Skript Unternehmensführung 1
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Die extreme Form des Lohnunternehmereinsatzes, nämlich die Inanspruchnahme für die<br />
komplette Bewirtschaftung eines Betriebes über den Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages<br />
ist recht unkompliziert und birgt steuerlich wenig Risiken. Wichtig ist, dass das<br />
Ziel eines Bewirtschaftungsvertrages, nämlich das Erhalten der selbstständigen Bewirtschaftung,<br />
erreicht wird. Nur dann wird der Bewirtschaftungsvertrag vom Fiskus nicht als<br />
Verpachtung oder Betriebsgemeinschaft angesehen. Die Chancen und Risiken müssen<br />
beim Auftraggeber bleiben.<br />
Was spricht ggf. für einen Dienstleister?<br />
- hohe Schlagkraft mit modernster Technik ohne Übernahme des Investitionsrisikos<br />
- im Krisenfall verlustärmere Rückzugsmöglichkeiten aus der Produktion<br />
- keine Festlegung auf bestimmte Technik, eine probeweise Einführung neuer Techniken<br />
und Verfahren ist möglich<br />
- mit der Dienstleistung wird für die Dauer der Arbeitserledigung geschultes Personal bereitgestellt<br />
und braucht nur für diese Zeit entlohnt werden (gewisser Stamm, der das ganze<br />
Jahr beschäftigt wird, in Spitzen dann Zukauf Arbeit)<br />
- die Dienstleistung wird bei Garantieansprüchen zu Marktpreisen angeboten<br />
- Arbeit und Kapital des Betriebes können möglicherweise anderweitig gewinnbringend<br />
verwendet werden (Nutzungskosten)<br />
- eigene Technik und Arbeitskräfte können in Arbeitsketten eingegliedert werden<br />
- kostenlose Beratung zum Technik- und gegebenenfalls zum Mitteleinsatz (zum Beispiel<br />
Pflanzenschutz)<br />
Zusammenfassung:<br />
Die Frage nach dem Beschaffungsmodus für Maschinen kann nur in einer Einzelfallstudie<br />
geklärt werden. Landwirte und Agrarmanager sind allerdings sehr oft „technikverliebt“ und<br />
verlieren dadurch den klaren Blick für die Realitäten.<br />
Da mit der Eigenmechanisierung ggf. auch Arbeits- bzw. Opportunitätskosten der eingesetzten<br />
Arbeit verbunden sein können, ist in vielen Fällen eine gesamtbetriebliche Planung<br />
– zum Beispiel mit Hilfe entsprechend formulierter gemischt-ganzzahliger LP-<br />
Modelle - erforderlich.<br />
3.3 Beschaffung von Rechten<br />
Zur Beschaffung von Rechten zählt neben der Beschaffung von Verkaufs-, Bezugs-, sowie<br />
Gebrauchs- und Produktionsrechten die Rechtsformwahl der Unternehmung.<br />
3.3.1 Rechtsformen für landwirtschaftliche Unternehmen<br />
Zu den wohl wichtigsten Entscheidungen im Rahmen der <strong>Unternehmensführung</strong> zählt die<br />
Wahl der Rechts- oder Unternehmensform. Dies gilt nicht nur in der Gründungsphase,<br />
sondern es ist auch bei bereits wirtschaftenden Unternehmen von Zeit zu Zeit immer wieder<br />
zu prüfen, ob die derzeitige Rechtsform noch optimal ist.<br />
Wir wollen uns zunächst noch einmal einen Überblick über die möglichen Rechtsformen<br />
verschaffen, die auch in der Landwirtschaft Anwendung finden können. Neben den natürlichen<br />
Personen mit den Einzelunternehmen und den Personengesellschaften GbR, oHG<br />
und KG stehen auch juristische Personen und Mischformen zur Auswahl an. Nicht aufge-<br />
<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 81