wert, nach dem die Gesellschaft, eine Einrichtung oder<br />

ein Angebot offen <strong>und</strong> zugänglich für alle sein <strong>und</strong> flexibel auf die verschiedenen<br />

individuellen Voraussetzungen eingehen soll.<br />

Im Rahmen dieser Vorgaben nehmen die Träger der freien Jugendhilfe ihre Aufgaben<br />

in eigener Verantwortung wahr. Zentrale Gr<strong>und</strong>prinzipien ihrer Arbeit sind dabei<br />

ihre Pluralität <strong>und</strong> Autonomie, die Wertorientierung, die Methodenvielfalt <strong>und</strong> - offenheit<br />

sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme.<br />

13


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

2 Umsetzung von Querschnittsaufgaben des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />

(KJHG)<br />

Bereits seit 2006 befassen sich die Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen des Jugendamtes<br />

<strong>und</strong> die Fachkräfte der Jugendeinrichtungen ausführlich mit der Weiterentwicklung<br />

von Qualitätsanforderungen an die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> haben Querschnittsthemen<br />

erarbeitet, die bei der Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit Berücksichtigung<br />

finden sollen. Diese Themen sind:<br />

• Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit / Geschlechtergerechtigkeit<br />

(Gender Mainstreaming)<br />

• Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

• Umsetzung des Partizipationsgedankens<br />

• Qualifizierung von haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

• Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung<br />

2.1 Geschlechterdifferenzierte Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit <strong>und</strong> Geschlechtergerechtigkeit<br />

(Gender Mainstreaming)<br />

Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit sind zentrale Querschnittsaufgaben, die neben dem generellen<br />

Auftrag der Jugendhilfe (§1 KJHG, Recht auf Erziehung) im KJHG <strong>und</strong> im<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetz NRW gesetzlich gefordert sind.<br />

Mädchenarbeit ist ein Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfe. Sie setzt sich für die Interessen<br />

<strong>und</strong> Belange von Mädchen <strong>und</strong> jungen Frauen unter Berücksichtigung der<br />

vielfältigen Lebenssituationen ein. Mädchenarbeit stärkt u.a. das Selbstbewusstsein<br />

<strong>und</strong> die Selbstständigkeit von Mädchen <strong>und</strong> jungen Frauen <strong>und</strong> regt sie an, ihre eigene<br />

Situation zu begreifen, zu entwickeln <strong>und</strong> in Frage zu stellen. Sie ermuntert, die<br />

eigene Geschlechterrolle zu hinterfragen <strong>und</strong> eine eigene Geschlechteridentität zu<br />

entwickeln. Mädchenarbeit berücksichtigt kulturelle Unterschiede <strong>und</strong> schafft Freiräume<br />

für eigene Entwicklungslinien. Sie erkennt Diskriminierung von Mädchen <strong>und</strong><br />

jungen Frauen <strong>und</strong> wirkt ihr entgegen. Mädchenarbeit trägt zur Erweiterung des Berufsspektrums<br />

bei <strong>und</strong> entwickelt Kompetenzen zur persönlichen beruflichen Entwicklung.<br />

Mädchenarbeit muss von weiblichen Fachkräften vertreten werden <strong>und</strong> ist<br />

fester Bestandteil der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

14


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Jungenarbeit ist ein Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfe. Sie setzt sich für die Interessen<br />

<strong>und</strong> Belange von Jungen <strong>und</strong> jungen Männern unter Berücksichtigung der<br />

vielfältigen Lebenssituationen ein. Jungenarbeit basiert auf der Betrachtung von Jungen<br />

<strong>und</strong> jungen Männern vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer geschlechtstypischen Sozialisation.<br />

Gerade in den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass Jungenarbeit stärker<br />

in den Blick der außerschulischen Arbeit gerückt werden muss. Die Lebenssituation<br />

vieler Jungen hat sich verändert, „weil die an traditionellen Männlichkeitsbildern orientierten<br />

Überlegenheitsvorstellungen mit ihrer unterlegenen Rolle als Lernende kollidieren,<br />

noch dazu als Lernende mit oft schlechteren Leistungen“ (Deutscher B<strong>und</strong>estag,<br />

Drucksache 16/11380, S.1). Insbesondere betrifft dies Jungen mit Zuwanderungsgeschichte,<br />

die zwischen Tradition der Herkunftsfamilie <strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />

Wirklichkeit hin <strong>und</strong> her gerissen werden. Auch für die Arbeit mit Jungen gilt, dass sie<br />

von männlichen Fachkräften vertreten <strong>und</strong> angeboten werden muss <strong>und</strong> fester Bestandteil<br />

der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ist.<br />

Der Begriff Gender Mainstreaming stammt aus der Politik <strong>und</strong> bedeutet, die Entwicklung,<br />

Organisation <strong>und</strong> Evaluierung von politischen Entscheidungsprozessen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Politikbereich <strong>und</strong> auf allen Ebenen die<br />

Ausgangsbedingungen <strong>und</strong> Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt werden,<br />

um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />

hinwirken zu können. (Quelle: www.bmfsfj.de). Dabei bezeichnet der Begriff „Gender“<br />

die gesellschaftlich, sozial <strong>und</strong> kulturell geprägten Geschlechterrollen von Frauen<br />

<strong>und</strong> Männern. Diese sind im Gegensatz zum biologischen Geschlecht erlernt <strong>und</strong><br />

damit auch veränderbar <strong>und</strong> entwicklungsfähig.<br />

So zeigt sich auch in der Jugendarbeit eine besondere Herausforderung an eine geschlechtersensible<br />

<strong>und</strong> geschlechtergerechte Gestaltung. Dabei geht es nicht primär<br />

um Methoden, sondern um eine Gr<strong>und</strong>haltung gegenüber den jeweiligen spezifischen<br />

Belangen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen. In der konkreten Arbeit mit Mädchen <strong>und</strong><br />

Jungen bedeutet dies auch die gegengeschlechtliche Arbeit der Fachkräfte, das sogenannte<br />

Crosswork. Hier wird die besondere Bedeutung der Einflussmöglichkeit eines<br />

Geschlechts zum anderen deutlich. Mädchen- /Jungenarbeit <strong>und</strong> Gender<br />

Mainstreaming ersetzen sich nicht, sondern sind vielmehr aufeinander angewiesen.<br />

Geschlechtsbezogene Angebote <strong>und</strong> Gender Mainstreaming sind wichtige Säulen<br />

der Geschlechterpolitik, die die Chancengleichheit von Frauen <strong>und</strong> Männern fördern<br />

will.<br />

15


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Bestandsaufnahme<br />

Das Jugendamt hat den Prozess der Implementierung des Querschnittsthemas auf<br />

unterschiedliche Weise begonnen <strong>und</strong> bisher weiterentwickelt. Die Beachtung der<br />

unterschiedlichen Belange <strong>und</strong> Lebenssituationen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen findet<br />

kontinuierlich in der Arbeit der regionalen Arbeitskreise „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit“<br />

statt. In diesen Gremien werden mit finanzieller <strong>und</strong> personeller Beteiligung<br />

des Jugendamtes Aktionstage für Mädchen <strong>und</strong> Jungen in den Gemeinden <strong>und</strong><br />

Städten geplant <strong>und</strong> veranstaltet.<br />

2006 begann der Prozess der Verankerung von Gender Mainstreaming durch die Beratung<br />

der FUMA Fachstelle Gender NRW. Eine erste Veranstaltung für die Fachkräfte<br />

der Jugendeinrichtungen führte zum Thema <strong>und</strong> zu den Kernaussagen einer<br />

geschlechtergerechten Arbeit in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

Unter Beteiligung des Jugendamtes absolvierten die Fachkräfte von acht Jugendeinrichtungen<br />

ab 2007 ein Gendertraining. Folgende Ziele wurden dabei formuliert:<br />

• alle Maßnahmen <strong>und</strong> Vorhaben in der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit orientieren<br />

sich an der Geschlechtergerechtigkeit,<br />

• Genderdimensionen von Mädchen <strong>und</strong> Jungen werden in allen Projekten <strong>und</strong><br />

Aktionen beachtet,<br />

• Angebote zur Chancengleichheit für Mädchen <strong>und</strong> Jungen werden unterbreitet.<br />

Nach Abschluss des Trainings <strong>und</strong> einer Follow-Up-Veranstaltung kann konstatiert<br />

werden, dass die Einrichtungen auf einem lebendigen Weg sind, die Belange <strong>und</strong><br />

Bedürfnisse von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Blick zu haben. An der Herstellung von<br />

Geschlechtergerechtigkeit ist jedoch fortwährend zu arbeiten. Insbesondere die Arbeitsthemen<br />

in Mädchen-, Jungen <strong>und</strong> Genderarbeitskreise müssen weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Nachdem die Mädchenarbeit seit Jahren gut aufgestellt ist, steht die Arbeit mit Jungen<br />

nunmehr im Fokus der geschlechtsspezifischen Arbeit. Hier bedarf es einer weiteren<br />

Konzeptentwicklung in den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> Jugendgruppen <strong>und</strong> in<br />

der Unterstützung durch das Jugendamt.<br />

16


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Entwicklung einer konzeptionellen Verankerung von Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeitskreisen,<br />

• Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit eines Gender-Arbeitskreises,<br />

• Entwicklung von Qualitätsmerkmalen geschlechtsspezifischer Arbeit.<br />

2.2 Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

Das Thema Ges<strong>und</strong>heitsförderung hat in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in den letzten<br />

Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Per Definition ist damit ein Prozess<br />

gemeint, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Ges<strong>und</strong>heit<br />

ermöglicht <strong>und</strong> sie damit zur Stärkung ihrer Ges<strong>und</strong>heit befähigt. Zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

gehören damit sowohl Maßnahmen, die auf die Schaffung förderlicher<br />

Lebensbedingungen ausgerichtet sind als auch Maßnahmen zur Förderung<br />

des individuellen Ges<strong>und</strong>heitsverhaltens. Ges<strong>und</strong>heitsförderung setzt nicht an bei<br />

krankheitsverursachenden Belastungen <strong>und</strong> Risiken, sondern bezieht sich auf gesellschaftliche<br />

<strong>und</strong> personenbezogene Ressourcen, die die Ges<strong>und</strong>heit stärken bzw.<br />

Verhaltensweisen unterstützen, die für eine ges<strong>und</strong>e Lebensweise erforderlich sind.<br />

Die aktuelle Lebenssituation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist gekennzeichnet durch<br />

eingeschränkte Bewegungsräume, gestiegene Leistungsanforderungen <strong>und</strong> veränderte<br />

Familienverhältnisse. Bewegungsmangel, fehlende Stressbewältigung <strong>und</strong> falsche<br />

Ernährung äußern sich schon in jungen Jahren in Ges<strong>und</strong>heitsstörungen, die<br />

im Erwachsenenalter ernsthafte Erkrankungen verursachen können.<br />

Da Ges<strong>und</strong>heit insbesondere bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in hohem Maße verhaltensabhängig<br />

ist, kann ihre Förderung nur verstanden werden als Querschnittsaufgabe<br />

in allen Bereichen. In der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit stehen dabei die Themen<br />

„Ges<strong>und</strong>e Ernährung, Bewegung <strong>und</strong> Bewältigung von Stress“ im Vordergr<strong>und</strong>. Diesem<br />

Themenkomplex hat sich u.a. das Projekt „Gut Drauf“ der B<strong>und</strong>eszentrale für<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung angenommen. Diese Aktion für 12- bis 18-jährige Jugendliche<br />

will anregen, durch jugendgerechte Angebote, die Spaß machen, ges<strong>und</strong>heitsgerechtes<br />

Verhalten im Alltag von Jugendlichen zu verankern. Innovative, eventorientierte<br />

jugendgemäße Maßnahmen, Projekte, Aktionen <strong>und</strong> Angebote sollen an<br />

17


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

das Lebensumfeld, das Lebensgefühl <strong>und</strong> die Lebenssituationen von Jugendlichen<br />

anknüpfen.<br />

Bestandsaufnahme<br />

Das Jugendamt befasst sich seit 2007 intensiver mit dem Thema der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> verankert das Thema erstmals in diesem<br />

Förderplan. Jugendarbeit hat die große Chance, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in ihrer<br />

Freizeit zu erreichen <strong>und</strong> dort ges<strong>und</strong>heitsgerechte Angebote zu machen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechtes<br />

Verhalten zu fördern.<br />

Das Jugendamt bietet Fortbildungen, Fachtagungen <strong>und</strong> Gespräche zur Umsetzung<br />

des Gut-Drauf-Gedankens in den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> –verbänden an. Mittlerweile<br />

ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> offizieller Partner der B<strong>und</strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Aufklärung im Bereich von „Gut Drauf“, <strong>und</strong> das Jugendzentrum Klingerhuf in Neukir<br />

chen-Vluyn ist als erste Jugendeinrichtung im Zuständigkeitsbereich nach den Standards<br />

als Gut-Drauf-Einrichtung zertifiziert. Das Ev. Jugendcafe Alpen strebt die Zertifizierung<br />

an. Das Jugendamt setzt in seinen eigenen Maßnahmen – wo immer möglich<br />

– die Leitprinzipien „Bewegen, entspannen, ges<strong>und</strong> essen“ um <strong>und</strong> erzielt bei<br />

<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen regelmäßig eine gute Resonanz.<br />

Deutlich schwieriger ist die Umsetzung im Alltag der Jugendeinrichtungen, da auch<br />

die haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter sich dem Thema annähern<br />

<strong>und</strong> ggfls. Einstellungsänderungen anstreben müssen.<br />

In den Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> –verbänden werden vielfältige Spiel-, Sport- <strong>und</strong><br />

Bewegungsmöglichkeiten angeboten. Das Bereithalten von ges<strong>und</strong>en Snacks ist ein<br />

wichtiger Qualitätsstandard geworden. Intensiver ausgearbeitet werden sollten weitere<br />

Themen wie Essstörungen, Rauchen, Alkohol, Stressbewältigung <strong>und</strong> Sexualität.<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Entwicklung von Qualitätsstandards der Ges<strong>und</strong>heitsförderung in Maßnahmen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> entsprechende Verankerung in den Förderrichtlinien,<br />

• regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Ges<strong>und</strong>heitsförderung,<br />

• Unterstützung der Jugendeinrichtungen bei den Spielplatzaktionen mit dem<br />

Spielmobil oder anderen spielpädagogischen Maßnahmen, die eine ges<strong>und</strong>heitsfördernde<br />

Ausrichtung haben.<br />

18


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

2.3 Partizipation – Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

Partizipation von Mädchen <strong>und</strong> Jungen bedeutet Mitsprache, Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung<br />

in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Mitsprache findet dann statt,<br />

wenn <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche Gelegenheit erhalten, ihre Meinungen, ihre Interessen,<br />

Anliegen <strong>und</strong> Wünsche zu äußern. Mitwirkung ist die Beteiligung am Beratungsprozess<br />

über gemeinsame Angelegenheiten oder zu treffende Entscheidungen. Mitbestimmung<br />

bezeichnet das Recht auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess<br />

(Quelle: Fritz Vilmar, Partizipation; in Mickel, Handbuch zur Politikwissenschaft<br />

1984). Die Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen an Entscheidungen, die ihre<br />

Lebenswelt betreffen, ist somit ein wichtiges Anliegen von Gesellschaft <strong>und</strong> Politik.<br />

Partizipation ist wie die anderen hier beschriebenen Querschnittsthemen durchgängiges<br />

Prinzip der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Sie ist deshalb so bedeutend, weil sie<br />

die Persönlichkeitsentwicklung fördert, die Entwicklung sozialer Fähigkeiten unterstützt<br />

<strong>und</strong> das Verantwortungsgefühl steigert.<br />

Nach Vorgabe des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes (§ 8 KJHG) sind „<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche entsprechend „ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen<br />

der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Beteiligte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

fühlen sich ernst genommen <strong>und</strong> zeigen dadurch größeres Interesse an ihrer<br />

Umwelt <strong>und</strong> engagieren sich mehr.<br />

Ansätze <strong>und</strong> Modelle zur Beteiligung müssen sich verschiedenen Qualitätsanforderungen<br />

stellen. Sie begreifen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten<br />

mit eigenen Interessenlagen. Sie arbeiten mit zeit- <strong>und</strong> altersgerechten Methoden<br />

<strong>und</strong> Arbeitsformen. Sie setzten unmittelbar im Lebensumfeld an <strong>und</strong> sprechen<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beiderlei Geschlechts, aller Schichten <strong>und</strong> Nationalitäten<br />

<strong>und</strong> Schulbildungen an. Partizipationsmodelle brauchen kompetente Begleitung<br />

<strong>und</strong> Unterstützung. Die Ergebnisse von Beteiligungen haben Konsequenzen <strong>und</strong><br />

müssen umgesetzt werden. Auch müssen sie finanziell abgesichert werden.<br />

Bestandsaufnahme<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, sei es in den offenen Formen oder in der Jugendverbandsarbeit,<br />

bietet Räume zur Mitsprache, Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung an, weil<br />

sie von der aktiven, freiwilligen Mitgestaltung lebt. Insbesondere die Verbandsarbeit<br />

zeichnet sich durch die Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen auf allen Ebenen<br />

19


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

des Vereinslebens aus. In anderen Bereichen kommt Beteiligung über die reine Mitsprache<br />

oft nicht hinaus.<br />

In den jährlichen Berichtsbögen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird der Frage<br />

der Mitbestimmung nachgegangen. Hier bezieht sich die Beteiligungsform oft auf regelmäßige<br />

Besprechungen mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden <strong>und</strong> die Aufnahme<br />

von Wünschen der Jugendlichen in das Programm (Gesprächsr<strong>und</strong>en, Wunschbox,<br />

Online auf der Homepage oder dergleichen). In kirchlichen Einrichtungen spielen oft<br />

auch die Jugendausschüsse der Kirchengemeinden eine Rolle. Ähnlich verhält es<br />

sich bei den Jugendverbänden. Regelmäßige Gruppenleiterr<strong>und</strong>en beteiligen die ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitenden; <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche werden überwiegend über die<br />

Abfrage von Wünschen beteiligt.<br />

Das Jugendamt hat im September 2010 eine Online-Befragung von Jugendlichen im<br />

Alter von 12 bis 17 Jahren durchgeführt, an der r<strong>und</strong> 350 Jugendliche teilgenommen<br />

haben. Diese Form der Befragung wurde gewählt, da davon ausgegangenen wurde,<br />

dass Jugendliche eher diese Form annehmen würden als herkömmliche Fragebogenaktionen.<br />

Begleitet wurde die Online-Befragung von einer Werbekampagne mit<br />

Presseinformationen für Lehrkräfte <strong>und</strong> Eltern <strong>und</strong> Verteilung von Infokarten an<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller weiterführenden Schulen im Zuständigkeitsbereich<br />

durch die Fachkräfte der Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> jugendliche Helferinnen <strong>und</strong> Helfer.<br />

Schwerpunkt der Befragung war das Freizeitverhalten der Jugendlichen, Fragen<br />

zum Besuch einer Jugendeinrichtung <strong>und</strong> die Abfrage von konkreten Wünschen für<br />

den eigenen Wohnort sowie zu organisierten Vorhaben von Jugendeinrichtungen<br />

oder des Jugendamtes. Insgesamt war die Beteiligung allerdings so gering, dass die<br />

im Folgenden dargestellten Ergebnisse nur Anhaltspunkte sein können.<br />

Ergebnisse der Befragung<br />

Die Mehrzahl der beteiligten Jugendlichen ist im Alter von 13 bis 15 Jahren (60%).<br />

Die Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen ist nahezu ausgewogen. Die Verteilung<br />

auf die sieben Kommunen stellt sich ebenfalls relativ ausgewogen dar, allerdings ist<br />

die Beteiligung von Jugendlichen aus Hünxe <strong>und</strong> Schermbeck eher unterdurchschnittlich.<br />

„Fre<strong>und</strong>e treffen bzw. besuchen“, „Musik hören“ <strong>und</strong> “im Internet surfen <strong>und</strong> / oder<br />

chatten“ sind die drei beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Jugendlichen, die sich<br />

20


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

an dieser Befragung beteiligt haben. Mit geringem Abstand folgen „am Computer /<br />

mit Playstation / Wii spielen“ <strong>und</strong> „Sport treiben“.<br />

Beliebtester Treffpunkt mit Fre<strong>und</strong>en ist das eigene Zuhause“. In nur geringem Abstand<br />

folgt der „öffentliche Raum (Plätze / Straßen / Schulhöfe / Einkaufszentren)“.<br />

Diese Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche nach wie vor niederschwellige Treffpunkte<br />

brauchen <strong>und</strong> dass Jugendeinrichtungen entsprechend medienorientiert ausgestattet<br />

sein müssen. In diesem Zusammenhang kommt der mobilen bzw. aufsuchenden<br />

Jugendarbeit eine wachsende Bedeutung zu, da die Zahl der Jugendlichen, die<br />

sich vorzugsweise im öffentlichen Raum aufhalten, gestiegen ist.<br />

40 % der Jugendlichen sind nicht in einem „Verein, einer Jugendgruppe oder einer<br />

Kirchengemeinde“ eingeb<strong>und</strong>en. 18 % engagieren sich hier jedoch ehrenamtlich.<br />

75 % der Jugendlichen „kennen ein Jugendhaus /-zentrum“ an ihrem Wohnort <strong>und</strong><br />

45 % der beteiligten Jugendlichen „besuchen auch ein Jugendhaus“. Danach scheinen<br />

Jugendeinrichtungen durchaus bekannt zu sein <strong>und</strong> genutzt zu werden.<br />

Nach der Zufriedenheit mit den Freizeitmöglichkeiten an ihrem Wohnort befragt, sind<br />

fast die Hälfte der Jugendlichen (47 %) voll <strong>und</strong> ganz bis eher zufrieden. Im Gegenzug<br />

zeigt dieser Wert, das mehr als 50 % eher nicht zufrieden sind. Jugendgemäße<br />

<strong>und</strong> ausreichende Freizeitmöglichkeiten scheinen Jugendliche in ihren Wohnorten<br />

nicht vorzufinden, nicht zu kennen bzw. nicht zu nutzen.<br />

Auf die Frage, welche organisierten Freizeitangebote bzw. Freizeitmöglichkeiten sich<br />

die Jugendlichen wünschen, wurde ein „Treffpunkt zum Chillen <strong>und</strong> Abhängen“ genannt<br />

<strong>und</strong> mit jeweils gleichem Abstand folgen „musikalische Events (z.B. Bandauftritte“)<br />

<strong>und</strong> Aktionen im Jugendhaus (z.B. Lan-Party, Disco, Spielturnier).<br />

Auch hier zeigt sich, dass Jugendliche niederschwellige, kulturelle <strong>und</strong> auf Gemeinschaft<br />

hinweisende Angebote nachfragen. Anbieter von <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

sind aufgerufen, gerade solche Angebote zu schaffen.<br />

Auf die weitere Beschreibung von Ergebnissen in den einzelnen Kommunen im Zuständigkeitsbereich<br />

muss verzichtet werden, da die jeweilige Anzahl der sich beteiligten<br />

Jugendlichen zu gering ist, um eine repräsentative Aussage machen zu können.<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Entwicklung von Beteiligungsmethoden, die über die Mitsprache hinausgehen<br />

<strong>und</strong> zu Mitwirkung <strong>und</strong> Mitbestimmung führen,<br />

21


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• Entwicklung von Qualitätsstandards zur Umsetzung des Partizipationsgedankens,<br />

• Durchführung von Befragungen des Jugendamtes zu aktuellen Themen der<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, auch für unterschiedliche Zielgruppen (<strong>Kinder</strong>, Jugendliche,<br />

Jungen <strong>und</strong> Mädchen, Eltern etc.).<br />

2.4 Qualifizierung von haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

Ehrenamtliches Engagement hat eine große Bedeutung, nicht nur in den Vereinen,<br />

Verbänden <strong>und</strong> Einrichtungen, sondern auch bei den ehrenamtlich Tätigen selbst.<br />

Ehrenamtliches Engagement wird immer mehr zu einem gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />

Thema. Die Zahl der Veröffentlichungen, Parlamentsanfragen, öffentlichen<br />

Anhörungen, Ehrenamtspreise u. a. zeigt das große Interesse an diesem Thema. In<br />

Folge dessen ist ein neuer bzw. veränderter Umgang mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern erkennbar. Angebote zur Qualifizierung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

ehrenamtlich Engagierter in sozialen Organisationen erhalten eine immer größere<br />

Bedeutung.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird überdurchschnittlich durch ehrenamtliches Engagement<br />

geprägt, <strong>und</strong> es kann in diesem Bereich von einer vergleichsweise gut ausgebildeten<br />

Qualifizierungskultur gesprochen werden. Allerdings gibt es auch gerade<br />

hier eine schnelle Fluktuation, da junge Ehrenamtliche durch Schul- <strong>und</strong> Berufsausbildung<br />

gefordert sind <strong>und</strong> / oder nach deren Beendigung für das Ehrenamt nicht<br />

mehr zur Verfügung stehen. Auch die verkürzte Schulzeit der Sek<strong>und</strong>arstufe 2 (G-8<br />

Abitur) bedingt eine Verschärfung der Situation. Maßnahmen der Qualifizierung begleiten<br />

daher das gesamte Tun in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Auch die hauptamtlichen<br />

Fachkräfte qualifizieren sich weiter, um neue Entwicklungen, neue Methoden<br />

oder pädagogische Ansätze in ihre Arbeit einfließen zu lassen.<br />

Bestandsaufnahme<br />

Das Jugendamt bietet einmal jährlich eine Gr<strong>und</strong>ausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter der offenen <strong>und</strong> der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

an. Diese Schulung hat den Umfang von r<strong>und</strong> 60 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> berechtigt die<br />

Absolventen - nach zusätzlicher Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses – die Jugendlei-<br />

22


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

terInnen-Card zu beantragen. Diese Card ist eine offizielle Bestätigung ihres Ehrenamtes<br />

<strong>und</strong> dient zum Nachweis der erlangten Qualifikation. Diese Maßnahme wird<br />

angeboten als Ergänzung der Qualifizierungsmaßnahmen der freien Jugendverbände.<br />

Darüber hinaus gibt es jährlich regionale Infoveranstaltungen oder Fortbildungen zu<br />

aktuellen Themen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wie Aufsichtspflicht, Schutzauftrag<br />

bei Kindeswohlgefährdung, Motivation, Konfliktbewältigung u.a.<br />

Für die hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendeinrichtungen wird jährlich mindestens<br />

ein Fachtag angeboten, der sich mit aktuellen Themen <strong>und</strong> der Weiterentwicklung<br />

der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit befasst.<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Fortschreibung des aktuellen Konzeptes der Ausbildung für ehrenamtlich Mitarbeitende,<br />

• Durchführung regelmäßiger Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter zu den Querschnittsthemen <strong>und</strong><br />

Schwerpunkten des Förderplans <strong>und</strong> weiteren aktuellen Themen.<br />

2.5 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a KJHG)<br />

Die öffentliche Diskussion über den <strong>Kinder</strong>schutz hat dazu geführt, dass auch in die-<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit das Thema des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung<br />

mehr <strong>und</strong> mehr einfließt <strong>und</strong> somit eine weitere Querschnittsaufgabe geworden<br />

ist. Die mögliche Gefährdung <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlicher vor körperlicher <strong>und</strong> seelischer<br />

Misshandlung <strong>und</strong> Vernachlässigung muss im Bewusstsein der haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter verankert sein, wenngleich der Schutz<br />

des Kindes vor Gefahren zunächst Aufgabe der Eltern ist. Haupt- <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter müssen geschult werden, Symptome <strong>und</strong> Hinweise<br />

auf Misshandlung, Vernachlässigung zu erkennen <strong>und</strong> sich angemessen verhalten<br />

zu können.<br />

23


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Bestandsaufnahme<br />

In den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2008 wurde mit allen Trägern der Jugendhilfe im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

eine mit allen Jugendämtern der kreisangehörigen Städte abgestimmte Vereinbarung<br />

zum Schutzauftrag geschlossen. Diese Vereinbarung nimmt die Fachkräfte der<br />

Träger in die Pflicht, auf eine Gefährdung des Kindeswohls zu achten, das Gefährdungsrisiko<br />

abzuschätzen <strong>und</strong> auf die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />

einzuwirken, Hilfen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe wahrzunehmen. Des Weiteren sind<br />

die Fachkräfte verpflichtet, wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />

nicht in der Lage sind oder es ablehnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, das Jugendamt<br />

zu informieren.<br />

Neben dieser Vereinbarung, die sich an alle Träger der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe richtet,<br />

sieht das Jugendamt insbesondere bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit die Notwendigkeit der Vermittlung von Informationen<br />

zu Gefährdungen <strong>und</strong> zur Bekanntgabe von Handlungsempfehlungen<br />

bei Verdachtsfällen. 2010 wurden für alle haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in allen Städten <strong>und</strong> Kommunen des<br />

Zuständigkeitsbereichs Informationsveranstaltungen zum Schutzauftrag in Zusammenarbeit<br />

mit der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes im Bereich Frühwarnsystem<br />

durchgeführt.<br />

Das Thema wurde in das Curriculum zur Ausbildung zum ehrenamtlich Mitarbeitenden<br />

aufgenommen.<br />

Nach dem Entwurf des B<strong>und</strong>eskinderschutzgesetzes sollen die öffentlichen Träger<br />

der Jugendhilfe mit den freien Träger Vereinbarungen darüber abschliessen, für welche<br />

ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt werden soll.<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

• Weitere Implementierung des Themas in Fortbildungen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />

• Abschluss von Vereinbarungen mit den freien Träger zum erweiterten Führungszeugnis,<br />

• Regelmäßige Infoveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit.<br />

24


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3 Die Umsetzung der Handlungsfelder der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

3.1 Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> nimmt die Jugendhilfe für sieben Städte <strong>und</strong><br />

Gemeinden im <strong>Kreis</strong>gebiet wahr. Es sind dies die Städte Hamminkeln, Neukirchen-<br />

Vluyn <strong>und</strong> Xanten sowie die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck <strong>und</strong> Sonsbeck.<br />

Die Wahrnehmung der Aufgaben der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in diesen Kommunen<br />

bedeutet die Wahrnehmung der Planungsaufgaben sowie die Sicherstellung adäquater<br />

Angebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />

Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus allen<br />

gesellschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Schichten, wobei insbesondere denen die Teilhabe<br />

ermöglicht werden soll, die in benachteiligten Lebenswelten aufwachsen. Offene<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit fördert die Entwicklung junger Menschen zu eigenständi-<br />

25


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

gen Persönlichkeiten. Sie berücksichtigt die besonderen Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen in ihren Lebenswelten. Die Kenntnis der individuellen Interessen <strong>und</strong><br />

Bedürfnisse der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> deren Aufgreifen wird zum Ausgangspunkt<br />

für die Entwicklung <strong>und</strong> Durchführung konkreter Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

(u.a. niederschwellige Angebote, außerschulische <strong>und</strong> interkulturelle Bildungsgebote,<br />

geschlechtsdifferenzierte Angebotsformen).<br />

Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit kommt ohne Einrichtungen nicht aus. Die Jugendhäuser<br />

<strong>und</strong> Jugendeinrichtungen müssen Zugangsmöglichkeiten schaffen, die niederschwellig<br />

<strong>und</strong> transparent von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen als Treffpunkte genutzt<br />

werden können. Sie müssen im Sozialraum verortet <strong>und</strong> Anlaufstellen sein, in denen<br />

sich <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche treffen können <strong>und</strong> ohne Zwänge oder Mitgliedschaften<br />

ihre Freizeit gestalten können. Gr<strong>und</strong>sätzlich beruht die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

auf dem Prinzip der Freiwilligkeit <strong>und</strong> muss Treffpunkte <strong>und</strong> Angebote so gestalten<br />

<strong>und</strong> dafür werben, dass der offene <strong>und</strong> zugängliche Charakter deutlich wird.<br />

Die Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit sind Orte der Bildung, der<br />

Freizeitgestaltung, der pädagogischen Begleitung <strong>und</strong> der Entfaltung eigenständiger<br />

Jugendkulturen. Sie agieren in ihrem Sozialraum <strong>und</strong> sind gefordert, sich mit anderen<br />

Handelnden zu vernetzen. Dies schließt die Kooperation mit Schulen <strong>und</strong> anderen<br />

Jugendhilfeeinrichtungen mit ein. Je nach Situation im Sozialraum <strong>und</strong> nach den<br />

Einrichtungsschwerpunkten sind unterschiedliche Ausgestaltungsformen der pädagogischen<br />

Arbeit gewünscht <strong>und</strong> erforderlich. Dabei ist es wichtig, den Sozialraum<br />

<strong>und</strong> die Lebenswelten der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen fortwährend zu betrachten <strong>und</strong><br />

die Angebote entsprechend zu definieren <strong>und</strong> zu gestalten. Insbesondere im ländlichen<br />

Raum erhalten mobile Angebote immer mehr an Bedeutung.<br />

Die pädagogischen Fachkräfte in den Jugendeinrichtrungen spüren dabei Entwicklungen<br />

auf, gewinnen Erkenntnisse über die Lebenssituationen der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

<strong>und</strong> entwickeln Perspektiven für die offene <strong>und</strong> die verbandliche <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit. Auch die Städte <strong>und</strong> Gemeinden haben eigene Einschätzungen<br />

<strong>und</strong> Vorstellungen darüber, wie <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche vor Ort leben sollen <strong>und</strong> wie<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit gestaltet werden soll. Alle Erkenntnisse <strong>und</strong> Einschätzungen<br />

der Lebenssituationen <strong>und</strong> Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n, Jugendlichen <strong>und</strong> Familien<br />

im Sozialraum sind für die Planung von Angeboten <strong>und</strong> Einrichtungen unabdingbar<br />

<strong>und</strong> fließen in die folgenden Beschreibungen <strong>und</strong> Planungen ein.<br />

26


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.1.1 Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich<br />

Zur Fortschreibung des Förderplans wurden in allen Kommunen ausführliche Gespräche<br />

mit den hauptamtlichen Fachkräften, den für die Jugendarbeit verantwortlichen<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern, mit den Trägern <strong>und</strong> den<br />

Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der Kommunen zur aktuellen Situation der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit geführt. Bei der Beschreibung der einzelnen Lebensräume wurden<br />

auch die Ergebnisse der Familienberichterstattung berücksichtigt, die 2009 erstellt<br />

wurde. Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden über eine Online-Umfrage<br />

beteiligt. Hierbei lag der Fokus besonders auf den Vorstellungen <strong>und</strong> Wünschen der<br />

Jugendlichen für eine gute Freizeitgestaltung.<br />

Die Ergebnisse finden sich als Bedarfsanalyse in den Beschreibungen der Offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit der Kommunen wieder. Die einzelnen auf den Sozialraum<br />

bezogenen Bedarfsanalysen beinhalten Empfehlungen zur Entwicklung der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit, die innerhalb der Geltungsdauer des Förderplans umgesetzt werden<br />

sollen. Zahlen zu den Bevölkerungsdaten beziehen sich auf den Stichtag des<br />

31.12.2010. Berücksichtigt wurde hierbei die Altersgruppen der <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />

bis 11 Jahren <strong>und</strong> die der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren, die die Zielgruppen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit darstellen. Die Bevölkerungsdaten dieser<br />

Gruppen verweisen in allen Kommunen auf den demographischen Wandel, der zukünftig<br />

in der Arbeit mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen immer mehr Beachtung finden<br />

muss.<br />

27


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Alpen<br />

Die Gemeinde Alpen liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat<br />

zum Stichtag 13.085 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Damit gehört Alpen zu den<br />

kleineren Kommunen im Zuständigkeitsbereich. Die Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

verteilen sich auf die vier Ortsteile Alpen, Menzelen, Veen <strong>und</strong> Bönninghardt. Zum<br />

Stichtag (31.12.2010) lebten in Alpen 1.629 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6<br />

bis 17 Jahren.<br />

___________________________________________________________________<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. Ev. Jugendheim Alpen, An der Vorburg 2<br />

2. Ev. Jugendheim Menzelen, Birtener Str. 2a<br />

3. Jubo Bönninghardt, Bönninghardter Str. 145<br />

28


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Alpen<br />

Im Ortsteil Alpen lebten zum<br />

Stichtag 672 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Ju-<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> von<br />

12 bis 17 Jahren im Ortsteil Alpen<br />

gendliche im Alter von 6 bis<br />

17 Jahren. Mit diesem Wert<br />

wird im Vergleich zu Vorjahren<br />

die abnehmende Zahl<br />

der <strong>Kinder</strong> deutlich.<br />

352<br />

320<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

Grafik 2<br />

Im Ortsteil Alpen gibt es eine<br />

Jugendeinrichtung mit Fachkraft, die sich in Trägerschaft der Evangelischen<br />

Kirchengemeinde befindet. Das Jugendcafe bietet offene Gruppenarbeit für <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche <strong>und</strong> offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit an.<br />

Die Besucher <strong>und</strong> Besucherinnen der Jugendeinrichtung stammen überwiegend aus<br />

intakten Familien mit zwei bis drei <strong>Kinder</strong>n, stammen aber auch aus Alleinerziehenden-<br />

oder Pflegefamilien. Auch in Alpen müssen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit der Situation<br />

von Trennung <strong>und</strong> Scheidung ihrer Eltern <strong>und</strong> in oftmals daraus folgenden<br />

Patchworkfamilien zurechtkommen. Dadurch kristallisieren sich auch bestimmte<br />

Gruppen von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen als Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher der Einrichtung<br />

heraus, nämlich die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, deren Eltern eher nicht aus<br />

Alpen stammen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die einen Migrationshintergr<strong>und</strong> haben,<br />

die in beengten Verhältnissen wohnen oder deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind.<br />

Gerade diese <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen kommen verstärkt in die Jugendeinrichtung.<br />

Sie werden teilweise bereits in der Offenen Ganztagsgr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> auch vom Sozialdienst<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> betreut.<br />

Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen besuchen alle Schulformen <strong>und</strong> so entstehen bereits in<br />

der Schule die Freizeitcliquen, die dann gemeinsam die Jugendeinrichtung besuchen.<br />

Diese gilt als der Treffpunkt zum Musik hören, Billard spielen <strong>und</strong> miteinander<br />

essen. Das Miteinander bei gemeinsamen Mahlzeiten wird zunehmend zu einer der<br />

wichtigsten Aktivitäten in der Einrichtung, denn oft kommen <strong>Kinder</strong> ohne ausreichende<br />

Versorgung in die Einrichtung.<br />

Die Jugendlichen – so die Einschätzung der pädagogischen Fachkraft der Jugendeinrichtung<br />

