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Skript Unternehmensführung 1

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Abb. 10: Entscheidungsbaum für Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Zur Pflanzenhygiene zählen alle diejenigen Einzelmaßnahmen, die letztendlich die Eigenkräfte<br />

des biologischen Subsystems Kulturpflanze unterstützen. Entschieden werden<br />

muss u.a. über die zur Auswahl stehenden standortgerechte Sorten sowie die Gestaltung<br />

der Fruchtfolge. Die für die Entscheidungsfindung notwendige Quantifizierung des ökonomischen<br />

Nutzens solcher Maßnahmen gestaltet sich in der Praxis z.T. recht schwierig.<br />

Bekämpfungsmaßnahmen haben im Gegensatz zu Hygiene-Inputs immer ein bzw. mehrere<br />

klar definierte Bekämpfungsziele. Dabei kann man prophylaktisch oder kurativ vorgehen.<br />

Eine grundsätzliche Untergliederung der Bekämpfungsverfahren ergibt sich aus der<br />

Art der eingesetzten Mittel: Chemische, physikalisch- mechanische sowie biologische Verfahren<br />

können gewählt werden.<br />

Besondere Bedeutung hat weltweit eine ganz neue Richtung des Pflanzenschutzes erhalten,<br />

die auf gentechnisch veränderte Pflanzen (transgene Pflanzen) aufbaut. In der EU<br />

sind transgene Pflanzen im kommerziellen Anbau nicht erlaubt.<br />

2.1.1.1 Ökonomie des Pflanzenschutzes<br />

Ähnlich wie bei der Düngung erfolgt die ökonomische Beurteilung einer Pflanzenschutzmaßnahme<br />

nach dem Grenzkostenprinzip: Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn<br />

die monetäre Grenzleistung die Grenzkosten übersteigt.<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 39

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