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Skript Unternehmensführung 1

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Immer dann, wenn zwischen Angebotsabgabe bzw. Vertragschluss und Auslieferung der<br />

Ware eine gewisse Zeitspanne liegt, besteht die Gefahr, dass die Kostenkalkulation der<br />

Parteien sich verschiebt. Bei fairen Geschäften werden in langfristigen Verträgen die Parteien<br />

die Preisänderungen oft an der veränderten Kostensituation anlehnen. Die Gründe<br />

für die Kostenänderungen sind zumeist:<br />

• Der Einkaufspreis für Rohstoffe oder Zulieferteile ändert sich.<br />

• Der Wechselkurs ändert sich. Das betrifft sowohl den Einkaufspreis für Roh- und<br />

Hilfsstoffe als auch den Verkaufspreis gegenüber dem Käufer.<br />

• Die Lohnkosten ändern sich.<br />

• Andere Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, ändern sich (etwa Produktionsanlagen<br />

müssen aufgrund geänderter Sicherheitsvorschriften aufgerüstet<br />

werden).<br />

Deshalb wird oftmals eine Preisanpassung vereinbart. Hier einige Beispiele für allgemeine<br />

Preisänderungs- oder –gleitklauseln:<br />

Festlegung durch den Verkäufer :<br />

Der Preis wird vom Verkäufer festgelegt, wobei er Preisänderungen mindestens 2 Monate<br />

vor Gültigkeit dem Käufer schriftlich bekannt zu geben hat.<br />

Tagespreisklausel:<br />

Es gelten die am Tag der Lieferung die festgestellen Börsenkurse an der Börse XY.<br />

Indexanpassung:<br />

Der Preis erhöht oder verringert sich in gleichem Maße wie sich der Verbraucherpreisindex<br />

des statistischen Bundesamts der Bundesrepublik Deutschland ändert.<br />

Unbestimmte Klausel:<br />

Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Lohn- oder Materialkosten ändern, so ist der<br />

Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Basispreis angemessen zu erhöhen.<br />

Einseitige Hausse-Klausel:<br />

Die Preise basieren auf den heutigen Kosten. Steigen die Kosten im Zeitpunkt der Lieferung,<br />

werden die Preise entsprechend erhöht. Sinken die Kosten, gilt der Basispreis.<br />

Einseitige Baisse-Klausel:<br />

Die Preise basieren auf heutigen Kosten. Sinken die Kosten im Zeitpunkt der Lieferung,<br />

werden die Preise entsprechend herabgesetzt. Erhöhen sich die Kosten, gilt der Basispreis.<br />

Kritisch angemerkt werden muss, dass solche Klauseln oft nicht wirklich geeignet sind,<br />

eine optimale Risikoverteilung zwischen den Parteien herbeizuführen. Teilweise wird eine<br />

Partei offensichtlich benachteiligt. Aber auch bei den anderen Klauseln - mit Ausnahme<br />

der Bagatellklausel - fehlt es an einer Konkretisierung der möglichen Preisänderungen.<br />

Die Nachteile solch unbestimmter Klauseln können durch eine definierte Preisgleitformel<br />

gemildert werden. Solche Formeln sind bei knapp kalkulierten Preisen und längerfristigen<br />

Bindungen die beste Lösung, denn sie berücksichtigen die konkrete Situation des<br />

Produzenten. Zugleich können die Parteien sich so konkret darauf einigen, welche Risiken<br />

von welcher Partei getragen werden. Allerdings ist die Ausarbeitung einer solchen Klausel<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 67

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