- zeichnen sich aus durch eigenverantwortliche Beschäftigung. Sie sind in<br />

29


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Vereinen aktiv, nutzen die Angebote der Jugendeinrichtung <strong>und</strong> weitere informelle<br />

Treffpunkte für ihre eigenen Bedürfnisse <strong>und</strong> sind auch flexibel genug, beispielsweise<br />

auch das Rheinberger Jugendzentrum zu besuchen. Im Ort gibt es eine Reihe informeller<br />

Treffpunkte, die kommerziell ausgerichtet sind (Pizzeria) oder als Platz zum<br />

Treffpunkt einladen (Schulhöfe, Skateranlage, unbeaufsichtigter Teil des Freizeitsees).<br />

Am Wochenende gehen diese Treffpunkte einher mit negativen Erscheinungsbildern<br />

wie Lärm, Müllablagerungen <strong>und</strong> Zerstörungen. Die Fachkraft der Jugendeinrichtung<br />

leistet aufsuchende Arbeit <strong>und</strong> versucht die Jugendlichen auch in<br />

die Angebote der Spiel- <strong>und</strong> Sportnächte einzubinden, die regelmäßig alle vier Wochen<br />

mit vielen Jugendlichen stattfinden. In diesen Angeboten zeigt sich auch das<br />

Markenzeichen der Einrichtung, die auf Sport- <strong>und</strong> Bewegungsangebote ausgerichtet<br />

ist. Bewegung ist zentrales Thema der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Wann immer es<br />

möglich ist, werden die nahegelegenen Spielplätze <strong>und</strong> Treffpunkte aufgesucht.<br />

Die Jugendeinrichtung strebt die Zertifizierung nach Gut-Drauf, einer Aktion der B<strong>und</strong>eszentrale<br />

für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung, an <strong>und</strong> gestaltet die Angebote nach dem<br />

Motto „Sich bewegen, ges<strong>und</strong> ernähren <strong>und</strong> Stress abbauen“.<br />

Der Ortsteil Menzelen<br />

Im Ortsteil Menzelen wohnen 553 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> von<br />

12 bis 17 Jahren im Ortsteil Menzelen<br />

299<br />

254<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

Menzelen wird<br />

durch die<br />

B<strong>und</strong>esstraße<br />

geographisch<br />

in einen in<br />

einen Ost<strong>und</strong><br />

Westteil,<br />

aufgeteilt.<br />

Grafik 3<br />

In Menzelen gibt es im Ostteil eine Jugendeinrichtung ebenfalls in Trägerschaft der<br />

Evangelischen Kirchengemeinde Alpen. Die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger leben überwiegend<br />

in eigenen Häusern. Es gibt wenig Mehrfamilienhäuser. Die überwiegende Fa-<br />

30


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

milienstruktur ist die der Eltern-Familien, es gibt wenig Alleinerziehende <strong>und</strong> wenige<br />

Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

Die <strong>Kinder</strong> besuchen die Gr<strong>und</strong>schule im Ortsteil, die Jugendlichen alle weiterführenden<br />

Schulen im Umkreis. Eltern <strong>und</strong> Jugendliche sind somit daran gewöhnt, ihre<br />

<strong>Kinder</strong> mit dem eigenen PKW zu fahren <strong>und</strong> als Jugendlicher gefahren zu werden.<br />

Da viele Jugendliche ihre persönlichen Bezüge auch am Schulstandort knüpfen,<br />

kommen sie oft erst am Abend wieder nach Menzelen zurück. Mit zunehmendem Alter<br />

wird es auch immer schwieriger, Jugendliche für den Besuch der Einrichtung anzusprechen,<br />

da die Jugendlichen ab 15 Jahren entwicklungsbedingt andere Interessen<br />

entwickeln <strong>und</strong> Sportverein <strong>und</strong> Jugendeinrichtung nicht mehr so wichtig sind.<br />

Jüngere Jugendliche fragen neben den vielfältigen Vereinsaktivitäten überwiegend<br />

mobile Angebote wie Kinofahrten an. Hier besteht ein großes Interesse, Freizeitaktivitäten<br />

außerhalb des Wohnortes zu gestalten. Jugendliche in Menzelen sind dann<br />

aber noch nicht selbständig genug, ihre Pläne in eigener Regie umzusetzen <strong>und</strong><br />

auch die Eltern legen Wert auf eine ausreichende Betreuung. Solche Aktionen werden<br />

daher von der Jugendeinrichtung angeboten <strong>und</strong> organisiert. Dort sind die besonderen<br />

Events an Wochenenden, z.B. LAN-Parties, ein wichtiges Angebotsspektrum.<br />

Die Angebote der Jugendeinrichtung für <strong>Kinder</strong> werden gut besucht. Insbesondere<br />

die Betreuungsangebote in den Ferien werden von vielen Eltern gewünscht, so dass<br />

die Nachfrage hoch ist.<br />

Die Ortsteile Bönninghardt <strong>und</strong> Veen<br />

In Bönninghardt leben 137<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im<br />

Alter von 6 bis 17 Jahren, davon<br />

58 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />

bis 12 Jahren <strong>und</strong> 79<br />

Jugendliche im Alter von 12 bis<br />

17 Jahren. Durch diese<br />

Einwohnerzahl wird der<br />

demographische Wandel für<br />

diesen Ortsteil sehr deutlich.<br />

Grafik 4<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong><br />

von 12 bis 17 Jahren im Orsteil Bönninghardt<br />

79<br />

58<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

31


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Nahezu alle Familien leben in eigenen Häusern <strong>und</strong> Wohnungen, in Bönninghardt<br />

gibt es nur wenige Mehrfamilienhäuser. Durch Baumaßnahmen in den letzten Jahren<br />

sind Familien zugezogen. Bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung der Eltern erfolgt aber oft der<br />

Wegzug der <strong>Kinder</strong>.<br />

Da Bönninghardt keine eigenen Schulen hat, besuchen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

die Gr<strong>und</strong>schule in Veen <strong>und</strong> alle weiterführenden Schulen im Umkreis, auch außerhalb<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, z. B. im benachbarten Geldern.<br />

Die Jugendgruppe JUBO Bönninghardt ist seit nunmehr 40 Jahren alleiniger Anbieter<br />

von <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Mit r<strong>und</strong> 200 Mitgliedern aller Altersstufen ist die<br />

JUBO eine feste Instanz im Ortsteil. Nahezu alle <strong>Kinder</strong> besuchen die vierzehntägigen<br />

nach Altersstufen orientierten Gruppenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> übergreifenden Projekte.<br />

Aber je älter die <strong>Kinder</strong> werden, desto mehr stehen andere Aktivitäten, der Verein<br />

<strong>und</strong> / oder die Schule im Mittelpunkt. Durch das alle zwei Jahre stattfindende Ferienlager<br />

für Jugendliche finden Jugendliche anschließend wieder den Weg zur JUBO<br />

<strong>und</strong> lassen sich auch als Mitwirkende in die Gruppenarbeit einbinden.<br />

Fast alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen gehören weiteren Vereinen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb<br />

des Ortsteils an. In den Sommermonaten sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mobil mit<br />

dem Fahrrad, im Winter gelangen sie durch Elternfahrgemeinschaften an ihre Freizeitstätten.<br />

Wichtige Treffpunkte für Jugendliche sind die Skaterrampe in Alpen, das<br />

Außengelände der JUBO <strong>und</strong> die „Pauensandkuhle“, ein privates Sandberg-Gebiet,<br />

das insbesondere für BMX-Fahrer eine hohe Attraktivität hat.<br />

In Veen leben insgesamt 267<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />

Sie können vielfältige<br />

Aktivitäten im Tambourkorps,<br />

im Akkordeonorchester <strong>und</strong> im<br />

Reitsport nutzen. Daneben<br />

bietet der Sportverein neben<br />

dem Fußball ein breites<br />

Angebot für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong><br />

von 12 bis 17 Jahren im Ortsteil Veen<br />

137<br />

130<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

Jugendliche an. Grafik 5<br />

Da die Bönninghardter <strong>Kinder</strong> die Gr<strong>und</strong>schule in Veen besuchen, ergeben sich hier<br />

Berührungspunkte für Aktivitäten der Bönninghardter <strong>und</strong> Veener <strong>Kinder</strong> in beiden<br />

32


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Ortsteilen. Viele Veener <strong>Kinder</strong> besuchen auch die Angebote der JUBO. Jährlich bietet<br />

das „Veener Ferienlager“ eine <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> eine Jugendfreizeit an Fast 100 <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche nehmen seit vielen Jahren an diesen Maßnahmen teil.<br />

Handlungsempfehlungen für die Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Alpen<br />

• Fortsetzung des Schwerpunktes der spiel- <strong>und</strong> sportpädagogischen Veranstaltungen<br />

für Jugendliche,<br />

• Fortsetzung der mobilen Angebote für Jugendliche,<br />

• Weiterentwicklung des vernetzten Arbeitens der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

33


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Hamminkeln<br />

Die Stadt Hamminkeln im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat zum<br />

Stichtag 27.984 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Hamminkeln ist somit die zweitgrößte<br />

Stadt im Zuständigkeitsbereich, ist in sieben Ortsteile aufgeteilt <strong>und</strong> für die<br />

Größe der Gemeindefläche dünn besiedelt. In Hamminkeln leben zum Stichtag 3.670<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />

___________________________________________________________________<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. Ev. Jugendheim Brünen, Rohstr. 18, Hamminkeln-Brünen<br />

2. <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendtreff „Next Generation“, Kath. Jugendheim, Am Kirchplatz 5, Hamminkeln-<br />

Dingden<br />

3. JuZe Hamminkeln, Diersfordter Str. 34a, Hamminkeln<br />

4. „Undergro<strong>und</strong>“, Ev. Jugendheim Halderner Str. 35, Hamminkeln-Mehrhoog<br />

5. „Nase-vorn-Laden“, Ev. Jugendheim, Am Schieneberg, Hamminkeln-Dingden<br />

34


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Hamminkeln<br />

Im Ortsteil Hamminkeln leben insgesamt 845 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6<br />

bis 17 Jahren. Auch hier ist der demographische Wandel sehr deutlich zu erkennen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Hamminkeln<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

Reihe1<br />

100<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Reihe1 376 469<br />

Tabelle 1<br />

Hamminkeln hat ein stark ausgeprägtes Vereinsleben im sportlichen <strong>und</strong> musikalischen<br />

Bereich. Auch die junge Skaterszene erhält regelmäßig Nachwuchs <strong>und</strong> prägt<br />

damit das Erscheinungsbild der Stadt mit.<br />

Im Ortsteil Hamminkeln befindet sich eine Jugendeinrichtung in Trägerschaft der<br />

Stadt. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die diese Jugendeinrichtung besuchen, leben in der<br />

Stadt Hamminkeln, sowie in den umliegenden Ortsteilen.<br />

Die Jugendeinrichtung JUZE befindet sich im Schulzentrum der Stadt Hamminkeln.<br />

Dieses ermöglicht gleichermaßen allen Schülern aus den umliegenden Ortsteilen<br />

den Besuch der Einrichtung. Durch die besondere Lage der Einrichtung, wird die Kooperation<br />

mit der Hauptschule sowie der Realschule stark gefördert. Auch die Zusammenarbeit<br />

mit den betreffenden Schulsozialarbeitern wird von den Mitarbeitern/-<br />

innen der Jugendeinrichtung kontinuierlich weiterentwickelt. Durch diese Netzwerkarbeit<br />

entstehen gemeinsame Projekte, die u.a. auch die Kommunikation der beiden<br />

weiterführenden Schulen untereinander stärken.<br />

Die Vernetzung mit den sozialen Einrichtungen <strong>und</strong> Vereinen in Hamminkeln, ist den<br />

Mitarbeitern/-innen der Jugendeinrichtung ein besonderes Anliegen.<br />

35


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Veranstaltungen im Ortsteil Hamminkeln, wie z.B. der jährliche Sponsorenlauf mit<br />

Jugendtrödelmarkt, veranstaltet über die Realschule, sowie ein Stadtfest, etc., werden<br />

generell zum Anlass genommen, das JUZE vorzustellen <strong>und</strong> kleine Aktionen für<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche anzubieten.<br />

Die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, welche für<br />

Hamminkeln zuständig ist, stellt u.a. einen wichtigen Arbeitsansatz für die Jugendarbeit<br />

im Bereich der aufsuchenden Arbeit dar.<br />

Nach einem Trägerwechsel hat die Jugendeinrichtung im April 2011 mit neuem Personal<br />

ihre Arbeit aufgenommen <strong>und</strong> entwickelt ein neues Profil für ihre Arbeit mit<br />

<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Dieses Profil wird sich dynamisch mit den Anforderungen<br />

<strong>und</strong> dem Bedarf der Jugendlichen stetig weiterentwickeln.<br />

Der Zugang der städtischen Jugendeinrichtung für alle Jugendlichen wird durch die<br />

Mitarbeiter/-innen der Jugendeinrichtung gewährleistet. Die Angebotsstruktur richtet<br />

sich nach Alter, dem Bedarf <strong>und</strong> den zeitlichen Möglichkeiten der Jugendlichen. Die<br />

Nutzung der Einrichtung ist für die Zielgruppe in der Regel kostenlos <strong>und</strong> ohne Anmeldung<br />

möglich.<br />

Durch die verschiedenen Kontakte <strong>und</strong> Angebote des JUZE hat sich die Altersstruktur<br />

der Besucher in den letzten Monaten gewandelt. So erlebt das JUZE derzeit eine<br />

völlige Verjüngung der Besucher, die nun durchschnittlich im Alter von 9 – 13 Jahren<br />

sind. Der <strong>Kinder</strong>treff sowie das <strong>Kinder</strong>kochangebot werden immer beliebter <strong>und</strong> werden<br />

in der Schulzeit hauptsächlich von einer festen <strong>Kinder</strong>gruppe im Alter von 9 bis<br />

12 Jahren besucht. Das Musikprojekt in Kooperation mit der örtlichen Musikschule<br />

wird von einer festen Jungengruppe im Alter von 14 bis 16 Jahren genutzt. Eine weitere<br />

Musikprojektgruppe, vorrangig für Jugendliche, die hier auch einen sozialen Bedarf<br />

haben, befindet sich derzeit im Aufbau.<br />

Das offene Sportangebot des JUZE findet seit Jahren regen Anklang bei älteren Jugendlichen<br />

bzw. jungen Erwachsenen.<br />

Ein spezielles Angebot für Mädchen soll in den nächsten Monaten im Besonderen<br />

auf die Bedürfnisse dieser eingehen. Auch der sportliche Bereich soll weiter ausgebaut<br />

werden. Gerade hier zeigt es sich immer wieder, dass vielen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

im Alltag der Spaß an der Bewegung abhanden gekommen ist. In einer<br />

36


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

offenen Gemeinschaft jedoch erleben sie diesen oftmals neu <strong>und</strong> toben sich gerne<br />

gemeinsam aus.<br />

Die Nachmittagsbetreuung bildet einen weiteren Baustein der Jugendarbeit in der<br />

Einrichtung. Schüler der Haupt- <strong>und</strong> Realschule, die die 5., 6. oder 7. Klasse besuchen,<br />

können sich für eine durch eine Fachkraft angeleitete Hausaufgabenbetreuung<br />

anmelden, die auch eine mittägliche Mahlzeit beinhaltet.<br />

Über die familiären Verhältnisse der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ist bisher nicht viel bekannt,<br />

da sich der Kontakt zu den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen sich derzeit im Aufbau<br />

befindet. Es kommt nur selten ein Kontakt mit den Eltern zustande. Es scheint jedoch,<br />

dass die meisten <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ein Zuhause haben, in dem geltende<br />

Werte <strong>und</strong> Normen gelebt werden. Viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen fahren z.B. im<br />

Familienverband in den Urlaub.<br />

Den Jugendlichen die das JUZE besuchen scheint wichtig, dass sie Räumlichkeiten<br />

vorfinden, in denen sie sich frei entfalten können. Auffallend ist bei den neu hinzukommenden<br />

Besuchern des JUZE, dass sie angeleitete Angebote dem Offenen Bereich<br />

vorziehen.<br />

Ein wichtiger Baustein der Angebotsstruktur des JUZE sind die Live-Konzerte, die<br />

durchweg gut besucht werden, <strong>und</strong> auch Jugendliche aus allen Ortsteilen ansprechen.<br />

Die Altersstruktur ist hier dementsprechend angepasst. Durchschnittlich sind<br />

die jungen Konzertbesucher 16 – 18 Jahre alt. Auch dieser Bereich wird künftig weiter<br />

ausgebaut.<br />

Die Jugendeinrichtung organisiert dazu als Mitveranstalter seit 2011 den förderBand<br />

– Contest, einen Bandwettbewerb für junge Musiker bis 25 Jahren. Gemeinsam mit<br />

fünf weiteren Einrichtungen aus der Region Niederrhein, wird diese Veranstaltung für<br />

junge Musiker/-innen angeboten, um diese zu fördern, zu vernetzen <strong>und</strong> mit dem<br />

Know-how des Musikbusiness bekannt zu machen.<br />

37


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Dingden<br />

In Dingden leben zum Stichtag 968 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, 383 <strong>Kinder</strong> im Alter von<br />

6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 585 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Dingden<br />

700<br />

600<br />

585<br />

500<br />

400<br />

383<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 2<br />

Im Ortsteil gibt es zwei Jugendeinrichtungen. Diese befinden sich in katholischer <strong>und</strong><br />

evangelischer Trägerschaft.<br />

Der Ortsteil hat nahezu eine gleich hohe Bevölkerungszahl wie der Ortsteil Hamminkeln.<br />

Dingden versteht sich eher als eigenständiger Ortsteil. Ringenberg - der Ortsteil<br />

zwischen Hamminkeln <strong>und</strong> Dingden - wird im Folgenden nicht gesondert betrachtet,<br />

sondern unter Dingden gefasst. Als Teilstandort der Gr<strong>und</strong>schule Hamminkeln bestehen<br />

Bezüge nach Hamminkeln, andere Lebensbezüge sind aber auch in Dingden<br />

verortet. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche leben überwiegend in ihrer Ursprungsfamilie. Oftmals<br />

sind beide Elternteile berufstätig. Die Familien leben in eigenen Häusern. Nach<br />

wie vor gibt es eine hohe Zuzugsrate in zur Zeit zwei Neubaugebieten.<br />

Dingden verfügt über ein ausgeprägtes Vereinsleben. Viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

sind in diesen Vereinen eingeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verbringen dadurch einen großen Teil ihrer<br />

Freizeit im Ort. Die Pizzerien in Dingden <strong>und</strong> Ringenberg bilden informelle Treffpunkte<br />

für die Jugendlichen. Diese Treffpunkte werden von den Inhabern der Imbisse geduldet<br />

<strong>und</strong> sind weniger von negativen Begleiterscheinungen geprägt. Allerdings gibt<br />

es einige Treffpunkte, die durch die Verhaltensweisen der Jugendlichen (Alkoholgenuss<br />

<strong>und</strong> Rauchen) stark belastet sind. Auffällig ist, dass es sich dabei um recht junge<br />

Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene handelt. Im Vergleich zu den anderen Ortsteilen<br />

der Stadt leben in Dingden aber auch viele ausländische <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

<strong>und</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte. Diese leben überwiegend<br />

in zwei sozialen Brennpunkten. Insbesondere diese <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen besuchen<br />

die beiden Jugendeinrichtungen, wobei jede Jugendeinrichtung besondere<br />

38


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Schwerpunkte <strong>und</strong> Ausrichtungen hat. Jugendliche nutzen dabei beide Einrichtungen,<br />

wenn die Angebote ihr Interesse finden.<br />

Der <strong>Kinder</strong>- & Jugendtreff „Next Generation“ der Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius<br />

versteht sich als Treffpunkt für Jugendliche <strong>und</strong> als Ort der Gruppenarbeit für<br />

<strong>Kinder</strong>. Den Offenen Treff besuchen überwiegend Jungen (60%). R<strong>und</strong> 4% der Jungen<br />

<strong>und</strong> 2% der Mädchen haben einen Migrationshintergr<strong>und</strong>. Der überwiegende<br />

Teil besucht die örtliche Hauptschule. Verschiedene Jugendcliquen besuchen das<br />

Haus. Sie haben keinen Kontakt zueinander <strong>und</strong> verteilen sich ohne weitere Schwierigkeiten<br />

auf die unterschiedlichen Räumlichkeiten <strong>und</strong> Öffnungszeiten.<br />

Eine Verbindung untereinander schaffen allerdings die vom Jugendtreff angebotenen<br />

regelmäßigen Ausflüge. Hier mischen sich Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aller Schulformen,<br />

da das persönliche Interesse im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

Die Gruppenarbeit mit Jungen <strong>und</strong> Mädchen ist ein weiterer Schwerpunkt in dieser<br />

Einrichtung. In der Mädchengruppe finden sich viele Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte.<br />

Zu erklären ist dies mit der größeren Offenheit auch der Eltern gegenüber<br />

den Angeboten im geschützten Raum einer Gruppe.<br />

Die Jugendeinrichtung kooperiert mit beiden Schulen in Dingden. Im Rahmen des Offenen<br />

Ganztags der Gr<strong>und</strong>schule findet drei Mal wöchentlich ein verlässliches<br />

Betreuungsangebot (Jungen- <strong>und</strong> Mädchengruppe) statt. In der Hauptschule werden<br />

per vertraglicher Vereinbarung zwei bis drei Angebote im sportlichen Bereich gemacht<br />

(Hip-Hop-Tanz).<br />

Die zweite Jugendeinrichtung in Dingden ist der „Nase-vorn-Laden“ der Ev. Kirchengemeinde<br />

Hamminkeln. Für ihn steht auf dem Schulhof der Hauptschule eine Containeranlage<br />

zur Verfügung. Schwerpunkt der offenen Arbeit ist eine verlässliche<br />

Nachmittagsbetreuung für 10- bis 14-jährige Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Hauptschule.<br />

Die Teilnehmenden erhalten einen Mittagsimbiss <strong>und</strong> eine Begleitung bei den<br />

Hausaufgaben. Durch die Ausweitung der schulischen Angebote in den Nachmittag<br />

hinein kann an dem Gr<strong>und</strong>konzept der Verlässlichkeit jedoch nicht auf Dauer unverändert<br />

festgehalten werden. <strong>Kinder</strong> ziehen gelegentlich die Teilnahme an Arbeitsgruppen<br />

der Schule vor. Im Rahmen der Schulkooperation finden regelmäßige Abstimmungen<br />

mit den Schulgremien statt.<br />

39


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die jugendlichen Besucher stammen überwiegend aus der Hauptschule. Die regelmäßig<br />

angebotenen historischen Werkstätten finden großen Zuspruch. Gruppenarbeit<br />

für <strong>Kinder</strong> wird in der <strong>Kinder</strong>gruppe angeboten. Über weitere Kunstprojekte wird<br />

der Bildungsgedanken der Jugendarbeit aufgegriffen.<br />

Auch der Nase-Vorn-Laden ist in die Vereinslandschaft Dingdens fest integriert <strong>und</strong><br />

beteiligt sich an Festen <strong>und</strong> Märkten.<br />

Der Ortsteil Mehrhoog<br />

Der Ortsteil Mehrhoog ist geprägt durch die besondere Lage innerhalb des Stadtgebietes.<br />

Anders als der Ortsteil Dingden ist Mehrhoog keine in sich geschlossene Einheit.<br />

Durch den Bahnanschluss ist Mehrhoog ein interessantes Zuzugsgebiet für Familien<br />

aus dem Ruhrgebiet. Dies zeigt auch die Bevölkerungszahl der Zielgruppe, die<br />

Mehrhoog als großen Stadtteil mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ausweist. So leben zum<br />

Stichtag 968 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Mehrhoog, wobei den 440 Jugendlichen 352<br />

<strong>Kinder</strong> gegenüberstehen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Mehrhoog<br />

500<br />

450<br />

440<br />

400<br />

350<br />

352<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 3<br />

Viele zugezogene Familien kannten Mehrhoog bereits durch das Verbringen der<br />

Freizeit auf den umliegenden Campingplätzen <strong>und</strong> zogen schließlich ganz dorthin,<br />

überwiegend in eigene Häuser. Es gibt aber auch einige angesiedelte Sozialwohnungen<br />

mit den bekannten Problematiken. Oftmals arbeiten beide Elternteile, <strong>und</strong><br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche verbringen viel Zeit zu Hause alleine oder mit wenigen<br />

Fre<strong>und</strong>en bzw. werden von Großeltern oder anderen Familien versorgt. Die weiterführenden<br />

Schulen, die von den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen besucht werden, bieten<br />

keinen Nachmittagsunterricht an oder die Nachmittagsbetreuung kann nicht wahrgenommen<br />

werden, da keine geeignete Rückfahrmöglichkeit von der Schule in den<br />

Wohnort vorhanden ist.<br />

40


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

In der Familienbefragung zeigen sich r<strong>und</strong> 63 der Familien kritisch gegenüber Freizeitmöglichkeiten<br />

von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Die einzige Jugendeinrichtung in<br />

Mehrhoog befindet sich in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde.<br />

Im Kontakt zu <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichem bestätigt die Jugendeinrichtung, dass viele<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche nach Rückkehr von der Schule in Mehrhoog bleiben, durch<br />

die häusliche Situation oft unversorgt <strong>und</strong> nicht in der Lage sind, sich beispielsweise<br />

ein warmes Mittagessen selbst zuzubereiten.<br />

Scheidung ist das wichtige Thema bei <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in Mehrhoog. Viele<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche haben getrennt lebende Eltern <strong>und</strong> / oder leben in gut funktionierenden<br />

Patchworkfamilien. Die Herkunft aus dem Ruhrgebiet, wo gegebenenfalls<br />

noch Großeltern wohnen oder wohin ein geschiedenes Elternteil zurückgezogen ist,<br />

bedingt eine große Mobilität der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen am Wochenende. Sie leben<br />

in verschiedenen sozialen Geflechten <strong>und</strong> besuchen auch nach wie vor Verwandte<br />

auf den Campingplätzen r<strong>und</strong> um Mehrhoog.<br />

Die sich so darstellende familiäre „Heimatlosigkeit“ der <strong>Kinder</strong> manifestiert sich im<br />

Jugendalter in der „Heimatlosigkeit“ im Freizeitleben. Obwohl fast alle Jugendlichen<br />

in den vielen Sportvereinen aktiv sind, gibt es eine große Anzahl von Jugendlichen,<br />

die außerhalb von Schule <strong>und</strong> Verein ein Bedürfnis nach frei gewähltem Tun ausleben.<br />

Sie treffen sich an verschiedenen Plätzen im Ort. Dort hängen sie ab <strong>und</strong> provozieren<br />

dabei oftmals die Passanten. Bei entsprechenden Beschwerden wandern<br />

sie so von Ort zu Ort <strong>und</strong> beziehen auch die Jugendeinrichtung als Treffpunkt mit ein.<br />

Eine andere Gruppe nutzt Treffpunkte, um z.B. ungestört Alkohol konsumieren. Fast<br />

alle Mitglieder dieser beiden Gruppen sind Jungen, zum größten Teil stammen sie<br />

aus dem Umfeld der Sozialwohnungen <strong>und</strong> besuchen die Haupt- bzw. Sonderschule.<br />

Sie sind mit Rollern <strong>und</strong> Autos motorisiert, wobei die Roller oft frisiert sind. Die Problematiken<br />

sind der Polizei bekannt. Sie führt regelmäßige Kontrollfahrten durch.<br />

Die Jugendeinrichtung bietet für Jugendliche ein niederschwelliges Angebot im Haus,<br />

Ausflugsfahrten, mobile Angeboten mit dem Aktionsanhänger <strong>und</strong> Freizeiten. Die<br />

Angebote im Haus nutzen etliche Stammbesucher nahezu täglich. Das gemeinsame<br />

Kochen <strong>und</strong> Essen wird in der Jugendeinrichtung immer beliebter. Die angebotenen<br />

Ferienfreizeiten sind auch gerade bei den Jugendlichen beliebt, die ansonsten das<br />

Haus nicht nutzen, die aber so animiert werden, sich als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter zu betätigen. Die Jugendeinrichtung ist im Ort weitestgehend<br />

vernetzt. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Vereinen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

41


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

läuft auf unterschiedlichen Ebenen. Hervorzuheben ist hier besonders der Kontakt<br />

zum Gewerbestammtisch <strong>und</strong> zur örtlichen Gr<strong>und</strong>schule. Das Jugendheim beteiligt<br />

sich regelmäßig am Handwerkermarkt <strong>und</strong> macht im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung<br />

der Gr<strong>und</strong>schule an einem Nachmittag ein Angebot für <strong>Kinder</strong>.<br />

Der Ortsteil Brünen<br />

In Brünen leben zum Stichtag 533 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.<br />

Auch hier ist der Rückgang der <strong>Kinder</strong>zahlen festzustellen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Brünen<br />

290<br />

286<br />

280<br />

270<br />

260<br />

250<br />

247<br />

240<br />

230<br />

220<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 4<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Brünen sind im Vergleich zu den anderen Ortsteilen am<br />

ehesten mit ihrem Ortsteil verb<strong>und</strong>en. Sie gehen zwar in die weiterführenden Schulen<br />

in Hamminkeln <strong>und</strong> der umliegenden Städte, verbringen jedoch einen Großteil ihrer<br />

freien Zeit in Brünen. Das Vereinsleben ist gut, viele Jugendliche sind hier in ihrer<br />

Freizeit eingeb<strong>und</strong>en. Insbesondere der Sportverein <strong>und</strong> die Schützenvereine sind<br />

für Jugendliche attraktiv. In Brünen wird deutlich, dass viele Jugendliche einen Teil<br />

ihrer Freizeit auch zu Hause verbringen. Es werden nur wenige informelle Treffpunkte<br />

genutzt, weil die soziale Kontrolle funktionsfähig zu sein scheint. Die einzige Jugendeinrichtung<br />

befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde <strong>und</strong> ist eine<br />

Einrichtung ohne Fachkraft. Sie bietet offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nur mit ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern an. Die Jugendeinrichtung ist mit dem<br />

<strong>Kinder</strong>- & Jugendtreff in Dingden vernetzt, <strong>und</strong> so nehmen auch Brüner Jugendliche<br />

an den dortigen Angeboten teil.<br />

42


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch<br />

Die Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch sind eng miteinander verwoben <strong>und</strong> sind geprägt<br />

von ihrer Lage, weit ab von den anderen Ortsteilen mit vielen Bezügen in den<br />

Nachbarkreis <strong>und</strong> die Nachbarstadt Bocholt.<br />

Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen leben überwiegend in intakten Familien <strong>und</strong> nur sehr<br />

vereinzelt in Patchwork-, oder Alleinerziehendenfamilien. Der überwiegende Teil lebt<br />

in eigenen Häusern <strong>und</strong> auf Bauernhöfen. Dadurch müssen die insgesamt 263 <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche der Zielgruppe weite Wege zurücklegen, wollen sie sich außerhalb<br />

des Dorfes bewegen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Loikum-Wertherbruch<br />

138<br />

136<br />

134<br />

132<br />

130<br />

128<br />

126<br />

124<br />

122<br />

120<br />

126<br />

137<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 5<br />

In beiden Dörfern hat sich eine gute Dorfgemeinschaft entwickelt. Es gibt ein gut organisiertes<br />

Vereinsleben, bei dem alle Vereine Angebote machen. Im Rahmen der<br />

Dorfversammlung finden regelmäßige Treffen statt. Alle Vereine im Dorf stehen in<br />

vollem Umfang zur Jugendarbeit <strong>und</strong> der sich im Ortsteil Loikum befindenden Jugendeinrichtung.<br />

Insbesondere die Pfadfinder, die Katholische Landjugend <strong>und</strong> das<br />

Jugendblasorchester sind direkte Kooperationspartner der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

Aus diesen Vereinen entstehen die jugendlichen Cliquen, die sich auch<br />

zu Hause treffen. Die Jugendeinrichtung in Loikum hat die Funktion, einen Treffpunkt<br />

außerhalb der eigenen vier Wände zu schaffen, <strong>und</strong> demzufolge gibt es auch nur<br />

wenige informelle Treffpunkte.<br />

In der Familienberichterstattung kritisieren die befragten Familien die entsprechenden<br />

Angebote vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche eher selten, was zeigt, dass diese<br />

bekannt <strong>und</strong> für ausreichend erachtet werden.<br />

43


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Team Jugendarbeit<br />

Das Team Jugendarbeit ist als sehr wichtiger Baustein der Zusammenarbeit der<br />

Hamminkelner Jugendeinrichtungen zu sehen.<br />

Die ehrenamtlichen <strong>und</strong> hauptamtlichen Mitarbeiter der Jugendeinrichtungen in Brünen,<br />

Dingden, Hamminkeln, Loikum / Wertherbruch <strong>und</strong> Merhoog haben sich zu einem<br />

Team zusammengeschlossen, dass mehrere Male im Jahr aktiv wird <strong>und</strong> verschiedene<br />

gemeinsame Aktion für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche anbietet.<br />

Die Vernetzung der Jugendeinrichtungen dient der Schaffung eines gemeinsamen<br />

Angebotes über die Ortsteile hinaus. Das Team Jugendarbeit konzipiert wiederkehrende<br />

Veranstaltungen unterschiedlicher Art, wie z.B. ein Fußballturnier für alle Einrichtungen,<br />

einen Tag im Schnee (Winterberg), sowie eine Aktion zum Weltkindertag,<br />

etc..<br />

Handlungsempfehlungen für die Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in<br />

Hamminkeln<br />

• Weiterentwicklung der Kooperationen mit den Schulen in den Ortsteilen<br />

• Weiterführung bzw. Verstärkung der aufsuchenden Jugendarbeit,<br />

• Weiterentwicklung des vernetzten Arbeitens der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

44


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Hünxe<br />

Die Gemeinde Hünxe im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> verzeichnet<br />

zum Stichtag 14.641 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Hünxe ist die drittkleinste Gemeinde<br />

im Zuständigkeitsbereich <strong>und</strong> die am dünnsten besiedelte Kommune des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Knapp drei Prozent der Gesamtbevölkerung lebt hier.<br />

Als Flächengemeinde mit drei großen <strong>und</strong> einigen kleineren Ortsteilen wird der Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> insbesondere den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen eine hohe Mobilität abverlangt.<br />

Sowohl in andere Städte als auch innerhalb der Kommune sind weite Entfernungen<br />

zu überbrücken.<br />

___________________________________________________________________<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. Ev. Jugendheim Bruckhausen, Danziger Platz 10, Hünxe-Bruckhausen<br />

2. 4. Ev. Jugendheim, Dorstener Str. 9, Hünxe<br />

3. „2nd Home“ – Ev. Jugendheim, Kirchstr. 12, Hünxe-Drevenack<br />

45


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Hünxe<br />

Insgesamt leben im Ortsteil Hünxe mit Bucholtwelmen <strong>und</strong> Krudenburg 759 <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren. Hier wird die sinkende Anzahl der <strong>Kinder</strong>zahlen<br />

überaus deutlich.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hünxe mit Bucholtwelmen <strong>und</strong><br />

Gartrop-Bühl<br />

500<br />

450<br />

443<br />

400<br />

350<br />

300<br />

289<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 6<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen in Hünxe leben überwiegend in wirtschaftlich gesicherten<br />

Familien. Über 80 % leben in Eigentum. Die Jugendlichen verfügen in der Regel über<br />

ausreichend finanzielle Mittel. Jugendcliquen in Hünxe verbinden sich über die gemeinsame<br />

Musik-Richtung (überwiegend Punk-Musik). Der Marktplatz in Hünxe ist<br />

als ein informeller Treffpunkt von Jugendlichen bekannt.<br />

Die einzige Jugendeinrichtung in Hünxe befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde<br />

Hünxe <strong>und</strong> hat einen besonderen Schwerpunkt in der musikalischen<br />

Ausrichtung. „Ten-Sing-Arbeit“ motiviert Jugendliche, sich in verschiedenen musikalischen<br />

Bereichen (Gesang, Instrumente, Band) zu engagieren. Ein Bandproberaum<br />

dient drei Bands zur Nutzung. Unter dem Logo „Hünxe rockt“ werden regelmäßig<br />

Rockkonzerte veranstaltet. Diese Veranstaltungen werden bei Jugendlichen immer<br />

beliebter. In den Schulferien bietet die Jugendeinrichtung regelmäßig Ausflugsfahrten<br />

an, die ebenfalls sehr beliebt sind.<br />

Die Jugendeinrichtung besuchen überwiegend Jugendliche aus der Altersgruppe 13<br />

bis 18 Jahre, über 20- <strong>und</strong> unter 10 jährige sind nur teilweise vertreten. Den Offenen<br />

Treff besuchen bis zu 2/3 Jungen, bei den Ten-Sing-Gruppen sind es mehr Mädchen.<br />

Die hauptsächlichen Schulformen, die die Jugendlichen besuchen, sind die<br />

Gesamtschule <strong>und</strong> das Gymnasium.<br />

46


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die Ausrichtung der Angebote für Jugendliche trägt dazu bei, dass es für <strong>Kinder</strong> nur<br />

vereinzelte Angebote gibt (beispielsweise <strong>Kinder</strong>discos).<br />

Der Ortsteil Bruckhausen<br />

Das Leben von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist geprägt von der Lage des Ortsteils, der<br />

unmittelbar in den Dinslakener Ortsteil Lohberg übergeht.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Bruckhausen<br />

300<br />

250<br />

246<br />

200<br />

183<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 7<br />

In Bruckhausen gab es in der Vergangenheit immer wieder massive Probleme mit<br />

Jugendlichen, die sich auf dem dortigen Marktplatz aufhalten. Sie zeigten sich in<br />

Lärm- <strong>und</strong> Passantenbelästigung sowie Vermüllung überwiegend des Marktplatzes.<br />

Im Ortsteil Bruckhausen befindet sich eine Jugendeinrichtung in Trägerschaft der Ev.<br />

Kirchengemeinde Hünxe. Bis November 2010 wurde sie ohne Fachkraft, jedoch mit<br />

wechselnden Honorarkräften geführt. Resultierend aus dem Engagement <strong>und</strong> den<br />

Bemühungen von Jugendlichen, Parteien, Geschäftsinhabern <strong>und</strong> weiteren engagierte<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger konnte Ende 2010 die Einrichtung wieder mit einer Fachkraft<br />

besetzt werden. Dies zeigt, dass es Jugendliche in Bruckhausen gibt, die sehr<br />

engagiert sind <strong>und</strong> sich für ihre Interessen einsetzen. Mittlerweile wird die Jugendeinrichtung<br />

gut besucht <strong>und</strong> Jugendliche nehmen die Angebote an.<br />

Darüber hinaus sind viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im örtlichen Sportverein aktiv.<br />

