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Skript Unternehmensführung 1

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- Erhoffte Wertsteigerungen (Spekulation) auf Umwidmung der Nutzung (z. B. Bau<br />

land oder Gewerbefläche)<br />

- Freie Verfügungsgewalt über Eigentumsflächen<br />

- Wertsicherungseigenschaft in inflationären Zeiten bzw. Geldkrisenzeiten<br />

- Beleihungsgrundlage für Kredite<br />

- Steuerliche Begünstigungen bzw. vermiedene Steuersprünge<br />

Tendenziell nachfragedämpfende und somit kaufpreissenkende Einflüsse können dagegen<br />

von folgenden Größen ausgehen:<br />

- Erwartete höhere Rendite in anderen Kapitalanlageformen.<br />

- Reglementierungen durch das Grundstücksverkehrsgesetz.<br />

- Ungewissheit über die künftige Rendite (unsichere politische Rahmenbedingungen)<br />

Die Frage, ob Zupacht oder Kauf für ein landwirtschaftliches Unternehmen betriebswirtschaftlich<br />

sinnvoll ist oder nicht, kann nur - abgesehen von relativ kleinen Flächenveränderungen<br />

- mit Hilfe gesamtbetrieblicher Planungsmethoden beurteilt werden. Denn zu<br />

den variablen Spezialkosten für die beabsichtigten Produktionsverfahren und den Pachtbzw.<br />

Landkaufkosten kommen i. d. R. auch noch Nutzungskosten für Arbeit und Kapital<br />

oder sprungfixe Kosten für eine dann erforderliche Kapazitätserweiterungen (zusätzliche<br />

Maschinen oder Arbeitskräfte). Darüber hinaus kann die Zupacht bzw. der Zukauf von<br />

Flächen auch Möglichkeiten bieten, die Tierhaltung ggf. weiter aufzustocken, ohne gewerblich<br />

zu werden oder um eine geordnete Gülleausbringung zu gewährleisten. Auch<br />

hier sind gesamtbetriebliche Planungen vor und nach Steuern erforderlich, wobei kurzund<br />

mittel- bzw. langfristige Betrachtungsweisen zu unterscheiden sind. Kurz- bis mittelfristig<br />

können insbesondere bei auslaufenden Betrieben oder aus strategischen Gründen<br />

deutlich über der Grundrente liegende Pachtpreise wirtschaftlich sinnvoll sein.<br />

3.2.1.1 Mögliche Zupachtmodelle<br />

Unter Pacht versteht man die Überlassung einer Sache oder eines Rechtes auf Zeit gegen<br />

Entgelt zum Gebrauch oder zum „Fruchtgenuss“. Fruchtgenuss steht dem Pächter<br />

nur insoweit zu, als kein Raubbau an den Grundstücken getrieben wird. Eine Unterlassung<br />

der regelmäßigen Aufdüngung der entzogenen Nährstoffe ist ein derartiger Raubbau.<br />

Pachtverträge können bei uns mündlich und schriftlich geschlossen werden. Ihre Kündigungsfrist<br />

beträgt nach BGB 1/2 Jahr zum Ende des Pachtjahres. Darüber hinaus bestehen<br />

Möglichkeiten, sog. langfristige Pachtverträge abzuschließen. Durch Kauf bzw. Verkauf<br />

einer Fläche werden Pachtverträge nicht unterbrochen bzw. ungültig. Der Käufer tritt<br />

lediglich in das bestehende Pachtverhältnis ein.<br />

Die Pachtgesetze sind weltweit so unterschiedlich wie die Produktionsbedingungen und<br />

die Traditionen. Das zeigt sich, wenn man einmal jenseits der deutschen Grenze schaut<br />

und die Systeme anderer Länder nebeneinanderstellt. Während in der deutschen bzw.<br />

europäischen Landwirtschaft die Erbringung des Pachtzinses in Form von Geld – der sog.<br />

Geldpacht – üblich ist, sind im Ausland auch andere Entlohnungsvarianten anzutreffen,<br />

die vielleicht einmal auch in Deutschland auf Interesse stoßen könnten. Zu nennen sind:<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 74

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