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Skript Unternehmensführung 1

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Eine Kenngröße zum Vergleich der aus der noch nicht entlohnten eingesetzten Arbeit erzielten<br />

Verwertung des Eigenkapitals ist der Arbeitsertrag. Will man diese Größe zwischen<br />

Personen- und Kapitalgesellschaften/Genossenschaften vergleichen, dann ist diese<br />

Größe bei der letztgenannten Gruppe so nicht anwendbar. Vielmehr ist auf den berechneten<br />

Wert noch der vorher in der GuV abgezogene Arbeitsaufwand für entlohnte Arbeitskräfte<br />

aufzuaddieren.<br />

Die Gesamtkapitalrentabilität wird in gewerblichen Unternehmen oft berechnet, um den<br />

Einfluss unterschiedlicher Kapitalstrukturen beim horizontalen Betriebsvergleich zu unterbinden.<br />

Die Verzinsung des Gesamtkapitals sollte mit den Zinszahlungen verglichen werden,<br />

die für das Fremdkapital geleistet werden. Ist die Gesamtkapitalrentabilität höher als<br />

der Fremdkapitalzins, kann darauf geschlossen werden, dass im Unternehmen ein höherer<br />

Gewinn erzielt wird, als in Form von Fremdkapitalzinsen abgeführt werden muss. Außerdem<br />

könnte die Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch eine weitere Fremdkapitalaufnahme<br />

die Eigenkapitalrentabilität gegenüber der Gesamtkapitalrentabilität erhöht<br />

werden könnte (Leverage-Effekt). Dabei wird jedoch unterstellt, dass das Fremdkapital<br />

immer zu dem gleichen Zinssatz aufgenommen werden kann. Tatsächlich ist das aber nur<br />

bis zu einer gewissen betriebsspezifischen Bonitätsgrenze möglich. Darüber hinaus werden<br />

die Kreditgeber aufgrund des Risikos höhere Zinsen verlangen.<br />

Kennzahlen der Liquidität:<br />

Unter „Liquidität“ im Sinne der Zahlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes,<br />

seinen finanziellen Verpflichtungen termingerecht und beitragsgenau<br />

nachzukommen. Sie wird gemessen durch Liquiditätsgrade (z. B. Barliquidität bzw. Liquidität<br />

1. Grades etc.). Die Barliquidität ist eine statische Kennzahl für einen bestimmten<br />

Stichtag. Sie gibt das Verhältnis der liquiden Mittel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

an. Die liquiden Mittel sind der Barbestand (Bargeld) und die Bankguthaben. Dabei sollen<br />

sich gemäß der „absolute liquidity ratio“ die liquiden Mittel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

wie 1:5 verhalten. Die Aussagekraft der Barliquidität, ist aber gering, weil nur ein<br />

Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten am Stichtag fällig ist. Die Kennzahl sagt nichts darüber<br />

aus, wie groß dieser Teil tatsächlich ist. Ist dieser Teil groß, dann ist die Unternehmung<br />

bereits illiquide, auch wenn die Relation 1:5 eingehalten worden ist. Außerdem ist<br />

eine starre Relation bezüglich der Kennziffer wie 1:5 problematisch, da sie durchaus für<br />

eine bestimmte Unternehmung, für eine bestimmte Branche oder für eine bestimmte Wirtschaftssituation<br />

variieren kann.<br />

Es gibt weitere Liquiditätsgrade (1., 2. und 3. Grades), die sich aus den Eigenschaften von<br />

Vermögensobjekten im Hinblick auf ihre Geldnähe (leicht in Geld umzuwandeln) oder<br />

Geldferne (schwer in Geld umzuwandeln) herleiten. Dem Messkonzept liegt die Überlegung<br />

zugrunde, dass die Zahlungsfähigkeit Fall dann erhalten werden kann, wenn den<br />

nach Fälligkeitsfristen geordneten Verbindlichkeiten jeweils Vermögenswerte mit gleichen<br />

Liquidierbarkeitszeiten gegenüberstehen. Die Zahlungsverpflichtungen sollen demnach<br />

durch entsprechende flüssige oder flüssig zu machende Vermögenswerte gedeckt werden.<br />

Große Bedeutung hinsichtlich der Beurteilung der Liquidität (aber auch der Stabilität) haben<br />

die Kapitaldienstgrenzen. Die langfristige Kapitaldienstgrenze gibt Auskunft darüber,<br />

ob die Unternehmung den Kapitaldienst für das aufgenommene oder noch aufzunehmende<br />

Fremdkapital erwirtschaften kann. Sie drückt jenen Betrag aus, der maximal für die<br />

Zahlung der Zins- und Tilgungsraten zur Verfügung steht. Die Kapitaldienstgrenze ist ab-<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> 1 – WS 2012/13 Entwurf – HS-Anhalt /Prof. Dr. Dohmen – Stand: Oktober 2013 29

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