47


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Drevenack<br />

In Drevenack leben zum Stichtag 432 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17<br />

Jahren. In diesem Ortsteil fällt der Unterschied der <strong>Kinder</strong> im Verhältnis zu den Jugendlichen<br />

nicht so deutlich aus.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Drevenack<br />

240<br />

230<br />

232<br />

220<br />

210<br />

200<br />

200<br />

190<br />

180<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 8<br />

In Drevenack wohnen auffallend viele Alleinerziehende <strong>und</strong> Patchworkfamilien. Sie<br />

wohnen überwiegend in Wohnungen, die keinen ausreichenden Platz für alle Familienmitglieder<br />

vorhalten. Viele Familien stammen aus Polen oder den neuen B<strong>und</strong>esländern.<br />

Viele Eltern sind berufstätig.<br />

Die einzige Jugendeinrichtung im Ortsteil befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeine<br />

Drevenack <strong>und</strong> ist für viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche Dreh- <strong>und</strong> Angelpunkt<br />

ihrer Freizeitgestaltung. Sie ist eine feste Instanz im Ortsteil <strong>und</strong> versteht sich<br />

in erster Linie als niederschwelliger Treffpunkt. Dabei besuchen wechselnde Cliquen<br />

die Einrichtung. Diese spiegeln die Lebenswelten von Jugendlichen, wie sie in Drevenack<br />

leben, wider. Die sog. Hip-Hop-Clique umfasst ca. 20 bis 25 Jugendliche, die<br />

in sich homogen ist <strong>und</strong> für andere Jugendliche geschlossen ist. Sie nutzen die Einrichtung<br />

ohne großen Kontakt zu anderen <strong>und</strong> treffen sich je nach Wetterlage auch<br />

an möglichst unbeobachteten Orten im Gemeindegebiet (Kanal, Festplatz. Gr<strong>und</strong>schule).<br />

Sie sind 16 bis 18 Jahre alt, nur Jungen, <strong>und</strong> sie scheuen auch vor illegalen<br />

Graffiti-Sprüh-Aktionen nicht zurück. Gemeinsames Markenzeichen ist das offen dargestellte<br />

Coolness-Verhalten, das Rauchen von Marihuana <strong>und</strong> die eigene Musik.<br />

Sie stammen durchweg aus finanziell gut versorgten Familien, besuchen die Realschule<br />

oder das Gymnasium. Auf Gr<strong>und</strong> ihres auffälligen Verhaltens hat diese Gruppe<br />

auch für jüngere eine hohe Attraktivität<br />

48


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

In Drevenack gibt es auch Jugendliche, die keiner besonderen Szene angehören.<br />

Sie sind in den örtlichen Vereinen aktiv, treffen sich auch in ihren Wohnungen <strong>und</strong><br />

Häusern <strong>und</strong> verdienen sich ihr Taschengeld durch einen eigenen Job.<br />

Jugendliche haben auf Gr<strong>und</strong> der Ortslage ein hohes Mobilitätsbedürfnis, welches<br />

sie jedoch wenig selbst befriedigen. Generelles Programm der Jugendeinrichtung<br />

sind daher häufig organisierte Ausflugsfahrten <strong>und</strong> eine jährliche Ferienfreizeit. Erst<br />

mit Beginn einer Ausbildung oder eines aufbauenden Schulbesuchs bemühen sich<br />

die Jugendlichen selbst um ihre Mobilität.<br />

Bei einigen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, die die Jugendeinrichtung besuchen, zeigt<br />

sich – offensichtlich bedingt durch die Berufstätigkeit der Eltern -, dass sie unversorgt<br />

sind. Sie erhalten zu Hause nicht die Gr<strong>und</strong>versorgung (Mittagessen / Aufmerksamkeit<br />

/ Hilfestellung bei den Schulaufgaben) die sie brauchen. Mögliche Probleme in<br />

Schule <strong>und</strong> Beruf müssen die Jugendlichen weitestgehend alleine lösen.<br />

Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Hünxe<br />

• Fortführung der mobilen Angebote,<br />

• Fortführung der jugend-kulturellen Angebote.<br />

49


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Neukirchen-Vluyn<br />

Die Stadt Neukirchen-Vluyn liegt im linksrheinischen südlichen Bereich des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> hat zum Stichtag 28.610 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner. Neukirchen-<br />

Vluyn ist somit die größte Stadt im Zuständigkeitsbereich. Auf Gr<strong>und</strong> seiner sehr geringen<br />

Fläche ist Neukirchen-Vluyn sehr viel dichter besiedelt als die übrigen Kommunen.<br />

Zum Stichtag lebten 3.437 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren<br />

in Neukirchen-Vluyn.<br />

__________________________________________________________________<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. Jugendzentrum Klingerhuf, Wilhelm-Reuter-Allee 3,<br />

2. CVJM-Jugendheim, Lindenstr. 41<br />

3. „P 23“, Ev. Jugendheim, Pastoratstr. 23 a<br />

50


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Neukirchen<br />

Im Ortsteil Neukirchen leben<br />

zum Stichtag 2.277 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche.<br />

Neukirchen hat damit einen<br />

höheren Bevölkerungsanteil als<br />

der Stadtteil Vluyn. Aber auch<br />

hier ist der demographische<br />

Wandel sehr deutlich zu<br />

erkennen. Die Zahl der<br />

12 bis 17 Jahre;<br />

1319<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Neukirchen<br />

6 bis 11 Jahre; 958<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

nachwachsenden <strong>Kinder</strong> wird immer kleiner. Grafik 6<br />

Neben Einfamilienhäusern im südlichen Bezirk des Stadtteils, befinden sich im nördlichen<br />

Bereich Mietswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Viele Familien besitzen<br />

aber auch eigenen Wohnraum.<br />

Der Ortsteil Neukirchen verfügt über ein großes Freizeitareal mit Sportplätzen, einem<br />

Waldgebiet, einem Grillplatz <strong>und</strong> einer BMX-Bahn. Insbesondere diese Bahn <strong>und</strong> das<br />

Außengelände mit Skateranlage des in Neukirchen angesiedelten Jugendzentrums<br />

Klingerhuf sind Treffpunkte von Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es die üblichen<br />

Treffpunkte wie die Parkanlage am Rathaus, Spielplätze, die Eisdiele, Plätze <strong>und</strong> die<br />

Dorfkirche. Auffällig an diesen Treffpunkten ist, dass die Jugendlichen „herumziehen“.<br />

Ursache hierfür ist die innere Ruhelosigkeit dieser Gruppen <strong>und</strong> die Angst, woanders<br />

etwas zu verpassen. Andere Gruppen fühlen sich dadurch provoziert <strong>und</strong> sich<br />

bedroht. Viele Jugendliche sind im Verein, die Jungen überwiegend im Fußballsport,<br />

aktiv. Rollerfahren <strong>und</strong> –frisieren ist ein zentrales Thema. Der Roller wird dabei oft<br />

auch Verleihobjekt im Fre<strong>und</strong>eskreis. Mädchen gehören diesen Cliquen selten an.<br />

Im Ortsteil Neukirchen befinden sich zwei Jugendeinrichtungen mit Fachkräften. Die<br />

Jugendeinrichtungen befinden sich in Trägerschaft des Neukirchener Erziehungsvereins<br />

<strong>und</strong> des CVJM Neukirchen e.V..<br />

Das Jugendzentrum Klingerhuf besuchen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus gut bürgerlichen<br />

Familien, aus alleinerziehenden Familien <strong>und</strong> aus Familien mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

Die besuchte Schulform ist die Haupt- <strong>und</strong> die Realschule, weniger das<br />

Gymnasium. Die Kontakte zu den Hauptschülerinnen <strong>und</strong> Hauptschülern entstehen<br />

51


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

insbesondere aus der Hausaufgabenbetreuung in der Haarbeckschule. Im Rahmen<br />

von Schuljugendarbeit ergänzt die Jugendeinrichtung mit Unterstützung des Fördervereins<br />

das Betreuungsangebot durch ein Schülercafe. Diese Schule ist Kontaktbörse<br />

zum Jugendzentrum. Es bestehen allerdings seitens der Jugendeinrichtung gute<br />

Kontakte zu allen Schulen.<br />

Jugendliche nutzen das Jugendzentrum als Treffpunkt mit den diversen Spiel- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Außengelände mit Skateranlage <strong>und</strong> Basketballkorb.<br />

Das Team des Jugendzentrums gibt Jugendlichen Raum, eigene Freizeitideen<br />

umzusetzen. So nutzt eine Gruppe von Hip-Hop-Tänzern die Räumlichkeiten<br />

fast täglich, ziehen andere Jugendliche an <strong>und</strong> treten bei Veranstaltungen innerhalb<br />

<strong>und</strong> außerhalb der Einrichtung auf.<br />

Die Jugendeinrichtung des CVJM ist im nördlichen Bezirk angesiedelt. Das umgebene<br />

Wohnviertel ist geprägt durch Mietwohnungen <strong>und</strong> einer guten Mittelschichtbevölkerung<br />

mit eigenen Häusern. In diesem Einzugsbereich verbringen <strong>Kinder</strong> ihre Freizeit<br />

auch auf der Straße. Jugendliche schießen sich in Cliquen zusammen, deren<br />

gemeinsames Merkmal die besuchte Schulform ist. Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die<br />

die Jugendeinrichtung besuchen, stammen überwiegend aus den bereits beschriebenen<br />

Familienstrukturen der Mittel- <strong>und</strong> unteren Schicht.<br />

Die Jugendlichen nutzen das Jugendzentrum CVJM als Treffpunkt mit den diversen<br />

Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Außengelände mit Spielplatz,<br />

Trampolin <strong>und</strong> Fußballplatz. Die Jugendlichen werden begleitet von einem großen<br />

Team ehrenamtlicher Mitarbeiter, die für <strong>und</strong> mit den Jugendlichen auf deren Wünsche<br />

hin verschiedene Aktionen <strong>und</strong> Angebote initiieren. Dabei wird auf die Anfragen<br />

<strong>und</strong> Wünsche der Besucher eingegangen <strong>und</strong> gemeinsam geplant.<br />

Neben kontinuierlich wöchentlichen Angeboten in der Offenen Tür <strong>und</strong> den Gruppen<br />

können die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen an Projekten, Freizeiten <strong>und</strong> Schulungen des<br />

CVJM teilnehmen.<br />

Die ehrenamtliche Mitarbeitern werden von der hauptamtlichen Fachkraft <strong>und</strong> dem<br />

CVJM Vorstand geschult <strong>und</strong> in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt.<br />

Neben dem Jugendzentrum in der Lindenstraße gab es bis Sommer 2009 das Jugendhaus<br />

am Bendschenweg. Die Offene Tür, die in dem Haus untergebracht war ist<br />

im Oktober 2010 in das Jugendhaus in der Lindenstraße gezogen, das dafür dem<br />

Anspruch einer Offenen Tür nach Wünschen der Mitarbeiter <strong>und</strong> Besucher umgebaut<br />

52


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

wurde. Die Hausaufgabenhilfe des CVJM ist als ein Teil der Offenen Tür am Bendschenweg<br />

geblieben <strong>und</strong> in einen Gemeinderaum der Friedenskirche gezogen. Dort<br />

gibt es für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen die Möglichkeit ihre Hausaufgaben zu machen<br />

<strong>und</strong> dabei Hilfestellung zu bekommen. Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die die<br />

Hausaufgabenhilfe besuchen kommen aus dem Einzugsgebiet der „alten Zechensiedlung“<br />

aus der unteren Mittelschicht <strong>und</strong> Unterschicht. Ca. 2/3 der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

haben einen Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

Um dem Anspruch an mobilen <strong>und</strong> aufsuchenden Angeboten mit älteren Jugendlichen<br />

gerecht zu werden, hat die Stadt Neukirchen-Vluyn Mittel für die Beschäftigung<br />

eines Streetworkers bereitgestellt. Dieser Streetworker ist nun seit April 2010 in Trägerschaft<br />

des AWO-<strong>Kreis</strong>verbandes in der Stadt tätig. Befristet ist diese Stelle für<br />

drei Jahre. Die Räumlichkeiten befinden sich im Ortsteil Neukirchen, der Einzugsbereich<br />

erstreckt sich jedoch auf das gesamte Stadtgebiet. Daher gibt es Kooperationen<br />

mit allen Jugendeinrichtungen, besonders aber mit der Jugendeinrichtung in<br />

Vluyn.<br />

Der Ortsteil Vluyn<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Vluyn<br />

Insgesamt leben im Stadtteil<br />

Vluyn 1.160 <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendliche m Alter<br />

von 6 bis 17 Jahren.<br />

12 bis 17 Jahre;<br />

631<br />

6 bis 11 Jahre; 529<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

Grafik 7<br />

In Vluyn sind zwei konfliktbelastete Wohngebiete von überörtlichen sozialen Wohnungsbaugesellschaften<br />

angesiedelt (Vluyner Nordring, Kieferweg). Die Bewohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Bewohner wollen jedoch möglichst schnell diese Siedlungen verlassen,<br />

so bald sie es sich finanziell leisten können. Die überwiegende Umzugsrichtung ist<br />

dann in den Stadtteil Neukirchen. Demzufolge wohnen immer weniger Menschen in<br />

den „Hochhäusern“ dieser Bezirke. Die individuellen Problematiken der Menschen<br />

53


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

sind vielfältig, Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum <strong>und</strong> Verschuldung zeichnen die Lebenssituation<br />

der Menschen <strong>und</strong> auch vieler <strong>Kinder</strong> aus.<br />

Daneben präsentiert sich der Stadtteil Vluyn aber auch durch eine verhältnismäßig<br />

gut gesicherte Mittelschichtbevölkerung mit einem relativ guten Einkommen <strong>und</strong> eigenen<br />

Häusern oder Wohnungen.<br />

Jugendliche treffen sich an zahlreichen informellen Treffpunkten, (McDonalds, Spielplätze,<br />

in den Wohnsiedlungen am Kiefernweg, andere entlegene Plätze im Außenbereich).<br />

Im Stadtteil Vluyn ist die Jugendeinrichtung der Ev. Kirchengemeinde beheimatet.<br />

Die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen, die das Jugendcafe besuchen, leben überwiegend im<br />

direkten Einzugsbereich der Jugendeinrichtung. Sie stammen aus Kern- <strong>und</strong> / oder<br />

Patchworkfamilien. Einige wenige leben mit einem Elternteil. Die Bandbreite der Familiensituationen<br />

reicht von gut-bürgerlich bis Hartz IV-Bezug. Die Familien leben in<br />

eigenen Häusern oder Mietwohnungen<br />

Ein Teil der Jugendlichen steht der Ev. Kirchengemeinde nah, die Bescuher des Jugendcafés<br />

mit Zuwanderungsgeschichte akzeptieren den kirchlichen Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Einrichtung. Sie besuchen hauptsächlich die Hauptschule <strong>und</strong> das Gymnasium, einige<br />

wenige besuchen die Realschule. Einige Jugendliche zeichnen sich aus durch ehrenamtliches<br />

Engagement in der Jugend- <strong>und</strong> Gemeindearbeit, sind kreativ im musischen<br />

<strong>und</strong> gestalterischen Bereich. Das Jugendcafe wird zur Fertigung von Hausaufgaben<br />

genutzt, die Jugendlichen haben Interesse am vorhandenen Internetanschluss,<br />

sowie an allen Spielangeboten. Eine Gruppe von Besuchern des Jugendcafés<br />

benötigt immer wieder Beratung bezüglich ihres Gewaltverhaltens sowie ihrer<br />

Schulprobleme bzw. ihrer Anschlussperspektive. Das verbindende Element aller Jugendlichen<br />

sind die (Schul-)Fre<strong>und</strong>e. Viele sind in Vereinen tätig, wobei hier besonders<br />

die Sportart Fußball im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

Darüber hinaus gibt es im Stadtteil Vluyn noch die Arbeit des Treff 55 am Vluyner<br />

Nordring. Das Stadtteilbüro Treff 55 des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Moers<br />

nimmt sich insbesondere der Belange der Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner der besonders<br />

belasteten Wohnbezirke an. Hierhin wenden sich Menschen mit vielschichtigen<br />

Problemlagen. Die <strong>Kinder</strong> stammen vielfach aus alleinerziehenden <strong>und</strong> / oder<br />

schlecht funktionierenden Patchworkfamilien. Die Eltern sind mit der <strong>Kinder</strong>erziehung<br />

54


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

überfordert, sie verfügen über wenige finanzielle Mittel, haben lediglich einen Euro-<br />

Job <strong>und</strong> beziehen Transferleistungen. Insbesondere die <strong>Kinder</strong> leiden sehr unter<br />

Versorgungsproblemen. Das Stadtteilbüro bietet daher einen Mittagstisch <strong>und</strong> eine<br />

Hausaufgabenbetreuung an. Als „Schlüsselkinder“ fehlt ihnen auch in den weiteren<br />

Nachmittagsst<strong>und</strong>en ein Aufenthaltsort <strong>und</strong> sinnvolle Beschäftigung.<br />

Jugendlichen suchen mit ihren Problemen das Stadtteilbüro als Beratungsstelle auf.<br />

Einen organisierten Treffpunkt für Jugendliche kann das Stadtteilbüro aber aus finanziellen<br />

<strong>und</strong> räumlichen Gegebenheiten nicht anbieten. Die im Siedlungsgebiet lebenden<br />

Jugendlichen treffen sich in den Gartenanlagen, fallen aber dort immer wieder<br />

durch ihr problematisches Verhalten (Aggressivität, Rivalität, Drogenmissbrauch)<br />

auf.<br />

Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Neukirchen-Vluyn<br />

• Entwicklung eines Konzeptes für regelmäßige mobile Angebote <strong>und</strong> Aktionen<br />

für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in den Stadtteilen<br />

55


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Schermbeck<br />

Die Gemeinde Schermbeck im rechtsrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> hat zum<br />

Stichtag 14.541 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner <strong>und</strong> gehört damit zu den kleineren<br />

Gemeinden im Zuständigkeitsbereich. Neben Hünxe gehört sie auch zu den am<br />

dünnsten besiedelten Kommunen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Etwa drei Prozent der Bevölkerung<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> lebt hier in den drei Ortsteilen Schermbeck, Damm <strong>und</strong> Gahlen.<br />

Zum Stichtag leben in Schermbeck 1.807 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter 6 bis<br />

17 Jahren.<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen<br />

1. Ev. Jugendheim Schermbeck, Kempkesstege 2<br />

2. Ev. Jugendheim Damm, Zum Elsenberg 25<br />

56


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Schermbeck<br />

Insgesamt leben im Ortsteil Schermbeck 1.404 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von<br />

6 bis 17 Jahren. Der Geburteneinbruch wird auch hier deutlich.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Schermbeck<br />

758<br />

646<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

Grafik 8<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Schermbeck leben überwiegend in wirtschaftlich gesicherten<br />

Familien. Als Gr<strong>und</strong>schülerinnen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schüler besuchen sie die beiden<br />

Gr<strong>und</strong>schulen. Danach steht für sie der Wechsel in die örtliche Gesamtschule oder<br />

eine andere weiterführende Schule – überwiegend im benachbarten Dorsten - an.<br />

Durch den auswärtigen Schulbesuch verbringen Jugendliche nach dem Unterricht<br />

viel Zeit in den Schulstandorten, so dass sie erst später am Tag wieder in Schermbeck<br />

eintreffen.<br />

In Schermbeck gibt es einige Treffpunkte von Jugendlichen, die sich besonders auf<br />

den kommerziellen Raum beziehen. Aber auch die Schulhöfe, die Skateranlage <strong>und</strong><br />

der Rathausplatz sind beliebte Treffpunkte. Leider kommt es hier immer wieder zu<br />

starken Verunreinigungen durch Graffiti oder Müll. Auch Vandalismus ist hier keine<br />

Seltenheit.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Schermbeck sind aber auch stark in die Vereinslandschaft<br />

eingeb<strong>und</strong>en (Sportvereine <strong>und</strong> kirchliche Jugendgruppen). Die Pfadfinder der DPSG<br />

verfügen über ein eigenes Vereinsheim. Anlaufstelle für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

ist die einzige örtliche Jugendeinrichtung in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde.<br />

Hier finden sich überwiegend Gesamtschülerinnen <strong>und</strong> –schüler ein, die<br />

aus sozialschwachen <strong>und</strong> / oder alleinerziehenden Familien stammen. Ältere Jugendliche<br />

sind in der Einrichtung nicht oder nur wenig vertreten. Die Kooperationen<br />

57


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

des Jugendhauses finden hauptsächlich mit dem Offenen Ganztag der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule<br />

statt. Der Träger hier ist das Diakonische Werk <strong>Wesel</strong>. Kontakte<br />

mit anderen Vereinen <strong>und</strong> Verbänden beziehen sich in erster Linie auf den Informationsaustausch<br />

von Terminen etc.<br />

Da so viele Jugendliche in Vereinen <strong>und</strong> Gruppen engagiert sind, nehmen sie für<br />

sich einen hohen zeitlichen Druck wahr, der sie dazu veranlasst, in ihrer noch frei<br />

verfügbaren Zeit, möglichst keine weiteren Verbindlichkeiten einzugehen.<br />

Der Ortsteil Damm<br />

Das Leben der <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendlichen in<br />

Damm ist geprägt von<br />

der Randlage <strong>und</strong> der<br />

geringen Größe des<br />

Ortsteils. In Damm<br />

leben 143 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche im Alter<br />

von 6 bis 17 Jahren.<br />

Grafik 9<br />

85<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Damm<br />

58<br />

6 bis 11 Jahre<br />

12 bis 17 Jahre<br />

In Damm leben die Familien überwiegend in eigenen Häusern, teilweise noch mit den<br />

Großeltern im Nahbereich. Mittlerweile wohnen - durch die Erschließung von Neubaugebieten<br />

- viele Zugezogene aus dem Ruhrgebiet hier. <strong>Kinder</strong> besuchen eher die<br />

Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule im Ortsteil Schermbeck. Jugendliche besuchen in der<br />

Mehrzahl die Gesamtschule im Ortsteil Schermbeck, aber auch die weiterführenden<br />

Schulen in <strong>Wesel</strong>. Die Teilnahme am Vereinsleben gehört in Damm zur üblichen<br />

Freizeitgestaltung, wobei Eltern <strong>und</strong> Jugendliche gefordert sind, die Entfernungen zu<br />

den auswärts gelegenen Vereinsstätten zu überwinden. Im Winter geschieht dies<br />

durch den sog. „Elternfahrverkehr“, im Sommer mit dem Fahrrad. Jugendliche sind<br />

daher zum großen Teil auf die Eltern angewiesen. Dies führt dazu, dass viele Jugendliche<br />

Damm am Morgen verlassen <strong>und</strong> dann den gesamten Tag außerhalb des<br />

Ortes verbringen.<br />

58


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Im Ortsteil Damm gibt es eine Jugendeinrichtung ohne Fachkraft in Trägerschaft der<br />

Ev. Kirchengemeinde Drevenack. Die Angebote <strong>und</strong> Öffnungszeiten werden vornehmlich<br />

von einer Honorarkraft vorgehalten.<br />

Für die Arbeit der Jugendeinrichtung bedeutet die Lebenssituation der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendlichen in Damm, dass sie sich deutlich an den Angeboten der Vereine <strong>und</strong> der<br />

schulischen Situation orientieren müssen.<br />

Die Jugendlichen, die die Jugendeinrichtung besuchen, möchten in erster Linie „chillen“<br />

<strong>und</strong> selbstverantwortet ihre Freizeit verbringen. Das Motto <strong>und</strong> gleichzeitig Ziel<br />

des Jugendhauses ist: „Kümmere dich selber um dich“, was heißt, dass das Jugendhaus<br />

den Jugendlichen Dinge ermöglich will. Wer Hunger hat, kann sich etwas kochen,<br />

wer chatten will, kann auch dies tun.<br />

Die Gruppenarbeit als Jungen- <strong>und</strong> Mädchengruppe ist kreativ <strong>und</strong> offen <strong>und</strong> in der<br />

Mädchengruppe treffen sich 12 bis 15-jährige Mädchen. Da die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

verschiedene Schulen besuchen, fungiert das Jugendhaus als Integrationsfaktor<br />

für das jugendliche Dorfleben.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der geringen Größe des Gemeinwesens sind große Kooperationen nicht<br />

erforderlich, weil die meisten Dinge sofort <strong>und</strong> schnell abgestimmt werden können.<br />

Der Ortsteil Gahlen<br />

Im Ortsteil Gahlen unterhält die Ev. Kirchengemeinde Gahlen in ihrem Gemeindehaus<br />

ein Angebot an <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Ein Zuschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

wurde bislang nicht nachgefragt. Das Einzugsgebiet der Kirchengemeinde reicht bis<br />

in die Stadt Dorsten hinein, wo ein weiteres Jugendheim betrieben wird.<br />

Schwerpunkt der Jugendarbeit ist die ausgeprägte Ten-Sing-Arbeit, die viele Jugendliche<br />

durch die musikalische Bildung begeistert.<br />

Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Schermbeck<br />

• Entwicklung eines eigenständigen Profils für die offene Treffpunktarbeit, insbesondere<br />

für die Treffpunktarbeit mit Jugendlichen<br />

• Verstärkung der aufsuchenden Arbeit an den informellen Treffpunkten <strong>und</strong> der<br />

mobilen Angebote<br />

• Entwicklung der Kooperation mit den örtlichen Schulen<br />

59


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Sonsbeck<br />

Die Gemeinde Sonsbeck liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> ist<br />

mit einer Bevölkerungszahl von 8.831 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern die kleinste<br />

Gemeinde des Zuständigkeitsbereiches.<br />

Mit 6.567 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern ist der Ortsteil Sonsbeck der größte.<br />

Hamb folgt mit 1.249 <strong>und</strong> Labbeck mit 1.015 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern.<br />

In Sonsbeck leben insgesamt 1.216 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17<br />

Jahren, davon 924 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Sonsbeck, 147 in Hamb <strong>und</strong> 144 in<br />

Labbeck.<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. HOT – Ev. Jugendheim, Herrenstr. 19, Sonsbeck<br />

2. Jugendtraum- KJG Hamb, Hubertusweg 5, Sonsbeck-Hamb<br />

60


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Sonsbeck<br />

Im Ortsteil Sonsbeck leben 924 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, 401 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Sonsbeck<br />

600<br />

523<br />

500<br />

401<br />

400<br />

300<br />

200<br />

bis 11 Jahren <strong>und</strong> 523<br />

Jugendliche im Alter von 12<br />

bis 18 Jahren.<br />

100<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 9<br />

Im Ortsteil gibt es eine Jugendeinrichtung mit Fachkraft in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde.<br />

Die Jugendeinrichtung besuchen r<strong>und</strong> 80 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

wöchentlich, 40 - 50 besuchen täglich den offenen Bereich, r<strong>und</strong> 30 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

sind in der Gruppenarbeit aktiv. Von diesen Stammbesuchern sind 25 %<br />

Mädchen. Die Mehrheit der Jugendlichen besucht die Hauptschule, wobei die 12-<br />

bis 17-jährigen die größte Gruppe darstellen.<br />

Die Jugendarbeit ist cliquenabhängig mit wechselnden Cliquen <strong>und</strong> Generationen,<br />

die im Verlauf eines Jahres wechseln. Das Freizeitinteresse der Jugendlichen besteht<br />

größtenteils in eigenverantwortlichen Aktivitäten wie Chillen, Musik hören,<br />

Computernutzung, Fre<strong>und</strong>e treffen, Musik machen in der Band.<br />

Mobile jährlich wiederkehrende Angebote bei der Teilnahme an Aktivitäten der Gemeinde<br />

(Brunnenlauf, Kicken gegen <strong>Kinder</strong>armut, Dorfaktionstag, Jugendaktionstag<br />

etc.) werden von Jugendlichen sehr gut angenommen <strong>und</strong> vernetzen sowohl die Jugendlichen<br />

untereinander als auch die Jugendeinrichtung mit anderen im Sozialraum<br />

tätigen Akteuren. Die Fachkraft der Jugendeinrichtung nimmt Verantwortung für den<br />

Sozialraum wahr, indem aufsuchende Jugendarbeit geleistet wird. Die Jugendlichen,<br />

die an informellen Treffpunkten zu finden sind, sind auch in der Einrichtung bekannt,<br />

nutzen aber gerne ihre persönlichen Freiheiten an pädagogisch unbeaufsichtigten<br />

Orten.<br />

Insbesondere das Fußballspielen draußen <strong>und</strong> in der Halle ist ein Angebot der Jugendeinrichtung,<br />

welches den Jungen das Fußballspiel ohne Vereinszugehörigkeit<br />

ermöglicht.<br />

61


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Hamb<br />

Der Ortsteil Hamb ist mit dem Sonsbecker Ortsteil Labbeck der einzige Ortsteil im<br />

Zuständigkeitsbereich, in dem die Zahl der <strong>Kinder</strong> im Alter von 6 bis 11 Jahren höher<br />

ist als die Zahl der Jugendlichen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hamb<br />

90<br />

84<br />

80<br />

70<br />

63<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

84 <strong>Kinder</strong>n stehen 63<br />

Jugendliche gegenüber.<br />

Tabelle 10<br />

In Hamb ist der Jugendverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) der alleinige<br />

Anbieter der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> Träger der Jugendeinrichtung ohne<br />

Fachkraft. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Hamb können in verschiedener Weise die Angebote<br />

der KJG nutzen. Diese bietet offene Gruppenarbeit nach Jahrgängen an. Offene<br />

Projekte <strong>und</strong> der offene Jugendraum ergänzen dieses zweiwöchentliche Angebot.<br />

Offene Projekte richten sich eher an die <strong>Kinder</strong>. Der offene Raum besteht seit<br />

vielen Jahren <strong>und</strong> ist in dieser Form etwas Besonderes. Jugendliche im Alter von 14<br />

bis 17 Jahren können sich nach Vorlage eines Ausweises den Schlüssel holen <strong>und</strong><br />

sich dort in eigener Verantwortung aufhalten.<br />

Dieser Raum ist bei Jugendlichen in Sonsbeck bekannt. Insbesondere wird der<br />

Raum von Jugendlichen genutzt, die Fre<strong>und</strong>e nicht mit nach Hause bringen können<br />

oder wollen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Lage des Ortsteils bestehen auch bei den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

viele Kontakte in den Nachbarkreis Kleve. Hier sind insbesondere im Ortsteil Kapellen<br />

der Stadt Geldern die Angebote des dortigen Sportvereins <strong>und</strong> der Deutsche<br />

Pfadfinderschaft St. Georg interessant.<br />

62


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Labbeck<br />

Auch im Ortsteil Labbeck ist das Verhältnis der <strong>Kinder</strong>zahl zur Zahl der Jugendlichen<br />

anderes als in allen anderen Kommunen. Die Altergruppe der 6- bis 11-Jährigen ist<br />

78<br />

76<br />

74<br />

72<br />

70<br />

68<br />

66<br />

64<br />

62<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Labbeck<br />

77<br />

68<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

mit 77 <strong>Kinder</strong>n größer als die<br />

Gruppe der Jugendlichen.<br />

Tabelle 11<br />

Im Labbeck gibt es keine offene Jugendeinrichtung. <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche werden<br />

überwiegend über die kirchliche <strong>und</strong> sportliche Jugendarbeit angesprochen. Das Leben<br />

ist dörflich geprägt <strong>und</strong> in der Vergangenheit sind keine besonderen Vorkommnisse<br />

mit oder von Jugendlichen bekannt geworden.<br />

Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Sonsbeck<br />

• Verstärkung der aufsuchenden <strong>und</strong> mobilen Angebote auch in den Ortsteilen<br />

• Fortsetzung der Kooperation mit den örtlichen Schulen<br />

63


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Xanten<br />

Die Stadt Xanten liegt im linksrheinischen Bereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> ist mit einer<br />

Bevölkerungszahl von 22.110 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern die kleinste der<br />

drei Städte im Zuständigkeitsbereich. Die sechs Ortsteile verteilen sich auf einer großen<br />

Fläche <strong>und</strong> verzeichnen auch unterschiedliche Einwohnerzahlen. Die Innen-,<br />

Altstadt, Hochbruch <strong>und</strong> Lüttingen sind die bevölkerungsreichsten Stadtteile, gefolgt<br />

von den Dörfern Birten, Wardt, Vynen-Obermörmter <strong>und</strong> Marienbaum. Zum Stichtagleben<br />

2.877 <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren in Xanten. Von ihnen<br />

sind 1.231 im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 1.646 im Alter von 12 bis 17 Jahren.<br />

___________________________________________________________________<br />

Die Nummern zeigen die Standorte der Jugendeinrichtungen:<br />

1. „EVAN“ – Ev. Jugendheim, Kurfürstenstr. 3, Xanten<br />

2. Jugendkulturwerkstatt Xanten, Im Niederbruch 6, Xanten<br />

3. Kath. Jugendheim, Klosterstr.6, Xanten-Marienbaum<br />

4. Jugendraum Vynen, Hauptstr. 18, Xanten-Vynen<br />

5. Jugendraum Birten, Gindericher Str., Xanten-Birten<br />

64


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Ortsteil Xanten<br />

Der Ortsteil Xanten besteht aus dem gesamten Innenstadtgebiet <strong>und</strong> dem Ortsteil<br />

Lüttingen <strong>und</strong> hat daher eine große Bevölkerungszahl, die sich auch im Bevölkerungsanteil<br />

der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen niederschlägt. Die Zusammenführung dieser<br />

Bezirke spiegelt das Gefühl insbesondere der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen aus Lüttingen<br />

wieder, die sich auf Gr<strong>und</strong> der örtlichen Nähe zum Innenstadtbereich hingezogen<br />

fühlen.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in<br />

Xanten-Innenstadt, Lüttingen <strong>und</strong> Wardt<br />

1200<br />

1120<br />

1000<br />

871<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 12<br />

Im Ortsteil Xanten gibt es zwei Jugendeinrichtungen mit Fachkräften, das Jugendheim<br />

der Ev. Kirchengemeinde Xanten-Moermter „EVAN“ <strong>und</strong> die Jugendkulturwerkstatt<br />

in Trägerschaft der Sozialstiftung.<br />

Das Ev. Jugendheim EVAN macht offene Angebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, die<br />

überwiegend aus der Innenstadt, dem Hochbruch <strong>und</strong> Lüttingen stammen. Die Jugendlichen<br />

besuchen überwiegend die Walter-Bader-Realschule <strong>und</strong> das Gymnasium.<br />

Haupt- <strong>und</strong> Förderschülerinnen <strong>und</strong> -schüler sind eher wenig vertreten. Auffallend<br />

ist, dass die Schülerinnen der Marienschule die Angebote des Jugendheims nur<br />

wahrnehmen, wenn es sich um geschlechtsspezifische Angebote handelt, z. B. die<br />

jährliche Mädchenwoche. Es ist bekannt, dass gerade die Marienschülerinnen neben<br />

ihrem Vereinsengagement sehr stark in die schulischen Belange eingeb<strong>und</strong>en sind.<br />

Während die <strong>Kinder</strong> eher im kreativen Bereich tätig sind, nutzen die Jugendlichen<br />

eher die Möglichkeiten des Treffs. Die Stammgruppe der Jugendlichen ist im Alter<br />

von 12 bis 15 Jahren. Die Jugendlichen verstehen sich als eine Clique, die sich aus<br />

der Schule kennt, <strong>und</strong> die wiederum Fre<strong>und</strong>e mitbringt, so dass die Jugendeinrich-<br />

65


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

tung zum Treffpunkt wird. Deutlich in den Angeboten des „EVAN“ ist, dass gerade die<br />

angebotenen Spielnächte bei den Jugendlichen sehr stark nachgefragt werden. Auch<br />

Ausflüge <strong>und</strong> Aktivitäten am Wochenende <strong>und</strong> in den Ferien werden von den Jugendlichen<br />

stark nachgefragt.<br />

Ältere Jugendliche ab 16 Jahren werden durch gezielte Angebote angesprochen,<br />

insbesondere ist hier eine 14-tägig stattfindende Jugendgruppe am Freitag Abend zu<br />

nennen. Auch werden Ferien- <strong>und</strong> Projektangebote gezielt für diese Altergruppe ausgeschrieben.<br />

R<strong>und</strong> 20 Jugendliche nutzen die Übermittagbetreuung für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

der weiterführenden Schulen, die ein warmes Mittagessen anbietet <strong>und</strong> bei der Fertigung<br />

der Hausaufgaben begleitet. Durch dieses Angebot wird regelmäßig auch Kontakt<br />

zu den Eltern aufgebaut <strong>und</strong> gepflegt, die oft alleinerziehend <strong>und</strong> berufstätig<br />

sind.<br />

Die Jugendkulturwerkstatt als zweite Jugendeinrichtung im Ortsteil befindet sich in<br />

Trägerschaft der Sozialstiftung. Sie ist überwiegend Anlaufstelle für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

aus dem Stadtteil Hochbruch. Hier leben Familien mit Zuwanderungsgeschichte,<br />

überwiegend Kurden <strong>und</strong> Zuwanderer aus dem arabischen Raum. 80% der<br />

Besucher sind männlich <strong>und</strong> im Alter zwischen 12 <strong>und</strong> 16 Jahren. Ältere Jugendliche<br />

sind hier selten Besucher <strong>und</strong> engagieren sich erst im jungen Erwachsenenalter in<br />

der Arbeit des Fördervereins für die Jugendeinrichtung. Die regelmäßigen Besucher<br />

sind zur Hälfte Migranten, haben zunächst ein homogenes Familienumfeld. Trennung<br />

der Eltern ist eher die Ausnahme. Die Mehrheit hat bis zu drei Geschwister <strong>und</strong> oft<br />

leben die <strong>Kinder</strong> zusammen mit der Großfamilie. Dies bedeutet enge Wohnverhältnisse<br />

<strong>und</strong> den <strong>Kinder</strong>n steht zu Hause kein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Jugendeinrichtung<br />

ist für sie ein Raum des Rückzugs, dessen niederschwellige Angebote<br />

gerne genutzt werden. Die Möglichkeit des Fußballspielens in der Halle ist<br />

ebenso wichtig wie die Spiele an den Spielkonsolen. Hier können die Jugendlichen<br />

an den technischen Geräten teilhaben, die ihnen zu Hause nicht zur Verfügung stehen.<br />

