sichtbarer Linktext - Kreis Wesel
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Rechtswissenschaftlerinnen in Deutschland – die Fotografien mit einer Digitalkamera<br />
aufzunehmen. Es gibt viele Rechtsfälle, in denen Digitalfotos inzwischen zugelassen worden<br />
sind. Es wird empfohlen, diese Bilder möglichst auszudrucken und der Akte beizufügen. Das<br />
Argument, man könne die Bilder fälschen, ist ein schlaffes Argument. Jegliche schriftliche<br />
Dokumentation kann leichter gefälscht werden als ein Bild. Sie können z.B. nachts<br />
aufschreiben, ich habe den Patienten die Patientin fünfmal gelagert, obwohl es gar nicht<br />
stimmt. Wenn das in der Dokumentation steht, ist das natürlich eine Urkundenfälschung. Das<br />
ist bei einer Fotografie genauso.<br />
Wichtig ist, dass Sie den Namen mit fotografieren und mit Zentimetereinteilung arbeiten. Ein<br />
Hinweis für stationäre Einrichtungen: Denken Sie an das MRSA- und Hygiene-Problem.<br />
Benutzen Sie bitte keine Zentimetermaßbänder mehr, das ist unhygienisch. Nehmen Sie das<br />
Lineal, fotokopieren es und halten diese Kopie an die Wunde. Auf dieser Kopie können Sie<br />
zusätzlich den Namen und das entsprechende Datum, wann die Aufnahme gemacht worden<br />
ist, schreiben. Danach können Sie die Kopie einfach wegwerfen.<br />
Kurz zum Expertenstandard:<br />
Die Gesundheitsministerkonferenz will in ihrem Beschluss fünf Standards im pflegerischen<br />
Bereich verabschieden.<br />
Der erste Standard beinhaltet das Thema Dekubitusprophylaxe.<br />
Der zweite Standard, widmet sich dem Thema Entlassungsmanagement und<br />
Überleitungsmanagement.<br />
Der dritte Standard beinhaltet in diesem Jahr das Thema Schmerz.<br />
Der vierte Standard wird dann dem Thema Sturzprophylaxe gewidmet.<br />
Der fünfte Standard wird das Thema Inkontinenz behandeln.<br />
Die erste Aussage des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe ist, dass die Pflegefachkraft<br />
ein aktuelles Wissen über die Dekubitusentstehung haben muss.<br />
Das werde ich Ihnen gleich abschließend in meinem Vortrag noch mitgeben.<br />
Die Risikoeinschätzung sollte mit einer Skala erfolgen. Nicht nur, um den<br />
Dokumentationspflichten genüge zu tun, sondern die Risikoskala ist die Basis für die<br />
standardisierte Prophylaxe. Welche Prophylaxe Ihre Einrichtung daraus folgert, das müssen<br />
Sie sozusagen in der Einrichtung selber klären. Angenommen Sie schätzen mit der Braden-<br />
Skala ein und das Ergebnis ist „gering gefährdet“, bedeutet das, z. B. 3 – 4stündig umlagern<br />
und Standardmatratze. Lautet das Ergebnis „mittel gefährdet“, dann heißt das: 2 – 3stündig<br />
umlagern und Normalmatratze. Heißt das Ergebnis „hoch gefährdet“, bedeutet dies 2 –<br />
3stündig umlagern und Matratze A. Ist ein Patient bzw. eine Patientin als „sehr hoch“<br />
gefährdet eingeschätzt, könnte das bedeuten, dass als Unterlage Matratze B oder C benutzt<br />
werden muss, je nachdem welche Systeme Sie haben.<br />
Wichtig ist, dass das Lagern auf einem Spezialsystem nicht das Umlagern erübrigt, nach<br />
dem Motto: Der Patient bzw. die Patientin liegt auf so einem schönen System, da erübrigt<br />
sich das Umlagern. Dies ist nicht realistisch.<br />
Die zweite Aussage im Expertenstandard ist die Bewegungsförderung und damit der<br />
eigentliche Kerninhalt des Expertenstandards. Frau Bienstein hat in der Arbeitsgruppe dabei<br />
ein Wort geprägt, nämlich es gibt keine Lagerungspläne mehr, sondern Bewegungspläne.<br />
Nun könnte man sagen, es ist doch egal, ob ich das Ding Lagerungsplan oder<br />
Bewegungsplan nenne. Nein, ich glaube es ist nicht egal, der Bewegungsplan umfasst z. B.<br />
auch Bewegung außerhalb des Bettes. Dahinter steht eine Philosophie, nämlich alles was<br />
sich bewegt, hat gewonnen.<br />
Mit anderen Worten: Dekubitusprophylaxe ist Bewegung – oder umgekehrt: jede Bewegung<br />
ist Prophylaxe.<br />
Ich entsinne mich noch an die Krankenpflegeschule, in der ich tätig war.<br />
Wir haben mit den Schülern und Schülerinnen gerade im Einführungsblock immer fleißig das<br />
Lagern eingeübt und es waren immer sehr statische Aufnahmen. Z.B. sollte ein Patient so