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Skript Unternehmensführung 1

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Als Vor- und Nachteile werden von dem Autor folgende grundstäzliche Punkte gesehen:<br />

Advantages of Shared Leasing:<br />

• The landlord and tenant share risk in both good and bad years alike.<br />

• Both parties can share benefits of improved technology.<br />

• The landlord will benefit from increased yields, prices, or government program payments.<br />

• Joint management may result in more profitable decisions.<br />

• Shared leasing is an efficient financing alternative for farmers as it reduces cash outlay per ha and<br />

spreads fixed machinery cost over more land.<br />

Disadvantages of Shared Leasing:<br />

• Share agreements are more complex, so landowners with limited agricultural knowledge or time may<br />

prefer cash renting.<br />

• Landlord incomes vary and may suffer from lower yields or prices.<br />

• Increased record keeping is required, especially for farmers with multiple landlords.<br />

• The landlord must make marketing decisions on his/her own share of a crop.<br />

• More communication is required by both parties and sharing management with many landlords can<br />

become cumbersome for farming tenants.<br />

• More detail maybe required in the lease agreement.<br />

• Many farmers prefer the management independence that a cash lease offers.<br />

Quellen: http://www.coopext.colostate.edu/ABM/abmcroplease.pdf<br />

Offen ist in Deutschland die rechtliche und vor allem steuerliche Behandlung eines derartigen Modells. Im<br />

einfachsten Falle könnte diese Form als Bewirtschaftungsvertrag angesehen werden, dann stellt die Vereinbarung<br />

einen Dienst- oder Werkvertrag dar. Es ist auf jeden Fall zu prüfen, ob das landwirtschaftliche Unternehmen<br />

dadurch nicht gewerblich wird, weil bestimmte Umsatzgrenzen für Lohnarbeit überschritten werden<br />

oder Betriebsmittel für das „Crop Sharing“ eingekauft werden. Letzteres könnte vom Finanzamt als das<br />

Liefern von bzw. das Handeln mit Betriebsmitteln angesehen werden. Eine derartige Betätigung ist in jedem<br />

Falle gewerblich. Die „Sprung“ in die Gewerblichkeit ist in der Regel mit entsprechenden Nachteilen im<br />

steuerlichen Bereich (u.a. Umsatz- und Gewerbesteuer) sowie in anderen Bereichen (Sozialversicherungsträger,<br />

Investitionsförderung etc.) verbunden.<br />

3.2.2 Beschaffung von Maschinen<br />

Bei der Beschaffung von Maschinen bieten sich grundsätzlich zwei Wege an. Bei der Eigenmechanisierung<br />

wird die Maschine gekauft oder geleast bzw. gemietet. Bei der<br />

Fremdmechanisierung werden die benötigten Maschinenkapazitäten über Dritte in Form<br />

von Lohnunternehmern, Maschinenringen und überbetrieblichen Kooperationsmodellen<br />

bereitgestellt.<br />

BRANDES (1993) betrachtet die verschiedenen Formen überbetrieblicher Kooperationen<br />

in der Landwirtschaft als Versuche, die negativen Konsequenzen von nichtteilbaren Produktionsfaktoren<br />

(z.B. Maschinen) so klein wie möglich zu halten. Die Nachfrage soll dadurch<br />

in der Lage versetzt werden, auch von den „Economics of scale“ profitieren zu können.<br />

3.2.2.1 Eigenmechanisierung<br />

Bei der Eigenmechanisierung ergeben sich Kosten, die auf dien in Abb. 22 aufgeführten<br />

Position zurückzuführen sind. Von diesen Positionen sind Zinsen bzw. Zinsansätze, die<br />

Versicherung und die Unterbringung (Bestandteil der Unterhaltskosten) immer fixe Kosten.<br />

Proportional variable Kosten sind die Betriebstoffe und heute meist auch die War-<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 78

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