Das verbindende Element dieser Clique ist das Fußballspielen <strong>und</strong> der gemeinsame<br />

Schulbesuch.<br />

Von großer Bedeutung für die Jugendkulturwerkstatt sind die monatlich stattfindenden<br />

Bandauftritte. Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene aus Xanten <strong>und</strong> der Umgebung<br />

finden hier eine für sie wichtige <strong>und</strong> jugendgemäße Form der Freizeitgestaltung<br />

66


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

<strong>und</strong> Geselligkeit. Insbesondere der Förderverein ist hier maßgeblich an der Umsetzung<br />

dieser Veranstaltungen beteiligt.<br />

Im Ortsteil Wardt wohnen die wenigsten <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen der umliegenden<br />

Dörfer. Sie sind mit nahezu allen Aktivitäten in die anderen Ortsteile, insbesondere<br />

nach Xanten-Lüttingen orientiert. Es kann also davon ausgegangen werden, dass mit<br />

den bereits gemachten Äußerungen zu den Lebenslagen von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

auch die <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen in Wardt eingeschlossen sind.<br />

Der Ortsteil Vynen-Obermörmter<br />

Die Ortsteile Vynen <strong>und</strong> Obermörmter werden traditionell als ein Ortsteil gefasst, obwohl<br />

sie eine große Entfernung voneinander haben. Die Bevölkerungszahl der hier<br />

lebenden <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ist zusammen betrachtet die höchste der Xantener<br />

„Dörfer“. 141 <strong>Kinder</strong> im Alter von 6 bis 11 Jahren <strong>und</strong> 216 Jugendliche im Alter<br />

von 12 bis 17 Jahren leben in diesen beiden Bezirken, wobei die meisten in Vynen<br />

leben.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Ortsteil Obermörmter /<br />

Vynen<br />

141<br />

216<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

In Obermörmter gibt es keine<br />

Jugendeinrichtung, es<br />

existiert jedoch ein Spielplatz<br />

mit angrenzendem<br />

Bolzplatz, der insbesondere<br />

von Familien mit kleineren<br />

<strong>Kinder</strong>n gut frequentiert<br />

wird.<br />

Tabelle 13<br />

Der Ortsteil Vynen hat noch eine eigene Gr<strong>und</strong>schule, die seit 2010 ein Teilstandort<br />

der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule Xanten ist. Die hier zur Schule gehenden <strong>Kinder</strong><br />

können kleine Klassen <strong>und</strong> ein großes Raumangebot genießen. Auf Gr<strong>und</strong> der dörflichen<br />

Atmosphäre sind <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Vereinen aktiv. Man kennt sich untereinander.<br />

Dennoch haben sich Jugendliche auch in Vynen öffentliche Plätze als<br />

informelle Treffpunkte im Dorfleben ausgesucht.<br />

Für diese Jugendlichen, die nicht so mobil sind oder die einen Teil ihre Freizeit lieber<br />

im Heimatdorf verbringen, gibt es seit Anfang 2010 einen offenen Jugendraum, eine<br />

67


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

geförderte Jugendeinrichtung ohne Fachkraft, die von einer Elterninitiative geleitet<br />

wird. Den engagierten Eltern <strong>und</strong> den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen stehen Räumlichkeiten<br />

in der alten Feuerwehrwache zur Verfügung.<br />

Der Ortsteil Marienbaum<br />

Der Ortsteil Marienbaum ist geprägt durch seine Randlage zur Stadt Xanten <strong>und</strong> zum<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>. Die jüngeren <strong>Kinder</strong> besuchen die Gr<strong>und</strong>schule mit der entsprechenden<br />

Ganztagsbetreuung, die Jugendlichen besuchen weiterführende Schulen in Xanten<br />

<strong>und</strong> in benachbarten Städten im <strong>Kreis</strong> Kleve.<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren im Ortsteil<br />

Marienbaum<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

129<br />

170<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 14<br />

Ihre Freizeit verbringen Jugendliche meist in örtlichen Vereinen (Sportvereine,<br />

Schützenvereine). Im Ortsteil gibt es auch informelle Treffpunkte von Jugendlichen,<br />

die immer wieder gut genutzt werden <strong>und</strong> oftmals auch negativ belastet sind. Die<br />

einzige Jugendeinrichtung ohne Fachkraft in Trägerschaft der Propsteigemeinde<br />

Xanten wurde bis vor einigen Jahren mit festangestellten Honorarkräften geführt.<br />

Nach Ausscheiden der letzten Honorarkraft musste das Angebot eingestellt werden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Bedarfslage im Ortsteil Marienbaum ist die Einrichtung jedoch im Bedarfsplan<br />

weiter enthalten.<br />

Der Ortsteil Birten<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in Birten sind auf Gr<strong>und</strong> der Entfernung zur Innenstadt auf<br />

eigene Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr oder die Eltern angewiesen. Trotz einiger<br />

kleiner Neubaugebiete ist auch hier die <strong>Kinder</strong>zahl sinkend.<br />

68


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren im Ortsteil<br />

Birten<br />

160<br />

140<br />

140<br />

120<br />

100<br />

90<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre<br />

Tabelle 15<br />

Auch hier nutzen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche das Vereinsangebot <strong>und</strong> sind mit ihren<br />

Freizeitaktivitäten eher zur Innenstadt hin orientiert. Um die Freizeitmöglichkeiten im<br />

Dorf zu beleben, hat der örtliche Schützenverein im Zuge des Baus seines Schützenhauses<br />

einen Jugendraum gebaut, der seit 2011 als Einrichtung der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendarbeit ohne Fachkraft gefördert wird. <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen ist<br />

der Treffpunkt mittlerweile bekannt <strong>und</strong> sie nutzen die Öffnungszeiten.<br />

Handlungsempfehlungen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Xanten<br />

• Profilentwicklung der offenen Treffpunktarbeit,<br />

• Entwicklung eines Konzeptes für regelmäßige mobile Angebote <strong>und</strong> Aktionen<br />

für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche in den Stadtteilen,<br />

• Verstärkung der aufsuchenden <strong>und</strong> mobilen Angebote,<br />

• Sicherstellung von Angeboten in den Ortsteilen.<br />

69


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.1.2 Bestandsdarstellung<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in fast allen Kommunen geprägt<br />

durch die ländliche Struktur. Diese stellt an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche besonders<br />

die Anforderung, räumliche Entfernungen für die Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge<br />

zu überwinden. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> in Jugendeinrichtungen<br />

angeboten, in denen überwiegend hauptamtliche pädagogische<br />

Fachkräfte arbeiten oder die als Einrichtungen ohne Fachkraft <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

mit ehrenamtlichen Tätigen <strong>und</strong> / oder Honorarkräften anbieten.<br />

Über den gesamten Zuständigkeitsbereich verteilt gibt es 25 geförderte offene Einrichtungen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Von den 25 Einrichtungen verfügen 14<br />

über geförderte hauptamtliche Fachkräfte. Die 11 anderen Jugendeinrichtungen werden<br />

mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>und</strong> / oder Honorarkräften<br />

geführt.<br />

Im Förderplan 2006 bis 2009 wurden in den nachfolgenden Jugendeinrichtungen<br />

19,65 Stellen für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ausgewiesen. Diese Fachkräftezahl<br />

wurde im Verlauf des Geltungszeitraums auf 18,65 Stellen reduziert.<br />

Tabelle 16: Bestand an Jugendeinrichtungen – Stand: 30.06.2011<br />

Ort Einrichtung Träger Festgestellter<br />

Bedarf<br />

2006<br />

Veränderungen<br />

mit Stand<br />

31.07.2011<br />

Alpen Ev. Jugendheim Alpen Ev. Kirchengemeinde 1,5 1,5<br />

Alpen<br />

Ev. Jugendheim Menzelen Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />

Alpen<br />

Jugendheim Bönninghardt Jugendgruppe JUBO 0 0<br />

Bönninghardt<br />

Hamminkeln Jugendzentrum Hamminkeln Stadt Hamminkeln 2,5 2,0<br />

Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde<br />

Brünen<br />

Kath. Jugendheim Dingden Kath. Kirchengemeinde<br />

St. Pankratius Dingden<br />

Ev. Jugendheim Mehrhoog Ev. Kirchengemeinde<br />

Haffen-Mehr-<br />

Mehrhoog<br />

Ev. Jugendheim Dingden Ev. Kirchengemeinde<br />

Hamminkeln<br />

Jugendraum Loikum Trägergemeinschaft<br />

Jugendraum Loikum<br />

Hünxe Ev. Jugendheim Drevenack Ev. Kirchengemeinde<br />

Drevenack<br />

1,0 0<br />

0,5 0,5<br />

1,0 1,0<br />

0,5 0,5<br />

- 0<br />

1,0 1,0<br />

70


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

Schermbeck<br />

Ev. Jugendheim Hünxe Ev. Kirchengemeinde 1,0 1,5<br />

Hünxe<br />

Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />

Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />

Hünxe<br />

Kath. Jugendheim Bruckhausen<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

Bruckhausen<br />

0 --<br />

Jugendzentrum Klingerhuf Neukirchener Erziehungsverein<br />

2,0 2,0<br />

Neukirchen<br />

CVJM Jugendheim<br />

CVJM Neukirchen 1,0 1,0<br />

Neukirchen<br />

e.V.<br />

Kath. Jugendheim<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

0 0<br />

Neukirchen<br />

St. Quirinus Neukirchen<br />

Ev. Jugendheim Vluyn Ev. Kirchengemeinde 2,0 2,0<br />

Vluyn<br />

Ev. Jugendheim<br />

Ev. Kirchengemeinde 2 2<br />

Schermbeck<br />

Schermbeck<br />

Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde 0 0<br />

Drevenack<br />

Streetcafe e.V. Streetcafe e.V. 0 -<br />

Sonsbeck Ev. Jugendheim Sonsbeck Ev. Kirchengemeinde 1,0 1,0<br />

Sonsbeck<br />

DPSG Jugendheim<br />

DPSG Sonsbeck 0 0<br />

Sonsbeck<br />

KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb 0 0<br />

Xanten Ev. Jugendheim Xanten Ev. Kirchengemeinde 1,65 1,65<br />

Xanten<br />

Jugendkulturwerkstatt Xanten<br />

Sozialstiftung Xanten 1,0 1,0<br />

Kath. Jugendheim Xanten Kath. Propsteigemeinde<br />

0 -<br />

St. Viktor Xanten<br />

Jugendtreff „Die Wache“ Elternteam „Die Wache“<br />

- 0<br />

Xanten-Vynen<br />

Jugendtreff Birten<br />

Trägerverein Schützen-<br />

- 0<br />

<strong>und</strong> Jugend-<br />

räume Birten e.V.<br />

Kath. Jugendheim<br />

Kath. Propsteigemeinde<br />

0 -<br />

Marienbaum<br />

St. Viktor Xanten<br />

Gesamt 19,65 18,65<br />

Veränderungen gegenüber dem Förderplan 2006 bis 2009<br />

Bedingt durch Trägerwechsel, Ausscheiden <strong>und</strong> Wechsel von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeitern sowie anderen Faktoren zeigt sich die Landschaft der offenen <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit nicht statisch, sondern ist im Verlauf der Zeit Veränderungen unterworfen.<br />

Diese werden im Folgenden für den Zeitraum der Laufzeit des vergangenen<br />

Förderplans skizziert.<br />

71


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Hamminkeln<br />

Jugendzentrum JuZe Hamminkeln<br />

Die Trägerschaft des Jugendzentrums, die seit 2005 als Kooperation zwischen der<br />

Stadt Hamminkeln <strong>und</strong> der Ev. Kirchengemeinde bestand, ging 2009 – zunächst befristet<br />

für ein Jahr - ganz auf die Kirchengemeinde über. Anfang 2010 entschied sich<br />

die Stadt zur Kündigung des Vertrages <strong>und</strong> übernahm die alleinige Trägerschaft des<br />

Jugendzentrums. Zunächst als Einrichtung ohne Fachkräfte wird das Haus nun seit<br />

April 2011 wieder mit zwei Fachkräften betrieben. Ein Stellenanteil von 0,5 wurde<br />

nicht wieder besetzt.<br />

Ev. Jugendheim Brünen<br />

2007 schied die hauptamtliche Mitarbeiterin in der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Aus finanziellen Gründen sah sich die Kirchengemeinde<br />

Brünen nicht mehr in der Lage, die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mit<br />

hauptamtlichem Personal weiter zu führen <strong>und</strong> betreibt das Jugendheim seitdem als<br />

Einrichtung ohne Fachkraft.<br />

Jugendraum Loikum<br />

Der Jugendraum Loikum wurde 2008 in die Förderung aufgenommen, weil der Bedarf<br />

für eine Einrichtung ohne Fachkraft auf Gr<strong>und</strong> der ländlichen Struktur der<br />

Ortsteile Loikum <strong>und</strong> Wertherbruch gegeben ist. In den neugeschaffenen Jugendräumen<br />

im Gebäude der Feuerwehr konnten Räumlichkeiten geschaffen werden,<br />

<strong>und</strong> das Loikumer Blasorchester übernahm die Trägerschaft.<br />

Hünxe<br />

Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />

Seit 2003 wurde das Jugendheim in Hünxe-Bruckhausen mit einer Honorarkraft betrieben,<br />

weil der Träger, die Ev. Kirchengemeinde Hünxe, den Eigenanteil für die Beschäftigung<br />

einer Fachkraft nicht mehr aufbringen konnte. 2010 machten Bestrebungen<br />

in der Bürgerschaft <strong>und</strong> der Politik auf den nicht zufriedenstellenden Zustand der<br />

Räumlichkeiten <strong>und</strong> der Personalsituation in Hünxe-Bruckhausen aufmerksam. Die<br />

Gemeinde Hünxe beschloss, den erforderlichen Eigenanteil der Personalfinanzierung<br />

in Höhe von 40 % zu übernehmen. Daraufhin hat die Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />

die Stelle in Bruckhausen zum 15. November 2010 mit einer Fachkraft mit hälftigem<br />

Stellenanteil besetzt.<br />

72


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kath. Jugendheim St. Albertus-Magnus, Bruckhausen<br />

2007 entschloss sich die Kath. Kirchengemeinde ihre Jugendeinrichtung ohne Fachkraft<br />

zu schließen, weil sie immer weniger <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche erreichen konnte.<br />

Schermbeck<br />

Streetcafe e.V.<br />

Die Jugendeinrichtung Streetcafe des gleichnamigen Vereins wurde 2006 in die Förderung<br />

als Einrichtung ohne Fachkraft aufgenommen. Leider konnte die Arbeit nicht<br />

längerfristig geleistet werden, <strong>und</strong> die Einrichtung wurde Anfang 2007 geschlossen.<br />

Xanten<br />

Jugendtreff Vynen„Die Wache“<br />

Der Jugendtreff „Die Wache“ in Xanten-Vynen wurde zeitlich begrenzt für das Jahr<br />

2011 als Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert. Da der Bedarf an <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />

gerade in den Xantener Ortsteilen, sehr hoch ist, soll die Einrichtung<br />

dauerhaft in den Förderplan aufgenommen werden.<br />

Jugendraum Birten<br />

Der Jugendraum des Trägervereins Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume Birten hat nach der<br />

Investitionskostenförderung zum Bau der Räumlichkeiten 2004 in 2011 den Betrieb<br />

als Einrichtung ohne Fachkraft aufgenommen.<br />

Kath. Jugendheim Xanten <strong>und</strong> Kath. Jugendheim Marienbaum<br />

Der ermittelte Bedarf aus dem Jahr 2006 sieht eine Förderung als Einrichtung ohne<br />

Fachkraft der beiden Jugendeinrichtungen der Propsteigemeinde in Xanten vor. Die<br />

Propsteigemeinde hat den Zuschuss allerdings seit 2010 nicht mehr abgerufen.<br />

73


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Trägerschaft der Einrichtungen<br />

Die überwiegende Zahl der Einrichtungen befindet sich in Trägerschaft der Ev. Kirche.<br />

Die unten angefügte Tabelle zeigt die Trägerlandschaft im Überblick:<br />

Tabelle 17: Jugendeinrichtungen nach Trägern<br />

Träger<br />

Anzahl der Jugendeinrichtungen<br />

mit Fachkraft<br />

Anzahl der Jugendeinrichtung<br />

ohne Fachkraft<br />

Evangelische Kirche 10 3<br />

Katholische Kirche 1 1<br />

Jugendverband 1 5<br />

Kommune 1 0<br />

Sonstige 2 1<br />

Gesamt 15 10<br />

Personalstand in den Jugendeinrichtungen (Stand 31.07.2011)<br />

Die geförderten 18,65 Fachkraftstelle sind mit 21 Fachkräften in Voll- oder Teilzeit<br />

besetzt. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss eine Jugendeinrichtung mit mindestens einer vollzeitbeschäftigten<br />

pädagogischen Fachkraft ausgestattet sein. Anstelle einer Vollzeitkraft<br />

können auch zwei Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Die beruflichen Qualifikationen<br />

der Fachkräfte liegen überwiegend im Bereich der sozialen Arbeit (Sozialpädagogik/<br />

Sozialarbeit 6) <strong>und</strong> des Erziehungswesens (5), die anderen Fachkräfte haben Abschlüsse<br />

wie z.B. in Sozialwissenschaften oder als Lehrer. Die Mehrzahl der Fachkräfte<br />

hat damit eine pädagogische Ausbildung.<br />

Der Anteil der weiblichen Personen liegt bei knapp unter 50% (10 von 21) wobei der<br />

Anteil der Teilzeitkräfte bei den Frauen leicht erhöht ist (6 bei 4 männlichen). Der Altersdurchschnitt<br />

der pädagogischen Fachkräfte liegt bei 42 Jahren. Ein Großteil der<br />

Fachkräfte arbeitet bereits seit vielen Jahren in den Einrichtungen. Angesichts des<br />

Arbeitsmarktes ist zu erwarten, dass viele Fachkräfte vermutlich bis zu ihrem Renteneintritt<br />

in den Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit verbleiben werden.<br />

74


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.1.3 Bedarf an Jugendeinrichtungen<br />

Einrichtungen mit Fachkräften<br />

Mit der derzeitigen Anzahl an Fachkräften sieht die Gesamtversorgungsquote mit<br />

Stand vom 31.12.2010 wie folgt aus:<br />

Tabelle 18: Versorgungsquote nach jugendlichen Einwohnern in den Kommunen<br />

geförderte. Mitarbeiter/<br />

-innen in<br />

den Einrichtungen<br />

(Stand<br />

31.07.2011)<br />

Einwohner 6<br />

bis 17 Jahre<br />

(Stand<br />

31.12.2010)<br />

Anzahl der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche pro Fachkraft<br />

Alpen 1,5 1.629 1.086<br />

Hamminkeln 4,0 3.670 917<br />

Hünxe 2,5 1.593 637<br />

Neukirchen-Vluyn 5 3.437 687<br />

Schermbeck 2 1.807 903<br />

Sonsbeck 1 1.216 1216<br />

Xanten 2,65 2.877 1085<br />

Summe 18,65 15761 873<br />

Hier zeigen sich deutliche Unterschiede. Alpen, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten liegen deutlich<br />

unter dem Durchschnitt der anderen kreisangehörigen Kommunen.<br />

Veränderungen<br />

Für die laufende Bedarfsplanung ergibt sich deshalb eine anders gewichtete Verteilung<br />

der Fachkraftstellen, die auch eine gleichmäßigere Versorgungsquote erfüllt.<br />

Änderungen betreffen die Kommunen Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Xanten <strong>und</strong><br />

Sonsbeck.<br />

Tabelle 19: Festgestellte Versorgungsquote<br />

Festgestellter<br />

Bedarf der gefö.<br />

Mitarbeiter/<br />

innen in den<br />

Einrichtungen<br />

Einwohner 6<br />

bis 17 Jahre<br />

(Stand<br />

31.12.2010)<br />

75<br />

Anzahl der<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

pro Fachkraft<br />

Veränderung<br />

Alpen 1,5 1.629 1086 Keine<br />

Hamminkeln 4,5 3.670 815 Umverteilung einer<br />

0,5-Stelle innerhalb<br />

der<br />

Kommune


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Hünxe 2,5 1.593 637 keine<br />

Neukirchen-Vluyn 5 3.437 687 keine<br />

Schermbeck 2 1.807 903 Keine<br />

Sonsbeck 1,5 1.216 810 Aufstockung um<br />

0,5 Stelle<br />

Xanten 3 2.877 959 Aufstockung um<br />

0,35 Stellenanteil<br />

Summe 20 15761<br />

Alpen<br />

In Alpen gibt es in der Summe keine Veränderungen. Allerdings wird die Umschichtung<br />

einer halben Stelle vom Jugendheim Alpen zum Jugendheim Menzelen, beide<br />

Ev. Kirchengemeinde Alpen, vorgenommen (siehe auch Punkt 3.1.3).<br />

Hamminkeln<br />

In Hamminkeln wurde im Förderplan von 2006 bis 2009 für den Ortsteil Hamminkeln<br />

ein Bedarf von 2,5 Fachkraftstellen festgestellt. Seit April 2011 konnten zwei Stellen<br />

wieder besetzt werden. Die Stadt Hamminkeln sieht aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Situation<br />

dauerhaft von der Besetzung einer 0,5 Stelle ab. Im Ortsteil Hamminkeln-Dingden<br />

lebt eine ähnlich hohe Anzahl von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen wie im Ortsteil Hamminkeln.<br />

Dennoch ist hier nur die Besetzung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

mit einer Fachkraftstelle vorgesehen. Die hohe Bedarfslage im Ortsteil Dingden sieht<br />

daher die Schaffung einer weiteren halben Stelle vor.<br />

Hünxe<br />

Im Hünxe gbit es in der Summe keine Veränderungen. Allerdings wird die Umschichtung<br />

einer halben Stelle vom Jugendheim Hünxe zum Jugendheim Bruckhausen,<br />

beide Ev. Kirchengemeinde Hünxe, vorgenommen.<br />

Neukirchen-Vluyn<br />

In Neukirchen-Vluyn liegen keine Veränderungen vor.<br />

Schermbeck<br />

In Schermbeck liegen keine Veränderungen vor.<br />

76


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Sonsbeck<br />

In Sonsbeck können mit derzeit einer Fachkraft die unbedingt erforderlichen mobilen<br />

<strong>und</strong> aufsuchenden Angebote nur in geringem Umfang gemacht werden. Gerade in<br />

Sonsbeck gibt es auffällig viele Jugendliche an informellen Treffpunkten. Eine Aufstockung<br />

der Fachkraftstellen um 0,5 soll die Angebote der vorhandenen Jugendeinrichtung<br />

der Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck erweitern <strong>und</strong> die Ressource für mobile<br />

Angebote eröffnen.<br />

Xanten<br />

In der Stadt Xanten konzentrieren sich die Einzugsbereiche der Jugendeinrichtungen<br />

mit Fachkräften vornehmlich auf den Innenstadtbereich. Die übrigen Ortsteile werden<br />

von hauptamtlich ausgerichteten Angeboten der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nicht erricht.<br />

Der Stellenanteil für die Stadt Xanten von 2,65 Stellen soll um 0,35 Stellenanteil<br />

ausgeweitet. Die Sozialstiftung Xanten hat sich bereit erklärt, diesen Stellenanteil zu<br />

besetzen, um den Schwerpunkt wahrzunehmen.<br />

Förderung von Einrichtungen ohne Fachkräfte<br />

Zur Zeit werden 11 Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert, die teilweise schon seit<br />

vielen Jahren in die Förderung aufgenommen sind. Auf Basis der Sozialraum- <strong>und</strong><br />

Lebensweltanalyse <strong>und</strong> der Gespräche in den Kommunen sind auch in diesem Förderbereich<br />

gr<strong>und</strong>legende Veränderungen erforderlich. Gr<strong>und</strong>sätzlich werden zukünftig<br />

Einrichtungen ohne Fachkraft nur in den Ortsteilen gefördert, in denen es keine<br />

Einrichtung mit Fachkraft / Fachkräften gibt.<br />

Tabelle 20: Festgestellter Bedarf bei der Förderung von Einrichtungen ohne<br />

Fachkraft.<br />

Ort Einrichtung Träger Kommentar<br />

1 Alpen Ev. Jugendheim Menzelen<br />

Ev. Kirchengemeinde Alpen<br />

Zukünftig gefördert<br />

als Einrichtung mit<br />

Fachkraft (0,5 )<br />

Keine Veränderung<br />

2 Jugendheim Bönninghardt<br />

Jugendgruppe JUBO Bönninghardt<br />

3 Hamminkeln Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde Brünen Keine Veränderung<br />

4 Jugendraum Loikum Loikumer Blasorchester Keine Veränderung<br />

5 Hünxe Ev. Jugendheim Bruckhausen<br />

Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />

77<br />

Zukünftig gefördert<br />

als Einrichtung mit<br />

Fachkraft (0,5)


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Ort Einrichtung Träger Kommentar<br />

6 Neukirchen- Kath. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde<br />

Wegfall der<br />

Vluyn Neukirchen<br />

St. Quirinus Neukirchen<br />

Förderung<br />

7 Schermbeck Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde Drevenack Keine Veränderung<br />

8 Sonsbeck DPSG Jugendheim DPSG Sonsbeck<br />

Wegfall der<br />

Sonsbeck<br />

Förderung<br />

9 KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb Keine Veränderung<br />

10 Xanten Kath. Jugendheim Xanten<br />

Kath. Kirchengemeinde<br />

St. Viktor Xanten<br />

Wegfall der<br />

Förderung<br />

11 Kath. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde<br />

Keine Veränderung<br />

Marienbaum<br />

St. Maria-Himmelfahrt Marienbaum<br />

12 Jugendraum Vynen Elternteam „Die Wache“ Vynen Neu aufzunehmen<br />

13 Jugendraum Birten Trägerverein Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume<br />

Birten e.V.<br />

Neu aufzunehmen<br />

Diese Veränderungen lassen sich folgendermaßen begründen:<br />

• Ev. Jugendheim Alpen-Menzelen <strong>und</strong> Ev. Jugendheim Hünxe-<br />

Bruckhausen<br />

Beide Einrichtungen wurden bisher als Einrichtungen ohne Fachkraft gefördert,<br />

obwohl der Träger hier jeweils eine halbe Fachkraftstelle einsetzt. Im Zuge<br />

der Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung der Betriebskosten von<br />

Jugendeinrichtungen sollen beide Häuser zukünftig als Einrichtungen mit<br />

Fachkraft (0,5 Stelle) gefördert werden.<br />

• Kath. Jugendheim St. Quirinus Neukirchen-Vluyn, Kath. Jugendheim der<br />

Propsteigemeinde Xanten <strong>und</strong> Jugendheim der DPSG Sonsbeck<br />

Das Kath. Jugendheim St. Quirinus in Neukirchen-Vluyn wird aus der Förderung<br />

herausgenommen, weil der Bedarf mit zwei Jugendeinrichtungen mit<br />

Fachkräften im Ortsteil Neukirchen gedeckt ist.<br />

Gleiches trifft auf das Jugendheim „Galerie“ der Kath. Propsteigemeinde Xanten<br />

zu. Im Ortsteil Xanten sind zwei Einrichtungen mit Fachkräften vorhanden.<br />

Das Jugendheim der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg in Sonsbeck befindet<br />

sich in enger Nachbarschaft zu einer geförderten Jugendeinrichtung mit<br />

Fachkraft.<br />

78


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• Jugendräume Xanten-Vynen der Elterninitiative Vynen <strong>und</strong> des Trägervereins<br />

Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume Birten e.V.<br />

In Xanten-Vynen hat sich seit Anfang 2010 die Elterninitiative „Elternwache“<br />

formiert, um ein Angebot an offener <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu installieren.<br />

Die Stadt Xanten hat der Elterninitiative das Gebäude der alten Feuerwache<br />

für die Nutzung zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> durch eine Anschubfinanzierung<br />

gefördert. Um eine finanzielle Absicherung zu erhalten, wurde der Elterninitiative<br />

einmalig für das Jahr 2011 eine Förderung als Einrichtung ohne Fachkraft<br />

bewilligt. Eine dauerhafte Aufnahme in die Förderung soll mit diesem Förderplan<br />

erfolgen.<br />

Mit dem Bau des Schützenhauses in Xanten-Birten hat der Trägerverein<br />

Schützen- <strong>und</strong> Jugendräume e.V. die Gr<strong>und</strong>lage zur Inbetriebnahme eines<br />

Jugendraumes geschaffen. Seit April 2011 besteht nun im Xantener Ortsteil<br />

Birten das Angebot einer Jugendeinrichtung ohne Fachkraft. Auch diese Einrichtung<br />

wurde erstmalig im Jahr 2011 gefördert <strong>und</strong> soll dauerhaft in die Förderung<br />

aufgenommen werden.<br />

79


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Bedarfsplan <strong>2012</strong> bis 2014<br />

Zusammengefasst sieht der Bedarfsplanung für die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

in Einrichtungen für den Zeitraum <strong>2012</strong> bis 2014 wie folgt aus.<br />

Tabelle 21: Festgestellter Bedarf an Jugendeinrichtungen ab <strong>2012</strong><br />

Ort Einrichtung Träger Festgestellter<br />

Bedarf <strong>2012</strong><br />

Alpen Ev.. Jugendheim Alpen Ev. Kirchengemeinde Alpen 1<br />

Ev. Jugendheim Menzelen Ev. Kirchengemeinde Alpen 0,5<br />

Jugendheim Bönninghardt Jugendgruppe JUBO Bönninghardt 0<br />

Hamminkeln Jugendzentrum Hamminkeln Stadt Hamminkeln 2<br />

Ev. Jugendheim Brünen Ev. Kirchengemeinde Brünen 0<br />

Jugendraum Loikum Blasorchester Loikum 0<br />

Hünxe Ev. Jugendheim Drevenack Ev. Kirchengemeinde Drevenack 1<br />

Ev. Jugendheim Hünxe Ev. Kirchengemeinde Hünxe 1<br />

Ev. Jugendheim Ev. Kirchengemeinde Hünxe 0,5<br />

Kath. Jugendheim Dingden Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius 1<br />

Dingden<br />

Ev. Jugendheim Mehrhoog Ev. Kirchengemeinde Haffen-Mehr-<br />

1<br />

Mehrhoog<br />

Ev. Jugendheim Dingden Ev. Kirchengemeinde Hamminkeln 0,5<br />

Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

Jugendzentrum Klingerhuf Neukirchener Erziehungsverein 2<br />

CVJM Jugendheim CVJM Neukirchen e.V. 1<br />

Ev. Jugendheim Vluyn Ev. Kirchengemeinde Vluyn 2<br />

Schermbeck Ev. Jugendheim Ev. Kirchengemeinde Schermbeck 2<br />

Ev. Jugendheim Damm Ev. Kirchengemeinde Drevenack 0<br />

Sonsbeck Ev. Jugendheim Sonsbeck Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck 1,5<br />

KJG Jugendheim Hamb KJG Hamb 0<br />

Xanten Ev. Jugendheim Xanten Ev. Kirchengemeinde Xanten 1,65<br />

Jugendkulturwerkstatt Xanten<br />

Sozialstiftung Xanten 1,35<br />

Kath. Jugendheim Marienbaum<br />

Propsteigemeinde Xanten 0<br />

Jugendraum Vynen Elterninitiative Xanten-Vynen 0<br />

Jugendraum Birten<br />

Trägerverein Schützen- <strong>und</strong> Jugendeinrichtung<br />

0<br />

Birten e.V.<br />

Gesamt 20<br />

80


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Berichtswesen zur offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist bereits seit 2001 gefordert, Daten zur Gestaltung der offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zu erheben, um einerseits den Wirksamkeitsdialog mit den<br />

Jugendeinrichtungen zu betreiben, <strong>und</strong> sich andererseits an der Strukturdatenerhebung<br />

des Landes NRW zu beteiligen.<br />

Die Jugendeinrichtungen berichten über ihre pädagogische Arbeit mittels eines Berichtsbogens,<br />

der anschließend mit den Fachkräften <strong>und</strong> Trägervertretern in einem<br />

jährlichen Zielgespräch bearbeitet wird.<br />

Bereits kurz nach Einführung der Strukturdatenerhebung ist deutlich geworden, dass<br />

Berichtsbögen <strong>und</strong> Strukturdatenerhebung des Landes keine verbindlichen <strong>und</strong> vergleichbaren<br />

Kriterien zur Erfassung der Daten aufweisen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e hat<br />

das Land NRW einen Qualitätsverb<strong>und</strong> ins Leben gerufen, um ein landesweites Berichtswesen<br />

zu initiieren. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat sich auf <strong>Kreis</strong>ebene in enger Kooperation<br />

mit dem Jugendamt der Stadt Dinslaken an der Entwicklung des onlinegestützten<br />

Berichtswesens beteiligt <strong>und</strong> auch mit sechs Einrichtungen an einer Probeerhebung<br />

teilgenommen. Leider konnte das Land das landesweite Berichtswesen<br />

bislang noch nicht verbindlich einführen. In Erwartung dieser Berichterstattung wurde<br />

für das Jahr 2009 kein Bericht der Jugendeinrichtungen angefordert. Einige Daten in<br />

der Zusammenschau werden im Folgenden zusammengefasst.<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

Ehrenamtliche Mitarbeit in einem Jugendverband <strong>und</strong> / oder einer Jugendeinrichtung<br />

kann für die Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen prägend <strong>und</strong> bildend<br />

sein. Deshalb hat auch das ehrenamtliche Engagement in offenen Jugendeinrichtungen<br />

einen festen Platz. In der Zusammenschau der Jahre seit 2006 wird deutlich,<br />

dass nach wie vor mehr Mädchen <strong>und</strong> junge Frauen aktiver sind als Jungen <strong>und</strong> junge<br />

Männer.<br />

81


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Ehrenamtliche Mitarbeitende in den Jugendeinrichtungen<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

weiblich<br />

männlich<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006 2007 2008 2010<br />

weiblich 234 284 309 224<br />

männlich 175 232 200 164<br />

Grafik 10<br />

Besucher <strong>und</strong> Besucherinnen der Jugendeinrichtungen<br />

Bei den Besucherzahlen ist ein rückgängiger Trends festzustellen. Blieben die Besucherzahlen<br />

bis 2008 relativ stabil, so kann für 2010 ein deutlicher Rückgang der Zahlen<br />

festgestellt werden.<br />

Besucherzahlen in Jugendeinrichtungen 2006 bis 2010<br />

1400<br />

1200<br />

1219 1238 1215<br />

1000<br />

1028 1026<br />

1001<br />

928<br />

800<br />

600<br />

766<br />

männlich<br />

weiblich<br />

400<br />

200<br />

0<br />

2006 2007 2008 2010<br />

Grafik 11<br />

82


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Ähnlicher bei den <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu bemerken.<br />

Hier zeigt sich folgendes Bild:<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte<br />

2006 bis 2010<br />

200<br />

180<br />

160<br />

172<br />

153<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

74 74<br />

98<br />

56<br />

52<br />

männlich<br />

weiblich<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006 2007 2008 2010<br />

Grafik 12<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Abstimmung mit den Fachkräften der Jugendeinrichtungen zur Entwicklung<br />

eines Verfahrens zur Erfassung der Zahl von ehrenamtlich Tätigen <strong>und</strong> von<br />

Besucherinnen <strong>und</strong> Besuchern der Jugendeinrichtungen<br />

83


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.1.4 Förderung von Jugendeinrichtungen<br />

Fördergr<strong>und</strong>sätze<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert mit seiner Betriebs- <strong>und</strong> Sachkostenförderung die Personalkosten<br />

von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit sowie die Kosten für<br />

Programmgestaltung, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, für die Ergänzung der Ausstattung<br />

sowie die Kosten von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften von Einrichtungen mit Fachkräften<br />

<strong>und</strong> ohne Fachkräfte.<br />

Trotz der Schwierigkeiten, qualifizierte pädagogische Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt<br />

zu finden, soll von dem Gr<strong>und</strong>satz nicht abgewichen werden, dass nur ausgebildete,<br />

pädagogische Fachkräfte gefördert werden.<br />

Die Diskussion, teilzeitbeschäftigte pädagogische Fachkräfte in die Förderung aufzunehmen,<br />

wurde im Zuge dieser Förderplanung neu belebt. War das Ansinnen der zurückliegenden<br />

Jahre, nur Fachkräfte in Vollzeitstellen zu fördern, so werden nun wegen<br />

veränderter Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt <strong>und</strong> wegen der Leistungsfähigkeit<br />

der Träger auch Teilzeitstellen in die Förderung aufgenommen. Fachkräfte,<br />

die als einzige Fachkraft in einer Jugendeinrichtung arbeiten, sollen eine mindestens<br />

hälftige Arbeitzeit nachweisen. Teilzeitstellen, die in Einrichtungen mit mehreren<br />

Fachkräften arbeiten, sollen zukünftig jedoch nur noch dann gefördert werden, wenn<br />

sie einen Mindestumfang von 15 St<strong>und</strong>en haben.<br />

Die Höhe der Förderung beläuft sich bei Einrichtungen mit Fachkräften auf 60 % der<br />

tatsächlichen Bruttopersonalkosten sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 8.000<br />

Euro für die Programmgestaltung Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, für die Ergänzung<br />

der Ausstattung sowie die Kosten von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften(bisher je Jugendeinrichtung<br />

5.100 Euro zzgl. ggfls. 2.600 Euro für Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte). Bei<br />

zwei Fachkräften erhöht sich dieser Pauschalbetrag auf 10.000 Euro. Bei Teilzeitkräften<br />

reduziert sich der Betrag auf 6.000 Euro.<br />

Für Einrichtungen ohne Fachkräfte wird ein Zuschuss in Höhe von 5.700 Euro in<br />

Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Frühestens nach zweijähriger Betriebszeit<br />

kann mit Zustimmung des <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschusses ein Zuschuss von bis zu<br />

7.700 Euro gewährt werden, wenn entsprechende Sachkosten <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />

Angebot nachgewiesen werden. Der Zuschuss kann nach eigenem Ermessen<br />

84


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

für alle Bereiche des Betriebs der Jugendeinrichtungen eingesetzt werden, wobei ein<br />

Anteil für die Programmgestaltung, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial, die Ergänzung<br />

der Ausstattung <strong>und</strong> den möglichen Einsatz von Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräften wünschenswert<br />

ist.<br />

Qualitätsstandards der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Fachkräfte der Jugendeinrichtungen <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben<br />

sich – anfänglich unter der Moderation der Fachberaterin des Landesjugendamtes –<br />

ausführlich über die Entwicklung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit ausgetauscht <strong>und</strong><br />

