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Skript Unternehmensführung 1

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aufwendiger und der Hersteller muss diejenigen Faktoren, die in die Gleitklausel einfließen,<br />

offenlegen.<br />

Der Gegensatz von solchen Klauseln sind Fix- bzw. Festpreise, bei denen ein fester Preis<br />

für eine bestimmte Mengeneinheit einer qualitativ festgelegten Ware angegeben wird<br />

(sog. Einheitspreis). Gelegentlich wird auch auch ein Preis für verschiedene Qualitäten,<br />

ein sog. Pauschalpreis ausgemacht.<br />

Wechselkursschwankungen und Änderungen der Rohstoffpreise entziehen sich der Einflussmöglichkeit<br />

der Vertragsparteien. Bei Auslandsbezügen können die Preise folgendermaßen<br />

festgelegt werden:<br />

- in der Währung des Exportlandes<br />

- in der Währung des Importlandes<br />

- in der Währung eines Drittlandes (Leitwährung)<br />

- in einer fiktiven Währung (Goldmark, ECU)<br />

Wechselkursänderungen können schnell ein an sich positiv kalkuliertes Geschäft zu einem<br />

Verlustgeschäft machen, wie das folgende Beispiel zeigt: Der Verkaufspreis für ein<br />

Gut wird in US$ zu einem Zeitpunkt X vereinbart wurde, an dem für 1,00 US$ 0,7 Euro<br />

gezahlt wurde (Vertragsschluss). Als dann die Rechnung in US$ zu bezahlen ist, müssen<br />

für 1,00 US-$ 0,77 Euro gezahlt werden. Der Einkauf ist damit um 10% teurer geworden.<br />

Aus diesem Grund sollte man - außer für dem Fall, dass man auf steigende Kurse der<br />

Fakturawährung spekuliert - stets die eigene Währung als Zahlungsbasis zugrunde legen<br />

oder Instrumente zur Wechselkurssicherung nutzen.<br />

Zur Preisgestaltung zählen auch Vertragsinhalte, die etwas über die Fälligkeit des Rechnungsbetrages<br />

aussagen. Als Zahlungsbedingungen (oder Zahlungskonditionen, engl.<br />

terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen<br />

ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je nach<br />

Marktmacht vom Lieferanten und/oder vom Kunden festgelegt. Die Zahlungsbedingungen<br />

bestimmen den Zeitpunkt der Zahlung, die Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer<br />

sowie die Art und Weise der Zahlung. Zusätzlich können weitere Konditionen, z. B.<br />

Preisnachlässe bei vorzeitiger Zahlung (Skonto), Wertstellung (Valuta) usw. vereinbart<br />

werden.<br />

Die Valutafrist entsteht dadurch, dass die Rechnung auf einen bestimmten Zeitpunkt nach<br />

der Lieferung datiert (valutiert) wird. Die Skontofrist gibt an, bis wann vom Rechnungsbetrag<br />

Skonto abgezogen werden darf. Innerhalb der Valuta- und Skontofrist wird der Lieferantenkredit<br />

unentgeltlich gewährt. Die Zielfrist (das Zahlungsziel) gibt an, bis wann der<br />

Rechnungsbetrag spätestens ohne Abzug von Skonto fällig ist.<br />

Oft sind Zahlungsfristen so festgelegt, dass es für uns als Einkäufer betriebswirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, die Rechnung am letzten Tag der Skontofrist nach Abzug des Skontos zu bezahlen.<br />

Falls wir als Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsfähig sind, können wir noch<br />

die so genannte Skontobezugsspanne (Zahlungsziel - Skontofrist) ausnutzen und müssen<br />

keinen Bankkredit für die Begleichung der Rechnung in Anspruch nehmen. Wenn man<br />

das vereinbarte Zahlungsziel überschreitet, ergibt sich eine Verzugsfrist, d. h. ein „erzwungener<br />

Lieferantenkredit“. Erzwungene Lieferantenkredite zählen nach einer Untersuchung<br />

von Creditreform aus dem Jahre 2003 zu einem der Hauptgründe für Insolvenzen<br />

im europäischen Ausland.<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 68

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