Qualitätsstandards für eine zeitgemäße <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit erarbeitet. Zur Erfüllung<br />

der pädagogischen Kernaufgaben wurden analog zu den gesetzlichen Vorgaben<br />

des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfördergesetzes des Landes NRW für Jugendeinrichtungen<br />

mit Fachkräften Pflichtbereiche <strong>und</strong> drei wählbare Schwerpunktbereiche erarbeitet<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig mit Mindestanforderungen belegt. Diese finden sich wieder in den<br />

ab Verabschiedung dieses Förderplans geltenden Rahmen- <strong>und</strong> Einzelvereinbarungen<br />

zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mit Fachkräften ( vgl. Anlage).<br />

Für Einrichtungen mit Teilzeitstellen gelten die Pflichtbereich analog zur Quantität ihrer<br />

Betriebszeit. Die Zahl der Schwerpunkte <strong>und</strong> die Mindestanforderungen werden<br />

je nach Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> individuellen Voraussetzungen der Fachkraft angepasst<br />

<strong>und</strong> in den Einzelvereinbarungen festgehalten.<br />

85


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3. 2 Jugendverbandsarbeit<br />

Jugendverbandsarbeit ist ein Feld der Jugendhilfe, das auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation<br />

<strong>und</strong> ehrenamtlichem Engagement basiert. Sie leistet einen unverzichtbaren<br />

Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Jugendverbände regen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitbestimmung <strong>und</strong> zu sozialem<br />

Engagement an. Jugendverbandsarbeit bietet <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen neben<br />

Familie <strong>und</strong> Schule ein Feld der Orientierung, des Experimentierens <strong>und</strong> des Erlebens.<br />

In Jugendverbänden <strong>und</strong> Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen<br />

selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet <strong>und</strong> mitverantwortet. Ihre Arbeit<br />

ist auf Dauer angelegt <strong>und</strong> in der Regel auf die eigenen Mitglieder gerichtet, sie kann<br />

sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände<br />

<strong>und</strong> ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen <strong>und</strong> Interessen junger Menschen<br />

zum Ausdruck gebracht <strong>und</strong> vertreten.<br />

Themen der Jugendverbände sind:<br />

• Freizeitaktivitäten, die nicht von Kommerz <strong>und</strong> Konsum bestimmt sind,<br />

• Erlebnis von Gemeinschaft, eigenen Fähigkeiten <strong>und</strong> Grenzen,<br />

• Engagement gegen Gewalt <strong>und</strong> Rassismus, gegen Fremdenfeindlichkeit,<br />

• Konstruktiver Umgang mit den Medien,<br />

• Initiativen für Ausbildungs- <strong>und</strong> Berufschancen junger Menschen,<br />

• Chancengleichheit für Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />

• Aktivitäten in den Bereichen Kunst, Theater, Tanz <strong>und</strong> Musik,<br />

• ökologische Themen wie Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Umweltschutz,<br />

• soziale <strong>und</strong> humanitäre Themen wie <strong>Kinder</strong>armut, Partnerschaftsprojekte,<br />

• aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen in Gemeinde <strong>und</strong> Sozialraum.<br />

Jugendverbandsarbeit ist in ihren Methoden vielfältig. Neben dauerhaften Angeboten<br />

wie Gruppenst<strong>und</strong>en existieren auch offene Formen wie die Projektarbeit. Viele Verbände<br />

sind Träger von Bildungsseminaren, Fahrten <strong>und</strong> Freizeiten, internationalen<br />

Jugendbegegnungen <strong>und</strong> Schulungen für Multiplikatoren.<br />

Die gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit der Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen<br />

ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des<br />

86


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

§ 74 KJHG zu fördern. Entsprechend den Inhalten der Verbandsarbeit gehören zu<br />

den zu fördernden Angeboten,<br />

• die außerschulische Jugendbildung,<br />

• die Jugendarbeit in Sport, Spiel, <strong>und</strong> Geselligkeit,<br />

• die arbeitswelt-, schul- <strong>und</strong> familienbezogene Jugendarbeit,<br />

• die internationale Jugendarbeit,<br />

• die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung <strong>und</strong><br />

• die Jugendberatung.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> wird die Jugendverbandsarbeit überwiegend von örtlichen Trägern<br />

der großen Jugendverbände angeboten. Diese haben Ortsgruppen <strong>und</strong> Ortsvereine,<br />

die die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit vor Ort durchführen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat mit den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der Dachverbände Gespräche<br />

zur Situation der Jugendverbandsarbeit geführt, deren Ergebnisse sich im<br />

Folgenden wiederfinden. Auch wurden 300 ausführliche Fragebögen zur Bestandserhebung<br />

an die Untergliederungen versandt, von denen allerdings nur 40 auswertbare<br />

Fragebögen zurück gesandt wurden. Auf Gr<strong>und</strong> der geringen Zahl haben diese<br />

allerdings nur einen beschränkten Aussagewert.<br />

Mit Stichtag 31.07.2011 machen folgende Dachverbände bzw. eigenständige Jugendgruppen<br />

im Zuständigkeitsbereich Angebote der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit:<br />

Tabelle: 22: Dachverbände im Zuständigkeitsbereich<br />

Dachverband der Jugendorganisation<br />

Tätigkeitsbereich<br />

B<strong>und</strong> der katholischen Jugend (BdkJ) Katholische Jugendverbände, Katholische<br />

Kirchengemeinden im gesamten<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

CVJM <strong>Kreis</strong>verband Moers<br />

CVJM Neukirchen<br />

Ev. Kirchenkreis Dinslaken<br />

Ev. Kirchengemeinde Hünxe<br />

Ev. Kirchenkreis Moers<br />

Ev. Kirchengemeinde Alpen <strong>und</strong> Ev. Kirchengemeinde<br />

Vluyn<br />

Ev. Kirchenkreis Kleve<br />

Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck <strong>und</strong> Ev.<br />

Kirchengemeinde Xanten-Moermter<br />

87


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Jugendfeuerwehr <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> Örtliche Jugendgruppen der Feuerwehren<br />

im gesamten Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>Kreis</strong>musikjugend Örtliche Musikvereine im gesamten<br />

Zuständigkeits-bereich<br />

<strong>Kreis</strong>sportjugend<br />

Sportvereine im gesamten Zuständigkeitsbereich<br />

Jugendgruppe JuBo Bönninghardt <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in Alpen-<br />

Bönninghardt<br />

Die Auswertung der Fragebögen <strong>und</strong> die Erkenntnisse aus Gesprächen <strong>und</strong> Einzelkontakten<br />

zeigen, dass viele <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen aktive oder passive Mitglieder<br />

in einem Jugendverband sind. Zumindest im ländlich geprägten <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> haben<br />

die Angebote der Vereine – hier besonders zu nennen: die Sportvereine - einen hohen<br />

Stellenwert.<br />

Hauptschwerpunkt der Verbandsarbeit sind regelmäßige übers Jahr hinweg angebotene<br />

Gruppenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Ferienfreizeiten. Hier bieten viele Vereine mindestens eine<br />

Freizeitmaßnahme im Jahr <strong>und</strong> auch regelmäßige Wochenendfahrten an.<br />

Maßnahmen der außerschulischen Bildungsarbeit werden von immer weniger Vereinen<br />

angeboten. Hier ist über die Jahre hinweg eine deutliche Verminderung von Angeboten<br />

zu verzeichnen. Die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeitern wird hingegen von allen Vereinen als wichtiger Schwerpunkt bezeichnet.<br />

Internationale Jugendbegegnungen gehören eher selten ins Programm.<br />

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit kann festgestellt<br />

werden, dass bestimmte, gesellschaftlich wichtige Themenbereiche weniger Beachtung<br />

finden.<br />

Die Frage: „Haben sich <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im vergangenen Jahr wegen einer<br />

persönlichen Krisensituation an eine Betreuungsperson gewandt?“ bejahten 41 Vereine.<br />

Hilfestellungen von außen für die Bewältigung der Problemstellungen mit den<br />

Hilfesuchenden wünschen sich allerdings nur wenige Träger.<br />

38-mal wurden unterschiedliche Formen der geschlechtsspezifischen Arbeit genannt,<br />

allerdings wurden die konkret aufgeführten Angebote auch 168-mal verneint. Geschlechterdifferenzierte<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit scheint demnach kein Themen-<br />

88


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

schwerpunkt zu sein. Ähnlich verhält es sich bei der interkulturellen Bildung, 32 Angebote<br />

bei 135 Verneinungen.<br />

Ein anderes Bild zeigt sich in der Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen. Hier<br />

sind alle Vereine bemüht, Beteiligungsformen zu schaffen. Allerdings gibt es keine<br />

oder nur wenig strukturierte Formen. Die häufigsten Beteiligungsformen sind das<br />

Mitspracherecht bei der Gestaltung der Angebote, das regelmäßige Abfragen von<br />

Wünschen <strong>und</strong> die Berücksichtigung von Verbesserungsvorschlägen.<br />

Das Thema „Ges<strong>und</strong>heitsförderung“ wird häufig genannt <strong>und</strong> scheint durchaus im<br />

Bewusstsein.<br />

Hinsichtlich der Zusammenarbeit von Jugendarbeit <strong>und</strong> Schule ist eine Entwicklung<br />

in Gang gekommen, die über die reine Informationsweitergabe <strong>und</strong> Mitwirkung bei<br />

schulischen Veranstaltungen hinausgeht. Immerhin neun Vereine sagen, dass Schule<br />

bei den eigenen Angeboten mitwirkt <strong>und</strong> 17 sagen, dass es gesicherte Vereinbarungen<br />

<strong>und</strong> persönliche Verbindungen gibt. Diese Kooperationen sind zukünftig besonders<br />

wichtig, da <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche mehr Zeit in Schule verbringen <strong>und</strong> das<br />

Zeitbudget für die Verbandsarbeit eingeschränkt sein wird<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert die Maßnahmen der Jugendverbände über die geltenden<br />

Richtlinien. Im Jahr 2010 wurden folgende Maßnahmen <strong>und</strong> Teilnehmendenzahlen<br />

abgerechnet.<br />

Tabelle 23: Förderung von Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit 2010<br />

Art der Maßnahme<br />

Verpflegungstage<br />

Teilnehrmerzahl<br />

Anzahl<br />

der Maßnahmen<br />

Freizeiten 40.609 10.717 248<br />

Internationale Begegnungen 413 124 5<br />

Bildungsmaßnahmen 5.634 745 248<br />

Schulungsmaßnahmen 1.639 709 70<br />

Gesamt 48.295 12.295 375<br />

Vergleicht man diese Zahlen mit den – hier nicht abgebildeten Daten der vergangenen<br />

Jahre - zeigt sich, dass die Zahl der internationalen Begegnungen <strong>und</strong> die Zahl<br />

der Bildungsmaßnahmen rückläufig ist.<br />

89


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Ausgehend von den Gesprächsergebnissen <strong>und</strong> Diskussionen mit den Vertreterinnen<br />

<strong>und</strong> Vertretern der Dachverbände kann festgestellt werden, dass sich die Zusammenarbeit<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> mit den Dachverbänden <strong>und</strong> den örtlichen Vereinen<br />

gut entwickelt hat. Sowohl bei den eigenen Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

als auch bei Fortbildungen sind Mitglieder der Vereine präsent.<br />

In den Gesprächen <strong>und</strong> Abstimmungen mit den Dachverbänden wurden die Förderrichtlinien<br />

für Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit überarbeitet <strong>und</strong> entsprechend<br />

den Anforderungen aktualisiert (siehe Anhang: Richtlinien zur Förderung von<br />

Maßnahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit).<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Weiterentwicklung <strong>und</strong> jährliche Durchführung der regionalen Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

zu aktuellen Themen,<br />

• Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen Vereinsangeboten <strong>und</strong> den<br />

Angeboten der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />

• Entwicklung von regionalen / kommunalen Arbeitsgemeinschaften der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit, die jährlich den Bedarf an Angeboten feststellen <strong>und</strong> daraus<br />

resultierende Maßnahmen erarbeiten,<br />

• Abstimmung einer einheitlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des § 8a<br />

SGB VIII <strong>und</strong> zur Einführung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich<br />

Tätige.<br />

90


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.3 Jugendsozialarbeit<br />

Jugendsozialarbeit soll dazu beitragen, individuelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Benachteiligungen<br />

durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszuschließen. Ziel<br />

dieser Maßnahmen sind damit die soziale <strong>und</strong> berufliche Integration von Jugendlichen<br />

bzw. jungen Menschen. Soweit die Ausbildung junger Menschen nicht durch<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Programme anderer Träger <strong>und</strong> Organisationen sichergestellt wird,<br />

können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaßnahmen<br />

angeboten werden, die den Fähigkeiten <strong>und</strong> dem Entwicklungsstand<br />

dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Zielgruppe sind besonders die jungen<br />

Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller<br />

Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen<br />

sind. Sie sollen durch gezielte sozialpädagogische Hilfen ihre schulische <strong>und</strong> berufliche<br />

Ausbildung beenden, sich in die Arbeitswelt eingliedern <strong>und</strong> ihre soziale Integration<br />

fortsetzen. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention<br />

in der Zusammenarbeit mit Schulen zu verstärken.<br />

Ebenso wie die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit findet die Jugendsozialarbeit ihre gesetzliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz. Die Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung<br />

liegt beim öffentlichen Träger.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert für die Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich Jugendberatungsstellen<br />

für Jugendliche, die Schwierigkeiten im Übergang von Schule in<br />

den Beruf haben. Träger dieser Beratungsstellen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> sind der Internationale<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die Neue Arbeit Niederrhein, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich<br />

die Beratung junger arbeitsloser Menschen übernommen haben. Finanziert<br />

werden die Beratungsstellen aus Mitteln des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans des<br />

Landes, Mitteln des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> sowie mit Mitteln der Kommunen mit eigenem Jugendamt.<br />

Der Internationale B<strong>und</strong> mit Sitz in <strong>Wesel</strong> ist dabei zuständig für die Stadt Xanten<br />

<strong>und</strong> die rechtsrheinischen Kommunen. Die neue Arbeit Niederrhein mit Sitz in Moers<br />

ist zuständig für den Bereich der Stadt Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> die Gemeinden Alpen<br />

<strong>und</strong> Sonsbeck.<br />

Die für Xanten <strong>und</strong> die rechtsrheinischen Kommunen zuständige Jugendberatungsstelle<br />

des Internationalen B<strong>und</strong>es hat ihren Sitz in <strong>Wesel</strong>. Die Arbeitsschwerpunkte<br />

91


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

sind das Beratungsangebot in Form der Einzelfallhilfe, Beratungsarbeit an Schulen,<br />

Schulprojekte (z.B. Bewerbungstrainings, Kompetenzfeststellung <strong>und</strong> –förderung),<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Vermittlungstätigkeit im Rahmen des Landesprogramms, Gremienarbeit).<br />

Die Einzelfallhilfe ist dabei der wichtigste Schwerpunkt der Beratungsarbeit.<br />

Viele Jugendliche mit Schwierigkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf weisen<br />

weitergehende Problemlagen im persönlichen <strong>und</strong> familiären Bereich auf. Über<br />

die Arbeit an Schulen entstehen frühe Kontakte zu den Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern,<br />

die durch das vernetzte Arbeiten mit Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen <strong>und</strong> –<br />

arbeitern präventiv bearbeitet werden können. Das Ziel bleibt die Einmündung der<br />

Jugendlichen in den Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt<br />

Im Jahr 2010 sind 38 Jugendliche aus den Kommunen Alpen, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten<br />

im Alter von 14 bis 25 Jahren beraten worden. Für diese Region besteht eine gute<br />

Kooperation mit den Sozialen Diensten des Jugendamtes, so dass viele Jugendliche<br />

erreicht werden konnten. Auf Gr<strong>und</strong> fehlender Mobilität fanden die meisten Gespräche<br />

in der häuslichen Umgebung oder in den Räumlichkeiten des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

oder der Hauptschule Xanten statt. Von den beratenen Jugendlichen konnten 23 im<br />

Alter bis 25 Jahren in Arbeit, Ausbildung, zu weiterbildenden Schulen oder zu Maßnahmen<br />

der Arbeitsagentur vermittelt werden. Sieben der beratenen Jugendlichen<br />

wiesen eine Zuwanderungsgeschichte auf. Die Problemlagen der Jugendlichen waren<br />

kein oder ein schlechter Bildungsabschluss, Suchtprobleme, Sprachprobleme<br />

<strong>und</strong> / oder ein unvollständige Familie.<br />

Aus den Kommunen Schermbeck <strong>und</strong> Hamminkeln wurden 12 Jugendliche beraten.<br />

Fast alle wurden von der Arbeitsagentur über das Programm „Jugend in Arbeit plus“<br />

zugewiesen. Inhalte dieser Beratungen waren die Motivationshilfe, sich eigenständig<br />

eine Arbeit zu suchen (aus dem Jahresbericht der JugendBeratungsStelle des Internationalen<br />

B<strong>und</strong>es 2010).<br />

Die Aufgabenschwerpunkte der Beratungsstelle für Jugendliche ohne Arbeit <strong>und</strong><br />

Ausbildung der Neuen Arbeit Niederrhein NAN sind im wesentlichen die Beratung im<br />

Übergang von Schule <strong>und</strong> Beruf, Projekt- <strong>und</strong> Bildungsarbeit mit Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />

„Sprungbrett“ – ein Angebot für schwer erreichbare Jugendliche, Zusammenarbeit<br />

mit der Deutschen Post World NET – EQJ/Ausbildung, Jugendliche in<br />

gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten der NAN <strong>und</strong> Gremienarbeit.<br />

92


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Durch die Präsenz der Beratungsstelle in Kamp-Lintfort werden vermehrt – teilweise<br />

vermittelt durch die Arbeitsagentur - Jugendliche aus Xanten, Alpen <strong>und</strong> Sonsbeck<br />

erreicht. Das Beratungsangebot an den Schulen ist am Bedarf orientiert.<br />

Mit dem niederschwelligen Angebot „Sprungbrett“ werden u.a. auch Jugendliche aus<br />

Neukirchen-Vluyn erreicht, da hier ein Standort des Projektes ist. Nach individueller<br />

Beratung <strong>und</strong> einem Kompetenzcheck wird mit den Jugendlichen der gemeinsame<br />

Weg festgelegt, der betriebliche Praktika, Lehrgänge <strong>und</strong> Maßnahmen beinhaltet<br />

(aus dem Sachbericht der Beratungsstelle für Jugendliche ohne Arbeit <strong>und</strong> Ausbildung<br />

2009)<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Vernetzung <strong>und</strong> Abstimmung der beteiligten Träger<br />

93


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.4 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sind in ihrer Entwicklung vor Gefährdungen zu schützen. Risiken<br />

für die Beeinträchtigung einer ges<strong>und</strong>en Entwicklung sind zu verhindern oder<br />

mindestens zu minimieren. Der erzieherische <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz versteht sich<br />

als Anwalt von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> vertritt ihre Interessen gegenüber den<br />

politisch Verantwortlichen, gegenüber Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Erziehungs-<br />

<strong>und</strong> Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- <strong>und</strong> Verkehrsplanern.<br />

Er analysiert kontinuierlich Veränderungen in der Gesellschaft, um mögliche Gefährdungen<br />

für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche möglichst rasch zu erkennen.<br />

Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz setzt damit nicht erst bei den akuten Gefährdungstatbeständen<br />

an, sondern bei der Entwicklung <strong>und</strong> Entfaltung der <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.<br />

Zielsetzung des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes sind präventive<br />

Maßnahmen im Rahmen der Verhaltensprävention, die<br />

• junge Menschen befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen<br />

<strong>und</strong> sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit <strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit<br />

sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,<br />

• Eltern <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte besser befähigen sollen, <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />

Die Maßnahmen beziehen sich auf die verschiedensten Handlungsfelder, z.B.<br />

• die Suchtprävention (legale <strong>und</strong> illegale Drogen) <strong>und</strong> stoffungeb<strong>und</strong>ene Suchtformen<br />

(Magersucht, Essstörungen, Spielsucht),<br />

• die Gewalt von Jungen <strong>und</strong> Mädchen (aggressives <strong>und</strong> gewalttätiges Verhalten,<br />

Extremismus, Autoaggression, Mobbing),<br />

• die Medienpädagogik (Medienkonsum, Mediennutzungsverhalten),<br />

• Schuldenprävention, sofern nicht durch die Schuldnerberatung abgedeckt,<br />

• Gefährdungen durch Okkultismus, Weltanschauungen, Ges<strong>und</strong>heit, Konsum.<br />

Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche<br />

der Jugendhilfe durchzieht. Pädagogische Fachkräfte müssen sich ihrer Ver-<br />

94


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

antwortung für Gefährdungssituationen bewusst werden, die Beteiligten informieren,<br />

aufklären <strong>und</strong> bei der Bearbeitung unterstützen.<br />

Zu den Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gehört damit:<br />

• die aufklärende Arbeit mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen,<br />

• die Informationstätigkeit für Eltern <strong>und</strong> pädagogische Fachkräfte,<br />

• die Unterstützung aller Träger, die den <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz als Querschnittsaufgabe<br />

verstehen (Jugendverbände, Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendarbeit, Schulen),<br />

• Förderung <strong>und</strong> Unterstützung entsprechender Maßnahmen <strong>und</strong> Initiativen,<br />

• die fachliche Begleitung konkreter Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> hat mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung die Aufgabe der Prophylaxe<br />

<strong>und</strong> Kontaktaufnahme mit Suchtkranken – <strong>und</strong> gefährdeten, der Beratung <strong>und</strong><br />

Behaltung wie auch der Vermittlung von Behandlung für diesen Personenkreis sowie<br />

die Aufgabe der nachsorge <strong>und</strong> Vermittlung von Nachsorge von ehemals Abhängigen<br />

auf die vier Drogenberatungsstellen übertragen <strong>und</strong> fördert sie mit einem jährlichen<br />

Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von zur Zeit 118.000 Euro.<br />

Darüber hinaus soll über ein Jugendschutzkonzept für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ein Netzwerk<br />

geschaffen werden, das den aktiven Jugendschutz im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als bedeutende<br />

gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranbringen soll. Das Netzwerk Jugendschutz soll<br />

überörtliche Gremien- <strong>und</strong> Pressearbeit betreiben. Darüber hinaus betreibt das<br />

Netzwerk über die Intranetseite des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> künftig ein Informationsforum Jugendschutz.<br />

Dazu wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe sich regelmäßig mit dem<br />

Ziel des gegenseitigen Austausches <strong>und</strong> einer stetigen Optimierung des örtlichen<br />

<strong>und</strong> überörtlichen Handelns treffen.<br />

Weiterhin soll die Bildung örtlicher Aktionsbündnisse <strong>und</strong> R<strong>und</strong>er Tische angeregt,<br />

Erfahrungsaustausch ermöglicht, gemeinsame Konzepte für die Präventionsarbeit zu<br />

erarbeitet, bei Bedarf überörtliche Aktionen <strong>und</strong> Projekte durchgeführt, einheitliche<br />

Verfahren im gesetzlichen Jugendschutz entwickelt <strong>und</strong> angewandt, für den Jugendschutz<br />

geworben <strong>und</strong> die Mitglieder / Beteiligten unterstützt werden.<br />

Das kreisweite Jugendschutzkonzept sieht zunächst eine Abstimmung zum Thema<br />

„Alkohol“ vor <strong>und</strong> wird sukzessive auf die anderen Gefährdungsbereiche ausgeweitet.<br />

95


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> wurden in den letzten Jahren im Rahmen<br />

des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes Schwerpunkte überwiegend in<br />

den Bereichen Medienschutz <strong>und</strong> Suchtvorbeugung gelegt.<br />

Ausgehend von den Einschätzungen der Mitarbeiterinnen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong><br />

den Jugendeinrichtungen sind Gefährdungen für Jugendliche überwiegend in den<br />

Bereichen der Ges<strong>und</strong>heitsprävention (Essstörungen, Unter- <strong>und</strong> Übergewicht), der<br />

Suchtgefährdung (hier eher legale Drogen wie Nikotin <strong>und</strong> Alkohol), der Gewaltprävention<br />

als Gewalt ausgehend von Jugendlichen selbst, des Jugendmedienschutzes<br />

(Umgang mit den modernen Medien) <strong>und</strong> der Schuldenprävention festzumachen.<br />

Aus den Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe ergibt sich, dass die Verstöße in den Bereichen<br />

der Verkehrsdelikte, des Diebstahls, der Gewaltdelikte <strong>und</strong> des Betäubungsmittelgesetzes<br />

angesiedelt sind. Hier wird deutlich, dass im ländlichen Bereich<br />

die Verkehrsdelikte, im städtischen Bereich die Diebstahls- <strong>und</strong> Gewaltdelikte überwiegen.<br />

Diese Erkenntnis spiegelt sich wider in den Berichten der Fachkräfte der offenen<br />

Jugendeinrichtungen. Gewalt ist insbesondere in Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> Xanten<br />

ein großes Thema. Insgesamt sind die Fallzahlen gegenüber den Fällen seit<br />

2008 rückläufig <strong>und</strong> nähern sich den Zahlen von 2004 <strong>und</strong> 2006 an.<br />

Tabelle 24: Jugendgerichthilfefälle 2010 nach Gemeinden<br />

Alpen Hakeln Hünxe NV Scherm- Sons- Xanten<br />

beck beck<br />

Verkehr 6 61 14 21 12 16 27<br />

Diebstahl 18 30 11 67 13 6 41<br />

Gewalt 9 15 5 48 15 10 26<br />

BTM 2 3 4 13 4 1 8<br />

Tabelle: 20<br />

Handlungsempfehlungen<br />

• Umsetzung des kreisweiten Jugendschutzkonzeptes,<br />

• Aufgreifen <strong>und</strong> Bearbeitung aktueller Themen in Arbeitskreisen, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen<br />

für haupt- <strong>und</strong> ehrenamtliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />

96


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

4 Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder<br />

In den §§ 11 bis 14 SGB VIII (<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz) sind die Ziele <strong>und</strong> Aufgaben<br />

der Jugendarbeit benannt <strong>und</strong> ist das Fördergebot für die eigenverantwortliche<br />

Tätigkeit der Jugendverbände <strong>und</strong> –gruppen festgelegt; Aussagen über den erforderlichen<br />

Umfang der Angebote <strong>und</strong> die Höhe der Förderung trifft das SGB VIII<br />

nicht. Diese sind entsprechend den §§ 79 <strong>und</strong> 80 SGB VIII örtlich im Rahmen der<br />

Jugendhilfeplanung festzulegen. Für die dort festgestellten Bedarfe besteht sodann<br />

im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen<br />

Jugendhilfe ein gesetzlicher Förderanspruch.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert in den gesetzlich vorgegebenen Handlungsfeldern mit eigenen<br />

Richtlinien <strong>und</strong> Fördervolumen. Der erste Förderplan wurde die für die Wahlperiode<br />

bis 2009 am 22.06.2006 vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen. Der in diesem Plan festgelegte<br />

Finanzrahmen für die Jugendarbeit wurde im Haushalt 2010 <strong>und</strong> 2011 fortgeschrieben.<br />

Das im Förderplan 2006 bis 2009 festgelegte Fördervolumen betrug 1.186.182,00<br />

Euro jährlich <strong>und</strong> wurde durch vertraglich vereinbarte Personalanpassungen in der<br />

Förderung der Prophylaxekräfte der Drogenberatungsstellen <strong>und</strong> der Förderung der<br />

Betriebskosten der Beratungsstellen für arbeitslose <strong>und</strong> von Arbeitslosigkeit bedrohten<br />

Jugendlichen auf 1.238.182 Euro angehoben.<br />

Der vorliegende Förderplan hat für die Planung der Handlungsfelder Veränderungen<br />

vorgesehen. Das Fördervolumen beträgt 1.230.182 Euro <strong>und</strong> verzeichnet damit eine<br />

Konsolidierung um 8.000 Euro. Kürzungen in einzelnen Positionen orientieren sich<br />

an dem tatsächlichen Mittelbedarf der vergangenen Jahre <strong>und</strong> sind verträglich.<br />

Im Einzelnen bedingt die Umsetzung der Handlungsfelder folgenden finanziellen<br />

Veränderungen:<br />

Förderung der Betriebskosten von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Die Bedarfsplanung sieht die Förderung von 20 Fachkraftstellen für die offene <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendarbeit vor. In den Vorgesprächen mit den freien Trägern der Jugendeinrichtungen<br />

können ab <strong>2012</strong> zunächst 19,65 Stellen umgesetzt werden.<br />

97


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die Erhöhung der Pauschale für Programmgestaltung <strong>und</strong> Ergänzung der Ausstattung<br />

wurde für die Jugendeinrichtungen mit Fachkräften auf 8.000 Euro je Fachkraft,<br />

bei zwei Fachkräften auf 10.000 Euro <strong>und</strong> bei einer Fachkraft mit hälftiger Arbeitszeit<br />

auf 6.000 Euro erhöht In diese Pauschale entfallen zukünftig auch die Kosten für<br />

Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte, die nicht mehr gesondert bezuschusst werden. Die Jugendeinrichtungen<br />

ohne Fachkräfte werden wie bisher mit 5.700 Euro oder mit einem erhöhten<br />

Festzuschuss nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses mit 7.700 Euro<br />

gefördert.<br />

Bei Besetzung aller Fachkraftstellen ist von einem Bedarf in Höhe von 785.000 Euro<br />

auszugehen.<br />

Stadtteilbezogene Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im „Treff 55“ in<br />

Neukirchen-Vluyn<br />

Hinsichtlich der Förderung der stadtteilbezogenen Angebote in Neukirchen-Vluyn<br />

sind keine Veränderungen vorgesehen.<br />

Förderung der Investitionskosten der Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> fördert zukünftig keine Neu- <strong>und</strong> Umbauten von Jugendeinrichtungen<br />

mehr. Um jedoch die Attraktivität der Innenausstattung dauerhaft zu gewährleisten<br />

<strong>und</strong> den Bestand zu erhalten, werden jährlich bis zu 50 % der anerkennungsfähigen<br />

Kosten für die Instandsetzung <strong>und</strong> bauliche Verbesserung der<br />

Innenräume <strong>und</strong> die die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung von Einrichtungsgegenständen<br />

gefördert. Notwendige Kosten für die Sanierung im Bestand werden je Maßnahme<br />

bis zu 25 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch maximal mit einem<br />

Betrag in Höhe von 5.000 Euro je Einzelmaßnahme gefördert.<br />

Das Fördervolumen wurde im Rahmen der Haushaltskonsilidierung auf 22.500 Euro<br />

angehoben. Zuschüsse für Neu- <strong>und</strong> Umbauten für Jugendeinrichtungen entfallen.<br />

Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe<br />

Der Ansatz in Höhe von 225.000 Euro wird auf 195.000 Euro gekürzt <strong>und</strong> entspricht<br />

dem tatsächlichen Antragsvolumen der vergangenen Jahre. Die freigewordenen Mittel<br />

fließen in die Förderung offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

98


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Übernahme von Teilnahmebeiträgen zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

Das Fördervolumen wird auf 20.000 Euro gekürzt <strong>und</strong> entspricht damit dem tatsächlichen<br />

Antragsvolumen der vergangenen Jahre. Die freigewordenen Mittel fließen in<br />

die Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

Förderung der Betriebskosten der Beratungsstellen für arbeitslose <strong>und</strong> von<br />

Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche<br />

Auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten wurde der Ansatz bereits in den vergangenen<br />

Jahren um 3.000 Euro erhöht.<br />

Maßnahmen des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

Der Ansatz bleibt bestehen. Es sind keine Veränderungen geplant.<br />

Förderung der Prophylaxekräfte der Drogenberatungsstellen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten wurde der Ansatz bereits in den vergangenen<br />

Jahren um 6.000 Euro erhöht.<br />

99


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Tabelle 25: Finanzielle Ausstattung der Handlungsfelder<br />

Förderbereich<br />

Maßnahme Fördergr<strong>und</strong>lage Fördervolumen<br />

bisher<br />

Förderung der<br />

Betriebskosten<br />

der Einrichtungen<br />

der offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Fördervolumen<br />

neu<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 735.000 € 785.000 €<br />

Förderung der<br />

Investitionskosten<br />

der Einrichtungen<br />

der offenen<br />

<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

- Verwaltungshaushalt<br />

8.000 € 0,00 €<br />

Förderung der<br />

Investitionskosten<br />

der Einrichtungen<br />

der offenen<br />

<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan,<br />

<strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom<br />

07.04.2011<br />

- Investitionshaushalt<br />

45.000 €<br />

durchschnittlich<br />

22.500 €<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

ausgehend<br />

von<br />

Einrichtungen<br />

Stadtteilbezogene<br />

Angebote<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

im „Treff 55“ in<br />

Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />

vom 24.02.1999<br />

12.782 € 12.782 €<br />

Maßnahmen<br />

der <strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

Förderung von<br />

Maßnahmen<br />

freier Träger<br />

der Jugendhilfe<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 223.000 € 195.000 €<br />

Übernahme<br />

von Teilnahmebeiträgen<br />

zu<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />

zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche aus finanzschwachen<br />

Familien<br />

25.500 € 20.000 €<br />

100


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Förderbereich<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 41.900 € 41.900 €<br />

Maßnahme Fördergr<strong>und</strong>lage Fördervolumen<br />

bisher<br />

Maßnahmen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong><br />

Fördervolumen<br />

neu<br />

Jugendsozialarbeit<br />

Förderung der<br />

Betriebskosten<br />

der Beratungsstellen<br />

für arbeitslose<br />

<strong>und</strong><br />

von Arbeitslosigkeit<br />

bedrohte<br />

Jugendliche<br />

<strong>Kreis</strong>tagsbeschlüsse vom<br />

08.10.1992 <strong>und</strong> 12.12.1996<br />

<strong>und</strong> Beschluss des Jugendhilfeausschusses<br />

vom 20.11.1996<br />

33.000 € 33.000 €<br />

Erzieherischer<br />

<strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendschutz<br />

Maßnahmen<br />

des erzieherischen<br />

<strong>Kinder</strong><strong>und</strong><br />

Jugendschutzes<br />

des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan 2.000 € 2000 €<br />

Förderung der<br />

Prophylaxekräfte<br />

der Drogenberatungsstellen<br />

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />

vom 26.05.1992<br />

112.000 € 118.000 €<br />

(1)<br />

Gesamtvolumen<br />

pro Jahr<br />

1.238.182 € 1.230.182€<br />

Minderbedarf: 8.000 Euro<br />

(1) Koordinierung <strong>und</strong> Bewirtschaftung durch den Fachdienst Ges<strong>und</strong>heitswesen Im Verlauf des<br />

Förderplans wurde der Ansatz auf Gr<strong>und</strong> gestiegener Personalkosten erhöht. Anpassungen können<br />

aufgr<strong>und</strong> geänderter Personalkosten weiterhin erforderlich werden.<br />

101


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

5. Anlagen<br />

5.1 Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />

5.2 Einzelvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften – (Mustertext)<br />

5. 3 Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen ohne Fachkraft – (Mustertext)<br />

5.4 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung von Zuschüssen zu<br />

Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

5.5 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Förderung von Maßnahmen der<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

5.6 Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />

zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche aus<br />

finanzschwachen Familien<br />

5.7 Profilbögen der geförderten Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

102


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.1<br />

Rahmenvereinbarung<br />

zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften -<br />

Zwischen<br />

dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />

Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />

nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />

<strong>und</strong><br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, nachfolgend Träger genannt, vertreten durch<br />

wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:<br />

§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Rahmenvereinbarung sind die §§ 11, 74, 75, 79 <strong>und</strong> 80 SGB<br />

VIII, § 15 3. Ausführungsgesetz des Landes NRW sowie die Satzung des<br />

Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />

Zweck der Vereinbarung ist die Förderung von bedarfsgerechten Angeboten der<br />

offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Dabei<br />

soll offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit junge Menschen in ihrer individuellen <strong>und</strong><br />

sozialen Entwicklung fördern <strong>und</strong> dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden<br />

oder abzubauen. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong>, Jugendliche<br />

<strong>und</strong> junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren (hauptsächlich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche im Alter zwischen 6 <strong>und</strong> 17 Jahren).<br />

§ 2 Kooperation <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />

Der jeweilige Träger <strong>und</strong> der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> verantworten die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit gemeinsam in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Beide stimmen sich<br />

in jährlichen Zielgesprächen, in den regionalen Arbeitskreisen „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit“, in regelmäßigen Kontakten zwischen der Fachkraft / den Fachkräften<br />

<strong>und</strong> den zuständigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> in der<br />

vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angebotenen jährlichen Fachtagung ab.<br />

Themenschwerpunkte <strong>und</strong> Ziele dieser Abstimmungen sind die<br />

• Weiterentwicklung der Offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />

• Berücksichtigung der Sozialraumbezüge,<br />

• Planung von Maßnahmen <strong>und</strong> Angeboten,<br />

• Teilnahme am landesweiten oder an einem vergleichbaren Berichtwesen.<br />

103


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

§ 3 Qualitätsstandards<br />

Der Träger berücksichtigt in seiner Arbeit die folgenden Qualitätsstandards:<br />

1 Pädagogische Zielsetzungen<br />

Zur Erlangung der erforderlichen Lebenskompetenzen junger Menschen sollen<br />

Angebote vor allem in den folgenden Themen <strong>und</strong> Querschnittsbereichen initiiert,<br />

realisiert <strong>und</strong> gefördert werden:<br />

• Förderung der sozialen <strong>und</strong> demokratischen Handlungskompetenz zur<br />

Gestaltung der Gesellschaft,<br />

• Förderung von Wahrnehmung, Kooperationsfähigkeit, Selbstvertrauen,<br />

Konfliktfähigkeit <strong>und</strong> Kreativität zur Erlangung der Kompetenz, eine<br />

eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,<br />

• Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Sinne des Gender Mainstreaming als<br />

Leitlinie,<br />

• Förderung des interkulturellen Zusammenlebens,<br />

• Förderung der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />

• Abbau von sozialen Benachteiligungen.<br />

Die pädagogischen Methoden zur Umsetzung der Ziele sind dabei so zu wählen, dass<br />

• die Vielfalt der eigenständigen Jugendkulturen berücksichtig wird,<br />

• sie sich nicht auf die Realisierung von Angeboten beschränken, sondern vor<br />

allem Motivationshilfe zur eigenständigen Freizeit- <strong>und</strong> Lebensgestaltung<br />

beinhalten,<br />

• sie eine bedarfsgerechte Umsetzung unter größtmöglicher Beteiligung der<br />

Zielgruppe zulassen.<br />

2 Qualitätsanforderungen<br />

Zur Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben werden für die Förderung der offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit folgende Pflichtbereiche <strong>und</strong> drei wählbare<br />

Schwerpunktbereiche für jede Jugendeinrichtung vereinbart.<br />

2.1 Offene Treffpunktarbeit für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

Offene Angebote für <strong>Kinder</strong> können sein der offene <strong>Kinder</strong>treff oder spezielle<br />

offene gruppen- <strong>und</strong> themenorientierte Angebote. Es ist darauf zu achten, dass<br />

die Angebotszeiten für <strong>Kinder</strong> dem tatsächlichen Bedarf entsprechen <strong>und</strong> in<br />

einem ausgewogenen Verhältnis zu den Angeboten für Jugendliche stehen. Die<br />

offene Arbeit mit Jugendlichen sollte großen Raum der Angebote einnehmen.<br />

Hierbei sind die bedarfsgerechten Angebote von Freizeitgestaltung, Förderung,<br />

Betreuung <strong>und</strong> Beratung an den zeitlichen <strong>und</strong> individuellen Bedürfnissen <strong>und</strong><br />

Ressourcen der Jugendlichen auszurichten.<br />

Insbesondere für die Ausgestaltung der offenen Treffpunktarbeit sollen die<br />

Fachkräfte eingesetzt werden. Begleitung <strong>und</strong> Beratung der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendlichen <strong>und</strong> ggfls der Eltern nehmen hier einen wichtigen Schwerpunkt<br />

ein.<br />

Mindestanforderungen:<br />

• Öffnungszeit nach festgelegten vertraglichen Vereinbarungen,<br />

• regelmäßige <strong>und</strong> transparente Öffnungstage,<br />

• offene Zugänglichkeit für alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen,<br />

• regelmäßige pädagogische Begleitung der Treffpunktarbeit.<br />

104


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

2.2 Geschlechtsspezifische Arbeit <strong>und</strong> Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />

Die Verpflichtung zu einer geschlechtsdifferenzierenden <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit <strong>und</strong> zur Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen ist<br />

durchgängiges Leitprinzip. Die Planung <strong>und</strong> Durchführung von Angeboten sollen<br />

so erfolgen, dass die Eigenarten von Jungen <strong>und</strong> Mädchen erkennbar <strong>und</strong><br />

berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen auch geschlechtsdifferenzierte<br />

Angebote entwickelt <strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />

Mindestanforderungen:<br />

• Mindestens zwei Angebote im Jahr<br />

2.3 Partizipation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche sind bei allen Ausgestaltungsprozessen der Offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit adäquat zu beteiligen. Dafür sind in geeigneter Form<br />

Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Mitsprache junger Menschen ist<br />

Erörterungsbestandteil im jährlichen Zielgespräch.<br />

Mindestanforderungen:<br />

• Mindestens ein dokumentiertes Beteiligungsprojekt mit <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen oder mit Eltern im Jahr<br />

2.4 Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

Zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung gehören Angebote, die auf die Schaffung förderlicher<br />

Lebensbedingungen ausgerichtet sind, als auch Angebote zur Förderung des<br />

individuellen Ges<strong>und</strong>heitsverhaltens. Ges<strong>und</strong>heitsförderung setzt nicht an bei<br />

krankheitsverursachenden Belastungen <strong>und</strong> Risiken, sondern bezieht sich auf<br />

gesellschaftliche <strong>und</strong> personenbezogene Ressourcen, die die Ges<strong>und</strong>heit<br />

stärken bzw. Verhaltensweisen unterstützen, die für eine ges<strong>und</strong>e Lebensweise<br />

erforderlich sind.<br />

Mindestanforderungen:<br />

• Regelmäßige Angebote <strong>und</strong> Projekte in den Bereichen Ernährung,<br />

Bewegung <strong>und</strong> Stressbewältigung<br />

2.5 Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Angebote der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Angebote für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendliche sind insoweit<br />

Bestandteil der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit als sie geeignet sind, im<br />

Sozialraum präsent zu sein. Durch mobile Jugendarbeit können die Fachkräfte<br />

die Cliquen <strong>und</strong> deren Treffpunkte kennenlernen. Gleichermaßen können die<br />

Jugendlichen auf ihre Themen <strong>und</strong> Aktivitäten aufmerksam machen. Die<br />

Fachkraft kann so auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen <strong>und</strong> Impulse<br />

für die Arbeit in der Einrichtung aufnehmen.<br />

Mindestanforderungen:<br />

• Mindestens zwei mobile Angebote im Halbjahr als Angebot im Sozialraum<br />

• Aufsuchende Arbeit im Sozialraum nach Bedarf<br />

105


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3 Schwerpunktbereiche<br />

Die drei wählbaren Schwerpunktbereiche richten sich aus an personellen <strong>und</strong><br />

materiellen Ressourcen, sozialräumlichen Bedingungen <strong>und</strong> Interessen <strong>und</strong><br />

Bedürfnissen der jugendlichen Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher.<br />

Schwerpunktbereich<br />

Sportliche <strong>und</strong> freizeit-orientierte<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

Sie soll durch ihre ges<strong>und</strong>heitlichen,<br />

erzieherischen <strong>und</strong> sozialen Funktionen<br />

mit Sport, Spiel <strong>und</strong> Bewegung zur<br />

Persönlichkeitsentwicklung von <strong>Kinder</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen beitragen.<br />

Medienbezogene Jugendarbeit<br />

Sie fördert die Aneignung von<br />

Medienkompetenz, insbesondere die<br />

kritische Auseinandersetzung der<br />

Nutzung von neuen Medien.<br />

Internationale Jugendarbeit<br />

Sie dient der internationalen<br />

Verständigung <strong>und</strong> dem Verständnis<br />

anderer Kulturen <strong>und</strong> soll das<br />

europäische Identitätsbewusstsein<br />

stärken. Internationale Jugendbegegnungen<br />

sind in einer<br />

zusammenwachsenden Welt wichtiger<br />

Bestandteil der Sozialisation junger<br />

Menschen.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung<br />

Ferien- <strong>und</strong> Freizeitmaßnahmen mit<br />

jungen Menschen sollen der Erholung<br />

<strong>und</strong> Entspannung, der Selbstverwirklichung<br />

<strong>und</strong> der Selbstfindung<br />

dienen. Die Angebote sollen die<br />

seelische, geistige <strong>und</strong> körperliche<br />

Entwicklung fördern, die Erfahrung<br />

sozialer Beziehungen untereinander vermitteln<br />

<strong>und</strong> soziale Benachteiligungen<br />

ausgleichen.<br />

Besondere Veranstaltungen<br />

Veranstaltungen heben sich vom Alltag<br />

ab <strong>und</strong> sollen die Wünsche <strong>und</strong><br />

Bedürfnisse von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen aufgreifen.<br />

Politische <strong>und</strong> soziale Bildung<br />

Sie soll das Interesse an politischer<br />

Beteiligung frühzeitig herausbilden <strong>und</strong><br />

durch aktive Mitgestaltung politischer<br />

Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung<br />

beitragen.<br />

Mindestanforderungen pro Jahr<br />

• personelle <strong>und</strong> materielle Ressource<br />

• regelmäßige, wöchentliche<br />

Sportangebote<br />

• regelmäßige monatliche erlebnis<strong>und</strong><br />

spielpädagogische Angebote<br />

• (sportliche <strong>und</strong> freizeitorientierte)<br />

Sonderveranstaltungen<br />

• personelle <strong>und</strong> materielle<br />

Ressourcen<br />

• Veranstaltungen <strong>und</strong> Projektarbeit<br />

• regelmäßiger Austausch <strong>und</strong><br />

regelmäßige Begegnung mit<br />

internationalen Partnern<br />

• Initiierung einer regelmäßigen<br />

Kontaktpflege der Jugendlichen<br />

untereinander<br />

• mindestens eine außerörtliche<br />

Erholungsangebot<br />

• mindestens eine Wochenendfreizeit<br />

• mindestens eine Ferienaktionen vor<br />

Ort<br />

Die Ferienangebote sollen in unterschiedlichen<br />

Ferienzeiten stattfinden.<br />

• Eventmanagement für die<br />

Freizeitgestaltung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen<br />

• Mindestens eine monatliche<br />

Veranstaltung<br />

• Regelmäßige Angebote mit<br />

gesellschaftlichen <strong>und</strong> politischen<br />

Themen<br />

• Regelmäßige Teilnahme an<br />

externen politischen Angeboten<br />

106


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kulturelle Jugendarbeit<br />

Sie soll Angebote zur Förderung der<br />

Kreativität vorhalten, zur Entwicklung der<br />

Persönlichkeit beitragen <strong>und</strong> jungen<br />

Menschen die Teilnahme am kulturellen<br />

Leben der Gesellschaft erschließen.<br />

Interkulturelle <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit<br />

Sie soll die interkulturelle Kompetenz der<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> die<br />

Selbstvergewisserung über die eigene<br />

kulturelle Identität fördern. Sie soll<br />

strukturelle Benachteiligungen abbauen,<br />

die Integration fördern <strong>und</strong> eine<br />

gleichberechtigte Teilhabe von Zugangsmöglichkeiten<br />

sicherstellen.<br />

Qualifizierung des Ehrenamtes<br />

Sie soll junge Menschen motivieren, sich<br />

ehrenamtlich zu engagieren <strong>und</strong> zur<br />

gesellschaftlichen Mitverantwortung<br />

befähigen.<br />

Kooperation mit Schulen /<br />

Schulbezogene Jugendarbeit<br />

Schulbezogene Angebote können<br />

individuelle Hilfen, aber auch zeitlich<br />

befristete Kooperationsprojekte in <strong>und</strong><br />

außerhalb von Schulen sein.<br />

• Schaffung regelmäßiger<br />

Teilnahmemöglichkeiten im<br />

kulturellen, kreativen Bereich<br />

(Musik, Theater)<br />

• Regelmäßige Angebote der<br />

Filmarbeit<br />

• Regelmäßige kreative Angebote<br />

• Vermittlung von Kompetenzen, die<br />

geeignet sind, interkulturelle<br />

Verständigung zu ermöglichen<br />

• Beachtung <strong>und</strong> Beobachtung des<br />

Sozialraums<br />

• Beachtung der kulturellen<br />

Verschiedenheiten der<br />

Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner im<br />

Sozialraum <strong>und</strong> der jugendlichen<br />

Besucher bei der<br />

Veranstaltungsplanung<br />

• mindestens 1x im Quartal eine<br />

Zertifikatsveranstaltung / -schulung<br />

für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter in allen Bereichen,<br />

die die offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit betreffen<br />

• regelmäßige Teamsitzungen zu<br />

Planung, Organisation <strong>und</strong><br />

Entwicklung der Angebote<br />

• Voraussetzung ist die Kooperation<br />

mit einer Schule in den Bereichen<br />

Bildung, Betreuung, Erziehung <strong>und</strong><br />

Förderung<br />

§ 4 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />

Der Träger verpflichtet sich, eine offene Jugendeinrichtung in eigenen Räumlichkeiten<br />

vorzuhalten. Das Angebot der Jugendeinrichtungen soll so konzipiert sein, dass<br />

• es die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung <strong>und</strong> die darin genannten Ziele<br />

erfüllt sowie die Ausführungen im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong> berücksichtigt,<br />

• es allen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, unabhängig von Religion,<br />

Vereinszugehörigkeit, Alter <strong>und</strong> Geschlecht offen steht,<br />

• es <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beteiligt,<br />

• es die pädagogischen Zielsetzungen der offenen Jugendarbeit berücksichtigt,<br />

• es die Angebote bedarfsorientiert <strong>und</strong> zielgruppenorientiert gestaltet.<br />

107


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

1 Räumliches Angebot<br />

Der Träger stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die an den Bedürfnissen<br />

der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> am Profil der Einrichtung orientiert sind <strong>und</strong><br />

vorrangig für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zur Verfügung stehen.<br />

Das sind<br />

a) <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendräume, die in sich eine Einheit bilden (obligatorisch).<br />

b) Gemeinschaftsräume, die für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mitgenutzt werden.<br />

Die Räume verfügen über eine für die Programmgestaltung ausreichende<br />

Ausstattung. Sie orientieren sich an der Lebenswelt der Besuchergruppen <strong>und</strong><br />

halten eine moderne Angebotsvielfalt vor.<br />

2 Personal<br />

Der Träger verpflichtet sich, die offene Jugendeinrichtung mit geeignetem<br />

pädagogisch qualifiziertem Personal zu betreiben.<br />

Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin / Erzieher, eine<br />

abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Sozialpädagoge / Sozialpädagogin<br />

oder Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin bzw. den Bachelor of Arts oder Master of Arts<br />

in den Bereichen Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder eine vergleichbare<br />

Ausbildung haben. Absolventen anderer fachbezogener Hochschulausbildungen<br />

z.B. Lehrerinnen/Lehrer, Diplompädagogen/ Diplompädagoginnen o.ä. sind<br />

gleichgestellt, sofern sie über eine ausreichende Erfahrung in der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit verfügen. Andere Qualifikationen sind mit dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> vor<br />

Einstellung abzustimmen.<br />

Anstelle einer Vollzeitkraft können auch zwei Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Der<br />

Mindestbeschäftigungsumfang einer Teilzeitkraft beträgt 15 St<strong>und</strong>en.<br />

Die Vergütung für neu einzustellendes Personal ist an den Bestimmungen des<br />

TvöD – Erziehungs- <strong>und</strong> Sozialtarif – auszurichten <strong>und</strong> vor Einstellung mit dem<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> abzustimmen.<br />

Fachkräfte sollen sich regelmäßig fachlich fortbilden.<br />

Honorarkräfte als Ergänzungskräfte im geringfügigen Beschäftigungsumfang sollen<br />

eine ihrem Einsatz entsprechende Qualifikation nachweisen.<br />

Die Kosten für Verwaltungsarbeit, Gebäudenebenkosten, Reinigung <strong>und</strong><br />

Hausmeistertätigkeiten sind Eigenleistungen des Trägers.<br />

Der Träger legt zur Erfassung des Personals einen Personalbogen vor. Die<br />

Bestimmungen der bereits abgeschlossenen Vereinbarung zum Schutzauftrag der<br />

Jugendhilfe gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII <strong>und</strong> § 72a SGB VIII gelten auch für die<br />

Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

3 Betriebszeiten<br />

Der Träger verpflichtet sich, die Einrichtung mit einer Fachkraft oder mehreren<br />

Fachkräften während einer Jahresöffnungszeit von mindestens 40 Wochen an<br />

mindestens fünf Tagen mit einer Öffnungszeit von mindestens 20 St<strong>und</strong>en<br />

wöchentlich zzgl. einer Angebotszeit von mindestens fünf St<strong>und</strong>en wöchentlich zu<br />

betreiben. Die St<strong>und</strong>enzahl erhöht sich bei zwei oder mehr Fachkräften auf<br />

mindestens 25 St<strong>und</strong>en Öffnungszeit zzgl. mindestens 10 St<strong>und</strong>en Angebotszeit.<br />

Bei Einrichtungen mit Teilzeitkräften sind die St<strong>und</strong>en anteilig zu berechnen. Die<br />

Betriebszeiten sind so zu konzipieren, dass monatlich mindestens zwei Tage auf<br />

einen Wochenendtag (Samstag oder Sonntag) fallen.<br />

108


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Schließungszeiten der Einrichtung innerhalb der Jahresöffnungszeit wegen Urlaubs<br />

der Fachkraft (Betriebsferien), Freizeitausgleich für geleistete Überst<strong>und</strong>en oder<br />

Teilnahme der Fachkraft an Fortbildungsveranstaltungen sind ohne Minderung des<br />

Jahresförderungsbetrages in vertretbarem Umfang möglich, sofern der Betrieb<br />

nicht durch andere hauptamtliche oder durch neben- <strong>und</strong> ehrenamtliche Kräfte<br />

aufrecht erhalten werden kann. Schließungen bei Erkrankung einer Fachkraft sind<br />

nur bis zu einer Dauer von sechs Wochen förderungsunschädlich. Nach diesem<br />

Zeitraum sind qualifizierte Fachkräfte im Sinne dieser Rahmenvereinbarung zu<br />

beschäftigen. Schließungszeiten ab sieben Tagen sind dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

mitzuteilen.<br />

§ 5 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt dem Träger einen Betriebskostenzuschuss, der sich aus<br />

einem Personal- <strong>und</strong> Organisationszuschuss zusammensetzt. Die gewährten<br />

Landesmittel sind hierin enthalten <strong>und</strong> werden nach der Anzahl der Fachkräfte anteilig<br />

innerhalb des Zuschusses für Fachkräfte ausgezahlt.<br />

1 Förderung der Personalkosten<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> zahlt für das hauptamtliche Personal einen jährlichen<br />

Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 % der tatsächlichen Personalkosten. Die<br />

Berechnung des tatsächlichen Personalkostenzuschuss ergibt sich aus dem bis<br />

zum 28.02. jeden Jahres vorgelegten Verwendungsnachweis.<br />

Zu den Personalausgaben gehören:<br />

• Gr<strong>und</strong>vergütungen,<br />

• Zulagen,<br />

• Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,<br />

• Beiträge zur Berufsgenossenschaft <strong>und</strong> darüber hinaus alle sich aus dem<br />

TVöD analog ergebenden Leistungen für das hauptamtliche pädagogische<br />

Personal.<br />

Studierende in pädagogischer Ausbildung, die mindestens einen St<strong>und</strong>enumfang<br />

einer hälftigen Vollzeitstelle ausfüllen, können zusätzlich zu einer weiteren<br />

angestellten pädagogischen Fachkraft anstelle einer Viertel Fachkraftstelle<br />

gefördert werden.<br />

2 Organisationszuschuss<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt für die Programmgestaltung <strong>und</strong> die Ergänzung der<br />

Ausstattung sowie die Kosten für Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte einen<br />

Organisationszuschuss als Pauschale. Der Organisationszuschuss beträgt für eine<br />

Fachkraft 8.000 Euro. Bei zwei Fachkräften erhöht sich die Pauschale auf 10.000<br />

Euro. Bei Einrichtungen mit Teilzeitkräften ist der Zuschuss nach<br />

Beschäftigungsumfang zu berechnen.<br />

3 Einzelvereinbarung<br />

Die Einzelheiten der Förderung werden in Form einer Einzelvereinbarung geregelt.<br />

109


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

§ 6 Verfahren<br />

1. Antragstellung<br />

Der Träger stellt für das kommende Jahr zum 01.09. jeden Jahres einen Antrag<br />

auf Förderung der anerkennungsfähigen Betriebskosten seiner Einrichtung gemäß<br />

geltendem Antragsvordruck.<br />

2 Verwendungsnachweis<br />

Über die Verwendung des bewilligten Betriebskostenzuschusses hat der<br />

Zuschussempfänger bis spätestens 28. Februar des Folgejahrs einen<br />

Verwendungsnachweis gemäß geltendem Vordruck zu erbringen. Wird kein<br />

ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis erbracht, sind die gewährten<br />

Fördermittel zu erstatten. Überzahlungen sind zurück zu erstatten. Nachzahlungen<br />

über den bewilligten Zuschuss hinaus können nur im rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Haushaltsmittel erfolgen.<br />

3 Zahlung des Zuschusses<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt den Zuschuss in vier gleichen Raten zum 15.01., 15.04.,<br />

15.07. <strong>und</strong> 15.10.jeden Jahres.<br />

4 Haftung<br />

Für Schäden, die dem freien Träger oder Dritten entstehen, haftet der Träger im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

§ 7 Vertragsdauer<br />

Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />

(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />

jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />

Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />

gekündigt wird,<br />

§ 8 Sonstiges<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />

eine Ausfertigung. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.<br />

<strong>Wesel</strong>, den<br />

Für den Träger________________________________________________________<br />

Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

110


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.2<br />

Einzelvereinbarung<br />

zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Trägerschaft<br />

- Einrichtungen mit Fachkraft / Fachkräften -<br />

Zwischen<br />

dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />

Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />

nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />

<strong>und</strong><br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, vertreten durch<br />

nachfolgend „Träger „ genannt,<br />

wird folgende Einzelvereinbarung geschlossen:<br />

§ 1 Gr<strong>und</strong>lage der Einzelvereinbarung<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Einzelvereinbarung ist die zwischen dem Träger <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger.<br />

Gegenstand der Einzelvereinbarung ist die Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendarbeit in der vom Träger betriebenen Jugendeinrichtung<br />

____________________________ durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>. Dabei verpflichten sich die<br />

Vertragspartner, die folgenden Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen zu erbringen:<br />

§ 2 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />

Der Träger betreibt die vorgenannte Jugendeinrichtung gemäß der<br />

Rahmenvereinbarung.<br />

2.1 Schwerpunkte der Einrichtung<br />

Der Träger betreibt die Einrichtung mit folgenden gewählten Schwerpunkten:<br />

• …<br />

• ….<br />

• ….<br />

2.2 Personal<br />

Der Träger verpflichtet sich, die Jugendeinrichtung mit folgendem Personal zu<br />

betreiben:<br />

____ hauptamtliche pädagogische Fachkraft / -kräfte im Umfang von ____ Stellen<br />

____ Studierende als Ergänzung der Fachkraft im Umfang von _______ Stellen.<br />

111


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

2.3 Betriebszeiten<br />

Der Träger betreibt die Einrichtung an mindestens fünf Tagen mit einer Betriebszeit<br />

von …… St<strong>und</strong>en wöchentlich zu betreiben ( …… St<strong>und</strong>en Öffnungszeit <strong>und</strong> ……<br />

St<strong>und</strong>en Angebotszeit). Dabei sind monatlich mindestens zwei Tage auf einen<br />

Wochenendtag (Samstag oder Sonntag) zu legen. Schließungszeiten ab sieben<br />

Tagen sind dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mitzuteilen.<br />

§ 3 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gewährt dem Träger einen Betriebskostenzuschuss (Personal- <strong>und</strong><br />

Organisationszuschuss) für die Jugendeinrichtung _________________________.<br />

In Anlehnung an den TVöD – Erziehungs- <strong>und</strong> Sozialtarif wird ein jährlicher<br />

Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 % der tatsächlichen Personalkosten gezahlt.<br />

Die Berechnung des tatsächlichen Personalkostenzuschuss ergibt sich aus dem bis<br />

zum 28.02. jeden Jahres vorgelegten Verwendungsnachweises.<br />

Der Organisationszuschuss beträgt _____________ Euro.<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />

(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />

jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />

Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />

gekündigt wird,<br />

§ 5 Sonstiges<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />

eine Ausfertigung.<br />

<strong>Wesel</strong>, den<br />

Für den Träger<br />

Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

112


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.3<br />

Vereinbarung<br />

zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

in Einrichtungen freier <strong>und</strong> öffentlicher Träger<br />

- Einrichtungen ohne Fachkraft<br />

Zwischen<br />

dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, vertreten durch den Landrat<br />

Reeser Landstr. 31 46483 <strong>Wesel</strong><br />

nachfolgend „<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />

<strong>und</strong><br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Träger, nachfolgend Träger genannt, vertreten durch<br />

wird folgende Vereinbarung zur Förderung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit in<br />

der vom Träger geführten Jugendeinrichtung in<br />

geschlossen:<br />

§ 1 Zweck der Vereinbarung<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Rahmenvereinbarung sind die §§ 11, 74, 75, 79 <strong>und</strong> 80 SGB<br />

VIII, § 15 3. Ausführungsgesetz des Landes NRW sowie die Satzung des<br />

Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />

Zweck der Vereinbarung ist die Förderung von bedarfsgerechten Angeboten der<br />

offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>. Dabei<br />

soll offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit junge Menschen in ihrer individuellen <strong>und</strong><br />

sozialen Entwicklung fördern <strong>und</strong> dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden<br />

oder abzubauen. Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit richtet sich an <strong>Kinder</strong>, Jugendliche<br />

<strong>und</strong> junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren (hauptsächlich an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche im Alter zwischen 6 <strong>und</strong> 17 Jahren).<br />

§ 2 Kooperation <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />

Der Träger <strong>und</strong> der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> stimmen sich in jährlichen Zielgesprächen <strong>und</strong> in<br />

regelmäßigen Kontakten mit den zuständigen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, in den regionalen Arbeitskreisen „Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit“,<br />

<strong>und</strong> in der vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> angebotenen jährlichen Fachtagung ab.<br />

Themenschwerpunkte <strong>und</strong> Ziele dieser Abstimmungen sind die<br />

• Weiterentwicklung der Offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit,<br />

• Berücksichtigung der Sozialraumbezüge,<br />

• Planung von Maßnahmen <strong>und</strong> Projekten,<br />

113


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• Teilnahme an einem Berichtwesen.<br />

Einrichtungen ohne Fachkraft nehmen diese Kooperationsformen nach eigenen<br />

Ermessen <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit wahr. Die Teilnahme an den jährlichen<br />

Zielgesprächen <strong>und</strong> an einem Berichtswesen wird vorausgesetzt.<br />

§ 3 Qualitätsstandards<br />

Der Träger berücksichtigt in seiner Arbeit die folgenden Qualitätsstandards:<br />

1 Pädagogische Zielsetzungen<br />

Zur Erlangung der erforderlichen Lebenskompetenzen junger Menschen sollen<br />

Angebote vor allem in den folgenden Themen <strong>und</strong> Querschnittsbereichen initiiert,<br />

realisiert <strong>und</strong> gefördert werden:<br />

• Förderung der sozialen <strong>und</strong> demokratischen Handlungskompetenz zur<br />

Gestaltung der Gesellschaft,<br />

• Förderung von Wahrnehmung, Kooperationsfähigkeit, Selbstvertrauen,<br />

Konfliktfähigkeit <strong>und</strong> Kreativität zur Erlangung der Kompetenz, eine<br />

eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,<br />

• Förderung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen im Sinne des Gender Mainstreaming als<br />

Leitlinie,<br />

• Förderung des interkulturellen Zusammenlebens,<br />

• Förderung der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen,<br />

• Abbau von sozialen Benachteiligungen.<br />

Die pädagogischen Methoden zur Umsetzung dieser Ziele sind dabei so zu wählen,<br />

dass<br />

• die Vielfalt der eigenständigen Jugendkulturen berücksichtig wird,<br />

• sie sich nicht auf die Realisierung von Angeboten beschränken, sondern vor<br />

allem Motivationshilfe zur eigenständigen Freizeit- <strong>und</strong> Lebensgestaltung<br />

beinhalten,<br />

• sie eine bedarfsgerechte Umsetzung unter größtmöglicher Beteiligung der<br />

Zielgruppe zulassen.<br />

2 Tätigkeitsfelder<br />

Zur Erfüllung der pädagogischen Aufgaben bieten die Einrichtungen insbesondere<br />

offene Treffpunktarbeit anbieten. Offene Angebote für <strong>Kinder</strong> können sein der<br />

offene <strong>Kinder</strong>treff oder spezielle offene gruppen- <strong>und</strong> themenorientierte Angebote.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Angebotszeiten den tatsächlichen Bedarf von<br />

<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen entsprechen <strong>und</strong> in einem ausgewogenen Verhältnis<br />

zueinander stehen. Die Öffnungszeiten nach diesen vertraglichen Vereinbarungen<br />

sind einzuhalten. Die regelmäßigen Öffnungszeiten sollen transparent sein <strong>und</strong><br />

eine offene Zugänglichkeit für alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglichen. Sie sollen<br />

durch ehrenamtlich Tätige <strong>und</strong> / oder Hilfs- <strong>und</strong> Honorarkräfte begleitet werden.<br />

Über diesen Schwerpunkt hinaus sollen die Jugendeinrichtungen die folgenden<br />

Themen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht<br />

verfolgen. Hierzu kann – so weit wie möglich - um Unterstützung bei den<br />

Fachkräften der übrigen Jugendeinrichtungen im Sozialraum / in der Kommune <strong>und</strong><br />

/ oder den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> nachgesucht<br />

werden:<br />

114


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• Geschlechtsspezifische Arbeit <strong>und</strong> Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />

• Partizipation von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

• Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

• Aufsuchende <strong>und</strong> mobile Jugendarbeit<br />

§ 4 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des Trägers<br />

Der Träger verpflichtet sich, eine Jugendeinrichtung in eigenen Räumlichkeiten<br />

vorzuhalten. Das Angebot der Jugendeinrichtungen soll so konzipiert sein, dass<br />

• es die Bedingungen der Vereinbarung <strong>und</strong> die darin genannten Ziele erfüllt<br />

sowie die Ausführungen im <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

berücksichtigt,<br />

• es allen <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen, unabhängig von Religion,<br />

Vereinszugehörigkeit, Alter <strong>und</strong> Geschlecht offen steht,<br />

• es <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche beteiligt,<br />

• es die pädagogischen Zielsetzungen der offenen Jugendarbeit berücksichtigt,<br />

• die Angebote bedarfsorientiert <strong>und</strong> zielgruppenorientiert gestaltet sind.<br />

1 Räumliches Angebot<br />

Der Träger stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die an den Bedürfnissen<br />

der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> am Profil der Einrichtung orientiert sind <strong>und</strong><br />

vorrangig für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit zur Verfügung stehen.<br />

Das sind<br />

a) <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendräume, die in sich eine Einheit bilden (obligatorisch).<br />

b) Gemeinschaftsräume, die für die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit mitgenutzt<br />

werden.<br />

Die Räume verfügen über eine für die Programmgestaltung ausreichende<br />

Ausstattung. Sie orientieren sich an der Lebenswelt der Besuchergruppen <strong>und</strong><br />

halten eine moderne Angebotsvielfalt vor.<br />

2 Betriebszeiten<br />

Der Träger verpflichtet sich, die Einrichtung mit einer Öffnungszeit von mindestens<br />

sechs St<strong>und</strong>en wöchentlich zu betreiben. Die Öffnungszeit hat die Bedarfe der<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen ausreichend zu berücksichtigen.<br />

§ 5 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

Der <strong>Kreis</strong> gewährt für die Gestaltung der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit einen<br />

Sachkostenzuschuss, der sich aus Hausnebenkosten, den Kosten für die<br />

Programmgestaltung <strong>und</strong> die Ergänzung der Ausstattung sowie die Kosten für Hilfs<strong>und</strong><br />

Honorarkräfte zusammensetzt.<br />

Der Sachkostenzuschuss beträgt 5.700 Euro bei Einrichtungen ohne erhöhten<br />

Festzuschuss <strong>und</strong> 7.700 Euro bei Einrichtungen mit erhöhtem Festzuschuss.<br />

Einrichtungen ohne pädagogische Fachkraft können frühestens nach zweijähriger<br />

Betriebszeit mit Zustimmung des <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschusses einen erhöhten<br />

Zuschuss erhalten, wenn entsprechende Sachkosten <strong>und</strong> ein entsprechendes<br />

Angebot nachgewiesen werden.<br />

115


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

§ 6 Verfahren<br />

1 Antragstellung<br />

Der Träger stellt zum 01.09. jeden Jahres für das kommende Jahr einen Antrag<br />

auf Förderung der anerkennungsfähigen Sachkosten seiner Einrichtung gemäß<br />

geltendem Antragsvordruck.<br />

2 Zahlung des Zuschusses<br />

Der <strong>Kreis</strong> zahlt den Zuschuss zum 01. Juli jeden Jahres.<br />

3. Verwendungsnachweis<br />

Über die Verwendung des bewilligten Sachkostenzuschusses hat der<br />

Zuschussempfänger bis spätestens 28. Februar des Folgejahrs einen<br />

Verwendungsnachweis zu erbringen. Wird kein ordnungsgemäßer<br />

Verwendungsnachweis gemäß geltendem Vordruck erbracht, sind die gewährten<br />

Fördermittel zu erstatten.<br />

4 Haftung<br />

Für Schäden, die dem freien Träger oder Dritten entstehen, haftet der Träger im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

§ 7 Dauer der Vereinbarung<br />

Die Vereinbarung tritt zum 01. Januar <strong>2012</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt bis zum 31.12.2014<br />

(Ablauf der Geltungsdauer des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplans) Sie verlängert sich um<br />

jeweils ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich vom Träger mit einer Frist von sechs<br />

Monaten vor Ablauf <strong>und</strong> vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf<br />

gekündigt wird,<br />

§ 8 Sonstiges<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform. Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält<br />

eine Ausfertigung. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.<br />

<strong>Wesel</strong>, den<br />

Für den Träger________________________________________________________<br />

Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

116


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.4<br />

Richtlinien<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur<br />

Gewährung von Zuschüssen zu<br />

Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen<br />

der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

117


____________________________________________<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

1.1 § 11 in Verbindung mit § 74 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />

1.2 § 2 der Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

1.3 Jugendhilfeplanung des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

1.4 Richtlinien über <strong>Kreis</strong>zuschüsse an Vereine, Verbände <strong>und</strong> sonstige Dritte<br />

vom 19.03.1991.<br />

2. Fördergegenstand<br />

Gefördert werden können<br />

- die Instandsetzung <strong>und</strong> Verbesserung der Innenräume,<br />

- die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung von Einrichtungsgegenständen<br />

- Sanierungsarbeiten im Bestand<br />

von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit.<br />

3. Höhe der Förderung<br />

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann ein Zuschuss<br />

von bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten für die Instandsetzung<br />

<strong>und</strong> Verbesserung der Innenräume <strong>und</strong> für die Ergänzung <strong>und</strong> Erneuerung<br />

von Einrichtungsgegenständen gewährt werden. Für Sanierungsarbeiten<br />

im Bestand kann ein Zuschuss in Höhe von 25 %, maximal jedoch<br />

von 5.000 Euro je Einzelmaßnahme gewährt werden.<br />

4. Förderungsvoraussetzungen<br />

4.1 Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen für diejenigen Einrichtungen<br />

der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, für die nach Maßgabe der<br />

Jugendhilfeplanung <strong>und</strong> der Richtlinien des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> zur Gewährung<br />

von Zuschüssen zu den Betriebskosten von Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>-<br />

<strong>und</strong> Jugendarbeit eine Betriebskostenförderung erfolgt oder vorgesehen<br />

ist.<br />

4.2 Die Investitionsmaßnahme muss notwendig, ihre Kosten müssen angemessen<br />

sein.<br />

4.3 Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein.<br />

118


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

5. Verfahren bei Investitionszuschüssen bis zu 1.500,00 Euro<br />

5.1 Antragstellung<br />

Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann jederzeit gestellt<br />

werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

- Beschreibung des Vorhabens<br />

- Erläuterung der Notwendigkeit des Vorhabens<br />

- geplanter Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens<br />

- Auflistung der veranschlagten Kosten <strong>und</strong> der geplanten Finanzierung<br />

- Nachweis der Angemessenheit der veranschlagten Kosten, z. B. durch<br />

Vergleichsangebote<br />

Als Antragseingang gilt das Datum, an dem alle erforderlichen Antragsunterlagen<br />

dem Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> vollständig vorliegen.<br />

5.2 Bewilligung<br />

Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Bescheid.<br />

Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Die für die Bewilligungen<br />

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu jeweils 50% in<br />

der ersten <strong>und</strong> zweiten Jahreshälfte freigegeben. In einer Jahreshälfte nicht<br />

berücksichtigte Anträge werden in der folgenden Bewilligungsperiode nur<br />

berücksichtigt, wenn sie vom Antragsteller bestätigt werden. Das Eingangsdatum<br />

der Bestätigung gilt als Antragsdatum.<br />

5.3 Mittelauszahlung<br />

Die bewilligten Mittel werden zum angegebenen geplanten Zeitpunkt der<br />

Durchführung des Vorhabens ohne weitere Anforderung ausgezahlt.<br />

5.4 Verwendungsnachweis<br />

Über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis<br />

nach Vordruck zu erbringen. Der Nachweis ist bis spätestens<br />

2 Monate nach Auszahlung des Zuschusses einzureichen.<br />

Wird die zweckwidrige Verwendung der Mittel festgestellt, ist der Zuschuss<br />

zurück zu fordern.<br />

Sind die tatsächlichen anerkennungsfähigen Kosten niedriger als die bei<br />

119


____________________________________________<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Antragstellung veranschlagten, ist der bewilligte Zuschuss entsprechend herabzusetzen;<br />

zuviel ausgezahlte <strong>Kreis</strong>mittel sind zurückzufordern.<br />

6. Verfahren bei Investitionszuschüssen über 1.500,00 Euro<br />

6.1 Antragstellung<br />

Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen<br />

beizufügen.<br />

• Beschreibung des Vorhabens,<br />

• Erläuterung der Notwendigkeit des Vorhabens<br />

• geplanter Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens,<br />

• Auflistung der veranschlagten Kosten <strong>und</strong> der geplanten Finanzierung<br />

sowie Vergleichsangebote<br />

Die Bewilligung erfolgt durch den <strong>Kreis</strong>jugendhilfeausschuss im rahmen der<br />

zur Verfügung stehenden Mittel.<br />

6.2 Bewilligung<br />

Nach abschließender Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen<br />

Bescheid.<br />

6.3 Mittelabruf<br />

Die bewilligten Mittel sind schriftlich abzurufen (Vordruck). Sie werden ausgezahlt,<br />

wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Bewilligung<br />

für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszweckes benötigt<br />

werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Jugendamt des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> unverzüglich mitzuteilen, wenn für die Bewilligung maßgebliche<br />

Umstände sich ändern oder wegfallen.<br />

6.4 Verwendungsnachweis<br />

Über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis<br />

nach Vordruck zu erbringen. Der Nachweis ist spätestens<br />

6 Monate nach Auszahlung des Zuschusses zu erbringen.<br />

Wird die zweckwidrige Verwendung der Mittel festgestellt, ist der Zuschuss<br />

zurückzufordern.<br />

120


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Sind die tatsächlichen anerkennungsfähigen Kosten niedriger als die bei<br />

Antragstellung veranschlagten, ist der bewilligte Zuschuss entsprechend<br />

herabzusetzen; zuviel ausgezahlte <strong>Kreis</strong>mittel sind zurückzufordern.<br />

7. Zweckbindung<br />

Geförderte Gegenstände müssen beim Träger inventarisiert werden. Sie<br />

müssen bis zu ihrer Aussonderung im Besitz <strong>und</strong> in der Nutzung der Jugendeinrichtung<br />

verbleiben. Wird der geförderte Gegenstand während der<br />

Dauer der Zweckbindung zweckentfremdet oder wird eine Übertragung auf<br />

einen anderen Träger vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> nicht genehmigt, kann der <strong>Kreis</strong>zuschuss<br />

zurückgefordert werden. Rechnungen / Belege sind mindestens fünf<br />

Jahre aufzubewahren.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong> am 22. November 2011 beschlossen.<br />

Sie treten mit Wirkung zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Zugleich treten die Richtlinien vom 01.01.1998 außer Kraft.<br />

121


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.5<br />

Richtlinien<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

zur Förderung von Maßnahmen<br />

der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

123


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt Zuschüsse zur finanziellen<br />

Förderung von Angeboten der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit im Rahmen der<br />

jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung<br />

besteht nicht.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Förderung sind die §§ 11 <strong>und</strong> 12 in Verbindung mit § 74<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz, das Dritte Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> des<br />

erzieherischen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes, der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan für<br />

den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> sowie die Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />

Das Dritte Gesetz zur Ausführung des <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />

(3. Ausführungsgesetz zur Förderung der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit) hat Gr<strong>und</strong>sätze<br />

zur Ausgestaltung der in den §§ 11 – 14 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz beschriebenen<br />

Handlungsfeldern der Jugendarbeit festgelegt, die von freien <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Trägern der Jugendarbeit anzuwenden sind. Diese sind:<br />

- Die Angebote <strong>und</strong> Maßnahmen richten sich vor allem an junge Menschen vom<br />

6. bis 21. Lebensjahr. Belange von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen aus benachteiligten<br />

Lebenswelten <strong>und</strong> von jungen Menschen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> sollen besonders<br />

berücksichtigt werden.<br />

- Bei der Ausgestaltung der Angebote ist die Gleichstellung von Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />

als durchgängiges Leitprinzip zu beachten.<br />

- Die Angebote sollen die Fähigkeit junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen<br />

<strong>und</strong> zu gegenseitiger Achtung fördern.<br />

- <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen soll bei der Ausgestaltung der Angebote ein Mitspracherecht<br />

eingeräumt werden.<br />

- Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den<br />

Schulen zusammenwirken.<br />

124


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

2. Förderbereiche<br />

2.1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Angebotes der<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit <strong>und</strong> zeichnen sich aus durch eine qualifizierte Betreuung.<br />

Inner- <strong>und</strong> außerörtliche Ferienangebote sind geeignet, <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

den Aufbau von Kontakten außerhalb von Elternhaus <strong>und</strong> Schule, soziales<br />

Lernen in einer Gleichaltrigengruppe sowie eine erste Loslösung vom Elternhaus<br />

zu ermöglichen.<br />

Ferienaktionen vor Ort <strong>und</strong> Betreuungsangebote von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in<br />

Ferienzeiten sind ergänzende Angebote zu Ferienfahrten in der Gruppe <strong>und</strong> Ferienaktivitäten<br />

in der Familie. Anzustreben ist ein interessantes <strong>und</strong> vielseitiges<br />

Ferienprogramm auch verschiedener Träger am Wohnort sowie die Berücksichtigung<br />

von Betreuungsbedarfen in Ferienzeiten.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten, Ferienaktionen <strong>und</strong> Betreuung von <strong>Kinder</strong>n in<br />

Ferienzeiten<br />

Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

mit Übernachtung<br />

im In<strong>und</strong><br />

Ausland<br />

Zusatzförderung<br />

Ferienaktionen<br />

vor Ort<br />

Mindestdauer: 2 Tage<br />

Höchstdauer: 21 Tage<br />

An- <strong>und</strong> Abreisetag gelten<br />

als 1 Tag, bei Freizeiten im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> gilt dies nicht<br />

2,50 € je Teilnehmerin /<br />

Teilnehmer <strong>und</strong> Tag<br />

5,00 € je Betreuerin / Betreuer<br />

<strong>und</strong> Tag<br />

Bei Freizeiten mit Übernachtung wird bei einer Entfernung<br />

des Ferienortes von mehr als 500 Kilometern ein Fahrtkostenzuschuss<br />

in Höhe von 10,00 Euro je gefördertem Teilnehmenden<br />

<strong>und</strong> Betreuenden gewährt.<br />

Pauschale, abhängig von<br />

Dauer <strong>und</strong> Anzahl der<br />

Veranstaltungen sowie<br />

Zahl der Teilnehmenden<br />

Antragsberechtigt sind die Kommunen im Zuständigkeitsbereich<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, das sind die Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />

Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn,<br />

Schermbeck, Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten.<br />

Anerkannte Träger der Jugendhilfe, die beabsichtigen Ferienaktionen<br />

vor Ort durchzuführen, wenden sich an die<br />

zuständige Kommune.<br />

125


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Betreuung von<br />

<strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

in Ferienzeiten<br />

Mindestdauer: 5 zusammenhängende<br />

Veranstaltungen<br />

mit mind. 6 St<strong>und</strong>en<br />

Dauer pro Tag<br />

2,00 € je Teilnehmerin /<br />

Teilnehmer <strong>und</strong> Tag<br />

4,00 € je Betreuerin / Betreuer<br />

<strong>und</strong> Tag<br />

Zusatzförderungen<br />

• Geförderte Einrichtungen der offenen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

sind für diese Einzelmaßnahme antragsberechtigt.<br />

• Betreuungsmaßnahmen, denen ein Ges<strong>und</strong>heitsförderungskonzept<br />

zu Gr<strong>und</strong>e liegt, werden mit pauschal<br />

250,00 Euro je fünf Tage gefördert.<br />

2.2 Jugendbildungsangebote mit allgemeiner, politischer, sozialer, ges<strong>und</strong>heitlicher,<br />

kultureller, naturk<strong>und</strong>licher oder technischer Bildung<br />

Gefördert werden im Rahmen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit die Angebote, die an<br />

der Lebenswelt der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen orientiert sind <strong>und</strong> möglichst viele<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ansprechen. Sie sollen an den Interessen von <strong>Kinder</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen anknüpfen, aber auch so ausgestaltet werden, dass sie <strong>Kinder</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen neue Impulse <strong>und</strong> Erfahrungen vermitteln.<br />

Jugendbildungsangebote mit allgemeiner, politischer, sozialer, ges<strong>und</strong>heitlicher,<br />

kultureller, naturk<strong>und</strong>licher <strong>und</strong>/oder technischer Bildung<br />

Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />

Bildungsangebote<br />

mindestens 3 St<strong>und</strong>en<br />

5,00 € je Teilnehmer/-in<br />

<strong>und</strong>/Betreuer/-in<br />

2.3 Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern sind von herausragender Bedeutung für die Betreuung von <strong>Kinder</strong>n<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen in Gruppen <strong>und</strong> Projekten.<br />

Ohne eine ausreichend auf die Inhalte der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit abgestimmte<br />

Ausbildung können die Aufgaben eines Gruppenleiters/einer Gruppenleiterin /<br />

eines Betreuers / einer Betreuerin nicht mehr wahrgenommen werden.<br />

126


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Zu den erforderlichen Angeboten zählen:<br />

Gr<strong>und</strong>kurse zur Ausbildung junger Menschen in die Gr<strong>und</strong>lagen von Gruppenarbeit,<br />

beispielsweise Gruppen- <strong>und</strong> Spielpädagogik, Erste-Hilfe-Kurse, Wahrnehmung<br />

der Aufsichtspflicht.<br />

Aufbaukurse zur Qualifizierung, beispielsweise in den oben genannten Bereichen,<br />

jedoch mit erheblicher Vertiefung des Gr<strong>und</strong>kursus im Hinblick auf sich<br />

verändernde Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen.<br />

Spezialkurse zum Erwerb bestimmter Befähigungen, beispielsweise kreativkulturelle<br />

Kurse, Kurse zur Gesprächsführung, Kurse der technischen Weiterbildung,<br />

die geeignet sind, die Leitungsaufgabe zu ergänzen.<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungsangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />

Tagesveranstaltung mind. 5 St<strong>und</strong>en 5,00 € je Teilnehmer/in<br />

Veranstaltungen mit<br />

mindestens 1 Übernachtung<br />

mehrtägige Veranstaltungen<br />

mit Übernachtung<br />

Programmdauer<br />

mind. 10 St<strong>und</strong>en<br />

Mindestdauer: 3 Tage<br />

Höchstdauer: 7 Tage<br />

Programmdauer:<br />

mind. 5 St<strong>und</strong>en pro Tag<br />

An- <strong>und</strong> Abreisetag<br />

gelten als 1 Tag, wenn weniger<br />

als 5 St<strong>und</strong>en Programm<br />

an diesen beiden<br />

Tagen durchgeführt wird.<br />

20,00 € je Teilnehmer/ -in<br />

<strong>und</strong> Wochenende<br />

10,00 € je Teilnehmer / -in<br />

<strong>und</strong> Tag<br />

2.4 Internationale Jugendbegegnungen<br />

Internationale Jugendbegegnungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im europäischen <strong>und</strong> außereuropäischen<br />

Ausland sind in einer zusammenwachsenden Welt ein wichtiger<br />

Sozialisationsbestandteil für Jugendliche.<br />

127


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Internationale Jugendbegegnungen<br />

Einzelmaßnahme Dauer Höhe der Förderung<br />

Begegnungen im<br />

Partnerland in Europa<br />

Begegnungen im<br />

außereuropäischen<br />

Partnerland<br />

Begegnungen im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Mindestdauer: 2 Tage<br />

Höchstdauer: 21 Tage<br />

An- u. Abreisetag gelten<br />

als 1 Veranstaltungstag<br />

Mindestdauer: 7 Tage<br />

Höchstdauer: 21 Tage<br />

Mindestdauer: 2 Tage<br />

Höchstdauer: 21Tage<br />

2,50 € je Teilnehmer /-in<br />

aus dem <strong>Wesel</strong><br />

5,00 € je Betreuer / -in aus<br />

dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

5,00 € je Teilnehmer / -in<br />

aus dem <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Wesel</strong><br />

7,50 € je Betreuer / -in aus<br />

dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

2,50 € je Teilnehmer/ - in<br />

5,00 € je Betreuer/-in<br />

Begegnungen im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> im<br />

Partnern aus der<br />

County Durham /<br />

England (Partnerkreis<br />

des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong>)<br />

Mindestdauer: 2 Tage<br />

Höchstdauer: 21Tage<br />

2,50 € je Teilnehmer/ - in<br />

5,00 € je Betreuer/-in<br />

zzgl. Pauschale in Höhe<br />

von 250,00 Euro je sieben<br />

Tage<br />

• Bei Begegnungen mit einer Entfernung des Aufenthaltsortes von mehr als<br />

500 Kilometern vom Wohnort wird ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von<br />

10,00 Euro je gefördertem Teilnehmenden <strong>und</strong> Betreuenden gewährt.<br />

• Begegnungen, denen ein Ges<strong>und</strong>heitsförderungskonzept zu Gr<strong>und</strong>e liegt,<br />

werden mit pauschal 250,00 Euro je fünf Tage gefördert.<br />

2.5 Kombinierte Angebote<br />

Zur Gestaltung eines möglichst umfassenden, aber auch interessanten Angebotes,<br />

sind auch Angebote zu fördern, die aus mehreren Bereichen kombiniert werden,<br />

beispielsweise eine Jugendbildungsangebote mit anschließender Freizeit.<br />

Die Förderung wird entsprechend den Sätzen der jeweiligen Bereiche aufgeteilt.<br />

2.6 Materialkostenzuschuss<br />

Freie Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben bzw. ihre <strong>Kreis</strong>vertretungen, erhalten einen Zuschuss<br />

von 10% des im Vorjahr zu den Maßnahmen der Jugendarbeit bewilligten<br />

128


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Zuschusses als Materialkostenzuschuss, sofern sie im Folgejahr erneut Maßnahmen<br />

der Jugendarbeit durchführen.<br />

2.7 Verwaltungskostenzuschuss<br />

Jugendverbände <strong>und</strong> Jugendgruppen, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des<br />

Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben bzw. ihre <strong>Kreis</strong>vertretungen, erhalten einen<br />

Zuschuss von 15% des im Vorjahr zu den Maßnahmen der Jugendarbeit bewilligten<br />

Zuschusses als Verwaltungskostenzuschuss, sofern sie im Folgejahr erneut<br />

Maßnahmen der Jugendarbeit durchführen. Der Verwaltungskostenzuschuss<br />

kann frei für alle Zwecke der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit eingesetzt werden.<br />

3. Förderungsvoraussetzungen<br />

3.1 Eigenleistung<br />

Die Eigenleistung des Trägers bzw. die Teilnehmer/innen-Beiträge müssen mindestens<br />

25 % der Gesamtkosten der Maßnahme betragen.<br />

Mögliche Zuschüsse der Europäischen Union, des B<strong>und</strong>es oder Landes <strong>und</strong>/oder<br />

der Gemeinden sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />

3.2 Zuwendungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfänger<br />

Zuwendungsempfängerinnen <strong>und</strong> -empfänger sind<br />

die nach § 75 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz anerkannten freien Träger der<br />

Jugendhilfe sowie Jugendgruppen <strong>und</strong> Initiativen, die die Voraussetzungen des<br />

§ 74 Abs. 1 <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz erfüllen<br />

die bei der Durchführung von Ferienaktionen vor Ort beteiligten Kommunen im<br />

Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>, das sind die Städte<br />

<strong>und</strong> Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck,<br />

Sonsbeck <strong>und</strong> Xanten.<br />

129


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.3 Geförderte Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer <strong>und</strong> Betreuerinnen<br />

<strong>und</strong> Betreuer<br />

Geförderte Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich<br />

des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> haben. Für Betreuer <strong>und</strong><br />

Betreuerinnen gilt diese Voraussetzung nicht.<br />

Darüber hinaus werden für die unterschiedlichen Förderbereiche folgende Teilnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Teilnehmer sowie Betreuerinnen <strong>und</strong> Betreuer gefördert:<br />

Förderbereich Geförderte Teilnehmer/-<br />

innen<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten,<br />

6 bis 17 Jahre, darüber hinnen<br />

Ferienaktioaus<br />

bis zum 27. Lebensjahr,<br />

<strong>und</strong> Betreuung wenn sie in Ausbildung stehen.<br />

von <strong>Kinder</strong>n in Ferienzeiten<br />

Jugendbildungsangebote<br />

mit allgemeiner,<br />

politischer, sozialer,<br />

ges<strong>und</strong>heitlicher, kultureller,<br />

naturk<strong>und</strong>licher<br />

<strong>und</strong>/oder technischer<br />

Bildung<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong><br />

Qualifizierungsangebote<br />

von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

Internationale<br />

Jugendbegegnungen<br />

6 bis 17 Jahre, darüber hinaus<br />

bis zum 27. Lebensjahr,<br />

wenn sie in Ausbildung stehen.<br />

ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter ab 14<br />

Jahre, die für einen Träger<br />

im Zuständigkeitsbereich<br />

des Jugendamtes des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Wesel</strong> tätig sind oder tätig<br />

werden wollen<br />

Geförderte Betreuer/-<br />

innen<br />

Für jeweils 6 <strong>Kinder</strong> bzw.<br />

Jugendliche 1 Betreuer/-<br />

in.<br />

Für jeweils 1-3 behinderte<br />

Teilnehmer/-innen kann<br />

je nach Grad der Behinderung<br />

1 Betreuer/-in anerkannt<br />

werden<br />

Für jeweils 6 <strong>Kinder</strong> bzw.<br />

Jugendliche 1 Betreuer/-<br />

in.<br />

Für jeweils 1-3 behinderte<br />

Teilnehmer/-innen kann<br />

je nach Grad der Behinderung<br />

1 Betreuer/ in anerkannt<br />

werden<br />

entfällt<br />

14 bis 27 Jahre Für jeweils 6 Jugendliche<br />

1 Betreuer/-in.<br />

Für jeweils 1-3 behinderte<br />

Teilnehmer/-innen kann<br />

je nach Grad der Behinderung<br />

1 Betreuer/-in anerkannt<br />

werden<br />

130


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

3.4 Ausschlüsse<br />

Nicht gefördert werden:<br />

Angebote, die der beruflichen Orientierung dienen,<br />

Sprachkurse <strong>und</strong> schulische Veranstaltungen,<br />

Religiöse Bildungsveranstaltungen,<br />

Parteipolitische Veranstaltungen,<br />

Örtliche <strong>und</strong> überörtliche Verbandstreffen, die der Aufrechterhaltung der Verbandsstruktur<br />

dienen,<br />

Angebote, die dem eigentlichen Vereinszweck dienen (Trainingsst<strong>und</strong>en der<br />

Sportvereine, Turniere, regelmäßige Gruppenst<strong>und</strong>en, regelmäßige Treffen des<br />

Leitungsteams, Musikunterricht),<br />

Klassenfahrten,<br />

Kommerzielle Jugendreisen,<br />

Angebote ausschließlich für behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche.<br />

4. Verfahren<br />

4.1 Antragstellung<br />

Die Träger reichen bis spätestens 31. März jeden Jahres über ihren Spitzenverband<br />

auf <strong>Kreis</strong>ebene eine Aufstellung ihrer geplanten Maßnahmen nach Vordruck<br />

gemäß Anlage ein.<br />

4.2 Bewilligungsbescheid<br />

Die Antragsteller erhalten über die Höhe des <strong>Kreis</strong>zuschusses einen Bewilligungsbescheid.<br />

Nach Eingang der rechtsverbindlichen Erklärung, dass die Bedingungen<br />

des Bewilligungsbescheides akzeptiert werden, werden 80 % des bewilligten<br />

Zuschusses zu den Maßnahmen sowie ggfl. der Verwaltungskostenzuschuss<br />

ausgezahlt.<br />

Die Maßnahmeplanung/-durchführung kann im eigenen Ermessen des Trägers im<br />

Rahmen des bewilligten Zuschusses <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />

dieser Richtlinien geändert werden.<br />

131


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Der Materialkostenzuschuss ist abzurufen, wenn er innerhalb der nächsten 6 Wochen<br />

benötigt wird. Materialkostenzuschüsse, die nicht bis zum 01.12. des Jahres<br />

abgerufen werden, verfallen.<br />

4.3 Verwendungsnachweis<br />

Über die Verwendung der Maßnahmezuschüsse hat die Empfängerin / der Empfänger<br />

einen Verwendungsnachweis gemäß Vordruck einzureichen.<br />

Für die Abgabe der Verwendungsnachweise gelten folgende Termine:<br />

Für Maßnahmen, die bis 31. Oktober eines jeden Jahres stattfinden, ist der Verwendungsnachweis<br />

bis sechs Wochen nach Maßnahmeschluss, spätestens jedoch<br />

bis zum 01. Dezember des Jahres vorzulegen. Für alle anderen Maßnahmen<br />

ist der Verwendungsnachweis ebenfalls nach sechs Wochen, jedoch spätestens<br />

zum 28. Februar des Folgejahres einzureichen.<br />

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird ggfls. der restliche Förderbetrag<br />

in Höhe von 20 % des Maßnahmezuschusses ausgezahlt.<br />

Der Nachweis über die Verwendung des Materialkostenzuschusses ist spätestens<br />

drei Monate nach Abruf der Mittel durch die Vorlage entsprechender Belege zu<br />

erbringen.<br />

Dem Verwendungsnachweis sind im einzelnen beizufügen:<br />

Maßnahme<br />

inner- <strong>und</strong> außerörtliche Freizeiten<br />

Ferienaktionen vor Ort<br />

Betreuungsangebote für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche in Ferienzeiten<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong><br />

Qualifizierungsangebote<br />

beizufügende Unterlagen<br />

Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />

Mitarbeitenden<br />

Programmaufstellung<br />

Aufstellung über die Anzahl der Teilnehmenden<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitenden an den einzelnen<br />

Tagen<br />

Programmaufstellung<br />

Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />

Mitarbeitenden<br />

Programmaufstellung<br />

Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />

Mitarbeitenden<br />

Programmaufstellung mit Zeitablauf<br />

132


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Bildungsangebote<br />

Internationale Jugendbegegnungen<br />

Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />

Mitarbeitenden<br />

Programmaufstellung mit Zeitablauf<br />

Unterschriftenliste der Teilnehmenden <strong>und</strong><br />

Mitarbeitenden<br />

Programmaufstellung<br />

Dem Verwendungsnachweis brauchen die Eingabe- <strong>und</strong> Ausgabebelege nicht<br />

beigefügt zu werden. Sie sind jedoch 5 Jahre für die eventuelle Prüfung durch das<br />

Jugendamt bzw. das Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> aufzubewahren.<br />

5. Inkrafttreten<br />

Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

am 22. November 2011 beschlossen. Sie treten zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die vom Jugendhilfeausschuss am 07.06.2006 beschlossenen<br />

Richtlinien außer Kraft.<br />

133


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.6<br />

Richtlinien<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen<br />

zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

aus finanzschwachen Familien<br />

135


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

1. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Förderung sind<br />

- § 90 Abs. 2 <strong>und</strong> 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe-<br />

(SGB VIII),<br />

- der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan für den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>,<br />

- die Satzung für das Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong>.<br />

2. Förderungszweck<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> als Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt nach diesen<br />

Richtlinien ganz oder teilweise Teilnahmebeiträge zu <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten<br />

für <strong>Kinder</strong> aus finanzschwachen Familien.<br />

3. Förderungsvoraussetzungen<br />

Gefördert werden <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, die an<br />

außerörtlichen <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten von mindestens 10 Tagen Dauer teilnehmen,<br />

die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe bzw. von Trägern<br />

nach § 74 Abs. 1 SGB VIII durchgeführt werden.<br />

Die Förderung muss für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich sein.<br />

Von einer Erforderlichkeit kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn ein Kind<br />

oder ein Jugendlicher einmal jährlich an einer <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeit von maximal<br />

21 Tagen Dauer teilnimmt.<br />

Der Teilnahmebeitrag kann ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die<br />

Belastung dem Kind oder Jugendlichen <strong>und</strong> seinen Eltern bzw. seinem alleinerziehenden<br />

Elternteil nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung<br />

gelten die §§ 82 bis 85, 87 <strong>und</strong> 88 des SGB XII entsprechend.<br />

Nicht übernommen werden können Teilnahmebeiträge für innerörtliche Ferienangebote<br />

(z.B. Ferienspiele, Stadtranderholung) <strong>und</strong> Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten<br />

von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in Heim- oder Familienpflege.<br />

4. Höhe der Förderung<br />

Abhängig von den Einkünften des Kindes oder Jugendlichen <strong>und</strong> seiner Eltern<br />

bzw. seines alleinerziehenden Elternteils kann der vom Träger der Maßnahme<br />

festgesetzte Teilnahmebeitrag ohne Taschengeld abzüglich einer sog. häuslichen<br />

Ersparnis bis zu einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro übernommen werden.<br />

136


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Die häusliche Ersparnis richtet sich nach der aktuellen Sachbezugsverordnung.<br />

Jährlich kann je Kind / je Jugendlichem ein maximaler Zuschuss in Höhe von 500<br />

Euro – auch verteilt auf mehrere Freizeiten – gewährt werden.<br />

5. Verfahren<br />

Die Förderung ist von den Eltern bzw. von dem alleinerziehenden Elternteil vor<br />

Beginn der Maßnahme zu beantragen (Vordruck). Der Träger der Maßnahme<br />

bestätigt auf dem Antrag die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an der<br />

Maßnahme <strong>und</strong> die Höhe des von ihm entspr. Punkt 4 festgesetzten Teilnahmebetrages<br />

ohne Taschengeld.<br />

Dem Antrag ist eine Aufstellung der Einkünfte <strong>und</strong> monatlichen Belastungen beizufügen<br />

(Vordruck). Die Angaben sind zu belegen.<br />

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel<br />

nach Antragseingang. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

Nach Bearbeitung des Antrags erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid; der<br />

Träger der Maßnahme erhält eine Durchschrift. Ganz oder teilweise übernommene<br />

Beiträge werden in der Regel unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Jugendhilfeausschuss des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

am 22. November 2011 beschlossen.<br />

Sie treten mit Wirkung zum 01.01.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 07.06.2006 außer Kraft.<br />

137


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Anlage 5.7<br />

Profilbögen der<br />

geförderten Jugendeinrichtungen<br />

mit Fachkraft / Fachkräften<br />

Die Inhalte der Profilbögen beruhen auf den Angaben der Fachkräfte<br />

bzw. der Träger der Offenen Jugendeinrichtungen.<br />

139


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Gemeinde Alpen: JuCa Alpen<br />

Adresse: An der Vorburg 3<br />

46519 Alpen<br />

Träger:<br />

Adresse:<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Alpen<br />

An der Vorburg 2 a<br />

46519 Alpen<br />

Telefon Jugendheim: 02802 / 1509<br />

Telefon Jugendbüro: 02802 / 7501<br />

Fax: 02802/ 7739<br />

E-Mail: alpen@ekir.de<br />

Internet: www.evangelischekirchengemeinde-alpen,de<br />

Einzugsbereich der Einrichtung: Gemeinde Alpen, Teile der Stadt Rheinberg<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 25 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

17 – 21 Uhr<br />

17 – 21 Uhr<br />

14 -17 Uhr<br />

Spielplatzaktionen in den Sommermonaten<br />

Freitag 14.30 – 22 Uhr Spielplatzaktionen in den Sommermonaten<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

17 – 20 Uhr<br />

Regelmäßige Spielnächte<br />

Regelmäßige Sportangebote<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im Kirchenkreis Moers<br />

Kooperation mit Schule<br />

• Kontaktst<strong>und</strong>en an den Gr<strong>und</strong>schulen<br />

• Teilnahme an Projekttagen der weiterführenden Schulen<br />

140


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Profil der Einrichtung<br />

- offener Treff für Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />

- jährliche <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendfreizeiten im Wechsel<br />

- Ferienangebote<br />

- regelmäßige Spiel- <strong>und</strong> Sportnächte<br />

- mobile Angebote (Spielmobilaktion, Ausflüge)<br />

Selbstdarstellung<br />

• Eigenverantwortliches Arbeiten der ehrenamtlichen Mitarbeitenden, daraus<br />

resultierend: hohe nachfrage mitarbeiten zu wollen<br />

• Eine einladenden, fre<strong>und</strong>liche, nach Fair-play-Regeln funktionierende Jugendeinrichtung<br />

• <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche verschiedener Schulbildung können vorurteilsfrei<br />

agieren<br />

• Beratung <strong>und</strong> Begleitung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen<br />

(Tod eines Familienmitgliedes, Schulprobleme, Gewalt, Kriminalität,<br />

Suchtprobleme, Zerrüttung der Familie durch Trennung der Eltern)<br />

• Ziel: Eine Einrichtung zu sein für die Schwächsten der Gesellschaft mit entsprechenden<br />

Angeboten wie Kochkurse, Mahlzeiten anbieten, Freizeitplätze,<br />

kostenlose Angebote, Kooperation mit dem Alleinerziehendenkreis der Gemeinde)<br />

141


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Gemeinde Alpen: Jugendheim Menzelen<br />

Adresse:<br />

Träger:<br />

Adresse:<br />

Birtener Str. 2a<br />

46519 Alpen<br />

Evangelische Kirchengemeinde Alpen<br />

An der Vorburg 2 a<br />

46519 Alpen<br />

Telefon: 02802 / 809441<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

jugend.menzelen@web.de<br />

www.evangelische-kirchengemeinde<br />

-alpen.de<br />

Einzugsbereich der Einrichtung:<br />

Menzelen-Ost, Menzelen-West,<br />

Bönning-Rill, Alpen<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 - 21 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

15.00 - 16.30 Uhr<br />

16.30 - 19.00 Uhr<br />

15.00 - 17.30 Uhr<br />

17.30 - 20.00 Uhr<br />

15.00 – 17.00 Uhr<br />

17.00 – 19.00 Uhr<br />

<strong>Kinder</strong>café<br />

Jugendtreff<br />

<strong>Kinder</strong>café<br />

Jugendtreff<br />

Ferienprogramme<br />

<strong>Kinder</strong>treff<br />

Jugendtreff Regelmäßige Spielnächte<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> im Ev. Kirchenkreis Moers<br />

• Arbeitskreis der hauptamtlichen Mitarbeiter in Offenen Jugendeinrichtungen<br />

• Arbeitskreis Jungenarbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

• Dorfwerkstatt Menzelen<br />

142


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperation mit Schule<br />

- Spielmobil-Aktion<br />

- Eröffnungsveranstaltung der Alpener Ferienspiele<br />

Profil der Einrichtung<br />

Standards: offener Treff, Ferienspiele, <strong>Kinder</strong>disco, Spielenächte, Kinofahrten,<br />

häufige Angebote im kreativen wie musischen Bereich, z.B. Bandprojekte, Trommel-<br />

Kurse, Koch- <strong>und</strong> Backangebote, Modellieren etc.<br />

Selbstdarstellung<br />

Einzige Jugendeinrichtung am Ort mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter mit Schwerpunkt<br />

im Bereich Offener <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit. Die Jugendeinrichtung hat Vernetzungen<br />

<strong>und</strong> Kooperationen vor Ort, z.B. Gr<strong>und</strong>schule, Dorfwerkstatt, Kirche <strong>und</strong><br />

regionale Verbindungen.<br />

143


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Hamminkeln: JUZE Hamminkeln<br />

Adresse: Diersfordterstr. 34 a<br />

46499 Hamminkeln<br />

Träger: Stadt Hamminkeln<br />

Adresse: Brüner Str. 9<br />

46499 Hamminkeln<br />

Telefon: 02852/711052<br />

E-Mail :<br />

Einrichtungsleitung:<br />

stefanie.werner@hamminkeln.de<br />

Pädagogischer Mitarbeiter:<br />

christian.hoefer@hamminkeln.de<br />

Internet : www.hamminkeln.de<br />

Einzugsbereich: Hamminkeln<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche, junge Erwachsene im Alter von 6 bis 22 Jahren<br />

Öffnungszeiten des Offenen Treffs <strong>und</strong> Projektangebote<br />

Montag<br />

13.00 - 14.00 Uhr<br />

Über-Mittagspause (für Schüler/innen)<br />

13:00 - 16:00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung<br />

19:00 - 21:30 Uhr Bandprojekt /<br />

Kooperation mit der Musikschule<br />

Dienstag Kicker, Billard & Co.<br />

16:00 - 20:00 Uhr<br />

13:00 - 16:00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung<br />

Mittwoch <strong>Kinder</strong>treff<br />

16:00 - 19.00 Uhr<br />

13:00 - 16:00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung<br />

20.00 - 21.30 Uhr Bandprobe<br />

Donnerstag<br />

13.00 - 14.00 Uhr<br />

Über-Mittagspause (für Schüler/innen)<br />

13:00 - 16:00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung<br />

13.30 - 15.00 Uhr<br />

Realschul - Mädchengruppe<br />

18:30 - 21:30 Uhr<br />

Bandprojekt / Kooperation mit der Musikschule<br />

18:00 - 20:00 Uhr<br />

Offenes Sportangebot für Jugendliche<br />

in der Turnhalle der Hauptschule<br />

Freitag Kicker, Billard & Co<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

14:00 - 20:00 Uhr<br />

Regelmäßige Veranstaltungen mit<br />

<strong>und</strong> ohne Anmeldung, offen für alle<br />

Jugendlichen – siehe Aushang Juze<br />

Regelmäßige Veranstaltungen mit<br />

<strong>und</strong> ohne Anmeldung, offen für alle<br />

Jugendlichen – siehe Aushang Juze<br />

144<br />

14:00 - 17:00 Kids in Aspik<br />

Kochangebot für <strong>Kinder</strong> von 10-14 Jahren


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Jugendeinrichtungen, Jugendgruppen <strong>und</strong> Einrichtungen im Umkreis<br />

• Präventionsnetzwerk<br />

• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendamt <strong>und</strong> Jugendgerichtshilfe<br />

• Team Jugendarbeit<br />

Kooperationen mit Schule<br />

• Heinrich-Meyers-Hauptschule Hamminkeln<br />

• Heinrich-Meyers-Realschule Hamminkeln<br />

• Kontakt zur Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule Hamminkeln im Aufbau<br />

Selbstdarstellung<br />

Unsere Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im<br />

Alter von 6 bis 27 Jahren Zugang zu altersspezifischen Angeboten erhalten <strong>und</strong> eine<br />

dementsprechende Betreuung <strong>und</strong> Begleitung sichergestellt wird.<br />

<strong>Kinder</strong> von 6 – 9 Jahren haben nur Zugang zu Projekten, die entsprechend dem Bedarf<br />

dieser Altersgruppe betreut werden können. (Besonders diese Altersgruppe benötigt<br />

eine weitreichendere Betreuung als der Jugendbereich.)<br />

Die Angebote im Bereich der Projektarbeit werden ab Sommer 2011 regelmäßig (in<br />

der Regel im Abstand eines Jahres, nach den Sommerferien) dem aktuellen Bedarf<br />

der Jugendlichen angepasst.<br />

Auch die Öffnungszeiten werden soweit flexibel gehandhabt, dass sie den Bedürfnissen<br />

der Jugendlichen angepasst werden können.<br />

Die Jugendeinrichtung zeichnet sich auch darüber aus, dass bestehende Jugendgruppen<br />

im Ortsteil, wie z.B. das Jugendforum, sowie das Team „Rockt Hamminkeln“<br />

stark in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden.<br />

Bestehende Gruppierungen werden begleitet, sie werden motiviert <strong>und</strong> erfahren<br />

durch die Mitarbeiter des Jugendzentrums einen besonderen Rückhalt.<br />

Neugründungen von Jugendgruppierungen werden insofern unterstützt, dass z.B. eine<br />

Räumlichkeit für diese Gründung zur Verfügung gestellt wird.<br />

Die Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung derer ist ein wichtiger Beitrag für die Jugendarbeit.<br />

Die Basis- <strong>und</strong> Ausgangsstation für die Jugendarbeit im Ort stellt das Jugendzentrum<br />

dar. Hier bieten sich Platz <strong>und</strong> Raum für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche einer breiten Altersspanne<br />

<strong>und</strong> jeder Herkunft.<br />

145


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Hamminkeln: Nase-vorn-Kreativwerkstatt Dingden<br />

Adresse: Am Schienenberg 5<br />

46499 Hamminkeln<br />

Träger: Ev. Kirchengemeinde<br />

Hamminkeln<br />

Adresse: Brüner Str. 11<br />

46499 Hamminkeln<br />

Telefon: 02852/508530<br />

E-Mail:<br />

b.schulz@jugendpaedagogik.de<br />

Einzugsbereich:<br />

Zielgruppen:<br />

Ortsteile Dingden, Ringenberg,<br />

<strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ab 7 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag 12.30 – 18.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />

Dienstag 12.30 - 16.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

12.30 – 20.00 Uhr<br />

12.30 – 18.00 Uhr<br />

12.30 - 18.00 Uhr<br />

12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />

18.00 – 20.00 Uhr Projekte<br />

16.00 - 18.00 Uhr <strong>Kinder</strong>gruppe<br />

12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />

16.00 – 18.00 Uhr Kreativ-Kids<br />

12.30 – 16.00 Uhr Übermittagsbetreuung<br />

16.00 – 18.00 Uhr Filmclub für <strong>Kinder</strong><br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Zusammenarbeit mit St. Pankratius, Kreuzschule, Jugendamt, Jugendreferat<br />

• Kooperationen mit Schule Kreuzschule<br />

• sonstige Kooperationen mit den Kirchengemeinden Ringenberg / Dingden,<br />

Hamminkeln.<br />

146


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Selbstdarstellung<br />

Gemeinsam mit der offenen Tür der katholischen Gemeinde St. Pankratius steht die<br />

Nase-Vorn Kreativwerkstatt Dingden für das offene Jugendangebot des Gemeinwesens.<br />

Kreative <strong>und</strong> Bildungsangebote stehen dabei im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Die Einrichtung ist mit einem Gruppenraum eher klein, dafür aber vom Ambiente <strong>und</strong><br />

den Angeboten mit einem familiären Flair versehen.<br />

Die Einrichtung befindet sich auf dem Schulgelände der Kreuzschule <strong>und</strong> ist damit<br />

auch Anlaufpunkt für Schüler. Während der Öffnungszeit <strong>und</strong> insbesondere der sich<br />

überschneidenden Schulzeit.<br />

Die internationalen Kontakte ermöglichen Jugendlichen ein intensives Kennenlernen<br />

Europas <strong>und</strong> darüber hinaus (Peru <strong>und</strong> Kamerun).<br />

Die Einrichtung will mit ihren Angeboten vor allen Dingen das kreative <strong>und</strong> das bildende<br />

Anliegen junger Menschen treffen.<br />

147


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Hamminkeln: <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendtreff „Next Generation“<br />

Dingden<br />

Adresse: Am Kirchplatz 5<br />

Träger: Kath. Pfarrgemeinde<br />

St. Pankratius<br />

Adresse: Am Wedem Hoven 1<br />

46499 Hamminkeln<br />

Telefon: 02852/909030<br />

E-Mail:<br />

kinder-jugendtreff@<br />

st-pankratius-dingden.de<br />

Internet: www.st-pankratiusdingden.de<br />

Einzugsbereich:<br />

Dingden, ländliche Randgebiete<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 – 21 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag 15 - 20 Uhr<br />

Dienstag<br />

15 - 17.30 Uhr Gitarrenkurse,<br />

Jungengruppe<br />

Mittwoch<br />

15 - 22 Uhr<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

15 - 19 Uhr<br />

15 - 18 Uhr Mädchentag<br />

Übernachtungsangebote 20 -10 Uhr<br />

Kreativ-Workshops 15 - 18 Uhr<br />

Tagesausflüge 8 - 22 Uhr<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

- Stadt Hamminkeln, Jugendstabstelle<br />

- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendamt<br />

- Sportverein „Blau-Weiß Dingden“<br />

148


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen mit Schule<br />

- Ganztagsschule der Gr<strong>und</strong>schule Dingden<br />

Wöchentlich 6 St<strong>und</strong>en Teilnahme der <strong>Kinder</strong> der OGS innerhalb der Jungen-,<br />

bzw. Mädchengruppen in der Jugendeinrichtung<br />

- Kreuzschule Dingden<br />

Wöchentlich 6 x 2 St<strong>und</strong>en Angebote in den Bereichen Sport, Musik <strong>und</strong> Kreatives<br />

in der Schule<br />

Profil der Einrichtung<br />

- Offener Treff,<br />

- geschlechtsspezifische Arbeit (zur Zeit zwei Mädchengruppen 6-8 Jahre <strong>und</strong><br />

- 9-14 Jahre, eine Jungengruppe 8 – 12 Jahre)<br />

- Gitarrenkurse<br />

- Kreativangebote<br />

- Themenabhängige Projekte (Mädchen, Natur <strong>und</strong> Umwelt etc.)<br />

- Ferienspiele (Sommerferien 35 <strong>Kinder</strong> von 6 – 12 Jahren)<br />

- Ferienfreizeit (Sommerferien 96 <strong>Kinder</strong> von 10 – 14 Jahren)<br />

- Ehrenamt, ehrenamtliche Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen gewinnen<br />

Selbstdarstellung<br />

Die Einrichtung zeichnet sich besonders aus, dass sie weit über den offenen Treff<br />

hinaus, am Bedarf orientiert, flexibel auf die Bedarfe, Angebote bietet, für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche von 6 – 21 Jahre.<br />

Der zeitliche Einsatz <strong>und</strong> das Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen<br />

ermöglichen umfangreiche Öffnungszeiten <strong>und</strong> ein hohes Maß an Mitbestimmung<br />

<strong>und</strong> Identifikation, so dass die Jugendlichen die Einrichtung als „ihre Einrichtung“<br />

erleben.<br />

149


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Hamminkeln: Undergro<strong>und</strong> Mehrhoog<br />

Adresse: Halderner Str. 35<br />

46499 Hamminkeln<br />

Träger: Evangelische Kirchengemeinde<br />

Haffen-Mehr-Mehrhoog<br />

Adresse: Halderner Str. 35<br />

46499 Hamminkeln<br />

Telefon: 02857/1240<br />

E-Mail: s.jaeger@jugendpaedagogik.de<br />

Internet: www.kirche-mehrhoog.de<br />

Einzugsbereich der Einrichtung:<br />

Ortsteile Mehrhoog, Haffen, Mehr, Töven<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene im Alter von 6 – 22 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag 13.30 – 19.00 Uhr 15.00 – 16.30 Uhr <strong>Kinder</strong>gruppe<br />

Dienstag 14.00 – 20.00 Uhr Kochprojekt<br />

Mittwoch 13.30 – 18.00 Uhr 18.00 – 21.00 Uhr Kunstwerkstatt<br />

Donnerstag 14.00 – 21.00 Uhr Kochprojekt<br />

Freitag 14.00 – 20.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr Musicalgruppe<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Jugendeinrichtungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

• Jugendeinrichtungen im Ev. Kirchenkreis <strong>Wesel</strong><br />

• Ev. Jugendreferat im Ev. Kirchenkreis <strong>Wesel</strong><br />

• Diakonisches Werk<br />

• <strong>Kreis</strong>jugendamt (Jugendpflege, ASD, Jugendgerichtshilfe)<br />

• Polizei<br />

• Drogenberatung<br />

Kooperation mit Schulen<br />

• im Rahmen der Offenen Ganztagsschule mit der örtlichen Gr<strong>und</strong>schule (u.a.<br />

jeden Montag in der Jugendeinrichtung)<br />

• Schülerpraktikanten/-innen in der Jugendeinrichtungen von den weiterführenden<br />

Schulen<br />

Profil der Einrichtung<br />

Ausstattung:<br />

Billard, Darts, Kicker, Internetraum, TV/Video, Musikanlage / Lichtanlage / Disco,<br />

Küche, Diverse Brettspiele, Infobroschüren, großer Gartenbereich, Außenbühne,<br />

Tischtennis, Musikstudio, Grillmöglichkeit, Werkbank, Chillecke<br />

150


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Angebote:<br />

• Bereitstellung von Räumlichkeiten <strong>und</strong> Freiräumen für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

• Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung der Bewältigung der Risikophase Jugend, nah an<br />

den differenzierten Lebenswelten <strong>und</strong> spezifischen Problemlagen der Jugendlichen<br />

• Beratungs- <strong>und</strong> Informationsstelle für Jugendliche<br />

• Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Exkursionen, Projekten, Aktionen...<br />

kleine Hausaufgabenhilfe<br />

• Planung, sowie vor allem pädagogische Betreuung von Aktionen von <strong>und</strong> mit Jugendlichen<br />

Inhaltliche Schwerpunkte:<br />

• Offene Treffpunktarbeit<br />

• Freizeiten (Ferien, Wochenenden)<br />

• Beratung<br />

• Gruppenangebote<br />

• Veranstaltungen im kulturellen, musikalischen, politischen, sozialen <strong>und</strong> friedenspädagogischen<br />

Bereich<br />

Selbstdarstellung<br />

„Offen für die Jugend“ ist das übergeordnete Leitziel der Arbeit im Jugendzentrum<br />

UNDERGROUND der evangelischen Kirchengemeinde Haffen-Mehr-Mehrhoog. Zu<br />

verstehen ist dies als „Öffnen“ <strong>und</strong> „Gestalten“ von Freizeit-Räumen zur Förderung<br />

jugendlicher Entwicklung, Sozialisation <strong>und</strong> Bildung. Ebenso bedeutet es „offen zu<br />

sein“ für Bedürfnisse junger Menschen nach Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung in verschiedenen<br />

Lebenslagen <strong>und</strong> Situationen.<br />

Als zentrale Ausgangspunkte für die Ziele <strong>und</strong> Leitlinien unserer Arbeit stehen entwicklungs-<br />

<strong>und</strong> sozialpsychologische sowie sozialpädagogische Ansätze.<br />

In der Praxis sieht es so aus...<br />

• wir sind uns bewusst, dass wir für <strong>und</strong> mit Jugendlichen arbeiten,<br />

• beteiligen wir junge Menschen an unserer Arbeit für sie,<br />

• orientieren wir unsere Arbeit an den Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen dieser Jugendlichen,<br />

• binden wir unsere Erkenntnisse um die Lebenswelten von Jugendlichen sowie die<br />

sich hieraus ergebenden persönlichen Stärken von ihnen in unserer Arbeit ein,<br />

• <strong>und</strong> entwickeln stetig die Qualität unserer Arbeit weiter.<br />

Wichtig ist für das, was unsere Einrichtung besonders auszeichnet auch noch…<br />

Unsere Jugendarbeit ist kein Schließfachhaus... alle Türen <strong>und</strong> Schränke sind geöffnet.<br />

Spiele, Geräte etc. können von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen einfach so benutzt<br />

werden (seit 18 Jahren haben wir sehr gute Erfahrungen), auch haben wir bis jetzt<br />

durch diese Möglichkeit noch keine Diebstähle oder größere Kosten durch mutwillige<br />

Zerstörung verzeichnen müssen.<br />

Seit gut 10 Jahren besitzt unsere Jugendarbeit einen gelben Anhänger.Dieser überdimensionale<br />

auf 2 Etagen befindliche Anhänger/Wohnwagen wird für Feste, Spielangebote<br />

<strong>und</strong> Turniere oder für Freizeiten eingesetzt. Auf Freizeiten können bis zu<br />

18 Personen darin übernachten bzw. leben. Der Name des Fahrzeuges ist eng mit<br />

der Einrichtung verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> fällt überall sofort auf... „UNDERGROUND-MOBIL“<br />

Durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen können wir sehr schnell an Problemen<br />

arbeiten, die in der Einrichtung oder im Ort Mehrhoog entstehen... dies ist jedoch<br />

nicht als Feuerwehr zu verstehen.<br />

Auch können wir durch engagierte Gemeindeglieder <strong>und</strong> Ehrenamtliche schnell<br />

Ideen <strong>und</strong> Wünsche der Besucher umsetzen.<br />

151


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Gemeinde Hünxe: 2nd Home Drevenack<br />

Adresse: Kirchstr. 12<br />

46569 Hünxe - Drevenack<br />

Träger: Ev. Kirchengemeinde Drevenack<br />

Adresse: Kirchstr. 6<br />

46569 Hünxe<br />

Telefon: 02858/1096<br />

Fax: 02858/2701<br />

E-Mail: 2ndhome@web.de<br />

Internet: www.2ndhome.de<br />

Einzugsbereich: Hünxe<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

nach Bedarf 16 – 20 Uhr<br />

Dienstag 16 – 21 Uhr<br />

Mittwoch 16 – 21 Uhr<br />

Donnerstag 16 – 21 Uhr<br />

Freitag 16 – 22 Uhr<br />

Samstag<br />

Filmnächte, Cafe Cremetörtchen<br />

Sonntag<br />

Fußballturniere, Ausflüge<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />

• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> Jugendamt<br />

• <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, Jugendgerichtshilfe<br />

• Psychosozialer Beratungsdienst.<br />

• Drogenberatungsstelle der Diakonie Dinslaken<br />

• Anonyme Alkoholiker <strong>Wesel</strong>,<br />

• Turn- <strong>und</strong> Spielvereinigung Drevenack,<br />

• Förderkreis Jugend-Schule-Sport e.V. Drevenack.<br />

Profil der Einrichtung<br />

Standards: Spielgeräte (Kicker, Dart, Billard, Airhockey, Tanzmatten, Playstation), Internetcafe,<br />

Tonstudio, Filmnächte.<br />

Jungenarbeit, Angebote nur für Mädchen, genderbezogene Angebotsplanung.<br />

Fahrten zu Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager.<br />

Jugenderholungsmaßnahmen in Ungarn.<br />

152


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Generationsübergreifende Projekte (Cafe Cremetörtchen – „Jung trifft alt“) <strong>und</strong><br />

Schwarzlichttheater, sowie weitere theaterpädagogische Angebote:<br />

Präventivveranstaltungen im Bereich Drogen, Nikotin, Alkohol <strong>und</strong> Gewalt.<br />

Extra Räume für Jungen <strong>und</strong> Mädchen.<br />

Selbstdarstellung<br />

Aus Sicht der Jugendlichen wird die kontinuierliche Verlässlichkeit der Einrichtung, in<br />

Öffnungszeiten <strong>und</strong> Angeboten gelobt. Dadurch ist eine „familiäre Atmosphäre“ in der<br />

Einrichtung entstanden. Es finden Beratungsgespräche mit Jugendlichen <strong>und</strong> deren<br />

Eltern statt. Bei der Suche nach Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen finden die Jugendlichen<br />

Unterstützung. Die Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher gaben dem Jugendhaus<br />

den Namen: „2nd Home“.<br />

Der Standard der Einrichtung ist als gut zu bezeichnen. Das Spielgerät ist gut gewartet,<br />

das technische Equipment (Musik-, Lichtanlage, Spielcomputer, Internet-Cafe<br />

<strong>und</strong> Tonstudio) entspricht modernen Anforderungen.<br />

Angebote der Einrichtung sind fast ausschließlich kostendeckend, eher darunter. Es<br />

finden regelmäßig Ausflüge <strong>und</strong> Exkursionen mit abenteuerpädagogischem Angebot<br />

statt. Der Jugenderholungsmaßnahme in den Sommerferien liegt ein Konzept zur<br />

Thematik „Naturerleben <strong>und</strong> -erfahren“, sowie „Leben in der Gemeinschaft“ zugr<strong>und</strong>e.<br />

Die Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher fühlen sich im 2nd Home wohl. Dies alles bietet die<br />

erforderliche Gr<strong>und</strong>lage für Präventivmaßnahmen in den Bereichen Drogen-, Alkoholmissbrauch<br />

<strong>und</strong> Gewalt. Diese Veranstaltungen werden regelmäßig mit der Drogenberatung<br />

des Diakonischen Werkes Dinslaken durchgeführt,<br />

Das ehrenamtliche Engagement der Jugendlichen, gerade in der Projektarbeit ist<br />

außerordentlich groß.<br />

Durch den ständigen Kontakt der hauptamtlichen Fachkraft mit den Besucherinnen<br />

<strong>und</strong> Besuchern werden die Angebote <strong>und</strong> Projekte in der Jugendarbeit stets aktuell<br />

an den Interessen der Jugendlichen ausgerichtet. Besonders erwähnenswert sind die<br />

Theater-, Tanz- <strong>und</strong> Filmprojekte, die mittels Einsatz neuer Medien, großes Interesse<br />

finden. Ein generationsübergreifendes Projekt, das Jugend / Senioren-<br />

Begegnungscafe „Cafe Cremetörtchen“ wird seit 23 Jahren angeboten. Es erfreut<br />

sich steter Beliebtheit bei Besuchern <strong>und</strong> Veranstaltern.<br />

Im Sozialraum der Gemeinde Drevenack erfreut sich das Jugendhaus großer Akzeptanz.<br />

Jugendliche beteiligten sich bei festlichen Aktivitäten <strong>und</strong> Veranstaltungen in<br />

der Gemeinde (Sportveranstaltungen, Weihnachtsmarkt, Gemeindefest, Vereinsfeiern,<br />

Gottesdiensten).<br />

153


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn: Jugendzentrum Klingerhuf<br />

Adresse: Wilhelm-Reuter-Allee 3,<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Träger: Neukirchener Erziehungsverein<br />

Adresse: Andreas-Bräm-Str. 18-20<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Telefon: 02845 / 58313<br />

Telefax: 02845 / 981 519<br />

E-Mail: jz.klingerhuf@neukirchener.de<br />

Einzugsbereich der Einrichtung: Neukirchen-Vluyn <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

Zielgruppen: Junge Menschen, vorwiegend im Alter von 6 bis 21 Jahren, aber<br />

auch Familien <strong>und</strong> Interessierte aus Neukirchen-Vluyn.<br />

Kernalter der Besuchergruppen liegt zwischen 11 <strong>und</strong> 18 Jahren.<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

Bei Nachfragen<br />

Dienstag 15 – 20 Uhr Schülercafe an der Haarbeckschule<br />

Kurse<br />

Mittwoch 15 – 20 Uhr Kurse<br />

Donnerstag 15 – 20 Uhr Schülercafe an der Haarbeckschule<br />

Kurse<br />

Freitag 15 – 20 Uhr Stöpselparty 1x monatlich <strong>Kinder</strong>disco<br />

1x monatlich<br />

Teensparty 1x monatlich<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

15 – 20 Uhr<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Ambulante Hilfen Neukirchen-Vluyn des Neukirchener Erziehungsvereins<br />

• Jugendamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong><br />

154


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen mit Schule<br />

• Haarbeckschule<br />

• OGS Friedensreich H<strong>und</strong>ertwasser<br />

• OGS Antoniusschule<br />

• Sonneckschule<br />

• Julius-Sturzberg-Gymnasium<br />

• Berufskolleg des Neukirchener Erziehungsvereins<br />

• Theodor-Heuss Realschule<br />

Sonstige Kooperationen<br />

• Städtepartnerschaftsverein<br />

Neukirchen-Vluyn<br />

• Hogeschool van Arnhem en<br />

Nijmegen<br />

• Uni Düsseldorf • Mütter-<strong>und</strong> Familienzentrum<br />

• Uni Duisburg-Essen • Kulturamt Neukirchen-Vluyn<br />

• Stadtjugendring • Stadtbibliothek<br />

• CVJM • Media College<br />

• Diakonie • Sparkasse N-V<br />

• Streetwork AWO • Volksbank N-V<br />

• Polizei • Werbering N-V<br />

• Feuerwehr • Toom Baumarkt<br />

• Transfer e.V./ Ministerium für<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung<br />

• Türkisch-islamische Gemeinde<br />

Neukirchen-Vluyn e.V.<br />

Selbstdarstellung<br />

Was zeichnet die Einrichtung besonders aus?<br />

• GUT DRAUF- zertifizierte Einrichtung<br />

• direkte Anbindung an die Haarbeckschule durch unser Schülercafe<br />

• Schwerpunkt Tanz, Musik <strong>und</strong> medienpädagogische Begleitung<br />

• Kontinuierliche Austausche mit polnischen, französischen <strong>und</strong> englischen Jugendlichen<br />

über den Städtepartnerschaftsverein N-V<br />

• Beratungsarbeit für <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />

• Inklusion (Offenheit aller Angebote für durchschnittlich sowohl entwickelte als<br />

auch behinderte <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche)<br />

155


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn: CVJM - Jugendheim<br />

Adresse: Lindenstraße 41<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Träger: CVJM Neukirchen<br />

Adresse: Lindenstraße 41<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Telefon: 02845/4730<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

info@cvjm-neukirchen.de<br />

www.cvjm-neukirchen.de<br />

Einzugsbereich: Ortsteil Neukirchen<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> ab der ersten Schulklasse, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />

Dienstag 16.00 - 21.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

16.00 - 19.00 Uhr<br />

14.00 - 21.00 Uhr<br />

14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />

18.30 - 20.00 Uhr TAM-Jugendtreff<br />

14.00 -16.00 Uhr Hausaufgabenhilfe<br />

16.30 -18.00 Uhr Kreativprojekte<br />

für Teenager (5.–8. Klasse)<br />

14.30 - 16.00 Uhr Kreativ-Projekte<br />

1x Jahr Seniorentag<br />

1x Jahr Mädchentag<br />

1x Jahr Jugendaktionstag<br />

1x Jahr Katechumenentag<br />

4x Jahr Schulungen<br />

1x Jahr Katechumenentag<br />

1x Jahr Sommerfest<br />

4x Jahr Schulungen<br />

2x Jahr Freizeitgottesdienste<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

- Jugendeinrichtungen in Neukirchen-Vluyn<br />

- Kirchenkreis Moers<br />

- CVJM <strong>Kreis</strong>verband Moers<br />

156


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen mit Schule<br />

- Trainingsangebote im Bereich des Konflikttrainings an Schulen in Neukirchen-<br />

Vluyn<br />

- Kooperationsvertrag mit der Theodor-Heuss-Realschule, unter anderem: Trainings<br />

zur Sozialen Kompetenz, Unterstützung im Bereich der Alkoholprävention,<br />

Begleitung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bei den Hausaufgaben,<br />

Begleitung der Lehrkräfte bei unterschiedlichen Angeboten<br />

Profil der Einrichtung<br />

- Offener Treff<br />

- Gruppenspezifische Angebote nach den Bedürfnissen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendlichen<br />

- Erlebnispädagogische Angebote <strong>und</strong> Projekte<br />

- Sommerfreizeiten: <strong>Kinder</strong>freizeit, Erlebnisprojekt, Jugendfreizeit, Segelfreizeit,<br />

Segeltörn<br />

- Mitarbeiterschulungen<br />

Selbstdarstellung<br />

Der CVJM Neukirchen e.V. setzt Menschen in Bewegung. <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong><br />

junge Erwachsene, sowie Familien können Gemeinschaft erleben, eigene Begabungen<br />

entdecken <strong>und</strong> aktiv werden, sich einbringen <strong>und</strong> Mitverantwortung übernehmen.<br />

Der CVJM Neukirchen wird bewusst von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

geleitet.<br />

Der CVJM Neukirchen versucht junge Menschen so anzunehmen wie sie sind, sie<br />

ernst zu nehmen, sie zu fördern <strong>und</strong> bei ihrer Entwicklung zu begleiten. F<strong>und</strong>ament<br />

des CVJM ist dabei der christliche Glaube.<br />

Dies geschieht in den unterschiedlichsten Formen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit:<br />

stadtteilorientierte Offene Arbeit, Gruppenarbeit, Projekte, Freizeiten, Eine Welt Arbeit,<br />

Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchengemeinde Neukirchen.<br />

157


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn: Jugendhaus P23<br />

Adresse: Pastoratstr. 23<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Träger: Ev. Kirchengemeinde Vluyn<br />

Adresse: Pastoratstr. 18<br />

47506 Neukirchen-Vluyn<br />

Telefon: 02845-7329 oder 02845-296830<br />

Fax: 02845-7448<br />

E-Mail: jugendheim@ev-kgm-vluyn.de<br />

oder jugendcafe@ev-kgmvluyn.de<br />

Internet: www.jugendhaus-p23.de<br />

Einzugsbereich: Ortsteile Vluyn, Niep, Hochkamer<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

16.00 - 18.00 Uhr<br />

Offenes Sportangebot für Jugendliche ab 14 J.<br />

Dienstag 14.30 - 21.00 Uhr 15.30 -17.00 Uhr<br />

<strong>Kinder</strong>gruppe für Mädchen (6-8 Jahre)<br />

17.00 - 18.30 Uhr<br />

Offene Gruppe für Jugendliche (14-16 Jahre)<br />

19.00 - 20.30 Mitarbeiterkreis<br />

Mittwoch 15.00 - 20.00 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr Beratungszeit<br />

insbes. Bewerbungstraining<br />

15.30 -17.00 Uhr<br />

<strong>Kinder</strong>gruppe für Jungen (6-8 Jahre)<br />

18.30 - 20.00 Uhr<br />

Offene Gruppe für Jugendliche (16-20 Jahre)<br />

Donnerstag 14.30 - 20.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr Rollenspielgruppe<br />

für Jugendliche (ab 16 Jahre)<br />

Freitag 15.00 - 21.00 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr Beratungszeit<br />

insbes. Bewerbungstraining<br />

15.00 -16.30 Uhr<br />

<strong>Kinder</strong>gruppe für Mädchen (9-12 Jahre)<br />

15.00 -16.30 Uhr<br />

<strong>Kinder</strong>gruppe für Jungen (9-12 Jahre)<br />

17.00 - 18.30 Uhr<br />

Offene Gruppe für Jugendliche (12-14 Jahre)<br />

22.30 - 24.00 Uhr<br />

Mitternachtssport für Jugendliche ab 14 Jahre<br />

(1. Freitag im Monat)<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

13.00 - 17.00 Uhr<br />

(2. <strong>und</strong> 4. Sonntag<br />

im Monat)<br />

13.00 - 17.00 Uhr<br />

Erlebnis- oder spielpädaogisches Angebot für<br />

Jugendliche ab 14 J. (1. Sonntag im Monat)<br />

158


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />

- sporadisch mit dem Stadtteilbüro Treff 55 (Diakonisches Werk)<br />

Kooperationen mit Schule:<br />

- Kontaktst<strong>und</strong>en in den örtlichen Gr<strong>und</strong>schulen<br />

- Kooperationen mit den weiterführenden Schulen besonders im Hinblick auf die<br />

Bereitstellung von Praktikumsplätzen<br />

Sonstige Kooperationen:<br />

- Jugendreferat auf Kirchenkreisebene Moers<br />

- Stadtjugendring neukirchen-Vluyn<br />

- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> – Spielmobil, Mädchenaktionstag, Jugendaktionstag<br />

- Stadt Neukirchen-Vluyn – Bewerbungstraining<br />

- Andere Jugendeinrichtungen in Neukirchen-Vluyn sowie im Kirchenkreis<br />

Moers<br />

- Streetworker in Neukirchen-Vluyn<br />

- Ev. <strong>Kinder</strong>tagesstätte<br />

- Jugendgerichtshilfe (Bereitstellung von Plätzen für Sozialst<strong>und</strong>en)<br />

Selbstdarstellung<br />

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit stellt die <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugenderholung dar, so dass<br />

wir jährlich mind. drei Freizeiten im In- <strong>und</strong> Ausland anbieten <strong>und</strong> dabei insgesamt<br />

eine Altersspanne von 6-16 Jahren abdecken.<br />

Im Bereich der sportlich- <strong>und</strong> freizeit-orientierten <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit halten wir<br />

als Angebot einen wöchentlichen offenen Sporttreff, monatlichen Mitternachtssport<br />

sowie ein monatliches erlebnispädagogisches Angebot vor.<br />

Des Weiteren zeichnet uns auch die Möglichkeit zur ehrenamtlichen Mitarbeit aus,<br />

die von vielen Jugendlichen in den unterschiedlichsten Formen genutzt wird. Durch<br />

das Übertragen von Verantwortung an die Jugendlichen, beispielsweise durch das<br />

Übernehmen eines so genannten Thekendienstes oder der Gestaltung einer <strong>Kinder</strong>gruppenst<strong>und</strong>e,<br />

steigern wir das Verantwortungsbewusstsein, das Zugehörigkeitsgefühl<br />

sowie die gegenseitige Wertschätzung <strong>und</strong> fördern so die sozialen Kompetenzen.<br />

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erhalten regelmäßig Fortbildungen.<br />

Neben den bereits beschriebenen Schwerpunkten unserer Arbeit zeichnen uns besonders<br />

zwei weitere Aspekte aus: Wir halten in unseren Räumlichkeiten einen ausgewiesenen<br />

Werkraum <strong>und</strong> einen schallisolierten Bandraum vor. Im Werkraum besteht<br />

vor allem die Möglichkeit mit Holz kreativ tätig zu werden. <strong>Kinder</strong> bauen unter<br />

Anleitung ihr eigenes Vogelhäuschen oder ihr selbst erf<strong>und</strong>enes Schiff, welches im<br />

nahe gelegenen Teich auf Schwimmfähigkeit erprobt werden kann. Auch die Jugendlichen<br />

bauen sich hier Lampen, Teelichthalter usw. Generell halten wir ein großes<br />

Sortiment an Farben <strong>und</strong> Bastelmaterial vor, so dass sowohl <strong>Kinder</strong> als auch Jugendliche<br />

- zum Teil mit Unterweisung - zum Teil frei ausprobierend – ihre Kreativität<br />

ausleben können. Auch im Jugendcafé ist diese kreative Arbeit ein fester Bestandteil<br />

geworden, so dass hier bereits einige Werke der Besucher zu bew<strong>und</strong>ern sind.<br />

Ähnlich verhält es sich mit unserem Bandraum. Hier findet sich ein Bandequipment,<br />

mit dem Jugendliche einfach jammen oder aber gezielt proben können.<br />

159


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Gemeinde Schermbeck: Ev. Jugendhaus<br />

Adresse: Kempkesstege 2<br />

46514 Schermbeck<br />

Träger: Ev. Kirchengemeinde<br />

Schermbeck<br />

Adresse: Kempkesstege 1<br />

46514 Schermbeck<br />

Telefon: 02853 / 5110 oder 955053<br />

Fax: 02853 / 955054<br />

E-Mail: cosanne@kirche-schermbeck.de<br />

Einzugsbereich:<br />

Zielgruppen:<br />

Schermbeck<br />

<strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />

im Alter von 6 bis 18 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

16.00 bis 18.00 Uhr<br />

16.00 bis 17.30 <strong>Kinder</strong>gruppe<br />

17.30 bis 19.00 Mädchengruppe<br />

Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr 13:00 bis 16:00Uhr Betreuung offener<br />

Ganztag<br />

16.30 bis 18.00 Uhr Teensgruppe<br />

Donnerstag 16.00 bis 20.00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Betreuung offener<br />

Ganztag<br />

Freitag 16.00 bis 20.00 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr Konfi-Teamer-Treff<br />

16.30 bis 18.00 Uhr Helfertreff ehrenamtliche<br />

Jugendliche<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />

• Jugendgerichtshilfe<br />

• Jugendpflege<br />

• Örtliche Sportvereine<br />

160


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen mit Schule:<br />

• Begleitung des offenen Ganztag an der Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schule<br />

• Gemeinschaftsprojekte mit der Gesamtschule Schermbeck<br />

Profil der Einrichtung<br />

- verlässliche <strong>und</strong> regelmäßige Öffnungszeiten in der Woche<br />

- geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen <strong>und</strong> Jungen<br />

- Austausch <strong>und</strong> Kooperationen mit anderen Jugendeinrichtungen<br />

- enge Zusammenarbeit mit dem <strong>Kreis</strong>jugendamt<br />

- regelmäßige Angebote für <strong>Kinder</strong><br />

- Durchführung von <strong>Kinder</strong>sommerferienspielen (dreiwöchig)<br />

- Teilnahme am Gemeindeleben <strong>und</strong> an Veranstaltungen in der Kommune<br />

- Spielgeräte: Kicker, Dart, Billard, Tischtennis, Computer etc.<br />

Selbstdarstellung<br />

Wesentliches Merkmal unserer Jugendarbeit ist das Prinzip der Offenheit <strong>und</strong> der<br />

Freiwilligkeit. >Offen< bedeutet, dass die OT ein Angebot an alle <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

der kommunalen Gemeinde ist <strong>und</strong> sich als Anlaufstelle anbietet. Im<br />

Rahmen der OT-Zeiten haben <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche die Möglichkeit, sich mit ihren<br />

Fre<strong>und</strong>en zu treffen, zu spielen, zu kommunizieren, Kontakte zu anderen aufzubauen<br />

oder sich ganz einfach zu entspannen<br />

Die hauptamtlichen Mitarbeiter knüpfen Kontakte zu den Besuchern der OT <strong>und</strong> versuchen,<br />

die Interessen <strong>und</strong> Bedürfnisse der Besucher zu erkennen <strong>und</strong> durch entsprechende<br />

Angebote darauf zu reagieren. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der<br />

OT-Arbeit ist die Beziehungsarbeit. Auf der Gr<strong>und</strong>lage stabiler Beziehungen <strong>und</strong> gegenseitiger<br />

Akzeptanz kann die OT-Arbeit unterstützende Hilfe in der Zeit des Erwachsenwerdens<br />

leisten.<br />

Weitere Angebote im Rahmen der OT sind Film- <strong>und</strong> Computernächte, Spiel- <strong>und</strong><br />

Grillabende, Kochkurse, Discoveranstaltungen, Kreativangebote, Jugendwerkstatt,<br />

diverse Workshops, Informationsveranstaltungen, Projekte sowie Kooperationen mit<br />

ortsansässigen Vereinen <strong>und</strong> Schulen.<br />

Der OT–Gedanke ist, Jugendlichen ohne Verpflichtung einen Raum anzubieten, in<br />

welchem sie Lebensentwürfe selbstständig, mit Hilfe <strong>und</strong> Anregung entwickeln <strong>und</strong><br />

erproben können.<br />

161


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Gemeinde Sonsbeck: H.o.T. Jugendzentrum<br />

Adresse: Herrenstr. 19<br />

47665 Sonsbeck<br />

Träger: Evangelische Kirchengemeinde<br />

Sonsbeck<br />

Adresse: Herrenstr. 19<br />

47665 Sonsbeck<br />

Telefon: 02838/778503<br />

Fax: 02838/96983<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

hot_sonsbeck@t-online.de<br />

www.hot-sonsbeck.de<br />

Einzugsbereich der Einrichtung:<br />

Sonsbeck, Labbeck, Hamb, Kappellen, Veen, Achterhoek<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag 15.00 - 20.00 Uhr 15.00 -17.00 Uhr Kids time<br />

Dienstag<br />

15.00 - 20.00 Uh<br />

r<br />

17.00 - 19.00 Uhr Bandprobe<br />

Mittwoch 15.00 - 21.00 Uhr 18.00 - 21.00 Treff ab 12 Jahren<br />

Donnerstag<br />

15.00 - 20.00 Uhr<br />

Freitag<br />

18.30 - 21.00 Uhr<br />

jeden 1. <strong>und</strong> 3. Freitag<br />

17.30 - 19.00 Uhr Kick-Club<br />

Samstag ---<br />

Sonntag ---<br />

162


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• ASD, Gemeinde <strong>und</strong> Polizei<br />

• Schule (Gewaltpräventives Projekt in der Schule, 2 Schulst<strong>und</strong>en/Woche<br />

• Vereine <strong>und</strong> Verbänden des Ortes bei Großveranstaltungen (Jugendaktionstag,<br />

Weltkindertag)<br />

Profil der Einrichtung<br />

- offener Treff<br />

- <strong>Kinder</strong>öffnungszeit (Kids-Time)<br />

- geschlechtsspezifische Angebote (unregelmäßig in Aktionsform)<br />

- Ferien vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

- Beratungsangebote für Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />

- mobile Angebote (Spielmobilaktion, Angebote an jugendrelevanten Plätzen)<br />

Das H.O.T. kurz <strong>und</strong> knapp<br />

• zentrale Lage<br />

• Außengelände<br />

• Flexibilität auf jugendrelevante Themen<br />

• teilweise aufsuchende Arbeit /Sozialraumorientierung<br />

• Kooperation mit Schule<br />

163


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Xanten: EVAN<br />

Adresse: Kurfürstenstr. 3<br />

46509 Xanten<br />

Träger: Ev. Kirchengemeinde Xanten<br />

Adresse: Kurfürstenstr. 5<br />

46509 Xanten<br />

Telefon: 02801 / 3399<br />

Fax: 02801 / 705411<br />

E-Mail: evan_xanten@gmx.de<br />

Einzugsbereich: Xanten <strong>und</strong> die umliegenden Ortschaften<br />

Zielgruppen: <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

15 – 20 Uhr<br />

13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />

18.00 – 20.00 Uhr Jungengruppe (14-tägig)<br />

Dienstag 15 – 20 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />

Mittwoch 15 – 18 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />

Donnerstag 15 – 20 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Verlässliche Übermittagbetreuung<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

15 – 21 Uhr<br />

Jugendgruppe 20.00 – 23.00 Uhr<br />

Monatlich nächtliche Angebote<br />

Monatliche Tagesveranstaltungen<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:<br />

- <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> <strong>und</strong> die angeschlossenen Jugendeinrichtungen<br />

- Kirchenkreis Kleve<br />

- Katholische Propsteigemeinde Xanten<br />

- NABU<br />

- Eine-Welt-Gruppe<br />

Kooperationen mit Schule:<br />

- Walter-Bader-Realschule<br />

- Stiftsgymnasium<br />

- Placidahaus<br />

164


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Profil der Einrichtung<br />

• Offene Tür für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

• Verlässliche Übermittagbetreuung<br />

• Mädchen- <strong>und</strong> Jungenarbeit<br />

• Ferienangebote vor Ort für <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche von 6 bis 16 Jahren<br />

• Regelmäßige Gruppenangebote<br />

• Wochenendfahrten<br />

• Kino- <strong>und</strong> Theaterbesuche<br />

Selbstdarstellung<br />

Die Einrichtung liegt in zentraler Lage, ist zu Fuß, mit dem Fahrrad <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das EVAN bietet verlässliche, kontinuierliche Angebote<br />

für unterschiedliche Ziel- <strong>und</strong> Altersgruppen an. Wir wollen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

befähigen, eigene Ideen zu entwickeln <strong>und</strong> sie sollen wahrnehmen, wie sie ihr<br />

Umfeld mit gestalten <strong>und</strong> wie sie Verantwortung übernehmen können. Durch Ausflugsfahrten<br />

<strong>und</strong> die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sollen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche über den Tellerrand schauen.<br />

165


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

Stadt Xanten: Jugendkulturwerkstatt – eXit<br />

Adresse: Im Niederbruch 6,<br />

46509 Xanten<br />

Träger: Sozialstiftung Xanten<br />

Adresse: Karthaus 2<br />

46509 Xanten<br />

Telefon: 02801/981 218<br />

E-Mail: exit-xanten@t-online.de<br />

Internet: www.jukuwe-exit.de<br />

Einzugsbereich:<br />

Zielgruppen:<br />

Stadtgebiet Xanten, umliegende Ortschaften (Fahrschüler)<br />

<strong>Kinder</strong>, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene<br />

im Alter von 10 bis 27 Jahren<br />

Öffnungszeiten des offenen Treffs <strong>und</strong> besondere Angebote<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

14.00 - 19.30 Uhr<br />

14.00 - 19.30 Uhr<br />

Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr 18.00 - 19.00 Uhr (Tanzgruppe)<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

14.00 - 19.30 Uhr<br />

14.00 - 20.00 Uhr<br />

Samstag<br />

Monatliche Konzerte 18.00 - 02.00 Uhr<br />

Sonntag<br />

Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe<br />

• Jugendgerichtshilfe (Ableistung von Sozialst<strong>und</strong>en)<br />

• Förderverein der Jugendkulturwerkstatt (Planung <strong>und</strong> Durchführung von Konzerten<br />

/ Ehrenamtliche Unterstützung durch Jugendliche des Fördervereins )<br />

• Jugendhäuser im kreis <strong>Wesel</strong> (gemeinsame Aktionen <strong>und</strong> Veranstaltungen)<br />

166


<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendförderplan<br />

• AWO Xanten ( regelmäßiger Austausch da <strong>Kinder</strong> sowohl die soziale Gruppenarbeit<br />

sowie die Angebote der Jugendkulturwerkstatt nutzen sowie Gruppenst<strong>und</strong>en<br />

der sozialen Gruppenarbeit)<br />

• Vereine <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

• Mix Xanten (Bereitstellung der Räumlichkeiten für Konzerte)<br />

• Pfarrgemeinde Lüttingen bzw. Heimat <strong>und</strong> Bürgerverein (Freizeitgestaltung)<br />

• Karnevalsverein Xanten (Bereitstellung von Räumlichkeiten)<br />

• Sportvereine (Bereitstellung Equipment)<br />

• Jugendfeuerwehr Xanten (Übungen auf dem Gelände)<br />

• Nibelungenflitzer (Bereitstellen von Räumlichkeiten)<br />

• ELAN Kleve/ Bereitstellung von Material <strong>und</strong> Räumlichkeiten, Durchführung<br />

von erlebnispädagogischen Maßnahmen an Schulen,<br />

• Xanten Romans (Bereitstellung der Räumlichkeiten bei Versammlungen)<br />

Kooperationen mit Schule<br />

- Erlebnispädagogisches Projekt mit den Jungen der sechsten Klasse der Walter-<br />

Bader-Realschule<br />

- Erlebnispädagogisches Projekt mit den Schülern der siebten Klasse der Gemeinschaftshauptschule<br />

Xanten<br />

- Berufskolleg Placidahaus Xanten (Praktikanten, Bereitstellung von Räumlichkeiten)<br />

Profil der Einrichtung<br />

- Cafébetrieb mit Getränken <strong>und</strong> Snacks zu jugendgerechten Preisen<br />

- Tisch- <strong>und</strong> Brettspiele sowie Billard, Tischtennis, Kicker, Musik<br />

- unregelmäßig - je nach Bedürfnis der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen - stattfindende<br />

interne Turniere<br />

- Internetzugang im Café-Bereich<br />

- Einzelfallhilfe nach Bedarf<br />

- Gesprächs- <strong>und</strong> Beratungsangebot<br />

- Basketball, Fußball <strong>und</strong> Handball in der großen Halle<br />

- Tanz einer Mädchengruppen (Abdeckung durch Honorarkraft)<br />

Selbstdarstellung<br />

Die Einrichtung zeichnet besonders aus, dass sie nach Möglichkeiten immer den<br />

neuesten Standards im Bereich der „neuen Medien“ ausgestattet ist. Viele Stammbesucher<br />

haben nicht die finanziellen Mittel eines Internetanschlusses oder die Möglichkeiten<br />

neue mediale Spiele zu spielen.<br />

Weiterhin zeichnet die Jugendkulturwerkstatt „eXit“ den offenen Treff aus. Hier liegt<br />

besonderes Augenmerk darauf, dass auch „schwierige“ Jugendliche besonders willkommen<br />

sind <strong>und</strong> sich in den täglichen Ablauf integrieren können.<br />

Besonders hervor zu heben ist sicherlich auch die Vielzahl an kulturellen Ereignissen<br />

in der Jugendkulturwerkstatt „eXit“. Die Veranstaltungen, meist musikalischer Natur,<br />

besuchen nicht selten mehr als 200 Jugendliche <strong>und</strong> finden im Schnitt alle 4 Wochen<br />

statt.<br />

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